0111 Deponiegasprogramm

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1 0111 Deponiegasprogramm Programm zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: final Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung Dieser beruht auf der Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August 2015., ergänzt mit Punkten aus der Version v2.2 / Mai 2017

2 Zusammenfassung SGS wurde von der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK beauftragt, die Verifizierung des Programmes "0111 Deponiegasprogramm" durchzuführen. Die Programmbeschreibung war nach Vorgaben der CO2-Verordnung und BAFU-Vollzugsmitteilung erstellt und am validiert worden. Das Programm war vom BAFU am für die Ausstellung von Bescheinigungen als geeignet verfügt und 2014 gestartet worden. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollzugsmitteilung des BAFU 2015: Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde, zur CO2- Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Basis der Verifizierung bildet der Monitoringbericht Version 1.2 vom Die vorliegende Verifizierung über die Periode vom bis ist die zweite seit Projektbeginn. Bis zum Ende der Monitoringperiode sind sechs Vorhaben realisiert worden, von denen fünf noch in Betrieb sind. Zwei dieser Vorhaben wurden während der Monitoringperiode neu realisiert. Für diese galt es auch die Korrektheit der Aufnahme (Erfüllung der Aufnahmekriterien, korrektes Referenzszenario, Monitoringvorgaben, Berechnungsformeln) zu überprüfen, und es wurde auch ein Vor-Ort-Besuch durchgeführt. Für alle fünf Vorhaben zu überprüfen galt es die Korrektheit des Monitorings und der Berechnungen anhand der umfangreichen Monitoringdokumentation. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 13 Befunde, darunter: 5 Aufforderungen zu Erklärungen (Clarification Request, CR) 7 Aufforderungen zu Korrekturmassnahmen (Corrective Action Request, CAR) 1 Aufforderungen zu zukünftigen Abklärungen/Anpassungen (Forward Action Request, FAR) Als wichtigstes Resultat kann der Verifizierer festhalten, dass die Programmbetreiberin ein qualitativ sehr hochstehendes Monitoringsystem betreibt, das mit den Vorgaben der Programmbeschreibung übereinstimmt, und mit dem es gelingt, die komplexen Aufgaben der Quantifizierung von Emissionsverminderungen von Deponiegasprojekten überzeugend zu bewältigen. Basierend auf dem verifizierten Monitoringbericht wurden durch das Programm die folgenden Emissionsverminderungen erzielt: Monitoringperiode bis Emissionsverminderung [t CO2eq] 4'140 2

3 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Christoph Leumann, Ingrid Finken, Roland Furrer, Verifizierter Monitoringzeitraum bis Zeritifizierungszyklus 2. Verifizierung 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung V4.4, Version und Datum des Validierungsberichts V2, Version und Datum des Monitoringberichts V1.2, Verfügung Eignungsentscheid: Datum Ortsbegehung: Datum Neu aufgenommene Vorhaben "Kehlhof" und "Plaun Grond" Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob die Angaben zum tatsächlich umgesetzten Programm und zu den einzelnen Vorhaben vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere der Datenerfassung und -verarbeitung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Da es sich um ein Programm handelt, wurden zusätzlich folgende Ziele verfolgt: 4. Prüfung der Erfüllung der Aufnahmekriterien der neu aufgenommenen Vorhaben im Programm, und damit Prüfung von deren Berechtigung zur Anrechnung von Emissionsverminderungen 5. Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung der Vorhaben Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und zusätzlichen Anforderungen für das vorliegende Programm ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetzung und Betrieb des Programmes und der einzelnen Vorhaben bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Programmbeschreibung. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 3

4 2. Überprüfung der Prozesse zur Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Programmbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Programmbeschreibung resp. des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachteten Dokumente befindet sich im Anhang A1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuche vor Ort am : - Vorhaben "Kehlhof" - Vorhaben "Plaun Grond" Die zwei besuchten Vorhaben sind im Jahr 2016 neu realisiert worden. Zusammen mit der Verifizierung des Vorhabens wurde damit eine repräsentative Stichprobe aller bis heute realisierten Vorhaben besucht. Kontaktpersonen, angetroffene Situation, geklärte Fragen und andere Befunde aus den Begehungen sind in Anhang 2, Teil 4 (Begehungsprotokolle) dokumentiert. 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste: Dabei auch: Prüfung der Erfüllung der Aufnahmekriterien der neu aufgenommenen Vorhaben und der korrekten Identifikation von Ausgangslage, Referenzszenario und Berechnungsformel, Prüfung sämtlicher Monitoringdaten, Cross-Checks- und Plausibilisierung, Prüfung der Berechnungsfiles. 4. Bereinigung von CRs und CARs 5. Verfassen des Berichtes 6. Technisches Review 7. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche, die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS Société Générale de Surveillance SA bestätigt ihre Unabhängigkeit vom Gesuchsteller Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe zusammengestellt. Die Stiftung KliK ist als Programmbetreiberin für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Programms, noch an der Programmüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Das Unternehmen sowie der zugelassene Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle bestätigen, dass sie keine Projekte und 4

5 Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbst durchgeführte Projekte und Programme), validieren oder Monitoringberichte verifizieren, an deren Entwicklung 1 sie beteiligt waren. Sie bestätigen ausserdem, nicht in irgendeiner Form bereits an der Entwicklung desselben Projekts oder Programms beteiligt gewesen zu sein, an dessen Validierung oder Verifizierung sie beteiligt sind. Des Weiteren verpflichten sich das Unternehmen sowie der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle keine Validierungen und Verifizierungen für diejenigen Auftraggeber durchzuführen, für die sie an der Entwicklung von Projekten oder Programmen beteiligt waren. Sie verpflichten sich ferner, keine Projekte oder Programme für Auftraggeber zu validieren oder zu verifizieren, für die sie eine Beratung oder einen Audit bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich durchgeführt haben 2. Diese Einschränkungen gelten nur für die Projekttypen, welche von diesen Beteiligungen betroffen sind 3. Der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Validierung/Verifizierung vom Auftraggeber der Validierung/Verifizierung und seinen Beratern unabhängig sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 1 Explizit, aber nicht abschliessend gelten die Erstellung von Gesuchsunterlagen sowie die Beratung von Erstellern von Gesuchsunterlagen als Beteiligung an der Entwicklung. Die Erstellung eines Monitoringberichts gilt ebenfalls als Entwicklung. 2 Dies betrifft Unternehmen, die mit oder ohne einen Vertrag mit der EnAW oder der act Beratungsleistungen bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich erbringen. 3 Beispielsweise darf ein Unternehmen keine Validierung eines Projekts A des Projekttyps 1.1 für den Auftraggeber x durchführen, wenn es bereits das Projekt B des Projekttyps 1.1 für den Auftraggeber x entwickelt hat. Das Unternehmen dürfte hingegen ein Projekt C des Projekttyps 7.1 für den Auftraggeber x validieren. 5

6 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Projektnummer / Registrierungsnummer Deponiegasprogramm Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK Freiestrasse Zürich Mischa Classen mischa.classen@klik.ch Tel.: Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Methanemissionen aus Deponien, welche in der Ausgangslage in die Atmosphäre entweichen, sollen vernichtet werden. Zudem sollen Massnahmen, welche zur beschleunigten Mineralisierung des Deponiekörpers führen, umgesetzt werden können. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Abfackelung / Energetische Nutzung von Methan andere: Vermeidung von Methanemissionen im Deponiekörper Angewandte Technologie 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Der Monitoringbericht ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU-Webseite zur Verfügung gestellten Vorlage eingereicht, und er enthält ausschliesslich aktuelle Verweise auf Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente. Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Die Dokumentation, die bedingt durch die aufwändige Monitoringmethode und die umfangreichen Messdaten sehr umfangreich ist, ist transparent und übersichtlich gegliedert, was deren Verifizierung sehr erleichterte. Mit CAR 1 wurden lediglich einige formelle Korrekturen in der Benennung der Dokumente verlangt, um deren Zuordnung vollständig klar zu machen. Der Gesuchsteller (KliK) ist korrekt identifiziert und identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Im Übrigen gab es keine Fragen zu diesem Abschnitt. 6

7 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im validierten Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Die Methode ist sehr komplex. Die Beschreibung findet sich: 1. in der validierten Projektbeschreibung 2. im "Monitoringhandbuch" (mitgeltendes Dokument [4] im Anhang des Monitoringberichts) 3. in separaten Monitoringvorgaben pro Vorhaben (Ordner [5] im Anhang des Monitoringberichts). Es ist deshalb aus Sicht des Verifizierers angemessen, dass die Beschreibung im Hauptdokument des Monitoringberichts nicht wiederholt wird. Während der Verifizierung zeigte sich, dass die etablierten Prozess- und Managementstrukturen weitestgehend den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen entsprechen. Sie sind durchwegs korrekt beschrieben und angemessen umgesetzt. Dasselbe gilt auch für die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und archivierung und die Qualitätssicherung. Mit CAR 2 wurden einige Korrekturen im "Monitoringhandbuch" verlangt, mit CR 1 einige Erläuterungen (vor allem zu den vorgenommenen Änderungen). FAR aus der letztjährigen Verifizierung: Bei der letztjährigen Verifizierung war ein FAR 2015_1 aufgestellt worden. Die als Reaktion darauf eingeführten Vorgaben zur Kalibrierung der Gasanalysegeräte und zum Umgang mit Fehlmessungen wurden vom Verifizierer als nicht vollkommen genügend eingestuft. Das Problem wurde in CAR 5 weiter behandelt. FARs des BAFU: In der Verfügung über die Ausstellung von Bescheinigungen vom hat das BAFU vier weitere FARs aufgeführt. Deren genauer Wortlaut ist in Anhang A2, Teil 2 (Liste der Fragen) aufgeführt. Die FARs 2 bis 4 bestätigen die Korrektheit der Praxis, die bereits bei der letzten Verifizierung überprüft wurde, und machten keine Änderungen erforderlich. FAR 5 verlangt die Prüfung der korrekten Aufnahme der zwei im Jahr 2016 realisierten Vorhaben, die wie ohnehin vorgesehen im Rahmen der vorliegenden Verifizierung vollzogen wird. Somit sind alle FARs erledigt. Prüfung der korrekten Aufnahme neuer Vorhaben: Das Prüfverfahren zur Aufnahme neuer Vorhaben ist zweckmässig und entspricht den Vorgaben aus der Validierung. Für jedes aufgenommene Vorhaben wird in einem eigenen Dokument ( Beurteilung_ Vorhaben_Nr_Projekt_Datum) aufgezeigt, wie die Aufnahmekriterien erfüllt werden. Verbunden mit dem Aufnahmeentscheid ist auch ein Nachweis der wirtschaftlichen Additionalität für jedes Vorhaben anhand einer Investitionsanalyse. Die notwendigen Nachweisdokumente sind als Beilagen beigefügt und durchwegs korrekt ausgewertet. Im Laufe der Monitoringperiode 2016 wurden die zwei Vorhaben "Plaun Grond" und "Kehlhof" neu aufgenommen. Zu diesem Abschnitt wurden die folgenden CRs und CARs gestellt: Mit CR 2 wurde eine Frage zum Aufnahmekriterium "intermittierender Betrieb der bisherigen Fackel" im Vorhaben "Plaun Grond" geklärt. Mit CR 5 wurden Fragen geklärt zum Excel-File " _A1_ Formular_ Deponiegasprogramm", das bei der Prüfung der Aufnahmefähigkeit für jedes Vorhaben ausgefüllt wird. 7

8 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) In technologischer Hinsicht entsprechen alle Vorhaben der Programmbeschreibung. Von den 6 bis heute umgesetzten Vorhaben sind 5 Schwachgasfackeln zur Verbrennung von Deponiegas (Technologie T1: Vernichtung von Methan). Mit dem Vorhaben "Kehlhof" wurde erstmals auch ein Vorhaben zur Kombination von Aerobisierung und Vernichtung (T1+T2) verwirklicht. Überprüfung Ausgangslage, Referenzszenario und Berechnungsformel der einzelnen Vorhaben : Im Dokument Nr_Beurteilung_Vorhaben_Nr_Projekt_Datum wird für jedes Projekt die Ausgangslage und das Referenzszenario beschrieben, begründet, und die der Programmmethodik entsprechende Berechnungsformel hergeleitet. Die Belege sind als Anhang beigefügt, und sie wurden bei der Verifizierung geprüft (vgl. dazu Prüfprotokoll im Teil 3 der Checkliste). Für das Vorhaben "Plaun Grond" gab es aus Sicht des Verifizierers zwei Punkte kritisch zu überprüfen. Der eine Punkt betrifft die Zuordnung zum Referenzszenario R4 (Entgasung und intermittierender Betrieb der bestehenden Fackel). Zu diesem Punkt wurden ergänzende Erklärungen eingeholt (CR 2), die alle schlüssig beantwortet wurden. Der zweite Punkt betrifft die Frage, ob es sich bei den vorgenommenen Eingriffen in das Entgasungssystem (Bau von Vertikalbrunnen zur Tiefenentgasung) um eine Erweiterung im Sinn der Programmmethodik (Programmbeschreibung S. 22/23) handelte. Dass dies nicht der Fall ist, wird anhand der Formel für Fall 5 aufgezeigt. Es konnte zusätzlich auch an der Begehung plausibel gemacht werden, weil mit den neuen Brunnen das Deponiegas auf der gleichen Fläche gefasst wird wie in der bereits bestehenden Entgasung. Die Reichweite der Entgasung wird lediglich in der Tiefe erweitert, nicht in der Fläche. Referenzszenario und Berechnungsformeln sind für dieses Vorhaben somit vollständig korrekt hergeleitet und angewendet worden. Beim Vorhaben "Kehlhof" verlangte der Verifizierer einerseits weitere Erläuterungen (CR 3), andererseits aber auch grundlegende Korrekturen (CAR 3). Das Vorhaben war bei der Aufnahme ursprünglich dem Referenzszenario R1 zugeordnet worden, wobei geltend gemacht wurde, dass der Faktor "O" in diesem Fall Null betragen solle. Gemäss Programmbeschreibung S. 30 ist es zwar möglich, "bei Vorliegen von harter Evidenz (ausführliche Messkampagne)" für Einzelvorhaben einen von 0.5 abweichenden O-Faktor vorzuschlagen. Der Gesuchsteller hatte zwar Methanmessungen vorgelegt, doch ging aus diesen nach Auffassung des Verifizierers nicht auf evidente Weise hervor, dass keinerlei Methanoxidation stattfindet und dass damit ein O-Faktor von 0 korrekt sei. Bei der Begehung erörterte der Verifizierer mit den anwesenden Fachexperten des Projekteigners und des BAFU dann die Frage, ob die Zuordnung des Vorhabens zur Ausgangslage A1 resp. dem Referenzszenario R1 (keine Entgasung) überhaupt korrekt ist. Im Dokument "A3_Ergaenzung zur Ausgangslage" wird durch Deponiefachleute der Firma Dplus AG nämlich geltend gemacht, das Kriterium "gebildetes Methan migriert durch den Deponiekörper an die Oberfläche" treffe auf den vorliegenden Fall nicht zu. Wegen der Oberflächenabdichtung mit darunter liegender Drainageschicht entweiche das Deponiegas direkt in die Atmosphäre, ohne dass die humöse Oberflächenschicht durchströmt werde, in der normalerweise die Oxidation stattfindet. Aufgrund der in der Dokumentation beschriebenen und vor Ort angetroffenen Verhältnisse konnte sich der Verifizierer dieser Auffassung grundsätzlich anschliessen. Formell sind zwar auch die Kriterien für die Ausgangslage A2 nicht vollständig erfüllt, da das Deponiegas nicht abgesaugt wird. In materieller Hinsicht gleicht die Situation aber tatsächlich weitestgehend der Situation A2, da aufgrund der Bauweise der Deponie eine Art Entgasung stattfindet. In der Folge hat der Gesuchsteller das Aufnahmedossiers des Vorhabens angepasst und das Vorhaben neu der Ausgangslage A2.a "Entgasung aber keine Behandlung" resp. dem Referenzszenario R2 "Entgasung ohne Abfackelung" zugewiesen. Der Verifizierer kann bestätigen, dass nun im korrigierten Beurteilungdossier (Dokument "Beurteilung_Vorhaben_04_Kehlhof_170921" mit Anhängen, sowie Excel-File " _A1_Formular_Deponiegasprogramm_Kehlhof_170928") 1. alle Angaben korrekt sind, 2. Ausgangslage und Referenzszenario nachvollziehbar begründet sind, 8

9 3. die Berechnungformeln korrekt wiergegeben werden, 4. die anzuwendenden ex-ante-parameter schlüssig hergeleitet und korrekt angegeben sind. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Das Monitoring folgt durchwegs der validierten Programmmethodik, und die Emissionsverminderungen werden gemäss den Formeln der validierten Programmbeschreibung berechnet. Projektemissionen spielen bei der eingesetzten Technologie nur eine kleine Rolle. Die zu erhebenden Parameter sind der Stromverbrauch (zur Errechnung von PECO2,Strom,y) und fossile Hilfsbrennstoffe (zur Errechnung von PECO2,Fossil,y). Fossille Brennstoffe werden nur in Kleinmengen in Form von Propangas bei der Zündung der Fackeln gebraucht. Da sich der Aufwand für eine Messung des Gasverbrauchs nicht lohnt, werden konservative Überschlagsrechnungen verwendet. Dies steht im Einklang mit der validierten Methodik, die nicht zwingend exakte Messungen verlangt, und ist angesichts der Tatsache, dass die Projektemissionen sehr klein sind (< 1 tco2eq pro Vorhaben, und < 1% der Emissionsreduktionen), aus Sicht des Verifizierers angemessen und korrekt. Bei der Technologie T1 (Abfackelung von Deponiegas), zu der 4 der 5 im Jahr 2016 aktiven Vorhaben gehören, lautet die zentrale Formel zur Bestimmung der Referenzemissionen: Bei der Technologie T1 + T2 (Aerobisierung + Vernichtung von Methan), die im Vorhaben "Kehlhof" zur Anwendung kommt, lautet die Formel: mit: Dementsprechend sind die Schlüsselparameter und die zentralen Messgeräte des Monitorings: - Gaszähler zur Messung von VDG,t - Gasanalysegerät zur Messung von CCH4,t, sowie im Falle der Aerobisierung CC02,t 9

10 Die Berechnung der Emissionsreduktionen erfolgt für alle Vorhaben in identisch aufgebauten Excel- Files (ER_2016_Vorhaben_Datum_Kürzel). In diesen werden auch konservative Elemente zum Umgang mit Funktionsstörungen oder anderen ungewöhnlichen Daten eingebaut. So werden beispielsweise keine Emissionsreduktionen ausgewiesen, wenn die Fackel die geforderte Betriebstemperatur nicht erreicht, selbst wenn dann gewisse Methanmengen verbrannt werden. Im Vorhaben "Plaun Grond" gab es ein Problem mit dem Gasanalysegerät. Zwischen dem (Projektbeginn) und dem funktionierte dieses nicht richtig, bis es durch ein neues Gerät ersetzt wurde. Da die Anlage normal lief und alle anderen Parameter korrekt aufgezeichnet wurden (inkl. Fackeltemperatur und Volumenstrom), wurde für die Periode vom die Methankonzentration anhand der Messergebnisse nachfolgender Perioden, in welchen die Anlage konstant lief, abgeschätzt. Dabei wurde die durchschnittliche Menge Methan/h jener Perioden ermittelt und mal 80% gerechnet (konservativer Faktor). Das Vorgehen ist nach Ansicht des Verifizerers sachgerecht und ausreichend konservativ. Die Berechnungen wurden vom Verifizierer vollständig nachvollzogen, und insbesondere wurde geprüft, ob die Formeln der Projektbeschreibung vollständig korrekt im Excel umgesetzt wurden. Der Verifizierer kann die Korrektheit der Berechnungen bestätigen. Im Rahmen der Verifizierung wurden die folgenden CRs und CARs gestellt: Mit CAR 4 wurden für das Vorhaben "Plaun Grond" Ergänzungen in den Monitoringvorgaben zu Stromverbrauch/ -produktion und Propangasverbrauch verlangt. CR 4, CAR 5 und FAR 1 haben beide die Kalibrierung der Gasanalysegeräte zum Gegenstand, da diese relativ schnell abdriften können. Mit CR 4 wurden die aktuellsten Kalibrierungsprotokolle eingeholt, mit CAR 5 eine Verkürzung des Kalibrierungsintervalls (Änderung des Monitoringhandbuchs) verlangt, und mit FAR 1 wird klargestellt, dass diese Anpassung rückwirkend über die ganze Monitoringperiode 2017 anzuwenden ist. Mit CAR 6 wurde ein kleiner rechnerischer Fehler korrigiert bei der erwähnten rechnerischen Herleitung des verbrannten Methans nach Ausfall eines Messgerätes in Plaun Grond. Mit CAR 7 wurden eine falsche Bezeichnung in einem Berechnungsfile des Vorhabens "En Craux" korrigiert und Erklärungen zur Plausibilität der Messdaten eingeholt. Alle Korrekturen wurden korrekt ausgeführt und alle Fragen geklärt. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Es gab keine wesentlichen Änderungen, und es wurden keine CARs oder CR zu diesem Themenbereich gestellt. 10

11 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Programm mithilfe des Monitoringberichts, allen notwendigen zusätzlichen Dokumenten gemäss Anhang A1 und der Besichtigung von zwei der vier im Programm realisierten Vorhaben gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde: 0111 Deponiegasprogramm Als wichtigstes Resultat kann der Verifizierer festhalten, dass die Programmbetreiberin ein qualitativ sehr hochstehendes Monitoringsystem betreibt, das mit den Vorgaben der Programmbeschreibung übereinstimmt, und mit dem es gelingt, die komplexen Aufgaben der Quantifizierung von Emissionsverminderungen von Deponiegasprojekten überzeugend zu bewältigen. Die Evaluation des Programms hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode bis Emissionsverminderung [t CO2eq] 4'140 Bei der nächsten Verifizierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: FAR 2016_1: Die Bestimmungen des Monitoringhandbuchs in der Fassung 1.4 vom sind rückwirkend über die ganze Monitoringperiode 2017 anzuwenden. Ort, Datum: Zürich Fachexperte: Christoph Leumann Verantwortliche für technisches Review / Qualitätssicherung: Ingrid Finken Gesamtverantwortlicher: Roland Furrer 11

12 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung Teil 1: Checkliste Teil 2: Liste der Fragen Teil 3: Prüfprotokolle Teil 4: Begehungsprotokolle 12

13 A1 Liste der verwendeten Unterlagen: 13

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16 Methoden und Tools: UNFCCC (2015): Tool to determine the mass flow of a greenhouse gas in a gaseous stream, Methodological tool, Version

17 0111 Deponiegasprogramm Programm zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 2 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Hinweis SGS zur Checkliste: Die vorliegende Checkliste basiert auf der Vorlage des BAFU ("Verifizierung Checkliste, Vorlage v2.0 vom ). Allerdings fokussiert diese auf Projekte. Für programmspezifische Punkte empfiehlt das BAFU Ergänzungen auf der Grundlage der BAFU-Mitteilung Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland, Kapitel 8 sowie Anhang J Abschnitt 4.4. Solche Ergänzungen sind die Fragen 2.8 ff zur Erfüllung der Aufnahmekriterien sowie 3.5 ff zu Ausgangslage, Referenzszenario und Berechnungsformeln der einzelnen Vorhaben. Ausserdem wurden zwei zusätzliche Teile in diesen Anhang integriert: - Teil 3: Prüfprotokolle (beziehen sich auf wichtige Aspekte der einzelnen Vorhaben) - Teil 4: Begehungsprotokolle Alle entsprechenden Ergänzungen sind jeweils mit orangem Tabellenkopf markiert. 17

18 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Hinweis SGS: Der Monitoringbericht wurde mit der BAFU-Vorlage V1.1 vom März 2017 erstellt. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) Hinweis SGS: Mit CAR 1 wurden einige formelle Korrekturen in der Benennung der Dokumente verlangt, um deren Zuordnung vollständig klar zu machen. CAR Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Hinweis SGS: Im Monitoringbericht ist KliK als Gesuchsteller aufgeführt. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. Hinweis SGS: Die Monitoringmethode ist sehr komplex. Die Beschreibung findet sich: 1. in der validierten Projektbeschreibung 2. im "[Monitoringhandbuch" (mitgeltendes Dokument [4] im Anhang des Monitoringberichts) 3. in separaten Monitoringvorgaben pro Vorhaben (mitgeltende Dokumente [5] im Anhang des Monitoringberichts). Es ist deshalb aus Sicht des Verifizierers angemessen, dass die Methode im Hauptdokument des Monitoringberichts nicht wiederholt wird. Mit CAR 2 wurden einige Korrekturen im "Monitoringhandbuch" verlangt, mit CR 1 einige Erläuterungen (vor allem zu den vorgenommenen Änderungen). 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Trifft zu Trifft nicht zu CAR 2 CR 1 18

19 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung Trifft nicht zu 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Die Prozesse bezüglich des Monitorings sind in der Programmbeschreibung nur grob beschrieben, dafür aber im Monitoringhandbuch präzisiert. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). () 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Die Verantwortlichkeiten bei der Datenerhebung sind in der Programmbeschreibung nur grob beschrieben, dafür aber im Monitoringhandbuch [4] und in den vorhabenspezifischen Monitoringvorgaben [5] präzisiert. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). () 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. Hinweis SGS: Mit CAR 2 wurden einige Korrekturen im "Monitoringhandbuch" verlangt. CAR 2 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. Hinweis SGS: Die Qualitätssicherung ist in der Programmbeschreibung nur allgemein beschrieben, dafür aber im Monitoringhandbuch [4] präzisiert. () 19

20 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis SGS: Es gab bei der Erstverifizierung einen FAR (FAR 2015_1). Die Massnahmen dazu sind im Monitoringbericht beschrieben. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Hinweis SGS: Die aufgrund des FAR 2015_1 aus der Erstverifizierung eingeführten Vorgaben zur Kalibrierung der Gasanalysegeräte und zum Umgang mit Fehlmessungen werden vom Verifizierer als nicht vollkommen genügend eingestuft. Das Problem wird in CAR 5 weiter behandelt. Trifft zu Trifft nicht zu CAR Überprüfung der Aufnahmekriterien (Art. 5a Abs. 1 Bst. c CO2-Verordnung) Hinweis SGS: Dieser Abschnitt wurde in die Checkliste eingefügt, da bei einer Verifizierung eines Programms die Erfüllung der Aufnahmekriterien zu prüfen ist. Die Überprüfung wird im Detail anhand des Prüfprotokolls 1 in Teil 3 dieses Anhangs dokumentiert Die Erfüllung der Aufnahmekriterien ist für alle aufgenommenen Vorhaben vollständig und transparent dokumentiert. Hinweis SGS: Mit CR 2 wurde eine Frage zum Aufnahmekriterium "intermittierender Betrieb der bisherigen Fackel" im Vorhaben "Plaun Grond" geklärt. Mit CR 5 wurden Fragen geklärt zum Excel-File " _A1_ Formular_ Deponiegasprogramm", das bei der Prüfung der Aufnahmefähigkeit für jedes Vorhaben ausgefüllt wird Entsprechende Nachweisdokumente sind vollständig vorhanden. Hinweis SGS: siehe Der Entscheid über die Erfüllung der Aufnahmekriterien ist für alle Vorhaben korrekt. Trifft zu Trifft nicht zu CR 2 CR 5 CR 2 20

21 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 4, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis SGS: Die Unterstützung der Vorhaben durch staatliche Finanzhilfen wird bei der Anmeldung zum Programm abgefragt und stellt ein Ausschlusskriterium für die Teilnahme dar. Trifft zu () Trifft nicht zu 3.2.2a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a 3.3.1b Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 4 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 21

22 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Der Umsetzungsbeginn des Programmes ist der (Umsetzungsbeginn des ersten Vorhabens, bei Registrierung vom BAFU bestätigt). Der Umsetzungsbeginn der einzelnen Vorhaben ist im Rahmen der Prüfung der Aufnahme dokumentiert (Aufnahmekriterium 1.9) Trifft zu Trifft nicht zu 3.4.2a 3.4.2b 3.4.3a 3.4.3b 3.4.4a 3.4.4b Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Bei Erstverifizierung geprüft. Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Bei Erstverifizierung geprüft. Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Hinweis SGS: Bei Erstverifizierung geprüft. Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). () () () 22

23 3.5 Ausgangslage, Referenzszenario, angewandte Technologie und Berechnungsformel der einzelnen Vorhaben sind korrekt bestimmt und dokumentiert. Hinweis SGS: Diese Frage wurde in die Checkliste eingefügt, da für jedes neu aufgenommene Vorhaben jeweils die relevante Ausgangslage, das massgebende Referenzszenario und die angewendete Technologie zu überprüfen sind. Die Überprüfung wird im Detail anhand des Prüfprotokolls 2 in Teil 3 dieses Anhangs dokumentiert. Mit CR 2 wurde eine Frage zum Aufnahmekriterium "intermittierender Betrieb der bisherigen Fackel" im Vorhaben "Plaun Grond" geklärt. Mit CR 3 wurden zusätzliche Erläuterungen zu Ausgangslage und Technologie des Vorhabens Kehlhof verlangt. Mit CAR 3 wurde zudem eine Überprüfung und konsistentere Darstellung des Referenzszenarios desselben Vorhabens verlangt. Als Reaktion darauf wird das Vorhaben nun unter dem Referenzszenarios R2 "Entgasung ohne Abfackelung" geführt, was aus Sicht des Verifizierers angemessen ist. CR 2 CR 3 CAR 3 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Hinweis SGS: Nicht relevant, weil es um Vorhaben eines Programms geht (Standort in Programmbeschreibung nicht festgelegt). Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 23

24 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 5 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Hinweis SGS: Das Monitoring der Projektemissionen folgt grundsätzlich der validierten Programmmethodik. Die zu erhebenden Parameter sind der Stromverbrauch (zur Errechnung von PE CO2,Strom,y) und fossile Hilfsbrennstoffe (zur Errechnung von PE CO2,Fossil,y). Wie die massgebenden Daten erhoben werden, ist in den Monitoringvorgaben pro Vorhaben [5] beschrieben. Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). () Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Hinweis SGS: Mit CAR 4 wurden für das Vorhaben "Plaun Grond" Ergänzungen in den Monitoringvorgaben zu Stromverbrauch/ - produktion und Propangasverbrauch verlangt. CAR Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Hinweis SGS: CR 4 und CAR 5 haben beide die Kalibrierung der Gasanalysegeräte zum Gegenstand, die diese relativ schnell abdriften können. Mit CR 4 wurden die aktuellsten Kalibrierungsprotokolle verlangt, mit CAR 5 Änderungen an den Vorgaben im Monitoringhandbuch. CR 4, CAR b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren) Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. 5 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 24

25 4.2.8 Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. Hinweis SGS: Wo keine genauen Messungen vorliegen, werden konservative Überschlagsrechnungen verwendet (z.b. Anzahl Propangasflaschen). Angesicht der Tatsache, dass die Projektemissionen in materieller Hinsicht nur eine marginale Rolle spielen (< 1 tco2eq pro Vorhaben, und < 1% der Emissionsreduktionen), ist dies aus Sicht des Verifizierers angemessen und korrekt Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a b a b Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Die Formel ist in der Projektbeschreibung nicht angegeben, da je nach Vorhaben andere fossile Brennstoffe verwendet werden können. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). () Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Hinweis SGS: Im Vorhaben "En Craux 1" wird als Messparameter der Massestrom gemessen und nicht der Volumenstrom. Die Äquivalenz gegenüber einer Messmethode mit Erhebung des Volumenstroms wurde vom Verifizierer anlässlich der Erstverifizierung bestätigt. Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). () 25

26 4.3.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. Hinweis SGS: Mit CR 4 wurden die aktuellsten Kalibrierungsprotokolle der Gasmessgeräte verlangt. CR b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Hinweis SGS: Mit CAR 3 wurde eine Überprüfung und konsistentere Darstellung des Referenzszenarios im Vorhaben Kehlhof verlangt. Als Reaktion darauf wird das Vorhaben nun unter dem Referenzszenarios R2 "Entgasung ohne Abfackelung" geführt, was aus Sicht des Verifizierers angemessen ist. CAR Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a 4.3.7b Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren) Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Hinweis SGS: Mit CAR 6 wurde ein kleiner rechnerischer Fehler korrigiert bei der rechnerischen Herleitung des verbrannten Methans nach Ausfall eines Messgerätes in Plaun Grond. Mit CAR 7 wurden eine falsche Bezeichnung in einem Berechnungsfile des Vorhabens "En Craux" korrigiert und Erklärungen zur Plausibilität der Messdaten eingeholt. CAR 6, CAR Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) 26

27 4.4.2 Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) Hinweis SGS: Es ist keine Wirkungsaufteilung erforderlich, da Vorhaben gar nicht aufgenommen werden, wenn sie andere Finanzhilfe resp. Beiträge aus Massnahmen nach CO2V erhalten (Aufnahmekriterium 2). 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c 5.1.1d Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Hinweis SGS: Keine Erlöse, sondern nur Kosten. Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a 5.2.1b 5.2.1c Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Hinweis SGS: Die Programmbeschreibung enthält lediglich eine Grobschätzung. Bis 2016 konnten erst 6 Projekte umgesetzt werden, nicht 17 wie in der Programmbeschreibung vorgesehen. Die Grobschätzung ist deshalb nicht mit den effektiv erzielten Emissionsverminderungen vergleichbar. Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. () 27

28 5.2.1d Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar. ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO2-Verordnung erfüllen. 28

29 Teil 2: Liste der Fragen Erledigung der FARs aus der letzten Verifizierung FAR 2015_1 Erledigt 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage a) Für Gasanalysegeräte sind in den Monitoringvorgaben die Anforderungen an die Eichung klarer zu beschreiben. Insbesondere ist festzuhalten: - dass mindestens einmal pro Jahr eine Eichung durchgeführt werden muss, - dass die Eichperiode verkürzt werden muss, falls Abweichungen festgestellt werden, die über die Toleranzgrenzen gemäss Monitoringhandbuch hinausgehen, - dass die Berechnungen auf konservative Weise korrigiert werden müssen, falls derartige Abweichungen über die Toleranzgrenzen hinaus zu einer Überschätzung der Emissionsreduktionen führen. b) Für Gaszähler und Massendurchfluss-Messsysteme, welche werkseitig geeicht sind, ist zu klären, wie lange die Eichung gültig ist, und ob nach einer bestimmten Zeit eine Funktionskontrolle oder Nachkalibrierung durch den Hersteller erforderlich ist. Antwort Gesuchsteller ( ) Richtlinien zum Thema Kalibrierung wurden im Monitoringhandbuch eingefügt. Für Gasanalysegeräte wird dabei mindestens eine Kalibrierung pro Jahr verlangt. Das Intervall wird verkürzt, falls Abweichungen festgestellt werden, und die Emissionsreduktionen werden nach unten korrigiert, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden. Für die Gaszähler und Durchfluss- Messsysteme gilt die werkseitige Kalibrierung nach Auskunft der Hersteller für mehr als sieben Jahre. Für eine möglichst einfache Handhabung wurde im Monitoringhandbuch eine entsprechende Vorgabe integriert, dass die Geräte nach drei Jahren neu kalibriert werden müssen oder ein Abzug bei den Emissionsverminderungen vorgenommen werden muss. Fazit Verifizierer ( ): Mit der Erweiterung des Monitoringhandbuchs um Richtlinien zum Thema Kalibrierung ist auf den FAR adäquat reagiert worden. In materieller Hinsicht werden allerdings die Vorgaben zur Kalibrierung der Gasanalysegeräte und zum Umgang mit Messabweichungen wegen ausbleibender Kalibrierung als nicht vollkommen genügend eingestuft. Der FAR ist erledigt, das Thema Kalibrierung wird aber in CAR 5 nochmals behandelt. 29

30 Weitere FARs des BAFU In der Verfügung über die Ausstellung von Bescheinigungen vom hat das BAFU zusätzlich die folgenden FARs aufgeführt: Die FARs 2 bis 4 bestätigen die Korrektheit der Praxis, die bereits bei der letzten Verifizierung überprüft wurde, und machten keine Änderungen erforderlich. FAR 5 wird in der vorliegenden Verifizierung erfüllt. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen, wonach die Korrektheit der Aufnahme der Vorhaben erst nach ihrer Umsetzung überprüft wird. Somit sind alle FARs erledigt. 30

31 Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. Frage ( ): Das Monitoringhandbuch (Dokument "Monitoring-Handbuch_170717") wurde gegenüber der Version 1.1 des Vorjahres geändert, wobei die Version 1.3 auf den datiert ist. Korrekterweise wurde diese Änderung auch in der Tabelle in Kapitel 1.1 des Monitoringberichts stichwortartig beschrieben. Um die Änderungen im Detail nachvollziehbar zu machen, bittet der Verifizierer dazu um weitere Erläuterungen: - Es wird um eine Word-Version im Änderungsmodus gebeten, falls eine solche vorhanden ist. - Welche Änderungen sind aus Sicht des Programmbetreibers materiell von Bedeutung, und was war das Ziel der entsprechenden Änderungen? - Wurden die in der Version 1.3 vom beschriebenen Vorgaben und Verfahren rückwirkend auf die ganze Monitoringperiode ab angewendet, oder gibt es Aspekte, die zu Beginn nach einem anderen Verfahren vollzogen und nicht mehr korrigiert werden konnten? (Falls ja, bitte in dieser Antwort beschreiben, wie effektiv vorgegangen wurde). Antwort Gesuchsteller ( ) - Eine Word-Version im Änderungsmodus wurde dem Verifizierer zur Verfügung gestellt. - Die wichtigsten Änderungen im Monitoringhandbuch sind am Schluss des Handbuches (vor dem Anhang) dokumentiert. Die wichtigsten Änderungen, welche gegenüber der Version 1.1 vorgenommen wurden, sind folgende: o Kapitel 1-4: Anpassung bzgl. Datenverarbeitung durch die Programmkontrolle: Die Rohdaten werden nicht vierteljährlich sondern nur einmal pro Jahr aus der Datenbank exportiert und analysiert. Die Methanfracht wird nur vom Programmbüro und nicht auch noch von der Programmkontrolle berechnet. o Anhang B Bestimmung Massenstrom: Die Formeln für die Berechnung der Methanfracht, welche vorher jeweils in den Monitoringvorgaben enthalten waren, wurden eingefügt. So müssen diese in den Monitoringvorgaben neuer Vorhaben nicht mehr wiederholt werden. o Kapitel 1: Das Vorgehen für die Meldung der Kalibrierdaten wurde neu eingefügt. o Kapitel 6: Ergänzung im Rahmen der Beantwortung von FAR 1 der Erstverifizierung (Kalibrierung von Gasanalytik und Gasmessgeräten) - Die Version 1.3 des Monitoringhandbuchs vom gilt für alle Vorhaben rückwirkend für die ganze Monitoringperiode ab dem Allfällige Abweichungen von den Vorgaben im Monitoringhandbuch und den Monitoringvorgaben sind im Anhang A.1, Dokument Vorhabenumsetzung_Aenderungen_ xlsx dokumentiert. Fazit Verifizierer ( ) Die Fragen sind schlüssig beantwortet. Der CR wird geschlossen. 31

32 CR 2 Erledigt Die Erfüllung der Aufnahmekriterien ist für alle aufgenommenen Vorhaben vollständig und transparent dokumentiert Entsprechende Nachweisdokumente sind vollständig vorhanden. 3.5 Ausgangslage, Referenzszenario, angewandte Technologie und Berechnungsformel der einzelnen Vorhaben sind korrekt bestimmt und dokumentiert. Frage bezüglich des Vorhabens "Plaun Grond" ( ): Als Nachweis für den intermittierenden Betrieb wird im Dokument "Beurteilung_Vorhaben_ 01_Plaun Grond_150904" auf den Bericht von Oester Messtechnik vom , Seite 3 verwiesen. Dort steht aber nur: "Mit der Optimierung des Durchflusses konnte die Absaugmenge auf von 15 auf 22 m3/h erhöht werden mit einem Methangehalt um 40 Vol.-%. ( ). Aufgrund der zeitweise tieferen Methankonzentrationen (<30 Vol.-%) wird das anfallende Deponiegas zurzeit nicht vollständig über die bestehende Fackel verbrannt." Gibt es noch andere Belege, dass die frühere Fackel nur noch intermittierend betrieben werden konnte (z.b. Betriebsrapporte oder Messdaten aus dem Betrieb der früheren Fackel)? Antwort Gesuchsteller ( ) Im Bericht von Oester Messtechnik vom wird auf Seite 8 zudem folgendes erwähnt: Das Gebläse der Entgasungsanlage läuft ohne grössere Zwischenfälle. Die Fackel kann zur Zeit nur intermittierend betrieben werden. Die Tabelle 8 desselben Berichtes enthält eine Mehrjahresstatistik der Entgasung von Diese enthält Messwerte für die Methankonzentration sowie die abgesaugte Deponiegasmenge, welche deutlich unterhalb der Mindestkonzentration und menge gemäss Angaben des Fackelherstellers ([11] A3_170829_Handbuch_Hofstetter_EGH01_Fackel_PlaunGrond.pdf) liegen. Gemäss Handbuch beträgt die Mindestkonzentration von Methan 25% bei einem Deponiegas-Volumenstrom von 100 m 3 /h. Dies entspricht einer Mindestmethanfracht von 18 kg/h. Diese Mindestmenge wurde gemäss Mehrjahresstatistik seit dem Jahr 2004 nicht mehr erreicht. Die Beurteilung des Vorhabens Plaun Grond wurde entsprechend ergänzt (Beurteilung_Vorhaben_01_PlaunGrond_ pdf). Fazit Verifizierer ( ) Mit den ergänzenden Erläuterungen, die in dieser Antwort und an der Begehung vom abgegeben wurden, ist es für den Verifizierer vollständig nachvollziehbar, dass die Fackel tatsächlich nur noch in intermettierendem Betrieb hätte weiter betrieben werden können. Der CR wird geschlossen. CR 3 Erledigt 3.5 Ausgangslage, Referenzszenario, angewandte Technologie und Berechnungsformel der einzelnen Vorhaben sind korrekt bestimmt und dokumentiert. Fragen bezüglich Aufnahmekriterium 1.4 (Stand der Technik) des Vorhabens "Kehlhof" ( ): Gemäss Projektbeschreibung (Dokument "Beurteilung_Vorhaben_04_Kehlhof_160223_rev2") und technischem Bericht (Dokument "555.6_Techn_Bericht_170130") war eigentlich geplant, das Methan zunächst mit einer Schwachgasfackel für Methangehalte von 12%-30% zu verbrennen, anschliessend mit einem Flox-Brenner für Methangehalte von 6%-30%, was der Technologie T1+T2 entspricht. Realisiert wurde schliesslich die Schwachgasfackel, die aber nach einem guten Monat bereits nur noch intermittierend betrieben werden konnte, weil der Methangehalt so stark abfiel. Seither wird nur noch die Aerobisierung ohne Methanverbrennung betrieben (Technologie T2). Dazu folgende Fragen: - War dieser rasche Abfall der Methankonzentration zu erwarten, oder trat er überraschend auf? 32

33 - Wird auch bei weiteren Ausbauschritten (z.b. zusätzlichen Gasbrunnen in neuen Kompartimenten der Deponie) nicht damit gerechnet, dass dauerhaft höhere Methangehalte auftreten? - Weshalb wird auf den Einbau eines Flox-Brenners verzichtet? Ist dieser Verzicht dauerhaft oder vorübergehend? - Welche Technologie ist gemäss Gesuchsteller für den zukünftigen Betrieb der Entgasung auf dieser Deponie vielversprechender, die Aerobisierung mit Abfackelung (T1+T2) oder diejenige ohne Abfackelung (T2)? (Bitte Stellungnahme begründen). Antwort Gesuchsteller ( ) 1. Dass der Abfall der Methankonzentration in so kurzer Zeit auftreten würde, war überraschend. Dies wird darauf zurückgeführt, dass die Tiefenabsaugung gut funktioniert und dadurch schnell aerobe Bedingungen aufgetreten sind. 2. Der Projekteigner geht davon aus, dass der Deponiebereich mit den hohen organischen Anteilen durch die bestehenden Bohrungen gut abgedeckt ist und keine neuen Brunnen erforderlich sind. Somit sind, solange die Aerobisierung läuft, keine höheren Methangehalte zu erwarten. 3. Die Methangehalte sind durch die Aerobisierung auf 0.7 % zurückgegangen, sodass der Betrieb eines Flox-Brenners nicht mehr möglich ist. Der Verzicht auf die Installation eines Flox-Brenners ist daher dauerhaft. 4. T2 (reine Aerobisierung) (Begründung sh. oben) Fazit Verifizierer ( ): Mit den obigen Antworten und den weiteren Informationen, die der Verifizierer an der Begehung vom erhalten hat, sind alle Fragen geklärt. Der CR wird geschlossen. CR 4 Erledigt / a Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen / Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage ( ): a) Beim Projekt Kehlhof wird in den vorhabenspezifischen Monitoringvorgaben (S. 20) alle vier Wochen eine Kalibrierung vorgegeben. Worauf stützt sich diese Vorgabe? Wird dies vom Hersteller des Gerätes so empfohlen? Und: Wird dies auch tatsächlich so gemacht? Bitte legen Sie der Antwort zwecks besserem Verständnis des Vorgehens sämtliche bis jetzt vorhandenen Kalibrierungsprotokolle bei, auch diejenigen des Jahres b) Für die Gasmessgeräte an den Standorten Val Casti und Plaun Grond datieren die letzten angegebenen Kalibrierungen der Gasmessgeräte vom , d.h. sie liegen zum heutigen Zeitpunkt bereits über ein Jahr zurück. Wurden seither neue Kalibrierungen durchgeführt? Falls ja bitte Kalibrierungsprotokolle übermitteln. Antwort Gesuchsteller ( ) a) Das in den Monitoringvorgaben erwähnte Kalibrierintervall von 4 Wochen für die Gasanalyse entspricht nicht einer Vorgabe des Herstellers sondern der Absicht des Projekteigners. Das Kalibrierintervall ist kürzer als jenes welches auf Programmebene gemäss Monitoringhandbuch erwartet wird. 33

34 b) Die Gasanalysegeräte wurden an den Standorten Val Casti und Plaun Grond am 24./ kalibriert. Die Kalibrierprotokolle wurden dem Verifizierer übermittelt. Fazit Verifizierer ( ): a) Aufgrund dieser Antwort und der bei der Begehung am erhaltenen Informationen kommt der Verifizierer zum Schluss, dass die Hersteller entsprechender Gasanalysegeräte keine fixen Kalibrierungsintervalle vorgeben, während denen eine bestimmte Messgenauigkeit garantiert wird. Die Frage angemessener Mindestvorgaben für die Kalibrierung der Gasmessgeräte im Monitoringhandbuch wird in CAR 5 behandelt. Die kürzeren vorgegebenen Kalibrierungsintervalle im Projekt Kehlhof sind damit nicht verbindlich, sondern eine Art Zielvorgabe, mit der der Projektbetreiber die Messgenauigkeit über die Mindestanforderungen hinaus verbessern will. b) Der Verifizierer dankt für die entsprechenden Kalibrierungsprotokolle, die eine ausreichende Messgenauigkeit der zwei Gasanalysegeräte nachweisen. CR 5 Erledigt Die Erfüllung der Aufnahmekriterien ist für alle aufgenommenen Vorhaben vollständig und transparent dokumentiert. Frage ( ): Zum Excel-File " _A1_Formular_Deponiegasprogramm", das bei der Prüfung der Aufnahmefähigkeit für jedes Vorhaben ausgefüllt wird, hat der Verifizierer folgende Fragen: - Im Gegensatz zur Version dieses Files vom sind in den Files der Vorgaben auch die Tabellen "ER" und "Zusätzlichkeit" mit Berechnungen enthalten. Werden die entsprechenden Berechnungen mit einer einheitlichen Vorlage für alle Vorhaben gemacht, oder wird die Tabelle für jedes Vorhaben einzeln angepasst? - Weshalb werden die Emissionsreduktionen jeweils über 7 Jahre lang berechnet, die Betriebskosten aber über 15 Jahre? Wenn die Anlagen tatsächlich 15 Jahre in Betrieb sind, werden sie doch auch so lange Treibhausgase reduzieren! Dies gilt selbst dann, wenn nur die ER aufgeführt werden, die bescheinigt werden können, denn nach Ablauf der Kreditierungsperiode können die einzelnen Vorhaben noch 10 Jahre weiter ER generieren. - Wie wird der Wert im Feld Zusätzlichkeit!L6 ("Ertrag aus Bescheinigungen bis") festgelegt? Offenbar ist er nicht bei allen Vorhaben gleich: Im Vorhaben "Plaun Grond" wird bis 2021 mit Erträgen aus Bescheinigungen gerechnet, im Vorhaben "Kehlhof" nur bis Eigentlich sollte bis zum Ende der Projektlaufzeit mit diesen Erträgen gerechnet werden, allenfalls mit einem geringeren Preis ab 2021! Antwort Gesuchsteller ( ) 1. Die Tabellen ER und Zusätzlichkeit werden jeweils vom Programmbüro eingefügt, um die Daten im Anmeldeformular auszuwerten. Bei diesen Tabellen handelt es sich um einheitliche Vorlagen, welche für alle Vorhaben verwendet werden. 2. Die Berücksichtigung von 7 statt 15 Jahren für die ex-ante Abschätzungen stammt noch aus der Programmentwicklung und rührte daher, dass man damals nur mit Erträgen aus dem Verkauf der Bescheinigungen bis 2020 rechnete. Dies hat bei Plaun Grond und Kehlhof aber keinen Einfluss auf die Zusätzlichkeit oder die Anrechenbarkeit der erzielten Emissionsverminderungen. Die exante Abschätzungen für Plaun Grond und Kehlhof wurden daher nicht angepasst. Die ex-ante Abschätzung der ER über 15 Jahre und die Berücksichtigung der Erträge aus dem Verkauf der Bescheinigungen nach 2020 wird aber bei neuen Vorhaben in Zukunft berücksichtigt werden. 3. Eigentlich wurde immer mit Erträgen bis 2020 gerechnet. Beim Vorhaben Plaun Grond wurde versehentlich 2021 eingesetzt. Dies ist hat aber keinen Einfluss auf die Zusätzlichkeit. Die Berechnung wurde daher nicht angepasst. Sh. Punkt 2. 34

35 Fazit Verifizierer ( ): Die Fragen sind schlüssig beantwortet, und alles ist für den Verifizierer gut nachvollziehbar. Selbst wenn einzelne Punkte in einzelnen Projekten kleine Fehler enthielten, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Feststellung der Zusätzlichkeit für die bisher aufgenommenen Vorhaben. Lediglich die Wirtschaftlichkeit mit Bescheinigungen kann sich verbessern. Es ist deshalb korrekt, dass die Korrekturen nur für künftig aufzunehmende Vorhaben beachtet werden, und die bisherigen Berechnungen nicht angepasst werden. Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) Frage ( ): Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind grundsätzlich vollständig und konsistent. Die Dokumentation ist übersichtlich und gut gegliedert. Es gibt jedoch ein paar Punkte im Zusammenhang mit der Benennung der Dokumente, die zu verbessern sind, um die Zuordnung der Dokumente vollständig klar zu machen und damit Verifizierung sowie Dokumentprüfung durch das BAFU zu erleichtern: - Bitte die Nachweisdokumente im Ordner "01_Beurteilung_Gesuch\Vorhaben\Anhang_3" genau so benennen wie im Anhang 3 des Dokuments "Beurteilung_Vorhaben_01_Projektname_Datum", also mit der Dokumentnummer in eckigen Klammern (z.b. "[2] A3_Bewilligung.pdf"). - Bitte Umlaute in den Dokumentbezeichnungen ersetzen durch "ae", "oe" und "ue". Ansonsten werden sie beim Herunterladen der Datei vom Server geändert, und es entstehen unverständliche Dateinamen (z.b. "A3_Best+ñtigung Kanton_150701"). - Die Ordner "07_Stromverbrauch" und "08_Propanverbrauch", die keine relevanten Dokumente enthalten, sollten weggelassen werden, ebenso wie auch der Hinweis auf entsprechende Dokumente im Anhang-Verzeichnis des Monitoringberichts. Sonst entsteht der Eindruck, die Dokumentation sei unvollständig, was gar nicht zutrifft, weil die entsprechenden Informationen an anderer Stelle stehen. (Das Dokument "Angaben zur Verifizierung des Klimaprojekts Kehlhof", das sich zur Zeit im Ordner "07_Stromverbrauch" befindet, kann z.b. in den Ordner "09- Messdaten\Kehlhof" verschoben werden.) Antwort Gesuchsteller ( ) - Die Dokumentnamen wurden angepasst. - Die Dokumentnamen wurden angepasst. - Die Ordner "07_Stromverbrauch" und "08_Propanverbrauch" sowie die Hinweise darauf im Anhang des Monitoringberichts wurden gelöscht. Das Dokument "Angaben zur Verifizierung des Klimaprojekts Kehlhof", das sich zurzeit im Ordner "07_Stromverbrauch" wurde in den Ordner "09-Messdaten\Kehlhof" verschoben. Fazit Verifizierer ( ) Die Anpassungen sind vollständig und korrekt ausgeführt. Der CAR wird geschlossen. 35

36 CAR 2 Erledigt 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. Frage ( ): Im Monitoringhandbuch (Version 1.3, Dokument "Monitoring-Handbuch_170717") wurden einige Unklarheiten oder Inkonsistenzen festgestellt, die zu korrigieren oder zu präzisieren sind: Tabelle 1: Die letzten zwei Prozessschritte werden beide als «Schritt 9» bezeichnet. Kapitel 1.1: "Abschliessend bestimmt das Programmbüro die Werte der vor dem Projektstart fixierten Berechnungsgrössen (ex post Parameter, Kapitel 2)". Müsste wohl heissen "anschliessend". Ausserdem müsste die Bezeichnung genau umgekehrt sein: fixiert sind die ex-ante-parameter, bei den ex-post Parametern wird nur festgelegt, wie sie gemessen werden müssen. Kapitel 1.3 (Kontrolle Einhaltung Monitoringvorgaben): «Das Deponiegasprogramm sieht eine jährliche Kontrolle vor Ort vor, um die Einhaltung der Monitoringvorgaben zu überprüfen. Die Häufigkeit dieser Kontrollen ist aber grundsätzlich nach Bedarf.». Heisst dies nun, dass Kontrollen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, bei Bedarf auch häufiger, oder kann das Intervall auch grösser sein als ein Jahr? Es ist ein verbindliches Mindestintervall für die Kontrolle festzulegen. Kapitel 1.6 (Datenerfassung und Konsolidierung): "Die Kontrollstelle liest die Daten in ihre Datenbank ein und korrigiert die Daten um allfällige Störungen zu berücksichtigen". Wer ist diese Kontrollstelle (PK, PB oder PV)? Ausserdem fehlt ein Hinweis auf Kapitel 3 und 4, wo klar wird, dass es nicht nur um Datenerfassung und -konsolidierung, sondern auch um Plausibilisierung, Kontrolle und Berechnung anhand der gemessenen Daten geht. Oder geht es dabei um eine ganz andere Vorkontrolle als das in Kapitel 3 und 4 erwähnte Datenhandling? Kapitel 1.8 (Leistungen und Zuständigkeiten): Es fehlt die Zuständigkeit für die folgenden beschriebenen Leistungen: -Prüfung und Bestätigung von Kalibrierungen durch KliK gemäss Kapitel Festlegung und Herleitung der ex-ante Parameter gemäss Kapitel Datenkontrolle und -konsolidierung gemäss Kapitel Auswahl der zu messenden ex-post Parameter gemäss Kapitel 2.2 Kapitel 3, Tabelle 3, Schritt D6: «Übermittlung der Daten an BafU zur Bescheinigung der Emissionsreduktionen». Müsste eher heissen: «Erstellung des Monitoringberichtes anhand der konsolidierten Daten zu Handen der Verifizierung.» Kapitel 3.2 (Korrektur der Rohdaten): «Die vorgenommenen Korrekturen werden in der Tabelle Datenkorrektur festgehalten und erläutert (Anhang zum Monitoringbericht).». Es gibt keinen Anhang zum Monitoringbericht mit dieser Bezeichnung! Wo finden sich die entsprechenden Erläuterungen tatsächlich? Kapitel 3.4 (Bestätigung Messdaten und ER durch PT): «Die korrigierten Daten werden der Stiftung zusammen mit dem Monitoringbericht für die Deponie zugestellt. Die Stiftung lässt diese Daten durch den Programmteilnehmer bestätigen.» Dem Verifizierer sind bis jetzt keine derartigen "Monitoringberichte für die Deponie" bekannt. Existieren sie überhaupt? Weshalb sind sie dann aber nicht Teil des Programm- Monitoringberichts? Oder handelt es sich um Dokumente im Anhang des Monitoringberichts, die 36

37 aber einen anderen Namen haben? Bitte klären! Kapitel 6 (Kalibrierung der Messgeräte): Korrekturen bezüglich des Kalibrierungsintervalls von Gasmessgeräten, die in CAR 5 beschrieben werden. Antwort Gesuchsteller ( ) - Tabelle 1: Die Nummerierung wurde angepasst. - Kapitel 1.1: Die Formulierung wurde angepasst. - Kapitel 1.3: Die Kontrolle vor Ort ist im Monitoringhandbuch festgehalten, um der Stiftung die Möglichkeit zu geben, eine solche Kontrolle in Auftrag zu geben, falls dies als notwendig erachtet wird. Eine jährliche Kontrolle ist in der Programmbeschreibung nicht vorschrieben und wird nicht als notwendig erachtet. Das Kapitel 1.3 im Monitoringhandbuch wurde daher nicht angepasst. - Kapitel 1.6: Mit Kontrollstelle ist die Programmkontrolle (PK) gemeint. Dies wurde im Handbuch angepasst. Bei den Korrekturen beim Datenimport handelt es sich um allfällige Korrekturen der Rohdaten gemäss Kapitel 3.2. Ein entsprechender Verweis wurde eingefügt. (vgl. Kommentar zu Kapitel 3.2 unten) - Kapitel 1.8: In der Tabelle 2 im Kapitel 1.8 werden die Zuständigkeiten während des Monitorings aufgezeigt. Die Festlegung der ex-ante und der zu überwachenden Parameter wird durch das Programmbüro bei der Beurteilung des Gesuches um Aufnahme im Programm vorgenommen. Die Zuständigkeiten dafür sind in Tabelle 1 enthalten. Die Zuständigkeiten für die Kontrolle der Kalibrierprotokolle sowie für die Datenkontrolle und konsolidierung wurden in der Tabelle 2 ergänzt. - Kapitel 3: Der Text zu D6 wurde entsprechend angepasst. - Kapitel 3.2: Falls Korrekturen vorgenommen werden, werden diese dokumentiert und dem Monitoringbericht beigelegt. In der Monitoringperiode 2016 wurden keine solchen Korrekturen vorgenommen. - Kapitel 3.4: Die Stiftung kommuniziert dem Projekteigner in Form eines Briefes die berechneten Emissionsverminderungen. Ein Beispiel eines solchen Briefes wurde dem Verifizierer zur Verfügung gestellt (Dokument_ pdf). - Kapitel 6: vgl. CAR 5. Fazit Verizierer ( ) - Tabelle 1: OK - Kapitel 1.1: OK. - Kapitel 1.3: Die Formulierung dieses Kapitels ist zwar unpräzise. Auf eine Präzisierung kann jedoch verzichtet werden, da eine jährliche Kontrolle gemäss Programmbeschreibung nicht vorschrieben ist. - Kapitel 1.6: OK - Kapitel 1.8: OK - Kapitel 3: OK - Kapitel 3.2 und 3.4: Der Verifizierer dankt für die Erläuterungen. - Kapitel 6: vgl. CAR 5. Alle notwendigen Korrekturen sind ausgeführt. Der CAR wird geschlossen. 37

38 CAR 3 Erledigt 3.5 Ausgangslage, Referenzszenario, angewandte Technologie und Berechnungsformel der einzelnen Vorhaben sind korrekt bestimmt und dokumentiert Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Korrekturforderung bezüglich Vorhaben "Kehlhof" ( ): Gemäss Dokument "Beurteilung_Vorhaben_04_Kehlhof_160223_rev2" gilt im Vorhaben Kehlhof das Referenzszenario "A1 Deponiegas wird nicht gefasst und nicht abgesaugt". Da aber der in diesem Szenario in der Projektbeschreibung vorgeschlagene Faktor O=0.5 nicht der Realität entspricht, wird für dieses Vorhaben mit O=0 gerechnet. Gemäss Programmbeschreibung S. 30 ist es zwar möglich, "bei Vorliegen von harter Evidenz (ausführliche Messkampagne)" für Einzelvorhaben einen von 0.5 abweichenden O-Faktor vorzuschlagen. Tatsächlich gibt es im vorliegenden Fall auch Messungen, die zeigen, dass das Methan vorwiegend punktuell an gewissen Stellen mit schadhafter Oberflächenabdichtung in die Atmosphäre austritt und nicht flächenhaft über die ganze Deponieoberfläche. Aus den Messdaten allein geht aber nicht auf evidente Weise hervor, dass keinerlei Methanoxidation stattfindet und dass damit ein O-Faktor von 0 korrekt ist. Zusätzlich wird nun aber im Dokument "A3_Ergaenzung zur Ausgangslage" durch Deponiefachleute der Firma Dplus AG ausgeführt, dass die Ausgangslage A1 im vorliegenden Fall nicht korrekt sei. Anhand der nachfolgenden schematischen Darstellung wird geltend gemacht, das Kriterium "gebildetes Methan migriert durch den Deponiekörper an die Oberfläche" treffe auf den vorliegenden Fall nicht zu. Wegen der Oberflächenabdichtung mit darunter liegender Drainageschicht entweiche das Deponiegas direkt in die Atmosphäre, ohne dass die humöse Oberflächenschicht durchströmt werde, in der normalerweise die Oxidation stattfindet. Als Fazit wird gefordert, das Projekt Kehlhof müsse der Ausgangslage A2 zugeordnet werden. Dieser Auffassung kann sich der Verifizierer im Wesentlichen anschliessen. Formell sind zwar auch die Kriterien für die Ausgangslage A2 nicht vollständig erfüllt, da das Deponiegas nicht abgesaugt wird. 38

39 In materieller Hinsicht gleicht die beschriebene Situation aber tatsächlich weitestgehend der Situation A2, da aufgrund der Bauweise der Deponie eine Art Entgasung stattfindet. Nach Ansicht des Verifizierers kann deshalb akzeptiert werden, dass Monitoring und Berechnungen auf die Ausgangslage A2.a "Entgasung aber keine Behandlung" resp. auf das Referenzszenario R2 "Entgasung ohne Abfackelung" umgestellt werden. Die Dokumentation des Vorhabens ist dazu entsprechend anzupassen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Ausgangssituation und das Referenzszenario wurden angepasst (neu: A2.a und R2) und die Dokumentation entsprechend überarbeitet. Fazit Verifizierer ( ): Die übermittelte Dokumentation ist nun gut nachvollziehbar und plausibel. Eine kleine Inkonsistenz im Anmeldefomular /Excel-File) wurde am Telefon besprochen und ist mit der Version " _A1_Formular_Deponiegasprogramm_Kehlhof_170928" bereinigt worden. Da sich das Vorhaben Kehlhof von einem Standardvorhaben unter dem Referenzszenario R2 unterscheidet, weil es anstelle einer aktiven Absaugung eine passive Entgasung aufweist, wurde in den folgenden Punkten anstelle des standardisierten Verfahrens ein situatives Vorgehen gewählt: - Erweiterung des Gasfassungssystems: Die Standard-Kriterien zur Unterscheidung zwischen bestehendem und erweitertem Gasfassungssystem (Bestimmung von ay und by gemäss S. 23 der Programmbeschreibung) sind im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Das Gasfassungssystem wurde für das Vorhaben neu gebaut, es entgast aber die gleiche Deponiefläche, auf der bereits früher die beschriebene passive Entgasung bestand. Aus diesem Grund wird der Fall der Kategorie "Gasfassungssystem wurde nicht erweitert" zugeordnet (ay = 0, by = 1). Die Argumentation ist in materieller Hinsicht nachvollziehbar und wird vom Verifizierer gestützt. Es handelt sich um einen ähnlichen Fall wie der Ersatz eines bestehenden Gasdrainagesystems auf gleicher Fläche, was beim Vorhaben "Plaun Grond" ebenfalls nicht als Erweiterung des Gasfassungssystems beurteilt wurde (vgl. dazu "Begehungsprotokoll Plaun Grond", Teil 4 dieser Checkliste). Zum gleichen Ergebnis kommt man auch auf Grundlage der Programmmethodik, wenn die Formel auf S. 23 der Programmbeschreibung für den Fall 4 angewendet und der Parameter DO (Menge an Methan, die vor der Erweiterung des Gasfassungssystems über die Oberfläche entweicht) auf Null gesetzt wird. Es besteht somit kein Widerspruch zur Programmmethodik, der eine Anpassung der Programmbeschreibung und eine erneute Validierung notwendig machen würde. - Für den Parameter F wird der Standardwert von 0.5 verwendet, der gemäss Programmbeschreibung für Deponien ohne Gasfassung und Absaugung (R1) verwendet wird. Begründet wird dies damit, dass die Deponie hinsichtlich der Bestimmung von F vergleichbar ist mit Deponien ohne Gasfassung und Absaugung (R1). Der Verifizierer kann sich dieser Auffassung anschliessen und bestätigt, dass die Verwendung des Standardwertes von 0.5 ein konservativer Ansatz ist. Würde nämlich die auf S. 25 der Programmbeschreibung angegebene Formel verwendet mit Messwerten aus dem ersten Monat des Betriebs der Absaugung (vor Einsetzen der Aerobisierung), würde ein Wert von ca. 0.7 resultieren. Und wenn alle Analysen aus dem Oester- Messbericht von 2014 ([4] A3_1407_Kehlhof_Bericht), in denen entweder CO2 oder CH4 nachgewiesen werden konnte, als Basis für die Berechnung von F genommen würden, würde ein höherer Faktor als 0.5 herauskommen. Die der Aerobisierung zugerechneten Emissionsreduktionen würden dadurch bis zu 40% höher eingeschätzt. - Im Übrigen konnte auch der Parameter A0 nicht wie im Programmantrag vorgesehen anhand der in 3 Jahren gemessenen abgesaugten Methanfracht bestimmt werden. Für die Bestimmung von A0 wurde stattdessen die von Oberflächenmessungen und entsprechenden Hochrechnungen durch die Firma Oester Messtechnik anhand flächendeckender Messungen ermittelte Methanmenge vom Juli 2014 verwendet (einziger Wert in den 3 Jahren vor Projektbeginn.). Dies ist sinnvoll und korrekt. Die relativ hohe Unsicherheit ist bei diesem Parameter unproblematisch, da er nur für die ex-ante-rechnung verwendet wird. 39

40 Der CAR ist damit gelöst und wird geschlossen. CAR 4 Erledigt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Frage bezüglich Vorhaben "Plaun Grond" ( ): In den Monitoringvorgaben zum Projekt "Plaun Grond" (Dokument "Vorgaben_Monitoring_Plaun- Grond_170612_V1.1) fehlen Angaben zur Erhebung von Stromverbrauch / Stromproduktion und Propangas. Bitte ergänzen (z.b. analog Kapitel 8 im Dokument Vorgaben_Monitoring_Val Casti_160610_V1.1.docx). Antwort Gesuchsteller ( ): Die Monitoringvorgaben des Vorhabens Plaun Grond wurden mit Angaben zur Erhebung des Stromverbrauchs, der Stromproduktion und des Propanverbrauchs ergänzt (Vorgaben_Monitoring_Plaun-Grond_170904_V1.2.pdf). Fazit Verifizierer ( ): Die Ergänzungen sind korrekt. Der CAR ist erledigt. CAR 5 Erledigt 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage ( ): Die aufgrund des FAR 2015_1 aus der Erstverifizierung eingeführten Vorgaben zur Kalibrierung der Gasanalysegeräte und zum Umgang mit Messabweichungen werden vom Verifizierer als nicht vollkommen genügend eingestuft. Von Gasanalysegeräten ist bekannt, dass sie relativ rasch abdriften können, wobei erhebliche Messfehler angetroffen werden (manchmal mehr als +/- 10%). Wird ein solcher Messfehler erst nach einem Jahr oder noch später entdeckt, gibt es erhebliche Probleme bei der Interpretation der Messwerte. Dies zeigt zum Beispiel der Fall "Courte Queue", wo am festgestellt wurde, dass das Methanmessgerät um 11.2% zu hohe Werte auswies. Da die letzte Kalibrierung am vorgenommen worden war, ist nun nicht bekannt, wie lange diese erhebliche Messabweichung schon besteht. Die in FAR 2015_1 vorgegebene Vorschrift, dass mindestens einmal im Jahr eine Kalibrierung vorzunehmen sei, darf nicht als Garantie verstanden werden, dass die Messgeräte ein ganzes Jahr lang korrekt messen. Ansonsten werden in Fällen wie dem oben beschriebenen die Emissionsreduktionen über eine längere Zeitperiode hinweg überschätzt werden. Gemäss Projektbeschreibung sollte die Kalibrierung gemäss Herstellerangaben erfolgen. In den vorhabenspezifischen Monitoringvorgaben wird aber nur bei einem der fünf zu Zeit aktiven Vorhaben auf die Herstellerangaben Bezug genommen, nämlich beim Projekt Kehlhof (Dokument 40

41 "Vorgaben_Monitoring_ Kehlhof_170612_V1.1. S. 20), wo für ein Gasanalysegerät des Hersteller "NUK Automatisierung Analysetechnik" eine Kalibrierung alle 4 Wochen vorgegeben wird. Das Kapitel 6 muss nochmals überarbeitet werden unter Beachtung der folgenden Punkte: - Die im Monitoringhandbuch festgeschriebe Empfehlung, die Gasmessgeräte wenn möglich mehrmals im Jahr zu kalibrieren, muss mit mehr Verbindlichkeit verbunden werden. Eine Möglichkeit ist, ein kürzeres Standard-Kalibrierungsintervall vorzugeben. z.b. alle 2 bis 3 Monate, allenfalls mit der Möglichkeit einer Verlängerung, wenn die Abweichungen nachweislich klein sind. Alternativ könnte die bisherige Regelung von mindestens einer Kalibrierung pro Jahr beibehalten werden, dann müsste dafür aber der Abzug im Falle von festgestellten Fehlern ab dem Zeitpunkt der letzten Kalibrierung gelten, und nicht erst ein Jahr danach. - Spätestens bis zum Erstellen des Monitoringberichts muss eine neue Kalibrierung vorgenommen werden, damit klar ist, ob die Messungen für die ganze Monitoringperiode gültig sind, oder ab allenfalls ein Abzug wegen Messfehlern notwendig ist. - Die Verwendung des Ausdruckes «Kalibrierungsintervall» ist im Monitoringhandbuch uneinheitlich. Zu Beginn des Kapitels 6 wird damit die Zeitperiode gemeint, innerhalb der die Kalibrierung stattfinden muss, später scheint der gleiche Ausdruck aber für die relative Abweichung des Messwertes ( Kal) zu stehen. Bitte präzisieren! - Aufgrund der Formulierung im Monitoringhandbuch ist dem Verifizierer nicht ganz klar, ob auch Korrekturen vorgenommen werden sollen, wenn wegen Messfehlern zu niedrige Emissionsreduktionen ausgewiesen werden. Bitte explizit aufführen, dass in diesem Fall die gemessenen Werte auch dann als gültig anerkannt werden, wenn sie zu tief sind! Die übrigen Vorgaben zu Kalibrierung/Geräteersatz und Umgang mit Messabweichungen wegen ausbleibender Kalibrierung sind unserer Einschätzung nach angemessen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Kalibriervorgaben bzgl. der Gasanalysegeräte wurden im Kapitel 6 des Monitoringhandbuches überarbeitet. Es wird neu ein Kalibrierintervall von mindestens 3 Monaten vorgegeben. Wird das vorgegebene Kalibrierintervall nicht eingehalten, werden die nach Ablauf des Mindestkalibrierintervalls erzielten Emissionsverminderungen entsprechend nach unten korrigiert. Die innerhalb des Mindestkalibrierintervalles erzielten Emissionsverminderungen werden ebenfalls entsprechend nach unten korrigiert, falls die Abweichungen zu einer Überschätzung der Emissionsverminderungen um mehr als 10% führen. Die Verkürzung des Kalibrierintervalls kann nicht rückwirkend eingeführt werden. Die neuen Vorgaben sollen daher ab dem gelten. Bis dahin werden als Übergangslösung die vorherigen Vorgaben angewandt. Fazit Verifizierer ( ): Die neuen Vorgaben sind nun sehr transparent, angemessen und kompatibel mit den Vorgaben von Programmbeschreibung (Kalibrierung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben), internationalen und nationalen Regeln zum Umgang mit Messungenauigkeiten (Anhang J der BAFU-Mitteilung, genannt «VVS-Handbuch»). Den Grundsätzen einer möglichst genauen und im Zweifelsfall konservativen Erhebung der in die Berechnung einfliessenden Parameter wird damit Rechnung getragen. Insbesondere kann sichergestellt werden, dass es höchstens temporär zu erheblichen Messfehlern wegen Abdriften von Gasmessgeräten kommen kann. Da grosse Messfehler entweder nur kurze Zeit bestehen bleiben, oder dann in der Berechnung konservativ korrigiert werden, werden dadurch wesentliche Fehleinschätzungen ausgeschlossen. Mit den bisherigen Vorgaben des Monitoringhandbuches wären in gewissen Fällen (z.b. starke Messabweichungen für Methan nach oben) erhebliche Fehleinschätzungen möglich gewesen. Eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung für 2016 hält der Verifizierer nicht für angemessen, da auch die alte Regelung in der Absicht erlassen wurde, das im FAR_2015_1 aus der Erstverifizierung identifizierte Problem zu lösen, und da sie zumindest nicht in offensichtlichem Widerspruch zur 41

42 Programmbeschreibung stand. Ab der Monitoringperiode 2017 (also rückwirkend ab , und nicht erst ab ) ist aber die neue Regelung anzuwenden, was mit FAR 2016_1 präzisiert wird. Der Verzicht auf eine rückwirkende Anwendung für 2016 führt nicht zu einer erheblichen Fehleinschätzung der Emissionsverminderungen des Jahres Konkret ist es nämlich nur bei einem Vorhaben zu Messabweichungen gekommen, welche eine massgebende Überschätzung der Emissionsverminderungen bewirken können, und zwar beim oben geschilderten Fall «Courte Queue», welches das kleinste der fünf Vorhaben ist. Die Emissionsverminderungen könnten dort um maximal 20.7 tco2e überschätzt worden sein, wobei aufgrund der bisherigen Regelung des Monitoringhandbuches 5.1 tco2e in Abzug gebracht wurden. Der nicht korrigierte, potentielle Messfehler von 15.6 tco2e macht bezogen auf die gesamten Emissionsverminderungen des Programmes nur knapp 0.4% aus. Ausserdem kam es bei anderen Vorhaben auch zu Messabweichungen in die andere Richtung: So wurde beispielsweise in Val Casti in zwei Kalibrierungen des Jahres 2016 festgestellt, dass das Methanmessgerät zu tiefe Werte anzeigte. Insgesamt halten sich Messabweichungen nach oben und nach unten in etwa die Waage. Der CAR ist damit erledigt. CAR 6 Erledigt Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Korrektur bezüglich Berechnungen im Vorhaben "Plaun Grond" ( ): Zwischen dem (Projektbeginn) und dem funktionierte hier das Gasanalysegerät nicht richtig. Am wurde das Gasanalysegerät durch ein neues ersetzt. Da die Anlage normal lief und alle anderen Parameter korrekt aufgezeichnet wurden (inkl. Fackeltemperatur und Volumenstrom) wurde für die Periode vom die Methankonzentration anhand der Messergebnisse nachfolgender Perioden, in welchen die Anlage konstant lief, abgeschätzt. Dabei wurde die durchschnittliche Menge Methan/h jener Perioden ermittelt und mal 80% gerechnet (konservativer Faktor). Dieser Ansatz ist grundsätzlich sinnvoll und korrekt. Im Detail wurde er aber nicht ganz korrekt vollzogen. Zur Berechnung des mittleren Methan-Volumenstroms in einer bestimmten Zeitperiode in Nm 3 /h kann nicht einfach der Mittelwert jeder Messung gebildet werden, sondern es muss die Summe des Methanvolumens in der Zeitperiode gebildet werden, um anschliessend durch die Anzahl Stunden zu teilen. Der Verifizierer hat die entsprechende Rechnung im File "ER_2016_PlaunGrond_ _ korrver" (Zellen BC 3 ff) ausgeführt. Der mittlere Methanfluss in den erwähnten Zeitperioden ergibt richtig berechnet nicht 6.67 Nm 3 /h, sondern nur 6.39 Nm 3 /h. Mit dem konservativen Faktor multipliziert ergibt dies 5.11 Nm 3 /h statt Antwort Gesuchsteller ( ) Die Berechnung der Emissionsreduktionen wurde wie vorgeschlagen korrigiert (ER_2016_PlaunGrond_170904_lb.xlsx). In der Monitoringperiode wurden 514 tco2 anstatt 518 tco2 reduziert. Das Dokument Vorhabenumsetzung_Aenderungen_ xlsx und der Monitoringbericht wurden entsprechend angepasst. Fazit Verifizierer ( ) Der CAR ist damit erledigt. CAR 7 Erledigt Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 42

43 Korrektur / Fragen bezüglich Berechnungen im Vorhaben "EnCraux1" ( ): a) Im File "ER_2016_EnCraux1_170530_lb" ist die Spalte Q angeschrieben mit "Massenstrom Deponiegas [kg/m3]". Dies ist falsch: Die Einheit des Massestroms sind kg/h. b) Gemäss Monitoringdaten wurde nach Erneuerung des defekten Deponiegasfan am plötzlich rund 15% mehr Deponiegas der Fackel zugeführt als vorher (vorher Nm 3 /h, nachher Nm 3 /h). Der Methangehalt des Gases blieb dabei gleich, nämlich %. Wie ist dies zu erklären? Wird die Fackel mit derart erhöhten Energiemengen überhaupt fertig, ohne überhitzt zu werden? c) In den Rohdatenfiles ist in Spalte P auch der Methan-Massefluss in kg/h angegeben. Diese sind aber stets 1.5 bis 3.5% kleiner als die Werte, die man mit der Berechnungsformel erhält. Wie kommt es zu diesen Differenzen? Und: Welcher Wert ist näher am richtigen Wert? Bitte gegebenenfalls Berechnungsformel korrigieren. Antwort Gesuchsteller ( ) a) Die Beschriftung der Spalte wurde korrigiert (ER_2016_EnCraux1_170904_lb.xlsx). b) Nach dem Austausch des defekten Deponiegasfans konnte die Leistung der Anlage etwas erhöht werden. Da es sich um einen 200kW-Brenner handelt, besteht keine Überhitzungsgefahr der Anlage. Im Gegenteil: Es besteht theoretisch noch gewisses Potenzial, mehr Methan zu verbrennen. c) Die Berechnung des Methan-Masseflusses in den Rohdatenfiles wird mit leicht höheren Dichten für N2, CH4 und CO2 berechnet. Die für die Berechnung der Emissionsverminderungen verwendeten Dichten wurden nach den Vorgaben im CDM Tool ( Tool to determine the massflow of a gaseous stream ) ermittelt, was den Vorgaben in der Programmbeschreibung entspricht. Fazit Verifizierer ( ) a) Die Korrektur (die nichts an der Berechnung ändert) ist korrekt ausgeführt. b) Die Antwort ist plausibel, die Frage damit geklärt. c) Massgebend sind die nach der Berechnungsformel des CDM-Tools errechneten Werte. Der Methan-Massefluss aus dem Rohdatenfile kann weiterhin als Schätzwert zur Plausibilisierung beigezogen werden. Der CAR wird geschlossen. Forward Action Request (FAR) FAR 2016_1 Erledigt 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Forderung ( ) Die Bestimmungen des Monitoringhandbuchs in der Fassung 1.4 vom sind rückwirkend über die ganze Monitoringperiode 2017 anzuwenden. 43

44 Antwort Gesuchsteller (in MB zur Periode 2017) Fazit Verifizierer (Verifizierung der Periode 2017) Teil 3: Prüfprotokolle Die in den Protokollen erwähnten CRs, CARs und FARs entsprechen denjenigen in Teil 2 der Checkliste "Liste der Fragen". Nr. Plaun Grond Kehlhof 1.1 Die Deponie liegt auf Schweizer Boden. 1.2 Es handelt sich um eine Deponie/ Abfallablagerung, in welcher Methan entsteht. 1.3 Das Vorhaben und die vorgesehenen Massnahmen sind nicht gesetzlich oder per Verfügung vorgeschrieben. 1.4 Das Vorhaben und die vorgesehenen Massnahmen entsprechen dem Stand der Technik. 1.5 Für Deponien, in denen bisher keine Behandlung des Deponiegases erfolgt ist: Eine solche wird neu in Betrieb genommen. 1.6 Für Deponien, in denen das Deponiegas bisher mit einer Fackel verbrannt wurde: Umrüstung auf eine der valdierten Technologien 1.7 Für Deponien, in denen bisher das Deponiegas mit einer Fackel im intermittierendem Betrieb verbrannt wurde: Die Umstellung auf Schwachgasbehandlung wurde nicht verfügt oder verordnet, und sie ist technisch sinnvoll. 1.8 Das Vorhaben beinhaltet nicht eine Deponiegasbehandlung mit Biofilter. 1.9 Umsetzungsbeginn des Vorhabens: oder später. Die Anmeldung zum Programm erfolgte spätestens 3 Monate nach Umsetzungsbeginn. 2 Das Vorhaben wird nicht durch staatliche Finanzhilfe unterstützt (ausgenommen KEV) CR 3 CR 2 Anmeldung: Umsetzungsbeginn Vorhaben: Anmeldung: : Umsetzungsbeginn Vorhaben: Das Vorhaben ist zusätzlich. 4 Die Deponie ist entweder noch in Betrieb oder in der Nachsorgephase. 5 Die ER werden nicht einem am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen (Art. 40 ff. CO2<Verordung), einem Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung ( Art. 67 und Art. 68 CO2<Verordung) oder einem anderen Programm (Doppelzählung) angerechnet. 6 Der Deponiebetreiber verfügt über eine Bewilligung für den Betrieb der Deponie. 44

45 7 Die Ausgangslage entspricht einer im Programm vorgesehenen Ausgangslage. 8 Die theoretische Weiterentwicklung in Abwesenheit des Klimaschutzprojektes entspricht einem im Programm vorgesehenen Szenario und kann einem der im Programm vorgesehenen 5 Referenzszenarien zugeordnet werden. 9 Das Vorhaben wendet eine im Programm vorgesehene Technologie an. Fazit Aufnahmekriterien erfüllt ja ja 45

46 ! Plaun Grond Kehlhof Ausgangslage korrekt dokumentiert und belegt CR Massgebendes Referenzszenario korrekt bestimmt und belegt. CR 2 CAR Angewandte Technologie korrekt beschrieben und dokumentiert. CR Berechnungsformel korrekt wiedergegeben. Art der Verifizierung Dokumentprüfung Vor<Ort<Besuch, mit Fragen an Projektbetreiber Gegenprüfung anhand von externen Quellen (Internet) "!#! Daten transparent aus Rohdaten abgeleitet OK Stichproben OK Daten vollständig über ganze Monitoringperiode OK, ausser Plaun Grond Plaun Grond: Messfehler 16.2.< Tage Messausfall im Juni Falls Daten unvollständig: Fehlende Daten korrekt und konservativ abgeschätzt / interpoliert CAR 6 Interpolationen im Falle Plaun Grond 16.2.<11.4. korrigiert mit CAR 6 Alle Fixparameter korrekt übernommen OK stichprobenweise Prüfung Berechnungsformeln im Excel korrekt umgesetzt OK stichprobenweise Prüfung Alle weiteren Berechnungen korrekt (z.b. Datenaggregation / Summenbildung / Rundung etc.) OK Plausibilitätschecks / Vergleich der Tagesleistung in allen Files 46

47 ! Vorhaben: Kehlhof Parameter für Projektemissionen AE Abfackelungseffizienz VDG,y Volumenstrom CCH4 Methankonzentration im Deponiegas CCO2 CO2<Konzentration im Deponiegas GBy Anzahl Gasbrunnen im Jahr y Art der Verifizierung Monitoring < vorgaben OK OK OK OK Erhebung / Konsisten z Wert Bemerkungen OK OK OK OK 90% / 95% / 99.99% Fackelbetrieb. 50 < 100 Nm3/h Aerobisierung: 300 < 600 Nm3/h Fackelbetrieb. 15% < 40% Aerobisierung: 1% < 15% Fackelbetrieb. 6% < 10% Aerobisierung: 7% < 12% 7 < Dokument < prüfung Vor<Ort< Besuch Gegenprüfung Daten je nach Betriebstemperatur der Fackel. Nur relevant bis < regelmässige Kalibrierung regelmässige Kalibrierung nicht anwendbar als Mass für Erweiterung, Gasbrunnen neu gebaut, aber als Ersatz für bisherige passive Entgasung andere Quellen 47

48 Vorhaben: Plaun Grond Parameter für Projektemissionen Monitoring< vorgaben Erhebung / Konsistenz Wert Bemerkungen AE Abfackelungseffizienz OK OK 99.8 < 99.93% je nach Temp. VDG,y Volumenstrom CCH4 Methankonzentration im Deponiegas GBy Anzahl Gasbrunnen im Jahr y Art der Verifizierung OK OK 10 < 27 Nm3/h OK OK Dokument< prüfung OK OK Vor<Ort< Besuch ca. 25% < 55% nicht bestimmbar Gegenprüfung Daten Messfehler 16.2.< Tage Messausfall im Juni, Interpolationen 16.2.< korrigiert mit CAR 6 Kalibrierungen am und , Abweichung im Rahmen der zulässigen Toleranz. nicht anwendbar als Mass für Erweiterung, Gasbrunnen neu gebaut, aber als Ersatz für bisherige Horizontalgasfassung andere Quellen Vorhaben: Courte<Queue Parameter für Projektemissionen Monitoring< vorgaben Erhebung / Konsistenz Wert Bemerkungen AE Abfackelungseffizienz OK OK 99.8 < 99.93% je nach Temperatur VDG,y Volumenstrom OK OK 0 < 25 Nm3/h < CCH4 Methankonzentration im Deponiegas CAR 5 zur Kalibrierung CAR 5 zur Kalibrierung meist 10<25%, bei abgestellter Fackel bis 78% Messgerät erst am kalibriert Abweichung CH4 + 11% (siehe dazu CAR 5) GBy Anzahl Gasbrunnen im Jahr y OK OK 7 keine Erweiterung Art der Verifizierung Dokument< prüfung Vor<Ort< Besuch Gegenprüfung Daten andere Quellen 48

49 Vorhaben: Val Casti Parameter für Projektemissionen AE Abfackelungseffizienz VDG,y Volumenstrom CCH4 Methankonzentration im Deponiegas GBy Anzahl Gasbrunnen im Jahr y Art der Verifizierung Monitoring< vorgaben OK OK OK Erhebung / Konsistenz OK OK OK Wert < 99.93% 5 < 10 Nm3/h meist 20< 40% Bemerkungen zu Nachweis / Messgeräten / Eichungen etc. Messgerät am und am geeicht. Abweichung im Rahmen der zulässigen Toleranz. OK OK 17 Nachweis durch Plan und Liste Dokument< prüfung Vor<Ort< Besuch Gegenprüfu ng Daten andere Quellen Vorhaben: En Craux 1 Parameter für Projektemissionen Monitoring< vorgaben Erhebung / Konsistenz Wert AE Abfackelungseffizienz OK OK 99.9% < VDG,y Volumenstrom CCH4 Methankonzentration im Deponiegas OK CAR 7 OK OK GBy Anzahl Gasbrunnen im Jahr y OK OK Art der Verifizierung Dokument< prüfung Vor<Ort< Besuch Nm 3 /h meist 45< 55% nicht bestimmbar Gegenprüfu ng Daten Bemerkungen zu Nachweis / Messgeräten / Eichungen etc. Messung Massestrom statt Volumenstrom Messgerät am und am geeicht. Abweichung im Rahmen der zulässigen Toleranz. kompliziertes System aus Vertikalbrunnen und horizontalen Gasfassungen, keine Erweiterung andere Quellen 49

50 Vorhaben: En Craux 2 Parameter für Projektemissionen AE Abfackelungseffizienz VDG,y Volumenstrom CCH4 Methankonzentration im Deponiegas Monitoring< vorgaben OK OK OK Erhebung / Konsistenz OK OK OK GBy Anzahl Gasbrunnen im Jahr y OK OK Art der Verifizierung Dokument< prüfung Vor<Ort< Besuch Wert 99.8 < 99.93% 7 < 11 Nm3/h meist 45< 55% nicht bestimmbar Gegenprüfu ng Daten Bemerkungen zu Nachweis / Messgeräten / Eichungen etc. je nach Temperatur Messgerät zusammen mit En Craux 1 kompliziertes System aus Vertikalbrunnen und horizontalen Gasfassungen, keine Erweiterung andere Quellen 50

51 Teil 4: Begehungsprotokolle Begehungsprotokoll 1 Vorhaben: Kehlhof Datum: Anwesende: Angetroffene Situation: Christoph Leumann, SGS, Verifizierer Samuel Oester (Oster Messtechnik, Programmkontrolle) Luzia Bieri (Firstclimate, Programmbeauftragte KliK) Werner Meier (Dplus AG, Projektplaner) Peter Steiner (Vorsitzender Geschäftsleitung KVA Thurgau, Projektinhaber) Dieter Nägeli (Mitglied Geschäftsleitung KVA Thurgau, Projektinhaber) Dorrit Marti (BAFU, Teilnahme im Sinne einer Weiterbildung) Seit über 50 Jahren werden am Standort im Bachtobel des Mühlebachs Abfälle abgelagert. In den 1970er-Jahren handelte es sich vor allem um Hauskehricht, anschliessend um Industrie- und Gewerbeabfall. Seit 1994 ist die Deponie TVA-konform saniert und als Reaktordeponie zugelassen, wobei dazu vor allem eine Umleitung des Baches notwendig war. Eine letzte Etappe ist auch heute noch in Betrieb (Deponie Typ E gemäss VVEA). Für die Gasbildung ist aber vor allem der alte Deponiekörper mit einem hohen Gehalt an organischem Material massgebend. Vor Realisierung des Aerobisierungsprojektes bestand eine passive Entgasung der Reaktordeponie. Unter der Abdichtung des Deponiekörpers entwich das gebildete Deponiegas durch eine stark durchlässige Oberflächendrainage, in die teilweise auch Horizontalrohre eingebaut waren. Projektziel war der Einbau von Gasbrunnen, durch welche der Deponiekörper unter Anwendung von saugender Aerobisierung mineralisiert wird. Dazu wurden 7 neue, vertikale Gasbrunnen eingerichtet, welche an die zentrale Absaugung angeschlossen wurden. Die zentrale Absaugstation umfasst neben Pumpe, Mess- und Steuerungsapparaturen auch eine Schwachgasfackel, in der das abgesaugte Deponiegas verbrannt werden kann, sofern es noch einen genügend hohen Methangehalt hat. Gemäss Projektbeschreibung und technischem Bericht (Dokument "555.6_Techn_Bericht_170130") war eigentlich geplant, das Methan zunächst mit einer Schwachgasfackel für Methangehalte von 12%-30% zu verbrennen, anschliessend mit einem Flox- Brenner für Methangehalte von 6%-30%. Realisiert wurde schliesslich aber nur die Schwachgasfackel, und diese konnte nach einem guten Monat bereits nur noch intermittierend betrieben werden, weil der Methangehalt sehr stark abfiel. Werner Meier führt durch die technische Einrichtung des ganzen Projektes und erläutert Bauweise und Betrieb des Projektes anhand von Grafiken (siehe unten). Spezielles: Gemäss ursprünglicher Absicht war dieses Vorhaben unter dem Referenzszenario R1 aufgenommen worden, wobei geltend gemacht wurde, dass der Faktor "O" 0 betragen solle. Gemäss Programmbeschreibung S. 30 gilt aber standardmässig ein Faktor O=0.5, wobei "bei Vorliegen von harter Evidenz (ausführliche Messkampagne)" Abweichungen für Einzelvorhaben vorgeschlagen werden können. Derartige Abweichungen unterstehen dann der Verifizierung. Da dies einen hohen Einfluss auf die Berechnung der Emissionsreduktionen und damit auch grosse finanzielle Auswirkungen hat, wurde das Vorgehen zu dieser Frage vor der eigentlichen Projektbesichtigung in einer Besprechung erörtert, an der auch Peter Steiner und Dieter Nägeli (beide Mitglied der Geschäftsleitung KVA Thurgau) teilnahmen. Dabei wurde den Betroffenen erläutert, dass die Anerkennung der Berechnungsweise der Emissionsrektionen vom Ausgang der Verifizierung abhängig ist, und dass die anwesende BAFU-Vertreterin vor Ort noch nicht zu 51

52 kritischen Fragen Stellung nehmen kann, sondern erst bei der Überprüfung des Monitoring- und es. Geklärte Fragen: - Die tatsächliche Installation stimmt mit der Beschreibung in der Dokumentation überein. Gegenüber dem ursprünglichen Plan gab es allerdings eine technische Abweichung, denn neben Gasdrainage-System, Absaugung und Schwachgasfackel war ursprünglich noch der Bau eines Flox-Brenners mit Propangastank in einer zweiten Phase geplant. Darauf wird nun verzichtet, da der Methangehalt bereits so weit abgesunken ist, dass auch keine Schwachgasfackel mehr betrieben werden kann. Seit November 2016 wird also nur noch aerobisiert. Die Abweichung ist in der Dokumentation korrekt beschrieben, und sie hat keine Auswirkungen auf Monitoring und Berechnungen. - Die Initialisierung erfolgte am Die Aufnahme des Betriebs inkl. Monitoring per ist aber klar belegt. Wirkungsbeginn ist deshalb der Die Absaugung kann vom Büro aus gesteuert und so reguliert werden, dass die Absaugung und damit auch die Aerobisierung optimiert wird. - Die Installation der Messgeräte entspricht der Beschreibung, und die Messgeräte sind kalibriert. Die Gasanalysegeräte werden häufiger als vorgeschrieben kalibriert, da der Projektbetreiber selbst an möglichst genauen Messungen interessiert ist. - Der Umgang mit den Monitoringdaten (Protokollierung, Archivierung, Plausibilitätskontrolle) entspricht den Monitoringvorgaben. Offene Fragen (im Rahmen von CARs oder CRs weiter bearbeitet): - Gründe für die Abweichungen zwischen dem ursprünglichen Plan, und den effektiv eingetretenen Umständen (CR 3). - Der Verifizierer und die anwesenden Fachexperten des Projekteigners und des BAFU erörtern die Frage, ob das Vorhaben korrekterweise der Ausgangslage A1 resp. dem Referenzszenario R1 (keine Entgasung) zugeteilt wurde. Im Dokument "A3_Ergaenzung zur Ausgangslage" wird durch Deponiefachleute der Firma Dplus AG ausgeführt, dass die Ausgangslage A1 im vorliegenden Fall nicht korrekt sei. Stattdessen wird geltend gemacht, das Kriterium "gebildetes Methan migriert durch den Deponiekörper an die Oberfläche" treffe auf den vorliegenden Fall nicht zu. Wegen der Oberflächenabdichtung mit darunter liegender Drainageschicht entweiche das Deponiegas direkt in die Atmosphäre, ohne dass die humöse Oberflächenschicht durchströmt werde, in der normalerweise die Oxidation stattfindet. Aufgrund der in der Dokumentation beschriebenen und vor Ort angetroffenen Verhältnisse kann sich der Verifizierer dieser Auffassung grundsätzlich anschliessen. Formell sind zwar auch die Kriterien für die Ausgangslage A2 nicht vollständig erfüllt, da das Deponiegas nicht abgesaugt wird. In materieller Hinsicht gleicht die Situation aber tatsächlich weitestgehend der Situation A2, da aufgrund der Bauweise der Deponie eine Art Entgasung stattfindet. Dieser Punkt wird in CAR 3 weiter behandelt. (Anmerkung des Verifizierers: Bei einer Behandlung der Deponie unter dem Referenzszenario R2 entfällt die Diskussion über fallspezifische Festlegung des Faktors "O", da dieser dann gar nicht in die Berechnung einfliesst.) 52

53 Fotos 53

54 54

55 Grafiken 55

56 56

57 (letzte Grafik: Auswertung des Verifizierers aus Monitoringdaten) 57

58 Begehungsprotokoll 2 Vorhaben: Plaun Grond Datum: Anwesende: Angetroffene Situation: Christoph Leumann, SGS, Verifizierer Samuel Oester (Oster Messtechnik, Programmkontrolle) Peter Oster (Oster Messtechnik, Fachberater/Deponiegasspezialist) Luzia Bieri (Firstclimate, Programmbeauftragte KliK) Conny Lutz (Region Surselva, Projektbetreiber) Dorrit Marti (BAFU, Teilnahme im Sinne einer Weiterbildung) Die Deponie besteht am Standort seit Währenddem in den 1980er-Jahren vor allem Siedlungsabfälle eingelagert wurden, waren es später dann vor allem Bau- und Gewerbeabfälle. Ein Teil der Deponie ist auch heute noch in Betrieb (Deponie Typ E gemäss VVEA). Für die Gasbildung ist aber vor allem der alte Deponiekörper mit einem hohen Gehalt an organischem Material massgebend. Dieser Teil ist rekultiviert und wird landwirtschaftlich genutzt. Es bestand bereits vor dem Projekt eine aktive Entgasung. Dabei wurde das Deponiegas durch horizontale Gasdrainageleitungen abgesogen. Die Fackel konnte aber wegen abnehmendem Methangehalt nur noch intermittierend betrieben werden. Die Tiefenentgasung funktionierte nicht mehr. Ausserdem führten die Gasleitungen in Vertikalschächte, die zur Wartung begangen werden mussten, was ein Sicherheitsrisiko darstellte. Mit dem Projekt wurde eine Schwachgasfackel mit Abgasturbine zur Stromproduktion installiert. Die bestehende Oberflächenentgasung wurde mit Vertikalbohrungen ergänzt, um die Tiefenentgasung zu verbessern. Ohne Klimaschutzprojekt wäre die bestehende Fackel noch weiter intermittierend bestrieben worden, sie hätte aber bald ganz ausgeschaltet werden müssen, so dass das Gas dann nur noch durch eine Biomiete entwichen wäre. Geklärte Fragen: - Die tatsächliche Installation stimmt mit der Beschreibung in der Dokumentation überein. - Die Initialisierung erfolgte am Die Aufnahme des Betriebs inkl. Monitoring per ist aber klar belegt. Wirkungsbeginn ist deshalb der Die Installation der Messgeräte entspricht der Beschreibung, und die Messgeräte sind ordnungsgemäss kalibriert. Der Gasvolumenzähler ist 2016 allerdings zeitweise ausgefallen (vgl. CAR 6). - Der Umgang mit den Monitoringdaten (Protokollierung, Archivierung, Plausibilitätskontrolle) entspricht den Monitoringvorgaben. - Die Ergänzung der bestehenden Oberflächenentgasung durch Vertikalbrunnen kann nicht als Erweiterung des Gasfassungssystems im eigentlichen Sinne betrachtet werden. Es ist offensichtlich, dass mit den neuen Brunnen das Deponiegas auf der gleichen Fläche gefasst wird wie in der bereits bestehenden Entgasung. Die Reichweite der Entgasung wird lediglich in der Tiefe erweitert. Es ist somit plausibel, dass für die zwei Parameter ay und by gilt: ay = 0, resp. by = 1. (Anmerkung: Im Berechnungsfile "ER_2016_PlaunGrond_" wird dies auf Basis der Formel für den Fall 5 gemäss Programmbeschreibung hergeleitet, was zum selben Ergebnis führt.) 58

59 Offene Fragen (im Rahmen von CRs weiter bearbeitet): - CR 2: Genauere Erläuterungen, warum die übermittelten Daten aufzeigen, dass die bisherige Fackel nur intermittierend betrieben werden konnte. - CR 3: Angaben zur letzten durchgeführten Kalibrierung des Gasanalysegerätes. - CAR 4: Fehlende Angaben in den Monitoringvorgaben zu Strom- und Propangasverbrauch. - CAR 6: Details zur Interpolation von Messwerten, als während einer Zeitperiode 2016 der Volumenzähler ausfiel. Fotos 59

60 60

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