Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz"

Transkript

1 Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz Präsentation der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Cornelius Stillhard, Dipl. Bauingenieur FH STV, Elementarschadenprävention Alan Germann, Dipl. Bauingenieur FH, Elementarschadenprävention Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

2 Inhalt des Vortrages: 1. Interesse Gebäudeversicherung 2. Objektschutznachweis prüfen 3. Dienstleistungen Gebäudeversicherung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

3 1. Interesse Gebäudeversicherung Schadenerfahrung GVA Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

4 1. Interesse Gebäudeversicherung Schadenerfahrung GVA Anzahl Elementarschäden pro Jahr ca Schadensumme pro Jahr ca. SFr Mio. pro Schadenfall ca. SFr (im Mittel der letzten 10 Jahre) Total Schadenjahr 2013 (2450 ES) Total Schadenjahr 2014 (1900 ES) SFr Mio. SFr Mio. 14. Juni 2015, ca. 450 ES SFr. > 4.5 Mio. ca. SFr pro Schaden Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

5 1. Interesse Gebäudeversicherung Schadenerfahrung GVA Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

6 2. Objektschutznachweis prüfen Naturgefahren Gravitative Naturgefahren: Hochwasser Rutschungen Lawinen Murgänge Stein- und Blockschlag Felssturz Meteorologische Naturgefahren: Wind / Sturm Hagel Regen Schnee Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

7 2. Objektschutznachweis prüfen Naturgefahren Gravitative Naturgefahren: Hochwasser Rutschungen Lawinen Murgänge Stein- und Blockschlag Felssturz Meteorologische Naturgefahren: Wind / Sturm Hagel Regen Schnee Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

8 2. Objektschutznachweis prüfen Schutz- und Massnahmenziele öffentlicher Bereich (Flächenschutz) Festlegungen von Bund und Kanton Schutzzielmatrix im Siedlungsgebiet (Kanton St.Gallen) gilt: - HQ30 keine Intensität zulässig - HQ100 schwache Intensität zulässig - HQ300 schwache Intensität zulässig Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

9 2. Objektschutznachweis prüfen Schutz- und Massnahmenziele privater Bereich (Objektschutz) Normen (Regeln der Baukunde) Festlegungen der Gebäudeversicherung Beratungspraxis GVA (Kanton St.Gallen) - HQ300 als Schutzziel - permantente Massnahmen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

10 2. Objektschutznachweis prüfen Hilfsmittel Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

11 2. Objektschutznachweis prüfen Hilfsmittel Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

12 2. Objektschutznachweis prüfen Hilfsmittel Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton St.Gallen (NGK und GVA) Formular A (administratives) Formular B (Wassergefahr) Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

13 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

14 Konzeptverantwortung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

15 im Geoportal unter Metadaten ersichtlich Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

16 Vollständigkeit Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

17 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

18 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

19 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

20 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

21 Neubauten sollen grundsätzlich bei allen Gefahrenarten vor Ereignissen der Wiederkehrperiode 300 Jahre geschützt werden! Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

22 Schutzziele Neubauten sollen grundsätzlich bei allen Gefahrenarten vor Ereignissen der Wiederkehrperiode 300 Jahre geschützt werden! Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

23 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

24 bei «Seebildungen» sind Angaben in Meereskoten [m ü.m.] hilfreicher Schutzhöhe=Überschwmmungshöhe+Freibord Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

25 kann offengelassen werden; bei grösseren Überflutungstiefen Fachgutachten notwendig Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

26 auf Fachgutachten abstützen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

27 Einwirkungen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

28 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

29 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

30 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

31 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

32 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

33 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

34 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

35 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

36 Beschreibung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

37 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

38 Gefahrenverlagerung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

39 nur bei Umbauten relevant Verhältnismässigkeit Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

40 Plandarstellung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

41 3. Dienstleistungen Grundsatz Sichern und Versichern GVG, Art. 1: Sie fördert Massnahmen zur Verminderung der Elementarschadengefahr, zur Schadenverhütung GVG, Art. 53: Die Anstalt unterhält einen Fonds, aus dem Beiträge für die Verhütung von Elementarschäden ausgerichtet werden können. Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

42 3. Dienstleistungen Grundsatz Sichern und Versichern Beratung GVG, Art. 1: Sie fördert Massnahmen zur Verminderung der Elementarschadengefahr, zur Schadenverhütung GVG, Art. 53: Die Anstalt unterhält einen Fonds, aus dem Beiträge für die Verhütung von Elementarschäden ausgerichtet werden können. Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

43 3. Dienstleistungen Grundsatz Sichern und Versichern GVG, Art. 1: Sie fördert Massnahmen zur Verminderung der Elementarschadengefahr, zur Schadenverhütung GVG, Art. 53: Die Anstalt unterhält einen Fonds, aus dem Beiträge für die Verhütung von Elementarschäden ausgerichtet werden können. Beiträge Beratung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

44 3. Dienstleistungen Beratung Zeitpunkt für Schutzüberlegungen 1. Neubauten bei Planungsbeginn, spätestens mit Baueingabe 2. bestehende Bauten bei Umbauten und Nutzungsänderungen nach Schadenereignissen bei Mehrfachschäden oder Grossschäden wird GVA aktiv Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

45 3. Dienstleistungen Beratung Erstberatung durch GVA (erstellt keine Projekte und Nachweise) Elementarschadenprävention oder Telefon Planer oder Spezialist Naturgefahren bei grossen Objekten oder schwierigen Situationen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

46 3. Dienstleistungen Beratung Gesetz über die Gebäudeversicherung Art. 20: Der Versicherte hat zur Verhütung von Schäden alles Zumutbare vorzukehren. Art. 10: Von der Versicherung können Gebäude ausgeschlossen werden, die einer ausserordentlichen Gefährdung durch Elementarereignisse ausgesetzt sind. Art. 10bis Ist die Behebung möglich, kann der Ausschluss erst erfolgen, nachdem gemahnt worden ist, die Gefährdung innert angemessener Frist zu beheben. Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

47 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Instrumente der Versicherungstechnik bestehend neu bzw. modifiziert - Versicherungsbedingungen ja präzisieren/erweitern - Versicherungsausschluss ja präzisieren - Prämienzuschlag ja aufheben - Prämienrabatt risikobasierter Selbstbehalt - ja - Leistungskürzung ja präzisieren - Ablehnung einer Leistung ja weniger restriktiv Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

48 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Instrumente der Versicherungstechnik bestehend neu bzw. modifiziert - Versicherungsbedingungen ja präzisieren/erweitern zu einem - Versicherungsausschluss ja präzisieren eigenverantwortlichen - Prämienzuschlag ja aufheben Verhalten motivieren - Prämienrabatt risikobasierter Selbstbehalt - ja (neu) - Leistungskürzung ja präzisieren - Ablehnung einer Leistung ja weniger restriktiv Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

49 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Ansatzpunkte für wirksamen Objektschutz - richtig bauen (keine konstruktiven Mängel) - gebotene Schutzmassnahmen gegen besondere Risiken treffen - ordnungsgemäss unterhalten Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

50 Gebäudewiderstand 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Zwei-Stufen-Konzept im Überblick mangelfrei versichert Schutzziel Minimalanforderung unwesentlicher Mangel versichert mit - Selbstbehalt - evtl. Kürzung wesentlicher Mangel nicht versichert Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

51 Widerstand gegen Einwirkung aus Naturgefahr Überschwemmung Wind Hagel Schnee Übrige 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Anforderungsniveaus je Ereignisart mängelfrei HQ 300 SIA km/h HW 4 SIA 261 bekannte Gefährdung Schutzziel unwesentlicher Mangel wesentlicher Konstruktionsmangel 0 63km/h HW 1 50% SIA 261 Minimalanforderung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

52 3. Dienstleistungen Beiträge an Schutzmassnahmen Grundlagen (neu seit 1. Januar 2013): Verordnung über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden (Erlass Regierung) Richtlinie über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden (Erlass Verwaltung) Beiträge nur für bestehende Bauten (10 Jahre) Gesuch mit Schutzmassnahmen und Kosten GVA prüft Beiträge 20 bis 50 Prozent Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

53 3. Dienstleistungen Beiträge an Schutzmassnahmen Festlegung Beitragshöhe: Standardbeitrag 35 Prozent - Hochwasser HQ100 - Oberflächenwasser R50 - Nutzen-Kosten > 1.5 Zuschläge - besserer Schutz + 10 Prozent - Nutzen-Kosten über Prozent Abzüge - schlechterer Schutz - 10 Prozent - Nutzen-Kosten unter Prozent Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

54 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September

Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden

Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden Gefahrenkarten 2013-09 Seite 1 Betroffenheit der GVTG versichert meteorologisch Hagel Sturmwind gravitativ

Mehr

Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Bernhard Fröhlich Direktor Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Liestal, im Juni 2011 Betroffenheit

Mehr

GeoForum BL. GIS-Anwendung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung

GeoForum BL. GIS-Anwendung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung GeoForum BL GIS-Anwendung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung Yves Dürig Abteilungsleiter Elementarschadenprävention Basellandschaftliche Gebäudeversicherung GeoForum BL, Sissach, 07.05.2015

Mehr

Schulung Gefahrenkarten Thurgau

Schulung Gefahrenkarten Thurgau Schulung Gefahrenkarten Thurgau Modul 1: Basiswissen Referentin: Martina Zahnd Mai 2014 Inhalt Inhalt Teil 1 1. Überblick Naturgefahren 2. Zum gestern und heute 3. der Gefahrenkartierung 4. Rechtliche

Mehr

Gebäudeversicherung. des Kantons St.Gallen. Leitfaden zu Ihrer. Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung. des Kantons St.Gallen. Leitfaden zu Ihrer. Gebäudeversicherung Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen Leitfaden zu Ihrer Gebäudeversicherung Ausgabe 2016 Inhalt Editorial 01 Welche Gebäude sind bei der GVA versichert? 02 Wie werden die Versicherungswerte und die

Mehr

Baugesuch. Achtung! Naturgefahren.

Baugesuch. Achtung! Naturgefahren. Baugesuch. Achtung! Naturgefahren. Gefahren erkennen Recherchen, Planung, Machbarkeitsstudien Begehung der Parzelle : Einschätzung der topografischen Situation. Beurteilung der Exposition bezüglich Gewässer,

Mehr

Ratschläge für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden

Ratschläge für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Ratschläge für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Was Sie als (zukünftige) Hausbesitzer wissen müssen und veranlassen können Einleitung Ratschläge für Ihre Sicherheit Im Rahmen der Elementarschadenbearbeitung

Mehr

III. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung

III. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung III. Nachtrag zum Gesetz über die Gebäudeversicherung Bericht und Entwurf des Finanzdepartementes vom 14. August 2014 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 2 1 Neue Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 3 1.1

Mehr

Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz

Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz Gaspare Nadig Präsident der Elementarschadenkommission des Schweizerischen Versicherungsverbandes Projekt «schutz.wald.mensch.»: Engagement der Versicherer

Mehr

Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen

Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen Wir versichern was Sie aufgebaut haben ohne Wenn und Aber. Und vermitteln so Sicherheit für alle Hauseigentümerinnen- und eigentümer

Mehr

Schattenseiten der Natur

Schattenseiten der Natur Objektschutz Naturgefahren Schattenseiten der Natur Gefahrenkarten und ihre Bedeutung Über die Zusammenhänge und Bedeutung der Gefahrenkarten sowie ihre Umsetzung in der Naturgefahrenprävention ASSEKURANZ

Mehr

Stürme und deren Wirkung auf Gebäude Aus der Schadenpraxis der Gebäudeversicherungen

Stürme und deren Wirkung auf Gebäude Aus der Schadenpraxis der Gebäudeversicherungen Stürme und deren Wirkung auf Gebäude Aus der Schadenpraxis der Gebäudeversicherungen Yves Dürig Abteilungsleiter Elementarschadenprävention Beispiele des Kantons St. Gallen zur Verfügung gestellt von:

Mehr

IM HÄRTETEST - GEBÄUDE BESTÄNDIG PLANEN Lebenszyklus von Gebäuden Workshop vom 26. September 2014. FACHTAGUNG ECO-BAU 2014 Workshop 1.

IM HÄRTETEST - GEBÄUDE BESTÄNDIG PLANEN Lebenszyklus von Gebäuden Workshop vom 26. September 2014. FACHTAGUNG ECO-BAU 2014 Workshop 1. FACHTAGUNG ECO-BAU 2014 Workshop 1 IM HÄRTETEST - GEBÄUDE BESTÄNDIG PLANEN Lebenszyklus von Gebäuden Workshop vom 26. September 2014 Begrüssung Martin Jordi Geschäftsbereichsleiter Elementarschaden-Prävention

Mehr

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum SICHERN VERSICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen

Mehr

Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB)

Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) Obligatorische Gebäudeversicherungen Für ein grundsolides Fundament: die Gebäudeversicherung Bern (GVB) Inhaltsverzeichnis Einleitung Ihr Zuhause: sicher bei der GVB 3 Die obligatorischen Gebäudeversicherungen

Mehr

Immobilien und Versicherungen

Immobilien und Versicherungen Immobilien und Versicherungen Teil 1: Obligatorische Gebäudeversicherung in Graubünden Verfasst von: Antonio Federico Eidg. Dipl. Immobilien-Treuhänder MAS Real Estate Management MAS Corporate Finance

Mehr

NATURGEFAHREN IN WINTERTHUR

NATURGEFAHREN IN WINTERTHUR NATURGEFAHREN IN WINTERTHUR Autoren: Andreas Bertet dipl. Architekt Hauptschätzer und Objektschutzberater GVZ & Claudio Hauser dipl. Bauingenieur ETH/SIA Objektschutzberater GVZ Winterthur, 6. September

Mehr

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Richtlinien für Ihre Sicherheit Im Rahmen der Elementarschadenbearbeitung stellt die GVB immer wieder fest, dass oft neu erstellte oder umgebaute

Mehr

Sichern und Versichern

Sichern und Versichern Sichern und Versichern Aargauische Gebäudeversicherung Aargauische Wir versichern Gebäudeversicherung Ihre Sicherheit Gebäudeversicherung Unfallversicherung Gegenwärtig stehen rund 215 000 Gebäude mit

Mehr

Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren

Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren Kanton Bern Arbeitsgruppe Naturgefahren Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren 8. September 2010 1. Idee und Adressaten 1.1. Erläuterung der Risikostrategie des Kantons Bern vom 2005 In der Risikostrategie

Mehr

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 44 und 48 der Kantonsverfassung 2, beschliesst:

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 44 und 48 der Kantonsverfassung 2, beschliesst: GESETZ über die Staatshilfe bei Elementarschäden (vom 6. Dezember 1964 1 ; Stand am 1. September 2008) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 44 und 48 der Kantonsverfassung 2, beschliesst: I.

Mehr

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau Modul 3 - Umsetzung M. Zahnd / N. Steingruber, Seite 1 Inhalt Einleitung Integrales Risikomanagement Kantonsaufgaben Gemeindeaufgaben Eigentümer, Bauherrschaft

Mehr

Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung

Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung Gesetzliche Grundlagen Diese Broschüre dient der Information der Kundinnen und Kunden

Mehr

Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels

Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels OcCC 4. Symposium Anpassung an den Klimawandel 21. September 2012, Uni-S, Bern Cornel Quinto, Fürsprecher, LL.M. quinto@lustenberger.pro www.lustenberger.pro

Mehr

Solarenergieanlagen und Versicherung

Solarenergieanlagen und Versicherung und Versicherung Qualitätssicherung Solaranlagen 2. April 2014 André Ryf, Technischer Kundenbetreuer Beat Flückiger, Underwriter GVB Privatversicherungen AG Welche Anlagen sind bei der kantonalen Gebäudeversicherung

Mehr

Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer. Hochwasser/ Oberflächenabfluss

Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer. Hochwasser/ Oberflächenabfluss Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer Hochwasser/ Oberflächenabfluss Version Kanton Zürich 2010 Impressum Herausgeber Version 1.0 Kanton

Mehr

Merkblatt über den Schweizerischen Fonds für Hilfen bei nicht versicherbare Elementarschäden

Merkblatt über den Schweizerischen Fonds für Hilfen bei nicht versicherbare Elementarschäden Landwirtschaftsamt Merkblatt über den Schweizerischen Fonds für Hilfen bei nicht versicherbare Elementarschäden 1. Allgemeines Name und Sitz Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren

Mehr

Erläuterungen zur Gebäudefeuerund Elementarschadenversicherung

Erläuterungen zur Gebäudefeuerund Elementarschadenversicherung AGV Aargauische Gebäudeversicherung Abteilung Gebäudeversicherung Januar 2013 Erläuterungen zur Gebäudefeuerund Elementarschadenversicherung AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

Faktenblatt für Kantons- und Gemeindebehörden Zugang zu den Gefahrenkarten verbessern auch für Eigentümer, Käufer, Mieter, Planer

Faktenblatt für Kantons- und Gemeindebehörden Zugang zu den Gefahrenkarten verbessern auch für Eigentümer, Käufer, Mieter, Planer Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT Plate-forme nationale "Dangers naturels" Plattaforma nazionale "Pericoli naturali" National Platform for Natural Hazards c/o BAFU, 3003 Bern Tel. +41 31 324 17

Mehr

Die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung Die Elementarschadenversicherung I. Zusammenfassung Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhabe und Gebäuden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz,

Mehr

Hinweis zur Anzahlung CHF 6 000.- nicht verzinst

Hinweis zur Anzahlung CHF 6 000.- nicht verzinst Hinweis zur Anzahlung Vor Eintritt in die Residio AG ist als Sicherstellung ein Anzahlungsbetrag von CHF 6 000.- zu leisten. Diese Anzahlungsleistung wird nicht verzinst. Die künftige Bewohnerin, der künftige

Mehr

Risiken (Umgang mit Gefahren)

Risiken (Umgang mit Gefahren) Risiken (Umgang mit Gefahren) Unterrichtsmaterialien für Sekundarstufe I und II Fach: Mathematik M2 Lernziele Einführung in die mathematische Grösse ahrscheinlichkeit Einführung in die mathematische Grösse

Mehr

ANTRAG FÜR EINE BAUVERSICHERUNG

ANTRAG FÜR EINE BAUVERSICHERUNG FÜR EINE BAUVERSICHERUNG Policennummer: Anmerkungen Rahmenvertrag SVW Sektion Zürich = nicht delegierte Risiken (d.h., es muss eine Offerte durch den zuständigen Bauspezialisten ausgearbeitet werden; vorliegender

Mehr

Risiken infolge des Klimawandels und daraus abgeleitete notwendige Vorsorgemaßnahmen

Risiken infolge des Klimawandels und daraus abgeleitete notwendige Vorsorgemaßnahmen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Risiken infolge des Klimawandels und daraus abgeleitete notwendige Vorsorgemaßnahmen Thüringer Klimakongress Andreas Hahn Gesamtverband der Deutschen

Mehr

Kluger Mann baut vor...

Kluger Mann baut vor... Kluger Mann baut vor... Hochwasser-Versicherung Stand: 06.10.2009 Seite 1 Kluger Mann baut vor... Seite 2 Hochwasser-Versicherung... und versichert sich rechtzeitig und ausreichend! Seite 3 Die existenzgefährdenden

Mehr

Tagung: «Landmanagement für den Wasserbau»

Tagung: «Landmanagement für den Wasserbau» Tagung: «Landmanagement für den Wasserbau» Prävention im System der Gebäudeversicherungen: Risikosteuerung im Verbund Allein die öffentliche Hand mit ihrer Verantwortung für den Schutz vor Naturgefahren

Mehr

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst:

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst: GESETZ über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) (vom 7. März 1993 1 ; Stand am 1. Januar 2008) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung

Mehr

vom 10. September 1976 (Stand 1. Juni 2015)

vom 10. September 1976 (Stand 1. Juni 2015) Nr. 750a Gebäudeversicherungsverordnung (GVV) vom 0. September 976 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf das Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) vom 9. Juni 976, auf den Antrag

Mehr

Elementar-Versicherung. Alles bestens. Die NV leistet schnelle Hilfe im Schadenfall! nv Elementar

Elementar-Versicherung. Alles bestens. Die NV leistet schnelle Hilfe im Schadenfall! nv Elementar Elementar-Versicherung Alles bestens. Die NV leistet schnelle Hilfe im Schadenfall! nv Elementar Das Klima ändert sich, Unwetter nehmen zu. Sturm Kyrill oder Sommerhochwasser an der Elbe: In den vergangenen

Mehr

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Wenns drauf ankommt. Gravitative Gefahren Richtlinien für Ihre Sicherheit Beurteilungsunterlagen Im Rahmen der Elementarschadenbearbeitung stellt

Mehr

Versicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050

Versicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050 OcCC Klimaänderung und die Schweiz 2050 Beratendes Organ f ür Fragen der Klima änderung Versicherungen Dörte Aller, Aller Risk Management Jan Kleinn, PartnerRe Roland Hohmann, OcCC OcCC Klimaänderung und

Mehr

Das Erdbebenrisiko in der Schweiz und die Massnahmen des Bundes

Das Erdbebenrisiko in der Schweiz und die Massnahmen des Bundes Das Erdbebenrisiko in der Schweiz und die Massnahmen des Bundes Das Erdbebenrisiko in der Schweiz Mässige bis mittlere Gefahr Die Gefahr von Erdbeben in der Schweiz gilt im weltweiten Vergleich als mässig

Mehr

OFFERTANFRAGE FÜR EINE BAUVERSICHERUNG

OFFERTANFRAGE FÜR EINE BAUVERSICHERUNG OFFERTANFRAGE FÜR EINE BAUVERSICHERUNG Rahmenvertrag SVW Zürich Versicherungsnehmer / Antragsteller Name / Firma Branche Adresse PLZ Ort / Kanton Ansprechperson Telefon Fax Konto (Bank/Post) ANGABEN ZUM

Mehr

RISIKOANALYSE UND RISIKOKARTE HOCHWASSER KANTON ZÜRICH

RISIKOANALYSE UND RISIKOKARTE HOCHWASSER KANTON ZÜRICH RISIKOANALYSE UND RISIKOKARTE HOCHWASSER KANTON ZÜRICH Mirco Heidemann MSc ETH Environ.Sc/DAS ETH in Applied Statistics Wissenschaftlicher Mitarbeiter Sicherheitsmesse 10. November 2015 RISIKOKARTE HOCHWASSER

Mehr

HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT.

HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. Sinn und Zweck Der Nidwaldner Hilfsfonds Grundsatz Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt, die von der Nidwaldner Sachversicherung

Mehr

Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten

Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten Dr. Sibylle Schnyder, CMS von Erlach Henrici AG 12. November 2013, Lunchgespräch KUB Inhalt Einleitung Versicherung von Erdbebenschäden

Mehr

Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren

Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Oktober 2012 Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren

Mehr

Kanton Zug 722.11. Gesetz über die Gebäudeversicherung. 1. Rechtsstellung und Organisation. Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug 722.11. Gesetz über die Gebäudeversicherung. 1. Rechtsstellung und Organisation. Der Kantonsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 7. Gesetz über die Gebäudeversicherung Vom 0. Dezember 979 (Stand. Oktober 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst:. Rechtsstellung und

Mehr

Lokale Naturgefahrenberater für zivile Führungsorgane

Lokale Naturgefahrenberater für zivile Führungsorgane Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention Lokale Naturgefahrenberater für zivile Führungsorgane Schweizerische

Mehr

Überschwemmungen Kooperation von Wasserwirtschaft und Versicherungswirtschaft?

Überschwemmungen Kooperation von Wasserwirtschaft und Versicherungswirtschaft? Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Überschwemmungen Kooperation von Wasserwirtschaft und Versicherungswirtschaft? Alles im Fluss Wasserwirtschaftliche Fachtagung Artur Kubik Gesamtverband

Mehr

PRESSEINFORMATION. Hochwasser auch in vermeintlich sicheren Lagen

PRESSEINFORMATION. Hochwasser auch in vermeintlich sicheren Lagen Haus und Wohnung versichern: Umfassender Versicherungsschutz gegen Hochwasser und Überschwemmung in allen Wohnlagen notwendig Hochwasser auch in vermeintlich sicheren Lagen Stuttgart, 09. 07. 2013: Die

Mehr

Hochwasserrisiko- und vorsorge aus Sicht der Versicherungswirtschaft

Hochwasserrisiko- und vorsorge aus Sicht der Versicherungswirtschaft Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Hochwasserrisiko- und vorsorge aus Sicht der Versicherungswirtschaft BWK Landeskongress Alexander Küsel Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Mut? Helvetia Ganz Privat E-Bike-Versicherung Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. «Seiner Umwelt entgegen zu kommen.»

Mut? Helvetia Ganz Privat E-Bike-Versicherung Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. «Seiner Umwelt entgegen zu kommen.» Mut? «Seiner Umwelt entgegen zu kommen.» Helvetia Ganz Privat E-Bike-Versicherung Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Für alle, die auf Umweltschutz abfahren. Die

Mehr

Gebäudeversicherungssystem der Schweiz

Gebäudeversicherungssystem der Schweiz Gebäudeversicherungssystem der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Überschwemmungsschäden Markus Feltscher Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden Präsident der Präventionsstiftung der Kantonalen

Mehr

Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden (VO zum Gebäudeversicherungsgesetz; VOzGebVG)

Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden (VO zum Gebäudeversicherungsgesetz; VOzGebVG) 80.0 Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden (VO zum Gebäudeversicherungsgesetz; VOzGebVG) Vom 6. Oktober 00 (Stand. Januar 06) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung

Mehr

Niedersachsen verlassen sich nicht auf Vater Staat.

Niedersachsen verlassen sich nicht auf Vater Staat. Niedersachsen verlassen sich nicht auf Vater Staat. Sie versichern sich gegen Mutter Natur. Klimarisiko sehen elementar versichern. Die Launen der Natur werden durch den Klimawandel immer spürbarer. Starkregen

Mehr

Lehrgang Gebäudeschutz gegen Naturgefahren

Lehrgang Gebäudeschutz gegen Naturgefahren Lehrgang Gebäudeschutz gegen Naturgefahren mit VKF Zertifikat Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Ausbildungskoordination Bundesgasse 20 3001 Bern Tel: 031 320 22 11 Fax: 031 320 22 99 education@vkf.ch

Mehr

Versicherungsdeckung neu für Solaranlagen und Contracting-Anlagen

Versicherungsdeckung neu für Solaranlagen und Contracting-Anlagen Zürich, 7. April 2009 Medienmitteilung Versicherungsdeckung neu für Solaranlagen und Contracting-Anlagen Bei Solaranlagen und Contracting-Anlagen deckt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) neu Gebäudeschäden

Mehr

Elementare Versicherungen

Elementare Versicherungen Naturgefahren 25 Elementare Die Schweiz hat es gut: Vom Bodensee bis nach Genf gibt es kaum ein Gebäude, das nicht gegen Schäden durch Naturgefahren versichert ist. Und das zu vernünftigen Preisen. Unterschiede

Mehr

Versicherung gegen Elementarschäden. Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015

Versicherung gegen Elementarschäden. Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015 Versicherung gegen Elementarschäden Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015 Wer bin ich? Sylvine Löhmann Dipl.-Kffr. (FH) Schadenexpertin bei der Zuständig für Grundsatzfragen Sachschaden

Mehr

Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referentin

Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referentin Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referentin Sabine Leipziger VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Die Bayerische Staatsregierung investiert

Mehr

Den Schaden von morgen heute vermeiden

Den Schaden von morgen heute vermeiden Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Herausforderung Klimawandel Antworten und Forderungen der deutschen Versicherer Welche Schadenpräventionsmaßnahmen jetzt sinnvoll und notwendig

Mehr

Hochwasser, Stürme, Hagel - was wird künftig noch versichert?

Hochwasser, Stürme, Hagel - was wird künftig noch versichert? SEITE 1 Hochwasser, Stürme, Hagel - was wird künftig noch versichert? Horizonte 2008 24./25. November 2008 in Berlin SEITE 2 Hypoport-Konzern: Vereinigte Kraft aus Plattformen und Finanzvertrieb Unternehmensbereiche

Mehr

Begrüssung / Einleitung Hochwasserschutz geht uns alle an. Ergebnisse Gefahrenkarte. Kommentare Gemeinden und REPLA

Begrüssung / Einleitung Hochwasserschutz geht uns alle an. Ergebnisse Gefahrenkarte. Kommentare Gemeinden und REPLA 1. 2. Begrüssung / Einleitung Hochwasserschutz geht uns alle an Gemeindeammann Walter Dubler Regierungsrat Peter C. Beyeler 3. Ergebnisse Gefahrenkarte Martin Tschannen, BVU 4. Hochwasserschutz Bünztal

Mehr

Die einzigartige Elementarschadenversicherung. 18. Oktober 2011

Die einzigartige Elementarschadenversicherung. 18. Oktober 2011 Die einzigartige Elementarschadenversicherung 18. Oktober 2011 2 Impressum Empfänger: Interessierte innerhalb und ausserhalb der Assekuranz Herausgeber: Schweizerischer Versicherungsverband SVV C.F. Meyer-Strasse

Mehr

Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011

Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011 Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011 Naturereignisse Wie kann ein Erstversicherer helfen? 2 Absicherungsmöglichkeiten gegen Naturereignisse Elementarversicherung

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

Merkblatt Unwetter. Merkblatt Unwetter Aktualisiert am 06.09.2013 Seite 1 von 5

Merkblatt Unwetter. Merkblatt Unwetter Aktualisiert am 06.09.2013 Seite 1 von 5 Merkblatt Unwetter Von Stürmen und Überschwemmungen ist Deutschland auch dieses Jahr nicht verschont geblieben. Häufig waren Überschwemmungen von Wohnungen, umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, eingedrückte

Mehr

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Versicherte Gefahren

Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. Versicherte Gefahren Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Versicherte Gefahren Inhalt Einleitung 03 Das Wichtigste in Kürze 04 Versicherte Gefahren 07 Schadenbegriffe und Versicherungsdeckung 08 Versicherte Feuergefahren

Mehr

Regierungsratsbeschluss vom 8. Mai 2012

Regierungsratsbeschluss vom 8. Mai 2012 Regierungsratsbeschluss vom 8. Mai 2012 Nr. 2012/916 KR.Nr. I 032/2012 (VWD) Interpellation Fraktion FDP. Die Liberalen: Versicherung von Erdbebenrisiken (21.03.2012); Stellungnahme des Regierungsrates

Mehr

Helvetia AllRisk für Hausrat und Wohngebäude. Optimaler Schutz für Ihr Eigentum.

Helvetia AllRisk für Hausrat und Wohngebäude. Optimaler Schutz für Ihr Eigentum. Helvetia AllRisk für Hausrat und Wohngebäude. Optimaler Schutz für Ihr Eigentum. Die Helvetia AllRisk Versicherung bietet innovativen Schutz für Ihren Privatbesitz. Die Komplettlösung für Ihr Eigentum

Mehr

Fragebogen für die Vernehmlassung vom 17. September bis 30. November 2010

Fragebogen für die Vernehmlassung vom 17. September bis 30. November 2010 Departement Gesundheit und Soziales Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes Fragebogen für die Vernehmlassung vom 17. September bis 30. November 2010 Name / Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse:

Mehr

Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken * (Sachversicherungsgesetz)

Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken * (Sachversicherungsgesetz) 50 Gesetz über die Versicherung von Gebäuden und Grundstücken * (Sachversicherungsgesetz) Vom. Januar 98 (Stand. Januar 0) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: ) Zweck und Organisation

Mehr

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche

Mehr

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Innovativer Schutz für Ihre umweltfreundliche

Mehr

Informationen Feuerwehrinspektorat

Informationen Feuerwehrinspektorat Informationen Feuerwehrinspektorat Graf Vinzenz, Feuerwehrinspektor / SC Stv KFS Behördenrapport 16.11.2012 1 Agenda Alarmierungssystem POLYCOM Feuerwehren Webbasierte Administrationssoftware Kennziffer

Mehr

Erster Schock: Die Verwüstung Zweiter Schock: Die Deckung

Erster Schock: Die Verwüstung Zweiter Schock: Die Deckung News Aktuelles aus Politik und Wirtschaft 28.8.05 Hochwasser und Versicherungen Erster Schock: Die Verwüstung Zweiter Schock: Die Deckung Das Hochwasser war da. Die Räume, in denen sonst gewohnt oder gearbeitet

Mehr

Opel Autoversicherung

Opel Autoversicherung Opel Autoversicherung Volle Rückendeckung. opel-autoversicherung.ch Direkt beim Opel Partner versichern und viele Vorteile nutzen Bei Ihrem Opel Partner sind Sie in allen Fragen rund um Ihr Auto in besten

Mehr

Brauchen wir eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden?

Brauchen wir eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden? Brauchen wir eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden? Photo: Clemens Pfurtscheller Prof. Dr. Reimund Schwarze, UFZ Leipzig Prof. Dr. Gert G. Wagner, DIW Berlin Übersicht Klimawandel und Elementarschäden

Mehr

Besondere Bedingungen Berufshaftpflicht-Versicherung

Besondere Bedingungen Berufshaftpflicht-Versicherung Grundrisiko plus für Naturheilpraktiker und ähnliche Berufe (149 / 41 705.002 medi-benefit) Inhaltsverzeichnis Artikel Artikel Naturheilpraktiker und ähnliche Berufe 1 Einschränkung des Deckungsumfanges

Mehr

Elementarschaden-Prävention

Elementarschaden-Prävention Elementarschaden-Prävention SGV Solothurnische Gebäudeversicherung sicher da, wenn man sie braucht. Was zu tun ist, um Elementarschäden vorzubeugen, zu vermeiden oder zu begrenzen. WASSER STURMWIND HAGEL

Mehr

Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referent

Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referent Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referent Sabine Leipziger VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Bund und Länder investieren jährlich mehrere

Mehr

Hagelschutz bei solaren Bauelementen Empfehlungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen

Hagelschutz bei solaren Bauelementen Empfehlungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen Hagelschutz bei solaren Bauelementen Empfehlungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen Olivier Lateltin, ESP-VKF Bern BiSol Workshop vom 23./24. August 2010, Lugano Agenda - Das KGV-System Sichern und

Mehr

Gemeinde-Vollzugstagung 2013, 21.3.2013, Thurgauerhof Weinfelden

Gemeinde-Vollzugstagung 2013, 21.3.2013, Thurgauerhof Weinfelden 8.4.2013 /mz Gemeinde-Vollzugstagung 2013, 21.3.2013, Thurgauerhof Weinfelden Thema Umsetzung Naturgefahrenkarte Beantwortung der offenen Fragen: Gebäudeversicherung 1. Wie kann die Gebäudeversicherung

Mehr

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Rudolf Müller Projektleiter Referat an der Fachmesse Sicherheit 2015 Altdorf, 12.11.2015 1. Hochwasser 2005; was passierte am 22. / 23. August

Mehr

Blitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling

Blitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt Firmenberater der R+V GVG Falk Helling Themen des Vortrages: Definition von Blitzschlag Regelwerk Relevanz in versicherungstechnischen Bereichen Welche Gefahr sichert

Mehr

abgeschlossen zwischen der Oberösterreichischen Versicherung AG (in der Folge kurz Oberösterreichische genannt) und der

abgeschlossen zwischen der Oberösterreichischen Versicherung AG (in der Folge kurz Oberösterreichische genannt) und der VERSICHERUNGSINFO DIENSTNEHMERKASKOVERSICHERUNG abgeschlossen zwischen der Oberösterreichischen Versicherung AG (in der Folge kurz Oberösterreichische genannt) und der GrECo International Aktiengesellschaft

Mehr

Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler

Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler Inhaber: Andreas Treffer Büro Beilngrieser Strasse 11 93333 Neustadt/ OT Marching Telefon 09445/8004 Mobil: 0160/98396714 Email: andreas.treffer@vfm.de

Mehr

Klima- und Naturgefahren. Dr. Andreas Kyas Risk Management Center Firmenkunden Nichtleben

Klima- und Naturgefahren. Dr. Andreas Kyas Risk Management Center Firmenkunden Nichtleben Klima- und Naturgefahren Dr. Andreas Kyas Risk Management Center Firmenkunden Nichtleben Broker-Tagung vom 22.05.2007 / KYA 22. Mai 2007 1 Inhalte Klima - was ist los? Naturgewalten Wie weiter? Broker-Tagung

Mehr

Individuell. bis 5 % der Versicherungssumme bis max. EUR 15.000,00. bis 5 % der Versicherungssumme bis max. EUR 15.000,00

Individuell. bis 5 % der Versicherungssumme bis max. EUR 15.000,00. bis 5 % der Versicherungssumme bis max. EUR 15.000,00 Haushalt-Tarif 9/2012 Auszug aus dem Deckungsumfang Versicherungsschutz Genereller Neuwertersatz Genereller Unterversicherungsverzicht bei Anwendung der Bewertungskriterien Feuer Brand, Brandherd, direkter

Mehr

Postulat Thomas Hensel und Mitunterzeichnende betreffend. Massnahmen für erdbebentaugliche Bausubstanz

Postulat Thomas Hensel und Mitunterzeichnende betreffend. Massnahmen für erdbebentaugliche Bausubstanz Stadt Chur Bericht des Stadtrates an den Gemeinderat Nr.4/2009 630.00 Postulat Thomas Hensel und Mitunterzeichnende betreffend Massnahmen für erdbebentaugliche Bausubstanz Antrag Das Postulat sei zu überweisen.

Mehr

Die Rückversicherung des IRV

Die Rückversicherung des IRV Die Rückversicherung des IRV Der Interkantonale Rückversicherungsverband IRV Feuerrückversicherung Der 1910 gegründete Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum

Mehr

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure (ohne Vermögensschaden-Deckung)

Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure (ohne Vermögensschaden-Deckung) Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft, Basel Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure (ohne Vermögensschaden-Deckung) Zusätzliche Allgemeine Bedingungen (AVB) Artikel 38 1.

Mehr

Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen

Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Sehr geehrte Damen und Herren, Was ist eine Tierpension? Es werden Tiere (Hunde oder Katzen) vorübergehend gegen Entgelt in Pflege genommen, weil die Tierhalter

Mehr

Bauten, Infrastrukturen Autorinnen und Autoren

Bauten, Infrastrukturen Autorinnen und Autoren Autorinnen und Autoren Dörte Aller Aller Risk Management Thomas Frank Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA Beat Gasser Ingenieurbüro Basler & Hofmann Willi Gujer Professur für Siedlungswasserwirtschaft,

Mehr

(LePHB 2015) Musterbedingungen des GDV. (Stand: 26. August 2015) Inhaltsübersicht

(LePHB 2015) Musterbedingungen des GDV. (Stand: 26. August 2015) Inhaltsübersicht Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

Ergebnisse der Risikobewertung

Ergebnisse der Risikobewertung KATARISK Katastrophen und Notlagen in der Schweiz eine Risikobeurteilung aus der Sicht des Bevölkerungsschutzes Ergebnisse der Risikobewertung Bewertete Risiken.... Naturgefahren.... Technische Gefahren...

Mehr

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

EBP Naturgefahrentag 2007

EBP Naturgefahrentag 2007 EBP Naturgefahrentag 2007 Ökonomische Instrumente im Kreislauf des Risikomanagements von Naturgefahren im Überblick Hans Merz Naturkatastrophen - ein volkswirtschaftlicher Nutzen? 3 Definitionen Ökonomische

Mehr