PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Klik-Projekt 10158: WV Schachen (Ost) (ex SKR 1523) Dokumentversion V1.1 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 22

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von tco 2 eq aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle gemäss CO 2 -Verordnung bestätigt werden. Die Wirkungsaufteilung konnte nicht mit dem Kanton vereinbart werden, aus diesem Grund wird die Wirkungsaufteilung gemäss aktualisierten Zahlen des NPV- Rechner gemäss Verfahren der CO2-Verordnung 2013 verwendet, es ergeben sich tco 2 eq (Anteil 96.9%). Im Rahmen der Bearbeitung der Daten 2014 wurde durch den Projekteigner ein Fehler in der Berechnung der Emissionsreduktion 2013 entdeckt. Gegenüber der Berechnung (nach Korrektur BAFU) von tco 2 eq ergibt sich ein korrekter Wert von tco 2 eq (also 999 tco 2 eq tiefer). Eine detaillierte Begründung findet sich am Schluss der Zusammenfassung. SGS wurde vom NRG A AG beauftragt, die Verifizierung des SKR-Projektes 1523 Schachen (Altstätten) durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SRK) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2015 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht 1523 Monitoring Plan Bericht NRG A AG xlsx, Blatt Monitoringbericht vom Dieser Bericht beruht der aktualisierten Projektbeschreibung ( 2123 Projekt r Reduktion von CO2 vom ) und dem Monitoringplan 1523 Monitoring Plan Bericht NRG A AG xlsx, Blatt Monitoringplan, Version vom Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2015: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2013, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 11 Befunde, darunter: 7 Aufforderungen Abklärungen aus dem Vorjahr (Forward Action Request, FAR aus der Verifikation und der Prüfung durch das BAFU), im Rahmen der Verifikation wurden davon 4 FAR in einen CAR und 1 Befund in einen CR umgewandelt. 1 Aufforderungen Erklärungen (Clarification Request, CR) 3 Aufforderungen künftige Abklärungen (Forward Action Request, FAR), davon wurde einer bereits abgeschlossen. Alle Befunde wurden einem Abschluss gebracht. Zwei Forward Action Request (FAR) sind im Rahmen der nächsten Verifikation überprüfen. Der Wärmeverbund Schachen liefert Wärme an Abnehmer der Gemeinde, an Private und Gewerbe. Die Anlage entspricht in den Grundzügen dem Projektantrag. Es wurde eine Zentrale mit zwei Holzfeuerungen 900 und 1600kW sowie ein Ölkessel 900kW installiert, der Perimeter der Ausbauetappen wurde im Vergleich m Plan geändert. Im Jahr 2012 wurde das Netz stark ausgebaut, um Abwärme aus der Verbrennung von Holzspänen bei der Firma Ego Kiefer nutzen. Diese Verbindung war im Projektantrag so vorgesehen. Um die erforderliche Backupleistung sicherstellen (Ego Kiefer hat keine Lieferverpflichtung) wurde daher sätzlich Ende 2012 eine neue Heizzentrale mit einer Feuerungsleistung von kw gebaut. Diese Investition erfolgte unter der Annahme, dass für den Ausbau Gelder von Klik beantragt werden können. Ferner stehen im Jahr 2016 Ersatzinvestitionen an (die ursprünglich installierten Kessel sind Occasionskessel mit Baujahr 1996). Im ursprünglichen Projekt wurde von einer Emissionsreduktion von to CO2eq in der Periode ausgegangen, aktuell sind es nach alter Berechnung SKR to (-2%). Im Seite 2 von 22

3 Jahr 2014 allein sind es to CO2eq vs to CO2eq (+31%; gemäss Methodik SKR, jedoch nur 2220 to gemäss neuer Berechnung). Der Wärmeabsatz betrug im Jahr 2014 ca. 9 GWh, im ursprünglichen Projekt wurde von 10.5 GWh ausgegangen. Das Projekt erfuhr wesentliche Änderungen in 2012 (grosser Ausbau der Feuerungsleistung + 3.2MW). Gemäss Einschätng des Verifikators kann diese Veränderung nicht vom restlichen Wärmeverbund abgekoppelt betrachtet werden (wie z.b. bei einer neuen Feuerungsanlage mit dagehörigem neuem Fernwärmestrang). Der Projekteigner hat den NPV-Rechner, basierend auf Kosten und Erlösen aktualisiert. Basierend auf den Ergebnissen (IRR = 1.15% resp. 1.99% mit Bescheinigungen) beurteilt der Verifikator die Zusätzlichkeit nach wie vor als gegeben und als robust (siehe Kapitel 3.3). Eine Besichtigung der Anlage fand am 6. März 2015 statt. Die Gesuchsunterlagen wurden danach vom Projekteigner überarbeitet. Die Erstbewertung erfolgte auf Basis der nach dem Audit gestellten Dokumente (inklusive angepasster Monitoringplan). Ein Schwerpunkt des Besuchs bildete der Nachvollg des Fehlers der Verifikation 2013 sowie dem Umgang mit wesentlichen Änderungen (siehe FAR02, 2013). Der Holzwärmeverbund wird durch die Firma NGR A AG betrieben. Die Firma wurde eigens für diesen Wärmeverbund gegründet. Die im Rahmen der Verifikation aufgeworfenen Fragen Befunde betrafen die folgenden Themen: FAR1 (2013) (CR1): Eichung von Messgeräten und Plausibilisierungen FAR 2 (2013): Wesentliche Änderungen Ausbau 2012 FAR 3 (2013): Gesuchsteller neu KliK FAR 4 (2013), CAR4: Beschreibung der Managementstrukturen und Plausibilisierungen FAR 5 (2013), CAR 5: Umsetng der Referenzentwicklung für Fernwärmeverbünde FAR 6 (2013), CAR 6: Umsetng der Wirkungsaufteilung FAR 7 (2013), CAR7: Anpassung der Wirtschaftlichkeitsanalyse FAR 9, Vereinfachung der Berechnung der Referenzemissionen; Umsetng in 2014 CR 11, Klärung betreffend Verwendung von Zweistoff-Brennern Folgende zwei FAR s sind im Rahmen der nächsten Verifikation prüfen. FAR8: Umsetng der neuen Wirkungsaufteilung für 2015 FAR10: Umsetzen der Einzelfallbetrachtung für Grossbezüger > 150MWh/a Die für 2014 erforderlichen Punkte wurden mehrheitlich umgesetzt. Eine Umsetng von FAR8 (neue Wirkungsaufteilung; noch nicht mit Kanton geklärt) und FAR10 (Einzelfallbetrachtung; aktuell fehlende Daten) erst im nächsten Jahr kann gemäss Einschätng des Verifikators akzeptiert werden. Korrektur der Daten des Monitorings 2013 für das Objekt Treibhaus Gemäss Mitteilung des Projektbetreibers wies das Objekt in 2013 nur einen Verbrauch von kwh auf, und nicht wie in der Liste 2013 erwähnt kwh. Ursache war der Wechsel des Zählers am mit Startwert MWh, der bei der Berechnung der Verbräuche nicht berücksichtigt wurde (im Gegensatz den Rechnungen). Basierend auf dem korrekten Verbrauchswert ergeben sich im 2013 um 999 to CO2eq hoch berechnete Werte (siehe Beilage Monitoring Plan Bericht 2013 definitiv_korrektur_dae.xlsx). Der Fehler wurde unglücklicherweise im Rahmen der Verifikation nicht bemerkt, u.a. - Keine Verwendung von 1000 Trennzeichen - Nicht bemerkt bei interner Qualitätskontrolle des Projekteigners - Starke Erhöhung der Feuerungsleistung (+3.2 MW) in 2012; vermeintlich plausibler Seite 3 von 22

4 Mehrverbrauch - Änderung des Berechnungssystems zwischen SKR 2012 und KliK 2013 Quercheck mit Daten der Produktionszähler ergab ca. 20% Leitungsverluste (Fehlinterpretation Auditor Zählerstand vs. Produktion 2013), Fehlinterpretation nur möglich, da auch zwei Zähler der Feuerungsanlagen gewechselt wurden. 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Daniel Aegerter Technisches Review Albert von Däniken Qualitätssicherung durch Ingrid Finken Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 2.Verifizierung für Übertrag SKR-Projekte Klik 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung Keine Versionsnummer (aktualisierte Beschreibung) Datum der Projektbeschreibung Version des Validierungsberichts Keine Nummer Datum des Validierungsberichts Expertenbericht , Expertengeprüfte Fassung Version des Monitoringberichts Keine Nummer Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SRK-Projekts, hatte folgende sätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SRK Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurde mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des Seite 4 von 22

5 umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort ( ) 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Überprüfung der Zusätzlichkeit mit der Validierungscheckliste Abschnitt 4 5. Bereinigung von CR und CARs 6. Verfassen des Berichtes 7. Technisches Review Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit vom NRG A AG und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. NRG A AG ist als Projekteigentümer für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Fachexperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigt mit seiner Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass er abgesehen von seinen Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig ist. Der gelassene Fachexperte und die gelassene Verifizierungsstelle SGS bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Validierungs- / Verifizierungsstelle gelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Seite 5 von 22

6 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Projektbetreiber Kontakt KliK-Projekt 10158: Wärmeverbund Schachen (Ost) Stiftung Klimaschutz und CO2 Kompensation KliK Freie Strasse 167, 8032 Zürich NRG A AG Romeo Böni, Verwaltungsrat Im Grund 13, 9410 Heiden Tel , romeo.boeni@nrgb.ch Registrierungsnummer KliK Nr Datum der Registrierung Keine Registrierung beim BAFU 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Holzwärmeverbund mit Holzfeuerungen 900 kw, 1600 kw und 3200 kw und Heizölkessel 900 kw und Nutng von Abwärme. Wärmeerzeugung durch Biomasse Holzwärmeverbund mit Holzfeuerungen 900 kw, 1600 kw und 3200 kw und Heizölkessel 900 kw und Ausschleusung von Überschussenergie aus einem holzverarbeitenden Betrieb. 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen werden als vollständig und konsistent beurteilt. Der Gesuchsteller ist identifiziert (neu Stiftung KliK, siehe FAR ). Die Gesuchsunterlagen wurden durch den Projektbetreuer aufgearbeitet, die Änderungen seit der Inbetriebnahme in einem aktualisierten Projektbeschrieb aufgenommen. Die Anpassungen an die neuen Vorgaben (Wirkungsaufteilung und Referenzszenario) wurden in das Projekt integriert und der Monitoringplan entsprechend angepasst. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Der Monitoringplan wurde auf die neuen Anforderungen betr. Referenz-Szenario für Wärmeverbünde angepasst, und wurde nach unserer Einschätng nachvollziehbar und korrekt umgesetzt. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung wurden im Monitoringplan angepasst (siehe FAR , CAR04). 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Das Projekt entspricht bis 2012 dem beantragten Projekt. Das Fernwärmenetz wurde etwas anders ausgebaut, sätzlich ergab sich die Möglichkeit, neue Bezüger anschliessen. Der Ausbau in 2012 umfasste nicht nur die geplante Verbindung einem Wärmelieferanten Ego-Kiefer, sondern auch eine Erhöhung der Feuerungsleistung um 3200 kw. Die Änderungen wurden in der Verifikation 2013 dargestellt (insb. CR01 und CR02), seither haben sich die Pläne nicht wesentlich geändert. Das Projekt nimmt öffentliche Finanzhilfen in Anspruch. Insgesamt wurden bis im Jahr CHF Förderbeiträge des Kantons (excl. MwSt) erhalten (siehe Beilage 7). In der Summe von Endzahlungen und Ratenzahlung wurden in 2014 insgesamt CHF Fördergelder durch den Kanton bezahlt. Hinsichtlich Abgrenng anderen Fördermitteln wurde die Abgrenng der Firma Ego Kiefer abgeklärt. Die Firma Ego Kiefer liefert Wärme an den Wärmeverbund aus bestehenden Seite 6 von 22

7 Holzfeuerungsanlagen. Ego Kiefer hat keine Zielvereinbarung für die Reduktion von CO2- Emissionen mit dem Bund, untersteht jedoch neu dem Grossverbraucherartikel des Kantons SG. Gemäss Beilage 09 hat Ego Kiefer jedoch ersucht, die Grossverbrauchervereinbarung erst im Jahr 2016 vereinbaren. Daher ist für 2014 eine Doppelzählung ausgeschlossen; dies muss aber im Rahmen künftiger Verifikationen ab 2016 erneut überprüft werden (Bem: kein expliziter FAR). 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Die Projektemission wird (gemäss SKR-Standardmethode) über einen Wärmezähler bei dem Ölbrenner berechnet. Im Jahr 2014 fielen nur marginale Projektemissionen an (3.5 to CO2eq, siehe auch FAR09, erledigt in 2014). Um das neue Referenzszenario korrekt umsetzen können, wurden die Berechnungen mehrheitlich an die neuen Vorgaben der Vollgsmitteilung angepasst. Es wird für alle Objekte der Lineare Absenkpfad berechnet (n=7; Inbetriebnahme in 2008, siehe FAR , CAR05). Die Berechnung des Referenzszenarios für Objekte mit >150 MWh/a Verbrauch ist im Monitoring 2015 noch umsetzen (FAR 10). Die Wirkungsaufteilung (siehe FAR , CAR 06) konnte noch nicht mit dem Kanton vereinbart werden. Die Wirkungsaufteilung wird nun gemäss Verfahren der alten CO2-Verordnung mit Förderbeiträgen des Kantons dividiert durch den Kapitalwert der Kosten der Projektaktivität berechnet und ergibt neu 3.1% Kantonsanteil. Die Wirkungsaufteilung gemäss neuer CO2- Verordnung ist hinsichtlich Monitoring 2015 mit dem Kanton vereinbaren (siehe FAR08). Einige Objekte werden mit Wärmezählern gemessen, deren Eichzertifikat abgelaufen ist (siehe FAR , CAR01). Der Projekteigner hat eine Plausibilisierung der Messresultate eingereicht (siehe Beilage 03). Aus Sicht des Verifikators können die Daten akzeptiert werden, v.a. auch aufgrund der Tatsache, dass es sich um Zähler ohne bewegte Komponenten handelt, deren Eichfrist in 2013 abgelaufen ist. 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) In den Grundzügen (Heizzentrale und Teil Fernwärmeleitungen) entspricht das Projekt dem Plan. Bis 2012 lag der Energieabsatz weit unter Plan. Mit dem Ausbau des Netzes in 2012 wurde der Projektperimeter um einiges vergrössert und die Feuerungskapazität um über 100% gesteigert. Ein Teil der Zunahme der Energieabgabe ist auch auf Neubauten rückführen, die neu erschlossen werden konnten. Hinsichtlich wesentlicher Änderungen (siehe FAR , FAR , CAR07) beurteilt der Verifikator die Situation wie folgt: a) Der Ausbau der Feuerungsleistung (+3.2MWh) wird als eine wesentliche Änderung beurteilt. Es ist aber bemerken, dass derzeit der neue Kessel primär als Backup bei einem Ausfall der Einspeisung von Ego-Kiefer benötigt wird. Zudem sind voraussichtlich im Jahr 2016 Kosten für die Erneuerung von zwei Occasionsbrennern (Baujahr 1997) erwarten. b) Die Emissionsreduktion (mit ursprünglicher Methode SKR berechnet) liegt für das Jahr 2014 bei 131% (Summe %), also unter Berücksichtigung des Fehlers von 2013 bedeutend tiefer. Es ist erwarten, dass Kosten und Erlöse gegenüber Plan in Zukunft stärker abweichen. c) Bei den Investitionen (Andere Netzführung, Kessel 3 (3.2 MW), Ersatz Kessel 1+2) handelt es sich gemäss Einschätng des Auditors um organische Anpassungen, die nicht als vom Projekt unabhängige neue Investitionen betrachtet werden können. Die Ausbaupläne waren im ursprünglichen Projektantrag angedeutet, jedoch nicht in den Kosten enthalten. Für diese Fälle sind Ausbauten nicht als neue Klimaschutzprojekte einreichen, müssen aber mit einer aktualisierten Analyse der Zusätzlichkeit belegt werden. Aus diesen Gründen wurden vom Projekteigner eine Aktualisierung des NPV-Rechners unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten und Erlöse verlangt (siehe auch CAR 7). Der Projekteigner hat diesbezüglich den NPV-Rechner ergänzt mit dem Resultat eines IRR von 1.15% (inkl. Bescheinigungen 1.99%). Unter Berücksichtigung von 20% mehr Erlösen und Bescheinigungen bis 2024 (im Sinne einer Sensitivitätsanalyse) würde ein IRR von 2.89% resp. 3.56% (inkl. Bescheinigungen) resultieren (Berechnung durch den Verifikator). Der Projekteigner macht sätzlich Seite 7 von 22

8 den im NPV-Rechner aufgeführten Kosten nicht berücksichtigte Eigenleistungen (für die Periode bis 2013) sowie nicht berücksichtigte Überabschreiber geltend (EgoKiefer hat keine Lieferverpflichtung). Der Verifikator schätzt angesichts dieser unternehmerischen Risiken ein IRR Benchmark, der deutlich über diesen Werten liegt, als adäquat ein. Angesichts dieser Ausgangslage beurteilt der Verifikator das Projekt nach wie vor als sätzlich, und robust hinsichtlich der Sensitivität, und empfiehlt, weiterhin Bescheinigungen für dieses Projekt ausstellen. 3.4 Spezifische Checkpunkte r Verifikation von SKR-Projekten ( Abschnitt 6 der Checkliste) Die betreffenden Punkte (Finanzhilfen, wesentliche Änderungen, Referenzszenario) werden weiter oben dargestellt. Es wurden keine Befunde diesem Kapitel erhoben. 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. Vorbehalten bleibt eine allfällig andere Einschätng der Situation durch das BAFU betreffend FAR2. KliK Projekt Nr : Wärmeverbund Schachen (Ost). Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung tco 2 eq to CO2eq anrechenbar aufgrund Wirkungsaufteilung. Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen Im Rahmen der nächsten Verifizierung die folgenden Aspekte berücksichtigen: o FAR9: (erledigt) o FAR 8 und 10: Umsetng der Einzelfallbetrachtung für Grossbezüger (>150 MWh/a) sowie Abschluss der Wirkungsaufteilung mit dem Kanton. Zürich, Daniel Aegerter (Verifizierer) Albert von Däniken (Technical Reviewer) Ingrid Finken (Verantwortlich für die Qualitätssicherung) Ingrid Finken (Gesamtverantwortliche) Seite 8 von 22

9 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Seite 9 von 22

10 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG SKR Projekt 1523: WV Schachen Dokumentversion V1.2 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftstelle Kompensation vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 10 von 22

11 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft Trifft nicht 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. FAR03 (2013) 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Siehe 1.4b 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( Gesuchsteller neu Klik). Seite 11 von 22

12 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = () Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( Anpassung betreffend Wirkungsaufteilung und Referenzszenario). 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Trifft nicht FAR04 (2013), CAR04 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Umsetng mehrheitlich gemäss Plan; die Seite 12 von 22 Trifft Trifft nicht siehe 3.1.1a

13 Abweichungen wurde im Verifikationsbericht 2013 ausführlich besprochen. Ausnahme ) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Anschlussbeiträge nach Anschlüssen). 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn siehe 3.2.2b Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. siehe 3.4.2b 3.4.2b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Verzögerung. Wärmelieferung ab September 2008) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Der Wärmeverbund hat sich relativ stark weiterentwickelt, Ausbau 2012 wird vom Verifikator als eine wesentliche Änderung beurteilt). Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Faktoren wurden in 2013 ausführlich besprochen, gegenüber dem Stand 2013 ergeben sich keine wesentlich en Änderungen). Trifft Trifft nicht x FAR (FAR ) 4.2 Monitoring der Projektemissionen Trifft Trifft nicht Seite 13 von 22

14 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege gemäss CR3) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( siehe CR3) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. FAR , CR Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. FAR Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Bemerkung => gemäss angepasstem Monitoringkonzept) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Änderung Monitoringkonzept aufgrund Referenzszenario erforderlich) Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Seite 14 von 22 ()

15 Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen b Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. (Neue Wirtschaftlichkeitsanalyse) 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a 5.2.1b 5.2.1c Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Seite 15 von 22 FAR05 (2013), CAR05 FAR10 FAR06 (2013), CAR 06, FAR08 Trifft nicht FAR07 (2013), CAR07 FAR02 (2013)

16 Projekbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% (Periode : -15%; aber mit Ausbau der Zentrale im %) Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projekt-beschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Vali-dierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung not-wendig ist. (Bemerkung: angepasster Projektbeschrieb und sätzliche Analyse der Additionalität des neuen Ausbaus 2012) 6. Spezifische Checkpunkte r Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen. 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? FAR02 (2013) Trifft nicht FAR08 Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum Seite 16 von 22

17 Teil 2: Liste der Fragen Fragen den Aussagen in der Checkliste, die nicht treffen, hier formulieren (Blöcke nach Bedarf duplizieren): Forward Action Request aus dem Vorjahr (FAR), inklusive daraus resultierende Befunde FAR 01 (Verifikationsbericht 2013, BAFU); CR 01 Erledigt Ref. Nr Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. Frage Die Eichung von Messtellen ist alle fünf Jahre sicherstellen. Dies ist bis m nächsten Jahr für die betreffenden Messtellen vorsehen. > Ausfälle von Messungen müssen zeitlich angegeben werden. Wenn die fehlenden Messungen interpoliert werden, muss angegeben werden, wie dies rechnerisch geschieht. > Sind Eichungen von Messgeräten abgelaufen, können keine Reduktionen mehr bescheinigt werden, es sei denn, es kann plausibilisiert werden, dass der Messwert weiterhin vertrauenswürdig ist. Dies ist vom Verifizierer prüfen. Lag beim Projekt bereits ein Ablauf der Eichung vor, so ist die Plausibilisierung für 2013 im Monitoring 2014 nachreichen : Diverse Eichungen sind abgelaufen. Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen nach: 1. Plausibilisierung der Messwerte von abgelaufenen Messstellen 2. Ergänzen der Liste der Messstellen mit letzte Eichung (resp. Produktionsdatum von Zählern mit Konformitätsbewertung), nächste Eichung 3. Unterlagen für Eichungen (Eichprotokolle, Konformitätsbescheinigungen) 4. Beschreiben Sie das Vorgehen wie Sie die periodengerechte Eichung in Zukunft sicherstellen wollen. Antwort Projektbetreiber 1. Liste der abgelaufenen Messstellen mit Vorjahresvergleichen im Anhang (Plausibilitätsliste ). 2. Siehe Liste Wärmebezüger Unterlagen Eichungen im Anhang, Konformitätserklärung wird nachgereicht. Grundsätzlich finden wir eine Nacheichung resp. die Auswechslung der Wärmezähler nach fünf Jahren aufgrund dem heutigen Stand der Technik bei Wärmezählern (keine Flügelräder mehr bei der Durchflussmessung) und den stetig durchgeführten Plausibilitätskontrollen als übertrieben. Gleichwohl werden wir der Aufforderung der Auswechslung der Zähler im sechsten Jahr nach der Installation nachkommen, wenn die Zahlung von KliK für das Vorjahr bei uns eingetroffen ist. Für das sechste Jahr werden wir eine Plausibilitätskontrolle aufgrund der Messwerte der Vorjahre ausweisen. Damit können wir einem dem Zug um Zug Verfahren gerecht werden. Fazit Verifizierer Die eingereichten Unterlagen betreffend Eichung und Plausibilisierung werden als geeignet beurteilt. Die Mehrzahl der Gebäude zeigt mehrheitlich eine gute Korrelation mit den HGT, die wenigen Abweichungen nach Oben können nach Ansicht des Verifikators bei Gewerbebetrieben mit einer Abhängigkeit von der Produktion akzeptiert werden. FAR 02 (2013) Erledigt Ref. Nr a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Seite 17 von 22

18 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. (Neue Wirtschaftlichkeitsanalyse) Frage Die Feuerungsleistung des Projektes wurde in 2012 gegenüber der ursprünglichen Kapazität von 2500 kw um 3200 kw erhöht. Das Projekt hat somit eine wesentliche Änderung erfahren. Es ist klären, ob und wie diese Änderung nachträglich anerkannt werden kann. (siehe Ausführungen in der Zusammenfassung) Antwort Projektbetreiber Bem: Beantwortung erfolgt durch Verfizierer (siehe Unten). Fazit Verifizierer Gemäss Ergebnis der Besprechung mit dem BAFU vom 11. März 2014 beurteilt der Validierer diesen Ausbau als ein organisches Wachstum des Wärmeverbundes. Die Feuerungsleistung wird zwar massiv erhöht, der Ausbau dient aber bis jetzt primär der Sicherstellung der Backup-Leistung bei Ausfall der Einspeisung von Ego Kiefer. Darüber hinaus sind die Holzkessel 1 und 2 Occasionskessel mit Baujahr Aus diesem Grund wurde verlangt, die Additionalitätsbetrachtung nach neuen Vorgaben neu durchführen. FAR 03 (BAFU/Klik 2013) Erledigt Ref. Nr Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Frage Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK angeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. Antwort Projektbetreiber Ist im Monitoringbericht rev umgesetzt worden. Fazit Verifizierer ok. Umgesetzt. FAR 04 (BAFU/Klik 2013), CAR 04 Erledigt Ref. Nr. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Frage die Massnahmen r Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) sollen beschrieben werden. Dies gilt für Monitoringberichte ab : Die Massnahmen für Qualitätskontrolle sind falsch beschrieben (keine Auslesung von Mail) Antwort Projektbetreiber Der Monitoringbericht rev ist entsprechend geändert worden. Fazit Verifizierer ok. Wurde umgesetzt. FAR 05 (BAFU 2013), CAR 05 Erledigt Ref. Nr Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Seite 18 von 22

19 Frage > Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich um Neubauten m Zeitpunkt des Anschlusses gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist jedem Monitoringbericht beilegen. Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude m Zeitpunkt des Anschlusses) können nicht als Reduktionen geltend gemacht werden, es sei denn, beispielsweise es ist ein Gasnetz vorhanden (->Referenz Gas). > Der Absenkpfad (n/15) ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme auf Referenzemissionen (nicht auf die Emissionsverminderungen als Ganzes) anwenden. > Kanton SG hat die Artikel der "MuKEn 2008" eingeführt, welche verlangen, dass bei Neubauten höchstens 80 % des lässigen Wärmebedarfs für Heing und Warmwasser mit nichterneuerbaren Energien gedeckt werden darf. Dies hat r Folge, dass bei Neubauten 20% der Reduktionen vom BAFU abgezogen werden : Der Absenkpfad berechnet sich mit 1/15 ab dem Jahr der Inbetriebnahme, also ( )=7 Antwort Projektbetreiber Ist im Monitoringbericht rev umgesetzt worden. Fazit Verifizierer Jahr für Absenkpfad N=7 im Monitoringbericht Ok. Die Grossverbraucherregelung (>150 MWh/a) ist noch nicht umgesetzt => FAR10. FAR 06 (BAFU/Klik 2013), CAR06 Erledigt Ref. Nr Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. Frage Mit der Revision der CO 2 -Verordnung per 1. Dezember 2014 wurde auch die Wirkungsaufteilung neu geregelt. Erhält ein Projekt nichtrückzahlbare Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden, ist die erzielte Emissionsverminderung aufteilen, sofern das Gemeinwesen einen Teil der Wirkung geltend macht (s. Ziffer Vollgsmitteilung BAFU). Falls ihr Projekt Fördergelder insbesondere vom Standortkanton bezieht oder bezogen hat (auch vor 2013), müssen Sie eine neue gemeinsame Vereinbarung r Wirkungsaufteilung vorweisen (Vorlage Wirkungsaufteilung) : Ein Formular für die Wirkungsaufteilung mit dem Kanton liegt noch nicht vor, es wird jedoch eine im Vergleich m Vorjahr andere Berechnungsmethode verwendet (Ergebnis: Kantonsanteil = 2.9%). Nach Einschätng des Verifikators entspricht dies weder der bis Dez gültigen Wirkungsaufteilung noch der ab diesem Datum gültigen Wirkungsaufteilung. Daher sind die Werte analog dem Monitoring 2013 verwenden. Antwort Projektbetreiber Ist im Monitoringbericht rev berücksichtigt. Anmerkung Verifikator: Siehe auch Antwort FAR08: Wir haben mehrfach versucht, die definitive Wirkungsaufteilung mit dem Kt. St. Gallen abschliessend klären. Dies ist uns bis heute nicht gelungen. Das AfU St. Gallen hat handen der Regierung einen Antrag für den künftigen Umgang mit der Wirkungsaufteilung gestellt. Der Inhalt des Antrages ist uns nicht bekannt. Mit einem Entscheid ist nicht vor April 2015 rechnen. Gemäss Merkblatt BAFU vom kann für 2014 noch die alte Wirkungsaufteilung wie 2013 angewendet werden. Wir haben daher die Wirkungsaufteilung wiederum so wie im Jahr 2013 aufgeführt. Fazit Verifizierer Gemäss Telefon mit dem Projekteigner wurde die Wirkungsaufteilung gemäss alter CO2-Verordnung neu mit 3.1% berechnet (Berücksichtigung neu erhaltener Förderbeiträge in 2014 und neuer NPV- Rechner). Nach Einschätng des Verifikators der beste Weg, da die Regelung mit dem Kanton noch nicht verabschiedet werden kann. Für Wirkungsaufteilung 2015 siehe FAR08. FAR 07 (BAFU/Klik 2013), CAR 07 Erledigt Seite 19 von 22

20 Ref. Nr a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage Um eine wesentliche Änderung ihres Projektes gegenüber dem vertraglich in Anhang 1 vereinbarten Projekt ausschliessen bzw. identifizieren, ist eine Auflistung der Betriebs- und Investitionskosten sowie der Erlöse in einem separaten Dokument (z.b. Excel-Datei) erstellen. Nähere Informationen hier finden Sie in der im Dezember 2014 vom BAFU angepassten Vollgsmitteilung Kompensationsprojekten (Ziffer 3.8). Die geplanten Emissionsreduktionen (auch über 2012 hinaus) sind im Monitoring aufführen. Liegt eine wesentliche Änderung vor, ist für die Prüfung der wirtschaftlichen Zusätzlichkeit der NPV- Rechner neu erstellen. Wärmeverbünde müssen da das Additionalitätstool der Stiftung KliK verwenden, welches ab dem 2. Februar unter diesem Link in angepasster Form gänglich ist : Eine Aktualisierung des NPV-Rechners wurde eingereicht. Bitte ergänzen Sie die folgenden Punkte: a) Beschreiben Sie hier untenstehend die im NPV-Rechner integrierten künftigen Investitionen und Hinweis auf deren Status (z.b. Baubewilligung vorhanden, aber Investitionsentscheid VR noch ausstehend) b) Bitte tragen Sie im NPV-Rechner die effektiven Betriebs- und Investitionskosten und Erlöse gemäss geprüften Jahresabschlüssen auf und stellen Sie die Jahresabschlüsse r Einsicht r Verfügung. Alternativ können auch zwei NPV-Rechner (ohne Eigenleistungen gemäss Jahresabschluss und mit Eigenleistungen) eingebracht werden. Bemerkung: Die Methodik der NPV-Methode beinhaltet, dass Zinskosten nicht als Betriebskosten aufführen sind (sind im Diskontierungsfaktor enthalten). Seite 20 von 22

21 Antwort Projektbetreiber Wir haben den NPV Rechner mit den effektiven Zahlen aus der Buchhaltung der entsprechenden Jahre (ohne Fremdkapitalzinsen) aktualisiert. Diese Zahlen können bei uns eingesehen werden. Wir haben bei den einzelnen Jahren im NPV Rechner Kommentare eingefügt, welche auf entstandene Kosten und finanzielle Risikopositionen bei den Investitionen sowie vertragliche finanzielle Verpflichtungen hinweisen (Eigenleistung im Betrieb 2008 bis und mit 2013, Erstellung Verbindungsleitung EGO KIEFER Ueberabschreibung aufgrund der Risiken, Abgeltung der von EGO KIEFER an NRG A AG gelieferten Energie gemäss Vereinbarung). Diese Positionen wurden im aktuellen NPV Rechner nicht berücksichtigt. Es resultiert ein IRR von 1.15%. Unter Berücksichtigung dieser Aufwands- und Risikopositionen kann gemäss Verifikator der IRR nach oben angepasst werden. Wir bitten Sie uns für das Monitoring 2015 die absolute Höhe für die Schwelle r Wirtschaftlichkeit bekanntgeben. Wir haben auch einen Restwert für das Fernwärmenetz als Erlös im 2024 eingesetzt. Dies unter Berücksichtigung als einer von Ihnen vorgegebenen Abschreibungsdauer von 40 Jahren. Wir erachten diese Abschreibungsdauer als hoch, da unsere Verträge nach 20 Jahren auslaufen. Neue Technologien, vor allem die Kombination WP und PV werden stärker m Einsatz kommen. Im Weiteren wird die technische Lebensdauer von Fernwärmeleitungen mit 25 Jahren angegeben und in der Projektphase auch so angenommen. Fazit Verifizierer Der Projekteigner hat diesbezüglich den NPV-Rechner ergänzt mit dem Resultat eines IRR von 1.15% (inkl. Bescheinigungen 1.99%). Unter Berücksichtigung von 20% mehr Erlösen und Bescheinigungen bis 2024 würde ein IRR von 2.89% resp. 3.56% (inkl. Bescheinigungen) resultieren (Berechnung durch den Verifikator). Der Projekteigner macht sätzlich den im NPV-Rechner aufgeführten Kosten nicht berücksichtigte Eigenleistungen (für die Periode bis 2013) sowie nicht berücksichtigte Überabschreiber geltend (EgoKiefer hat keine Lieferverpflichtung). Der Verifikator schätzt angesichts dieser unternehmerischen Risiken ein IRR, der deutlich über diesen Werten liegt, als adäquat ein. Angesichts dieser Ausgangslage beurteilt der Verifikator das Projekt nach wie vor als sätzlich, und robust hinsichtlich der Sensitivität, und empfiehlt, weiterhin Bescheinigungen für dieses Projekt ausstellen. Clarification Requests (CR) CR11 Erledigt Ref. Nr Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Frage Bitte Überprüfen Sie die Liste der Wärmebezüger Objekte mit Zweistoffbrennern sind mit Referenz Gas beurteilen (anstatt Öl), ausser es kann nachgewiesen werden, dass der Brenner überwiegend mit Öl betrieben wurde (siehe auch CAR 14 Projekt 10182). Antwort Projektbetreiber Zweistoffbrenner wurde in der Liste Wärmebezüger 2014 vom unter Bemerkungen nachgetragen. Fazit Verifizierer Ergänngen wurden angebracht, entsprechendes Objekt wird unter Gas geführt. Seite 21 von 22

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