PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT. Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl Dokumentversion 1 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 15

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit SGS wurde von der Caminada Energietechnik GmbH beauftragt, die Verifizierung des SKR- Projektes "Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2013 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbst-durchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht "Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl vom Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung, Version vom inkl. Aktualisierungen vom und dem Monitoring-Plan, Version von der Projekteingabe Ende Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2013: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, einem Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2013, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 2 Befunde, darunter: 1 Aufforderung Erklärungen (Clarification Request, CR) 1 Aufforderung Korrekturmassnahme (Corrective Action Request, CAR) 0 Aufforderungen künftige Abklärungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden friedenstellend einem Abschluss gebracht. Konkrete Zusammenfassung m Projekt: Die gemäss CO2-Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen von t CO 2 eq. kann aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. Die Gesuchsunterlagen wurden gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt und für die vorliegende 1.Verifizierung nach den neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Die angewendeten Methoden r Bestimmung der Referenzemission bestehen auf dem Referenz- Szenario, dass ohne das Projekt konventionelle Ölheingen konventionelles Heizöl etraleicht (HEL) verbrennen würden. Dieses Heizöl wird mit dem Projekt durch gereinigtes Alt-Speiseöl ersetzt und in entsprechend optimierten Heingen verbrannt. Die Referenz- und die Projektemissionen werden aus den entsprechenden Ölmengen via Division durch den Wirkungsgrad der Heing und Multiplikation mit dem Emissionsfaktor von HEL berechnet. Dabei kommen für die Projektemission Korrekturfaktoren für Leakage und reduzierter Energiedichte des gereinigten Altöls r Anwendung. Die Prozess- und Managementstrukturen sind im Monitoringplan definiert und zweckmässig. Mit einer CAR wurde wegen seit Projektbeginn geänderten HEL-Preisen eine Aktualisierung der Kostenrechnung angestossen, welche die Additionalität des Projektes nachweist. Mit einer CR wurde eine Erklärung dafür verlangt, dass die CO2-Einsparungen rund 15% unter Budget liegen kamen. 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Dr. Silvio Vaccani Qualitätssicherung durch Christian Kobel Verifizierter Monitoringzeitraum Seite 2 von 15

3 Zertifizierungszyklus 1.Verifizierung unter Klik 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung vom Änderungsliste obiger Projektbeschreibung mit Datum vom Vom Version des Validierungsberichts - Datum des Validierungsberichts Version des Monitoringberichts - Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, gab es folgende sätzliche Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messprais und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messprais und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Bereinigung von CR und CARs 5. Verfassen des Berichtes Seite 3 von 15

4 6. Technisches Review Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Caminada Energietechnik GmbH und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Eperten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Die Caminada Energietechnik GmbH ist als Projekteigentümerin für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl Gesuchsteller Caminada Energietechnik GmbH, Telligraben 3, 5420 Ehrendingen Kontakt Marcel Caminada, Tel caminada-energietechnik@gm.ch Registrierungsnummer SKR-2164 Datum der Registrierung Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Umbau von handelsüblichen Öl-Heingen r Verbrennung von gereinigtem Alt-Speiseöl sowie Reinigung von verschmutztem Alt-Speiseöl r Verbrennung in entsprechend angepassten Heingen. Erneuerbare Energien Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse Selbstentwickeltes Trennverfahren r Aufarbeitung von verunreinigtem Alt-Speiseöl 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die angewendete Methode r Bestimmung der Referenzemission basiert auf dem Referenz- Szenario, dass ohne das Projekt konventionelle Ölheingen konventionelles HEL verbrennen würden. Dieses Heizöl wird mit dem Projekt durch gereinigtes Alt-Speiseöl ersetzt und in Seite 4 von 15

5 entsprechend optimierten Heingen verbrannt. Die Referenz- und die Projektemissionen werden aus den entsprechenden Ölmengen via Division durch den Wirkungsgrad der Heingen und Multiplikation mit dem Emissionsfaktor von HEL berechnet. Dabei kommen für die Projektemission Korrekturfaktoren für Leakage und reduzierter Energiedicht des gereinigten Altöls r Anwendung. Diese Methode wurde im Monitoring 2013 nachvollziehbar und korrekt umgesetzt Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Es gibt keine noch klärende Punkte, weder aus der ursprünglichen Validierung, noch aus früheren Verifizierungen. 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Das Projekt wurde in Übereinstimmung mit der Projektbeschreibung umgesetzt und m geplanten Termin in Betrieb genommen. Es kamen weder öffentliche Finanzhilfen noch andere Instrumente r Förderung von Emissionsverminderungen m Zuge. 3.3 Berechung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Für das vorliegende Projekt resp. die damit erzielten Emissionsverminderungen sind weniger die Systemgrenzen als eher eterne Einflussfaktoren relevant. Konkret ist der sich laufend ändernde Marktpreis für Heizöl etraleicht nicht nur für die Marktchancen sondern auch für die Frage der Additionalität relevant. Das Monitoring von Projekt- und Referenzemission basiert ausschliesslich auf der gelieferten Menge an gereinigtem Alt-Speiseöl. Die Messung erfolgt mit einfachsten Mitteln (Meßstab in transparentem Öltank), wird aber dafür konservativ mit einem Abschlag von 5% verrechnet und ist damit auf der sicheren Seite. Auf Grund von Vorbehalten von potentiellen Kunden waren der Absatz und damit die Emissionseinsparungen bisher rund 15% unter den budgetierten Werten. (siehe CR1) Die Additionalität wird unter Punkt 3.4 behandelt. 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Wie mit obigem Absatz bereits angesprochen, ist der Marktpreis für HEL variabel und damit die Wirtschaftlichkeit resp. die Additionalität gemäss Aktennotiz N (HEM) der BAFU Geschäftsstelle Kompensation vom jährlich hinterfragen. Dies erfolgte, angestoßen durch eine CAR, mittels Aktualisierung der Kalkulation für die Gestehungskosten von gereinigtem Alt-Speiseöl und ergab, dass die Gestehungskosten ohne Klik-Beitrag mit rund CHF 1.28 weit über dem vom BAFU veröffentlichten Wert von CHF 1.00 (für das Jahr 2013) liegen. Auch mit einem Klik-Beitrag von rund CHF -.30 / lt. ist der am Markt erzielte Verkaufspreis (-.75 bis -.85) nach rein wirtschaftlichen Kriterien immer noch nicht selbsttragend. Die Emissionsverminderungen liegen, wie oben bereits ausgeführt, rund 15% unter dem Budget gemäss Projektbeschrieb. Damit liegen keine formellen wesentlichen Änderungen im Sinne der BAFU-Definitionen vor. 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode bis Emissionsverminderung t CO 2 eq. Seite 5 von 15

6 Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind keine speziellen Aspekte berücksichtigen Ort, Datum: Zürich Verifizierer: Dr. Silvio Vaccani, Verantwortlicher für die Qualitätssicherung: Christian Kobel Seite 6 von 15

7 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Projektbeschrieb (Anhang 1 Vertrag mit Klimarappen), Version vom inkl. NPV-Rechnung r Projekteingabe von Ende 2009 Epertenbericht m Projekt vom Kalkulation den Gestehungskosten des gereinigten Alt-Speiseöl aus der Projekteingabe sowie entsprechende Aktualisierung vom Änderungsliste m Projektbeschrieb, Version vom BAFU-Aktennotiz K vom r Prüfung der Anrechenbarkeit des SKR-Projektes Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle Heizöl inkl. Protokoll r entsprechenden Sitng vom Monitoringplan r Projekteingabe (von Ende 2009) Monitoringbericht 2013 vom inkl. Grundlagen: Kundenlist mit Angaben den gelieferten Mengen an gereinigtem Alt-Speiseöl sowie entsprechende Stichproben Originaldokumenten-> Rechnungen inkl. Lieferscheinkopien (Beleg Nr. 1836, ) Seite 7 von 15

8 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG Heizen mit gereinigtem Alt-Speiseöl anstelle von Heizöl Dokumentversion 1 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftstelle Kompensation vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltet der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 8 von 15

9 Teil 1: Checkliste 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilungen und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Trifft 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und erläutern/ kommentieren). Trifft nicht Seite 9 von 15

10 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis: Im Epertenbericht vom wurden keine noch klärende Punkte aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. () () () () () Trifft nicht 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Seite 10 von 15 Trifft Trifft nicht

11 3.1.1b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis: Das Projekt erhielt keine Förderbeiträge von Bund, Kanton oder Gemeinden 3.2.2a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Als wesentlicher Faktor für das Projekt ist sicher der jeweils aktuelle Preis für Heizöl etraleicht (HEL) betrachten, der bei Projekteingabe noch CHF -.73 betrug, in der Zwischenzeit aber auf über einen Franken gestiegen war und gemäss BAFU-Merkblatt für das Jahr 2013 auf CHF 1.00 ansetzen ist. Die Additionalität muss (und wurde) deshalb mit einer Kalkulation des aktuellen Gestehungspreises von gereinigten Alt-Speiseöls Seite 11 von 15 Trifft Trifft nicht CAR1

12 erneut nachgewiesen werden -> siehe auch Frage Monitoring der Projektemissionen Trifft 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Hinweis: Die einzig relevante Messgrösse ist das Volumen des gereinigten resp. verkauften Alt-Speiseöls. Da diese Messsung mittels Messtab im halb durchsichtigen IBC-Container relativ ungenau ist, wird ein Verrechnungsabg von 5% gemacht (Details definiert in Monitoringplan) 4.2.4b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. Trifft nicht 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Belege) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Seite 12 von 15

13 Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.3.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziebar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. Hinweis: es erfolgte keine Finanzhilfe von Bund oder Kanton und damit ist auch keine Wirkungsaufteilung nötig. 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a 5.1.1b Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Für die Additionalität ist nicht die sogenannte NPV- Rechnung, basierend auf Investitions- und Betriebskosten relevant, sondern der Vergleich der Gestehungskosten des gereinigten Alt- Speiseöls mit dem aktuellen Preis von HEL (als Referenz). siehe auch Frage Nr b resp c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projekbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen b Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung Hinweis: Die Emissionsverminderung liegt rund 15% unter Budget, was mit mangelnden Erfolg im Markt rückführen ist c Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Seite 13 von 15 Trifft nicht CR1

14 erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projekbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 6. Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen Hinweis: Der mittlere Gestehungspreis liegt ohne Klik-Beitrag mit CHF 1.28 weit über dem aktuellen HEL-Preis von CHF 1.00 und auch mit dem Klik-Beitrag von rund 30 Rp/lt. ist der Gestehungspreis noch klar über dem Preis, den der Markt hergibt (75-85 Rp/lt.) Ohne Klik-Beitrag müsste damit der Verkauf von gereinigtem Alt- Speiseöl eingestellt werden. Damit ist die Zusätzlichkeit gegeben! 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Trifft nicht Qualitätssicherung Durchgeführt durch Christian Kobel Datum Seite 14 von 15

15 Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Frage / Feststellung: Die über die Zeitspanne erzielten Emissionsreduktionen lagen rund 15% unter den gemäss Projektbeschrieb budgetierten Werten. Bitte um Begründung Antwort Gesuchsteller Einige Kunden fallen weg weil wir diese Technologie an Kunden verkauft haben, die Ihre Heizanlage weiter betreiben wollten bis sie auf ein anderes umweltfreundliches Heizsystem umsteigen konnten. (wie Wärmepumpen usw.) Für Andere ist diese Technologie noch teuer. Für Andere ist diese Technologie noch neu und wenig erprobt. Diese wollen einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Fazit Verifizierer Die obige Begründung ist nachvollziehbar und plausibel Corective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt 4.1.2a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Frage / Feststellung: Als wesentlicher Faktor für das Projekt ist sicher der jeweils aktuelle Preis für Heizöl etraleicht (HEL) betrachten, der bei Projekteingabe noch CHF -.73 betrug, in der Zwischenzeit aber auf über einen Franken gestiegen war und gemäss BAFU-Merkblatt für das Jahr 2013 auf CHF 1.00 ansetzen ist. Dieser Preis ist das wichtigste Kriterium für die Additionalität Zeigen Sie bitte auf, dass die Additionalität auch bei einem Referenzpreis von CHF 1.00 für HEL noch gegeben ist. Antwort Gesuchsteller Die Additionalität wurde mit Hilfe der aktualisierten Kalkulation des Gestehungspreises für gereinigtes Alt-Speiseöl (vom ) untermauert und ist damit weiterhin gegeben. Fazit Verifizierer Die obige erwähnte Kalkulation konnte eingesehen werden, ist nachvollziehbar und eine plausible Begründung für die weiterhin gegebene Additionalität Seite 15 von 15

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