Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award
|
|
- Lorenz Schneider
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AG Vergabe Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award Wettbewerbsreglement September 2011 usic Geschäftsstelle Geschäftsstelle/Secrétariat: Effingerstrasse 1 Postfach 6916, 3001 Bern Telefon Telefax usic@usic.ch
2 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage... 3 II. Zielsetzung... 3 III. Ausschreibung Verfahren Beurteilungskriterien Jury Auszeichnung Termine Preisverleihung Öffentlichkeitsarbeit Teilnahmebedingungen
3 I. Ausgangslage Mit der Einführung der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (auf Bundesstufe Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen/BöB vom 16. Dezember 1994) hat sich die öffentliche Hand zum Ziel gesetzt, (i) die Vergabeverfahren zu regeln und transparent zu gestalten, (ii) den Wettbewerb zu stärken und (iii) den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern (vgl. Art. 1 Abs. 1 BöB). Seit Inkrafttreten der neuen Regeln setzt sich die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (usic) zusammen mit den öffentlichen Beschaffungsstellen laufend dafür ein, dass die Vorgaben für die Vergabe von Ingenieur- und Planerdienstleistungen verbessert werden. Trotz dieser Bemühungen sind viele Beschaffungsverfahren nach wie vor ungenügend. Bei vielen Anwendungen ist letztlich nicht die Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen, sondern das tiefste Honorar für die Vergabe der Arbeiten ausschlaggebend. Über die diesbezüglichen Gründe wurde und wird viel diskutiert und es gibt unterschiedliche Meinungen dazu. Nebst dem Vergabeprozess stellt auch die gesamte Abwicklung lang andauernder Planermandate, bei denen unvorhersehbare Entwicklungen oder Veränderungen während der Vertragslaufzeit auftreten eine grosse Herausforderung dar. Alle an einem Projekt Beteiligten haben mit Blick auf einen erfolgreichen Projektabschluss ein grosses Interesse an einer fairen Beschaffungsabwicklung; denn nur eine faire Beschaffungsabwicklung garantiert, dass der Planer seine Rolle als Treuhänder des Bauherrn wirksam und erfolgreich wahrnehmen kann. II. Zielsetzung Die usic vergibt nach 2010 zum zweiten Mal einen Best Practice Award. Der Best Practice Award 2012 widmet sich der Beschaffung, Vertragsgestaltung und Vertragsumsetzung von Ingenieur- und Planerdienstleistungen. Ausgezeichnet werden mustergültige Vorgehensweisen öffentlicher Bauherren, welche Basis für ein gutes Treuhandverhältnis zwischen Planer und Bauherr sowie eine positive Umgangskultur schaffen. Durch die Bekanntmachung von guten Beschaffungsprozessen sowie guten Planerverträgen und deren Umsetzung während der Leistungserfüllung werden drei Zielsetzungen verfolgt: Die Branche kann sich mit Fallbeispielen auseinandersetzen, daraus lernen und sich gestützt darauf weiterentwickeln. Die Branche kann eine unité de doctrine entwickeln. 3
4 Die öffentliche Hand wird in den Prozess aktiv einbezogen und für gute Verträge sowie für eine gute Projektabwicklung geehrt. Mit der Auszeichnung sollen Beschaffungsverfahren und Planerverträge gewürdigt werden, bei denen die Tätigkeit des Planers als Treuhänder hervorgehoben wird und bei denen partnerschaftlich auf veränderte Randbedingungen eingegangen werden kann. Mit der Publikation von guten vertraglichen Beziehungen sowie der gemeinsame Anwendung und Auslegung von Planerverträgen soll ein Stand der Technik (Best Practice) etabliert werden. III. Ausschreibung 1. Verfahren 1.1 Teilnehmer Zur Teilnahme am Wettbewerb werden öffentliche Beschaffungsstellen des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden eingeladen. Ingenieur- und Planungsbüros der usic können Wettbewerbsbeiträge von öffentlichen Beschaffungsstellen vorschlagen 1.2 Zulassungskriterien Zum Wettbewerb im Jahre 2012 zugelassen sind Beschaffungen (unabhängig der Verfahrensart), welche die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen: Sie beziehen sich auf Planerdienstleistungen im Infrastrukturbau oder Hochbau / Gebäudetechnik. Bei den betroffenen Projekten ist die Beschaffung abgeschlossen und der Planervertrag unterzeichnet. Hingegen braucht das Projekt noch nicht beendet zu sein. 1.3 Eingaben Jede Eingabe hat nach Möglichkeit folgende Angaben zu machen resp. Unterlagen zu beinhalten: Ausschreibungsunterlagen und Dokumentation des Beschaffungsverfahrens, so namentlich Unterlagen, die den Anbietern zu Beginn und während des Beschaffungsverfahrens ausgehändigt wurden 4
5 die Offertevaluation sowie die Zuschlagsverfügung. Dokumentation des Planervertrags, soweit für die Beurteilung notwendig, so namentlich Grundvertrag (in der Fassung, wie er direkt nach Vergabe abgeschlossen wurde) inkl. sämtlicher hiergegenüber vorgenommener späterer Anpassungen; vertraglich geregelter Leistungsinhalt (soweit nicht im Grundvertrag explizit enthalten); Dokumente zu vereinbarten Vertragsanpassungen für Mehr-/Minderleistungen infolge geänderter Randbedingungen / Leistungsinhalte während der Vertragserfüllung (Nachtragsmanagement); Pflichten des Auftraggebers. Kurzdarstellung über das gewählte Beschaffungsverfahren, den Vertragstext und die Methode, wie mit sich ändernden Randbedingungen umgegangen wird/wurde. Es können dabei folgende Inhalte beschrieben werden: Was ist der zentrale Beweggrund für den Wettbewerbsbeitrag? War die Vermutung von sich ändernden Randbedingungen während der Vertragsdauer bereits vor der Beschaffung der Planerdienstleitung bekannt und falls ja, wie wurde diese in den Beschaffungsunterlagen berücksichtigt? Wie wird der vertragliche Umgang bei Änderungen des vertraglich festgelegten Leistungsinhalts gehandhabt? Zeichnet sich die Vertragsabwicklung durch einen fairen, partnerschaftlichen Umgang der Vertragspartner aus? Wie äussert sich das? Eingaben sind zu richten an: usic Geschäftsstelle Best Practice Award Effingerstrasse 1 Postfach Bern 2. Beurteilungskriterien Die Wettbewerbseingaben werden nach folgenden Kriterien beurteilt: 5
6 (1) Beurteilung des Beschaffungsverfahrens Das Beschaffungsverfahren ist darauf ausgerichtet, dass der Planer die Treuhandfunktion wirksam wahrnehmen kann. Das Beschaffungswesen definiert den Grundauftrag genügend klar und grenzt die erwarteten Leistungen gegenüber möglichen Änderungen deutlich ab. Das Beschaffungsverfahren und die Vertragsgestaltung geben dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer den nötigen Spielraum, um die Zielsetzungen zu erreichen. Das Beschaffungsverfahren und die Vertragsgestaltung ermöglichen eine spätere Anpassung des Vertragsverhältnisses an sich verändernde Randbedingungen (Nachtragswesen und -kultur von Anfang an definiert). (2) Beurteilung des Grundvertrages: Verständliche Definition des zu erbringenden Leistungsumfangs (Klarheit der Leistungsabgrenzung, Umfang Leistungsbeschrieb); Existenz, Inhalt und Praktikabilität der Regelung über das Vorgehen bei sich ändernden Randbedingungen. (3) Beurteilung der Auslegung und (sofern möglich) Anwendung des Planervertrags bei geänderten Randbedingungen: Klare Erfassung von Änderungen gegenüber dem Grundvertrag. Für beide Seiten faire Regelungen. Kreative Nutzung von Spielräumen ohne Übergewichtung von Eigeninteressen. Partnerschaftliches Verhältnis im Prozess der Vertragsanpassungen. 3. Jury Die Jury besteht aus folgenden Personen Peter Rauch / Sennhauser, Werner & Rauch AG, Dietikon (Vorsitz) Dr. Peter Schuster / Ernst Basler + Partner AG, Zürich (Bauingenieurwesen) Mirko Feller / Emch+Berger AG, Bern (Bauingenieurwesen) 6
7 Andreas Rüegg / Amstein + Walthert AG, Zürich (Gebäude- und Elektrotechnik) Eduard Tüscher / KBOB, Bern (Öffentliche Hand) Toni Eder / Bundesamt für Verkehr, Bern (Öffentliche Hand) Alec von Graffenried, Nationalrat Bern (Politik) Der Geschäftsführer usic, Dr. Mario Marti, nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Jury teil und führt das Sekretariat. Beschlüsse der Jury erfolgen mit einfachem Mehr. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beratungen in der Jury werden protokolliert. Die Entscheide der Jury werden in einem kurzen Bericht begründet. Im Falle von Interessenkonflikten (insb. bei Beteiligungen der Unternehmen der Jurymitglieder an fraglichen Beschaffungen oder bei Beschaffungen von Bauherrn, die in der Jury vertreten sind) tritt das betroffene Jurymitglied für die Beurteilung der entsprechenden Beschaffung in den Ausstand. 4. Auszeichnung Es werden ein Gewinner, ein Zweit- und ein Drittplatzierter bestimmt (Gold, Silber, Bronze). Die Ausgezeichneten erhalten ein Zertifikat (Best Practice Award). Sie werden zudem durch die vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit geehrt (vgl. Ziff. 7 unten). 5. Termine Ausschreibung: Oktober 2011 Frist für Eingaben: Preisverleihung: 29. Februar 2012 / Uhr 11. Mai 2012 in Bern 6. Preisverleihung Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Generalversammlung 2012 der usic am 11. Mai Zum Anlass werden alle Wettbewerbsteilnehmer eingeladen. 7
8 7. Öffentlichkeitsarbeit Die Jury verfasst einen kurzen Bericht über den Ausgang des Wettbewerbs. Dieser wird allen Teilnehmern zugestellt sowie auf der Website der usic allgemein zugänglich gemacht. Für die Preisverleihung wird eine mediale Begleitung angestrebt. 8. Teilnahmebedingungen Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen. Der Entscheid der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Preisvergabe wird keine Korrespondenz geführt. Mit der Teilnahme an der Preisvergabe erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die in der Eingabe enthaltenen Informationen öffentlich gemacht werden. Ein Anspruch auf Nennung einzelner Projektteilnehmer oder -verantwortlicher besteht nicht. Beschaffungsstellen und an den ausgezeichneten Projekten beteiligte Planer dürfen auf die erhaltene Auszeichnung (Best Practice Award) hinweisen (Webseiten, Referenzlisten etc.). *.*.*.*.* 8
Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award 2012
Ingenieurdienstleistungen Beschaffung und Vertragsumsetzung Best Practice Award 2012 Jurybericht Mai 2012 Geschäftsstelle/Secrétariat: Effingerstrasse 1, Postfach 6916, 3001 Bern Telefon 031 970 08 88
MehrFrühjahrs-Plenarversammlung
bauenschweiz Frühjahrs-Plenarversammlung Dienstag, 12. Mai 2015, Lostorf Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen
MehrBern. usic Generalversammlung / Assemblée générale Mai 2012 / 11 mai (Auszug aus der Präsentation)
usic Generalversammlung / Assemblée générale 2012 Bern 11. Mai 2012 / 11 mai 2012 (Auszug aus der Präsentation) Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen www.usic.ch
MehrDas Öffnungsprotokoll muss enthalten:
451 Ablauf, Vergabeantrag, Verfügungen Seite 1 Angebote öffnen Beim offenen und beim selektiven Verfahren sowie beim Einladungsverfahren müssen die Angebote bis zum bekannt gegebenen Öffnungstermin verschlossen
MehrWeisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Direktion Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL vom 1. April 2016
Mehr6 Die Vergabe von Bauleistungen
Informationen zu Kapitel 6 Überblick über die Vergabearten Die private Vergabe von Bauleistungen Die öffentliche Vergabe von Bauleistungen Nachhaltigkeit Überblick über die Vergabearten Die Vergabe von
Mehrusic Generalversammlung usic GV 24. April 2015 Basel
usic Generalversammlung usic GV 24. April 2015 Basel 0 usic Generalversammlung Basel 24. April 2015 (Auszug aus der Präsentation) Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen
MehrWeisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach
Weisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 25. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtliche Grundlagen... 3 Hilfsmittel... 3 Geltungsbereich...
MehrVariation de prix: Procédure selon la méthode paramétrique pour les prestations des mandataires
sia SIA 126:2014 Bauwesen 507 126 Variation de prix: Procédure selon la méthode paramétrique pour les prestations des mandataires Preisänderungen infolge Teuerung bei Planerleistungen Vertragsnorm 126
Mehrusic Sessionsbericht Sondersession 2015 (4. 6. Mai)
usic Sessionsbericht Sondersession 2015 (4. 6. Mai) Inhaltsverzeichnis Rückblick Sondersession 2015... 2 Impressum... 5 Legende Zufrieden Neutral Unzufrieden usic Sessionsbericht Sondersession 2015 1 Rückblick
MehrEinladung. Seminar. Beschaffungs- und Vertragsfragen im Baubereich (Planer- und Werkleistungen)
Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di
MehrSessionsanlass 2015 der usic
Ingenieure gestalten die Schweiz Sessionsanlass 2015 der usic Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungsrechts: Herausforderungen im Rechtsetzungsprozess und aus Sicht der Branche Dienstag, 2. Juni 2015,
MehrTeil 3. Beschaffungsverfahren
Teil 3 Beschaffungsverfahren Ausgabe: 1. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 3 Verfahren in der Fahrzeugbeschaffung... 3 3.1 Planung und Vorabklärungen... 3 3.2 Gesetzliche Bestimmungen (Beschaffungsrecht)...
Mehrusic Sessionsvorschau Sondersession 2015 (4. 7. Mai)
usic Sessionsvorschau Sondersession 2015 (4. 7. Mai) Inhaltsverzeichnis Agenda Sondersession 2015... 2 Impressum... 5 Legende Dringlicher Handlungsbedarf Handlungsbedarf Aktives Monitoring Passives Monitoring
MehrInterkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vom (Stand )
7.- Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vom.09.005 (Stand 6..00) Art. Grundsatz Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe und Messweisen in ihrem Planungs-
MehrVerordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft
40. Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft Vom 8. Juni 06 (Stand. Juli 06) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der
MehrOrganisationsreglement für den Vorstand und die Geschäftsleitung
Organisationsreglement für den Vorstand und die Geschäftsleitung Paritätischer Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB) Genehmigt von der Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2018 gestützt auf Art.
MehrZiele und Strategien bauenschweiz
Ziele und Strategien bauenschweiz 2012 2017 1. Zielsetzung bauenschweiz nimmt Einfluss auf baupolitisch relevante Entscheidungen. bauenschweiz schafft die Basis für einen gemeinsamen Auftritt der Bauwirtschaft
MehrGeschäftsordnung der Arbeit der Jury des INDUSTRIEBAU-PREISES für nachhaltiges Bauen im Industrie- und Gewerbebau
Geschäftsordnung der Arbeit der Jury des INDUSTRIEBAU-PREISES für nachhaltiges Bauen im Industrie- und Gewerbebau Präambel Der INDUSTRIEBAU-PREIS für nachhaltiges Bauen im Industrie- und Gewerbebau ist
MehrStatut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie)
Statut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie) Kapitel 1: Name, Ziele und Aktionsmittel Artikel 1 Name Die Internationale Sektion führt den Namen "IVSS Sektion
Mehrin der Anlage übersenden wir Ihnen die Ausschreibungsunterlagen zu dem oben genannten Bauvorhaben für die Leistungen des
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES IM RAHMEN DER BESCHRÄNKTEN AUSSCHREIBUNG OHNE VORHERIGEN TEILNHAMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER LEISTUNGEN FÜR DAS VALUE ENGINEERING (PROJEKTANALYSE DER HAUSTECHNISCHEN
MehrVerordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter
Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit vom 26. Juni 2013 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 387 Absatz 1 bis des Strafgesetzbuchs 1, verordnet:
MehrStatuten der SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz
Statuten der SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz I. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen SGK Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz, SGK Société Suisse de Protection
MehrRichtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen
Richtlinien über die gemeindlichen Ehrungen Ausgabe Mai 2016 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz), vom 4.
MehrMAS ETH GPB MAS Thesis Gesamtprojektleitung Bau. Stefan Appius. Bauqualität durch das Gesetz? Eine Analyse der öffentlichen Ausschreibung im Tiefbau
MAS ETH GPB MAS Thesis Gesamtprojektleitung Bau Stefan Appius Bauqualität durch das Gesetz? Eine Analyse der öffentlichen Ausschreibung im Tiefbau Referenten: Prof. Sacha Menz, Axel Paulus, Meret Alber,
MehrS T I F T U N G S L E I T F A D E N Förderstiftung der Basler Gesellschaft für Personal-Management (BGP)
S T I F T U N G S L E I T F A D E N Förderstiftung der Basler Gesellschaft für Personal-Management (BGP) 1. Name, Sitz Unter dem Namen Förderstiftung der Basler Gesellschaft für Personal-Management (BGP)
MehrAUSZEICHNUNG FÜR WEGWEISENDE VELO- INFRASTRUKTUREN 2012
AUSZEICHNUNG FÜR WEGWEISENDE VELO- INFRASTRUKTUREN 2012 Prix Velo Infrastruktur 2012 Pro Velo Schweiz sucht Projekte, Massnahmen oder Planungsinstrumente mit Modellcharakter, welche das Velo fahren für
MehrStadt. Luzern. Verordnung über die Verkehrskommission der Stadt Luzern. Der Stadtrat von Luzern, vom 18. Oktober 2000
Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 6.4.1.1.1 Ausgabe vom 1. Dezember 2016 Verordnung über die Verkehrskommission der Stadt Luzern (VKL) vom 18. Oktober 2000 Der Stadtrat von Luzern, gestützt
MehrReglement für die Gleichstellungskommission des SNF. Vom
Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF Vom 07.05.04 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz, Zielsetzung Artikel Zusammensetzung Artikel Konstituierung Artikel 4 Amtsdauer und Amtszeit Artikel
MehrDer Förderpreis Helfende Hand
Der Förderpreis Helfende Hand Ziele und Teilnahmebedingungen Stand: Februar 2018 Geschäftsstelle des BMI-Förderpreises Helfende Hand im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Provinzialstraße
MehrGeschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens
Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens Die Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden
MehrStatuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben
Statuten Art. 1 Name und Sitz Der Spitex Verband Kanton Zürich bildet einen Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er ist aus der Kantonalzürcherischen Vereinigung der Gemeindekrankenpflegen (KVGP) und der Kantonalzürcherischen
MehrSCHWEIZERISCHE VERBINDUNGSSTELLEN-KONFERENZ (SVK-OHG) Reglement
SCHWEIZERISCHE VERBINDUNGSSTELLEN-KONFERENZ (SVK-OHG) Reglement Art. 1 Status Die SVK-OHG ist eine ständige Fachkommission der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
MehrIngenieure gestalten die Zukunft der Schweiz
Ingenieure gestalten die Zukunft der Schweiz Sessionsanlass der usic Mittwoch, 16. März 2011, 13-15h Zunftsaal zur Gerweren, Bern Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratedner Ingenieurunternehmungen
MehrGeschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016
Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016 Aufgrund des 12 Abs. 4 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 16. Dezember
MehrVerein Die Pension, Zihlmattweg 9, 6005 Luzern vertreten durch Ruedi Meier, Präsident
Rahmenvereinbarung für Verein Die Pension, Zihlmattweg 9, 6005 Luzern vertreten durch Ruedi Meier, Präsident Verein und Gemeinde xy, Adresse, PLZ/Ort handelnd durch deren Gemeinderat, dieser vertreten
MehrPromotions- und Diplomprüfungsreglement
Promotions- und Diplomprüfungsreglement Sozialpädagogik HF 1. August 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 5 2. Qualifikation... 6 3. Studienabschluss und Diplomierung... 8 1. Allgemeines 5 Geltungsbereich
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Ordnung zur Verleihung des Weierstraß-Preises für ausgezeichnete Lehre der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn Universität
MehrSatzung für die Verleihung des. Baurechtlichen Forschungspreises des Deutschen Baugerichtstages
Satzung für die Verleihung des Baurechtlichen Forschungspreises des Deutschen Baugerichtstages Präambel Der Deutsche Baugerichtstag e.v. stiftet einen Preis zur Förderung der Wissenschaft und Forschung
MehrGeschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar
Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die
MehrReglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997
Reglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997 1 Tätigkeit Gestützt auf Art. 22 der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) hat die Schweizer Börse eine Offenlegungsstelle geschaffen
MehrDBU Ehrenordnung - Stand Seite 1. Ehrenordnung
DBU Ehrenordnung - Stand 25.02.2012 Seite 1 Ehrenordnung Stand 25.02.2012 DBU Ehrenordnung - Stand 25.02.2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis nach Seitenzahl Seite 1 Ehrungen der DBU 3 2 Ernennung zum Ehrenpräsidenten
MehrSicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)
ARBEITSBLATT Nr. 20 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)
MehrSatzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008
Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2008 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
MehrStarke Ideen gegen Littering? Ausschreibung und Reglement
Starke Ideen gegen Littering? Ausschreibung und Reglement Ideen - Wettbewerb Sinn und Zweck Abfall geht uns alle an! - Im Rahmen eines in Wädenswil durchgeführten Projektwettbewerbs, soll sich die Bevölkerung
MehrBundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung
Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung vom 6. Oktober 1978 (Stand am 1. Januar 2007) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 27 sexies
MehrStatuten des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse
Statuten des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse 1. Namen und Sitz Unter dem Namen "KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse" besteht
MehrStatuten Version 2017
Statuten Version 2017 Inhaltsverzeichnis I. GRUNDLAGEN 3 ART. 1 NAME UND SITZ 3 ART. 2 ZIEL UND ZWECK 3 II. MITGLIEDSCHAFT 4 ART. 3 MITGLIEDER 4 ART. 4 SYMPATHISANT_INNEN 4 ART. 5 BEITRITT 4 ART. 6: AUSTRITT
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
MehrBekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: 02/2017 DIMR Printerzeugnisse. Leistung: Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs.
Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: 02/2017 DIMR Printerzeugnisse Leistung: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) veröffentlicht im Eigenverlag regelmäßig Print-Publikationen. Um
MehrE h r e n o r d n u n g. des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
E h r e n o r d n u n g des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) 1 Grundsatz Der BDK verleiht nach Maßgabe dieser Ehrenordnung Auszeichnungen an seine Mitglieder und an Nichtmitglieder. 2 Auszeichnungen
MehrLS 2014 Drucksache 17
LS 2014 Drucksache 17 Vorlage de an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz - RPG) A BESCHLUSSANTRAG
MehrGeschäftsordnung des Grünlandzentrum Niedersachsen / Bremen e.v. Stand: November 2012
Geschäftsordnung des Grünlandzentrum Niedersachsen / Bremen e.v. Stand: November 2012 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeiner Teil... 3 2 Geschäftsordnung für den Vorstand... 4 3 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung...
MehrReglement für die Vergabe des Labels Qualität in Palliative Care
Schweizerischer Verein für Qualität in Palliative Care Reglement für die Vergabe des Labels Qualität in Palliative Care Geltungsbereich 1. Das Label wird an stationäre Einrichtungen und mobile Dienste
MehrStatut des Landespreises für Heimatforschung Baden-Württemberg
Statut des Landespreises für Heimatforschung Baden-Württemberg Stand: Juni 2018 Präambel Die Erforschung und Darstellung der Heimat haben im deutschen Südwesten seit mehr als 200 Jahren weites Interesse
MehrReglement der paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche zwischen. und
Reglement der paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche 2015 2018 zwischen und Reglement der paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche Inhaltsverzeichnis
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand )
7. Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom.06.00 (Stand 0.0.04) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Interkantonale Vereinbarung Der Kanton
Mehr1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission...
WELLNESS DESTINATION REGLEMENT INHALTE 1 Zielsetzung...2 1.1 Qualität... 2 1.2 Spezielles Angebotsprofil... 2 1.3 Transparenz für die Kunden... 2 2 Qualitätssicherungs-Kommission...2 3 Voraussetzung zur
MehrVOL/A - Form und Frist der Angebote
163. 18 VOL/A - Form und Frist der Angebote Form und Frist der Angebote 1. (1) Für die Bearbeitung und Abgabe der Angebote sind ausreichende Fristen vorzusehen. Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand
MehrI. Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage
1 1.13 Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Auszeichnung von Menschen mit Zivilcourage, zur Verleihung eines Umweltpreises sowie zur Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen Der Kreistag
MehrLand Fassung: Dezember Bieter:
Land Fassung: Dezember 2014 Bieter: «AnredeAmt_kurz» «Amt» «StraßeAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» Vergabe-Nr. : «VertragNr» Projekt : «Maßnahme» «Leistung» Ihr Schreiben vom «Versand» Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrStatut des Prostatazentrums am Universitätsklinikum Ulm
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom 23.01.2008, Seite 15-19 Statut des Prostatazentrums am Universitätsklinikum Ulm Der Klinikumsvorstand hat in seiner Sitzung
Mehrsia Preisänderungen infolge Teuerung: Verfahren mit Gleitpreisformel Vertragsnorm Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 122:2012 Bauwesen 507 122 Variation de prix: Procédure selon la méthode paramétrique Norme contractuelle Preisänderungen infolge Teuerung: Verfahren mit
MehrGeschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK
4.1.1.3. Geschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK vom 18. April 2008 Die Rekurskommission der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Schweizerischen
MehrGEMEINDERAT Bericht und Antrag
GEMEINDERAT Bericht und Antrag Nr. 1367 vom 31. Juli 2008 an Einwohnerrat von Horw betreffend Externe Revisionsstelle Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte
MehrBeschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz
414.326 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz (vom 10. Februar 1999) Der Regierungsrat, gestützt auf 11 des Fachhochschulgesetzes vom 27. September
MehrVermittlungsvertrag PROJEKTE
Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand
MehrReglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung der Lehrpersonen in Winterthur
Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung der Lehrpersonen in Winterthur vom 23. Oktober 2005 (Inkl. Änderungen bis 9. Dezember 2014) Zentralschulpflege Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung
Mehrforum maneco Wettbewerbe und Ausschreibungen Jean-Pierre Wymann Mitglied der Wettbewerbskommission SIA 18. November 2015
forum maneco Wettbewerbe und Ausschreibungen Jean-Pierre Wymann Mitglied der Wettbewerbskommission SIA 18. November 2015 Übersicht Beschaffungsrecht Ordnungen SIA - Wettbewerbe (SIA 142) - Studienaufträge
MehrRaiffeisen Unternehmerpreis Ostschweiz Die Auszeichnung für innovatives Unternehmertum Anmeldeformular
Raiffeisen Unternehmerpreis Ostschweiz Die Auszeichnung für innovatives Unternehmertum Anmeldeformular Informationen zu Ihrem Unternehmen Name des Unternehmens: Name des Geschäftsführers: Firmenadresse:
MehrReglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes
Reglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes Der Grosse Burgerrat, gestützt auf Artikel 8 Absatz der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 [7. Dezember 008],
MehrWettbewerb - Bewertung Ausschreibung gemäss SIA 144 Basis SIA 144, Ausgabe 2013 / Stand Bearbeitung:
Wettbewerb - Bewertung Ausschreibung gemäss SIA 144 Basis SIA 144, Ausgabe 2013 / Stand Bearbeitung: 01.08.2013 Kriterien Beschrieb 0 1 2 Abweichung: 0 = keine / 1 = geringfügig / 2 = erheblich Informationen
MehrAusschreibungen - ja / nein? Rahmenbedingungen
Federas Beratung AG Katharina Seiler Germanier, lic. iur. Beraterin Seite 1 lic. iur. langjährige Erfahrung als Juristin mit Schwerpunkt Bau-, Planungs-, Umweltschutz- und Submissionsrecht Stadt Winterthur
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS REGULATORY BOARD. Geschäftsordnung
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS REGULATORY BOARD Geschäftsordnung Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Geschäftsordnung Inhaltsverzeichnis. KONSTITUIERUNG.... Vizepräsident.... Ausschüsse....3 Ausschuss
MehrWettbewerb und Rechtsschutz im revidierten Beschaffungsrecht
Wettbewerb und Rechtsschutz im revidierten Beschaffungsrecht 15. MORGENSEMINAR VEREINIGUNG FÜR DAS ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGSWESEN PROF. DR. NICOLAS DIEBOLD 24. APRIL 2018 Übersicht 1 Revision: Rückblick
MehrSTATUTEN VEREIN SCHWEIZ
STATUTEN VEREIN DER FREUNDE DER GALAPAGOS INSELN SCHWEIZ I. Sitz, Zweck und Tätigkeit Art. 1: Unter dem Namen "Freunde der Galapagos Inseln Schweiz" besteht, mit Sitz in Zug (Kanton Zug), ein Verein nach
MehrRichtlinie betr. Dekotierung von Beteiligungsrechten, Derivaten und Exchange Traded Products (Richtlinie Dekotierung, RLD)
Richtlinie betr. von Beteiligungsrechten, Derivaten und Exchange Traded Products (Richtlinie, RLD) Vom Regl. Grundlage 5. September 06 Art. 58 Abs. KR I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Gegenstand Art. Anwendungsbereich
MehrTätigkeit / Ergebnis
Blatt 1 / 6 1) Submission 1) Start Unterprozess Submission K1 K1 Konformitätskontrolle Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA oder ÜoeB, vom 15.
Mehrük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen
ük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrGRUPPIERUNGSREGLEMENT. Ausgabe 2016
GRUPPIERUNGSREGLEMENT Ausgabe 2016 1 Änderungen durch den Verbandsrat 204.2016: Art. 15 Abs. 1; per sofort INHALTSVERZEICHNIS Einleitende Bestimmungen 4 Artikel 1 Gegenstand des vorliegenden Reglements
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Landtags,
Vertrag zwischen dem Landtag Nordrhein-Westfalen und dem Landtag Brandenburg über das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg Der Landtag Nordrhein-Westfalen,
MehrGeschäftsordnung. für den Zuwahlausschuss. der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) auf Basis der jeweils gültigen Satzung
Geschäftsordnung für den Zuwahlausschuss der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) auf Basis der jeweils gültigen Satzung (Fassung vom 01.01.2016) 1 Ziele der Akademie Zweck und Aufgaben
MehrVerein Standortförderung Knonauer Amt. Statuten Version 1.5
Verein Standortförderung Knonauer Amt Statuten Statuten Seite 2 von 6 Die in diesen Statuten verwendeten Bezeichnungen gelten gleichermassen für Frauen, Männer, Firmen und Institutionen. 1. Name, Sitz
MehrGeschäftsordnung DiAG-Mitgliederversammlung , Seite 1 von 5
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im verfassten Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart, DiAG-MAV Die Mitgliederversammlung (MV)
Mehrük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen
ük 3: Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle den
MehrAUSSCHREIBUNGEN VON FM LEISTUNGEN
AUSSCHREIBUNGEN VON FM LEISTUNGEN INHALT 1. Vorbereitung 2. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen 3. Angebotsauswertung / Vergabeempfehlung 1. VORBEREITUNG 1.1. Checkliste Projekt 1.2 Festlegung Zeitplan
MehrSATZUNG. Förderverein Musiktheater im Revier e.v. I. Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr. Name und Sitz
1 SATZUNG Förderverein Musiktheater im Revier e.v. I. Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Musiktheater im Revier e.v., nachstehend fmt genannt.
Mehrwiening WIENER FÖRDERUNGS - INGENIEUR PREIS
wiening. 2018 WIENER FÖRDERUNGS - INGENIEUR PREIS EINREICHUNG Die Einreichung zum Förderungspreis erfolgt personalisiert und öffentlich, die Daten sind dem Einreichformular zu entnehmen. Außer dem vollständig
MehrStadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft
Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft vom 20. August 2013 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 der Bauordnung vom 10. Mai 2005 (Stand 1. Juni 2010), beschliesst: 1. Aufgaben Die Stadtbildkommission
Mehr7. Kongress E-Vergabe und E-Rechnung Berggasse Wien Austria Tel.:
evergabe in der Praxis: Was ändert sich? 7. Kongress E-Vergabe und E-Rechnung 2017 18.10.2017 vemap Einkaufsmanagement GmbH vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31 1090 Wien Austria Tel.: +43 1 31579
MehrGeschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v
Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung
MehrGRUPPIERUNGSREGLEMENT. Ausgabe 2018
GRUPPIERUNGSREGLEMENT Ausgabe 2018 1 Änderungen durch den Verbandsrat 204.2016: Art. 15 Abs. 1; per sofort 28.04.2018: Art. 3 lit. d), Art. 4 Abs. 3, Art. 5 Abs. 2 und 3, Art. 9 Abs. 3, 4 (aufgehoben)
MehrMarkensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke)
Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke) 1 Trägerschaft Der Verein, der zur Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald als Markeninhaber
MehrTotal Vergütung gemäss Ziffer 3 Fr Fr. 0.00
Kanton Zürich Baudirektion Werkvertrag (Unterhalt) Tiefbauamt Strasseninspektorat Gemeinde Vergabe Strasse Auftragsbestätigungs-Nr. 8200 Strecke Profit-Center P84210 (URI) km/bauwerk Kostenträger 84 Vorhaben
MehrBeschaffungspolitik des Regierungsrates
Kanton Zürich Beschaffungspolitik des Regierungsrates vom 7. März 2018 Einleitung Die Direktionen und Ämter des Kantons Zürich benötigen jedes Jahr eine Vielfalt von Gütern, Bauleistungen und Dienstleistungen.
Mehr