Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu den folgenden Gesetzentwürfen:
|
|
- Stephan Gerhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu den folgenden Gesetzentwürfen: Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge Drucksache 19/134 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz) Drucksache 19/349 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz Drucksache 19/401 Frankfurt, im August 2014 DGB Bezirk Hessen-Thüringen Verantwortlich: Gabriele Kailing W.-Leuschner-Str Frankfurt/M. Fragen an: Kai Eicker-Wolf Tel.:
2 1. Zur Notwendigkeit umfassender Tariftreueregelungen in Hessen Der hessische Niedriglohnsektor ist seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gewachsen. Genau wie im Bundesdurchschnitt bezieht etwa jede bzw. jeder fünfte Beschäftige einen Niedriglohn. 1 Dies ist angesichts der starken wirtschaftlichen Stellung Hessens bemerkenswert. Dem Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung liegen sowohl in Hessen als auch in Deutschland verschiedene Ursachen zu Grunde. Zu nennen sind beispielsweise arbeitsmarktpolitische Reformen wie die Hartz-Gesetze, aber auch auch Veränderungen in der deutschen Tariflandschaft. Zwar ist der Flächentarifvertrag nach wie vor bestimmend für die Arbeits- und Einkommensbedingungen der meisten Beschäftigten, aber die prägende Kraft der Tarifverträge ist deutlich geringer als früher. Ein geeignetes Instrument, um die Tarifbindung zu erhöhen und so Lohndumping und Niedriglöhnen engegenzuwirken, sind Tariftreueregelungen. Diese verpflichten häufig als Bestandteil von Vergabegesetzen Unternehmen zur Zahlung von Tariflöhnen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Wenn Unternehmen dies verweigern, werden sie von der Auftragsvergabe ausgeschlossen. Zwar ist nach dem so genannten Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Möglichkeit für Tariftreueregelungen eingeschränkt. Hier muss aus Sicht des DGB Hessen- Thüringen der Gesetzgeber auf der EU-Ebene dafür sorgen, dass Tariftreue vollumfänglich möglich ist, um so die zwingende und umfängliche Anwendung von Tarifverträgen für die öffentliche Auftragsvergabe zu erlauben. Aber selbst nach dem Europarecht ist es zur Zeit möglich, im Rahmen von Tariftreuebestimmungen den Öffentlichen Personennahverkehr unfassend unter Tariftreue zu stellen oder einen vergabespezifischen Mindestlohn zu erlassen. Hessen gehört neben Sachsen und Bayern zur kleinen Minderheit von lediglich noch drei Bundesländern, die keine Tariftreueregelungen verabschiedet haben. Die Folgen dieser Politik hat der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen anschaulich in seinem Schwarzbuch Vergabe 2 geschildert: In Hessen haben die von Roland Koch und von Volker Bouffier 1 Vgl. dazu ausführlich Kai Eicker-Wolf/Thorsten Schulten, Niedriglohn als politisches Programm? Zur Entwicklung des Niedriglohnsektors und zur Debatte um ein Tariftreuegesetz in Hessen, in: Kai Eicker-Wolf/Stefan Körzell (Hg.), Hessen vorne?, Darmstadt Christian Axnick/Liv Dizinger/Kai Eicker-Wolf, Schwarzbuch Vergabe. Wie die öffentliche Hand in Hessen Lohndumping betreibt, Darmstadt
3 geführten Landesregierungen Lohndumping, Armutslöhne und schlimmste Formen der Ausbeutung, die an frühkapitalistische Verhältnisse erinnern, gefördert. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass dem Landtag aktuell drei Gesetzentwürfe vorliegen, die in Hessen im Rahmen der öffentlichen Aufragsvergabe Tariftreue als Kriterium verankern wollen. Im folgenden Kapitel werden wir die Gesetzentwürfe vergleichend bewerten. 2. Bewertung der Gesetzentwürfe 2.1 Anwendungsbereich Alle drei Gesetzentwürfe sehen einen Schwellenwert für die Anwendung des Gesetzes auf öffentliche Vergaben von grundsätzlich ,00 vor. Mit diesem Schwellenwert wird ein Großteil öffentlicher Vergaben nicht vom Gesetz erfasst. Für eine breite Wirksamkeit des Gesetzes ist deshalb eine Absenkung des Schwellenwertes auf 500,00 oder ein Verzicht auf einen solchen Schwellenwert angeraten. In der Debatte um Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben wird oft übersehen, dass mit der öffentlichen Auftragsvergabe im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinesfalls alle Bereiche erfasst werden, die von öffentlichen Geldern abhängig sind. Dies gilt insbesondere für den gesamten Bereich der öffentlichen Konzessionsvergabe und anderer öffentlicher Zuwendungsempfänger. Vor diesem Hintergrund ist Bremen als erstes Bundesland einen Schritt weiter gegangen und hat im Rahmen seines Landesmindestlohngesetzes die Mindestlohnvorgabe über die öffentlichen Aufträge hinaus auf alle Bereiche ausgedehnt, die maßgeblich durch öffentliche Gelder finanziert werden. Hessen könnte in dieser Hinsicht bundesweit die Federführung übernehmen und die geplanten Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben auch für Konzessionen und andere Zuwendungen verbindlich machen. 2.2 Tariftreuepflicht Die Tariftreuepflicht erstreckt sich in allen drei Gesetzentwürfen auf das Arbeitnehmer- Entsendegesetz. Das ist zu begrüßen. Aus Gewerkschaftssicht sollte darüber hinaus, wie im Entwurf der Fraktion der LINKEN, Tariftreue für alle allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge verlangt werden ( 3, Abs. 1, S. 1). 3
4 Ein großer Fortschritt ist die in allen Gesetzenwürfen zu findende Pflicht zur Tariftreue im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Nach einem Gutachten der Gewerkschaften ver.di und TRANSNET (heute EVG) vom August 2008 ist es rechtlich problemlos möglich, den ÖPNV unter Tariftreue zu stellen 3 entsprechend ist Tarifttreue für den ÖPNV in den meisten Vergabegesetzen festgeschrieben. Beim Verkehr handelt es sich nicht um die Erbringung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung, wie etwa im Falle von Bauleistungen. Dies hat mit der Niederlassungspflicht zu tun: Wer im Verkehr eine Dienstleistung erbringen will, muss in der Regel bereits vor der Teilnahme an dem Vergabeverfahren über eine örtliche Niederlassung verfügen, denn nur das ermöglicht der Genehmigungsbehörde bzw. der Vergabestelle, die Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter zu prüfen. Die Auflage, bestimmte Tarifverträge einzuhalten, stellt daher keine Behinderung der Niederlassungsfreiheit dar, denn es handelt sich ja nicht um Vorschriften, die die Niederlassung betreffen, sondern die Tariftreueregelungen beziehen sich auf die Modalitäten der Leistungserbringung. Das Rüffert-Urteil ist somit für den Verkehrssektor nicht einschlägig das ist mittlerweile die allgemein anerkannte Rechtsauffassung. In einem hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz sollte unmissverständlich formuliert sein, dass für den ÖPNV ein repräsentativer Tarifvertrag zu Grunde zu legen ist. Wie im Gesetzentwurf der LINKEN im 17, Abs.2 sollte explizit festgelegt werden, dass mit Repräsentativität auf die Zahl der von den jeweils tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer und die Zahl der jeweils unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Mitglieder der Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag abgeschlossen hat Bezug genommen wird. 4 Der Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN sieht in 4 Abs. 7 zur Bestimmung der maßgeblichen Tarifverträge im ÖPNV die Einrichtung eines Beirates vor. Zu bemängeln ist allerdings, dass die Zusammensetzung des Beirats nicht klar festgelegt wird. Da es sich hier zweifelsfrei um tarifpolitische Angelegenheiten handelt, sollte der Beirat ausschließlich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tarifvertragsparteien des ÖPNV gebildet werden und dies sollte auch so im Gesetz formuliert sein. 3 Pia Denzin/Wolfgang Siederer/Caroline von Bechtolsheim, Vorgabe von Sozialstandards in Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen. Gutachten im Auftrag der VER.DI Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand und der Gewerkschaft TRANSNET, Hauptvorstand, Berlin Vgl. dazu auch Markus Dönneweg, Anordnung des Tarifentgelts und weiterer Inhalte des TV-N Saar durch Anfgabenträger im Rahmen von Vergabeverfahren, Gutachten im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), St. Ingbert
5 Angesichts der generellen Niedriglohn-Problematik und vor dem Hintergrund der allgemeinen Mindestlohndebatte sind immer mehr Bundesländer dazu übergegangen, einen vergabespezifischen Mindestlohn einzuführen: Danach erhalten nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge, die eine bestimmte Lohnuntergrenze einhalten rechtlich ist dies mit dem Europarecht vereinbar. 5 Fast alle Vergabegesetze auf der Ebene der Bundesländer enthalten vergabespezifische Mindestlöhne, in der Regel liegt der vergabespezifische Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Allerdings weisen Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein höhere Mindestlöhne auf. An der Spitze liegt dabei Schleswig-Holstein mit 9,18 Euro. Mit Blick auf die vorliegenden Gesetzentwürfe ist zu bemängeln, dass CDU und GRÜNE keinen eigenen vergabespezifischen Mindestlohn für Hessen formulieren. Der DGB schlägt vor, ähnlich wie in Schleswig-Holstein den vergabespezifischen Mindestlohn an die unterste Tarifgruppe des TV-H zu koppeln und ihn entsprechend der Tarifergebnisse regelmäßig anzupassen. Damit ergäbe sich aktuell ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 9,03 Euro. Aus Arbeitnehmersicht positiv zu bewerten und für ein hessisches Vergabegesetz dringend zu empfehlen sind die im Gesetzentwurf der LINKEN in 3 Abs. 5 vorgesehenen Bestimmungen zur Entlohnung von Leiharbeit. Dem Prinzip Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte sich gerade die öffentliche Hand verpflichtet fühlen nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass 60 Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit einen Niedriglohn beziehen. 2.3 ILO-Kernarbeitnormen Bei den ILO-Kernarbeitsnormen handelt es sich um Sozialstandards, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichendenden Schutz der abhängig Beschäftigten gewährleisten sollen. Konkret geht es dabei um das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung von Zwangsarbeit, die Abschaffung von Kinderarbeit und Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Deutschland hat die acht einschlägigen Übereinkommen ratifiziert. 5 Vgl. dazu Christoph U.Schmid/Florian Rödl, Gutachten im Auftrag des Berliner Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen zu Bedarf und Möglichkeiten einer Novellierung des Berliner Vergabegesetzes im Lichte der Rüffert-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, Bremen
6 Es ist nicht nachvollziehbar, warum CDU und GRÜNE im Gegensatz zur SPD und den LINKEN die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nicht vorschreiben. So entsteht der Eindruck, dass die Regierungsfraktionen den fundamentalen (Grund-)Rechten der abhängig Beschäftigten keine Bedeutung beimessen. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind in den Vergabegesetzen der meisten Bundesländer verankert. 2.4 Soziale, ökologische und sonstige Anforderungen Soziale und ökologische und sonstige Anforderungen sind in allen drei Gesetzentwürfen enthalten. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings drohen Vorgaben zur Förderung von Frauen und von Menschen mit Behinderung, zur beruflichen Erstausbildung usw. ins Leere zu laufen, wenn sie wie in den Gesetzentwürfen von CDU/GRÜNEN und SPD nicht verbindlich vorgeschrieben werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind die entsprechenden Regelungen im Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN richtungsweisend, die die Beachtung sozialer und ökologischer Standards bindend festschreiben. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es insbesondere wichtig, die Erstausbildung als Vegabekriterium verpflichtend festzuschreiben. So bilden nur einige der in Hessen aktiven Eisenbahnverkehrsunternehmen aus, und auch diese nur in geringen Umfang. Zur Sicherstellung eines qualifizierten Nachwuchses ist es erforderlich, dass die Zahl der Ausbildungsplätze ein verbindliches Vergabekriterium wird. 2.5 Beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe Die hessische CDU hatte im Sommer des Jahres 2011 verkündet, dass sie die Fortführung der im Rahmen der Konjunkturpakete erhöhten, allgemeinen Freigrenzen für die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe dauerhaft gewährleisten will. Dies ist in der vergangenen Legislaturperiode von FDP und CDU in Artikel 2, 9 des Gesetzes zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge umgesetzt worden. Damit ignorierten CDU und FDP den Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Inanspruchnahme und die Auswirkungen der im Rahmen des Konjunkturpakets II erlassenen Vergabeerleichterungen untersucht hat. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die mit den Vergabeerleichterungen verfolgten Ziele im Wesentlichen nicht erreicht wurden. Stattdessen mussten deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen wer- 6
7 den. Der Bundesrechnungshof hält es daher für sachgerecht, dass der Bund die Geltungsdauer der Vergabeerleichterungen nicht verlängert hat. 6 Seinerzeit hat die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Vorgehen von CDU und FDP kritisiert. Umso erstaunlicher ist, dass im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz in 15 an den sehr hohen Vergabefreigrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergabe festgehalten wird. 2.6 Prüfbehörde und Kontrolle Zentral für die Wirkung von Vergabe- und Tariftreuebestimmungen ist die Kontrolle der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Ein großer Mangel des Gesetzentwurfs von CDU und GRÜNEN ist die Weigerung, die Einrichtung einer eigenen Prüfbehörde zu ermöglichen. Ohne Kontrollen durch zusätzliches Personal drohen Tariftreuebestimmungen ins Leere zu laufen hierauf ist der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen in seinem Schwarzbuch ausführlich eingegangen. Die sehr detaillierten Vorschläge in den Gesetzentwürfen von SPD und LINKEN sind hier richtungsweisend. Wie wichtig effektive Kontrollen sind, zeigt das Beispiel Hamburg. Aus dem Jahr 2007 stammt eine Studie des Hamburger Senats über die dort geltenden Tariftreueregelungen, die sich auf die Bauwirtschaft bezog und auf Befragungen von Unternehmen und Vergabestellen beruhte. Die große Mehrheit der betroffenen Unternehmen begrüßte die Regelungen zur Tariftreue und sah sie als ein sinnvolles Instrument zur Bekämpfung von Schmutzkonkurrenz. 90 Prozent der Hamburger Bauunternehmer erklärten, dass sie durch die Tariftreueregelung keinen signifikant höheren Aufwand hätten. Die hohe Zustimmung zu dem Hamburger Vergabegesetz beruhte auf der so genannten Soko Bau (Referat Tariflohn- und Nachunternehmerkontrolle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ABH 42), die seinerzeit aus zehn hierfür qualifizierten Personen bestand und gegebenenfalls auch direkt vor Ort die Einhaltung der Tariftreuebestimmungen überprüfte. Die Soko Bau arbeitet aktuell mit leicht reduzierter Personalstärke und ermittelt häufig wegen nicht gemeldeter Nachunternehmer und Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz. 6 Bundesrechnungshof, Bericht nach 99 BHO über die Auswirkungen der Vergabeerleichterungen des Konjunkturpakets II auf die Beschaffung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen bei den Bauvorhaben des Bundes, Bonn
8 Auch Bremen bemüht sich ernsthaft um eine Kontrolle seines Landesvergabegesetzes. Eine Sonderkommission Mindestlohn ordnet stichprobenartige Kontrollen an und spricht Sanktionsempfehlungen aus. 2.7 Generalunternehmerhaftung Im Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN steht in 8, Abs. 3, dass die Nachunternehmer und Verleihunternehmen die für sie geltenden Pflichten in eigener Verantwortung zu erfüllen hätten. Dies bedeutet im Klartext: Das Generalunternehmen, das den öffentlichen Auftrag erhält und dann in Teilen an Subunternehmen weiter vergibt, ist nicht verantwortlich für eventuelle Verstöße gegen die Vergabebedingungen. Ohne eine entsprechende Haftungsregelung hat ein Generalunternehmen keinen wirtschaftlichen Anreiz, bei der Auswahl der Subunternehmer sorgfältig vorzugehen. Wird das Gesetz so verabschiedet, dann fällt Hessen hinter die Nettolohnhaftung im bundesweit geltenden Arbeitnehmerentsendegesetz zurück. Dies ist aus Arbeitnehmersicht vollkommen inakzeptabel. 2.8 Vertragsstrafe/Sperre Kritisch zu sehen ist aus Sicht der Gewerkschaften, dass der Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN in 18 Vertragsstrafen nicht zwingend vorsieht, sondern lediglich Soll - Vorschriften macht. Vertragsstrafen sollten wie in den Gesetzentwürfen von SPD und LINKEN verpflichtend festgeschrieben werden. Angemessen erscheint eine Höhe von bis zu zehn Prozent, wie dies im Gesetzentwurf der SPD festgelegt ist. Auch der Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe sollte bei Verstößen nicht als Soll -, sondern als Muss -Vorschrift verankert werden. 2.9 Überprüfung und Berichterstattung Eine regelmäßige Überprüfung und eine ausführliche Berichterstattung ist in allen drei Gesetzentwürfen vorgesehen und zu begrüßen. Allerdings erscheinen die genannten Zeiträume in den Entwürfen von CDU/GRÜNEN und SPD mit drei bzw. vier Jahren sehr lang, während eine jährliche Berichterstattung wie im Entwurf der LINKEN vorgeschlagen ein sehr kurzer Zeitraum ist. 8
9 Wir schlagen vor, wie in Bremen zu verfahren. Hier legt die Sonderkommission Mindestlohn alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor. Durch eine Vorstellung des Berichts und die Berichterstattung in der Presse arbeitet die Sonderkommission transparent. 3. Zusammenfassende Bewertung Während die Gesetzentwürfe von SPD und LINKEN gerade auch durch die vorgesehenen Kontrollbehörden als zielführend einzustufen sind, ist der Entwurf von CDU und GRÜNEN aus Arbeitnehmersicht in zentralen Punkten als sehr enttäuschend zu bewerten. Dies gilt umso mehr, als nach der Übernahme des Wirtschaftsministeriums durch einen Wirtschaftsminister der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Hoffnung auf effektive Tariftreueregelungen in Hessen bestand, insbesondere aufgrund des Gesetzentwurfs der GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und fairem Wettbewerb bei öffentlichen Auftragsvergaben vom Oktober Das Land sollte eigentlich mit gutem Beispiel voran gehen und dafür sorgen, dass ein Vergabegesetz Lohndumping z.b. auf öffentlichen Baustellen umfassend verhindert. Das geht aber nur, wenn Unternehmen auch dann haften, wenn sie Teile ihrer Aufträge an so genannte Subunternehmer weitergeben. Und Tariftreueregelungen werden eben nur dann materielle Wirkung entfalten, wenn eine effektiv arbeitende Behörde eingerichtet wird, die auch ernstzunehmende Kontrollen vornimmt. Zwar ist durchaus positiv zu bewerten, dass auch im CDU/GRÜNEN-Entwurf der ÖPNV unter Tariftreue gestellt werden soll. Allerdings ist hier eine klarstellende Formulierung in der Form wünschenswert, dass auf einen repräsentativen Tarifvertrag und damit auf die Zahl der jeweils in tarifgebundenen Unternehmen arbeitenden Beschäftigten und die Zahl der jeweils unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft abzustellen ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsparteien die aufgezählten fundamentalen Mängel in ihrem Gesetzentwurf beheben. 9
WSI-Tarifarchiv. (Stand: Juli 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Juli 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49
MehrStellungnahme des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt
Stellungnahme des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt zum Entwurf für ein Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
MehrLANDESVERGABEGESETZE UND VERGABESPEZIFISCHE MINDESTLÖHNE
LANDESVERGABEGESETZE UND VERGABESPEZIFISCHE MINDESTLÖHNE Prof. Dr. Thorsten Schulten DGB/FES Ein Jahr Reform des Vergaberechtes 18. Mai 2017, Berlin Inhalt 1. Entwicklung der Landesvergabegesetze - ein
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: März 2014) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrStellungnahme des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt. zum Entwurf für ein Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz
Stellungnahme des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt zum Entwurf für ein Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Otto-Brenner-Straße
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrMindestlohn und Vergabe
Überblick Mindestlohn und Vergabe Workshop für Betriebs- und Personalräte, 25.02.2014, Heide Agenda Gliederung: Mindestlohn und Vergabe Europäische Rahmenbedingungen Sachstand in den verschiedenen Bundesländern
MehrVerantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen Mai 2008
Verantwortlicher Einkauf der öffentlichen Hand und großer Organisationen Meißen 22.-23. Mai 2008 Was fordern Stakeholder von der öffentlichen Vergabe? DGB Sachsen Manja Sellenthin 1 Allgemeine Anforderung
MehrLANDESVERGABEGESETZE UND VERGABESPEZIFISCHE MINDESTLÖHNE
LANDESVERGABEGESETZE UND VERGABESPEZIFISCHE MINDESTLÖHNE Prof. Dr. Thorsten Schulten DGB/FES Zwei Jahre Reform des Vergaberechtes 5. September 2018, Berlin Kleine Geschichte der Landesvergabegesetze Phase
MehrDGB-Eckpunkte für ein Landesgesetz zur Gewährleistung fairen Wettbewerbs,, Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
Deutscher Gewerk rkschaftsbund Bezirk Nordrhein-Westfalen DGB-Eckpunkte für ein Landesgesetz zur Gewährleistung fairen Wettbewerbs,, Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gaben
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrWSI-Tarifarchiv. (Stand: Februar 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Februar 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel
MehrFrist zur Abgabe der Stellungnahme: 29. August 2014 Stand: 3. September Ausschussvorlage WVA/19/6 öffentlich
Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 29. August 2014 Stand: 3. September 2014 Teil 3 Ausschussvorlage WVA/19/6 öffentlich Stellungnahmen zu der mündlichen Anhörung zum Thema Tariftreue- und Vergabegesetze
Mehrzum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Thüringer Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz ThürVgG)
Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211 37778239; Email: Thorsten-Schulten@boeckler.de
Mehr(Stand: November 2013) Kontakt:
(Stand: November 2013) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49 (0)211 7778-239
MehrÜbersicht Mindestentgeltregelungen Bundesländer
Übersicht Mindestentgeltregelungen Bundesländer Bundesland Gesetz / Weblink Spezifisches Ländermindestentgelt o. Verweis auf MiLoG Tariftreueregelung AEntG ÖPNV Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen Inkrafttreten
Mehr(Stand: Februar 2014)
(Stand: Februar 2014) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49 (0)211 7778-239
MehrStellungnahme. Ausgangslage. An den Hessischen Landtag Schlossplatz Wiesbaden. 9. September 2014
An den Hessischen Landtag Schlossplatz 1-3 65783 Wiesbaden Wirtschafts- und 9. September 2014 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes
Mehr(Stand: März 2015) Kontakt:
(Stand: März 2015) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49 (0)211 7778-239
MehrGesetzentwurf der Oppositionsfraktionen von SPD und DIE LINKE betreffend Saarländisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (Drucksache 14/212)
Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211 37778239; Email: Thorsten-Schulten@boeckler.de
MehrSPNV-Dienstleistungen Hanse-Netz/ Uelzen - Göttingen
Ergänzende Informationen zu Abschnitt VI.3) der Bekanntmachung: Angaben zur Umsetzung landesrechtlicher Verpflichtungen zur Tariftreue und zur Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns Die Leistungen
MehrStellungnahme des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt
Stellungnahme des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt zur geplanten Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I
MehrSynopse der Kontrollregelungen in den Ländern (Stand: März 2015) Kontakt:
Synopse der Kontrollregelungen in den Ländern (Stand: März 2015) Kontakt: Nils Böhlke Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476
MehrAnwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Vergabe-Nr.: Anmerkung: Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Im Zusammenhang mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, ist die nachstehende Eigenerklärung zu Tariftreue,
MehrStatement der Gewerkschaften bei der Sitzung der Mindestentgeltkommission des Landes Baden-Württemberg
Statement der Gewerkschaften bei der Sitzung der Mindestentgeltkommission des Landes Baden-Württemberg Sozialministerium Stuttgart 18. September 2014 von Jendrik Scholz 1 Für gute Arbeit im öffentlichen
MehrMindestlohn und Tariftreue
DGB Berlin-Brandenburg Fair statt prekär! Tarifpolitische Konferenz 7. Dezember 2007 in Berlin Mindestlohn und Tariftreue Soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Thorsten Schulten
MehrTariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Neue Anforderungen seit dem 1.5.2012 Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ. Rechtsanwältin Tariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf Historie Tariftreue-
MehrVergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland
Berlin Brandenburg Hansestadt Bremen Kurzbewertung: Regelungsumfang: Bewertet wird, ob der gesamte Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erfasst ist. - Umfasst alle öffentlichen Aufträge. - Umfasst
MehrDas neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des
MehrMitgliederversammlung BDSW 20. November 2012 in Neuss
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Neue Anforderungen seit dem 1.5.2012 Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ. Rechtsanwältin Mitgliederversammlung BDSW 20. November 2012 in Neuss Historie Tariftreue-
MehrKeine Kosten, da es sich lediglich um eine Klarstellung einer bereits bestehenden bundesgesetzlichen Ermächtigung handelt.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5263 14. Wahlperiode 08. 02. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes für Tariftreueerklärungen A. Zielsetzung Nach 97 Abs. 4 2. Halbsatz GWB dürfen bei
MehrPerspektiven einer sozial gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen
Perspektiven einer sozial gerechten Beschaffung in Nordrhein-Westfalen Dr. Thorsten Schulten WSI in der Hans Böckler-Stiftung Workshop zum Tariftreue- und Vergabegesetz in NRW (TVgG) Düsseldorf, 27. Januar
MehrEckpunkte. für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein
Eckpunkte für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein 29.08.2012 Uwe Polkaehn Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Nord Dr. Thorsten Schulten Wissenschaftler am Wirtschafts-
MehrSynopse der Kontrollregelungen in den Ländern (Stand: März 2014)
Synopse der Kontrollregelungen in den Ländern (Stand: März 2014) Kontakt: Nils Böhlke Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1195 19. Wahlperiode 22.01.2019 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1225 Landtag 19. Wahlperiode 12.09.17 Mitteilung des Senats vom12. September 2017 Drittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes Mitteilung des Senats an
MehrStellungnahme. Dr. Thorsten Schulten. Zusammenfassung. An den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Wirtschaftsausschuss. Düsseldorf,
Dr. Thorsten Schulten Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf An den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Wirtschaftsausschuss Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut Düsseldorf,
MehrTariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)
Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel. 02117778239; Email: Thorsten-Schulten@boeckler.de
MehrNovelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regionalveranstaltungen der Servicestelle NTVergG im März und April 2016 Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
MehrDr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, Düsseldorf
Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf An den Deutschen Bundestag Ausschuss für Wirtschaft
MehrStellungnahme. 16. Dezember Ausgangslage. Dr. Thorsten Schulten
Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211 37778239; Email: Thorsten-Schulten@boeckler.de
MehrAllgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.
Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-
Mehrdie Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns nach 4, Abs. 3 des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)
Düsseldorf, August 2015 Vorschlag der Arbeitnehmervertreter/innen im beratenden Ausschuss für das Mindestentgelt für die die Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns nach 4, Abs. 3 des Tariftreue-
MehrServicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Tagung "Ein Jahr Reform des Vergaberechts - Ein Fortschritt für die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe?" Berlin, 18. Mai 2017 1 Servicestelle
MehrVerpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
MehrTariftreue nach dem Rüffert-Urteil des EuGH ein aktueller Überblick
Tariftreue nach dem Rüffert-Urteil des EuGH ein aktueller Überblick Gemeinsames Fachgespräch von WSI und DGB Tariftreue und Mindestlöhne Handlungsmöglichkeiten für Vergabegesetze nach dem Rüffert-Urteil
Mehr(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG ) Vom 01. Dezember 2010 1 1 Ziel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze
MehrHamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) Vom 13. Februar 2006 *
1 von 6 06.09.2012 11:41 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) Vom 13. Februar 2006 * Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: HmbGVBl. 2006, S. 57 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 2a geändert
Mehr15. Wahlperiode Drucksache 15/7215
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/7215 25.01.2007 Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg, Dr. Martin Runge, Eike Hallitzky, Christine Kamm, Dr.
MehrDGB-Vergaberechtstagung 18. Mai Achim Vanselow, DGB NRW. Im Juni 2016 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
DGB-Vergaberechtstagung 18. Mai 2017 Achim Vanselow, DGB NRW Im Juni 2016 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Wohl kaum ein Landesgesetz entspricht den Zielen dieser
MehrTariftreueregelungen in Deutschland und Europa ein Überblick
Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa ein Überblick DGB Bezirk Sachsen, Betrieb- und Personalrätekonferenz Tariftreuegesetz für Sachsen keine Vergabe unter 8,50 Dresden, 20. September 2011 www.wsi.de
MehrZiel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) Vom 01. Dezember 2010 *) Zum 06.09.2012 aktuellste verfügbare Fassung
MehrHinweis zu den angebotenen Unterlagen
Hinweis zu den angebotenen Unterlagen Die auf den Webseiten angebotenen Unterlagen sollen die Beschaffer vor Ort im Bereich der nachhaltigen Beschaffung unterstützen. Die Unterlagen wurden nach bestem
MehrStellungnahme des DGB Bezirk NRW
Stellungnahme des DGB Bezirk NRW Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Entfesselungspaket I, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/1046 Anhörung
MehrStellungnahme. Ausgangslage. An den Landtag des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken. Dr. Thorsten Schulten/Nils Böhlke
Dr. Thorsten Schulten/Nils Böhlke Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel. 0211 7778239; Email: Thorsten-Schulten@boeckler.de
MehrPressedienst Das Jahr des Mindestlohns: Alle Daten auf einen Blick WSI: Deutlich bessere Chancen auf existenzsichernde Einkommen
Pressedienst WSI - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf presse@boeckler.de www.boeckler.de 08.01.2015 WSI: Deutlich bessere
Mehr2. 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales errichtet eine unabhängige, ständi
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4102 17. Wahlperiode 02.12.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae,
MehrNiedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis
Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 5. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 0.03.202 bis 3.2.203 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Präambel
MehrEin Jahr Reform des Vergaberechts Ein Fortschritt für die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe?
Ein Jahr Reform des Vergaberechts Ein Fortschritt für die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe? Bilanz der Vergaberechtsreform aus der Sicht des DGB Tagung DGB/FES 18. Mai 2017, Bremer
Mehr(2) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden.
Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz LTTG ) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch das Landesgesetz
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Wiesbaden, den 5. Februar 2015 Gliederung 1. Initiative 2. Anwendungsbereich
MehrBevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand. Von Barbara Meißner, Hauptreferentin Städtetag NRW
Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand Von Barbara Meißner, Hauptreferentin Städtetag NRW Seite 1 Gliederung I. Rechtliche Grundlagen 1. EU-Recht 2. Bundesrecht
Mehr12. Dezember 2017 Kategorie: Monatsinfo Nordrhein-Westfalen: Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Landtag eingebracht
12. Dezember 2017 Kategorie: Monatsinfo Nordrhein-Westfalen: Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Landtag eingebracht Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Neufassung des Gesetzes
MehrQuelle: Ziel, Regelungsbereich und allgemeine Grundsätze
TariftG RP Seite 1 von 5 juris Gesamtes Gesetz Am tliche Abkürzung: LTTG Ausfertigungsdatum : 01.12.2010 Gültig ab: 01.03.2011 Dokum enttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBI. 2010, 426 Gliederungs- 70_31
MehrFaire und nachhaltige Beschaffung in Kommunen - Handlungsspielräume im Rahmen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 2. Vernetzungstreffen der hessischen Fairetrade-Towns und Kreise Faire und nachhaltige Beschaffung in Kommunen - Handlungsspielräume
MehrGestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski
Gestaltungsspielräume für strategische Beschaffung Fokus soziale Aspekte Cornelia Markowski Fachtagung Aktuelle Fragen zum Vergaberecht nach der Reform der EU- Vorschriften zum Beschaffungswesen, 16./17.10.2017,
Mehrposition Anforderungen des DGB-Bezirkes Niedersachsen Bremen Sachsen- Anhalt an die Einrichtung der örtlichen Beiräte der Jobcenter
position Anforderungen des DGB-Bezirkes Niedersachsen Bremen Sachsen- Anhalt an die Einrichtung der örtlichen Beiräte der Jobcenter DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I verantwortlich: Lars
MehrAnwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Vergabe-Nr.: Anmerkung: Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Im Zusammenhang mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, ist die nachstehende Eigenerklärung zu Tariftreue,
MehrKeine Ausbeutung mit Steuergeldern für eine ethische öffentliche Beschaffung
Keine Ausbeutung mit Steuergeldern für eine ethische öffentliche Beschaffung Vortrag von Christiane Schnura, Koordinatorin der Kampagne für Saubere Kleidung Es muss das Anliegen der ILO und ihrer Mitgliedstaaten
MehrVerpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Agenda 1. Initiative 2. Anwendungsbereich 3. Allgemeine Grundsätze 4. Nachhaltigkeit
MehrFachforum 4 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz
Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz INFORA GmbH Wilhelm Kruth Johannes-Ulrich Pöhlker Salzufer 8 10587 Berlin
MehrAusschreibungen von IT-Hardware nach ökologischen und Sozialstandards
Ausschreibungen von IT-Hardware nach ökologischen und Sozialstandards Seite 1 1 Gliederung Dataport Verhandlungsverfahren Lieferung von Hardware und Dienstleistungen (2013) Beschaffungsamt des BMI / BITKOM
MehrBerichterstatterin: Hauptreferentin Barbara Meißner, Deutscher Städtetag
Gereonstraße 18-32 50670 Köln Vorbericht für die 109. Sitzung des Beirats für Beschaffungswesen und Auftragsvergabe des Deutschen Städtetages am 27./28. Oktober 2011 in Frankfurt am Main 05.10.11 / bre/
MehrÜberleitung zur Podiumsdiskussion - Anforderungen des DGB an die Parteien zur Reform der AVE
Überleitung zur Podiumsdiskussion - Anforderungen des DGB an die Parteien zur Reform der AVE Tagung Tarifvertrag allgemein, verbindlich, stark! 25. Juni 2013, Berlin Dr. Ghazaleh Nassibi, Referatsleiterin
MehrDie Erosion der Tarifbindung muss gestoppt werden
Die Erosion der Tarifbindung muss gestoppt werden Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 10.12.2018 auf die Kleine Anfrage "Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland", (BT-Drs. 19/5853) von Pascal
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Einführung...
Vergaberecht Gesetz gegenwettbewerbsbeschränkungen GWB 4. Teil Vergabeverordnung VgV Sektorenverordnung SektVO Vergabeverordnung Verteidigung undsicherheit VSVgV Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV Wettbewerbsregistergesetz
MehrAnlage 1 Eigenerklärung TVgG-NRW Tariftreue/Mindestlohn
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) 1. Ich verpflichte
Mehrposition Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften
position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage Einführung eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertages DGB
MehrWerkstattgespräch zur Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes Bürokratie abbauen, Aufwand reduzieren und Verfahren vereinfachen
Teil 1 - Einführung des Bestbieterprinzips für die Erklärungen nach dem ThürVgG Derzeitige Rechtslage Bereits mit der Abgabe des Angebotes sind für die nach dem ThürVgG auferlegten Verpflichtungen entsprechende
MehrMeinungen der Bürger zur Finanznot der Städte und Gemeinden
Meinungen der Bürger zur Finanznot der Städte und Gemeinden 8. Februar 2010 Gü Max-Beer-Straße 2/4 10119 Berlin Tel. 030-62882-0 1. Problemstellung und Datengrundlage Angesichts der fortdauernden Finanz-
MehrNovellierung des Thüringer Vergabegesetzes. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes Eckpunkte des Gesetzentwurfs Einführung der bundesweiten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Landesrecht. Die Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer-
MehrMindestlohntarifvertrag
Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig ab 1. Januar 2018 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche
MehrBundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg
Baden- Württemberg Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche
MehrMit Tariftreue und vergabespezifischen Mindestlöhnen die öffentliche Auftragsvergabe
Position Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes Mit Tariftreue und vergabespezifischen Mindestlöhnen die öffentliche Auftragsvergabe der Zukunft gestalten! 20.03.2017 1. Ausgangslage Die Vergabestellen
MehrFür einen einheitlichen tariflichen Mindestlohn
Der Vorsitzende Peter Weiß Arbeitnehmergruppe Für einen einheitlichen tariflichen Mindestlohn von Peter Weiß MdB Soziale Marktwirtschaft, das Markenzeichen der Politik von CDU und CSU, ist eine Wettbewerbsordnung
MehrBeck-Texte im dtv Vergaberecht: VgR. Textausgabe. von Dr. Ute Jasper, Dr. Fridhelm Marx. 17. Auflage. Verlag C.H.
Beck-Texte im dtv 5595 Vergaberecht: VgR Textausgabe von Dr. Ute Jasper, Dr. Fridhelm Marx 17. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67496 9 Zu
MehrVergleich der Landestariftreuegesetze in Deutschland (Gültige Gesetze und Entwürfe von Regierungsfaktionen)
Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Status In Kraft ab 07.2013 In Kraft In Kraft In Kraft In Kraft In Kraft In Kraft Kurzbewertung:
MehrDie SPD setzt sich seit Jahren gemeinsam mit den Gewerkschaften für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von mindestens, Euro ein:
Beschluss des SPD-Landesvorstandes 11. November 11 Der Arbeit ihren Wert zurückgeben Für ein Mindestlohngesetz für das Land Bremen Seit mehr als zehn Jahren stagnieren oder sinken die realen Arbeitseinkommen
Mehrposition Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften
position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes Gesetzesentwurf der DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt
MehrHerr Ulrich Schabio
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Postfach 3980 54229 Trier SERVICESTELLE - LTTG TARIFREGISTER Moltkestraße 19 54292 Trier Telefon 0651 1447-0 Telefax 0651 27544 poststelle-tr@lsjv.rlp.de www.lsjv.rlp.de
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrFünf Jahre Thüringer Vergabegesetz IHK-Umfrage zeigt: es besteht Reformbedarf
Fünf Jahre Thüringer Vergabegesetz IHK-Umfrage zeigt: es besteht Reformbedarf Ausgangsituation: Das Thüringer Vergabegesetz gilt seit dem 1. Mai 2011 für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Thüringen
Mehr(Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnormen) bzw. Element 15 der AA Aufstellen von Vergabeunterlagen bei Bauleistungen (Anh. 10.
Verpflichtungserklärung 1 nach 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen 2 Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich
MehrBaureferat Telefax: Verwaltung und Recht
Telefon: 233-6 02 26 Baureferat Telefax: 233-6 01 25 Verwaltung und Recht Vergabehandbuch für Bauleistungen (VBHM-VOB) Erklärung zur Einhaltung der in Bayern geltenden Lohntarife (Tariftreueerklärung)
MehrAnlage 1. Art der tariflichen Bindung: Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten
Verpflichtungserklärung 1 zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) Anlage
MehrTariftreue- und Vergabegesetz NRW
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW 26. April 2012, IHK Hagen Dr. Heike Rieder Seite 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Hagen, 26. April 2012 TVgG NRW Zweck dieses Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb
MehrLeipzig handelt fair!
14. November 2017 Rudolf Pohl Stadt Leipzig Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Stadt Leipzig - Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport: Leipzig handelt fair! 14. November 2017 2 Verantwortung kann sowohl auf ethische
Mehr