Wachanweisung der Feuerwehr Minden. für die. Brandsicherheitswachen in der Kampa Halle
|
|
- Götz Michel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wachanweisung der Feuerwehr Minden für die Brandsicherheitswachen in der Kampa Halle Stand 11/2017
2 Wachanweisung Kampa-Halle Minden Allgemeine Hinweise: Für jede Brandsicherheitswache wird in der Leitstelle ein Einsatz angelegt. Die Leitstelle ist vor der Abfahrt am Standort über die Übernahme der Brandsicherheitswache und die erforderliche Wachstärke zu informieren. Das Ausrücken vom Standort, Eintreffen am Einsatzort, Frei Funk und die Rückkehr zum Standort ist durch Drücken des entsprechend Status zu dokumentieren. Zur Ausbildung / Einweisung neuer Posten kann je Veranstaltung ein Angehöriger der Einsatzabteilung zusätzlich zur erforderlichen Wachstärke mitgenommen werden. Dies ist durch den Leiter der Brandsicherheitswache frühzeitig dem Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz und bei Dienstbeginn dem Veranstalter mitzuteilen. Der zusätzliche Posten ist im Einsatzbericht mit aufzuführen und entsprechend zu kennzeichnen. Er wird gegenüber dem Veranstalter nicht abgerechnet und somit erfolgt auch keine Weiterleitung eines Entgeltes für diesen Posten. Einsatzberichte zu Brandsicherheitswachen sind im Büro des Wachabteilungsleiters abzugeben oder als Datei im PDF-Format per Mail an wal@minden.de zu schicken. Ohne Einsatzbericht ist ein Abrechnen der Brandsicherheitswache mit dem Veranstalter, wie auch mit der ausführenden Einheit, nicht möglich Stand 11/2017
3 Anwendungsbereich Diese Wachanweisung gilt für die Durchführung von Brandsicherheitswachen bei der Nutzung der Kampa-Halle Minden als Versammlungsstätte, als Messe- / Ausstellungshalle sowie bei Sportveranstaltungen. Grundlage der Brandsicherheitswache Wachstärke und Ausrüstung Aufgrund der derzeitigen Genehmigungslage muss bei jeder Veranstaltung in der Kampa-Halle eine Brandsicherheitswache anwesend sein. Wachstärke Die Brandsicherheitswache wird grundsätzlich in der Wachstärke 1/3 durchgeführt. Sollte in der Art der Veranstaltung ein besonderes Risiko z.b. durch Verwendung von offenem Feuer oder Pyrotechnik vorhanden sein, kann eine Erhöhung der Wachstärke angeordnet werden. Dienstkleidung Die Wache wird im normalen Feuerwehr-Dienstanzug und Stiefeln durchgeführt, persönliche Schutzausrüstung Überjacke (Hupf) Überhose (Hupf) Helm Handschuhe wird mitgeführt. Kommunikation Es sind mindestens drei Handfunkgeräte (HRT) mitzuführen (Leiter der Brandsicherheitswache, 1. und 2. ). Für die Durchführung der Brandsicherheitswache stehen in der Feuerwache, im Büro des Wachabteilungsleiters drei HRT, davon zwei mit Ohrhörer, bereit. Bei Terminüberschneidungen mit Brandsicherheitswachen im Stadttheater (siehe Wacheinteilung Brandsicherheitswachen) sind die erforderlichen HRT vom Fahrzeug der Brandsicherheitswache zu benutzen. Die Benutzung der HRT soll sich auf einsatzrelevante Gespräche beschränken, um die Veranstaltung nicht zu stören. Sollte es im Nahbereich der Kampa-Halle zu anderen Einsätzen der Feuerwehr kommen, die den Funkverkehr stören, ist durch den Wachhabenden ein Wechsel der Gruppe zu veranlassen. Auftreten und Verhalten der Brandsicherheitswache Auf korrekte und zweckmäßige Dienst- oder Einsatzschutzkleidung ist zu achten. Die Brandsicherheitswache hat sich so zu verhalten, dass die Veranstaltung nicht gestört wird. Kein Posten darf ohne Wissen des Leiters der Brandsicherheitswache seinen Bereich während der Veranstaltung und der Pausen verlassen. Muss es in besonders dringenden Fällen geschehen, so hat der betreffende Posten sich beim Leiter der Brandsicherheitswache zu melden, der eine Vertretung bestimmt bzw. die Vertretung übernimmt. Fragen und Einwendungen gegenüber Veranstaltern/Betreibern und Gästen ruhig und sachlich vorbringen, Diskussionen vermeiden, gegebenenfalls den Leiter der Brandsicherheitswache einschalten Stand 11/2017
4 Aufgaben der Brandsicherheitswache Der Leiter der Brandsicherheitswache ist als Einsatzleiter für die ordnungsgemäße Durchführung der Brandsicherheitswache und für die Veranlassung geeigneter Maßnahmen verantwortlich. Dies sind im Einzelnen: Vor der Veranstaltung Feststellung der Einsatzbereitschaft der Brandsicherheitswache Kontaktaufnahme zur Leitstelle per Telefon / Handy Kontaktaufnahme zum Veranstalter oder dessen Beauftragten und Abklärung der Erreichbarkeit Einweisung der Posten Kontrollgang durchführen Bei Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen, muss eine Beurteilung durch das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz vorliegen. Während der Veranstaltung Standorte der während der Vorstellung: 1. im Wachraum für die Sicherheitswache, 1. OG Raum und 3. im Innenraum, bei Sportveranstaltungen Standort nach Weisung des Leiters der BSW, z.b. Kontrolle der Tribünen. Der Leiter der Brandsicherheitswache ist nicht ständig an einen bestimmten Platz gebunden. Er hat während der Veranstaltung im Rahmen seiner Dienstaufsichtspflicht Kontrollgänge durchzuführen. Verhalten bei Eintritt eines Schadensereignisses Unverzügliche Meldung an die Leitstelle und den Veranstalter. Bei Auslösung der BMA ist am Feuerwehranzeigetableau im Wachraum der ausgelöste Melder zu ermitteln. Anhand der dort vorhandenen Laufkarten ist der Meldebereich aufzusuchen und zu erkunden. Ggfls. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z.b. Brandbekämpfung) einleiten. Einweisung der alarmierten Einheiten. Bei Auslösung der Brandmeldeanlage wird über automatische Sprachdurchsagen und durch die Brandschutzhelfer die Räumung der Halle veranlasst. Bis zum sicheren Ausschluss eines Schadensereignisses wird die Räumung nicht abgebrochen. Nach der Veranstaltung Abschließender Kontrollgang durchführen Fertigung des Einsatzberichtes Abschlussmeldung an den Veranstalter und die Leitstelle Stand 11/2017
5 Verhalten bei festgestellten Mängeln Festgestellte Sicherheitsmängel sind zu dokumentieren und dem Veranstalter bzw. dessen verantwortlichem Vertreter unverzüglich mitzuteilen. Auf eine sofortige Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel ist hinzuwirken. Entsprechende Anordnungen sind zu erteilen. Der Leiter der Brandsicherheitswache kann Anordnungen treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren und zur Sicherung der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind. Bei allen Entscheidungen sind stets - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel und - die Lage im Einzelfall (auch Verhalten des Publikums) zu berücksichtigen. Weigert sich der Veranstalter festgestellte Mängel zu beseitigen ist der diensthabende B-Dienst der Berufsfeuerwehr, Tel.: , zu verständigen. Besondere Hinweise: 1. Während der Veranstaltungen werden von Seiten des Betreibers an verschiedenen Standorten Brandschutzhelfer eingesetzt. Diese Brandschutzhelfer sind im Umgang mit Feuerlöschern und in Maßnahmen zur Räumung der Kampa Halle eingewiesen und stehen über Betriebsfunk in Verbindung mit dem Hallenwart im Regieraum. 2. In den Lüftungsanlagen sind Rauchmelder installiert, die bei Auslösung eine Abschaltung der Anlage und eine Alarmierung des Hallenwartes im Regieraum veranlasst. Diese Rauchmelder sind nicht auf die Brandmeldezentrale aufgeschaltet. 3. Geht im Regieraum / beim Hallenwart eine Alarmmeldung über die unter Punkt 1 aufgeführten Brandschutzhelfer oder einem der unter Punkt 2 aufgeführten Rauchmelder ein, wird von dort umgehend der Posten 1 der Brandsicherheitswache im Nebenraum informiert. In diesem Fall ist umgehend der Leiter der Brandsicherheitswache zu informieren und gemäß dem Punkt Verhalten bei Eintritt eines Schadensereignisses vorzugehen. Anlagen - Einsatzbericht zur Brandsicherheitswache Stand 11/2017
6 Einsatzbericht zur Brandsicherheitswache Allgemeine Angaben Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Ansprechperson des Veranstalters Anfangszeit der BSW Veranstaltungsende Leiter der BSW Kampa Halle Veranstaltungsbeginn Ende der BSW Datum Tel.: Ja Nein Personal vollzählig? Ersatzpersonal erforderlich? Verstärkung erforderlich? Kontakt zur Leitstelle aufgenommen? Telefon/Handy Funk Kontakt zum Veranstalter/Vertreter aufgenommen? Kontrolle Notausgänge/Rettungswege Rettungswegkennzeichnung / Beleuchtung in Ordnung? Rettungswege Frei und benutzbar? Türen funktionsfähig? Zufahrten/Bewegungsflächen für die Feuerwehr im äußeren Bereich der Halle frei? Löschgeräte/Brandschutzeinrichtungen Feuerlöscher zugänglich? Bedienung RWA zugänglich? Druckknopfmelder zugänglich? Sicht auf Bühne gewährleistet? Feuer- und Rauchschutztüren geschlossen? (außer Türen mit Feststellanlage) Stand 11/2017
7 Aufgaben während der Veranstaltung Kontrollgänge durchgeführt? Besondere Vorfälle? Aufgaben nach Beendigung der Veranstaltung Abschließender Kontrollgang Abschlussmeldung an Veranstalter Abschlussmeldung an Leitstelle Bemerkung Vorkommnisse Besondere Vorkommnisse / bei Ja kurze Beschreibung Unterschrift Einsatzleiter Stand 11/2017
Wachanweisung der Feuerwehr Minden. für die. Brandsicherheitswachen in der Kampa Halle
Wachanweisung der Feuerwehr Minden für die Brandsicherheitswachen in der Kampa Halle Wachanweisung Kampa-Halle Minden Anwendungsbereich Diese Wachanweisung gilt für die Durchführung von Brandsicherheitswachen
MehrTruppführerausbildung
Truppführerausbildung Grundsätze Brandsicherheitswachdienst Lernziel und Gliederung Dienstablauf erklären und und Zuständigkeit erklären können Zuständigkeit Geschichtliche Erfordernis Bauliche Erfordernis
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
MehrBrandsicherheitswache
Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren
MehrBrandsicherheitswachdienst
Brandsicherheitswachdienst 18.03.2018 1 1 Rechtsgrundlagen Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG
MehrHinweise zur Brandsicherheitswache
Mainz, 14. August 2018 Hinweise zur Brandsicherheitswache 1. Geltungsbereich Auf der Grundlage von 41 Versammlungsstättenverordnung, verschiedener weiterer spezieller Vorschriften und von 33 LBKG kann
MehrBrandsicherheitswache. LM Marcus Schmidt, 2013
Brandsicherheitswache LM Marcus Schmidt, 2013 Brandsicherheitswache 1. Aufgabe 2. Notwendigkeit 3. Organisation 4. Ausrüstung 5. Durchführung 6. Allg. Verhaltensregeln 1. Aufgabe der BSW Eine Sicherheitswache
MehrDienstanweisung. zur Durchführung von Brandsicherheitswachen
Stadt Bad Doberan 1 November 2013 Der Bürgermeister Severinstr. 6 18209 Bad Doberan Dienstanweisung zur Durchführung von Brandsicherheitswachen Anlagen 1-4 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich
MehrMusterdienstanweisung zur Durchführung der Brandsicherheitswache
Musterdienstanweisung zur Durchführung der Brandsicherheitswache 1. Zweck, Schutzziel Hinweise für Gemeinden und öffentliche Feuerwehren eine einheitliche Grundlage standardisierte Arbeitsweise im Land
MehrGesetzliche Grundlage (Hessen)
Gesetzliche Grundlage (Hessen) Der Brandsicherheitsdienst ist z. B. im "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" (HBKG) im 17 geregelt: (1) Für Veranstaltungen,
MehrDienstanweisung über die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes (BSD) gemäß 17 HBKG
Dienstanweisung über die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes (BSD) gemäß 17 HBKG Bei dieser Dienstanweisung handelt es sich um eine interne Regelung der Freiwilligen Feuerwehr Eschwege. Sie hat gegenüber
MehrTruppführung. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Feuersicherheitswache
Truppführung Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Feuersicherheitswache Lernziel Die allgemeinen Aufgaben und Zuständigkeiten der Feuersicherheitswache erklären können. 2 Ausbildungsorganisation
MehrBrandschutzordnung nach DIN Teil C Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Brandschutzordnung Teil C Messe Cottbus Seite 2 von 17 Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil C Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Inhaltsverzeichnis a) Einleitung... b) Brandverhütung... c) Meldung
MehrBrandsicherheitswachdienst. Lernziele:
1 Lernziele: - Gesetzliche Grundlagen - Grundsätzliches zu einer Brandsicherheitswache - Aufgaben einer Brandsicherheitswache - Grundsätzliches zu einer Brandmeldeanlage - Feuerlöscher 2 Gesetzliche Grundlagen:
MehrMerkblatt Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst
Merkblatt Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst 1. Ziel Diese Hinweise sollen den Gemeinden und Feuerwehren als Unterstützung bei der Planung und Organisation einer Brandsicherheitswache und den eingesetzten
MehrBrandschutz/Evakuierungshelfer
Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.
MehrAnmeldung einer Veranstaltung. Nidderau, den Stadt Nidderau Ordnungsamt -
Freiwillige Feuerwehren der Stadt Nidderau Anmeldung einer Veranstaltung Wird vom Ordnungsamt ausgefüllt Ein Brandsicherheitsdienst durch die Feuerwehr wird angeordnet ( Weiterleitung an Feuerwehr). nicht
MehrMerkblatt Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst
ARBEITSKREIS VORBEUGENDER BRAND- UND GEFAHRENSCHUTZ DER FEUERWEHREN VON BADEN-WÜRTTEMBERG AVBG - BW - Merkblatt Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst 1. Zweck Mit diesen Hinweisen soll erreicht werden,
MehrInhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)
Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen
MehrDie Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
MehrLandratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße Würzburg
Landratsamt Würzburg Bauamt Zeppelinstraße 15 97074 Würzburg Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen und begrenzten Freiflächen, für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen nach 47 Versammlungsstättenverordnung
MehrMerkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei...
Merkblatt für den Alarmfall Gebäude: Hauptgebäude A Alarmierung bei... *1337 Feuerwehr 1336 1. Verhalten Sie sich ruhig. Keine Panik. 2. Informieren Sie sofort * 1337 3. Hausmeister/ Hausdienst betätigt
MehrFreiwillige Feuerwehren der Stadt Passau. Wachvorschrift. für die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle Passau
Freiwillige Feuerwehren der Stadt Passau Wachvorschrift für die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle Passau (Stand: 01.09.2012) 1. Allgemeines: Die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle
MehrFeuerwehrschule des Saarlandes
Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft betreffend das Verhalten bei Bränden und sonstigen Schadensereignissen in Schulen Seite
MehrKreisbrandinspektion Haßberge. Digitalfunk FMS Statusmeldungen
Kreisbrandinspektion Haßberge Digitalfunk FMS Statusmeldungen FMS - Statusmeldungen Status 5 + 0: Sprechwunsch bzw. priorisierter Sprechwunsch Der Leitstelle wird signalisiert, dass jemand mit ihr Kontakt
MehrBrandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096
Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung
MehrAnmeldung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Durchführung feuergefährlicher Handlungen in Versammlungsstätten
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes Anmeldung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Durchführung feuergefährlicher Handlungen
MehrWas tun wenn es brennt
Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte
MehrArt des Lehrganges: Ausgabe: 06/2010. Literaturhinweis:
Art des Lehrganges: F-III Ausbildungseinheit: Ausgabe: 06/2010 Verfasser: Herr Scholz Literaturhinweis: Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Rechtsvorschriften... 2 2.1 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die
MehrBrandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg
Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen
MehrRichtlinien zur Durchführung von Alarmierungen sowie von Fahrzeugab- und Anmeldungen, Alarmübungen, usw. für die ILS Coburg
Richtlinien zur Durchführung von Alarmierungen sowie von Fahrzeugab- und Anmeldungen, Alarmübungen, usw. für die ILS Coburg 1 Alarmierungen 1.1 Die ILS Coburg trägt den Funkrufnamen Leitstelle Coburg.
MehrTruppführerausbildung
Truppführerausbildung Brandsicherheitswachdienst Stand 2009 Stadt Bexbach Gemeinde Gersheim Stadt Blieskastel Gemeinde Kirkel Stadt Homburg Stadt St. Ingbert Saarpfalz-Kreis Gemeinde Mandelbachtal 2 Gesetzliche
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der
MehrHinweise zu Übernachtungen in Schulen und Sporthallen
Die Feuerwehr Mannheim informiert: Stand: Juli 2017 Hinweise zu Übernachtungen in Schulen und Sporthallen Stadt Mannheim, Feuerwehr und Katastrophenschutz Vorbeugender Brandschutz Gert-Magnus-Platz 1,
MehrSportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht
Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist
MehrFeuerwehrkostensatzung der Stadt Velten STADT VELTEN
STADT VELTEN Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Velten (Feuerwehrkostensatzung) Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für
MehrTeil B Anhang Gebäude 1101
Gebäude 1101 Welfengarten 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1101 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt
MehrLERNUNTERLAGE FÜR DIE TRUPPMANN AUSBILDUNG
LERNUNTERLAGE FÜR DIE TRUPPMANN AUSBILDUNG Urheberrecht IdF NRW 2010 Alle Rechte vorbehalten Die vorliegende Unterlage darf auch auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des IdF NRW nicht reproduziert,
MehrWerkstattordnung. der Schülerfirma
Werkstattordnung der Schülerfirma Präambel Im Interesse einer harmonischen Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie der Gewährleistung einer hohen Arbeitssicherheit mit dem Ziel, die Schülerfirma zum Nutzen
Mehr- Brand- und Personenschutz-
MAI Sicherheitstechnik Pflichtenheft für die Gemeinde Engelsbrand hinsichtlich - Brand- und Personenschutz- zum Betrieb der gemeindeeigenen Versammlungsstätten 1. Geltungsbereich Dieses Pflichtenheft hat
MehrBrandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte
Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte 1. Einführung und Vorbemerkung Unter Gebäuden mit großer Personendichte
MehrLesefassung. Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Märkische Schweiz vom
1 Lesefassung Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Märkische Schweiz vom 28.02.2011 Die Lesefassung berücksichtigt: 1. die Satzung über den Kostenersatz für Einsätze
MehrBrandmeldeanlagen - Konzept. des. Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Brandmeldeanlagen - Konzept des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt), 01.04.2014 Aktualisiert: Stand 20.02.2017 Brandmeldeanlagen Konzept nach DIN 14675 Bauvorhaben: Baumaßnahme: Bauherr: Auftraggeber:
MehrBrandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013
erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen 02625 Bautzen Schilleranlagen 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung und Alarmierungsablauf...
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrErweiterung Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen für das Landesjugendtreffen der DLRG Jugend Rheinland Pfalz vom
Erweiterung Brandschutzordnung der Stadt Ludwigshafen für das Landesjugendtreffen der DLRG Jugend Rheinland Pfalz vom 18 20. Mai 2012 1) Allgemeines Diese Brandschutzordnung zählt als Erweiterung der Brandschutzordnung
MehrIhr Zeichen: DA_EFD Ihre Nachricht vom: Bearbeiter: Herr Friedrich
-Stadtbrandmeister Stadtbrandmeister- Freiwillige Feuerwehr Meiningen; Schulstraße 5; 98617 Meiningen Dienstanweisung zur Durchführung des Einsatz- und Führungsdienstes (EFD) Erstfassung 03/2012 1.Änderung
MehrAufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Stadtverwaltung Halle (Saale) Halle, Dezember 2005 Geschäftsbereich III / Fachbereich 37 AZ: 37 40 05 Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Ressort 1 Team Vorbeugender Brandschutz Aufschaltbedingungen
MehrKonzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675
TAB für Brandmeldeanlagen in der Stadt Wetzlar Anlage B Seite 1 von 7 Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer : 06 5 32 1. Allgemeine Anlagen Objekt Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort :
MehrMuster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße Grimma
BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße 22 04668 Grimma Brandschutzordnung Teil C Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung
MehrTechnischer Einsatz 06/1
BewNr. Name: Technischer Einsatz 06/1 An einem Oktobertag mit Eisregen löst um 08.24 Uhr die Bezirksalarmzentrale Alarmstufe T2 (örtl. zuständige Feuerwehr, 2 hydraulische Rettungssätze) aus. Ihre Feuerwehr
MehrGebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Loitz
Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Loitz Aufgrund des 5 26 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (BrSchG) für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung
MehrBrandschutzordnung für städtische Gebäude
Brandschutzordnung für städtische Gebäude Stadt Kehl Brand- und Zivilschutz Arbeitssicherheit Am Läger 15 77694 Kehl Fassung 02/03 Brandschutzordnung für städtische Gebäude 2 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Um
MehrHHG Helmholtz-Gymnasium Schule der Stadt Bonn
HHG Helmholtz-Gymnasium Schule der Stadt Bonn Skript zur Sicherheitsbelehrung im Schuljahr 2015/2016 Allgemein Am Helmholtz-Gymnasium gibt es zwei automatisierte Alarmierungen: den sog. Feueralarm und
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN
Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015
MehrS a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altenberge (Feuerwehrsatzung)
S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altenberge (Feuerwehrsatzung) 3.7 Der Rat der Gemeinde Altenberge hat aufgrund der 7
MehrMehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B
Mehrzweckhalle Nendingen Brandschutzordnung Teil B Nach DIN 14096 Teil 2 Für Mitarbeiter/ Veranstaltungsleiter/ Trainingsleiter Stand Oktober 2017 Diese Brandschutzordnung darf nur vollständig vervielfältigt
MehrErgänzende Anschlusshinweise für private Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Ennepetal
Feuerwehr der Stadt Ennepetal Wehrstr. 20, 58256 Ennepetal Vorbeugender Brandschutz Tel.: 02333 65957-0 Ergänzende Anschlusshinweise für private Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Ennepetal Die im
MehrMedizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4
Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung
MehrDienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom
Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderung vom 01.03.2014 Der Stadtbrandmeister leitet die Freiwillige Feuerwehr
MehrBrände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
MehrBrandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg
Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein
MehrAbt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz
Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen
MehrI N F O B L A T T Brandsicherheitswache
I N F O B L A T T Brandsicherheitswache Allgemeines Brandsicherheitswachen oder Feuersicherheitswachen sind Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Bei bestimmten Veranstaltungen und Anlässen mit erhöhter
MehrBetriebsbuch für Gefahrenmeldeanlagen SAA Sprachalarmanlagen
24 Betriebsbuch für Gefahrenmeldeanlagen SAA Sprachalarmanlagen PROFESSIONAL AUDIO VERTRIEBS UND SERVICE GMBH D-83624 Otterfing Georg-Kaindl-Str. 11 Telefon: 08024-4707300 Fax: 08024-4707310 E-Mail: info@pavgmbh.de
MehrSatzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen
Gemäß 45 Abs. 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) vom 24.05.04 in der jeweils geltenden Fassung und in Verbindung mit 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
MehrVerhalten im Brandfall / Alarmfall
Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten
MehrStandardeinsatzregel (SER) Nr.3. Brandmeldealarm
Standardeinsatzregel (SER) Nr.3 Brandmeldealarm Stand 07/2016 Herausgeber: Feuerwehr Bad Rappenau Raiffeisenstraße 14, 74906 Bad Rappenau Standard-Einsatz-Regel Nr. 3 Brandmeldealarm Seite 1 von 4 Vorwort
MehrNotfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.
Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin
MehrBrandschutz im Beherbergungsbetrieb Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1
Brandschutz im Beherbergungsbetrieb 05.02.2019 Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land, KBR Josef Kaltner 1 Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit
MehrI. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)
1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig
MehrLANDRATSAMT MÜNCHEN. Gegenüberstellung der Alten und Neuen Verordnung über die Feuerbeschau
LANDRATSAMT MÜNCHEN Gegenüberstellung der Alten und Neuen Verordnung über die Feuerbeschau Alte Feuerbeschauverordnung Neue Feuerbeschauverordnung Auf Grund von Art. 38 Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 und 3 des Landesstraf-
MehrGW-Mess der Feuerwehr Wesel Version: Feuerwehr Wesel. Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz
Feuerwehr Wesel Informationen zum Einsatzfahrzeug: GW-Mess / Dekon / Atemschutz Diese Information darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung auch auszugsweise bedarf der schriftlichen
MehrBrandschutzordnung für gewerbliche Industrie
Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie 1. Einführung und Vorbemerkung Der Betreiber ist für den betrieblichen und baulichen
MehrD I E N S T A N W E I S U N G
1/5 Verfahrensanweisung zur Bearbeitung von berichten Das berichtswesen die Abrechnungabwicklung bei der Minden haben sich mit der Einführung eines neuen Programms - CEVAS - geändert wurden vor allem in
MehrAlarmierungsrichtlinie. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen
MehrBrandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen
Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrMerkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen
MehrWachordnung. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Bezirk Essen e. V.
Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Bezirk Essen e. V. Stand: 12.11.2013 Seite 2 von 10 Inhalt I. Präambel... 3 II. Allgemeines... 3 1 Regeln und Vorschriften... 3 2 Verantwortlichkeit... 3 3 Rettungsstationen...
MehrBezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht)
2153 Musterdienstanweisungen für Orts- und Gemeindewehrleiter, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister RdErl. des MI vom 15. 3. 2011 43.21-13002-2011-01 Bezug: a) RdErl. des MI vom 13. 1. 1995 (MBl. LSA
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
MehrGrundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung
Grundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung Joachim Benz Sachgebiet ID2 2014 Gesetzliche Grundlagen 1/4 Stärkemeldung Berichte der Gemeinden (Nr. 1.6 VollzBekBayFwG) Die kreisangehörigen Gemeinden
MehrAuszug der ALARM- UND AUSRÜCKEORDNUNG. der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beverungen
Auszug der ALARM- UND AUSRÜCKEORDNUNG der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Beverungen Ausgabe: 31.08.2010 Allgemeines Die Alarm- und Ausrückeordnung gibt Richtlinien für die Alarmierung sowie für das Ausrücken
MehrStandardeinsatzregel (SER) Nr. 6. Unwetterlage
Standardeinsatzregel (SER) Nr. 6 Unwetterlage Stand 09/2015 Herausgeber: Feuerwehr Bad Rappenau Raiffeisenstraße 14, 74906 Bad Rappenau Standard-Einsatz-Regel Nr. 6 Unwetterlage Seite 1 von 5 Vorwort Standard-Einsatz-Regeln
MehrHinweise des Studiendekanats zur Durchführung schriftlicher Prüfungen im klinischen Studienabschnitt
Hinweise des Studiendekanats zur Durchführung schriftlicher Prüfungen im klinischen Studienabschnitt In diesen Hinweisen haben wir wichtige Informationen zusammengefasst, die Sie für die Aufsichtsleitung
MehrVERANSTALTUNGSANMELDUNG
GEMEINDE LANGKAMPFEN Sonnweg 1 6336 Langkampfen Tel.: 0043 (0)5332 87669 104 Fax: 0043 (0)5332 87666 E-Mail: verwaltung@langkampfen.tirol.gv.at Bearbeiter: Martin Wildauer Web: www.langkampfen.at Aktenzahl:
MehrStatusversand im Digitalfunk
Statusversand im Digitalfunk Handhabung im ILS Bereich Amberg Kreisfeuerwehrverband Amberg Sulzbach e. V. Bitte beachten und so auch in den Feuerwehren umsetzen!!! Es gibt im Funkverkehr generell kein
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf
der Seite 1 von 5 Aufgrund des 45 Abs. 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 09], S. 197) geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.
MehrWeisungen an die Erstellerfirmen von Brandmeldeanlagen (Stand Mai 2018)
Weisungen an die Erstellerfirmen von Brandmeldeanlagen (Stand Mai 2018) Projekte Projekte von Brandmeldeanlagen (z.b. Neuanlagen, wesentliche Erweiterungen / Änderungen mit mehr als 10 Brandmeldern oder
MehrBrandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma
Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
MehrHinweise. für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO
Hinweise für die vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen entsprechend 47 NVStättVO Für die Entscheidung über Ausnahmen entsprechend 47 NVStättVO werden in der Regel
MehrRechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit
MehrVerhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete
MehrMedizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes:
Medizinproduktebuch nach 7 MPBetreibV Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes: Ansprechpartner / Beauftragter für das Medizinprodukt: Gliederung: MPI - Produktbezeichnung / Identifikation
MehrVerwaltungsvorschrift zur Durchführung von Sicherheitswachen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Sicherheitswachen Vom 23. Juli 2012 Auf der Grundlage des 36 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland
Mehr