Bauen in Gefahrengebieten
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- Hede Bruhn
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1 Bauen in Gefahrengebieten von Brienz, Schwanden und Hofstetten Medienkonferenz vom 27. März 2008 Markus Wyss, Kreisoberingenieur Nils Hählen, Wasserbauingenieur 1
2 Inhalt 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte 2. Bauen am Glyssibach 3. Bauen am Trachtbach 4. Laufende Planungen in den Gemeinden 5. weiteres Vorgehen bezüglich Gefahrenkarte 2
3 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Ziele der Gefahrenkarte Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten Indem verhindert wird, dass am falschen Ort, d.h. in Gefahrengebieten neu gebaut wird oder das Schadenpotential in bereits überbauten Gefahrengebieten zunimmt. denn Gefahrenkarten bilden die reale Gefahr ab! 3
4 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Meiden von Gefahrengebieten Trachtbach Glyssibach Trachtbach Glyssibach Siegfriedatlas 1998 Swisstopo LK50 4
5 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Wahrnehmung der Naturgefahren Gefahren sind heute nicht einfach allgemein bekannt. Unser Erinnerungsvermögen ist relativ kurz. Wir haben heute nur den Überblick über eine bezüglich Naturereignissen ruhige Periode. Mit der Klimaänderung ist künftig häufiger mit intensiveren Ereignissen zu rechnen. 5
6 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Gefahrenbewusstsein: Grossvaters Gedächtnis Überregionale Hochwasserereignisse (Hegg, Bezzola 2007) Hochwasser Luzern 1910 Unwetterereignisse oberer Brienzersee (Ereigniskataster) Lammbachkatastrophe
7 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz Wasserbaugesetz Art. 3 Abs. 1: Die Kantone gewährleisten den Hochwasserschutz [...] durch raumplanerische Massnahmen. Raumplanungsgesetz Art. 15: Bauzonen umfassen Land, das sich für die Überbauung eignet. Kantonales Gesetze Baugesetz Art. 6 Abs. 1: In Gebieten, in welchen Leben und Eigentum erfahrungsgemäss oder voraussehbar durch [...] Überschwemmungen oder andere Naturereignisse bedroht sind, dürfen keine für den Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmte Bauvorhaben bewilligt werden. 7
8 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Bedeutung der Gefahrenstufen 8
9 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Geringe Gefährdung (gelbes Gefahrengebiet) Bauen ohne Auflagen möglich (Ausnahme sensible Bauten wie Schulen, Spitäler usw.) Eigenverantwortung evtl. Einflussnahme Versicherer 9
10 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Mittlere Gefährdung (blaues Gefahrengebiet) Bauen mit Auflagen gestattet. Ausscheiden von Bauzonen nur ausnahmsweise, Rückzonung von überbauten Bauzonen prüfen. 10
11 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Erhebliche Gefährdung (rotes Gefahrengebiet) Keine Neu- / Anbauten; Umbauten / Erweiterungen nur, wenn Schadenpotential verringert wird. Kein neues Bauland, unüberbautes Bauland zurückzonen. 11
12 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte rotes Gefahrengebiet = Gewässerraum Quelle: die.wildbach 12
13 1. Grundsätzliches zur Gefahrenkarte Beispiele für Bauvorhaben in Gefahrengebieten Bauvorhaben rot blau gelb Neubau nein mit OS unbeschränkt Anbau / Erweiterung nein resp. nur mit Gesamtrisikominderung mit OS unbeschränkt Garage / Stall nein mit OS unbeschränkt Parkplatz / Carport mit Objektschutz (OS) mit OS unbeschränkt Gartenhaus / freistehende Sauna nein mit OS unbeschränkt Bootshaus / Strandbad mit OS (wenn standortgebunden) mit OS unbeschränkt Schulhaus / Camping nein eher nein mit OS 13
14 2. Bauen am Glyssibach Bauen am Glyssibach zerstört leicht beschädigt erheblich beschädigt 14
15 2. Bauen am Glyssibach Bauen am Glyssibach Gefahrenkarte vor August 2005 Gefahrenkarte nach August 2005 (aktuell gültig) Gefahrenkarte nach Abschluss Wasserbauprojekt 15
16 2. Bauen am Glyssibach Bauen am Glyssibach in Brienz Streng nach Gesetz dürfte im roten Bereich (Gefahrenkarte nach August 05) bis zum Abschluss des Schutzprojekts nicht gebaut werden. Gewähltes Vorgehen stützte sich auf Folgendes: Gefährdung durch Glyssibach ist während ca. 20 Jahren wesentlich kleiner als vor HW 05 (kein Geschiebe mehr im Gerinne). Ein grosses Ereignis infolge z. B. eines Hangrutsches kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden -> Restrisiko -> Objektschutz. Mit dem Bau des Schutzprojekts kann innert 4-5 Jahren gerechnet werden. Vom HW 05 Betroffene sollen nach Möglichkeit nicht ihren Wohnort verlieren. 16
17 2. Bauen am Glyssibach Bauen am Glyssibach in Brienz Dennoch galten folgende Grundsätze: Wenn nötig, müssen Häuser den Schutzmassnahmen weichen und werden nicht aufgebaut. Wiederaufbau in rotem Gebiet nur möglich, wenn: Haus zerstört oder weitgehend beschädigt, Standort nach Schutzmassnahmen gelb oder blau, Wiederaufbau nur verbunden mit massiven Objektschutzmassnahmen. Keine Neubauten (in Baulücken) vor Abschluss der Schutzmassnahmen. 17
18 2. Bauen am Glyssibach Beispiel 1 Objektschutzmassnahmen: Wände Erdgeschoss in Beton Fensterbrüstungen bei kritischen Fassaden 1.5 m über Terrain Eingangstür Nordseite mit Schiebeflügel oder Dammbalken o. dgl. schliess- bzw. schützbar 18
19 2. Bauen am Glyssibach Beispiel 2 19
20 2. Bauen am Glyssibach Bauen am Glyssibach in Schwanden Schwanden war vom HW 05 nicht betroffen, es gab hier keinerlei Schäden: -> Hier stellt sich die Problematik Wiederaufbau nicht! Deshalb gilt Grundsatz: Keine Neubauten in roter Zone vor Abschluss der Schutzmassnahmen. Grundlage für die Beurteilung der Baugesuche wird die Gefahrenkarte nach Abschluss Wasserbauprojekt sein. 20
21 2. Bauen am Glyssibach Bauen am Glyssibach Gleichbehandlung bei Neubauten ist in Schwanden und Brienz gegeben! 21
22 3. Bauen am Trachtbach Gefahrenkarten Trachtbach Gefahrenkarte vor August 2005 Gefahrenkarte nach August 2005 (aktuell gültig) Gefahrenkarte nach Abschluss Wasserbauprojekt 22
23 3. Bauen am Trachtbach Härtefall Rest. Steinbock Wiederaufbau wurde zugelassen, weil: Wasserbauprojekt prioritär und im Bau. Ostfassade ist Teil des Wasserbauprojekts (Teil der Schutzmauer). weit reichende Objektschutzmassnahmen Überwachungs- und Alarmierungsdispositiv steht permanent. 23
24 4. Laufende Raumplanungsgeschäfte Laufende Änderungen Ortsplanung Brienz: Ortsplanungsrevision Hofstetten: Zonenplanänderung Schwanden: UeO Für alle gilt: Aktuell gültige Gefahrengrundlage ist zu berücksichtigen (da keine Härtefälle vorliegen). Schutzmassnahmen werden in Gefahrenkarte erst berücksichtigt, wenn sie fertig gebaut sind. Somit: Handlungsspielraum zur Zeit eingeschränkt. 24
25 5. weiteres Vorgehen Überarbeitung Gefahrenkarte Ausser für Glyssibach, Trachtbach und Aare wurden die Erkenntnisse aus HW 05 bisher in der Gefahrenkarte noch nicht verarbeitet. Plausibilisierung der Gefahrenkarte für alle Gewässer in Brienz, Brienzwiler, Hofstetten und Schwanden. Überprüfung der Sperren im Lammbach. Überarbeitete Gefahrenkarte (ohne Lammbach) bis Herbst 2008 resp. mit Lammbach bis ca. Sommer
26 5. weiteres Vorgehen Informationsanlass Bevölkerung Samstag, 24. Mai 2008, 9.00 Uhr, Mehrzweckgebäude Schwanden Informationsanlass über Überarbeitung Gefahrenkarte Stand Wasserbauprojekte und weiteres Vorgehen 26
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