GdP fordert klare Aussagen anstatt leere Versprechungen

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1 Ausgabe Zweigeteilte Laufbahn (Seite 1-3) Trennungsgeldanträge (Seite 3) Tarif: Leere Versprechungen; GdP fordert zur Klage auf (Seite 4) Eingruppierung (Seite 4-6) GdP fordert klare Aussagen anstatt leere Versprechungen HERAUSGEBER GdP-Landesbezirk BW e.v. Maybachstraße Eberdingen Telefon (07042) 8790 Fax (07042) digital@gdp-bw.de Internet Die GdP fordert von der Landesregierung ein Datum, wann endlich die gerechte Bezahlung für Polizistinnen und Polizisten in Baden Württemberg kommt. Auch wenn es zurzeit wieder mehr Leute gibt, die die zweigeteilte Laufbahn fordern, sollte man die Augen vor der Realität nicht verschließen. Die Gegner einer zweigeteilten Laufbahn sitzen immer noch an den wichtigen Schalt und Schlüsselpositionen innerhalb der Polizei. Das macht es für uns nicht einfacher. Warum soll im Jahre 2020 ein junger Mensch eigentlich zu Polizei gehen. Welche Chancen und (auch finanziellen) Perspektiven und Anreize bietet denn noch der Polizeidienst? Andere Branchen werden hier sicherlich sehr schnell reagieren, nur der Staat schaut zu und verharrt wie in einer Art Leichenstarre. Gesundbeterei und gegenseitiges Schulterklopfen überwiegen, nur nützen sie uns nichts. Die Konsequenzen des jetzigen Nichts Tun tragen ja andere. Fortsetzung auf Seite 2

2 Fortsetzung von Seite 1 Das klare Bekenntnis zur Zweigeteilten Laufbahn hängt auch nicht von der Farbpaletten der jeweiligen Regierung ab, sondern hat was mit dem beruflichen Selbstverständnis zu tun. Es ist gut und richtig, dass die Polizeipräsidenten und ihre Stellvertreter endlich der B Besoldung angehören. Dies entspricht ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben. Wieso meint man, dass die, die hautnah für den Bürger da und im wahrsten Sinne des Wortes mitten drin im Geschehen sind, eine solche deutliche Wertschätzung nicht verdient haben? Ist das Selbstüberschätzung, Abgehobenheit oder Arroganz? Klar ist es toll, wenn man selbst in die B Besoldung kommen kann und warum soll man dann noch dafür kämpfen, dass andere in A 9 bezahlt werden, wenn sie ihre ersten Schritte nach der Ausbildung zum Polizeibeamten machen. Wie heißt es so schön im Koalitionsvertrag: Zweigeteilte Laufbahn einführen Der Polizeiberuf stellt sehr hohe Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit muss auch angemessen vergütet werden. Wir werden deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die bisherigen Angehörigen des mittleren Dienstes schrittweise in den gehobenen Dienst übergeleitet werden und damit Zug um Zug die zweigeteilte Laufbahn einführen. Dabei werden wir einen Einstellungskorridor für den mittleren Dienst einrichten, um Realschulabgängern auch künftig den Zugang zum Polizeiberuf offen zu halten. Davon sind wir meilenweit entfernt. Wer nach der nächsten Wahl weiterhin Verantwortung tragen möchte, sollte sich an das halten was er versprochen hat. Die Sätze des Koalitionsvertrages wirken langsam aber sicher wie Hohn und sind ein Schlag ins Gesicht jedes Polizisten und jeder Polizistin. Die 500 Stellenhebungen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber und daran halten wir fest es muss weitergehen und wir brauchen endlich ein Datum. Wir wissen, dass polizeiintern kräftig gegen die Zweigeteilte Laufbahn gearbeitet wird. Es können doch in einer Einsatzhundertschaft nicht lauter Kommissare stehen, so sinngemäß die Aussage eines hohen Polizeiführers. Warum denn nicht? Aber dies zeigt deutlich, dass nicht verstanden wird, um GdP-Landesvorsitzender Seidenspinner fordert von der Landesregierung ein Datum zur Einführung der Zweigeteilten Laufbahn! Seite 2

3 was es geht. Ist dies nur reiner Egoismus oder steckt etwas anderes dahinter? Wir wollen ein klares und vor allem deutliches Bekenntnis der Landesregierung zu den Aussagen im Koalitionsvertrag mit einen konkreten gesetzlich festgeschriebenen Datum, ab wann es nur noch den gehobenen und höheren Dienst in der Polizei Baden Württemberg gibt. In einem weiteren Schritt wird es unerlässlich sein, dass genaue und verlässliche Konzepte erstellt werden, wie wir unsere Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst überführen. Dabei geht es uns nicht nur um den reinen Farbwechsel von Blau nach Silber, sondern wir möchten verlässliche Perspektiven schaffen. Bedenket ihr werdet an euren Versprechen gemessen. Bisher ist da nicht viel. Mitteilung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung: Trennungsgeldanträge Aufgrund der Polizeireform gehen nunmehr verstärkt Trennungsgeldanträge beim LBV ein. Um die eingehenden Anträge zügig und möglichst ohne Rückfragen bearbeiten zu können, weist das LBV darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorgelegt werden müssen: Ausgefüllter Trennungsgeldantrag (Vordruck Nr. 1231, bei täglicher Rückkehr an den Wohnort Vordruck Nr. 1232, bei Verbleib am Dienstort Die Vordrucke findet Ihr auf der Homepage des LBV ( Der Antrag wird über die jeweilige Reisestelle der Dienststelle eingereicht. Die Reisestelle ergänzt den Trennungsgeldantrag um wichtige Buchungsinformationen und leitet den Antrag anschließend an das LBV weiter. Bei Erstantrag: Eine Kopie der Versetzungsverfügung Sofern ein Antrag nach Art. 6 PolRG gestellt wird: Eine Kopie der Entscheidung über den Antrag nach Art. 6 Ledige mit eigenem Hausstand: Eine Kopie des Mietvertrags Schichtdienstleistende: Eine Kopie des Schichtplans! Seite 3

4 Leere Versprechen und was nun? GdP-fordert betroffene Beschäftigte der Datenstationen auf, den Klageweg zu beschreiten Laut Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung wurde zwischen HPR und Innenministerium vereinbart, dass in 2 Runden die Datenstationsangehörigen von EG 6 nach EG 8 höhergruppiert werden. Nun haben wir erfahren, dass das Finanzministerium erneut prüft. Das bedeutet, dass sich die zugesagten Höhergruppierungen wieder verzögern. Ergo bleibt eine längst überfällige Besserstellung aus und ob die Einsatzassistenten eine andere Eingruppierung erfahren können, ist in weite Ferne gerückt. Da es schon mehrere Urteile über die richtige Eingruppierung von Beschäftigten der Datenstationen gibt nämlich nach EG 8 können wir nur raten, dass alle Kolleginnen und Kollegen in EG 6 den Klageweg beschreiten. Betroffene Kolleginnen und Kollegen bitten wir, sich mit der GdP Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen! Richtige Eingruppierung? Christina Falk, stellvertretende Landesvorsitzende, fordert zur Klage auf! In den letzten Wochen ging nachfolgender in den Dienststellen auf zahlreichen Rechnern ein und führte zu Kopfschütteln und Verunsicherung: Hier das Mail (auszugsweise).wir haben Ihnen kürzlich die Übersichten über die Beschäftigten in Ihren Organisationseinheiten zur Überprüfung zugeleitet. Die Entgeltgruppe der Tarifbeschäftigten ergibt sich aus diesen Listen. Bei der letzten Polizeichefbesprechung hat das Innenministerium darauf hingewiesen, dass für die Schaffung höherwertiger Stellen mit Ausnahme der beabsichtigten Stellenhebungen für die Datenerfassung in den Datenstationen derzeit keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sind alle Vorgesetzten dafür verantwortlich, den Tarifbeschäftigten allenfalls Tätigkeiten zu übertragen, die ihrer Entgeltgruppe entsprechen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weist in seinen Verwaltungsvorschriften regelmäßig darauf hin, dass streng darauf zu achten ist, dass die auszuübende bzw. ausgeübte Tätigkeit keinem höheren Tätigkeitsmerkmal als dem der Entgeltgruppe der veranschlagten Stelle entspricht. Nach 12 TVL entspricht eine Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte! Seite 4

5 Arbeitsvorgänge anfallen, die die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe erfüllen. D.h., dass nicht jede höherwertige Tätigkeit zwangsläufig eine Höhergruppierung zur Folge hat. Die höherwertigen Tätigkeiten müssen auch dem tarifrechtlich geforderten Umfang entsprechen. An dieser Stelle machen wir darauf aufmerksam, dass es im Zusammenhang mit der Umsetzung des Nichtvollzugskonzepts nicht gelungen ist, Tätigkeiten z.b. in den Führungsgruppen der Reviere zu beschreiben, die über die Entgeltgruppe 5 bzw. allenfalls Entgeltgruppe 6 hinausgegangen sind. Für auftretende Zweifelsfragen steht das Personalreferat zur Verfügung. Es stellt sich zunächst die Frage, was das eigentlich soll, denn die Wirklichkeit ist eine andere und die Verantwortlichen. Des Weiteren erscheint es als ein schlechter Scherz, wenn man weiß, dass man sich gerade im Finanzministerium erhebliche Gedanken über die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes Gedanken macht. Ein weiterer Punkt wird deutlich: Nie war es so wichtig, dass wir endlich das Berufsbild Polizeifachangestellte mit der entsprechenden Eingruppierung bekommen. Das zeigt dieses Mail mehr als deutlich. Ebenso offensichtlich ist dass es die Landesregierung wohl nie ernsthaft in Erwägung gezogen hat, denn öffentlichen Dienst wirklich zukunftsfähig und attraktiv zu gestalten. Baden Württemberg zahlt lieber Niedriglohn, als sich von dieser schlechten Art der Arbeitgebermentalität zu verabschieden. Auf unsere Wahlprüfsteine zur letzten Landtagswahl hat der Parteivorsitzende der SPD und jetzige Finanzminister Nils Schmid folgendes geantwortet: Frage 1: Welche Verbesserungen haben Sie sich für die Tarifbeschäftigten der Polizei gedacht? Die derzeitigen Eingruppierungen der Tarifbeschäftigten bedürfen struktureller Verbesserungen. Die Tätigkeitsbeschreibungen bzw. Stellenbewertungen der Tarifbeschäftigten der Polizei müssen im Regelwerk des TVL ihre gerechte Berücksichtigung finden. Vieles ist in den letzten Jahren an höherwertigen Tätigkeiten dazu gekommen. Leider hat man es bisher versäumt, im TVL analog dem früheren BAT die Merkmale für die einzelnen Entgeltgruppen neu festzulegen. Darüber hinaus müssen mehr Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden. Potential sehen wir auch in einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Hierdurch konnte ein großer Schritt zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf unternommen werden. Um flexible Arbeitszeitmodelle umzusetzen bedarf es einer entsprechenden räumlichen und technischen Ausstattung. Eine Vor oder Nachmittagstätigkeit darf nicht langer am fehlenden Schreibtisch und fehlenden PC scheitern. Darüber hinaus müssen die Möglichkeiten für die Telearbeit von zu Hause aus ausgebaut werden. Das oben zitierte Mail, welches auf Grund einer Besprechung in der Polizeichef Runde versandt wurde, spricht leider eine völlig andere Sprache.! Seite 5

6 Auf Seite 65 des Koalitionsvertrages ist zudem folgendes zu finden:..wir werden die Einführung eines eigenständigen Berufsbildes des Polizei Fachangestellten auf den Weg bringen. Die Aufstiegsmöglichkeiten für die Tarifbeschäftigten bei der Polizei sowie die Besoldungs und Beförderungssituation bei den Verwaltungsbeamtinnen und beamten bei der Polizei werden wir auf den Prüfstand stellen mit dem Ziel, die derzeitige unbefriedigende Situation zu verbessern Auch diese Aussage scheint in völlige Vergessenheit geraten zu sein. Wenn politische Aussagen eine solch geringe Halbwertszeit haben, dann können wir den Laden bald zu machen und brauchen uns als Gesellschaft nicht wundern, wenn sich immer mehr Menschen davon abwenden. Wir halten nach wie vor an unserer Forderung zur Schaffung des Berufes Polizei Fachangestellte/r fest. Wenn es die Landesregierung wirklich ernst meint, den öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig zu machen, dann muss sie endlich handeln und nicht nur wohlklingende Worte zu Papier bringen, die dann schneller von der Tagesordnung verschwunden sind, als sie geschrieben wurden.! Seite 6

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