39. Beilage im Jahr 2014 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages. Regierungsvorlage Beilage 39/2014. A n trag
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1 39. Beilage im Jahr 2014 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Regierungsvorlage Beilage 39/2014 A n trag der Landesregierung auf Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses 2013 des Rettungsfonds. Bericht 1. Gesetzliche Grundlagen und Organisation des Vorarlberger Rettungsfonds 1.1 Gesetzliche Grundlagen Mit dem Gesetz über das Rettungswesen (Rettungsgesetz), LGBl. Nr. 46/1979 idgf wurde zur Förderung des Rettungswesen der Rettungsfonds (Fonds mit Rechtspersönlichkeit) per (LGBl. Nr. 56/1990) eingerichtet. Der Rettungsfonds erhält seine Mittel aus Beiträgen des Landes (Anteil 60%), aus Beiträgen der Gemeinden (Anteil 40%) und sonstigen Einnahmen. 1.2 Organisation des Rettungsfonds Die Organisation des Rettungsfonds ist im zuvor genannten Rettungsgesetz normiert. Organe des Rettungsfonds a) das Kuratorium, b) das erweiterte Kuratorium und c) der Vorsitzende des Kuratoriums. Kuratorium Dem Kuratorium gehören an: a) das für das Hilfs- und Rettungswesen zuständige Mitglied der Landesregierung, b) zwei von der Landesregierung entsandte Mitglieder (Entsendung für die Dauer der Landtagsperiode) und c) drei vom Vorarlberger Gemeindeverband entsandte Mitglieder (Entsendung für die Dauer der durch die allgemeinen Gemeindevertretungswahlen bestimmten Periode). Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR land@vorarlberg.at T F
2 Im Falle der Verhinderung der Mitglieder des Kuratoriums die in gleicher Weise bestellten Ersatzmitglieder an deren Stelle. Dem Kuratorium obliegt die Verwaltung des Rettungsfonds, soweit nicht für einzelne Aufgaben etwas anderes bestimmt ist. Erweitertes Kuratorium Dem erweiterten Kuratorium gehören neben den Mitgliedern des Kuratoriums je ein Mitglied der gesetzlich anerkannten Rettungsorganisationen an. Die Bestellung erfolgt von der Landesregierung für die Dauer der Landtagsperiode. Vorsitzender des Kuratoriums Vorsitzender des Kuratoriums ist das für das Hilfs- und Rettungswesen zuständige Mitglied der Landesregierung. Geschäftsführung Die Geschäftsordnung wird per Verordnung der Landesregierung geregelt (LGBl. Nr. 8/1991). Demnach führt die Kanzlei-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte des Rettungsfonds die für das Hilfsund Rettungswesen zuständige Abteilung (=Abteilung Inneres und Sicherheit, Ia). 2. Leistungsübersicht der Rettungsorganisationen für das Jahr 2013 Das Rettungswesen wird goßteils von ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften durchgeführt. Mit Stand waren bei den Rettungsorganisationen folgende Anzahl an Mitgliedern ehrenamtlich tätig: Rotes Kreuz Vorarlberg: Bergrettungsdienst Vorarlberg: Wasserrettung Vorarlberg: Arbeiter-Samariter-Bund Fk Mitglieder; Mitglieder; Mitglieder; 60 Mitglieder; Das Rote Kreuz Vorarlberg beförderte insgesamt Personen. Davon wurden mit den Notarztsystemen 410 Personen notversorgt. Die zurückgelegte Wegstrecke betrug km. Der Arbeiter-Samariter-Bund Feldkirch transportierte Personen und legte dabei km zurück. Der Bergrettungsdienst Vorarlberg hatte 704 Einsätze im Zuge der Bodenrettung zu verzeichnen. Dabei waren die Bergrettungsmannschaften Stunden im Einsatz. Im Rahmen der Flugrettung Vorarlberg wurden insgesamt Einsätze geflogen. Seite 2
3 Die Wasserrettung Vorarlberg bewältigte 83 Alarmeinsätze. Dabei fielen ca Einsatzstunden an. Weiters wurden von ÖWR V 83 Veranstaltungsüberwachungen und an 300 Tagen Bäderüberwachungen durchgeführt. 3. Finanzgebarung des Rettungsfonds 2013 Einnahmen und Auszahlungen per : Die Gesamteinnahmen des Rettungsfonds betrugen ,26 Euro. Davon entfielen auf Zahlungen des Landes Vorarlberg Euro, auf Zahlungen der Vorarlberger Gemeinden Euro, auf Entnahmen aus dem Vermögen ,57 Euro und auf Zinseinnahmen 1.073,69 Euro. Die Rettungsorganisationen erhielten für ihre Leistungen folgende Beiträge aus dem Rettungsfonds: Anerkannte Rettungsorganisation Beiträge in Euro Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Vorarlberg Österreichischer Bergrettungsdienst Land Vorarlberg Österreichische Wasserrettung Landesverband Vorarlberg Beitrag Flugrettungsärzte Beitrag Notarztdienste Bregenzerwald (ab ) Sonstige Ausgaben für Leistungen von Rettungsorganisation Beiträge in Euro Arbeiter-Samariter-Bund Feldkirch Bayrisches Rotes Kreuz (Rettungstransporte Kleinwalsertal) Notarztdienst Oberstdorf (Notarztrettungstransporte Kleinwalsertal) Bayrisches Rotes Kreuz (Beitrag Rettungswagen) Notarzthonorare Lech Ausbildungspauschale Rettungssanitäter 500 Der Landesregierung wurde der vom Kuratorium des Rettungsfonds am beschlossene beiliegende Rechnungsabschluss des Rettungsfonds für das Geschäftsjahr 2013 vorgelegt. Die Landesregierung hat diese Vorlage in ihrer 45. Sitzung am genehmigt und stellt auf Grund einer Empfehlung des Landesrechnungshofes den Seite 3
4 Antrag, der Hohe Landtag wolle beschließen: Der Rechnungsabschluss 2013 des Rettungsfonds (Anlage) in der Beschlussfassung des Kuratoriums des Rettungsfonds vom wird zur Kenntnis genommen. Bregenz, am Seite 4
5 Anlage 1 RETTUNGSFONDS, Rechnungsabschluss 2013 Erträge Vst. Bezeichnung VA 2013 in RA 2013 in Differenz in 3450 Darlehensaufnahmen 0,00 0,00 0, Zinseinnahmen 7.000, , , Sonst. versch. Einnahmen 0,00 0,00 0, Landesbeiträge , ,00 0, Gemeindebeiträge , ,00 0, Entnahme aus dem Vermögen , , , Gebarungsabgang 0,00 0,00 0,00 GESAMT , , ,26 Aufwände Vst. Bezeichnung VA 2013 in RA 2013 in Differenz 5600 Verwaltungsaufwand 0,00 0,00 0, Zinszahlungen 0,00 0,00 0, Geldverkehrsspesen 300,00 252,55-47, Öffentliche Abgaben 2.000,00 171, , Beitrag für das ÖRK , ,00 0, Beitrag für den ÖBRD , ,00 0, Beitrag für die ÖWR , ,00 0, Beitrag Flugrettungsärzte , , , Beitrag zu Notarztdiensten (Bregenzerwald) , , Summe der sonstigen Ausgaben , , , Zuführung zum Vermögen 0,00 0,00 0, Gebarungsüberschuss 0,00 0,00 0,00 GESAMT , , ,26
6 Anlage 1 Erläuterung VSt Sonstige Ausgaben VA 2013 in RA 2013 in a Beitrag an den ASB , ,00 b Beitrag an das Rote Kreuz Kleinwalsertal , ,00 c Notarztdienst Kleinwalsertal , ,04 d BRK, Kleinwalsertal, Notarzteinsatzfahrz und , ,00 e Ausbildungsp. Rettungssanitäter 5.000,00 500,00 f sonst. unvorhergesehene Ausgaben - Notarzthonorare Lech , ,00 Summe Ausgaben , , Rücklagen Stand ,75 Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2013 Notarztdienst Bregenzerwald Auf Grund der Kündigung des Notarzt-Übereinkommens für den Bregenzwerwald wurde eine Neuverhandlung der Vereinbarung mit den Bregenzwerwäldern Notärzten notwendig. Ab erhielten die Ärzte zusätzlich zur Einsatzabgeltung auch eine Bereitschaftspauschale (jährlich ca Euro), welche im Jahr 2013 durch Auflösung von Rücklagen des Rettungsfonds abgedeckt werden musste. Notarzdienst Lech In Lech wird der Notarzdienst durch zwei Ärzte abgewickelt. Im Dezmber 2012 wurde das Übereinkommen, welches eine Einsatzabgeltung vorsah, von den Ärzten gekündigt. Das im Jänner 2013 neu abgeschlossene Übereinkommen sieht eine Bereitschaftspauschale ( Euro) für die Zeit vom und Aug. vor. Für das Jahr 2013 wurde die Bereitschaftspauschale aus Rücklagen des Rettungsfonds finanziert.
7 Der XXX. Vorarlberger Landtag hat in seiner 2. Sitzung im Jahre 2015, am , die Regierungsvorlage, Beilage 39/2014, einstimmig zur Kenntnis genommen.
A n t r a g. B e r i c h t
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