KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 Sandrainstrasse Bern Switzerland T F KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT Datum 14. April 2016 Kontaktperson Rudolf Brodbeck rudolf.brodbeck@cc-carboncredits.ch Direktwahl Unternehmen/Organisation Name Holzkraftwerk Basel AG GBZ - Adresse c/o Industrielle Werke Basel Margarethenstrasse Basel Schweiz Kontaktperson Herr Florian Lüthy Mail florian.luethy@iwb.ch Tel Fa Dienstleistung Audit/Assessment Tätigkeitsgebiet Verifizierung - Projektnummer Projekttyp P Audit/Assessment Beginn/Ende Nächste Überprüfung Zertifizierter Bereich Leitender Facheperte Holzkraftwerk Basel, KliK Herr Rudolf Brodbeck Normative Grundlage 2ter Facheperte CO2-Verordnung, Stand Freigabe Datum Unterschrift Leitender Facheperte Gesamtverantwortlicher, Qualitätsverantwortlicher

2 Seite 2/21 Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verwendete Unterlagen Zum Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Beurteilung Gesuchsunterlagen Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts FAR/s aus letzter Verifizierung Ausgangslage, Rahmenbedingungen Beschreibung Monitoring Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Zertifizierung CRs, CARs, FARs Clarifications Requests Corrective Action Requests Forward Action Requests Unterlagen, Dokumente Checkliste... 16

3 Seite 3/21 Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland Verifizierungsbericht Holzkraftwerk Basel Zusammenfassung der Verifizierung Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von tco 2 eq aus dem vorliegenden Projekt können aus unserer Sicht als Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss schweizerischer CO 2 -Verordnung ausgestellt werden. Die Verifizierungstätigkeit umfasste die wesentlichen Aspekte: Rahmenbedingungen/allfällige Änderungen; Monitoring; Berechnung der Emissionsverminderung. Allfällige, während des Verlaufs der Verifizierung notwendig gewordene Klärungen sowie eventuelle Vorbehalte, die es bei der nächsten Verifizierung zu klären gälte, finden sich im Kapitel 5. 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) Gesamtverantwortlicher Qualitätsverantwortlicher Facheperte (Auditor) CC-Carbon Credits GmbH Sandrainstrasse Bern Dr. Silvio Leonardi silvio.leonardi@cc-carboncredits.ch Dr. Silvio Leonardi Rudolf Brodbeck Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring vom bis Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung Projektvertrag SKR Datum der Projektbeschreibung [1] Version des Monitoringberichts V6 Datum des Monitoringberichts [2.5] Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind im Anhang des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Die Verifizierung stellt sicher, dass das Projekt gemäss den Angaben in der Projektbeschreibung implementiert und betrieben wird. Insbesondere müssen die verwendete Technologie, Anlagen, Ausrüstungen und Geräte für das Monitoring mit den im Monitoringkonzept festgelegten Anforderungen übereinstimmen; die tatsächlich umgesetzten Monitoringsysteme und -prozeduren mit den im Monitoringkonzept beschriebenen Systemen und Prozeduren übereinstimmen und die relevanten Monitoringdaten sachgerecht aufgezeichnet, gespeichert und dokumentiert werden; der Monitoringbericht und andere die Verifizierung unterstützende Dokumente vollständig und konsistent sind und den Vorgaben der CO 2 -Verordnung entsprechen;

4 Seite 4/21 die durch das Projekt erzielten Emissionsverminderungen nachweis- und quantifizierbar sind. Methoden und Vorgehen Die Verifizierung umfasst die folgenden Schritte Prüfung der tatsächlichen Projektumsetzung gemäss Projektbeschreibung; Prüfung der korrekten Umsetzung des Monitoringplans; Prüfung der korrekten Anwendung der Monitoringmethode; Prüfung der im Monitoringbericht dokumentierten Daten; Testen der Zweckmässigkeit der Messeinrichtungen (Eichung, Plombierung); Berechnung der Emissionsreduktionen auf der Basis der erhobenen Daten und Vergleich mit dem Berechnungsergebnis im Monitoringbericht; Ortsbegehungen nach Notwendigkeit. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung 1 In Anlehnung an ISO :2006 beachtet die Verifizierung die folgenden Grundsätze Relevanz; Vollständigkeit; Konsistenz; Genauigkeit; Transparenz Konservativität. 2 Prüfung der formalen Korrektheit der verwendeten und einzureichenden Unterlagen inkl. vorliegenden Berichts 3 Technische Review durch qualifizierten Sachverständigen 4 Sicherstellung der ordentlichen Archivierung aller Unterlagen 1.4 Unabhängigkeitserklärung Die Verifizierungsstelle bestätigt, dass sie (abgesehen vom Auftrag zur Verifizierung) vom Projekteigner und von dessen Berater/n unabhängig ist. Weder heute noch in der Vergangenheit bestanden geschäftliche und/oder persönliche Beziehungen zum Auftraggeber oder dessen Berater. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die Informationen und Schlussfolgerungen in diesem Bericht wurden auf Grundlage von als verlässlich eingeschätzten Quellen erhoben. CC-Carbon Credits lehnt jede rechtliche Haftung für jede Art von direkten, indirekten, zufälligen oder Folge-Schäden oder welche Schäden auch immer, ausdrücklich ab. 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Projektbetreiber Kontakt Registrierungsnummer KliK Holzkraftwerk Basel Kompensationsgemeinschaft KliK Holzkraftwerk Basel AG c/o Industrielle Werke Basel Margarethenstrasse Basel Herr Florian Lüthy florian.luethy@iwb.ch Start Ende Vertragsdauer KliK [4]

5 Seite 5/ Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp Angewandte Technologie Mit einem 36 MW Holzschnitzelofen wird Heissdampf produziert, der direkt in den Wasser-Dampf-Kreislauf der KVA (IWB) geliefert wird. Der Anteil des daraus in der KVA (IWB) erzeugten Stromes wird nicht einbezogen; dieser wird ökologisch über Swissgrid verwertet und wird mit einem entsprechenden Herkunftsnachweis separat beglaubigt. Zum Anfahren der Anlage sind Ölbrenner installiert. Die Steuerung (Datenerhebung, Berechnung) der Anlage erfolgt im Leitsystem der KVA (IWB). Die Anlage des Holzkraftwerks wird vom Personal der KVA (IWB) betrieben und unterhalten. Datum der Betriebsaufnahme: [ND11] Der Holzschnitzelofen ist seit in Betrieb (Wirkungsbeginn) [4]. Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse mit und ohne Fernwärme Holzschnitzelfeuerung 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen Die Gesuchsunterlagen zusammen mit vorliegendem Verifizierungsbericht sind vollständig und entsprechen den Vorgaben des BAFU. Insbesondere sind die inhaltlichen Anforderungen an den Monitoringbericht erfüllt (vgl. Mitteilung des BAFU, Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Kap. 6.4). Der erwähnte Gesuchsteller (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem ursprünglichen Gesuchsteller. Der erwähnte Projektbetreiber (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem Projektbetreiber der letzten Monitoringperiode. 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 FAR/s aus letzter Verifizierung Aus der Verifizierung Monitoringperiode 2014 resultierten folgende FARs [5].

6 Seite 6/21 FAR Fazit BAFU CC-Carbon Credits Beurteilung Die Reduktionsleistung des Projekts im Vergleich zu einer Referenzentwicklung muss zu einer zusätzlichen Emissionsverminderung führen. Dabei muss die Referenzentwicklung gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. Die KEV-Richtlinie ist eine dieser gesetzlichen Bestimmungen und legt für ORC- Anlagen Mindestanforderungen an den Jahresnutzungsgrad fest. Im Rahmen eines Kompensationsprojekts darf nur der Anteil der Wärme bescheinigt werden, der über diese Anforderungen der KEV-Richtlinie zum Mindestanteil der zu nutzenden Wärme hinausgeht. Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen die KEV-Anforderungen in der Referenz berücksichtigt werden. Die Berechnungen wurden im Monitoringbericht und -plan entsprechend angepasst und sind umgesetzt. OK Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3) Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich) Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2-Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollzugsmitteilung ) Für den Zeitraum im Bericht zur Monitoringperiode 2015 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen zu Es werden die Emissionsfaktoren der Vollzugsmitteilung verwendet. OK Keine Schlüsselkunden; nur ein Wärmebezüger (IWB). OK Keine rückzahlbaren Finanzmittel. OK Zwei Arbeitsblätter wurden im Monitoringbericht und -plan entsprechend ergänzt. OK

7 Seite 7/21 vermerken. Am besten eignet sich dazu ein neues Arbeitsblatt im Monitoringbericht mit einer Tabelle, in der die erwarteten Werte eingetragen und mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen werden. - Bitte im Monitoringbericht oben Nummer und Datum der eingereichten Version angeben. - Im Rahmen der Verifizierung gestellte FARs müssen bei der Erstellung des Berichts für die kommende Monitoringperiode berücksichtigt werden. Im Monitoringbericht umgesetzt. OK Es sind alle FARs umgesetzt. OK Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen konnten einer Lösung zugeführt werden. 3.2 Ausgangslage, Rahmenbedingungen Ausgangslage Die Holzschnitzelanlage wurde als autonome Ofenlinie am Standort eines ehemaligen, rückgebauten Kehrichtofens in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) in Basel-Stadt, die von den Industriellen Werke Basel (IWB) im Auftrag des Kantons betrieben wird, 2008 errichtet. Seither werden stetig Optimierungen vorgenommen. Das Projekt ermöglichte, auf den Ersatz eines technisch alten Gaskessels zu verzichten und diesen still zu legen. Entwicklung der Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen haben sich gemäss geschätzten Emissionsreduktionen in der Projektbeschreibung entwickelt [1]. Die Differenz für die Periode 2007 bis 2015 beträgt +6,1%. Nachfolgend ein angepasster Auszug aus dem Monitoringbericht [2.5]. Rahmenbedingungen Das aktuelle Projekt entspricht grundsätzlich der ursprünglichen Eingabe [4]. Die Systemgrenzen entsprechen der Projektbeschreibung [4]. Die tatsächlichen Investitionen haben sich gemäss den geschätzten Investitionen in der Projektbeschreibung leicht erhöht [1]. Die Differenz für die Periode 2007 bis 2015 beträgt +25,7%. Nachfolgend ein angepasster Auszug aus dem Monitoringbericht [2.5].

8 Seite 8/21 Gründe für die höheren Investitionen sind: - Es konnte nicht zu optimalen Konditionen beschafft werden; - Nach Inbetriebnahme erfolgten die Rest- und Garantiearbeiten. Zudem musste im 2009 die Fördertechnik umgebaut werden, was wiederum Investitionen nach sich zog; - Neu wurden im 2010 die per Betriebsende notwendigen Rückbaukosten aktiviert; - Die Abluftanlage der Holzschnitzelsilos sowie die Lüftungsanlage im Verwaltungsgebäude mussten 2011 umgebaut werden; - Im 2012 mussten dem AUE BS CHF, welche anfänglich als Subvention gedacht waren, zurückbezahlt werden; - Im Jahr 2015 wurden vor allem während der Revision Ersatzinvestitionen in Höhe von CHF getätigt. Die Gründe und Investitionen sind plausibel und sind belegt [4]. Gemäss Aussage des Projektbetreibers verzichtet das AUE BS auf die dem Darlehen entsprechenden Emissionsverminderung zu Gunsten des HKW; mit der Bestätigung [ND17] belegt. Daher ist eine Wirkungsaufteilung nicht notwendig; richtig umgesetzt im Monitoringbericht [2.5]. Einfluss auf Wirtschaftlichkeitsanalyse Eine vergleichende Aufstellung der tatsächlichen und für den Zeitraum 2016 bis 2020 erwarteten Emissionsverminderungen, Kosten und Erlöse ist erstellt [2.5]. Die Werte werden als realistisch beurteilt. Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.5].

9 Seite 9/21 Veränderungen seit der letzten Verifizierung Das Projekt hat seit der letzten Verifizierung keine wesentliche Veränderung erfahren. Ortbegehung Eine Ortsbegehung fand am statt. Für die Monitoringperiode 2015 fand keine Ortsbegehung statt. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR1, CAR4, CR1 3.3 Beschreibung Monitoring Die Verantwortlichkeiten sind im Monitoringbericht [2.5] angemessen beschrieben und werden wahrgenommen. Die Qualitätssicherung ist im Monitoringbericht [2.5] angemessen beschrieben und ist umgesetzt. Die Monitoringmethode entspricht der Projektbeschreibung/dem Monitoringplan. Die Monitoringmethode ist inklusive aller zu überwachenden Parameter und Messungen korrekt umgesetzt. Die Datenerfassung ist vollständig und belegt [ND1], [ND2], [ND3], [ND4], [ND7], [7], [11]. Die erfassten Daten werden gesichert archiviert. Die für die Berechnungen relevanten Messeinrichtungen sind neu im Monitoringbericht erfasst. Alle Messeinrichtungen sind geeicht. Kalibrierzertifikate liegen vor [ND12] [ND13] [ND15] [ND16]. Das Kalibrierintervall beträgt 5 Jahre. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR1 3.4 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Die Systemgrenzen sind unverändert. Die Projektemissionen (Verbrauch HEL P6) werden neu in der Berechnung der Referenzentwicklung (Wärmenutzungsgrad, Stromnutzungsgrad, Genutzte Wärme über Mindestanforderung) berücksichtigt. Der Monitoringbericht und -plan [2.5] wurde entsprechend angepasst. Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig überarbeitet. Neu werden die KEV-Anforderungen berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen nach dem Rytec-Modell [L1], das vom BAFU und BFE akzeptiert ist [ND8]. Diesbezüglich erfolgte im 2014 ein KEV-Audit bei KVA/HKW Basel [ND10]. Die Berechnungen für die Monitoringperiode 2015 (Wärmenutzungsgrad, Stromnutzungsgrad, Genutzte Wärme über Mindestanforderung) erfolgen in [6] und [7]. Die eingesetzten Werte stimmen mit der Meldung an swissgrid überein [ND9]. Die Resultate sind in der gleichen Grössenordnung wie in den letzten Jahren und werden als realistisch beurteilt. Der Monitoringbericht und -plan [2.5] wurde entsprechend angepasst. Die Erfassung der Variablen ist vollständig und belegt [ND1], [ND2], [ND3], [ND4], [ND7], [7], [11]. Es gab keine Ausfälle vom Messungen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.5].

10 Seite 10/21 Alle verwendeten Annahmen sind korrekt und belegt. Der Wert für P4 ist belegt [11] und wird als plausibel erachtet. Die verwendeten Formeln zur Berechnung der Emissionsverminderung sind korrekt. Das Resultat der Berechnung ist korrekt und nachvollziehbar. Es ist keine Wirkungsaufteilung zu berücksichtigen. Eine unterschriebene Bestätigung des Gemeinwesens liegt vor [ND17]. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR1, CAR2, CAR3 4 Zertifizierung CC-Carbon Credits bestätigt hiermit, dass das genannte Projekt mithilfe des Monitoringberichts und aller notwendigen zusätzlichen Dokumente, siehe Kapitel 6, gemäss den Anforderungen der schweizerischen Verordnung über die Reduktion der CO 2 -Emissionen verifiziert wurde. Holzkraftwerk Basel Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung Erzielte Emissionsverminderung in dieser Monitoringperiode t CO 2 eq Auf der Grundlage der durchgeführten Prozesse und Verfahren liegt kein Nachweis dafür vor, dass die überprüften Aussagen der zur Verfügung gestellten und eingeforderten Dokumente zum Monitoring und zur Berechnung von Emissionsverminderungen nicht im Wesentlichen richtig sind und keine sachliche Wiedergabe der treibhausgas-bezogenen Daten und Informationen darstellen und; nicht nach den Anforderungen der schweizerischen CO 2 -Verordnung erstellt wurden.

11 Seite 11/21 Bei der nächsten Verifizierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen Keine FARs

12 Seite 12/21 5 CRs, CARs, FARs 5.1 Clarifications Requests CR 1 Erledigt Ref. Nr a Das Datum des Umsetzungsbeginns (Beginn der Betriebsaufnahme) entspricht dem bei Betriebsaufnahme durch die Stiftung Klimarappen brieflich bestätigten Datum. Frage ( ) Die briefliche Bestätigung von SKR/KliK bezüglich Betriebsaufnahme liegt nicht vor. Bitte dem Auditor zukommen lassen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Bestätigung liegt nun vor (siehe Feststellung der Betriebsaufnahme Projekt N 1353.pdf) Fazit Verifizierer (ND11) Feststellung der Betriebsaufnahme Projekt N OK 5.2 Corrective Action Requests CAR 1 Erledigt Ref. Nr. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK anzugeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. Frage ( ) Die Aussagen für die Monitoringperiode 2015 sind nicht vollständig. Es fehlen Aussagen für die Monitoringperiode 2015 bezüglich Projektbetreiber, Gesuchsteller, Datum der Betriebsaufnahme, Verantwortliche Person, Projektänderungen, Finanzhilfen, Anschlusspflicht, Wärmebezüger, abgabebefreite Kunden, Gesetzgebung, Zu klärende Punkte, Ausfälle von Messungen, Stand der Kalibrierungen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Angaben wurden im Monitoring Plan und Bericht integriert. IWB ist der einzige Wärmebezüger. Es liegt keine direkte Belieferung der Wärme an Endkunden. Somit ist eine Angabe betreffend abgabebefreite Kunden nicht möglich. ( ) Die Angaben betreffend Stand der Kalibrierung liegt nun vor und wurde in den Monitoring Plan und Bericht integriert. Fazit Verifizierer Verifiziert. In [2.5] nun enthalten. OK CAR 2 Erledigt Ref. Nr a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Frage ( ) Gemäss neuen Erkenntnissen und Berechnungen produziert das HKW auch Strom unter KEV. Bitte den KEV-Vertrag und letzten KEV-Bericht dem Auditor zukommen lassen Antwort Gesuchsteller ( ) Bezugnehmend auf unser Telefonat von heute Morgen leite ich Ihnen wie gewünscht noch weitere 9 Dokumente weiter und zwar: 10. KEV Audit KVA & HKW V1.pdf 11. Messkonzept Einspeisevergütung KVA & HKW V1.pdf SB_KVA_EvA_2014_BAFU_BFE_VBSA1 V1.pdf 13. WG KEV Audit 2014 KVA HKW Basel V1.msg 14. Jährliche Überprüfung swissgrid 2015 V1 15. Strom Produktion Energie 2015 V _10140 Monitoringplan und Bericht V2

13 Seite 13/21 Zur Information: a) Kommunikation mit PE_FAR b) Mitteilung BAFU IB Prüfung SKR-Projekte 2015 Nach Rückspreche mit Herrn Stolz, Leiter Betrieb Produktion Energie, muss ich Ihnen mitteilen, dass es keine Korrespondenz zwischen uns und das BAFU betreffend Akzeptanz des Modells von Rytec eistiert. Das Modell wurde von der Firma Rytec in Zusammenarbeit mit VBSA im Auftrag von BFE und BAFU entwickelt. Wenn Sie mehr Informationen dazu brauchen folgen Sie bitte den Link: Auf das folgende.pdf-file (siehe Link); sind die Auftraggeber des Projektes und zwar das BAFU und das BFE zu erkennen. Zu 10) Sie erhalten den KEV-Audit-Bericht der KVA und HKW in Basel. Das Berechnungsmodel von Rytec wurde eingesetzt. Die KVA und das HKW wurde von swissgrid mit Hilfe der Firma Rytec auditiert. Zu 11) Anbei bekommen Sie das von IWB entwickelte und von der swissgrid abgenommenen Messkonzept zur Ermittlung der relevanten Energiegrössen zur Berechnung der Vergütung. Zu 12) Für die jährliche Ermittlung der einheitliche Heizwert- und Energiekennzahlenberechnung der Schweizer KVA, liegt das Berechnungsmodell der Rytec zugrunde. Zu 14) Auf das Formular sehen Sie die von uns eingegebenen Energiemengen. Gemäss Messkonzept und Berechnungsmodel der Rytec werden die Netto Energiemengen zur Berechnung der Vergütung ermittelt. Zu 16) Wie besprochen habe ich das Monitoring-Plan und Bericht betreffend HEL angepasst und mit dem entsprechenden Hinweis versehen Weitere Publikationen zum Thema Einheitliche Heizwert- und Energiekennzahlenberechnung t=kva&ps_nr=&ps_date_day=tag&ps_date_month=monat&ps_date_year=jahr&ps_autor=&ps_date2_day=tag &ps_date2_month=monat&ps_date2_year=jahr&ps_show_typ=no&ps_show_kat=no Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Fazit Verifizierer Verifiziert. OK CAR 3 Erledigt Ref. Nr Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Frage ( ) Der Tet zur Berechnung der Projektemissionen und P6 wurden gestrichen. Gemäss telefonischer Auskunft wird weiterhin Oel verbraucht; die Berechnung erfolgt auf einem anderen Dokument. Bitte den Tet unter Berechnung der Projektemissionen entsprechend ändern und dies erklären. Bitte P6 belassen und den Wert eintragen. Antwort Gesuchsteller ( ) Bezugnehmend auf unser Telefonat von heute Morgen leiten ich Ihnen wie gewünscht noch weitere 9 Dokumente weiter und zwar: _10140 Monitoringplan und Bericht V2 Fazit Verifizierer Änderung in _10140 Monitoringplan und Bericht V2 verifiziert. OK CAR 4 Erledigt Ref. Nr a Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden:

14 Seite 14/21 Änderungen bei Kosten und Erlösen (jeweils in CHF): - Investitionskosten, sowie jährliche Betriebskosten und jährliche Erlöse gemäss Budgetierung in der Projektplanung (beispielsweise Werte aus NPV-Rechner soweit vorhanden) - Tatsächliche jährliche Kosten und jährlichen Erlöse - Abweichung der tatsächlichen jährlichen Kosten und jährlichen Erlöse von den erwarteten Kosten und Erlösen (in %) 5.2.1a Änderungen bei den jährlichen Emissionsverminderungen (jeweils in t CO2 bzw. %): - Erwartete Emissionsverminderungen gemäss Projektplanung - Tatsächlich erzielte Emissionsverminderungen gemäss Monitoringbericht - Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (in %) Frage ( ) Eine Aufstellung der Investitionen und Emissionsverminderungen liegt in der Datei (10) Pav Zusammenfassung_Daten_KliK2013 V1 vor, belegt mit ND6. Die Erweiterung der Aufstellung mit Kosten /Erlöse sowie bis 2020, wie gefordert [VD5], liegt nicht vor. Bitte erstellen und belegen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Erweiterte Aufstellung mit Kosten / Erlöse von wurde im Monitoring-Plan und Bericht integriert. Fazit Verifizierer Verifiziert. OK 5.3 Forward Action Requests Keine FARs

15 Seite 15/21 6 Unterlagen, Dokumente Folgende Dokumente und Informationsquellen standen zur Verfügung: Referenz-Nummer Name (Datei, Dokument, Information) VD1 Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), , Stand am 1. Januar 2016 VD2 Bundesamt für Umwelt (Hg.) 2013: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand Januar Umwelt-Vollzug Nr. 1315: 78 S. VD3 Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme, März 2015 (Version 2) VD4 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR-Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014, VD5 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung von SKR-Projekten, Monitoringperiode 2015 (Infoblatt), Projektbeschreibung: Projektvertrag SKR.pdf 2 Monitoringbericht 2015: _10140 Monitoringplan und Bericht V1 2.1 Monitoringbericht 2015: _10140 Monitoringplan und Bericht V2 2.2 Monitoringbericht 2015: _10140 Monitoringplan und Bericht V3 2.3 Monitoringbericht 2015: _10140 Monitoringplan und Bericht V4 2.4 Monitoringbericht 2015: _10140 Monitoringplan und Bericht V5 2.5 Monitoringbericht 2015: _10140 Monitoringplan und Bericht V6 3 Berechnung Emissionsverminderungen: im [2] 4 Letzter Verifizierungsbericht: Verifikationsbericht_ Zu klärende Punkte: a Kommunikation mit PE_FAR P22 + P23 Strom- und Wärmenutzungsgrad V P24 Mindestanforderung Wärmenutzung gem. Energieverordnung V Pav Zusammenfassung_Daten_KliK2013 V Prüfung Wirkungsgrad WD-KreislaufV1 ND P Frischdampfmenge HKW V1 ND P1 Wärmeauskopplung (HW +Da) KVA +HKW V1 ND P2 Wärmeanteil HKW.pdf V1 ND P21 Bruttostromproduktion V1 ND Erwartete CO2-Emissionseinsparung - Anhang 2 ND Pav Dokumentation Investitionen fur Verifikation Klik V1 ND P6 HEL Verbrauch HKW 2015 ND8 12. SB_KVA_EvA_2014_BAFU_BFE_VBSA1 V1 ND9 14 Jährliche Überprüfung swissgrid 2015 V1 ND KEV Audit KVA & HKW V1 ND11 Feststellung der Betriebsaufnahme Projekt N 1353 ND CF101 Dampfmenge MD V1 ND CF101 Dampfmenge Einspeisung V1 ND K24 LBA 10 CF901 Frischdampf HKW V1 ND K24HHF21CF001 ôlbrenner links V1 ND K24HHF22CF001 ôlbrenner rechts V1 ND17 Wirkungsaufteilung 2015 L1

16 Seite 16/21 7 Checkliste 1. Formales Trifft zu Bemerkung 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU-Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Alternativ Vorlage SKR 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 4.5 BAFU [VD5] Auf sämtlichen Monitoringberichten muss immer ein Datum (Erstellung, bzw. letzte Änderung) und soweit vorhanden eine aktualisierte Nummer der Version angegeben werden. CAR1 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Gesuchsteller: Projektbetreiber: KliK Holzkraftwerk Basel FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK anzugeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( 1.5 Registrierungsnummer KliK: Monitoringperiode: Monitoring von bis In der Regel findet im Rahmen der Verifizierung von Projekten zur Emissionsverminderung ein Vor-Ort-Besuch statt. Vor-Ort-Besuch: FAR 1 (SQS) Ref. Nr. 1.9 In der Regel findet im Rahmen der Verifizierung von Projekten zur Emissionsverminderung ein Vor-Ort-Besuch statt. Bei unter Art. 140 weitergeführten SKR-Projekten kann auf einen Vor-Ort-Besuch verzichtet werden, wenn in der Projektdokumentation Belege für einen früheren Vor-Ort-Besuch durch eine vom BAFU zugelassene Validierungs- oder Verifizierungsstelle vorhanden sind. 2. Beschreibung Monitoring Trifft zu Bemerkung 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. FAR Fazit BAFU 2.4b FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Der Monitoringbericht muss die Namen der Personen die Messungen vornehmen und die Massnahmen zur Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) enthalten. Sollten dies zu viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen anzugeben. Dies gilt für Monitoringberichte ab b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in CAR1 CAR1

17 Seite 17/21 diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 4.5 BAFU [VD5] FARs des Verifizierers sowie der Geschäftsstelle Kompensation müssen bei der Erstellung des Berichts für die Monitoringperiode 2015 aufgeführt und abgearbeitet werden. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. CAR1 CAR1 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Bemerkung 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in [4] keine der Projektbeschreibung. Änderung 3.1.1b Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. [4] keine Änderung 3.2 Finanzhilfen Beantragte und zugesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Beleg für keine finanzielle Unterstützung ist nicht nötig (Tel. BAFU Frau Hermann vom ) a Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 -Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. 4.4 BAFU [VD5] Bei Wärmelieferungen von einem als selbst durchgeführtes Projekt betriebenen Wärmeverbund an ein CO2 -abgabebefreites Unternehmen, das nicht am Emissionshandel teilnimmt (befreites Unternehmen), muss bei der Anrechnung erzielter Emissionsverminderungen in der Regel kein Abzug vorgenommen werden. Um von obiger allgemein gültiger Regelung abweichende Situationen rasch zu klären, sollten Schnittstellen zu befreiten Unternehmen dennoch geprüft werden. Dazu sind im verifizierten Monitoringbericht alle befreiten Unternehmen anzugeben, die Wärme aus dem Wärmeverbund beziehen b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 4.5 BAFU [VD5] Das Datum des Umsetzungsbeginns (Beginn der Betriebsaufnahme) entspricht dem bei CAR1 [4] keine Änderung CAR1 IWB ist einziger Kunde; der ist nicht auf der Liste. Auf L1 überprüft CR1 [ND11]

18 Seite 18/21 Betriebsaufnahme durch die Stiftung Klimarappen brieflich bestätigten Datum b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Bemerkung 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert CAR b Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( 4.1.2a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( 4.2 Monitoring der Projektemissionen Trifft zu Bemerkung 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) [ND7] 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). FAR Fazit BAFU CAR FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Die Transportemissionen (Transport von Pellets, Schnitzeln) dürfen vernachlässigt werden Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern/kommentieren) Leitsystem 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. FAR Fazit BAFU keine FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren)> Ausfälle von Messungen müssen zeitlich angegeben werden. Wenn die fehlenden Messungen interpoliert werden, muss angegeben werden, wie dies rechnerisch geschieht. > Sind Eichungen von Messgeräten abgelaufen, können keine Reduktionen mehr bescheinigt werden, es sei denn, es kann plausibilisiert werden, dass der Messwert Ausfälle CAR1 weiterhin vertrauenswürdig ist. Dies ist vom Verifizierer zu prüfen Die Angaben aus den belegenden Dokumenten zu den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Änderungen BAFU

19 Seite 19/ b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben ( Belege) b Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 4.3 BAFU [VD5] - Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude zum Zeitpunkt des Anschlusses) erzielen keine anrechenbaren Emissionsverminderungen, soweit im Referenzszenario nicht nachweislich zwingend eine fossile Versorgungslösung gewählt werden muss (vgl. dazu Anhang F, Seite 2). - Emissionen durch die Wärmeversorgung von Neubauten (z.b. Anteil fossiler Spitzenlastabdeckung der Neubauten) sind als Teil der Projektemissionen zu berücksichtigen. Div.Belege CAR1 FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich) BAFU [VD4] Der Monitoringbericht soll darlegen, weshalb die entsprechenden Nutzungsgrade verwendet werden können. Nicht kondensierende Kessel Kondensierende Kessel Gas 85% 90% Öl 80% 85% Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3) a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.3 BAFU [VD5] - Der vereinfachten Absenkpfad (n/15) ist ab dem Jahr des Umsetzungsbeginns zu berechnen, d.h. für den Monitoringbericht 2015 ist n = 2015 Inbetriebnahmejahr + 1 (zur Festlegung des Umsetzungsbeginns vgl. Abschnitt 4.5). - Bei den nach Artikel 140 der CO2-Verordnung weitergeführten SKR-Projekten ist für Änderungen BAFU

20 Seite 20/21 Nahwärmeverbünde (maimal 5 Wärmebezüger) als Begründung für eine fossile Referenzentwicklung die Unwirtschaftlichkeit der nicht fossilen Alternative als Argument hinreichend. Es kommt kein vereinfachter Absenkpfad zur Anwendung Bei der Überprüfung der Referenzentwicklung wird der Stand der Technik mit einbezogen. (VD8, 3.5) Für die Referenzentwicklung bei Wärmeverbünden gilt Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme. (VD3) 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2-Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollzugsmitteilung ). CAR1 [ND17] 5. Wesentliche Änderungen Trifft zu Bemerkung 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. 4.2 BAFU [VD5] Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei Kosten und Erlösen (jeweils in CHF): - Investitionskosten, sowie jährliche Betriebskosten und jährliche Erlöse gemäss Budgetierung in der Projektplanung (beispielsweise Werte aus NPV-Rechner soweit vorhanden) - Tatsächliche jährliche Kosten und jährlichen Erlöse - Abweichung der tatsächlichen jährlichen Kosten und jährlichen Erlöse von den erwarteten Kosten und Erlösen (in %) FAR Fazit BAFU 5.1.1a Bei wesentlichen Änderungen in 2014 sind in der Beurteilung der wirtschaftlichen Additionalität auch die Erlöse zu berücksichtigen. Dies bedingt die Verwendung des neuen NPV-Rechners b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( 5.1.1c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Abweichungen der Kosten und Erlösen von mehr als 20 Prozent gegenüber den in der Projektbeschreibung aufgeführten Kosten und Erlösen sind in der Regel wesentliche Änderungen und müssen im Monitoringbericht begründet und durch den Verifizierer plausibilisiert werden.(vd8, 3.2) 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. 4.2 BAFU [VD5] Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. +25,7% CAR4 Gründe plausibel +6,1%

21 Seite 21/21 Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei den jährlichen Emissionsverminderungen (jeweils in t CO2 bzw. %): - Erwartete Emissionsverminderungen gemäss Projektplanung - Tatsächlich erzielte Emissionsverminderungen gemäss Monitoringbericht - Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (in %) 5.2.1b Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar ( Auditor: Werte in der Projektbeschreibung zu vorsichtig (konservativ) geschätzt c Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Abweichungen von mehr als 20 Prozent gegenüber den in der Projektbeschreibung aufgeführten erwarteten Emissionsverminderungen sind in der Regel wesentliche Änderungen und müssen im Monitoringbericht begründet und durch den Verifizierer plausibilisiert werden.(vd8, 3.2) Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projekt-beschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung not-wendig ist. CAR4 6. Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit (VD8, 3.1) Trifft zu Bemerkung 6.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 6.1.1a 6.1.1b 6.1.1c Bei investiven Projekten (Beispielsweise der Bau eines Holzschnitzelheizwerks) mit statischer Referenzentwicklung: Ist die frühere Einschätzung der Zusätzlichkeit in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie bei Projekten, die nach Artikel 7 der CO2-Verordnung eingereicht werden. Bei Projekten, die stark von der Entwicklung von Treib- und Brennstoffpreisen abhängig sind (beispielsweise das Inverkehrbringen von Biotreibstoffen), mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise für fossile Treibstoffe: Ist diese dynamische Referenzentwicklung der Emissionsverminderungen aus dem Jahr 2013 unter Verwendung der Energiepreise des Jahres 2013 berechnet. 4.1 BAFU [VD5] Selbst durchgeführte Projekte haben im Gegensatz zu Projekten und Programmen zur Emissionsverminderung keine Kreditierungsperiode im Sinne von Art. 5 ff. CO2 -Verordnung. Die Zusätzlichkeit von diesen Projekten oder Programmen wird deshalb von Jahr zu Jahr neu beurteilt, wobei grundsätzlich alle Aspekte zu prüfen sind (d.h. Investitionen, Ausgaben und Einnahmen sind mindestens zu berücksichtigen). Haben sich die Projekte im Laufe der Monitoringperiode 2014 nicht entscheidend verändert, mithin so, dass nicht davon ausgegangen werden muss, dass eine Prüfung nach Artikel 5 und 5a CO2 -Verordnung zu einem anderen Ergebnis kommt, reicht es, wenn die Prüfung summarisch erfolgt. CAR4

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