PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Klik Projekt 10197: Holzwärmeverbund Thal Dokumentversion final Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 20

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von 505 tco 2 eq nach Wirkungsaufteilung (568 tco2eq vor Wirkungsaufteilung) aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle gemäss CO 2 -Verordnung bestätigt werden. SGS wurde von der Politischen Gemeinde Thal beauftragt, die Verifizierung des Projektes Holzwärmeverbund Thal durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2015 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht WVThal_Monitoringbericht2015_V3.pdf vom Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung vom und dem Monitoringplan WVThal_Monitoring_Plan_ab2015_V1. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2015: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 4 Befunde, darunter: 3 Aufforderungen künftige Abklärungen aus dem Vorjahr (Forward Action Request, FAR), diese konnten einem Abschluss gebracht werden. 1 Aufforderung künftigen Abklärungen (Forward Action Request, FAR) Die Gesuchsunterlagen waren vollständig ausgearbeitet. Der Holzwärmeverbund wird durch die Technischen Betriebe der Gemeinde Thal betrieben. Eine Besichtigung der Anlage fand am 6. März 2014 für die Monitoringperiode 2013 statt, für die Monitoringperiode 2015 fand keine Vorort-Begehung statt.. Die Umsetng des Referenzszenarios für Wärmeverbünde ist umgesetzt. Die betrifft sowohl die Schlüsselkunden (>150 MWh) als auch den Absenkpfad für EFH (40%) und MFH/Gewerbe (30%). Ab diesem Jahr werden auch Neubauten 80% angerechnet, da sich im Perimeter des Fernwärmeverbundes ein Gasnetz befindet. Für Bauten mit hoher Vorlauftemperatur wird generell ein Abg von 20% eingesetzt. Das Projekt hat Fördermittel vom Kanton bezogen. Gemäss unterzeichnetem Formular der Wirkungsaufteilung werden dem Projekt 89% der Bescheinigungen angerechnet. Es sind keine Kunden am Fernwärmenetz angeschlossen, die sich in den BAFU Online Listen der CO2-abgabebefreiten Unternehmen befinden. Seite 2 von 20

3 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Daniel Aegerter Technischer Review Thalia Meyer Qualitätssicherung durch Roland Furrer Gesamtverantwortlicher Roland Furrer Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 3. Verifizierung 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung Keine Versionsnummer Datum der Projektbeschreibung Version des Validierungsberichts Keine Versionsnummer Datum des Validierungsberichts Expertenbericht SKR Version des Monitoringberichts V3 Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeine Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende sätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Seite 3 von 20

4 Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Kein Vor-Ort Besuch in 2015; es fand ein Vor-Ort Besuch 2014 statt. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 3. Bereinigung von FARs aus dem Vorjahr und vom BAFU 4. Verfassen des Berichtes 5. Technisches Review 6. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Politischen Gemeinde Thal, vom Gesuchsteller Klik und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Die Politische Gemeinde Thal ist als Projektbetreiberin für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Fachexperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigt mit seiner Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass er abgesehen von seinen Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig ist. Der gelassene Fachexperte und die gelassene Verifizierungsstelle SGS bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Validierungs- / Verifizierungsstelle gelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Seite 4 von 20

5 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Projektbetreiber Kontakt Registrierungsnummer Klik Nr (ex SKR 2040) Datum der Registrierung Klik-Projekt 10197: Holzwärmeverbund Thal Stiftung Klimaschutz und CO2 Kompensation Klik Freie Strasse 167, 8032 Zürich Politische Gemeinde Thal Micheal Marti, Tel , michael.marti@thal.ch Projektbetreuer: Beat Bosshart, IET Ingenieurbüro für Energietechnik AG, , beat.bosshart@ietag.ch 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Holzwärmeverbund mit einer Holzfeuerung 850 kw und Gaskessel 600 kw. Die Zentrale ist in einem bestehenden Industriegebäude (ehemalige Kartonfabrik) eingebaut. Mit dem Verbund werden Gewerbebetriebe, gemeindeeigene Liegenschaften und Private versorgt. Wärmeerzeugung durch Biomasse Hackschnitzelfeuerung mit Gas-Backupkessel mit einem Speichertank 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller und Projektbetreiber ist identifiziert. Die Gesuchsunterlagen wurden punktuell angepasst. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Das Monitoring wurde auf die neuen Anforderungen betr. Referenz-Szenario für Wärmeverbünde angepasst und ist nach Einschätng des Verifikators angemessen. Gewisse Änderungen sind jedoch nicht korrekt im Monitoringplan nachgeführt (siehe FAR01). Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan und -bericht beschrieben. Die Befunde aus der letzten Verifizierung sowie die FAR des BAFU sind gelöst. 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Der ursprüngliche Terminplan hatte sich verzögert, und das Projekt in der Planungsphase geändert (Mehrkosten und sätzliche Anschlüsse). Dies wurde im Rahmen der Meldung Baubeginn und Inbetriebnahme an die SKR übermittelt. Die Rahmenbedingungen (eingesetzte Technologie gemäss Stand der Technik, Finanzhilfen, Abgrenng anderen Instrumenten der CO2-Gesetzgebung / Terminplan) haben sich seit der Projektinbetriebnahme nicht wesentlich geändert. Im Gegensatz m Vorjahr 2014 beinhaltet das Projekt nur marginale Änderungen (Anschluss von drei EFH mit geringem Wärmebedarf). Das Projekt nimmt öffentliche Finanzhilfen in Anspruch (siehe Kapitel 4 und 6). Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO2-Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich bei diesem Projekt nach Einschätng des Projekteigners und Verifikators nicht verändert. Es sind keine Kunden am Fernwärmenetz angeschlossen, die in den BAFU Online Listen (Konsultation ) der CO2-abgabebefreiten Unternehmen befinden. Seite 5 von 20

6 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Die Projektemission wird (gemäss SKR-Standardmethode) aus dem Gasverbrauch der Notheing berechnet und ist im Vergleich r Referenzemission gering (ca 7%). Die r Referenzentwicklung geordnete CO2-Emission wird aus der Nutzwärme aller am Wärmeverbund angeschlossenen Bezüger unter Einbeg des Wirkungsgrades der im Referenz- Szenario definierten Heingen berechnet. Die neuen Regelungen gemäss Anhang F der Vollgsweisung von Januar 2015 sind implementiert, Die Einzelfallbetrachtung für Schlüsselkunden (>150 MWh pro Jahr) ist umgesetzt. Für Bauten mit hoher Vorlauftemperatur (>50 C) wird ein Reduktionfaktor von 20% nach 20 Jahren eingesetzt, für ein Objekt mit Heing Baujahr 1995 wird der Abg in 2015 nur Hälfte gemacht (Annahme Ersatz im Sommer 2015). Für Kleinbezüger werden vom Projektbetreiber die folgenden Faktoren für (n/15) verwendet.altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen 20%, MFH/Gewerbe 30%. Neu werden ab diesem Jahr Neubauten 80% Gas angerechnet. Im Projektperimeter befindet sich ein ausgebautes Erdgasnetz. Die Emissionsreduktionen werden direkt im Excel-Sheet Verbrauch abgezogen, die Abzüge werden in den Monitoring-Report übertragen dargestellt. Der Faktor (n/15) wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme gerechnet. Nach Einschätng des Projektbetreibers und des Verifikators ist der FAR des BAFU 2014 nicht treffend und es ist eine höhere Anzahl für n einsetzen. Aufgrund von temporären Messausfällen (temporärer Ausfall der Verbrauchskurven) wurde an einem Objekt eine Korrekturberechnung durchgeführt. Die Anpassung ist geringfügig (26 kwh) und plausibel. Der Zähler wurde in 2015 ersetzt. Die ältesten Zähler wurden in 2011 in Betrieb genommen und geeicht. Es sind noch keine Nacheichungen/Ersatz erforderlich. Nach Einschätng des Verifikators ist das Referenzszenario plausibel begründet, die Emissionsverminderungen korrekt beschrieben. Eine unterzeichnete Wirkungsaufteilung liegt vor. 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Sowohl Emissionsverminderungen, Wärmeabgabe, Investitionskosten und Finanzhilfen lagen in 2013 ca. 150% über dem Projektantrag. Die Mehrkosten sind primär auf eine knappe Kalkulation der ursprünglichen Kosten mit Mehraufwand vor allem bei den Brennern und Baumeisterarbeiten rückführen; die Mehrkosten sind detailliert dargelegt worden, und angesichts der Projektgrösse plausibel. Die Details wurden während der Verifikation 2013 überprüft. In den Jahren 2014/2015 ergaben sich keine relevanten Änderungen (lediglich Anschluss von je drei EFH an den Wärmeverbund). Der Mehrverbrauch basiert insbesondere auf dem Anschluss sätzlicher Gebäude, die bei der Inbetriebnahmemeldung gemeldet wurden, sowie einem nicht geplanten Mehrverbrauch einer Gewerbeliegenschaft, die wieder stärker genutzt wird. Die Emissionsverminderungen für 2015 liegen ca. 20% unter den im Jahr 2013 erwarteten neuen Daten. Der NPV-Rechner wurde vom Projekteigner mit den effektiven Zahlen bis 2014 angepasst, die Berechnung ergab einen IRR von -3%. Eine Anpassung war 2015 nicht erforderlich (keine relevanten Abweichungen). 3.5 Spezifische Checkpunkte r Verifikation von SKR-Projekten ( Abschnitt 6 der Checkliste) Die Zusätzlichkeit ist sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und dokumentiert, wie in der CO2-Verordnung vorgesehen. Die Wirkungsaufteilung wurde gemäss den neuen Vorgaben der Vollgsmitteilung durchgeführt und vom Kanton unterschreiben. Das Referenzszenario für Fernwärmeverbünde wurde nach Einschätng des Verifikators korrekt umgesetzt. Seite 6 von 20

7 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. Klik Projekt 10197: Holzwärmeverbund Thal Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung Erzielte Emissionsverminderung in dieser Monitoringperiode: 505 Tonnen CO2eq nach Wirkungsaufteilung (569 Tonnen CO2eq vor Wirkungsaufteilung) Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen Im Rahmen der nächsten Verifizierung sind keine besonderen Aspekte berücksichtigen. Zürich, Daniel Aegerter (Verifizierer) Thalia Meyer (Verantwortlich für Technischer Review) Roland Furrer (Verantwortlich für die Qualitätssicherung) Roland Furrer (Gesamtverantwortlicher) Seite 7 von 20

8 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Seite 8 von 20

9 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG SKR Projekt 2040: Holzwärmeverbund Thal Dokumentversion V1.2 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.140 CO2-Verordnung behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftsstelle Kompensation vom sowie der Ergänng vom und vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original- Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 9 von 20

10 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( 2014 Wechsel Gesuchsteller von. Projektbetreiber Klik). Trifft nicht siehe 1.4b Seite 10 von 20

11 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( 2013, 2014, 2015 Anpassung betreffend Wirkungsaufteilung und Referenzszenario, Umsetng 2015 nach Einschätng des Verifikators korrekt, aber im Monitoringplan nicht korrekt dargestellt). 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU für Monitoring 2015 sind in einem x separaten Excel-Dokument aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst.. Bemerkung SGS: Als Befunde aufgeführt und gelöst. Trifft nicht Siehe 2.2b FAR01 FAR Seite 11 von 20

12 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. (siehe Begründung 3.1.1b) 3.1.1b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Abweichung ergeben sich durch sätzliche Anschlüsse (wurde der SKR im Rahmen der Inbetriebnahmemeldung gemeldet sowie einem Mehrverbrauch bei einem wieder stärker genutzten Industrieobjekt; keine Änderungen gegenüber 2014) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Anschlussbeiträge proportional r Leistung erhöht). 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Bemerkung SGS: Keine Veränderungen 3.3.1b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. (siehe 3.4.2b) 3.4.2b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Verzögerung aufgrund Abstimmung) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Trifft Trifft nicht Siehe 3.1.1b Siehe 3.2.2b Siehe 3.4.2b Seite 12 von 20

13 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert (siehe 4.1.1a) Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Änderungen, die sich vor allem in der Planung ergeben haben; seit Monitoring 2013 keine relevante Änderungen). Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Trifft Trifft nicht Siehe 4.1.1b 4.2 Monitoring der Projektemissionen 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege; Gaszähler 2015 in Objektliste und Beleg für Rechnung GAVAG) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( siehe 4.2.1a; Emissionsfaktor Gas korrekt) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( erst nach Ablauf der 5 Jahre relevant) Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Emissionsfaktor Gas aus Nm3, wurde angepasst). Seite 13 von 20 Trifft Trifft nicht

14 4.2.11a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. (siehe a) b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Anpassung an neue Werte der Vollgsmitteilung, siehe a) Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Belege) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Anpassung an neue Vorgaben für Verifikation 2014) Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. Siehe b Siehe 4.3.7b Seite 14 von 20

15 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen b Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Abweichungen wurden in Monitoring 2013 kommentiert, keine relevanten Änderungen seit 2013) c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Bemerkung SGS: keine relevanten Änderungen seit 2013 (Reduktion aufgrund HGT und neuem Referenzszenario) 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. (Neue Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde durch den Projekteigner erarbeitet ) => Update: keine wesentlichen Änderungen 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. (siehe 5.2.1b) 5.2.1b Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Neue Anschlüsse, Mehrverbrauch Firma Christ, siehe Verifikation 2013) c Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung not-wendig ist. x Trifft nicht siehe 5.1.1a Siehe 5.2.1b Seite 15 von 20

16 6. Spezifische Checkpunkte r 2.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen. 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Trifft nicht x Qualitätssicherung Durchgeführt durch Roland Furrer Datum Seite 16 von 20

17 Teil 2: Liste der Fragen Fragen den Aussagen in der Checkliste, die nicht treffen. Anlagenbesichtigung (AB): Keine Befunde. Im Jahr 2014 fand keine Anlagenbesichtigung statt Forward Action Request (FAR) aus dem Vorjahr FAR09 (2014) Erledigt Ref. Nr. 2.5.a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Frage Bitte im nächsten Monitoringbericht Angaben r Archivierung von Daten mit liefern. Antwort Gesuchsteller Die Angaben r Archivierung sind im Monitoringplan 2015 enthalten. Fazit Verifizierer Die Angaben sind enthalten. FAR11 (2014) Erledigt Ref. Nr Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. 6.3a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Frage Die Berechnung des Referenzszenarios ist nicht vollständig an die neuen Vorgaben gemäss Anhang F der Vollgsweisung angepasst, wie z.b.: - Unterschiedliche Raten von erneuerbarer Energie bei Sanierungen für MFH und Nichtwohnbereich - Einzelfallbetrachtung für Bezüger > 150 MWh/a (unter Berücksichtigung der branchenüblichen Nutngsdauer sowie dem Wirkungsgrad des eingesetzten Kessels) Gemäss Schreiben vom gelten die neuen Bestimmungen des Referenzszenarios bereits für das Monitoring 2014, soweit den Projektträgern dadurch keine Nachteile entstehen; und sind spätestens bis m Monitoring 2015 umsetzen. Das Thema Einzelfallbetrachtung für Bezüger >150 MWh/a ist im Schreiben nicht explizit erwähnt. Nach Einschätng des Verifikators ergeben sich in der Summe aufgrund der Neuregelung geringfügig negative Konsequenzen für die Projektpartner. Aus diesem Grund sowie der erforderlichen umfassenden Umstellungen des Monitoringplans und Konzeptes wird auf eine Umsetng in 2014 verzichtet. Antwort Gesuchsteller Für Schlüsselkunden ist die Referenzentwicklung korrekt berücksichtigt. Das Baujahr der ehemaligen Kesselanlage ist in der Objektliste eingetragen. Fazit Verifizierer Einzelfallbetrachtung wurde umgesetzt und ist nach Einschätng des Verifizierers korrekt. FAR13 (2014) Erledigt Seite 17 von 20

18 Ref. Nr Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? Frage Ein vom Kanton unterschriebenes Exemplar der Wirkungsaufteilung ist spätestens für das Monitoring 2015 verwenden. Antwort Projektbetreiber Die Wirkungsaufteilung wurde gemäss Wegleitung neu berechnet. Fazit Verifizierer Die Wirkungsaufteilung wurde gemäss Wegleitung neu berechnet und lieg vor (Anteil Projekt 89%). 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und - archivierung sind verständlich beschrieben Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR (beim Monitoring korrigieren) FAR (beim Monitoring korrigieren) FAR (beim Monitoring korrigieren) FAR (beim Monitoring korrigieren) Bitte im nächsten Monitoringbericht Angaben r Archivierung der Daten ergänzen Ab Monitoring 2015 ist die Berechnung der Emissionsverminderungen vollständig nach Anhang F durchführen. Insbesondere ist dabei für Schlüsselkunden mit eine Wärmebeg > 150 MWh/a die Restlebensdauer der ersetzten Kessel brücksichtigen Ergänng BAFU: Der Absenkpfad wurde für das Monitoring 2014 mit n=4 statt n=3 berechnet (Jahr Inbetriebnahme gemäss Angaben KliK ist > n= =3). n ist für das Jahr 2015 entsprechend anpassen (dann n=5). Die Berechnung für 2014 ist konservativ (rund 7 t Unterschied bei den Emissionsreduktionen) und wurde daher nicht angepasst. Die Reduktionsleistung des Projekts im Vergleich einer Referenzentwicklung muss einer sätzlichen Emissionsverminderung führen. Dabei muss die Referenzentwicklung gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. Die KEV-Richtlinie ist eine dieser gesetzlichen Bestimmungen und legt für ORC-Anlagen Mindestanforderungen an den Jahresnutngsgrad fest. Im Rahmen eines Kompensationsprojekts darf nur der Anteil der Wärme bescheinigt werden, der über diese Anforderungen der KEV-Richtlinie m Mindestanteil der nutzenden Wärme hinausgeht. Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen die KEV-Anforderungen in der Referenz berücksichtigt werden. Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollgsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3). Die Angaben r Archivierung sind im Monitoringplan 2015 enthalten. (Verifizierer: korrekt) Die Referenzentwicklung ist im Monitoringbericht 2015 gemäss den neuen Weisungen berücksichtigt. Inbetriebnahme der Anlage war im Oktober 2011: somit ist n = 5 für das Jahr 2015 (und 4 für das Jahr 2014!) (Veifizierer: korrekt) für Projekt Wärmeverbund Thal nicht relevant. (Verifizierer: korrekt) erledigt. (Verifizierer: korrekt) Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR (beim Monitoring korrigieren) Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F r Vollgsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis m Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch 60% (bzw. 70%) als fossil annehmen. Abweichungen sind begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch 60% (bzw. 70%) als fossil annehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Seite 18 von 20 Für Schlüsselkunden ist die Referenzentwicklung korrekt berücksichtigt. Das Baujahr der ehemaligen Kesselanlage ist in der Objektliste eingetragen. (Verifizierer: korrekt)

19 Wärmebezüger angeben und vom Verifizierer überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich) Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ist korrekt berechnet Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. FAR (beim Monitoring korrigieren) FAR (beim Monitoring korrigieren) Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2- Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollgsmitteilung ). Für den Zeitraum im Bericht r Monitoringperiode 2015 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen vermerken. Am besten eignet sich da ein neues Arbeitsblatt im Monitoringbericht mit einer Tabelle, in der die erwarteten Werte eingetragen und mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen werden. Die Wirkungsaufteilung wurde gemäss Wegleitung neu berechnet. Verifizierer: korrekt, Formular erhalten. Die erwarten Emissionsverminderungen bis 2020 sind in einem neuen Arbeitsblatt dargestellt. (Verifizierer: korrekt) - Datum und Version der Berichte FAR (beim Monitoring korrigieren) Bitte im Monitoringbericht oben Nummer und Datum der eingereichten Version angeben. erledigt. (Verifizierer: korrekt) Clarification Request (CR) Keine. Corrective Action Request (CAR) Keine. Seite 19 von 20

20 Forward Action Request (FAR) FAR01 Erledigt Ref. Nr. 2.2b Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar Frage Im Rahmen der Anpassung an das neue Referenzszenario wurde die Anrechenbarkeit der Objekte teilweise angepasst (Anrechenbarkeit Gasnetz, Anrechenbarkeit Schlüsselkunden). Die Umsetng der Berechnungen ist nach Einschätng des Verifikators i.o., jedoch stimmt der Monitoringplan (insbesondere Beschreibung der Parameter P1, P2, F1, F2) nicht mehr mit der durchgeführten Berechnung. Bitte Plan an die genehmigten Verhältnisse 2015 anpassen. Antwort Projektbetreiber Fazit Verifizierer Seite 20 von 20

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