Der Zeitraum dieser Abrechnung

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1 <IPS00>Dokumment_Start</IPS00> <IPS01>Rechnung</IPS01> <IPS02> </IPS02> <IPS03>Hofmann</IPS03> <IPS04>Gemeindewerke Kahl Vers.Ges.mbH</IPS04> <IPS05>158542</IPS05> <IPS06>2010</IPS06> <IPS07> </IPS07> <IPS08>0006-ARV </IPS08> <IPS09>Frau</IPS09> <IPS10>Margareta Kraft </IPS10> <IPS11>Weingartenstr. 13</IPS11> <IPS12>63796 Kahl a. Main</IPS12> <IPS13>Deutschland</IPS13> <IDX1006> VAC S0000R ET 0300</ID X1006> <IDX1008>H ofmann</id X1008> <IDX1009> ph< /ID X1009> $$AKDB Seite 1 von 6 Gemeindewerke Kahl * Postfach 1049 * Kahl am Main Herrn Toni Muster Milchstraße Kahl a. Main Bitte stets angeben! Achtung neue Bankverbindung! Kundennr Rechnungsdatum R e c h n u n g s k o p i e Rg.-Nr ARV Der Zeitraum dieser Abrechnung Strom- und Wasserrechnung der Gemeindewerke Kahl Versorgungsges. mbh und Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Kahl die Zeit vom bis Verbrauchsstelle: Y Muster, Toni D Kahl a. Main, Milchstraße 18 Für den obengenannten Abrechnungszeitraum stellen wir Ihnen folgendes in Rechnung: Versorgungsart % Strom 635,23 19,00 120,69 755,92 Wasser 162,74 7,00 11,40 174,14 Abwasser 276,54 0,00 276,54 (gemäß der Abrechnung vom ) Gesamtbetrag 1.074,51 132, ,60 abzüglich angeforderte Abschläge ,52-128, ,00 Rechnungsbetrag 25,99 3,61 29,60 zuzüglich bestehende Forderung / abzüglich bestehendes Guthaben 0,00 noch zu zahlender Betrag Die über das Jahr 2010 zu leistenden Abschlagszahlungen 29,60 Diesen Betrag werden wir bis zum von folgendem Konto abbuchen: Kontonr , Bayer Hypo- und Vereinsbank, BLZ Sind zu hohe oder zu niedrige Abschlagsbeträge gezahlt worden, ist die Differenz zu den angeforderten Abschlägen hier aufgeführt. Aus den vorstehenden Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich das künftige Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge. Fälligkeitstermine Vertragsnummer Geschäftsbereich Umsatzsteuer % Bruttobetrag , , , , , , , , , , Gesamtabschlag 100,36 12,64 113, Abwasser 25,00 0,00 25, Strom Vertrieb 61, ,66 73, Wasser 14,02 7 0,98 15,00 Die detaillierte Berechnung Ihrer Verbrauchskosten, sowie weitere Hinweise finden Sie auf den Folgeseiten. Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbh Am Christnersee Kahl am Main Aufsichtsratvorsitzender: Jürgen Seitz Geschäftsführer: Volker Oster HRB 8565 Amtsgericht Aschaffenburg USt.-IdNr.: DE Internet: info@gemeindewerke-kahl.de Telefon: / Telefax: / Bankkonten: Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau (BLZ ) Raiffeisenbank Aschaffenburg EG (BLZ ) Hypovereinsbank Kahl (BLZ ) / / 63796

2 Kundeninformationen: Seite 2 von 6 Bei den berechneten Entgelten der Tarife Strom und Wasser handelt es sich um privatrechtliche Forderungen (Rechnung). Der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr liegt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kahl zugrunde. Bei dem berechneten Entgelt Kanalbenutzung handelt es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen (Bescheid). Die Berechnung der Wasserkosten erfolgt nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und deren ergänzende Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Zahlungen Diese Rechnung ist zwei Wochen nach Erhalt fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von einem Monat nach Zustellung in unserer Abteilung Verbrauchsabrechnung geltend zu machen und berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Mahnungen sind gebührenpflichtig. Für die bei Rücklastschriften fällig gewordenen Gebühren hat der Kunde die entstandenen Fremdkosten des Bankinstitutes zu bezahlen. Mitteilungspflicht / Umzugsmeldung Um- und Fortzüge sind rechtzeitig (2 Wochen vorher) mitzuteilen. Datenschutz Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbh automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt und gegebenenfalls übermittelt. Stromkennzeichnung gemäß 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom : Der Gesamtenergieträgermix der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbh setzt sich zusammen aus 17,6 % Kernkraft, 24,0 % fossiler und sonstiger Energieträger und 58,4 % erneuerbarer Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0,0004 g/kwh radioaktivem Abfall und 228 g/kwh CO2-Emission. Lieferung Stromprodukt Wasserkraft (mit RECS-Zertifikaten) und energreen Die Produkte energreen und Wasserkraft besteht zu 100% aus erneuerbaren Energien. Dabei entstehen weder CO2-Emission noch radioaktiver Abfall. Die Durchschnittswerte der Stromerzeuger in Deutschland im Vergleich setzten sich zusammen aus 24,9 % Kernkraft, 57,8 % fossiler und sonstiger Energieträger und 17,3 % erneuerbarer Energien. Damit verbundene Umweltauswirkung von 0,0007 g/kwh radioaktivem Abfall und 508 g/kwh CO2-Emission. Haben Sie noch Fragen? Unsere Mitarbeiter erteilen Ihnen gerne Auskunft (06188) , -78 oder -79

3 Seite 3 von 6 Bitte stets angeben! Achtung neue Bankverbindung! Kundennr Rechnungsdatum R e c h n u n g s k o p i e Rg.-Nr ARV Strom Der Tarif nach welchem abgerechnet wird Vertragsnummer: 1234 aktueller Vertragsgegenstand: Allg. Tarif Haushalt Zählpunkt: DE S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.0 Zählernummer: Messart: Eintarif-Zählwerk-Bezug kwh kwh Ablesekennzeichen: Hochrechnung System Differenz: kwh x Zählerfaktor 1 = kwh Berechnungsgrundlage den Zählerstand am ist der Zählerstand kwh am Verbrauch HT kwh kwh Enthaltene Netznutzungsentgelte im Rechnungsbetrag netto [ ] 262,45 darin enth. Messstellenbetrieb [ ] Energiehändler an den Netzbetreiber zahlen muss 24,84 darin enth. Messung [ ] 4,50 Arbeitspreis Verrechnungspreis fester Leistungspreis Stromsteuer Tarif: Allg. Tarif Haushalt kwh 15,50 Ct / kwh 483,14 % 19,00 24,84 * 365 Tag(e) / ,84 19,00 63,35 * 365 Tag(e) / ,35 19, kwh 2,05 Ct / kwh Beträge: 635,23 19,00 120,69 755,92 Wasser Die Stromsteuer ist gesetzlich dem Arbeitspreis hinzuzurechnen Verbrauch in 2009 Netznutzungsentgelte sind die Beträge die jeder 63,90 19,00 Verbrauch in 2010 Preis pro Kilowattstunde Ist der Grundpreis Fortsetzung auf nächster Seite

4 Seite 4 von 6 Wasser Vertragsnummer: 5678 aktueller Vertragsgegenstand: Gartenwasser Zählernummer: GW m³ 65 m³ Differenz: 6 m³ x Zählerfaktor 1 = 6 m³ Zählernummer: GW Zähler wurde am gegen den neuen Zähler ausgewechselt Differenz: x Zählerfaktor 1 = Verbrauch 11 m³ 6 m³ Grundpreis Tarif: Gartenwasserzähler 13,50 * 365 Tag(e) / ,50 7,00 % Beträge: 13,50 7,00 0,95 14,45 Wasser Vertragsnummer: 9101 aktueller Vertragsgegenstand: Wasser Zählernummer: WA m³ 519 m³ Differenz: 61 m³ x Zählerfaktor 1 = 61 m³ Zählernummer: WA m³ Ablesekennzeichen: Hochrechnung System Differenz: 25 m³ x Zählerfaktor 1 = 25 m³ Berechnungsgrundlage den Zählerstand am ist der Zählerstand 21 m³ am Verbrauch 89 m³ 86 m³ Arbeitspreis Grundpreis Tarif: Haushaltsversorgung m³ 1,45 / m³ 124,70 % 7,00 24,54 * 365 Tag(e) / ,54 7,00 Beträge: 149,24 7,00 10,45 159,69 Abwasser Das Gartenwasser wird hier nur informativ angezeigt. Ist in der genannten Wassermenge (86 m³) enthalten und wird dann beim Abwasser (siehe nächste Seite) in Abzug gebracht. Fortsetzung auf nächster Seite

5 Seite 5 von 6 Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Kahl - Eigenbetrieb "Abwasserwirtschaft Kahl" - Bitte stets angeben! Achtung neue Bankverbindung! Kundennr Rechnungsdatum R e c h n u n g s k o p i e Rg.-Nr ARV Abwasser Vertragsnummer: 1213 aktueller Vertragsgegenstand: Abwasser Zählernummer: GW m³ 65 m³ Differenz: 6 m³ x Zählerfaktor 1 = 6 m³ Zählernummer: GW Differenz: x Zählerfaktor 1 = Zählernummer: WA m³ 519 m³ Differenz: 61 m³ x Zählerfaktor 1 = 61 m³ Zählernummer: WA m³ Ablesekennzeichen: Hochrechnung System Differenz: 25 m³ x Zählerfaktor 1 = 25 m³ Berechnungsgrundlage den Zählerstand am ist der Zählerstand 21 m³ am Verbrauch 78 m³ 8 Arbeitspreis Grundpreis Tarif: Abwasser ,15 / m³ 252,00 24,54 * 365 Tag(e) / ,54 % Beträge: 276,54 0,00 276,54 Das Gartenwasser wird bei der Abwasserabrechnung aufgelistet und dort auch direkt in Abzug gebracht. 86 m³ Abwasser - 6 m³ Gartenwasser = 8 abgerechnete Abwassermenge

6 <IDXCMD>END</IDXCMD> <IPS14>V</IPS14> Seite 6 von 6 Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Kahl - Eigenbetrieb "Abwasserwirtschaft Kahl" - Abwassergebühren: Die Berechnung und Erhebung der Abwassergebühren erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kahl in ihrer jeweils gültigen Fassung durch die Gemeindewerke Kahl Versorgungsges. mbh, die insoweit im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Kahl handelt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann jeder Adressat innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheids zustimmen, unmittelbar Klage erheben (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kahl a. Main, Aschaffenburger Straße 1, Kahl a. Main, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstr. 26, Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Kahl a. Main) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstr. 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Kahl a. Main) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss

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