Herzlich Willkommen. «KMU Business Treff» Erdbebenversicherung für KMU

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen. «KMU Business Treff» Erdbebenversicherung für KMU"

Transkript

1 Herzlich Willkommen zum «KMU Business Treff» Erdbebenversicherung für KMU Liestal, 24. November 2009 Haus der Wirtschaft

2 lic.rer.pol. Christoph Buser, Landrat Leiter KMU Förderung Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschaftskammer Baselland Die Ausnahme bestimmt die Regel

3 KMU Business Treff Erdbeben für KMU Dienstag, , Uhr Uhr Haus der Wirtschaft Warum eine Erdbebenversicherung Schweiz? - Seltenes, in den Auswirkungen aber eines der grössten Risiken im Bereich der Naturgefahren (UVEK) - Keine Versicherung in der Schweiz, sondern lediglich eine freiwillige Pool- Lösung der KGV von CHF 2 Mrd. und der Privatassekuranz von CHF 200 Mio. - Solidaritätscharakter; Gemeinschaftsprojekt zwischen Privatassekuranz und den Kantonalen Gebäudeversicherungen - Logischer Schritt; Prävention, Intervention und Schadensregulierung

4 Was bisher geschah - Verschiedene Vorgespräche 2005 Gründung einer Projektorganisation - Ziel: Ausarbeitung Erdbebenprodukt - Einbezug HEV Schweiz - Versicherungstechnisch ausgereifte Lösung mit bestem Kosten/Nutzen - Im Frühjahr 2008 Anfrage beim Bundesrat

5 Das bisherige Produkt - Deckung von CHF 10 Mrd. pro Ereignis, maximal 2 Ereignisse pro Jahr - Die Deckung erfolgt erst ab einem Erdbeben mit Intensität VII oder höher auf der EMS-98 Skala;

6 Die EMS-98 Skala

7 Die EMS-98 Skala

8 Die EMS-98 Skala

9 Die EMS-98 Skala

10 Das bisherige Produkt - Der Selbstbehalt pro Eigentümer/in beträgt 10% des Gebäudewertes; - Die Prämie für die Erdbebenversicherung beträgt 8 Rappen/CHF Versicherungssumme - Die Versicherung ist für alle Hauseigentümer/innen obligatorisch - Versichert sind Gebäude und Mobiliar

11 Welches waren die kritischen Punkte? - Für kleine Erdbeben (tiefe Intensität) zahlt die Versicherung noch nicht - Für ein Grossereignis wurde die Deckung von CHF 10 Mrd. als ungenügend angesehen - Der Selbstbehalt für den/die Hauseigentümer/in von 10% des Gebäudewertes wird als viel zu hoch erachtet - Das Obligatorium wurde ordnungspolitisch beanstandet, obwohl es für die übrigen Elementargefahren bereits besteht und anerkannt ist

12 Welches waren die kritischen Punkte (Forts.)? - Bei echten Katastrophen soll der Bund bezahlen, resp. Garantieverpflichtungen für Hypotheken übernehmen - Starke Opposition gegen dieses Produkt kam schlussendlich vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV).

13 Wie ist der heutige Stand? - Ende Juni 2009 und Anfangs Juli 2009 befasste sich der Bundesrat zweimal mit der Anfrage der Privatassekuranz. In Anbetracht der Opposition des Hauseigentümerverbandes wies er die Anfrage zur Überarbeitung zurück. Eine Mehrheit des Bundesrates befürwortet grundsätzlich eine schweizerische Erdbebenversicherung, verlangt aber eine Überarbeitung des Produktes, damit es eine breitere Akzeptanz finden kann. - Zwischenzeitlich haben verschiedene Gespräche mit den einzelnen Exponenten der Kantonalen Gebäudeversicherungen stattgefunden, um den Spielraum einer neuen Lösung auszuloten.

14 Wie ist der heutige Stand (Forts.)? - Die Direktorenkonferenz der Kantonalen Gebäudeversicherungen vom 21. Oktober 2009 hat die Ergebnisse dieser Gespräche und die Leitplanken für eine neue Lösung genehmigt. - Diese umfasst insbesondere eine frühere Deckung der Erdbebenschäden und einen tieferen Selbstbehalt, einhergehend mit einer Redimensionierung der Haftungssumme, die Einbindung der öffentlichen Hand bei hohen Schäden wie auch eine Reorganisation der Projektstruktur.

15 Wie weiter? - Nach dem Entscheid der Direktorenkonferenz vom 21. Oktober 2009 werden die Privatassekuranz und der Hauseigentümerverband Schweiz über den Handlungsspielraum der Kantonalen Gebäudeversicherungen ins Bild gesetzt und gebeten, sich grundsätzlich über die Stossrichtung zu äussern und allenfalls weitere Varianten aufzuzeigen.

16 Wie weiter (Forts.)? - Fällt ihre Stellungnahme positiv aus, wird der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung (Kantonale Gebäudeversicherungen) am 9. Dezember 2009 eine a.o. Poolversammlung durchführen. - An dieser Versammlung werden die Mitglieder des Erdbebenpools der Poolleitung gegebenenfalls ein verbindliches Verhandlungsmandat erteilen. Ab Januar/Februar 2010 soll die Arbeit im Rahmen des Projektes ihren Anfang finden.

17 Wie weiter (Forts.)? Folgende Projekt-Beteiligte sind heute vorgesehen: - Schweizerischer Pool für Erdbebendeckung (Kant. Gebäudeversicherungen) - Privatassekuranz (PA) - Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) - Bundesamt für Umwelt (BAFU) - eidg. Finanzdepartement (EFD) - eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA).

18 KMU Business Treff Erdbebenversicherung für KMU Dienstag, 24. November 2009

19 Erdbebenversicherung für KMU

20 Themen Situation Erdbeben Schweiz Situation Markt Schweiz Auswirkungen auf Ihr Unternehmen Lloyd s Erdbebenversicherung Lloyd s RMS Risk Management Service Zusammenspiel mit Projekt CH

21 Situation Schweiz Generelle Informationen CH liegt auf Plattengrenze der afrikanischen + eurasischen Kontinentalplatte Gefährdete Gebiete: NW-CH, VS, Zentral-/Ost-CH ca. 500 Beben jährlich in CH ca. 10% der Beben sind spürbar Erdbeben gilt als grösste Naturgefahr in CH Basler-Beben 1356 als stärkstes Beben in Zentraleuropa

22 Situation Schweiz Erdbebenkarte

23 Situation Schweiz Ort Schadenszenario Magnitud e Fribourg Vaz/GR Basel 2003/ Siders/VS Vispertal

24 Situation Schweiz Schadenszenario Jahr Ort Basel Nidwalden Bregenz Altdorf Vispertal Bern Rawil Gebäudeschaden CHF Mia Mia Mia Mia Mia Mia Mia.

25 Situation Schweiz Aktuelle Erdbeben

26 Markt Schweiz Grundsatz Gebäude: Kein automatischer Versicherungsschutz Waren, Einrichtungen, Hausrat: Kein automatischer Versicherungsschutz Betriebsunterbrechung: Kein automatischer Versicherungsschutz

27 Markt Schweiz Erdbebenpool 18 Kantone mit kantonaler GBV: CHF 2 Mia. Sonderfall ZH: CHF 1 Mia. Übrige Kantone: IG Erdbeben: CHF 200 Mio. Minimum Stärke 7 auf EMS-Skala Selbstbehalt: mindestens CHF Kein Anrecht auf Bezug

28 Markt Schweiz Erdbebenpool Summen bilden maximale Entschädigung Kürzung Entschädigung wahrscheinlich Kein Anrecht auf Bezug (keine Versicherung) Langer Zeitbedarf für Verteilungsschlüssel Keine Entschädigung bei Beben < 7 EMS-Skala Erste Priorität Entschädigung: Infrastrukturen

29 Markt Schweiz Privatversicherer Versicherungsschutz teilweise möglich Teilweise Höchstentschädigungsgrenzen (Katastrophenlimite) An Kundenverhältnis gebunden Teilweise Stärke > 7 EMS-Skala vorgeschrieben

30 Ihr Unternehmen Auswirkungen Verlust Gebäude: Fixkosten, Hypotheken bleiben, Wertverlust Verlust Waren, Einrichtungen: Fixkosten bleiben, Produktionsstillstand, Wertverlust Produktionsausfall: Umsatzeinbruch, Fixkosten bleiben, Liquiditätsengpass, Verlust

31 Lloyd s Erdbebenversicherung Angebot Versicherungsschutz für:. Gebäude. Waren, Einrichtungen. Betriebsunterbrechung Zusatzdeckungen (integriert in Deckung):. Abbruch. Aufräumungskosten, Endlagerung. Lebenshaltungskosten. Plünderungen

32 Lloyd s Erdbebenversicherung Angebot Feuer und Wasser als Folgeschaden versichert Haftung: 168 Stunden als ein Ereignis Wählbare Selbstbehalte: 2%, 5%, 10% Rabatt bei SIA-Norm erdbebensicheres Bauen Jahresvertrag

33 Lloyd s Erdbebenversicherung Preise Preise bei Selbstbehalt 10%: Gebäude: Versicherungssumme CHF 1 Mio. = ca. CHF 950 Waren, Einrichtungen: Versicherungssumme CHF 0.5 Mio. = ca. CHF 450 Betriebsunterbrechung: Umsatz CHF 1 Mio. Versicherungssumme CHF 0.5 Mio. = ca. CHF 700

34 Lloyd s Erdbebenversicherung Vorteile Keine Minimalstärke des Bebens vorgeschrieben Keine Katastrophenlimite (keine Kürzung) Nicht an Kundenverhältnis gebunden Wählbarer Selbstbehalt Jahresvertrag Unabhängigkeit durch bedarfsgerechte Versicherungslösung Werterhaltung Bilanz + Erfolgsrechnung

35 Lloyd s Gründung im 17. Jahrhundert Weltweit einer der grössten Versicherer Prämien 2008: 18 Mia. Combined Ratio 2008: 91.3% Rating Standard & Poor s: A+ (Strong)

36 RMS Risk Management Service 1992: Gründung Einzelfirma 1993: Aktiengesellschaft 2000: Autorisierung Lloyd s Broker 2001: Erster Anbieter Erdbebenversicherung CH Weitere Produktentwicklungen mit Lloyd s

37 Zusammenspiel mit Projekt CH Einführungstermin obligatorische Lösung offen Lloyd s-lösung als Jahresvertrag (keine langfristige Bindung) Sofortige Absicherung der Werterhaltung Bilanz + Erfolgsrechnung möglich Reaktion seitens RMS bei Einführung Projekt Kein Risiko

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum SICHERN VERSICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen

Mehr

Mitteilung Nr. 5 / Juli 2010

Mitteilung Nr. 5 / Juli 2010 Mitteilung Nr. 5 / Juli 2010 Erdbebenversicherung in der Schweiz Das vorläufige Aus für eine gesamtschweizerische Lösung [aktualisiert] Die Jahre dauernde, ursprünglich vom Bund angestossene und später

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Erdbeben-Versicherung entspricht Wunsch

Erdbeben-Versicherung entspricht Wunsch Erdbeben-Versicherung entspricht Wunsch KURZBERICHT ZUR STUDIE "ERDBEBEN IM AUFTRAG DES SCHWEIZERISCHEN VERSICHERUNGSVERBAND SVV Projektteam: Urs Bieri, Politikwissenschafter Claude Longchamp, Politikwissenschafter

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

Zinssicherung im B2B Markt April 2010

Zinssicherung im B2B Markt April 2010 Zinssicherung im BB Markt Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei 400 BB-Finanzentscheidern (Februar-März 00) Zinssicherung im BB Markt April 00 0.06.00 7:8:58 Zusammenfassung der Ergebnisse

Mehr

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Was ist die Krankenkasse?

Was ist die Krankenkasse? Wer bezahlt den Arzt? Arbeitsauftrag: Ziel: Die LP erläutert das System Krankenversicherung mit Hilfe einer PPT. Die Sch fassen die wichtigsten Informationen mit einem Arbeitsblatt zusammen. Sch kontrollieren

Mehr

Versicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050

Versicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050 OcCC Klimaänderung und die Schweiz 2050 Beratendes Organ f ür Fragen der Klima änderung Versicherungen Dörte Aller, Aller Risk Management Jan Kleinn, PartnerRe Roland Hohmann, OcCC OcCC Klimaänderung und

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Sicherheit bei Erdwärmesondenbohrungen.

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014

Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Kurzbericht Geschäftsbericht 2014 Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Wichtigste Kennzahlen 2013 2014 Rentner Alle Rentner sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft

Mehr

Was man über das Perlenfinden wissen sollte...

Was man über das Perlenfinden wissen sollte... FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft Was man über das Perlenfinden wissen sollte... überreicht von: Wer blickt da noch durch? Deshalb ist unabhängige Beratung für Sie so wichtig Wenn Sie schon einmal mit

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Jugendschutz Alkohol. Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch. Jugendschutz Wir machen weiter. Januar 2008 / Rem

Jugendschutz Alkohol. Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch. Jugendschutz Wir machen weiter. Januar 2008 / Rem Jugendschutz Alkohol Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch. Coop Mineraloel unterstützt alle Massnahmen des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken Der Alkoholkonsum Jugendlicher

Mehr

Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten

Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten Erdbebensicherheit aus rechtlicher Sicht Konsequenzen auf Planung und Kosten Dr. Sibylle Schnyder, CMS von Erlach Henrici AG 12. November 2013, Lunchgespräch KUB Inhalt Einleitung Versicherung von Erdbebenschäden

Mehr

STLB-Bau Kundenmanager

STLB-Bau Kundenmanager STLB-Bau Kundenmanager Kundenmanager Er managt keine Kunden, aber alle Fragen und deren Antworten! Ich möchte Ihnen folgende Fragen beantworten: Wie können Sie Ihre Fragen stellen? Wo können Sie Ihre Fragen

Mehr

Geschäftsbericht 2005

Geschäftsbericht 2005 Geschäftsbericht 2005 kmu-krankenversicherung Geschäftsbericht 2005 Seite 1 Wichtige Kennzahlen auf einen Blick Bilanzsumme 29'654'638.19 Reservenquote OKP 53.00% Bruttoprämien 23'479'513.25 Rückstellungsquote

Mehr

Merkblatt Geburt eines Kindes

Merkblatt Geburt eines Kindes Merkblatt Geburt eines Kindes Ein Kind zu bekommen, ist ein Glücksfall. Doch bei allem Hochgefühl dürfen Mütter und Väter die Realität nicht aus den Augen verlieren. Soll das Kind gut behütet aufwachsen,

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

das waren noch Zeiten Alles hatte seinen Rhythmus

das waren noch Zeiten Alles hatte seinen Rhythmus Glasfaser das waren noch Zeiten Alles hatte seinen Rhythmus Die Glasfaser löst den Kupferdraht ab! min. 50 x kleiner und bis zu 100 x schneller Links : Glasfaser Rechts : bisheriges Telefon Kabel Heute

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:

Deutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von: Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Wenn der Chef den Chefarzt zahlt: Darum ist die betriebliche Krankenversicherung für (manche) Vermittler so spannend

Wenn der Chef den Chefarzt zahlt: Darum ist die betriebliche Krankenversicherung für (manche) Vermittler so spannend Wenn der Chef den Chefarzt zahlt: Darum ist die betriebliche Krankenversicherung für (manche) Vermittler so spannend Die betriebliche Krankenversicherung ist in Zeiten des Fachkräftemangels oft das Zünglein

Mehr

Schnorrenberger Immobilien Gruppe

Schnorrenberger Immobilien Gruppe Schnorrenberger Immobilien Gruppe Mit gutem Gefühl in besten Händen Von Anfang an verlässlich Seit über drei Jahrzehnten Geschäftstätigkeit haben unsere Ansprüche an die Leistungen der Schnorrenberger

Mehr

Einsatz von Dynamic Computing bei einem erfolgreichen Schweizer KMU. Bernard Frossard CEO

Einsatz von Dynamic Computing bei einem erfolgreichen Schweizer KMU. Bernard Frossard CEO Einsatz von Dynamic Computing bei einem erfolgreichen Schweizer KMU Bernard Frossard CEO swisspro group Rechtsform Aktiengesellschaft Gründungsjahr 18. Oktober 1999 Geschäftsbereiche Anzahl Standorte 16

Mehr

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Klinische Versuche in der Schweiz Die Versicherungsdeckung

Klinische Versuche in der Schweiz Die Versicherungsdeckung Klinische Versuche in der Schweiz Die Versicherungsdeckung SGHVR 12. November 2014 1 Agenda Bisherige Situation Die neue Versicherungslösung 2 Bisherige Situation Grundlage bildeten das Heilmittelgesetz

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Manuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015

Manuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015 Manuel Schmalz Abteilungsleiter Vertragsmanagement Düsseldorf, 25.02.2015 Standardisierung der Vereinbarung zwischen Provider und Consumer über die Nutzung von technischen Services, insbesondere BiPRO-WebServices

Mehr

wir sind die berater auf ihrer seite

wir sind die berater auf ihrer seite wir sind die berater auf ihrer seite Optimierung Einsparung Wussten Sie, dass die meisten Menschen enorm viel Geld an Banken, Versicherungen und an den Staat abdrücken, ohne es zu merken? zu viele Menschen

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung

Mehr

HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT.

HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. Sinn und Zweck Der Nidwaldner Hilfsfonds Grundsatz Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt, die von der Nidwaldner Sachversicherung

Mehr

Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe

Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe Das PrivatSchutz Hausbau-Paket: lückenloser Schutz mit der Bauleistungs-, Bauherren-Haftpflichtund Bauhelfer-Unfallversicherung.

Mehr

Umzug An alles gedacht?

Umzug An alles gedacht? Name: Geburtdatum: Inhalt Inhalt... 1 1. Risikoabsicherung... 2 1.1. Haftungsrisiken... 2 1.2. Sachwertrisiken... 2 1.3. Sonstige Risiken... 3 1.4. Krankheitskostenrisiko... 3 1.5. Übrige Personenrisiken...

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Senatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft) Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und

Mehr

Volksinitiative Einheitskasse:

Volksinitiative Einheitskasse: Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Geschäftskunden Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab. Lösungen für elektronische Geräte und Anlagen Elektronik-, Daten-, Software- und

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Warum Autoversicherungskunden ihren Anbieter wechseln

Warum Autoversicherungskunden ihren Anbieter wechseln Seite 1 von 5 Nachricht aus Vertrieb & Marketing vom 28.5.2014 Warum Autoversicherungskunden ihren Anbieter wechseln Nach einer YouGov-Untersuchung wurden Ende 2013 insgesamt rund 1,87 Millionen Kfz- Versicherungsverträge

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Datenschutz im (gescheiterten) Case Management

Datenschutz im (gescheiterten) Case Management Datenschutz im (gescheiterten) Case Management Informationsbedürfnis des Versicherers Lic.iur. Simone Duarte, Die Mobiliar Strategisches Case Management Agenda Fallauswahl = Triage Commitment zum Case

Mehr

Honorarberatung führt zu großen Lücken. in der Risiko- und Altersvorsorge der Deutschen. Bonn/Hamburg, 12. Juli 2010 Politiker und

Honorarberatung führt zu großen Lücken. in der Risiko- und Altersvorsorge der Deutschen. Bonn/Hamburg, 12. Juli 2010 Politiker und Presseinformation Zurich Gruppe Deutschland Unternehmenskommunikation Bernd O. Engelien Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn Deutschland Telefon +49 (0) 228 268 2725 Telefax +49 (0) 228 268 2809 bernd.engelien@zurich.com

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Jahresversicherungspolice. Versicherung für alle Sendungen über DHL Global Forwarding während eines vorher festgelegten Zeitraums, z. B. ein Jahr.

Jahresversicherungspolice. Versicherung für alle Sendungen über DHL Global Forwarding während eines vorher festgelegten Zeitraums, z. B. ein Jahr. DHL CARGO INSURANCE KEINE SORGE. SIE SIND IN GUTEN HÄNDEN Sind Sie voll versichert? Spediteure und Transporteure sind laut internationalen Abkommen bei Verlust oder Beschädigung von Waren nur begrenzt

Mehr

Ergebnisse: Online- Fundraising Studie 2011 von Thomas Seidl & Altruja GmbH

Ergebnisse: Online- Fundraising Studie 2011 von Thomas Seidl & Altruja GmbH Ergebnisse: Online- Fundraising Studie 2011 von Thomas Seidl & Altruja GmbH Im Folgenden stellen wir Ihnen die Resultate der von Thomas Seidl und der Altruja GmbH durchgeführten Studie zum Thema - vor.

Mehr

Spielanleitung. Ziel des Spiels. Spielmaterialien. Vorbereitung

Spielanleitung. Ziel des Spiels. Spielmaterialien. Vorbereitung Spielanleitung Willkommen beim Spiel Mikro-Eco-Nomy. Bei diesem Spiel geht es darum, dass sich mehrere Spieler in Teams zusammenfinden und ein fiktives Unternehmen führen. Ziel des Spiels Die Spieler der

Mehr

Medienkonferenz 08.03.2015 Änderungen «Gemeindeordnung + Stadtwerkereglement»

Medienkonferenz 08.03.2015 Änderungen «Gemeindeordnung + Stadtwerkereglement» Medienkonferenz 08.03.2015 Änderungen «Gemeindeordnung + Stadtwerkereglement» Zusammenfassung Die Öffnung der Strom- und Gasmärkte und die Trennung von Netz und Energie in der EU führt zu grundlegenden

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

2 Tägliche Aktualisierung notwendig und sehr Personalaufwand -> Kostengünstiger

2 Tägliche Aktualisierung notwendig und sehr Personalaufwand -> Kostengünstiger Aufgabe 1 Bisher wurden die Angebote der Bike & Fun ausschliesslich über das Internet vertrieben. Nennen Sie je 6 distributionsrelevante Vor- und Nachteile des Vertriebs über das Internet. Achten Sie bei

Mehr

Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn.

Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn. Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn. 1 Warum ein Markttest? 2 Das will die SBB wissen. Die SBB führt im November und Dezember 2013 auf der S1 zwischen Basel und Frick/Laufenburg einen Markttest durch.

Mehr

Betriebliche Gestaltungsfelder

Betriebliche Gestaltungsfelder Betriebliche Gestaltungsfelder Präsenzkultur aufbrechen Name Autor/in Anlass, Ort und Datum Gefördert vom: 1 Gliederung 1. Präsenzkultur 2. Handlungsfeld: Mobile Arbeit 3. Präsenz ist nicht gleich Leistung

Mehr

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Rudolf Müller Projektleiter Referat an der Fachmesse Sicherheit 2015 Altdorf, 12.11.2015 1. Hochwasser 2005; was passierte am 22. / 23. August

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

Jeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit

Jeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit Pressemitteilung vom 3. November 2015 403/15 Jeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit Neuer Bericht zur Qualität der Arbeit erschienen - KORREKTUR auf Seite 2 - WIESBADEN Im Jahr

Mehr

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland FINMA-Mitteilung 54 (2014) 6. Januar 2014 Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland Banken Einsteinstrasse 2, 3003

Mehr

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin 1. Bisherige haushaltspolitische Probleme mit der DB AG 2. Risiken eines integrierten Börsengang für den Bundeshaushalt 3. Haushaltspolitische Argumente für das grüne

Mehr

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Was ist Peer-Beratung?

Was ist Peer-Beratung? Was ist Peer-Beratung? Was ist ein Peer? Peer ist ein englisches Wort. Man spricht es so aus: Pier. Peers sind Menschen mit gleichen Eigenschaften. Eine Eigenschaft kann zum Beispiel eine Behinderung sein.

Mehr

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl)

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Leistungsbeschreibung für die e Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 2. Mai 2008 veröffentlichte LB BP Mobilvorwahl wird ab diesem Zeitpunkt nicht

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

ExpatPlus Beitragsübersicht Gültig ab 1. Januar 2009

ExpatPlus Beitragsübersicht Gültig ab 1. Januar 2009 ExpatPlus Beitragsübersicht Ein ExpatPlus Kunde zu werden ist einfach! 1. Wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz Globe Orbit Universe 2. Wählen Sie Ihren Geltungsbereich Ihr ExpatPlus Beitrag hängt

Mehr

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert

Mehr