Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten

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1 Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten Dr. Sibylle Schnyder, CMS von Erlach Henrici AG 12. November 2013, Lunchgespräch KUB

2 Inhalt Einleitung Versicherung von Erdbebenschäden Vorschriften betr. Erdbebensicherheit Neubauten Altbauten Haftungsfragen Haftung des Eigentümers Haftung des Architekten / Beraters Fazit 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 2

3 Quelle: Schweizerischer Erdbebendienst (SED) 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 3

4 Versicherung von Erdbebenschäden Obligatorische Gebäudeversicherung: keine Deckung von Erdbebenschäden Schweizerischer Pool für Erdebenversicherung 17 kantonale Gebäudeversicherungen Deckung: CHF 2 Mrd. Gebäudeversicherung des Kt. Zürich Fonds für Erdbebenschäden Deckung: CHF 1 Mrd. Freiwillige private Versicherungslösungen 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 4

5 Versicherung von Erdbebenschäden Bestrebungen zur Einführung einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung Konsultationsverfahren Juli Oktober 2013 (Eidg. Finanzdepartement) Viele offene Fragen Bund / Kantone Umfang der Versicherung (Gebäude, Aufräumkosten, Mobiliar?) Finanzierung (Versicherte, Versicherer, öffentl. Hand) Selbstbehalt (5% der Versicherungssumme) Prämie landesweit einheitlich Pro / Contra Einführung frühestens 2016 (realistisch?) 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 5

6 Vorschriften betreffend Erdbebensicherheit 1. Neubauten (seit projektiert) SIA-Normen , 2003 (seit in Kraft) Kantonale öffentlich-rechtliche Bauvorschriften Öffentliche Bauten Private Bauten Anerkannte Regeln der Technik Kosten: 0 1 % der Baukosten (vgl. Flyer "Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz", BAFU) 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 6

7 Vorschriften betreffend Erdbebensicherheit 2. Altbauten - Grundlagen SIA-Merkblatt 2018 (ab 2014: Norm SIA 269/8) Anerkannte Regeln der Technik Kosten: ca % des Gebäudewertes (je nach Umständen aber auch deutlich höher) 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 7

8 Vorschriften betreffend Erdbebensicherheit 2. Altbauten Beurteilung der Erdbebensicherheit Zustandserfassung Beurteilung: mind. 25% des bei Neubauten geltenden Schutzes Verhältnismässigkeit / Zumutbarkeit von über den Minimalschutz hinausgehenden Ertüchtigungsmassnahmen Massnahmenempfehlung 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 8

9 Vorschriften betreffend Erdbebensicherheit 2. Altbauten praktisches Vorgehen Priorisierung (insbesondere anhand Lage, Nutzung, baulichem Zustand) Zeit- und Massnahmenplan Insbesondere bei Umbau- und Instandsetzungsprojekten sind Massnahmen zu prüfen 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 9

10 Haftung Evt. Strafrecht Staatsanwalt Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR) Hauseigentümer Dritter Vertragliche Haftung Evt. Strafrecht Ausservertragliche Haftung (Art. 41 OR) Architekt / Berater 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 10

11 Haftung 1. Werkeigentümerhaftung Haftung aufgrund von Mängeln am Gebäude Stand der Technik am "Erdbebentag" massgebend Überprüfung des Gebäudes / Treffen von Massnahmen Faustregel: Gebäude muss einem Erdbeben standhalten können, das statistisch gesehen alle 75 Jahre auftritt 2. Vertragliche Haftung Sorgfaltspflichtverletzung Anerkannte Regeln der Technik Weisungen des Auftraggebers 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 11

12 Haftung 3. Ausservertragliche Haftung Personen- oder Sachschaden Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 12

13 Haftung 4. Strafrechtliche Konsequenzen Fahrlässige Körperverletzung / fahrlässige Tötung Sorgfaltspflicht / anerkannte Regeln der Technik Empfehlung: Strategie zur Identifikation von Risiken und Massnahmenplan 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 13

14 Fazit SIA-Normen bzw. Empfehlung: Einhaltung verhindert Rechtsstreitigkeiten Beratungspflicht des Architekten / Bauherrenberaters Haftpflicht- und strafrechtliche Konsequenzen Beizug eines auf Erdbebensicherheit spezialisierten Ingenieurs 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 14

15 Fragen? 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 15

16 Dr. Sibylle Schnyder CMS von Erlach Henrici AG Dreikönigstrasse Zürich T 044 / F 044 / sibylle.schnyder@cms-veh.com 12. November 2013 Lunchgespräch KUB 16

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