Wachanweisung der Feuerwehr Minden. für die. Brandsicherheitswachen in der Kampa Halle

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1 Wachanweisung der Feuerwehr Minden für die Brandsicherheitswachen in der Kampa Halle Stand 11/2017

2 Wachanweisung Kampa-Halle Minden Allgemeine Hinweise: Für jede Brandsicherheitswache wird in der Leitstelle ein Einsatz angelegt. Die Leitstelle ist vor der Abfahrt am Standort über die Übernahme der Brandsicherheitswache und die erforderliche Wachstärke zu informieren. Das Ausrücken vom Standort, Eintreffen am Einsatzort, Frei Funk und die Rückkehr zum Standort ist durch Drücken des entsprechend Status zu dokumentieren. Zur Ausbildung / Einweisung neuer Posten kann je Veranstaltung ein Angehöriger der Einsatzabteilung zusätzlich zur erforderlichen Wachstärke mitgenommen werden. Dies ist durch den Leiter der Brandsicherheitswache frühzeitig dem Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz und bei Dienstbeginn dem Veranstalter mitzuteilen. Der zusätzliche Posten ist im Einsatzbericht mit aufzuführen und entsprechend zu kennzeichnen. Er wird gegenüber dem Veranstalter nicht abgerechnet und somit erfolgt auch keine Weiterleitung eines Entgeltes für diesen Posten. Einsatzberichte zu Brandsicherheitswachen sind im Büro des Wachabteilungsleiters abzugeben oder als Datei im PDF-Format per Mail an wal@minden.de zu schicken. Ohne Einsatzbericht ist ein Abrechnen der Brandsicherheitswache mit dem Veranstalter, wie auch mit der ausführenden Einheit, nicht möglich Stand 11/2017

3 Anwendungsbereich Diese Wachanweisung gilt für die Durchführung von Brandsicherheitswachen bei der Nutzung der Kampa-Halle Minden als Versammlungsstätte, als Messe- / Ausstellungshalle sowie bei Sportveranstaltungen. Grundlage der Brandsicherheitswache Wachstärke und Ausrüstung Aufgrund der derzeitigen Genehmigungslage muss bei jeder Veranstaltung in der Kampa-Halle eine Brandsicherheitswache anwesend sein. Wachstärke Die Brandsicherheitswache wird grundsätzlich in der Wachstärke 1/3 durchgeführt. Sollte in der Art der Veranstaltung ein besonderes Risiko z.b. durch Verwendung von offenem Feuer oder Pyrotechnik vorhanden sein, kann eine Erhöhung der Wachstärke angeordnet werden. Dienstkleidung Die Wache wird im normalen Feuerwehr-Dienstanzug und Stiefeln durchgeführt, persönliche Schutzausrüstung Überjacke (Hupf) Überhose (Hupf) Helm Handschuhe wird mitgeführt. Kommunikation Es sind mindestens drei Handfunkgeräte (HRT) mitzuführen (Leiter der Brandsicherheitswache, 1. und 2. ). Für die Durchführung der Brandsicherheitswache stehen in der Feuerwache, im Büro des Wachabteilungsleiters drei HRT, davon zwei mit Ohrhörer, bereit. Bei Terminüberschneidungen mit Brandsicherheitswachen im Stadttheater (siehe Wacheinteilung Brandsicherheitswachen) sind die erforderlichen HRT vom Fahrzeug der Brandsicherheitswache zu benutzen. Die Benutzung der HRT soll sich auf einsatzrelevante Gespräche beschränken, um die Veranstaltung nicht zu stören. Sollte es im Nahbereich der Kampa-Halle zu anderen Einsätzen der Feuerwehr kommen, die den Funkverkehr stören, ist durch den Wachhabenden ein Wechsel der Gruppe zu veranlassen. Auftreten und Verhalten der Brandsicherheitswache Auf korrekte und zweckmäßige Dienst- oder Einsatzschutzkleidung ist zu achten. Die Brandsicherheitswache hat sich so zu verhalten, dass die Veranstaltung nicht gestört wird. Kein Posten darf ohne Wissen des Leiters der Brandsicherheitswache seinen Bereich während der Veranstaltung und der Pausen verlassen. Muss es in besonders dringenden Fällen geschehen, so hat der betreffende Posten sich beim Leiter der Brandsicherheitswache zu melden, der eine Vertretung bestimmt bzw. die Vertretung übernimmt. Fragen und Einwendungen gegenüber Veranstaltern/Betreibern und Gästen ruhig und sachlich vorbringen, Diskussionen vermeiden, gegebenenfalls den Leiter der Brandsicherheitswache einschalten Stand 11/2017

4 Aufgaben der Brandsicherheitswache Der Leiter der Brandsicherheitswache ist als Einsatzleiter für die ordnungsgemäße Durchführung der Brandsicherheitswache und für die Veranlassung geeigneter Maßnahmen verantwortlich. Dies sind im Einzelnen: Vor der Veranstaltung Feststellung der Einsatzbereitschaft der Brandsicherheitswache Kontaktaufnahme zur Leitstelle per Telefon / Handy Kontaktaufnahme zum Veranstalter oder dessen Beauftragten und Abklärung der Erreichbarkeit Einweisung der Posten Kontrollgang durchführen Bei Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen, muss eine Beurteilung durch das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz vorliegen. Während der Veranstaltung Standorte der während der Vorstellung: 1. im Wachraum für die Sicherheitswache, 1. OG Raum und 3. im Innenraum, bei Sportveranstaltungen Standort nach Weisung des Leiters der BSW, z.b. Kontrolle der Tribünen. Der Leiter der Brandsicherheitswache ist nicht ständig an einen bestimmten Platz gebunden. Er hat während der Veranstaltung im Rahmen seiner Dienstaufsichtspflicht Kontrollgänge durchzuführen. Verhalten bei Eintritt eines Schadensereignisses Unverzügliche Meldung an die Leitstelle und den Veranstalter. Bei Auslösung der BMA ist am Feuerwehranzeigetableau im Wachraum der ausgelöste Melder zu ermitteln. Anhand der dort vorhandenen Laufkarten ist der Meldebereich aufzusuchen und zu erkunden. Ggfls. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z.b. Brandbekämpfung) einleiten. Einweisung der alarmierten Einheiten. Bei Auslösung der Brandmeldeanlage wird über automatische Sprachdurchsagen und durch die Brandschutzhelfer die Räumung der Halle veranlasst. Bis zum sicheren Ausschluss eines Schadensereignisses wird die Räumung nicht abgebrochen. Nach der Veranstaltung Abschließender Kontrollgang durchführen Fertigung des Einsatzberichtes Abschlussmeldung an den Veranstalter und die Leitstelle Stand 11/2017

5 Verhalten bei festgestellten Mängeln Festgestellte Sicherheitsmängel sind zu dokumentieren und dem Veranstalter bzw. dessen verantwortlichem Vertreter unverzüglich mitzuteilen. Auf eine sofortige Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel ist hinzuwirken. Entsprechende Anordnungen sind zu erteilen. Der Leiter der Brandsicherheitswache kann Anordnungen treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren und zur Sicherung der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind. Bei allen Entscheidungen sind stets - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel und - die Lage im Einzelfall (auch Verhalten des Publikums) zu berücksichtigen. Weigert sich der Veranstalter festgestellte Mängel zu beseitigen ist der diensthabende B-Dienst der Berufsfeuerwehr, Tel.: , zu verständigen. Besondere Hinweise: 1. Während der Veranstaltungen werden von Seiten des Betreibers an verschiedenen Standorten Brandschutzhelfer eingesetzt. Diese Brandschutzhelfer sind im Umgang mit Feuerlöschern und in Maßnahmen zur Räumung der Kampa Halle eingewiesen und stehen über Betriebsfunk in Verbindung mit dem Hallenwart im Regieraum. 2. In den Lüftungsanlagen sind Rauchmelder installiert, die bei Auslösung eine Abschaltung der Anlage und eine Alarmierung des Hallenwartes im Regieraum veranlasst. Diese Rauchmelder sind nicht auf die Brandmeldezentrale aufgeschaltet. 3. Geht im Regieraum / beim Hallenwart eine Alarmmeldung über die unter Punkt 1 aufgeführten Brandschutzhelfer oder einem der unter Punkt 2 aufgeführten Rauchmelder ein, wird von dort umgehend der Posten 1 der Brandsicherheitswache im Nebenraum informiert. In diesem Fall ist umgehend der Leiter der Brandsicherheitswache zu informieren und gemäß dem Punkt Verhalten bei Eintritt eines Schadensereignisses vorzugehen. Anlagen - Einsatzbericht zur Brandsicherheitswache Stand 11/2017

6 Einsatzbericht zur Brandsicherheitswache Allgemeine Angaben Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Ansprechperson des Veranstalters Anfangszeit der BSW Veranstaltungsende Leiter der BSW Kampa Halle Veranstaltungsbeginn Ende der BSW Datum Tel.: Ja Nein Personal vollzählig? Ersatzpersonal erforderlich? Verstärkung erforderlich? Kontakt zur Leitstelle aufgenommen? Telefon/Handy Funk Kontakt zum Veranstalter/Vertreter aufgenommen? Kontrolle Notausgänge/Rettungswege Rettungswegkennzeichnung / Beleuchtung in Ordnung? Rettungswege Frei und benutzbar? Türen funktionsfähig? Zufahrten/Bewegungsflächen für die Feuerwehr im äußeren Bereich der Halle frei? Löschgeräte/Brandschutzeinrichtungen Feuerlöscher zugänglich? Bedienung RWA zugänglich? Druckknopfmelder zugänglich? Sicht auf Bühne gewährleistet? Feuer- und Rauchschutztüren geschlossen? (außer Türen mit Feststellanlage) Stand 11/2017

7 Aufgaben während der Veranstaltung Kontrollgänge durchgeführt? Besondere Vorfälle? Aufgaben nach Beendigung der Veranstaltung Abschließender Kontrollgang Abschlussmeldung an Veranstalter Abschlussmeldung an Leitstelle Bemerkung Vorkommnisse Besondere Vorkommnisse / bei Ja kurze Beschreibung Unterschrift Einsatzleiter Stand 11/2017

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