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1 Infoblatt Kinderkrippe Zwergenhaus Kontakt: Amthausstr Langenargen Telefon: Die Gruppen: In unserem Haus befinden sich acht feste Gruppen mit max. 10 Kindern im Alter zwischen ein und drei Jahren. Die Kinder werden von mind. zwei Erzieherinnen betreut. Öffnungszeiten: Ganztagesgruppe (45 Std./Woche): Bringzeit: 7:30 (7:15)-9:00 Uhr Abholzeit: 16:15-16:30 (16:15) Uhr Flexigruppe VÖ+ (35 Std./Woche): Bringzeit: 7:30 (7:15)-9:00 Uhr Abholzeiten: 13:00-13:30 (13:15) Uhr 15:45-16:00 (15:45) Uhr Halbtagesgruppe mit VÖ (30 Std./Woche): Bringzeit: 7:30 (7:15)-9:00 Uhr Abholzeit: 13:00-13:30 (13:15) Uhr Halbtagesgruppe ohne VÖ (20 Std./Woche): Bringzeit: 8:30-9:00 Uhr Abholzeit: 12:15-12:30 Uhr Die Bring- und Abholzeiten dienen dazu, unseren Alltag zu organisieren und Ruhe in unser Haus zu bringen. Wir bitten Sie deshalb, sich an diese Zeiten zu halten. Sollten Sie Ihr Kind vor der Abholzeit abholen wollen, bitten wir Sie, uns dies am Morgen oder telefonisch mitzuteilen. 1

2 Wahlweise können Sie Ihr Kind auch schon ab 7:15 in Betreuung geben. Sie holen es dann eine Viertelstunde früher ab. Bitte melden Sie diese Betreuung bei Ihrer Gruppenerzieherin an. Was braucht Ihr Kind in der Krippe: 1 Rucksack / Tasche 1 Paar Hausschuhe / Noppensocken 1 Packung Windeln und Feuchttücher Ersatzkleidung Matschhose 1 Übergangsobjekt (Schnuller, Stofftier etc.) Kleidung: Wir malen, kleben, matschen,.-> deshalb sollte die Kleidung schmutzig werden dürfen. BITTE BESCHRIFTEN SIE ALLE GEGENSTÄNDE IHRES KINDES! Die Eingewöhnung: Die Zeit der Eingewöhnung ist eine sehr wichtige und sensible Zeit. Es ist die Zeit, in der wir mit Hilfe der Eltern das Kind individuell begleiten werden, bis es allein in der Gruppe bleiben kann. In den ersten Tagen bleibt die Mutter/der Vater noch beim Kind. Die Eltern sollten sich im Hintergrund halten und keine Interaktion mit dem Kind führen. Ihre reine Anwesenheit und das interessierte Beobachten des Kindes genügen. In der Eingewöhnungsphase ist das Übergangsobjekt für Ihr Kind besonders wichtig. Bitte bringen Sie für die Zeit der Eingewöhnung, in der Sie Ihr Kind begleiten, auch für sich selbst Hausschuhe oder dicke Socken mit. Die Eingewöhnung gilt dann als abgeschlossen wenn das Kind sich von der Erzieherin trösten lässt sich in der Einrichtung wohl und geborgen fühlt den Tagesablauf, Räumlichkeiten und Spielmöglichkeiten gut kennt sich wickeln lässt in der Einrichtung isst in der Einrichtung schläft Bitte unterstützen Sie uns in der Eingewöhnungsphase: Schaffen Sie ein positives Verhältnis zur Erzieherin Halten Sie sich an zeitliche Absprachen Versuchen Sie nicht, die Eingewöhnung zu beschleunigen jedes Kind hat seine eigene Zeit Vertrauen Sie der Erzieherin in ihrer Vorgehensweise Haben Sie kein schlechtes Gewissen, Ihr Kind bei uns zu lassen 2

3 Der Tagesablauf: Persönliche Begrüßung: Die Eltern ziehen ihr Kind an der Garderobe aus, hängen die Tasche an den Taschenwagen und übergeben es mit Blickkontakt an eine Erzieherin. Die Eltern verabschieden sich und gehen, ohne noch länger als nötig in der Krippe zu verweilen. Freispiel: Die Freispielzeit ist die Zeit, in der Ihr Kind sein Spiel, das Spielmaterial, die Spieldauer, seinen Spielpartner und den Spielort selbst auswählt. Die Erzieherinnen bieten in dieser Zeit freie und gezielte Angebote an wie zum Beispiel: malen, schneiden, kneten, puzzeln, Brettspiele, Rollenspiele, Bilderbuchbetrachtungen uvm. Gemeinsames Frühstück: Gegen 9:30 Uhr gehen wir gemeinsam zum Händewaschen und anschließend zum Frühstücken. Hierfür ist zu beachten/mitzubringen: Einen Rucksack/Tasche, die ihr Kind gut tragen und auspacken kann. Eine Vesperbox mit einem gesunden Inhalt Joghurts bitte in einem extra verschließbaren Behälter portionieren Süßigkeiten und Fruchtzwerge sind kein gesundes Frühstück und deshalb bei uns unerwünscht! Morgenkreis: Gegen 10:30 Uhr beenden wir die erste Phase des Freispiels, um alle Kinder für eine gemeinsame Aktivität zu sammeln. Aktivitäten im Morgenkreis: Begrüßen der Kinder Themen des Jahreskreises aufnehmen und als Legegeschichte erzählen Gemeinsames singen, tanzen und musizieren (Orff-Instrumente) Kreisspiele Spiel im Garten und Schlusskreis: Wir gehen mit den Kindern täglich in den Garten. Aktivitäten im Garten: Pucky fahren Im Sandkasten spielen rutschen schaukeln uvm. 3

4 Um den Vormittag zu beenden singen wir unser Abschiedslied ( Alle Leut ) Das Mittagessen: Essenszeiten: bis Uhr Unser Mittagessen wird vom Kantinenbetrieb Schattmaier aus Wangen geliefert und kann zum Preis von 2,60 Euro erworben werden. Bitte geben Sie hierzu bitte bis Donnerstag der Vorwoche bei Ihrer Erzieherin oder im Büro bescheid. Sollten Sie Ihr Kind für den Tag nicht abmelden, werden wir die Gebühr verrechnen. Ablauf: Die Kinder gehen in ihre Gruppe und waschen sich die Hände Die Bezugserzieherin begleitet das Kind in den Essensraum, wo es von einem festen Erzieherinnenstamm erwartet wird. Nach dem Mittagessen können die Kinder noch frei spielen, bis sie zwischen Uhr und Uhr abgeholt werden. Die Mittagsruhe: Kinder, die am Nachmittag in der Einrichtung verbleiben, werden nach dem Mittagessen zurück in Ihre Zimmer gebracht. Dort werden Sie für ein Mittagsschläfchen zurecht gemacht und in Ihre Schlafstätten (Bettchen, Körbchen, Wiegen, etc.) gebracht. Kinder werden nicht zum Schlafen angehalten, sollten aber ruhen und mit einer Beschäftigung aussetzen. Der Nachmittag Am Nachmittag finden, ähnlich wie am Vormittag, Freispiel, gezielte Beschäftigungen, Ausflüge in die Natur und das Nachmittagsvesper statt. 4

5 K o n z e p t i o n e l l e, r e c h t l i c h e u n d p ä d a g o g i s c h e G r u n d s ä t z e u n s e r e s H a u s e s 1) Aufsichtspflicht: Ihre Kinder sind bei uns in der Krippe, sowie bei Ausflügen und Aktionen außerhalb des Krippengeländes bei der Unfallkasse versichert. Die Aufsichtspflicht übernehmen wir dann, wenn Sie Ihr Kind bei einer Erzieherin persönlich übergeben. Nur so wissen wir, dass sich Ihr Kind in der Krippe befindet und können die Aufsicht gewährleisten. Solange Sie sich noch in der Einrichtung befinden liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen und im Falle eines Unfalls haften Sie für Ihr Kind. Bitte bedenken Sie auch, dass bei Festen und Veranstaltungen mit Eltern in unserer Einrichtung die Aufsichtspflicht ebenfalls bei Ihnen bzw. bei der Begleitperson des Kindes liegt. Unsere Aufsichtspflicht endet erst dann, wenn wir Ihnen das Kind wieder persönlich übergeben. Bitte geben Sie uns deshalb Bescheid, wenn Sie das Kind abholen. Im Übrigen behalten wir uns vor, das Kind nur an Sie persönlich zu übergeben, wenn Sie vor einer Erzieherin nicht ausdrücklich erklärt haben, dass das Kind von einer anderen Person abgeholt werden soll. Sollten wir die Person nicht kennen, sie minderjährig oder wir nicht informiert sein, verbleibt das Kind in unserer Obhut. Im Falle einer Änderung des Sorgerechts bitten wir Sie, uns rechtzeitig darüber zu informieren. 2) Mitwirkungspflicht: Eine sinn- und wirkungsvolle pädagogische Arbeit zum Wohle Ihrer Kinder und dessen geistige, seelische und körperliche Entwicklung sind ohne partnerschaftliche Mitarbeit der Eltern nicht möglich. Die Kinderkrippe bietet deshalb Möglichkeiten des gegenseitigen Kennenlernens und Austausches an. Sie sollten daher an den Elternabenden regelmäßig teilnehmen und die angebotenen Gesprächsmöglichkeiten wahrnehmen. In gleicher Weise sind Sie verpflichtet, Elternbriefe zu lesen und sich über die Geschehnisse in der Krippe zu informieren. Desweitern geben Veranstaltungen der Kinderkrippe wie Feste und Feiern, Infoveranstaltungen etc. Ihnen die Möglichkeit sich am Krippengeschehen zu beteiligen. Um in Notfällen erreichbar zu sein, sind sie verpflichtet Ihre Anschrift, die private und dienstliche Telefonnummer anzugeben. Jede Änderung dieser Angaben ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Eine wichtige Möglichkeit, Ihre Rechte als Eltern wahrzunehmen und an der Gestaltung der Kinderkrippe mitzuwirken, ist die Wahl zum Elternbeirat. 5

6 3) Meldepflicht bei Krankheit: Erkrankungen Ihres Kindes, insbesondere jene, die nach 34 Abs.5 IfSG meldepflichtig sind (z.b. Masern, Röteln, Mumps, Keuchhusten, Diphterie, Windpocken, Kopfläuse, Scharlach, Salmonellen, Meningitis, übertragbare Darm- Haut- und Augenkrankheiten) sind uns unverzüglich mitzuteilen. Kinder die verdächtig sind, an den genannten Krankheiten erkrankt zu sein oder daran erkrankt sind, dürfen die Krippe nicht besuchen. Zur Wiederaufnahme des Kindes nach Krankheit kann der Träger eine Bescheinigung des Arztes über die Genesung verlangen. Besonderheiten hinsichtlich der Gesundheit und Konstitution des Kindes z.b. Behinderung, Anfalls- und Bluterkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten sind uns mitzuteilen. 4) Schließ- und Ferienzeiten: Die Tage, an denen die Einrichtung geschlossen ist, wird von der Einrichtung selbst in Absprache mit dem Träger vereinbart. Grund für die Schließung der Einrichtung ist der Rechtsanspruch auf Erholung der Erzieherinnen, pädagogische Planungstage sowie Teamfortbildungen. Dies dient der Qualität der Einrichtung und folglich dem Wohle der betreuten Kinder. Die Eltern werden rechtzeitig über Schließzeiten informiert. 5) Datenschutz: Alle Angaben der Eltern und ihres Kindes werden nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung streng vertraulich behandelt. Darüber hinaus verbleiben alle Vorkommnisse und Ereignisse in den Räumen der Krippe. Auch Sie als Eltern sind daran gehalten, über Beobachtungen in der Krippe, die die Intimsphäre anderer betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Wir erinnern auch an das Recht am Bild eines jeden Kindes. Sollten sich Kinder auf Fotos befinden, sind diese ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen weder in Presse, Internetplattformen oder anderen Medien verbreitet oder abgelichtet werden, es sei denn, die Erziehungsberechtigten der betreffenden Kinder haben dem ausdrücklich zugestimmt. Im Falle schwerliegender Probleme in Bezug auf diese Punkte behalten wir uns vor, das Verhältnis zu kündigen Bitte bringen Sie beiliegende Einverständniserklärung unterschrieben an die Kinderkrippe zurück. Danke. 6

7 Einverständniserklärung Grundsätze Kinderkrippe Name des Kindes Geburtsdatum Wir/ich habe/n die Punkte 1-6 des Informationsblattes gelesen und zur Kenntnis genommen. Wir/ich akzeptiere/n und halte/n die aufgeführten Grundsätze der Krippe ein. Datum, Unterschrift beider Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) 7

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