Eltern-Beratung zu den Zeugnissen im Januar
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- Alfred Schmitt
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1 Stadt Köln Paul-Maar-Schule Marienplatz 2 Pfälzer Straße Köln Köln Info-Heft 79 / Dezember 2017 Mögen wir jetzt die Zeit finden, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt oft verloren gehen. Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Freunde unserer Schule, das gesamte Kollegium der Paul-Maar-Schule wünscht Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und eine gute gemeinsame Zeit. Mit freundlichen Grüßen, Stefanie Mollidor Eltern-Beratung zu den Zeugnissen im Januar Vom 29.Januar bis 2.Februar 2018 finden die Elternberatungen für die Klassen 1-3 statt. Die Klassenleitungen verabreden hierfür Termine mit Ihnen. Weitere Informationen zu den Gesprächen über den weiteren Schulbesuch Ihres Kindes finden Sie auf den nächsten Seiten dieses Infoheftes. Am Freitag, dem 2.2. ist offizielle Zeugnisausgabe. Alle Schulen in NRW haben um 11 Uhr Unterrichtsschluss. OGS findet im Anschluss wie gewohnt statt.
2 Rückschulung an die Grundschule oder Wechsel in das Gemeinsame Lernen Bei Ihrem Kind wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Ein Gutachten wurde erstellt, und Sie erhielten vom Schulamt den Bescheid, dass Sie Ihr Kind an der Förderschule Sprache anmelden können. Wie aber geht der Weg zurück an die Grundschule oder an eine weiterführende Schule? Alle Kinder an unserer Schule haben einen Förderplan. Diesen schreiben die Lehrkräfte, wenn sie festgestellt haben, wo die Stärken und Schwächen Ihres Kindes sind. Das passiert schon beim ersten Gutachten, dann in der Diagnostik in den ersten Schulwochen und weiter in der gesamten Schulzeit. Im Förderplan stehen Maßnahmen, wie wir Ihrem Kind helfen wollen, sich weiter zu entwickeln. Immer wieder wird überprüft, was Ihr Kind neu gelernt hat, und dann werden neue kleine Ziele und Fördermaßnahmen festgelegt. Diesen Förderplan bespricht die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes gerne mit Ihnen! Mit den regelmäßigen Überprüfungen können wir auch im 1.Jahr absehen, ob Ihr Kind nach 2 Jahren in die Klasse 3 versetzt werden kann oder ob es eher 3 Jahre in der Schuleingangsphase brauchen wird. Auch das besprechen wir. Im Laufe der Zeit stellen wir vielleicht gemeinsam (die Lehrkräfte, Sie als Eltern und auch Ihr Kind selbst) fest, dass Ihr Kind besser und klarer sprechen kann, sicher liest und schreibt und insgesamt selbstsicherer geworden ist. Das ist vielleicht der Zeitpunkt, an dem wir über eine Rückschulung an die Regelschule nachdenken. Wir haben für alle Schulstufen festgelegt, was Kinder können sollten, damit sie erfolgreich in die Regelschule zurückgeschult werden können. Auch diese Kriterien zur Rückschulung oder zum Förderortwechsel bespricht der Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes gerne mit Ihnen.
3 Sie als Eltern stellen den Antrag auf Rückschulung. Sie können ihn auch stellen, wenn Sie anderer Meinung als die Lehrkräfte sind. Die Klassenlehrerin schreibt einen Bericht. Darin steht, was Ihr Kind seit der Einschulung hinzu gelernt hat, was es jetzt kann und welche Unterstützung es noch braucht. Den Antrag und diesen Bericht senden wir ans Schulamt mit der Bitte, den Förderbedarf aufzuheben. Wir können dabei dem Schulamt sagen, an welcher Schule Sie Ihr Kind haben möchten. Sie haben aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule. Das Schulamt hebt dann den Förderbedarf auf. Bei manchen Kindern wünschen sich die Eltern auch, dass ihr Kind an die Regelschule wechselt, dort aber noch weiter sonderpädagogische Unterstützung erhält. Das ist ein Wechsel in das Gemeinsame Lernen.. In dem Entscheid des Schulamtes, den Sie bei Beginn der sonderpädagogischen Förderung (meist vor ein paar Jahren) bekommen haben, steht: Die sonderpädagogische Unterstützung ist sowohl an einer allgemeinen Schule, die ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen führt, als auch an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache möglich. Deshalb haben Sie Anspruch auf einen Wechsel in das Gemeinsame Lernen. Auch hier stellen Sie als Eltern eine kurzen Antrag bei uns. Er betrifft die Bedingungen, die Ihr Kind an der Schule mit Gemeinsamem Lernen braucht. Wir schicken diesen Antrag ans Schulamt. Das Schulamt weist Ihrem Kind dann einen Platz im Gemeinsamen Lernen zu. Bitte beachten Sie: Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule. Das Schulamt bemüht sich, einen Platz für Ihr Kind möglichst nahe am Wohnort zu finden. Dies alles geschieht im Regelfall im Frühjahr, so dass die Kinder nach den Sommerferien in die neue Schule gehen können. Neues und Wissenswertes erfahren Sie immer auch auf unserer Website Das Passwort für den geschützten Bereich können Sie auf Wunsch bekommen.
4 Schließungstage von Schule und F-OGS Bitte beachten Sie: Die F-OGS wird wie die gesamte Schule auch vom geschlossen sein. Am sehen wir die Kinder wieder. Beratungsstelle an der Paul-Maar-Schule im Januar Frau Ghobrial berät Eltern, Kinder und Pädagogen im Januar am Donnerstag, von Uhr an der Pfälzer Straße am Donnerstag, von Uhr am Marienplatz Für die Beratung melden Sie sich bitte in der Schule an. Ihr Terminwunsch wird vertraulich behandelt und nur an Frau Ghobrial weitergegeben. Fundsachen Immer wieder bleiben Kleidungsstücke in den beiden Schulhäusern zurück. Sicher vermissen Sie sie zu Hause. Sie können die Fundsachen bei uns abholen. In einer Kiste im Flur (eine Treppe hinunter zum Keller) verwahren wir sie bis zu den nächsten Ferien. Danach räumen wir die Sachen weg. Namensschilder Wir bitten Sie: Schreiben Sie an den Ranzen und Turnbeutel Ihres Kindes den Namen! Sie erleichtern den Bus- und Taxifahrern die Suche, wenn ein Ranzen im Fahrzeug liegenbleibt.
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