städtische Kindertagesstätte Fürth

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1 städtische Kindertagesstätte Fürth

2 Verfassung für die Kita Stadtparkknirpse Leitgedanken Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Es ist zugleich ein Recht, sich nicht zu beteiligen. Diese Freiwilligkeit seitens der Kinder, ihr Recht auszuüben, steht jedoch die Verpflichtung der Erwachsenen gegenüber, Kinder zu beteiligen, Ihr Interesse für Beteiligung zu wecken. Rechtliche Grundlage hierfür sind die UN- Kinderrechtskonvention, 8 Abs.1 Satz1 Sozialgesetzbuch VIII; Art.10 Abs.2 Bayerisches Kindergartengesetz Seit 2013 beschäftigen sich alle städtischen Kindertagesstätten, gemeinsam mit ihrem Träger, dem Jugendamt Fürth, mit dem Rahmenthema Partizipation von Kindern in den Kindertagesstätten.

3 Präambel (1) In der Zeit vom Oktober 2014 bis November 2015 hat sich das pädagogische Team der Stadtparkknirpse intensiv mit dem Thema Partizipationsrechte der Kinder auseinandergesetzt. (2) Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird damit als Recht der Kinder anerkannt und in alle Bereiche der pädagogischen Arbeit einbezogen. (3) Ziel ist die Mündigkeit der Kinder durch das konkrete Erfahren ihres Rechts auf Selbstbestimmung und Beteiligung. Mitbestimmungsorgane in der Kita 1 Mitbestimmungsorgane In der Kita Stadtparkknirpse sind die Kinderkonferenzen und der Kinderrat die Mitbestimmungsorgane. 2 Kinderkonferenzen (1) Die Kinder jeder Gruppe treffen sich einmal pro Woche mit dem zuständigen Fachpersonal ihrer Gruppe zur Kinderkonferenz. (2) Die Teilnahme an der Kinderkonferenz ist freiwillig. (3) In den Kinderkonferenzen werden alle, die Gruppe betreffenden Themen besprochen. (4) Bei der Entscheidungsfindung wird ein Konsens angestrebt. Im Zweifel entscheidet die einfache Mehrheit. Es kann jedoch keine Entscheidung gegen die Wünsche aller Kinder oder aller Erwachsener gefällt werden. (5) Die Ergebnisse der Kinderkonferenzen werden kindgerecht z.b. durch Symbole, Piktogramme, Zeichnungen etc. protokolliert und den Kindern zur Ansicht zur Verfügung gestellt. (6) Jede Gruppe wählt aus ihrer Mitte zwei Vertreter, welche die Interessen ihrer Gruppe im Kinderrat vertreten. (7) Die Vertreter sind für drei Monate gewählt.

4 Auf Wunsch können die Vertreter ihr Amt selbst vor Ablauf der Amtszeit abgeben. 3 Kinderrat (1) Der Kinderrat setzt sich aus den Vertretern der Gruppen, eines/r Vertreter/in des pädagogischen Personals, sowie der Einrichtungsleitung zusammen. (2) Der Kinderrat trifft sich einmal im Monat und nach Bedarf öfter. (3) Themen des Kinderrats sind alle die gesamte Einrichtung betreffenden Belange, sowie die Anliegen der einzelnen Gruppen aus den Kinderkonferenzen, des Personals und der Einrichtungsleitung. (4) Bei der Entscheidungsfindung wird ein Konsens angestrebt. Im Zweifel entscheidet die einfache Mehrheit. Es kann jedoch keine Entscheidung gegen die Wünsche aller Kinder oder aller Erwachsener getroffen werden. (5) Die Ergebnisse des Kinderrats werden kindgerecht (siehe Kinderkonferenz) protokolliert und für Kinder und Eltern in der Halle, sowie in einem Ordner im Büro, zur Ansicht gestellt. 4 Ausschüsse Zu einzelnen Themen können gruppenübergreifende Ausschüsse gebildet werden. Sie setzten sich aus interessierten Kindern aus den Gruppen und mindestens einem Vertreter oder einer Vertreterin des pädagogischen Personals zusammen. Zuständigkeitsbereiche 1 Mahlzeiten (1) Mittagessen: Die Kinder haben das Recht selbst zu entscheiden, ob, was und wieviel sie essen, sofern keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen und genug für alle Kinder da ist. Der Zeitpunkt des Mittagessens richtet sich nach dem Tagesablauf der Einrichtung und wird von den pädagogischen Mitarbeitern bestimmt.

5 (2) Frühstück und Vesper: die Kinder entscheiden, ob und wieviel sie von ihrem mitgebrachten Frühstück/Vesper essen. Was es zum Frühstück gibt richtet sich nach den Kriterien der gesunden Ernährung. Dazu gibt es Empfehlungen der Einrichtung für die Vesperboxen der Kinder. Kriterien dafür werden regelmäßig mit den Kindern und den Eltern besprochen. Die Frühstückszeit ist bis 10:00 Uhr gleitend. (3)Das pädagogische Personal behält sich vor, auf die Einhaltung von Tischregeln zu bestehen. 2 Kleidung (1) In den Innenräumen haben die Kinder das Recht selbst zu entscheiden, was sie anziehen. Aus hygienischen Gründen sind Hausschuhe beim Toilettengang vorgeschrieben. Um Unfälle zu vermeiden, sind geschlossene Hausschuhe in der Turnhalle zu tragen. (2) Im Außenbereich haben die Kinder das Recht selbst zu entscheiden, was sie anziehen, wenn sie in den Garten gehen. Voraussetzung ist das Vorhandensein von Wechselkleidung und die Sensibilisierung der Kinder für die Themenbereiche: Wetter/Wärme/Kälte/Gesundheitsvorsorge. Insbesondere bei jüngeren Kindern kann das Personal eine Kleidungsempfehlung passend zum Wetter aussprechen. (3) Bei akuter Gesundheitsgefährdung hat das pädagogische Fachpersonal das Recht einzugreifen. (4) Bei Ausflügen kann das pädagogische Personal vorschreiben, dass bestimmte Kleidungsstücke wie z.b. Regenschutz mitgeführt werden müssen. 3 Schlafen und Ruhen (1) Zwischen 12:30 Uhr 13:45 Uhr findet eine Ruhezeit statt. (2) Die Ruhezeit beginnt mit einem gemeinsamen Ruheangebot (zum Beispiel: Geschichte vorlesen, CD hören, Traumreise etc.).

6 (3) Die Kinder haben das Recht, während der Ruhezeit selbst zu entscheiden, ob sie schlafen, ruhen oder sich ruhig in der Gruppe beschäftigen möchten. 4 Tagesablauf Der grobe Tagesablauf wird durch das pädagogische Team der Kita festgelegt. 5 Regeln (1) Kinder haben das Recht über die Regeln des Zusammenlebens in der Gruppe und in der Einrichtung mitzuentscheiden. Die in der Gruppe herrschenden Regeln sind regelmäßig Thema der Kinderkonferenzen. (2) Regeländerungen, welche die Einrichtung im Gesamten betreffen, müssen im Kinderrat besprochen werden. (3) Wenn aus Sicht des pädagogischen Personals Gefahren vorliegen, können Kinder nicht mitentscheiden. (4) Bei Nichteinhaltung von Regeln, hat das pädagogische Personal für die Einhaltung zu sorgen. 6 Raumgestaltung (1) Die Kinder haben das Recht über die Gestaltung der Spielecken in den Gruppen und den Standort des beweglichen Mobiliars zu bestimmen. (2) Der Standort von Schränken, Küche, sowie die Anzahl der nötigen Plätze für das Mittagessen werden durch das Personal/die Räume vorgegeben. (3) Bei der Gestaltung der Gemeinschaftsräume haben die Kinder das Recht auf Mitbestimmung. Die Neugestaltung von Räumen wird mit den Kindern in Form eines Projektes erarbeitet. (4) Grenzen der Raumgestaltung sind: finanzielle Mittel, Sicherheitsfragen, vorhandenes Mobiliar. 7 Spielmaterial (1) Beim Spielmaterial können die Kinder mitbestimmen, was sie aktuell in der Gruppe haben wollen.

7 (2) Bei Neuanschaffungen können die Kinder mittels Wunschabfragen mitbestimmen. (3) Das pädagogische Personal behält sich vor, Wünsche abzulehnen, wenn sie den finanziellen Rahmen sprengen, ähnliches Material bereits vorhanden ist oder das gewünschte Material pädagogisch bedenklich ist. Das pädagogische Personal hat darüber hinaus das Recht, eigenständig Materialien anzuschaffen um neue Spiel- oder Lerngelegenheiten zu schaffen. 8 Raumnutzung (1) Die Kinder haben das Recht selbst zu bestimmen, wo sie sich in der Einrichtung aufhalten. Voraussetzungen hierfür sind, die Anzahl der für den Raum vereinbarten Kinder und der Tagesablauf (z.b. Ruhezeit, Essenszeit, pädagogische Angebote). (2) Die einzelnen Räume können, wie folgt genutzt werden: Bewegungsraum: Ohne Aufsicht können je 2 Kinder pro Gruppe dort spielen. Öffnungszeiten sind: Montag: Vormittag geschlossen / Nachmittag ab 14:15 16:00 Uhr Dienstag: 8:15 9:15 Uhr / 14:15 16:00 Uhr Mittwoch: 8:15 9:15 Uhr / 14:15 16:00 Uhr Donnerstag: 8:15 11:30 Uhr / 14:15 16:00 Uhr Freitag: 8:15 10:00 Uhr Kreativraum: Der Kreativraum kann von jeweils 6 Kindern gleichzeitig genutzt werden. An der Tür ist ersichtlich, ob im Raum noch Platz ist. Der Kreativraum ist täglich von 9:15 Uhr - 11:45 Uhr, sowie von Montag bis Donnerstag ab 14:15 Uhr nutzbar. Das pädagogische Personal behält sich vor, einzelne angeleitete Kreativangebote, auch während dieser Zeiten anzubieten. Voraussetzung für die Nutzung des Kreativraumes ist der Erwerb eines Kreativpasses.

8 Rollenspielzimmer: Die Nutzung des Rollenspielzimmers ist unter den Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe hat ihren Tag. Das Zimmer kann von 8:15 Uhr 11:45 Uhr, sowie Mo. Do. von 14:15 Uhr -16:00 Uhr bespielt werden. Im Rahmen dessen können je vier Kinder den Raum gleichzeitig nutzen. Nutzen keine Kinder der jeweils vorrangigen Gruppe den Raum, kann er auch von Kindern anderer Gruppen bespielt werden. Entspannungsraum: Die Nutzung des Entspannungsraums ist unter den Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe hat den Raum an einem bestimmten Wochentag. Der Raum kann in der Zeit von 9:15 Uhr- 11:45 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 14:15 Uhr 16:00 Uhr genutzt werden. Der Raum kann von bis zu vier Kindern gleichzeitig bespielt werden. Nutzen keine Kinder der vorrangigen Gruppe den Raum, kann er auch von Kindern anderer Gruppen genutzt werden. Halle: Die Halle kann in der Zeit von 9:15 Uhr bis 11:45 Uhr von je zwei Kindern pro Gruppe bespielt werden. Nachmittags können aufgrund der gleitenden Abholzeit Kinder nur nach Absprache mit dem pädagogischen Personal alleine in der Halle spielen. Andere Gruppen: (1) Die Kinder haben das Recht ab 8:00 Uhr ganztags, ausgenommen der Ruhezeit, andere Gruppen zu besuchen. (2) Je 2 Kinder pro Gruppe können in eine andere Gruppe gehen (3) Die Kinder müssen sich in der Besuchsgruppe anmelden Bibliothek: Die Nutzung der Bibliothek ist dem pädagogischen Personal für pädagogische Angebote vorbehalten.

9 Garten: Die Kinder haben das Recht den Rutschgarten mit Ausnahme während der Ruhezeit zu nutzen. Es können jeweils 3 Kinder pro Gruppe ohne Aufsicht spielen, in dem Bereich, den die eigene Gruppe einsehen kann. Weitere Bereiche können nach Absprache mit den anderen Mitarbeitern bespielt werden. Ist Aufsicht im Garten, erhöhen sich die Kinderzahlen entsprechend dem Personal. 9 Freispiel (1)Während der Freispielzeit entscheiden die Kinder, mit wem, was und wo sie spielen. (2) Einschränkungen ergeben sich aus den oben genannten Begrenzungen der einzelnen Räume hinsichtlich der Benutzungszeiten und der Höchstzahlen. 10 pädagogische Angebote (1) Prinzipiell gilt: Niemand wird zur Beteiligung an pädagogischen Angeboten gezwungen (2) Ein Teil der pädagogischen Angebote wird vom pädagogischen Personal vorgegeben und ist fest im Wochenplan vorgesehen. Dazu gehören: Turnstunde, Aktivtag, Morgenkreis, Kinderkonferenz, Kochtag, gesunder Frühstückstag, Projekte der Vorschüler, Jolinchenprojekt. (3) Kinder haben das Recht sich nicht zu beteiligen, wenn sie dadurch und dabei die anderen Kinder nicht stören. (4) Kinder bestimmen die Inhalte der einzelnen Stunden mit. (5) Sollten einzelne Kinder sich öfters nicht an den festen Angeboten beteiligen wollen, ist dies den Eltern mitzuteilen und insbesondere bei Förderbedarf nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. (6) Die Kinder haben das Recht zu entscheiden, ob sie sich an offenen Angeboten, Projekten, Neigungsgruppen und Ausflügen beteiligen wollen.

10 Wünsche für Angebote, Projekte und Ausflüge werden regelmäßig bei den Kindern in den Kinderkonferenzen abgefragt. 11 Feste und Feiern (1) Kinder bestimmen mit, wie Feiern und Feste gestaltet werden. Ob und wann gefeiert wird, wird vom pädagogischem Personal festgelegt. Kinder entscheiden selbst, ob sie teilnehmen möchten. (2) Geburtstage werden in Abstimmung mit dem Personal in der jeweiligen Gruppe gefeiert. (3) Bei den Geburtstagsfeiern haben die Kinder das Recht zu entscheiden, wie sie ihre Geburtstagskrone gestalten, welches Geburtstagsessen sie im Sinne unseres Ernährungskonzeptes mitbringen, welche Freunde neben ihnen sitzen, welches Geburtstagslied gesungen werden soll, wie der Ablauf der Feier sein soll und was nach der Feier gemacht wird. 12 Anschaffungen (1) Kinder werden bei Anschaffungen in der Kinderkonferenz oder im Kinderrat angehört und nach ihren Wünschen befragt. (2) In der Teamsitzung der Mitarbeiter wird darüber beraten und die Kinder werden anschließend über die Entscheidung mit Begründung informiert. (3) Das pädagogische Personal und im Einzelfall auch nur die Leitung behalten sich vor unter Berücksichtigung der Wünsche eigenverantwortlich Anschaffungen zu tätigen. 13 Beschwerdemanagement (1) Die Kinder haben das Recht sich über das Verhalten der pädagogischen Mitarbeiter bei der Leitung zu beschweren. (2) Beschwerden werden von der Leitung aufgenommen und das Ergebnis an die Kinder rückgemeldet. (3) Die Leitung hat die letzte Woche im Monat eine Sprechstunde für alle Ideen, Anregungen, Wünsche und Kritik der Kinder. Diese wird dem pädagogischen Personal, mit Uhrzeit und Dauer, am Anfang der Woche mitgeteilt.

11 (4) Die Kinder werden im Morgenkreis über die Sprechstunde informiert. (5) An der Bürotür hängt ein entsprechendes Schild für die Kinder aus.

12 Stand Februar 2016

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