Selbstanzeigen ohne Ende die Praxis
|
|
- Busso Becke
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Selbstanzeigen ohne Ende die Praxis 11, Boulevard Prince Henri L-1724 Luxembourg Tel.: Telefax:
2 Gliederung 1. Statistik: Anzahl Selbstanzeigen 2. Übersicht Selbstanzeige 3. Ablauf des Selbstanzeigeverfahrens 4. Tatentdeckung und Ermittlungsmaßnahmen 5. Transparente Strukturen 6. Verjährungsregelungen: Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer 7. Nachzahlungs- und Hinterziehungszinsen; Abschlagszahlung 8. Berücksichtigung von Quellensteuern und Verlusten 9. Unversteuerte Gelder und Todesfall: Verhalten der Erben 10. Selbstanzeige und Neustrukturierung: Möglichkeiten für die Bank nach der Deklarierung
3 1. Statistik: Anzahl Selbstanzeigen
4 2. Übersicht Selbstanzeige Gericht Veranlagungsbezirk Steuerfahndung Finanzkasse Bußgeld- und Strafsachenstelle Staatsanwaltschaft Steuerrecht Strafrecht - ESt - SteuerstrafRe - ErbSt - allg. StrafRe - GewSt/USt 10 Jahre (+) 5 Jahre (bis 2014) Zivilrecht ( 3 AO)
5 3. Ablauf des Selbstanzeigeverfahrens: Zusammenspiel Bank und Anwalt Bank und Berater 1. Erstgespräch - Sachverhalt 2. Übermittlung Erträgnisaufstellungen und Salden notwendiger Service! Durchsuchung/Entdeckung? 3. Auswertung der Unterlagen; rechtliche Einordnung des Sachverhalts/Steuerarten 4. Abgabe berichtigter Erklärungen beim Finanzamt 4 Stellen: Veranlagung, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Finanzkasse 5. Warum Abschlagszahlung? 6. Eröffnung Ermittlungsverfahren 7. Festsetzungsverfahren und Überprüfung Änderungsbescheide 8. Überprüfung der Zinsen/valutagerechte Berechnung 9. Einstellung Strafverfahren
6 4. Tatentdeckung und Ermittlungsmaßnahmen EU OECD bilateral RiLi 2003/48/EG seit Kommentar zu Art. 26 DBA-MA IGA ab erweiterte RiLi 2003/48/EG ab 2017 Gruppenanfragen Meistbegünstigungsklausel EU RiLi 2011/16/EU Identifizierung mittels Verhaltensmuster RiLi 2011/16/EU seit (LV) CRS ab 2017 revidierte DBA; große Auskunftsklausel; Erheblichkeit; fishing expeditions; Verhaltensmuster (D: Sammelauskunftsersuchen) erweiterte 4. Geldwäscherichtlinie (vgl. SGP seit : Fiskaldelikt als Vortat) Informationsaustausch LUX RiLi 2003/48/EG ab 2016 rückwirkend auf 2015 projet du loi n 6680 v Art. 26 DBA LUX-D große Auskunftsklausel erweiterte RiLi 2003/48/EG: projet du loi n 6668 v ; keine LV RiLi 2011/16/EU: loi du 29 mars 2013 (keine LV vs. EUAHiG in D) CH StAhiG seit (Gruppenanfragen) IQA
7 4. Tatentdeckung: Steuer-CD und Gruppenanfragen, heute Informationsaustausch (ab 2015) Problem: Ausschluss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige Straffreiheit tritt nicht ein, wenn die Straftat im Zeitpunkt der Berichtigung entdeckt war und der Täter dies wusste/ damit rechnen musste. Strafverfahren zwingend Finanzverwaltung damit zu rechnen, wenn Medienberichte vorliegen, da nur die Tatentdeckung und nicht die Person des Täters entscheidend ist Abgleich mit individuellen Steuerquellen nicht erforderlich
8 Finanzverwaltung 5. Transparente Strukturen Strafschärfungsgrund bei Strafzumessungserwägungen des Gerichtes Besteuerungsgrundlagen müssen nicht bekannt sein, wenn Art/Weise der Verschleierung Indiz für Steuerhinterziehung ist Beispiel: Problematik kapitalgebundene Lebensversicherungen Rechtsgrundlagen/Rechtsentwicklungen Alt-/Neuverträge Alte Rechtslage Neue Rechtslage (Vertragsabschluss vor 2005) (Vertragsabschluss ab 2005) (Vertragsabschluss ab 2009) (Vertragsabschluss ab 2011) Verwaltungsanweisungen und Rückwirkungen auf Altverträge steuerschädliche Vertragsgestaltung key words: Abdeckung biometrisches Risiko; Dispositionsmöglichkeit beneficial owner steuerschädliches Verhalten während der Laufzeit
9 6. Verjährungsregelungen: Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer 1. Einkommen- und Erbschaftsteuer Steuerrecht Variante 1: Abgabe der Steuererklärung a) fristgerechte Abgabe der Steuererklärung VZ Steuerentstehung Beginn der Festsetzungsfrist Steuererklärung für 2002 wird im Kalenderjahr 2003 abgegeben Steuererklärung für 2003 wird im Kalenderjahr 2004 abgegeben Steuererklärung für 2004 wird im Kalenderjahr 2005 abgegeben Ende der Festsetzungsfrist Eintritt Festsetzungsverjährung 2002 mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des
10 6. Verjährungsregelungen: Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer b) verspätete Abgabe der Steuererklärung Steuererklärung für 2000 wird im Kalenderjahr 2002 abgegeben Steuererklärung für 2001 wird im Kalenderjahr 2004 abgegeben Steuererklärung für 2002 wird im Kalenderjahr 2005 abgegeben VZ Steuerentstehung Beginn der Festsetzungsfrist Ende der Festsetzungsfrist Eintritt Festsetzungsverjährung 2000 mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des
11 6. Verjährungsregelungen: Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer Variante 2: keine Abgabe der Steuererklärung VZ Steuerentstehung Beginn der Festsetzungsfrist Ende der Festsetzungsfrist Eintritt Festsetzungsverjährung 1999 mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des Variante 3: Änderung bestehender Verlustfeststellungsbescheid Beispiel Verlustfeststellungsbescheid für Kapitaleinkünfte ergeht für das Kalenderjahr Steuerbescheid für 2003 wird aufgrund Selbstanzeige geändert. Die neue Festsetzung ergibt positive Einkünfte für Daraufhin wird Verlustfeststellungsbescheid für 2003 geändert Steuerbescheid für 2002 wird geändert, trotz Eintritt der - verlängerten - Festsetzungsverjährung für Steuerbescheid 2002
12 6. Verjährungsregelungen: Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer Strafrecht Verjährungsdauer 5 Jahre bei einfacher Steuerhinterziehung 10 Jahre bei besonders schwerem Fall der Steuerhinterziehung ab : generell Ausweitung auf 10 Jahre Verjährungsbeginn Abgabe falscher Erklärung: Tag der - tatsächlichen - Bekanntgabe des Steuerbescheides keine Abgabe Fälligkeitssteuern (etwa Umsatzsteuer) und Veranlagungsteuer (Einkommensteuer): 95 % Abschluss der Veranlagung Strafrechtsverjährungsbeginn immer später als Steuerfestsetzungsverjährungsbeginn
13 6. Verjährungsregelungen: Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer Sonderfall: Schenkungsteuer Beginn nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker gestorben ist/das FA Kenntnis von der Schenkung hat Exkurs: Verjährungsfristen bei Selbstanzeige in Luxemburg VZ Steuerentstehung Beginn der Festsetzungsfrist Ende der Festsetzungsfrist Eintritt Festsetzungsverjährung 2003 mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des
14 Nachzahlungszinsen 7. Nachzahlungs- und Hinterziehungszinsen; Abschlagszahlung Verspätungszinsen (nicht bei Erbschaft- und Schenkungsteuer) Beginn 15 Monate nach Steuerentstehungsjahr Beispiel Steuerhinterziehung im Kalenderjahr 2003, Anlauf am Hinterziehungszinsen Strafzinsen Beginn Erlangung des Vorteils der Straftat (Bekanntgabe des Steuerbescheides; 95 % Abschluss der Veranlagungsarbeiten) Abschlagszahlung beendet Zinslauf und Wirksamkeitsvoraussetzung
15 8. Berücksichtigung von Quellensteuern Quellensteuer nach ZIV Grundsatz vollständige Anrechnung Ausnahme 5-jährige Verjährungsfrist bei Steuerschuldverhältnissen VZ Steuerentstehung Beginn Verjährungsfrist Ende der Verjährungsfrist Eintritt Verjährung 2007 mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des mit Ablauf des sonstige Quellensteuer eingeschränkt anrechenbar, überschüssiger Anteil im Quellenstaat erstattungsfähig
16 1. bis VZ Berücksichtigung von Verlusten externer Verlustausgleich Verlustrücktrag (1 Jahr) Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften von Aktien (1 Jahr Spekulationsfrist) HEV 2. ab VZ 2009 interner Verlustausgleich: Verlustverrechnungstöpfe innerhalb Kapitaleinkünfte (Ausnahme: positive Günstigkeitsprüfung) Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen (Ausnahme: Altverluste) kein Verlustrücktrag möglich Verlustvortrag zeitlich begrenzt keine Spekulationsfrist bei Aktienverkäufen kein HEV (im Privatbereich)
17 8. Berücksichtigung von Verlusten 3. Sondersituation Altverluste Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Wertpapiergeschäften) bis mit Veräußerungsgewinnen - aller Art - bis verrechenbar (Verluste müssen beschieden sein). Festgestellte und verbleibende Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (nicht Wertpapiergeschäften) nach dem nur noch mit privaten Veräußerungsgewinnen (Spekulationsgewinnen) aus Grundstücken und anderen Wirtschaftsgütern verrechenbar (Spekulationsfristen: Wirtschaftsgüter 1 Jahr; Grundstücke 10 Jahre) Verluste und Steuerhinterziehung Grundsatz interne Verlustverrechnung nur innerhalb desselben VZ Ausnahme Feststellungsbescheid, dann Vortragsmöglichkeit Festsetzungsfrist 4 Jahre derzeit: Verluste aus 2009 für folgende VZ berücksichtigungsfähig
18 9. Unversteuerte Gelder und Todesfall: Verhalten der Erben Straftaten Einkommensteuerhinterziehung Erblasser (strafrechtlich nicht verfolgbar) Erbschaftsteuerhinterziehung Erben Einkommensteuerhinterziehung Erben Gebührenbetrug der Erben wegen Erteilung Erbschein (Nachlassgericht) Gebührenbetrug der Erben wegen Eröffnung Testament/Erbvertrag (Nachlassgericht/Notar) Falsche Versicherung an Eides Statt der Erben Haftung Steuerschulden des Erblassers gesamtschuldnerische Haftung der Erbengemeinschaft für Einkommensteuer Erblasser; Selbstanzeige porst mortem Steuerschulden des Erblassers bei Erbschaftsteuer der Erben als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar
19 10. Selbstanzeige und Neustrukturierung: Möglichkeiten für die Bank Auflösung transparenter Strukturen Einbindung in bestehende rechtliche Rahmenbedingungen etwa: - Kündigung steuerlich transparenter Versicherungsverträge - Auflösung off-shore Gesellschaften Bündelung von Vermögenswerten Neuordnung Konten, Anlagestrategie Konsolidierung des verwaltenden Vermögens Nachhaltige Bindung Standortvorteil, Bankgeheimnis Strukturierung des Gesamtvermögens
20 Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung 11, Boulevard Prince Henri L-1724 Luxembourg Tel.: Telefax:
DIE SELBSTANZEIGE. Haubner Schäfer & Partner Steuerberater Rechtsanwälte. Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de DIE SELBSTANZEIGE Berlin am 22.03.2014 Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand
MehrIHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige
IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige Ansprechpartner Dr. Markus Rohner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Gesellschafter der RST-Beratungsgruppe
MehrSteuerlich kontaminiertes Vermögen im Nachlass - was tun bei geerbtem Schwarzvermögen?
Steuerlich kontaminiertes Vermögen im Nachlass - was tun bei geerbtem Schwarzvermögen? Dr. Andreas Menkel Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Meyer-Köring Oxfordstraße 21 53111 Bonn Tel: +49 228 72636-45
MehrZwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht
Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Zwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht 1. Zwischen Fehlern und Straftaten der schmale Grad im Steuerstrafrecht 1. Abgrenzung
MehrVolksbank eg Schwarzwald Baar Hegau. Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige. Dr. Volker Hommerberg
Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige Aktuelle Brennpunkte in der Beratungspraxis Dr. Volker Hommerberg Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Finanzwirt
MehrRechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
Synopse der Vorschriften, deren Änderung im Referentenentwurf zur Verschärfung des Selbstanzeigerechts (Bearbeitungsstand: 27.08.2014, 7:44 Uhr) vorgesehen ist. Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin
MehrFragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige
/ Steuerrecht Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige 1. Was ist eine Selbstanzeige? Wer Steuern hinterzogen hat, kann durch die nachträgliche Richtigstellung seiner Steuererklärungen und Nachzahlung
Mehr1. Was ist bekannt? 2. Tax compliance/cfc-rules. 3. Auswirkungen. 4. Risiken 5. Handlungsbedarf 6. Ausblick. Exkurs: Lebensversicherungen
Panama Papers Anwaltssozietät Gernert & Zahnd 11, Boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg T +352 26 27 50-1 F +352 26 27 50 50 info@anwaltssozietaet.lu www.anwaltssozietaet.lu 1. Was ist bekannt? 2. Tax
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrNewsletter. Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung durch sogenannte Cum-Ex-Deals 2016 / 01 S R. Exkurs: Cum-Ex-Geschäfte
Newsletter 2016 / 01 Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung durch sogenannte Cum-Ex-Deals Exkurs: Cum-Ex-Geschäfte Bei den Cum-Ex-Geschäften liessen sich Anleger in der Vergangenheit Steuern auf Dividenden
MehrSelbstanzeigen: Leistungsspektrum der WTS. April 2013
Selbstanzeigen: Leistungsspektrum der WTS April 2013 Über die WTS WTS auf einen Blick Die WTS ist eine internationale, integrierte und unabhängige Beratungsgruppe mit den drei Geschäftsbereichen Tax, Legal
MehrRECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT
RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTSANWALTSKANZLEI EULL & PARTNER Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen Privatpersonen,
MehrPersonalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2010 Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einleitung. 2. Kapitel Die Selbstanzeige in der Beratungssituation: Was ist abzuklären? VII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturauswahl... XXI 1. Kapitel Einleitung I. ZahlenundFakten... 1 II. Die Neuregelung der Selbstanzeige 2015........................... 3 2. Kapitel Die Selbstanzeige
MehrVerschärfung der Mitwirkungspflichten für natürliche Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland (eidesstattliche Versicherungen u.a.)..
Inhalt Vorwort................................................ 11 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 Teil I: Nationale und internationale Entwicklungen in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung..........................
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrHinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V XIII XXXI XXXIX 1. Kapitel: Überblick über die Berichtigungstatbestände... 1 2. Kapitel: Auslöser für strafrechtliche
MehrBetriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung
Betriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung Der Bundesfinanzhof hatte aktuell einen Urteilsfall zur Entscheidung vorliegen, bei dem es um diese Fragen ging: Wann ist eine steuerliche Außenprüfung
MehrAnlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten
Finanzamt Aktenzeichen Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung Anleitung Bitte füllen Sie den Vordruck deutlich und vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit der
Mehrvon RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich
Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige: Synopse Gesetzestext 371 AO nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. von RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich Das Bundesministerium
MehrDie strafbefreiende Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige 1. Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Die Selbstanzeige einer vollzogenen Steuerhinterziehung ist ein quasi einzigartiges Mittel, bei Steuerdelikten in Deutschland
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen
2014/1114693 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist
MehrStuttgarter Lebensversicherung a.g.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,
MehrIGP Umsatzsteuer Clearingstelle
Mai 2013 IGP Umsatzsteuer Clearingstelle Deutsche Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im Ausland erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des vor Ort geltenden Umsatzsteuergesetzes
MehrSteueramnestie: nur dieses Jahr meint es der Fiskus noch besonders gut mit Steuersündern
Steueramnestie: nur dieses Jahr meint es der Fiskus noch besonders gut mit Steuersündern Lassen Sie ihr Geld in Luxemburg Steuern sparen, Diskret Geld anlegen in Österreich und der Schweiz! Mit diesen
MehrSchwarzes Nachlassvermögen Deklarierungspflichten
- 1 - ht Schwarzes Nachlassvermögen Deklarierungspflichten Dr. jur. hermann thebrath Im Laufe der letzten Jahre nehmen immer mehr die Fälle zu, in denen ein Erblasser Schwarzgeld in einem anderen Land
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrGarantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013
Flexibler Kapitalplan: Duo-Option Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen Juni 2013 Agenda 1 beteiligte Personen am Vertrag 2 Auswirkungen
MehrAktuelles Steuerstrafrecht
Aktuelles Steuerstrafrecht Stand: Februar 2015 Referenten: Alexandra Mack Dr. Peter Talaska Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht Partner der Sozietät Streck Mack Schwedhelm ASW Akademie für Steuerrecht
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrMERKBLATT ZUR ERBSCHAFTSTEUER. Oberfinanzdirektion Karlsruhe FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER
Oberfinanzdirektion Karlsruhe Referat für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer MERKBLATT FÜR TESTAMENTSVOLLSTRECKER UND NACHLASSPFLEGER ZUR ERBSCHAFTSTEUER Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Abkürzungsverzeichnis...
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrEs liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014
Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014
Mehrdes Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter
Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrVerschärfung der Regeln zur Selbstanzeige
B & K Special I 11/2014 Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige I. Einleitung Bereits mit unserem Spezial aus 05/2014 "Selbstanzeige aber richtig" hatten wir darauf hingewiesen, dass mit eine Verschärfung
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrAufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)
Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f «06.06.2011 Klausurkolloquium "Externes
Mehr1. Tagesordnung 2. Protokollnotizen 3. Weitere Maßnahmen 1. Tagesordnung
Bearbeiter: Dr. Margit Lass Datum: 18.2.2008 Finanzamt (FA): Ort: Datum / Zeit Teilnehmer FA Teilnehmer StBK / StBV Warendorf Warendorf 18.2.2008, 13.30 bis 16.00 Uhr LRD Haakshorst, Rdin Mehling, SGL
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrZur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen
Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Mehr5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert?
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7325 10. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Situation der Steuerfahndung Kleine Anfrage
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrFORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ
A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ Name:... Vorname(n):... Staatsangehörigkeit:... Geschlecht:... Personenstand:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Land:...
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrUnterhalts-Schnell-Check
Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrViertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur
MehrInhalt. Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Steuerhaftung
Inhalt Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Steuerhaftung Teil A: Das Steuerstrafrecht 7 Lektion 1: Funktion und Abgrenzung 7 I. Funktion des Steuerstrafrechts 7 II. Unterscheidung Steuerstraftaten
MehrDNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013 OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12 BGB 1924 ff.; NEhelG Art. 12 10 Erbrecht nichtehelicher Kinder nach EGMR-Entscheidung;
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrLV 1871 Basisrente Performer RieStar Sofortrente. Die Rente, die bis zu x-mal mehr leistet. Kundeninformation
LV 1871 Basisrente Performer RieStar Sofortrente Die Rente, die bis zu x-mal mehr leistet Kundeninformation Wie gesund gehen wir in Rente? Ein neuer Lebensabschnitt Gut vorgesorgt mit der extra-rente Für
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrKursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen
MehrSachverhalt und die vollständigen Erträge und Salden offenbaren wollte. Daß der Steuerpflichtige in diesem Fall (nur knapp) zu niedrig schätzte,
Rechtmäßigkeit der standardmäßigen Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach erfolgter Selbstanzeige? von Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard Fachanwalt für Steuerrecht, Wiesbaden
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
Mehr> Mozilla Firefox 3. Browsereinstellungen optimieren. Übersicht. Stand Juli 2009. Seite. Inhalt. 1. Cache und Cookies löschen
> Mozilla Firefox 3 Browsereinstellungen optimieren Übersicht Inhalt Seite 1. Cache und Cookies löschen 2. Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen 2 4 Stand Juli 2009 1. Cache und Cookies löschen Jede
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
Mehr1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013. Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken
1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013 Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken Andreas Otto Kühne Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater
MehrGruppenanfragen. 1. Internationale Steuerpraxistagung, 4. Juni 2013. Daniel Holenstein
Gruppenanfragen, 4. Juni 2013 Daniel Holenstein Gruppenanfragen 1. Einleitung 2. Gruppenanfragen was ist das? 3. Gruppenanfragen wo steht das? 4. Gruppenanfragen wen betrifft es? 5. Zusammenfassung / Schlussfolgerungen
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrBetriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Betriebsprüfung 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden? a) Ohne spezielle Begründung bei Gewerbetreibenden,
MehrHaftung im Umgang mit Chemikalien Verwaltungsstrafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verantwortlichkeiten nach Chemikalienrecht
Haftung im Umgang mit Chemikalien Verwaltungsstrafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verantwortlichkeiten nach Chemikalienrecht Klaus Schaubmayr Verantwortlichkeiten im ChemG und Verwaltungsstrafgesetz
Mehr2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:
Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.
MehrRECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH. Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen
RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen RA/StB Dr. Martin Lohse, Partner, und RA/StB Dr. Jochen
MehrSteuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen
MehrVerlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption
s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt
MehrSTEUERLICHES RISIKO LEBENSVERSICHERUNG?
STEUERLICHES RISIKO LEBENSVERSICHERUNG? Steuerliche Handlungsempfehlungen und Erfahrungen aus der Beratungspraxis 8. Juni 2016 FRANKFURT AM MAIN Hotel Steigenberger Frankfurter Hof REFERENTEN FÜR DIE EINZELTHEMEN
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrEinrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan
Einrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan Starten Sie Ihren Internet-Browser und rufen Sie anschließend unsere Internetseite www.volksbank-magdeburg.de auf. Klicken Sie dann rechts oben
MehrDer internationale Erbfall Deutschland/Thailand
Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Information Nr.: 30 (GE) Der internationale Erbfall Deutschland/Thailand August 2015 Alle Rechte vorbehalten LORENZ & PARTNERS 2015 Sehr geehrte/r
MehrAllgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG INHALTSVERZEICHNIS 1 Einführung... 3 2 Produkt... 3 3 Angebotsabgabe... 4 4 Vergabe...
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
MehrFragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV
Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG
STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
MehrAnpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide
Anpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide 1. Allgemeines Grundlagenbescheide i.s. des 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder sonstige für eine Steuerfestsetzung
MehrEinkommenssteuer in den Niederlanden
Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
Mehr