Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz
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- Brigitte Goldschmidt
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1 Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz Präsentation der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Cornelius Stillhard, Dipl. Bauingenieur FH STV, Elementarschadenprävention Alan Germann, Dipl. Bauingenieur FH, Elementarschadenprävention Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
2 Inhalt des Vortrages: 1. Interesse Gebäudeversicherung 2. Objektschutznachweis prüfen 3. Dienstleistungen Gebäudeversicherung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
3 1. Interesse Gebäudeversicherung Schadenerfahrung GVA Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
4 1. Interesse Gebäudeversicherung Schadenerfahrung GVA Anzahl Elementarschäden pro Jahr ca Schadensumme pro Jahr ca. SFr Mio. pro Schadenfall ca. SFr (im Mittel der letzten 10 Jahre) Total Schadenjahr 2013 (2450 ES) Total Schadenjahr 2014 (1900 ES) SFr Mio. SFr Mio. 14. Juni 2015, ca. 450 ES SFr. > 4.5 Mio. ca. SFr pro Schaden Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
5 1. Interesse Gebäudeversicherung Schadenerfahrung GVA Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
6 2. Objektschutznachweis prüfen Naturgefahren Gravitative Naturgefahren: Hochwasser Rutschungen Lawinen Murgänge Stein- und Blockschlag Felssturz Meteorologische Naturgefahren: Wind / Sturm Hagel Regen Schnee Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
7 2. Objektschutznachweis prüfen Naturgefahren Gravitative Naturgefahren: Hochwasser Rutschungen Lawinen Murgänge Stein- und Blockschlag Felssturz Meteorologische Naturgefahren: Wind / Sturm Hagel Regen Schnee Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
8 2. Objektschutznachweis prüfen Schutz- und Massnahmenziele öffentlicher Bereich (Flächenschutz) Festlegungen von Bund und Kanton Schutzzielmatrix im Siedlungsgebiet (Kanton St.Gallen) gilt: - HQ30 keine Intensität zulässig - HQ100 schwache Intensität zulässig - HQ300 schwache Intensität zulässig Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
9 2. Objektschutznachweis prüfen Schutz- und Massnahmenziele privater Bereich (Objektschutz) Normen (Regeln der Baukunde) Festlegungen der Gebäudeversicherung Beratungspraxis GVA (Kanton St.Gallen) - HQ300 als Schutzziel - permantente Massnahmen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
10 2. Objektschutznachweis prüfen Hilfsmittel Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
11 2. Objektschutznachweis prüfen Hilfsmittel Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
12 2. Objektschutznachweis prüfen Hilfsmittel Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton St.Gallen (NGK und GVA) Formular A (administratives) Formular B (Wassergefahr) Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
13 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
14 Konzeptverantwortung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
15 im Geoportal unter Metadaten ersichtlich Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
16 Vollständigkeit Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
17 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
18 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
19 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
20 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
21 Neubauten sollen grundsätzlich bei allen Gefahrenarten vor Ereignissen der Wiederkehrperiode 300 Jahre geschützt werden! Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
22 Schutzziele Neubauten sollen grundsätzlich bei allen Gefahrenarten vor Ereignissen der Wiederkehrperiode 300 Jahre geschützt werden! Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
23 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
24 bei «Seebildungen» sind Angaben in Meereskoten [m ü.m.] hilfreicher Schutzhöhe=Überschwmmungshöhe+Freibord Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
25 kann offengelassen werden; bei grösseren Überflutungstiefen Fachgutachten notwendig Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
26 auf Fachgutachten abstützen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
27 Einwirkungen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
28 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
29 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
30 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
31 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
32 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
33 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
34 Schutzkonzept Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
35 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
36 Beschreibung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
37 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
38 Gefahrenverlagerung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
39 nur bei Umbauten relevant Verhältnismässigkeit Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
40 Plandarstellung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
41 3. Dienstleistungen Grundsatz Sichern und Versichern GVG, Art. 1: Sie fördert Massnahmen zur Verminderung der Elementarschadengefahr, zur Schadenverhütung GVG, Art. 53: Die Anstalt unterhält einen Fonds, aus dem Beiträge für die Verhütung von Elementarschäden ausgerichtet werden können. Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
42 3. Dienstleistungen Grundsatz Sichern und Versichern Beratung GVG, Art. 1: Sie fördert Massnahmen zur Verminderung der Elementarschadengefahr, zur Schadenverhütung GVG, Art. 53: Die Anstalt unterhält einen Fonds, aus dem Beiträge für die Verhütung von Elementarschäden ausgerichtet werden können. Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
43 3. Dienstleistungen Grundsatz Sichern und Versichern GVG, Art. 1: Sie fördert Massnahmen zur Verminderung der Elementarschadengefahr, zur Schadenverhütung GVG, Art. 53: Die Anstalt unterhält einen Fonds, aus dem Beiträge für die Verhütung von Elementarschäden ausgerichtet werden können. Beiträge Beratung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
44 3. Dienstleistungen Beratung Zeitpunkt für Schutzüberlegungen 1. Neubauten bei Planungsbeginn, spätestens mit Baueingabe 2. bestehende Bauten bei Umbauten und Nutzungsänderungen nach Schadenereignissen bei Mehrfachschäden oder Grossschäden wird GVA aktiv Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
45 3. Dienstleistungen Beratung Erstberatung durch GVA (erstellt keine Projekte und Nachweise) Elementarschadenprävention oder Telefon Planer oder Spezialist Naturgefahren bei grossen Objekten oder schwierigen Situationen Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
46 3. Dienstleistungen Beratung Gesetz über die Gebäudeversicherung Art. 20: Der Versicherte hat zur Verhütung von Schäden alles Zumutbare vorzukehren. Art. 10: Von der Versicherung können Gebäude ausgeschlossen werden, die einer ausserordentlichen Gefährdung durch Elementarereignisse ausgesetzt sind. Art. 10bis Ist die Behebung möglich, kann der Ausschluss erst erfolgen, nachdem gemahnt worden ist, die Gefährdung innert angemessener Frist zu beheben. Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
47 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Instrumente der Versicherungstechnik bestehend neu bzw. modifiziert - Versicherungsbedingungen ja präzisieren/erweitern - Versicherungsausschluss ja präzisieren - Prämienzuschlag ja aufheben - Prämienrabatt risikobasierter Selbstbehalt - ja - Leistungskürzung ja präzisieren - Ablehnung einer Leistung ja weniger restriktiv Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
48 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Instrumente der Versicherungstechnik bestehend neu bzw. modifiziert - Versicherungsbedingungen ja präzisieren/erweitern zu einem - Versicherungsausschluss ja präzisieren eigenverantwortlichen - Prämienzuschlag ja aufheben Verhalten motivieren - Prämienrabatt risikobasierter Selbstbehalt - ja (neu) - Leistungskürzung ja präzisieren - Ablehnung einer Leistung ja weniger restriktiv Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
49 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Ansatzpunkte für wirksamen Objektschutz - richtig bauen (keine konstruktiven Mängel) - gebotene Schutzmassnahmen gegen besondere Risiken treffen - ordnungsgemäss unterhalten Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
50 Gebäudewiderstand 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Zwei-Stufen-Konzept im Überblick mangelfrei versichert Schutzziel Minimalanforderung unwesentlicher Mangel versichert mit - Selbstbehalt - evtl. Kürzung wesentlicher Mangel nicht versichert Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
51 Widerstand gegen Einwirkung aus Naturgefahr Überschwemmung Wind Hagel Schnee Übrige 3. Dienstleistungen Revision GVG ESP: Anforderungsniveaus je Ereignisart mängelfrei HQ 300 SIA km/h HW 4 SIA 261 bekannte Gefährdung Schutzziel unwesentlicher Mangel wesentlicher Konstruktionsmangel 0 63km/h HW 1 50% SIA 261 Minimalanforderung Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
52 3. Dienstleistungen Beiträge an Schutzmassnahmen Grundlagen (neu seit 1. Januar 2013): Verordnung über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden (Erlass Regierung) Richtlinie über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden (Erlass Verwaltung) Beiträge nur für bestehende Bauten (10 Jahre) Gesuch mit Schutzmassnahmen und Kosten GVA prüft Beiträge 20 bis 50 Prozent Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
53 3. Dienstleistungen Beiträge an Schutzmassnahmen Festlegung Beitragshöhe: Standardbeitrag 35 Prozent - Hochwasser HQ100 - Oberflächenwasser R50 - Nutzen-Kosten > 1.5 Zuschläge - besserer Schutz + 10 Prozent - Nutzen-Kosten über Prozent Abzüge - schlechterer Schutz - 10 Prozent - Nutzen-Kosten unter Prozent Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
54 Workshop Bauverwalter: Naturgefahren und Objektschutz St.Gallen, 1. September
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