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1 Krankenversicherung Südtirol Martin Matscher Salzburg,

2 Öffentliche Gesundheitsversorgung Verfassung der Republik Italien Art. 32 Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft und gewährleistet den Bedürftigen kostenlose Behandlung... Staatsgesetz Nr. 833/1978 Abschaffung des Krankenkassensystems und Einführung des öffentlichen Südtiroler Gesundheitsdienstes

3 Eintragung ins Gesundheitswesen (Krankenversicherung) In den Gesundheitsdienst eingetragen (versichert) sind alle italienischen Staatsbürger mit meldeamtlichem Wohnsitz oder Domizil in Italien/Südtirol. Die Gültigkeit der Eintragung ist, für in Italien/Südtirol wohnhafte Bürger/innen zeitlich unbegrenzt. Die Streichung kann nur infolge Todes oder einer Verlegung des ständigen Aufenthaltsortes erfolgen.

4 Krankenversicherung Studenten Hauptwohnsitz Südtirol ohne Arbeitstätigkeit im Ausland: - Krankenversicherung in Südtirol - Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland über EHIC - Notwendige Leistungen im Rahmen des Aufenthaltes: für Studenten auch nicht dringende Leistungen - Geplante Leistungen (Psychotherapien) über Salzburger Gebietskrankenkasse anfragen

5 Krankenversicherung Studenten Hauptwohnsitz im Ausland ohne Arbeitstätigkeit: - Krankenversicherung im Ausland über Modell S1 des Südtiroler Sanitätsbetriebes - Muss im Gesundheitssprengel in Südtirol beantragt werden - Für Studenten an Universitäten oder anerkannten Hochschulen - Anspruch im Ausland auf alle von der Salzburger Gebietskrankenkasse vorgesehenen Leistungen

6 Krankenversicherung Studenten Hauptwohnsitz Südtirol mit Arbeitstätigkeit gegen Entlohnung und mit Arbeitsvertrag im Ausland: - Anmeldung über Arbeitgeber - Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland für die Zeit der Arbeitstätigkeit - Zuständigkeit Salzburger Gebietskrankenkasse - Mitteilung an Gesundheitssprengel Südtiroler Sanitätsbetrieb

7 Krankenversicherung Studenten Geringfügig beschäftigt: - Verdienst nicht mehr als 438,05 Euro/Monat - Nur Unfall-, keine Krankenversicherung - Anmeldung über Arbeitgeber - Zuständig für Beurteilung: Salzburger Gebietskrankenkasse

8 Krankenversicherung Studenten Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Studenten: - gesetzliche Krankenversicherung Salzburger Gebietskrankenkasse - Anspruch auf alle Leistungen der Salzburger Gebietskrankenkasse - Mit rund Euro/Monat ist der Student kranken- und rentenversichert - Mitteilung an Gesundheitssprengel Südtiroler Sanitätsbetrieb

9 Krankenversicherung Studenten Informationen: - Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK): Michael-Weiss-Weg 10, 5021 Salzburg Tel: zwischenstaatliches@sgkk.at

10 Krankenversicherung Rückkehr Südtirol Hauptwohnsitz Südtirol - Rentenbezug Ausland: Krankenversicherung in Südtirol über das Modell E121 (S1) der ausländischen Krankenkasse Hauptwohnsitz Südtirol - Doppelrente Südtirol - Ausland: Krankenversicherung in Südtirol Hauptwohnsitz Ausland Doppelrente Südtirol Ausland: Krankenversicherung Ausland

11 Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung 1. Dringende, unaufschiebbare Leistungen Europäische Gesundheitskarte (EHIC) 2. Geplante, hochspezialisierte Leistungen S2 (ex E112)

12 Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung 2. Rückvergütung von Leistungen im Ausland Neue EU Richtlinie 24/2011 Bürger nimmt im Ausland Leistungen als Privatpatient in Anspruch Öffentliche und private Einrichtungen Vorabgenehmigung für Krankenhausaufenthalte Rückvergütung nach Leistungen und Tarifen des Heimatlandes

13 Pflegesicherung Südtirol Pflegebedarf ausschlaggebend Berücksichtigung psychischer Erkrankungen wie Demenz Finanziert zu 100% aus Steuermitteln (Landeshaushalt) Gekoppelt an 5jährige Ansässigkeit in Südtirol, davon mindestens 1 Jahr vor Bezug des Pflegegeldes

14 Pflegesicherung in Südtirol Einführung Pflegesicherung Südtirol: LG 9 vom Pflegefälle: 2,8 % der Gesamtbevölkerung fast die Hälfte aller über 85-Jährigen nur knapp 14 % bei 75- bis 84-Jährigen über , 2/3 werden zu Hause gepflegt 200 Mio. Euro jährliche Ausgaben Pflegestufe Pflegebedarf in Stunden/Tag Pflegegeld/Monat , , ,00 4 mehr als ,00

15 Pflegesicherung im Altersheim vor Erreichen 5jähriger (davon 1 Jahr aktueller) Ansässigkeit Heimgast zahlt Grundtarif (Kost und Logis ca. 50 Euro/Tag oder ca Euro/Monat) Rest bezahlt der Pflegefond und der Gesundheitsfond (Bezug Begleitgeld Zivilinvalidenkommission) 5jährige (davon 1 Jahr aktuelle) Ansässigkeit Heimgast zahlt Grundtarif Rest bezahlt der Pflegefond und der Gesundheitsfond

16 Eigenverantwortung stärken 10% Gesundheitssystem 10% 50% Lebensstil 20% genetische Veranlagung 20% 20% Umwelt 20% 50%

17 Danke für die Aufmerksamkeit!

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