Ausbildungskatalog. Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an:

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1 Ausbildungskatalog Die MG flyers Luftfahrerschule GmbH bietet Lehrgänge zur Erlangung der folgenden Lizenzen und Berechtigungen an: (Stand , Änderungen vorbehalten) (Bitte beachten Sie unsere allgemeine Preisliste, die in ihrer gültigen Version im Internet unter eingestellt ist und in der Flugschule aushängt.) 1 Ultraleicht-Luftsportgeräteführer SPL-F nach 42 LuftPersV Ultraleicht-Luftsportgeräteführer für Inhaber einer Lizenz für Flugzeuge Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A) nach EASA-FCL Privatpilotenlizenz PPL(A) nach EASA-FCL Lehrberechtigung FI(A) nach EASA-FCL Class Rating Instructor CRI(A) nach EASA-FCL Klassenberechtigung SEP(A) Land Nachtflugberechtigung gem. FCL.810 für Inhaber einer PPL(A) Nachtflugberechtigung gem. FCL.810 für Inhaber einer LAPL(A) Flugfunkzeugnisse Pinch-Hitter Lehrgang... 12

2 1 Ultraleicht-Luftsportgeräteführer SPL-F nach 42 LuftPersV Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln (BZF II), Allgemeine Navigation Meteorologie Aerodynamik Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen Flugausbildung: (min. 30 Flugstunden) Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen Außenlandeübungen mit Fluglehrer. Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind. Mindestens zwei 200km Überlandefluge mit Zwischenlandung (mit Fluglehrer). Mindestens drei 50km Überlandflüge (ohne Fluglehrer) Eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung zum Verhalten in Notfällen. Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen. Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen. Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung. Verwaltungsgebühr 63,03 Theorieausbildung inkl. BZF II opt. Fernunterricht 521,01 30 Std. Praxisausbildung auf Remos GX 3.252,00 30 Std. Fluglehrer 1.134,30 Summe netto 4.970,34 19% MWSt 944,36 Summe gesamt 5.914,70 Die Gebühren für die Prüfung und für die Ausstellung der Lizenz werden durch den DAeC e.v. oder DULV e.v. erhoben und können mit ca. 100,00 berechnet werden.

3 2 Ultraleicht-Luftsportgeräteführer für Inhaber einer Lizenz für Flugzeuge Pyrotechnik Auffrischung der Theorie Flugausbildung: (min. 3 Flugstunden) Fliegen eines aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges im Normalbetrieb theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten bei Notfällen. Verwaltungsgebühr 63,03 Theorieausbildung (Pyrotechnik) sowie Auffrischung der Theorie 50,00 3 Std. Praxisausbildung auf Remos GX 252,20 3 Std. Fluglehrer 113,43 Summe netto 478,66 19% MWSt 90,95 Summe gesamt 569,61 Die Gebühren für die Ausstellung der Lizenz werden durch den DAeC e.v. oder DULV e.v. erhoben und können mit ca. 50,00 berechnet werden.

4 3 Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A) nach EASA-FCL Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind berechtigt zum Fliegen als PIC mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von kg oder weniger, wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden. Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben. Luftrecht menschliches Leistungsvermögen Meteorologie Kommunikation Grundlagen des Fliegens Betriebliche Verfahren Flugleistung und Flugplanung Verhalten in besonderen Fällen Navigation Flugausbildung: (min. 30 Flugstunden davon min. 6 Stunden Alleinflug) die Flugvorbereitung einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges, Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen, Grenzflugzustände im unteren und oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden überzogenen Flugzuständen, Starts und Landungen bei Seitenwind, Starts und Landungen auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit, Notverfahren einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung, Überlandflug im Alleinflug Theorieausbildung inkl. BZF II opt. Fernunterricht 890,00 30 Std. Praxisausbildung auf Aquila A ,13 30 Std. Fluglehrer 1.134,30 Summe netto 6.485,43 19% MWSt 1.232,23 Summe gesamt 7.717,66 Die Gebühren für die Prüfung und für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 150,00 berechnet werden.

5 4 Privatpilotenlizenz PPL(A) nach EASA-FCL Der PPL(A) nach EASA-FCL berechtigt Sie Flugzeuge, im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf in der Lizenz eingetragenem Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage, zu führen. Diese europäische PPL(A) Lizenz nach EASA-FCL ist ICAO konform und wird von anderen Staaten außerhalb der EU auf Antrag anerkannt. Luftrecht menschliches Leistungsvermögen Meteorologie Kommunikation Grundlagen des Fliegens Betriebliche Verfahren Flugleistung und Flugplanung Verhalten in besonderen Fällen Navigation Flugausbildung: (min. 45 Stunden, davon mind. 35 Stunden mit Lehrberechtigtem und mind. 10 Stunden im Alleinflug unter Aufsicht, darin mindestens 5 Stunden im Alleinüberlandflug.) die Flugvorbereitung einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges, Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen, Grenzflugzustände im unteren und oberen Geschwindigkeitsbereich, Starts und Landungen auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit, Notverfahren einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung, Überlandflug im Alleinflug Theorieausbildung inkl. BZF II opt. Fernunterricht 890,00 45 Std. Praxisausbildung auf Aquila A ,20 45 Std. Fluglehrer 1.701,45 Summe netto 9.220,65 19% MWSt 1.751,92 Summe gesamt ,57 Die Gebühren für die Prüfung und für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 150,00 berechnet werden.

6 5 Lehrberechtigung FI(A) nach EASA-FCL Die Theorieausbildung für die Lehrberechtigung umfasst mindestens 125 Theoriestunden einschließlich Fortschrittsüberprüfungen. Darin sind mindestens 25 Stunden Lehren und Lernen enthalten, die folgende Inhalte abdecken (vergl. AMC1 FCL.930.FI). Lern- und Lehrprozesse Grundprinzipien der Ausbildung Angewandte Lehrtechnik Schülerbewertungen und Tests Entwicklung von Unterrichtseinheiten Menschliche Leistung und Einschränkungen während der Flugausbildung Spezielle Gefahren beim Üben von Notverfahren Dokumentation und Administration von Trainingseinheiten Vorbereitung und Nachbereitung von Flugübungen Flugausbildung: Die Praxisausbildung umfasst mindestens 30 Stunden Flugausbildung durch einen FI(I) wovon min. 25h mit einem FI(I) sein muss. Die verbleibenden 5 Stunden können z.b. zwei Bewerber zusammen fliegen, um bestimmte Vorführungen zu üben. Der Vorab-Testflug ist darin nicht enthalten. In der praktischen Ausbildung soll (vergl. AMC1 FCL.930.FI): das technische Wissen des Bewerbers aufgefrischt werden, der Bewerber befähigt werden, die entsprechenden praktischen Übungen zu lehren, gesichert werden, dass seine fliegerischen Fähigkeiten einem ausreichenden Standard entsprechen, dem Bewerber grundlegende Lehrmethoden vermittelt und auf PPL-Niveau angewendet werden. Theorieausbildung 1.512,60 30 Std. Praxisausbildung auf Aquila A ,13 30 Std. FI(I) 2.320,50 Summe netto 8.294,23 19% MWSt 1.575,90 Summe gesamt 9.870,13 Die Gebühren für die Prüfung und für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 150,00 berechnet werden.

7 6 Class Rating Instructor CRI(A) nach EASA-FCL Die theoretische Ausbildung für den CRI muss gem. FCL.930.CRI und AMC1 FCL.930.CRI mindestens Folgendes umfassen: 25 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen analog zu AMC1 FCL.920 und AMC1 FCL.930.FI 10 Stunden technische theoretische Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse und der Erstellung von Unterrichtsplänen. Für die technische theoretische Ausbildung gelten gem. AMC1 FCL.930.CRI folgende Inhalte für mehrmotorige Flugzeuge. Weitere Wissensgebiete, die auch für einmotorige Flugzeuge gelten, sind analog zur FI-Ausbildung mit einzubeziehen. Luftrecht Beladung und Schwerpunkt (anhand POH) Flugleistung mit allen Motoren (anhand POH) Unsymmetrischer Flug Aerodynamik Kräfte und Momente Steuerung beim unsymmetrischen Flug Flugleistung im unsymmetrischen Flug Mindest-Fluggeschwindigkeiten und beeinflussende Faktoren Segelstellung der Propeller Klassenspezifische Systeme Beanspruchungsgrenzen von Zelle und Motoren Briefings für Flugübungen Flugausbildung: Die praktische Ausbildung für den CRI muss mindestens 3 Flugunterrichtsstunden auf einmotorigen Flugzeugen umfassen, die von einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI(A) erteilt werden. Theorieausbildung 441,18 3 Std. Praxisausbildung auf Aquila A ,61 3 Std. FI(I) 163,87 Summe netto 1.163,66 19% MWSt 221,10 Summe gesamt 1.384,76 Die Gebühren für die Prüfung und für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 150,00 berechnet werden.

8 7 Klassenberechtigung SEP(A) Land Für Inhaber einer PPL(A), die eine Klassenberechtigung SEP(A) Land erwerben oder erneuern möchten, ist folgende theoretische und praktische Ausbildung bzw. Auffrischung erforderlich. Für einen erstmaligen Erwerber einer Klassenberechtigung SEP(A) Land, in Anlehnung gem. FCL.725(b), werden klassenspezifische Inhalte abgedeckt und individuell auf den Kenntnisstand des Bewerbers aufgebaut. Sie umfasst aber mindestens eine mündliche Einweisung in die Besonderheiten von Flugzeugen mit einem Kolbenmotor mit folgenden Schwerpunkten: Momente aufgrund eines Propellerantriebes Motor, Fahrwerk und Zelle Flugleistungen Notverfahren Die Theorieausbildung für die Erneuerung einer abgelaufenen Klassenberechtigung SEP(A) Land wird in Anlehnung gem. FCL.740(b) die Auffrischung der klassenspezifische Inhalte abdecken. Sie umfasst eine mündliche Einweisung mit folgenden Schwerpunkten: Flugleistungen Notverfahren Flugausbildung: Nach individuellem Ausbildungsprogramm gem. AMC1.FCL.740(b)(1) Absatz a Nummer 1 und 2) Theorieausbildung Flugausbildung Summe netto 19% MWSt Summe gesamt nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf Die Gebühren für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 50,00 berechnet werden.

9 8 Nachtflugberechtigung gem. FCL.810 für Inhaber einer PPL(A) für Besitzer der Privatpilotenlizenz PPL(A) nach EASA-FCL. menschliches Leistungsvermögen Kommunikation Flugplanung Navigation Flugausbildung für Inhaber einer PPL(A): (min. 5 Stunden) mindestens fünf zusätzlichen Stunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem, davon mindestens eine Stunde Überlandflugnavigation, fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand. Theorieausbildung Instrumentenflug 300,00 5 Std. Praxisausbildung auf Aquila A ,69 5 Std. Fluglehrer NVFR 273,10 Summe netto 1420,79 19% MWSt 269,95 Summe gesamt 1.690,74 Die Gebühren für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 50,00 berechnet werden.

10 9 Nachtflugberechtigung gem. FCL.810 für Inhaber einer LAPL(A) Für LAPL(A) Inhaber ist zusätzlich vor Beginn der NVFR Ausbildung eine Instrumentenflugkunde, im Umfang wie für den PPL(A), erforderlich und wird separat berechnet. menschliches Leistungsvermögen Kommunikation Flugplanung Navigation Flugausbildung für Inhaber einer LAPL(A): (min. 11 Stunden) drei Stunden Flugausbildung für den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln, drei Stunden grundlegende Übungen nach Instrumenten, mindestens fünf zusätzlichen Stunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem, davon mindestens eine Stunde Überlandflugnavigation, fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand. Theorieausbildung Instrumentenflug 300,00 11 Std. Praxisausbildung auf Aquila A ,92 11 Std. Fluglehrer F-Nav und NVFR 600,84 Summe netto 2615,76 19% MWSt 496,99 Summe gesamt 3.112,75 Die Gebühren für die Ausstellung der Lizenz werden durch die Bezirksregierung erhoben und können mit ca. 50,00 berechnet werden.

11 10 Flugfunkzeugnisse Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Man unterscheidet: Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF), Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I), Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II). Das AZF berechtigt u.a. den Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) und nach Sichtflugregeln (VFR) auszuüben. Wer bei VFR-Flügen den Sprechfunkverkehr in englischer Sprache ausüben will, benötigt hierzu ein BZF I; wenn er den Sprechfunkverkehr nur in deutscher Sprache abwickeln will, genügt das BZF II. (BZF II ist bereits Bestandteil einer Flugausbildung bei MG flyers) Grundkurs BZF II (deutsch) 250,00 19% MWSt 47,50 Summe gesamt 297,50 Grundkurs BZF I (englisch) 300,00 19% MWSt 57,00 Summe gesamt 357,00 BZF I (aufbauend auf BZF II) 150,00 19% MWSt 28,50 Summe gesamt 178,50 BZF I und II Auffrischung 70,00 19% MWSt 13,30 Summe gesamt 83,30 AFZ (aufbauend auf BZF I) 350,00 19% MWSt 66,50 Summe gesamt 416,50

12 11 Pinch-Hitter Lehrgang Ein Pinch-Hitter Lehrgang, oft auch Co-Pilot-Kurs genannt, ist keine formale Ausbildung mit qualifiziertem Abschluss, es ist aber sehr wohl ein nützliches Training für alle Nicht-Piloten und Begleitern, die in Notfällen ein einmotoriges Privatflugzeug sicher steuern und landen wollen. Meistens sind es Lehrgangsteilnehmer, dessen (Ehe-) Partner Piloten sind und die mehr in die fliegerischen Aktivitäten eingebunden sein möchten, oder auch auf Sicherheit bedachte vielfliegende Passagiere. In einem Pinch-Hitter Lehrgang werden die Teilnehmer zunächst theoretisch in die Grundlagen der Flugzeugsteuerung eingeführt. Im zweiten Schritt lernt man das Verhalten von Flugzeugen bei praktischen Flügen kennen. Der Schwerpunkt liegt auf dem intensiven praktischen Training von Landungen unter verschiedenen Bedingungen, damit man im Ernstfall selber das Flugzeug sicher landen und dadurch evtl. Leben retten kann. Erkennen von physiologischen Einschränkungen des Piloten Unterstützung des Piloten in kritischen Situationen Bewertung von Wetter und Wind Steuerung eines Flugzeuges in der Luft Fliegen einer vorgegebenen Höhe und eines gewünschten Kurses Vermeidung von kritischen Flugsituationen und Erkennen von Alarm-Indikationen im Cockpit Auswahl und Verwendung von Informationen der Cockpitinstrumente Bedienung der wichtigsten Geräte an Bord bes. Funkgerät und ELT Kontaktaufnahme mit Flugsicherung für Unterstützung und Hilferuf Auswahl von Notlandemöglichkeiten bei verschiedenen Geländesituationen Lande- und Notlandeübungen Flugausbildung sollte mindestens drei Stunden mit Lehrberechtigtem auf Flugzeugen umfassen. Davon ca. eine Stunde zur Erlangung einfacher Steuerungs- und Navigationsfertigkeiten, sowie zwei Stunden zum Training für einen sicheren Anflug und zur sicheren Landung. Es wird empfohlen die praktische Ausbildung auf einem Flugzeugmuster auszuführen, das Ihrem Mitflugmuster weitestgehend entspricht. Theorieausbildung 110,00 3 Std prakt. Ausbildung (AT01) (optional) 428,57 Gebühren für Fluglehrer pro Std (optional) 100,83 Summe netto 639,40 19% MWSt 121,49 Summe gesamt 760,89

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