FAQ - Sprechfunk Ausbildung
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- Waltraud Dressler
- vor 7 Jahren
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1 Stand: Januar 2019 FAQ - Sprechfunk Ausbildung Wir haben im nachfolgenden FAQ (Frequently Asked Questions) eine Zusammenstellung für Sie vorgenommen, die Ihnen viele Fragen zur Sprechfunk-Ausbildung der Zeugnisse BZF I, BZF II und AZF beantwortet. Sollten für Sie noch Fragen offen bleiben, so sprechen Sie uns gerne an! (1) BZF I/II: Worin besteht der Unterschied zwischen den Sprechfunkzeugnissen BZF I und BZF II? (2) BZF I/II: Muss ich als Flugschüler ein Sprechfunkzeugnis besitzen wenn ich erstmals ohne Fluglehrer starte? (3) BZF I/II: Welche Voraussetzungen muss ich als Flugschüler mitbringen um ein Flugfunkzeugnis zu erwerben? (4) BZF I/II: Muss die Flugfunkprüfung bei der Luftfahrtbehörde in Düsseldorf abgelegt werden? (5) BZF I/II: Wann beginne ich als Flugschüler mich auf den Erwerb des Flugfunkzeugnisses vorzubereiten? (6) BZF I/II: Wie bekomme ich einen Prüfungstermin für das Sprechfunkzeugnis? (7) BZF I/II: Welche Hilfsmittel sind bei der Sprechfunkprüfung erlaubt? (8) BZF I/II: Was ist zu tun wenn ich nicht beide Prüfungsteile bestehe? (9) BZF I/II: Was muss ich als Lizenzinhaber erwarten, wenn ich häufig durch fehlerhaften Flugfunk auffalle? (10) BZF I/II: Wo und wann kann ich die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ablegen? (11) BZF I/II: Kann mir als Luftfahrzeugführer das Sprechfunkzeugnis entzogen werden? (12) BZF I/II: Was ist zu tun, wenn ich nach Einladung der Bundesnetzagentur zur Sprechfunkprüfung doch unvorhergesehen verhindert sein sollte? (13) BZF I/II: Welche Kenntnisse werden für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF II (deutsch) geprüft? (14) BZF I/II: Welche Kenntnisse werden für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF I (englisch) geprüft? (15) AZF: Welche Kenntnisse werden für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses AZF geprüft? (16) BZF II / BZF I / AZF: Mit welchen Gebühren muss ich für den Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses rechnen? (17) AZF: Wofür benötige ich ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF? (18) AZF: Ist ein AZF Voraussetzung für die Nachtflugberechtigung (NVFR)? (19) AZF: Ich beabsichtige nach der PPL/LAPL Ausbildung mit einer Ausbildung im Instrumentenflug weiterzumachen. Welches Sprechfunkzeugnis ist hierbei sinnvoll für mich? (20) ICAO-Sprachprüfung: Wofür dient der ICAO Proficiency Language Test? (1) BZF I/II: Worin besteht der Unterschied zwischen den Sprechfunkzeugnissen BZF I und BZF II? BZF steht für "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis oder Beschränkt gültiges Zeugnis für Flugfunk. Es berechtigt zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland. Das BZF II berechtigt bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache auszuüben. Das BZF I berechtigt bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache auszuüben.
2 (2) BZF I/II: Muss ich als Flugschüler ein Sprechfunkzeugnis besitzen wenn ich erstmals ohne Fluglehrer starte? Nein, die Ausübung des Flugfunkdienstes bei Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden, dürfen ohne Sprechfunkzeugnis betrieben werden. (3) BZF I/II: Welche Voraussetzungen muss ich als Flugschüler mitbringen um ein Flugfunkzeugnis zu erwerben? Voraussetzungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen sind: 1. die Vollendung a) des 15. Lebensjahres für das BZF II, das BZF I b) des 18. Lebensjahres für das AZF 2. für das AZF das Innehaben des BZF I oder BZF II, 3. das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung. (4) BZF I/II: Muss die Flugfunkprüfung bei der Luftfahrtbehörde in Düsseldorf abgelegt werden? Nein, die Prüfungsbehörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Die für Prüfungen örtlich zuständigen Außenstellen befinden sich in Köln Stolberger Str Mülheim Aktienstr. 1-7 (5) BZF I/II: Wann beginne ich als Flugschüler mich auf den Erwerb des Flugfunkzeugnisses vorzubereiten? Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, das bereits direkt nach Ausbildungsbeginn der günstigste Zeitpunkt ist, sich um den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses zu bemühen. MG flyers bietet bedarfsgerecht und ganzjährig Kurse für Sprechfunkzeugnisse an. (6) BZF I/II: Wie bekomme ich einen Prüfungstermin für das Sprechfunkzeugnis? Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart (BZF II / BZF I / AZF) spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde (Bundesnetzagentur) erfolgen. Standardgemäß unterstützt Sie unser Lehrpersonal bei allen notwendigen Formalitäten. (7) BZF I/II: Welche Hilfsmittel sind bei der Sprechfunkprüfung erlaubt? Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Bewerber, die in der Prüfung fremde Hilfe oder unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder zu täuschen versuchen, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. Im Fall des Ausschlusses gilt die Prüfung in allen Teilen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Vor Beginn der Prüfung sind die Bewerber auf diese Bestimmung hinzuweisen.
3 (8) BZF I/II: Was ist zu tun wenn ich nicht beide Prüfungsteile bestehe? Hat der Bewerber die Prüfung nicht bestanden, so kann er diese einmal wiederholen. Zu wiederholen sind die Prüfungsteile, in denen der Bewerber nicht bestanden hat. Der früheste Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung liegt in der Regel sieben Tage, der späteste Zeitpunkt sechs Monate nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung. (2) Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Erstprüfung erfolgen. Meldet sich der Bewerber innerhalb dieses Zeitraums nicht an, so erlischt der Anspruch auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung. (9) BZF I/II: Was muss ich als Lizenzinhaber erwarten, wenn ich häufig durch fehlerhaften Flugfunk auffalle? Der Inhaber eines gültigen Flugfunkzeugnisses, dessen Betriebsabwicklung mehrfach zu Beanstandungen Anlass gegeben hat oder bei dem Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er nicht mehr zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Flugfunkdienstes in der Lage ist, hat sich auf Verlangen der Bundesnetzagentur einer Nachprüfung zu unterziehen. Inhalt und Umfang der Nachprüfung werden im Einzelfall von der Bundesnetzagentur festgelegt. (10) BZF I/II: Wo und wann kann ich die Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache ablegen? MG flyers bietet in regelmäßigen Abständen Sprachprüfungen in englischer Sprache an. Es handelt sich dabei sowohl um Erstprüfungen (englisch Level 4) als auch um Verlängerungsprüfungen. Bei erfolgreicher Verlängerungsprüfung wird durch Eintrag in den Luftfahrerschein die Gültigkeit des Nachweises verlängert. Nach bestandener Erstprüfung wird ein Nachweis ausgehändigt, der zur Vorlage bei der lizenzausstellenden Luftfahrtbehörde im Original benötigt wird. Darüber hinaus können Sie bei der Prüfungsbehörde (Bundesnetzagentur) auch die Sprachprüfung und die Verlängerungsprüfung nach 125 der Verordnung über Luftfahrtpersonal durchgeführt werden. Die Sprachprüfung kann organisatorisch mit der Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen verbunden werden. (11) BZF I/II: Kann mir als Luftfahrzeugführer das Sprechfunkzeugnis entzogen werden? Die Bundesnetzagentur kann ein Flugfunkzeugnis entziehen, wenn der Inhaber 1. in grober Weise gegen wichtige Funkvorschriften, insbesondere solche über die zur Ausübung des Sprechfunks erforderlichen Sprachkenntnisse, die einzuhaltende Hörbereitschaft auf festgelegten Funkfrequenzen, die Sprechfunkverfahren sowie die Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung, verstoßen hat oder 2. ohne gültiges Sprechfunkzeugnis den Sprechfunkverkehr ausübt. Die Bundesnetzagentur entzieht das Flugfunkzeugnis ebenfalls, wenn der Inhaber es ablehnt, sich einer angeordneten Nachprüfung zu unterziehen, oder diese nicht besteht. Solche Entscheidungen sind uns jedoch nicht bekannt. (12) BZF I/II: Was ist zu tun, wenn ich nach Einladung der Bundesnetzagentur zur Sprechfunkprüfung doch unvorhergesehen verhindert sein sollte? Wir empfehlen direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bundesnetzagentur Kontakt aufzunehmen. Zieht der Bewerber seine Anmeldung nach der Zulassung zur Prüfung zurück, so ermäßigt sich die vorgesehene Prüfungsgebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.
4 (13) BZF I/II: Welche Kenntnisse werden für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF II (deutsch) geprüft? Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in deutscher Sprache nachzuweisen: - rechtliche Grundlagen des mobilen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich - Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im mobilen Flugfunkdienst - Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des mobilen Flugfunkdienstes; - die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung: - Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR) - Luftverkehrs-Ordnung, für Flüge nach Sichtflugregeln - Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen - Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln Hinweis: 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von 260 Fragen müssen im Multiple-Choice-Verfahren (1 aus 4) beantwortet werden. Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen: - Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist - Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren. (14) BZF I/II: Welche Kenntnisse werden für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF I (englisch) geprüft? Sollte gleichzeitig das BZF II und das BZF I erworben werden, entfällt in diesem Fall der schriftliche Teil. In allen anderen Fällen sind die Kenntnisse (vergl. Frage 12) in deutscher Sprache im schriftlichen Teil nachzuweisen. Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen: - Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist - Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher und englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren; in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, entfällt die Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache; - Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache Hinweis: 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von 260 Fragen müssen im Multiple-Choice-Verfahren (1 aus 4) beantwortet werden.
5 (15) AZF: Welche Kenntnisse werden für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses AZF geprüft? Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in englischer Sprache nachzuweisen: - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Instrumentenflugregeln zur Anwendung kommt; - Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen; - Funknavigation bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschließlich Radarverfahren Hinweis: 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von 289 Fragen in englischer Sprache müssen im Multiple-Choice-Verfahren (1 aus 4) beantwortet werden. Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen: - Vorbereitung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist - Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln - in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache (16) BZF II / BZF I / AZF: Mit welchen Gebühren muss ich für den Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses rechnen? Für die Abnahme einer Sprechfunkprüfung einschließlich Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses berechnet die Bundesnetzagentur momentan folgende Gebühren: a) zum Erwerb des BZF II 80 Euro b) zum Erwerb des BZF I 95 Euro Für die Abnahme einer Zusatzprüfung einschließlich Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses a) zum Erwerb des BZF I durch Inhaber des BZF II 80 Euro b) zum Erwerb des AZF durch Inhaber des BZF II 91 Euro c) zum Erwerb des AZF durch Inhaber des BZF I 86 Euro (17) AZF: Wofür benötige ich ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF? Das AZF berechtigt bei Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln den Sprechfunk auszuüben. (18) AZF: Ist ein AZF Voraussetzung für die Nachtflugberechtigung (NVFR)? Nein, für die Nachtflugberechtigung bedarf es nicht zwingend eines AZF. Da beim Nachtflug die Verpflichtung besteht, während des gesamten Fluges mit der Flugsicherung in Kontakt zu stehen, empfehlen wir den Erwerb des AZF. In den Abendstunden ist der Fluginformationsdienst häufig nur eingeschränkt verfügbar, sodass eine Weiterleitung auf die Radar-Frequenz erfolgt, auf der sich ebenfalls die Airliner befinden. Um auch hier einen sicheren Funkverkehr gewährleisten zu können, sind spezifische Kenntnisse und Verfahren des Instrumentenflugbetriebes sehr wertvoll.
6 (19) AZF: Ich beabsichtige nach der PPL/LAPL Ausbildung mit einer Ausbildung im Instrumentenflug weiterzumachen. Welches Sprechfunkzeugnis ist hierbei sinnvoll für mich? Für die sichere Verständigung beim Flug nach Instrumenten wird das AZF benötigt. Hierbei ist ausschließlich die englische Sprache zugelassen. Es bietet sich an mit dem BZF I einzusteigen und einen ICAO Proficiency Test in englischer Sprache zu absolvieren (mindestens Level 4). Das AZF kann dann nachgelagert absolviert werden. (20) ICAO-Sprachprüfung: Wofür dient der ICAO Proficiency Language Test? Jeder Luftfahrer weltweit benötigt zusätzlich zu der Erlaubnis (Zeugnis) eine Luftfunkstelle bedienen zu dürfen, einen Sprachnachweis in der ICAO Sprache, in der er kommuniziert. Insgesamt sind 6 ICAO Sprachen für den weltweiten Flugkunkbetrieb zugelassen. Das sind Englisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch und Französisch. Die deutsche Sprache (bzw. die nationale Sprache des jeweiligen Territoriums) darf nur in "Bodennähe" (hier: FL 100) zur Anwendung kommen. Insofern muss vor Lizenzausstellung mindestens ein Sprachnachweis erworben werden. Um in der Bundesrepublik Deutschland eine Luftfunkstelle in deutscher Sprache betreiben zu dürfen, muss mindestens das BZF II oder gleichwertige Kenntnisse nachgewiesen werden. Zusätzlich ist eine Sprachnachweis DEUTSCH erforderlich. Dieser Nachweis kann durch einen gültigen deutschen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) erbracht werden (Muttersprache). Bitte Selbsterklärung DEUTSCH ausfüllen und im Original bei uns einreichen. rung_sprachnachweis_deutsch_.pdf Die Kenntnisse der jeweiligen Sprache werden in 6 Stufen eingeteilt. Es muss der "Level 4" erreicht werden, maximal möglich ist "Level 6" = Muttersprache. BZF II (DEUTSCH): Im deutschen Sprechfunkzeugnis muss wenigstens der deutsche "Sprachlevel 4" eingetragen sein. Dieser ist bei einem dafür zuständigen Sprachprüfer abzulegen. Sollte die deutsche Sprache auch Muttersprache sein, so ist eine Selbsterklärung per Formular abzugeben. Die zuständige Luftfahrtbehörde trägt bei Lizenzerteilung das Sprachniveau "Level 6 unbefristet" ein. BZF I (ENGLISCH): Wenn Englisch nicht die Muttersprache ist, muss bei der zusätzlichen Sprachprüfung wenigstens "Level 4" erlangt werden. Der erreichte Sprachlevel wird von der zuständigen Luftfahrtbehörde in den Luftfahrerschein eingetragen. Sprachlevel 6 ist unbefristet gültig Sprachlevel 5 ist acht Jahre gültig Sprachlevel 4 ist vier Jahre gültig
7 Weitere Informationen: blob=publicationfile&v=3 Den aktuellen Fragenkatalog zur Prüfungsvorbereitung finden Sie in unserem AID Downloadbereich unter: AID / KUNDENBEREICH / DOWNLOADS / 07 SPRECHFUNK (AZF/BZF) Sollten Fragen offen geblieben sein, so wenden Sie sich bitte innerhalb des jeweiligen Kurses an den Fluglehrer oder direkt an uns: MG flyers Luftfahrerschule GmbH Am Flughafen Mönchengladbach Sprechfunk Ausbildung: [email protected] Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0)
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