Bundesarbeitsgemeinschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesarbeitsgemeinschaft"

Transkript

1 Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke Tel.: Geschäftsführer der BAGüS Fax: Münster Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 1. Vorbemerkungen Es gilt das gesprochene Wort In einfacher Sprache 1.1 Allgemein Der Übergang von behinderten Menschen aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist seit vielen Jahren ein aktuelles Thema. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom enthält dazu eine klare Aussage. Sie haben sie auf ihrem Flyer zu dieser Veranstaltung abgedruckt. Dort heißt es: Wir wollen, dass mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können. Ferner hat am die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur aktuellen Entwicklung in der beruflichen Rehabilitation festgestellt: Zentrales Anliegen bleibt die Vermittlung überzeugender Integrationschancen und eine zügige und nach Möglichkeit dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dazu steht den Menschen mit Behinderungen in Deutschland auch ein beispielhaftes Netz von Einrichtungen mit differenzierten und individuellen Förderangeboten zur Verfügung. Dem Anliegen ist vorbehaltlos zuzustimmen. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob diese Angebote von den zuständigen Rehabilitationsträgern auch ausreichend genutzt werden. Wir haben hieran Zweifel und auch Hinweise, dass gerade die Bundesagentur für Arbeit hieran spart. Die Diskussion über die Überschüsse bzw. die nicht für Eingliederungsmaßnahmen abgerufenen Mittel der BA sind ein deutlicher Hinweis darauf. Aus Sicht der Träger der Sozialhilfe ist sowohl die Frage des Übergangs aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von Bedeutung, ebenso wichtig, oder gar noch wichtiger ist für uns aber die Frage der Zugangssteuerung, auf die ich hier nur am Rande eingehen kann. Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 1 von 9

2 Für einen großen Teil der Menschen, die heute in den Werkstätten arbeiten oder bei denen die Aufnahme in eine Werkstatt nach Abschluss der Schule vorgesehen ist, gibt es keine Alternative zu dieser Form der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind insofern für uns im Grunde unverzichtbar, auch wenn man natürlich über ihre Monopolstellung (Stichwort: feste Einzugsbereiche) diskutieren sollte. Ich halte aber nichts davon, die Existenz von Werkstätten völlig in Frage zu stellen. Gleichwohl sind Überlegungen notwendig, wie man Zugang und Übergang der Werkstattbeschäftigten besser steuern kann. Es besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Sozialpolitisch sind Werkstätten auch deshalb immer wieder in der Diskussion, weil man in der Fachöffentlichkeit fest davon ausgeht, dass ein bestimmter Teil der Werkstattbeschäftigten dort aus unterschiedlichen Gründen fehlplatziert ist. Umstritten scheint lediglich zu sein, wie groß der Anteil derjenigen ist, die das betrifft. Selbst ein Anteil von nur 5 % wäre dabei aber sicher keine zu vernachlässigende Größe und entspräche bereits rd Werkstattbeschäftigte. Hinzu käme in den nächsten Jahren eine in etwa gleich große Zahl behinderter Menschen, bei denen durch vorrangige Maßnahmen der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Werkstattaufnahmen vermieden werden könnten. 1.2 Fallzahl- und Kostenentwicklung Aus Sicht der Sozialhilfeträger kann die Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten nicht außer Acht gelassen werden. Die Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII sind in den letzten 15 Jahren kontinuierlich angestiegen. Allein zwischen 1991 und 2004 stiegen sie jährlich um 8,5 % von 4 Mrd. Euro auf 11,5 Mrd. Euro an 1. Deshalb steht zu befürchten, dass angesichts der finanziellen Lage von Ländern und Kommunen das Hilfesystem für behinderte Menschen nicht länger zu finanzieren sein wird, wenn nichts geschieht. Die momentan guten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen ändern an hieran nichts, sie zögern die Probleme allenfalls zeitlich hinaus. In Deutschland gab es zum Ende des Jahres 2004 bereits Werkstattarbeitsplätze. Nach der Prognose einer im Jahr 2002 durchgeführten Studie zur Bestands- und Bedarfserhebung 2 sollten im Jahr 2004 nur Personen in Werkstätten beschäftigt sein, bis zum Ende des Jahres 2010 sollte diese Zahl auf rd steigen und dann zurückgehen. Schon nach nur drei Jahren waren diese Prognosen überholt und die Nachfrage nach Werkstattplätzen deutlich höher. Deshalb ist auch die Aktualisierung dieser Zahlen im Rahmen einer neuen erweiterten Studie vorgesehen. Die Aufwendungen der Sozialhilfe stiegen im gleichen Zeitraum für Werkstätten von rd. 1,96 Mrd. Euro auf rd. 3,26 Mrd. Euro, also um 66,3 %, 1 Quelle: BT-Drucksache 16/808 vom Studie der Fa. con_sens, Hamburg 2002 im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 2 von 9

3 Ähnlich verläuft die Entwicklung der Schülerzahlen der Förder- (Sonder)schulen für körperbehinderte und geistig behinderte Kinder. Auch hier sind nach wie vor hohe Zugänge zu verzeichnen. Die Entwicklung ist auf den gesellschaftlichen Wandel und den medizinischen Fortschritt zurückzuführen. Kein Zweifel dürfte auch darüber bestehen, dass die schwierige Arbeitsmarktsituation in Deutschland wesentlich zu dieser Entwicklung beiträgt. Wenn der allgemeine Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen bietet, drängen diese Menschen verstärkt in Werkstätten, auch wenn sie von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit her nicht zwingend auf dieses für die öffentliche Hand im Vergleich zur unterstützten Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teure Angebot angewiesen sind. 2 Hemmnisse für den Übergang 2.1 Traditionelles Verständnis und Rollenbewusstsein Das System der Werkstätten und Sonder-(Förder) schulen für behinderte Menschen ist eine Errungenschaft der letzten vierzig Jahre. Seit den sechziger Jahren hat sich ein stetig wachsendes System an Sondereinrichtungen (Sonder- Kindergärten, - Sonder- Schulen, Sonder- Ausbildungsmärkte, Sonder- Arbeitsmärkte) herausgebildet und mit einem großen Angebot an Sonder- Maßnahmen der besondere Unterstützungsbedarf behinderter Menschen verfestigt. Hieran hat auch die Integrationsbewegung bisher noch nicht viel geändert. So wuchs beispielsweise die Zahl der Sonder-Berufe nach 48 Berufsbildungsgesetz in 20 Jahren auf über 1000 Berufsbilder an. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der beruflichen Erstausbildungen für behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt von 20 % (1980) auf unter 2 % im Jahr 2000 zurückgegangen. Die gleiche Tendenz ist für die Umschüler zu beobachten. Aus besonderen Lösungen im Einzelfall wurde nach und nach der Regelfall. Neben den Angeboten haben sich auch die Lösungswege zu Automatismen entwickelt. Geistig behinderte Schülerinnen und Schüler - und auch körperlich behinderte Menschen immer häufiger - werden in der Regel als nicht erwerbsfähig angesehen. Sie kommen damit für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht. Deshalb ist es für die meisten Beteiligten kaum noch denkbar, dass diese Menschen im Einzelfall trotzdem an einem individuell passenden Arbeitsplatz ihre Leistungsfähigkeit zur Zufriedenheit von Kunden, Kollegen und Arbeitgebern wirksam einbringen können. Es gibt aber viele Beispiele, die belegen, dass sie es können. Kurz gesagt: Für viele Akteure war und ist der Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kein Thema. Deshalb ist bei den meisten Akteuren eine grundlegend andere Denkweise und Einstellung notwendig. Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 3 von 9

4 2.2 Positionen und Interessen der Werkstattbeschäftigten Das Werkstättenrecht sowie das Leistungsrecht sind überwiegend so ausgestaltet, dass keine Anreize für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geboten werden. Im Gegenteil: Die Vorschriften wirken oftmals sogar hemmend. Das Werkstättenrecht garantiert behinderten Menschen, soweit sie die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, einen Werkstattarbeitsplatz, und zwar unabhängig von der Auftrags- und Ertragslage. Diese Garantie endet erst, wenn die Voraussetzungen des 136 Abs. 1 SGB IX nicht mehr vorliegen (so genannte Mindestanforderungen). Das Leistungsrecht sichert in diesen Fällen die Bezahlung durch die vereinbarten Vergütungen. Diese dauerhafte Sicherheit des Arbeitsplatzes ist ein entscheidendes Kriterium für die Betroffenen, aber auch für deren Angehörige bei der Frage des Ü- bergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Man gibt diese Sicherheit eben ungern also nicht ohne Not - auf. Behinderte Menschen in Werkstätten erhalten nach 20 Jahren ununterbrochener Beitragszahlungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (sprachgebräuchlich: EU-Rente). Diese wird unabhängig davon gezahlt, ob Beschäftigte weiter in der Werkstatt arbeiten oder nicht. Der Rentenhöhe liegt nicht der tatsächliche Arbeitsverdienst zugrunde, sondern ein fiktives Arbeitsentgelt. Auch müssen sich Werkstattbeschäftigte an den Rentenbeiträgen nicht beteiligen, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 20 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Bei einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bemisst sich jedoch der Beitrag allein nach dem tatsächlichen Lohn, der häufig unterhalb der entsprechenden Bezugsgröße liegt. Deshalb ist die Rente in der Werkstatt oftmals genau so hoch oder gar höher, als eine Rente nach jahrelanger Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch diesen Vorteil gibt man nicht ohne Not auf. Eine Anrechnung des Werkstatteinkommens auf die Rente bzw. eine Rentenkürzung ist nicht vorgesehen. Werkstätten sind ausdrücklich ausgenommen 3, und zwar auch dann, wenn das Werkstatteinkommen über der Hinzuverdienstgrenze liegt. Dies kann bei besonders leistungsfähigen behinderten Menschen, die das Potenzial zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben, dazu führen, dass sie im Falle des Wechsels schlechter gestellt sind, denn sie würden ihre Rente wieder verlieren. Eigentlich müsste der Grundsatz Reha vor Rente auch für die Leistungen in Werkstätten gelten, denn auch Werkstattleistungen sind Rehabilitationsleistungen. Das Prinzip Reha und Rente derzeit für beschäftigte Rentenbezieher in Werkstätten geltendes Recht ist deshalb nicht zielführend und übergangshemmend. 3 96a Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB VI Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 4 von 9

5 2.3 Rollenverständnis und Unternehmensziele der Werkstätten Übergänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt sind häufig nicht das Unternehmensziel der Werkstätten, auch werden diese in Teilhabeplänen oder Zielvereinbarungen als verbindliches Ziel nicht festgeschrieben. Die Werkstätten werden in aller Regel an ihrem Umsatz und nicht an ihren Übergangserfolgen gemessen. Deshalb orientiert sich die berufliche Bildung an den Anforderungen des Arbeitsbereichs der Werkstätten. Eine individuelle Förderung, die über die Anforderungen des Arbeitsbereiches der Werkstätten hinausgeht, ist oftmals nicht gefordert. Dabei ist mir bewusst, dass einzelne Werkstätten durchaus auch den Übergang als ein wichtiges Unternehmensziel bestimmt haben; der Regelfall ist das aber nicht, gute Beispiele werden heute Nachmittag vorgestellt. Individuelle Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind überdies für die Werkstätten, aber auch für die sonstigen Beteiligten, z. B. den IFD aufwändig in Vorbereitung und Durchführung. Arbeit haben aber alle Beteiligten genug. 2.4 Das Rollenverständnis der BA und der Rentenversicherungsträger Die BA hat systematisch kein Interesse daran, dass Übergänge aus den Werkstätten gelingen. Deshalb erfüllt aus unserer Sicht auch die Berufsberatung der BA nicht die an sie gestellten Erwartungen. Quasi im Klassenverband erfolgt oftmals die Berufsberatung. Mit der Eingliederung in die Werkstätten sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die BA mit überschaubarem finanziellen und verwaltungsmäßigen Aufwand verbunden. Nur bei einem direkten Übergang vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich der Werkstätten kann nämlich die BA die Akte schnell abschließen; ein für jeden Sachbearbeiter höchst erstrebenswertes Ziel. Das gleiche gilt im Grundsatz auch für die Rentenversicherungsträger, obwohl diese doch ein starkes Interesse daran haben müssten, dass durch ihre Fördermaßnahmen die Erwerbsunfähigkeit behoben wird und sie dadurch von dauerhaften Rentenzahlungen befreit werden. Die Ausnahme bilden seit dem Inkrafttreten des SGB IX die Berufsgenossenschaften, da sie auch für die Leistungen im Arbeitsbereich zuständig sind. 2.5 Rollenverständnis der Sozialhilfeträger Die Sozialhilfeträger als in der Regel lebenslange Finanziers der Werkstattkosten im Arbeitsbereich sind somit oftmals die Einzigen, die ein durchgängiges und starkes Interesse an einem Übergang möglichst vieler Werkstattbeschäftigter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Resümee: Unser gegliedertes System im deutschen Sozialrecht fördert eine Kästchensicht mit unterschiedlichen Interessen und Zielen, was oftmals nicht im Sinne der betroffenen Menschen ist. Auch volkswirtschaftlich ist die Verfolgung unterschiedlicher Ansätze und Ziele (neudeutsch bei der BA: Geschäftsziele) ineffektiv. Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 5 von 9

6 3. Überlegungen und Handlungsoptionen Was ist also zu tun, was muss sich ändern und was kann man ändern, wenn man den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern oder besser erreichen will? Es ist erforderlich, sowohl Anreize neu zu setzen, aber auch Vergünstigungen bzw. Hemmnisse abzubauen. Voraussetzung ist zunächst einmal ein grundsätzliches Umdenken in unserer Gesellschaft, insbesondere bei den Betroffenen. Wir Deutschen sind seit Jahren ja seit Jahrzehnten gewohnt, in bestimmten Versorgungsstrukturen zu denken. Dabei steht der Sicherheitsaspekt also die soziale Absicherung im Vordergrund. Soziale Absicherung bezieht sich nicht nur auf Geld, sondern auch auf eine gesicherte Arbeit, ein sicheres zu Hause, auf Sicherheit im Alter, eben versichert sein gegen möglichst alle Risiken des täglichen Lebens. Dies ist auch nicht zu beanstanden. Es ist im Grundsatz auch gut so. Für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe ist dieses Denken jedoch ein echtes Hemmnis. Es ist doch nachvollziehbar, dass auch behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen oder Betreuer diese Sicherheitsaspekte in den Vordergrund stellen. Warum sollte also ein behinderter Mensch einen solchen Schutzraum verlassen und zugunsten neuer und als unsicher geltender Angebote und dies gilt sicherlich für den ersten Arbeitsmarkt - aufgeben? Es müssen schon gute andere Argumente dafür sprechen! Dies ist ein zentrales Problem in der gesamten Eingliederungshilfe, das aber gelöst werden muss, wenn der mit dem SGB IX propagierte Paradigmenwechsel gelingen soll. Dies zeigt sich u.a. daran, wie schwer die Umsteuerung von stationären Wohnangeboten zum ambulant betreutem Wohnen ist. Aber auch an den bescheidenen Erfolgen bei der Einführung des persönlichen Budgets zeigt sich dies. Konkret zu unserem Thema, dem Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, möchte ich Ihnen folgende Überlegungen vorstellen und Handlungsfelder aufzeigen: 1. Fachausschuss: Fachausschüsse müssen sich mehr als bisher als Fallmanager verstehen und stärker die notwendigen Maßnahmen und Prozesse steuern. Dabei wären einheitliche Verfahren zur Prozesssteuerung und zur Analyse vorhandener Fertigkeiten und Fähigkeiten für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hilfreich. Die Teilnahme des IFD an den Sitzungen des FA müsste verpflichtend sein. 2. Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich: Eingangsverfahren in Werkstätten müssen auch als Clearingstellen genutzt werden können, wenn zwischen den Beteiligten im FA streitig ist, ob die Werkstatt die einzige Möglichkeit der beruflichen Eingliederung ist. Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 6 von 9

7 Es muss die rechtliche Möglichkeit eröffnet werden, Eingangsverfahren und Berufsbildungsmaßnahmen auch außerhalb der Werkstatt durchführen zu können, vor allem dann, wenn die Möglichkeit oder Erwartung besteht, dass dies um Einzelfall die Chancen der Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht und der Einzelne gezielter auf den Übergang vorbereitet werden kann. Werkstätten wären dann zu verpflichten, eine ausreichende Zahl von Praktikums- und Außenarbeitsplätzen zur Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen in Betrieben das allgemeinen Arbeitsmarktes vorzuhalten. Dies gilt natürlich ebenso für den Arbeitsbereich. 3. Arbeitsbereich: Für die Verbesserung des Übergangs aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine verzahnte und damit wirksamere sowie frühzeitige Unterstützung der übergangsfördernden Maßnahmen und Aktivitäten durch den IFD, das InA und die BA zwingend notwendig. Denkbar ist die Übertragung dieser Aufgabe an einen Träger, der auch verantwortlich für den anderen Rehabilitationsträger agiert (z. B. InA auch für die BA Stichwort Komplexleistungen). Waren übergangsfördernde Maßnahmen in der Werkstatt erfolgreich und wurde dadurch Erwerbsfähigkeit erlangt, steht aber kein Arbeitsplatz zur Verfügung, müsste der für die Vermittlung von Arbeit zuständige Träger (nach Hartz IV BA; Kommunen oder Arbeitsgemeinschaften) die Kosten der Weiterbeschäftigung solange finanzieren, bis die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt erfolgt, damit keine Arbeitslosigkeit eintritt. Dies könnte ggf. unter besonderen von der Vergütungssystematik abweichenden Bedingungen, z. B. durch einen geförderten Arbeitsvertrag in der Werkstatt oder in einem Integrationsprojekt geschehen. Es wäre der richtige Anreiz für die BA, sich mehr als heute zu engagieren. Die Leistung der Werkstatt sollte wie bereits ausgeführt nicht nur an ihrem wirtschaftlichen Erfolg, also von der Höhe der Werkstattlöhne gemessen werden, sondern auch an ihren übergangsfördernden und sonstigen rehabilitativen Leistungen. Ein Anreizsystem sollte eingeführt werden und könnte z.b. in den Vergütungen Berücksichtigung finden (Bonus-Malus- System). 4. weitere Vorschläge: Wir müssen gemeinsam überlegen, wie der allgemeine Arbeitsmarkt - also öffentlich geförderte Arbeitsmarkt besser und nachhaltig gestützt werden kann. Nur dann wird es gelingen, dass mehr behinderte Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft schaffen. Die Mittel der Integrationsämter, die sich seit vielen Jahren hier teilweise sehr stark engagieren, reichen nicht aus, um sinnvolle und erfolgversprechende Integrationsprojekte flächendeckend und in der notwendigen Zahl Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 7 von 9

8 finanziell zu unterstützen und abzusichern. Der Bund ist nach unserer Auffassung gefordert, da es um Arbeitsmarktpolitik also eine ureigene Aufgabe des Bundes geht.. Zu überlegen wäre alternativ eine besondere ev. zeitlich befristete Arbeitslosenversicherung für Werkstattbeschäftigte. Mit den Beiträgen könnten notwendige Leistungen zur Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finanziert werden, z.b. Lohnkostenzuschüsse, Kombilöhne, Integrationsprojekte. Der Rentenversicherungsträger, der den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung festgestellt hat und Renten zahlt, darf nicht nur für den Berufsbildungsbereich Leistungsträger sein. Erstrebenswert wäre, er bliebe auch für die Dauer der Beschäftigung im Arbeitsbereich zuständig, wie zurzeit die Berufsgenossenschaften. Alternativ könnte überlegt werden, dass der Rentenversicherungsträger auch im Arbeitsbereich zuständiger Rehabilitationsträger bleibt, solange nach fachlicher Beurteilung Aussicht besteht, dass mit den Maßnahmen der Werkstatt die Erwerbsfähigkeit wieder oder nur zum Teil wieder hergestellt werden kann. Der Zeitraum könnte ggf. befristet werden. Dies würde die Motivation des Rentenversicherungsträgers, sich stärker für die Wiedereingliederung seiner Versicherten zu engagieren, entscheidend stärken. Es entspräche dem Grundsatz Reha vor Rente. 4. Trägerübergreifendes persönliches Budget: Ich sehe durchaus im trägerübergreifenden Persönlichen Budget die Chance, auch im Bereich der beruflichen Teilhabe mehr Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Wünsche und Belange erreichen zu können. Leider sind die bisherigen Erfahrungen eher ernüchternd. Hierfür gibt es viele Gründe, vor allem aber auf allen beteiligten Seiten zu viele Bedenkenträger. Insbesondere der Bereich der beruflichen Teilhabe wird bisher kaum in das trägerübergreifende persönliche Budget einbezogen. Immer wieder werden rechtliche Gründe genannt, die die Einbeziehung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, und zwar von Werkstattleistungen verbieten. Hier müssen wir gemeinsam Verbesserungen erreichen, z.b. durch eine Experimentierklausel im Werkstättenrecht.. Die BA hat in diesem Sommer hierzu eine wegweisende Dienstanweisung zur Umsetzung der PB auch im Berufsbildungsbereich der Werkstätten erlassen, die wenn sie denn vor Ort auch positiv gelebt wird einen großen Schritt nach vorne bringen wird. 5. Schlussbemerkungen Der Übergang behinderter Menschen aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss trotz aller Probleme durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in einer größeren Zahl von Werkstattbeschäftigten gelingen. Hierzu bedarf es der Zusammenarbeit aller Beteiligten, wobei ich die politisch Verantwortlichen hier ausdrücklich einbeziehe. Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 8 von 9

9 Dabei müssen auch unkonventionelle Wege beschritten werden und Besitzstände, die für die Eingliederung behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hinderlich sind, in Frage gestellt werden. Wir, die BAGüS - sind zu einer offenen Diskussion hierüber bereit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Seite 9 von 9

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke Tel.: 0251 591-6530 Geschäftsführer der BAGüS Fax: 0251 591-6539 48133 Münster E-Mail: bag@lwl.org http://www.bagues.de Die

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) Münster, 09.02.2007 Stellungnahme für den Bericht über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen

Mehr

Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben -

Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier Teilhabe am Arbeitsleben - Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 Anlage zum Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 19. November 2014 - final Daten zu Werkstätten für behinderte Menschen - Anlage zum Arbeitspapier

Mehr

Schnittstelle Werkstatt für behinderte Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt

Schnittstelle Werkstatt für behinderte Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt Münster/Karlsruhe 06.11.2006 Schnittstelle Werkstatt für behinderte Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt Schwachstellen und Lösungsperspektiven aus der Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen

Mehr

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie

Mehr

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich für die Möglichkeit bedanken Stellung zu nehmen, zu den Anträgen der CDU und

Mehr

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf

Mehr

TEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG

TEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG Dr. Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Münster, 17.02.2005 Vorläufige Stellungnahme zu den Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen zu Werkstätten nach dem ab 01.01.2005

Mehr

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretung der Hamburger Wirtschaft Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung ARINET GmbH Das Arbeitsintegrationsnetzwerk

Mehr

Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz

Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz Budget für Arbeit in Rheinland-Pfalz DVfR-Kongress am in Berlin Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Folie 1 RECHTSGRUNDLAGEN Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Augsburg, 23. März 2010 Das Gesetz SGB IX, 17 Abs.

Mehr

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Neuss, 9. November 2010 Paradigmenwechsel Das Persönliche

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Münster, 15.07..2005 Stellungnahme zu den Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen zu Werkstätten nach dem ab 01.01.2005 geltenden

Mehr

LWL Budget für Arbeit

LWL Budget für Arbeit LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer

Mehr

Übergänge gestalten: Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Übergänge gestalten: Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Workshop 4... Übergänge gestalten: Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Thomas Fonck Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte ggmbh, Köln Thomas Wittke Landschaftsverband Rheinland, Köln Fachbereich

Mehr

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 124 Fax: 040 / 432 53 125 E-Mail: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de Referentin: Berit Blesinger,

Mehr

Werner Welp * Leiter der Fachgruppe SH

Werner Welp * Leiter der Fachgruppe SH Herzlich Willkommen zum Impulsreferat aus Sicht des Landes auf der Themeninsel Die Rolle und Verantwortung der Werkstätten für behinderte Menschen beim Thema Inklusion * Anachronismus diesen Einrichtungen

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz umsetzen!

Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Neue Chancen für Arbeit Jahrestagung der BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. Thomas Fonck Der LVR: Partner der Kommunen Kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen

Mehr

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Datum, Vorlage. für die Sitzung

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Datum, Vorlage. für die Sitzung Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Datum, 22.09.2014 Petra Salwender-Horwedel Tel.-Nr. 361 6276 Lfd. Nr. 118/14 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder

Mehr

Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel

Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel Thomas Umsonst, Geschäftsführer Zadar (Kroatien), den 18. Mai 2017 1. Werkstatt für behinderte Menschen im Sozialstaat (Grundgesetz, Beziehungen)

Mehr

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget

Mehr

Arbeitsmarkt in Deutschland Chancen für alle?

Arbeitsmarkt in Deutschland Chancen für alle? Raimund Becker, Vorstand Regionen 6. November 2018 Arbeitsmarkt in Deutschland Chancen für alle? DVfR-Kongress: Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Herausforderung für Menschen, Systeme und Gesellschaft

Mehr

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe

Mehr

Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung

Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung 1 Rechtliche Grundlagen für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Ist das Bundesteilhabegesetz der Grund dafür, dass das neue "Budget für Arbeit" in Hessen umgesetzt

HESSISCHER LANDTAG. Ist das Bundesteilhabegesetz der Grund dafür, dass das neue Budget für Arbeit in Hessen umgesetzt 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6027 15. 03. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 02.02.2018 betreffend "Budget für Arbeit" in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:

namens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Rohde u. a. und der Fraktion der FDP BT-Drs., 16/6687, betreffend,,ursachen der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets

Mehr

Zentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management

Zentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management 1 Zentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management In jedem Hinweis, jeder Beschwerde steckt die Möglichkeit zur Verbesserung! RRM Return-Reclamation-Management,

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche?

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche? Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche? Referat zur Fachtagung Thüringen braucht Dich?! 20 Jahre Jugendberufshilfe

Mehr

Aktuelles aus dem Integrationsamt

Aktuelles aus dem Integrationsamt Aktuelles aus dem Integrationsamt Karl-Friedrich Ernst Leiter des KVJS-Integrationsamtes Gültstein: 26. Februar 2009 Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Mio. EURO) 90 80 70 60 50 40 30

Mehr

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs

Mehr

Übergänge von qualifizierten Menschen mit Behinderungen was zählt wirklich? Erfahrungen aus dem Rheinland

Übergänge von qualifizierten Menschen mit Behinderungen was zählt wirklich? Erfahrungen aus dem Rheinland Übergänge von qualifizierten Menschen mit Behinderungen was zählt wirklich? Erfahrungen aus dem Rheinland Thomas Fonck Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte ggmbh - Köln Gliederung 1. Ausgangspunkte

Mehr

Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Hintergrund / Absicht I Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung mit voller Erwerbsminderung wurden bislang im Wesentlichen auf Werkstätten für

Mehr

Teilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München,

Teilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München, Teilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München, 27.11.2008 1.These Das bestehende System der werkstattgebundener Teilhabeleistungen bedarf zeitgemäßer Anpassungen. Phasen

Mehr

Schranken:Los! Mit Menschen erfolgreich. Budget für Arbeit

Schranken:Los! Mit Menschen erfolgreich. Budget für Arbeit Fachtag Berufliche Bildung Schranken:Los! Mit Menschen erfolgreich. Budget für Arbeit Donnerstag, 01.November.2018 Sven Neumann Elbe Werkstätten GmbH 5 regionale Betriebsstättenverbünde Elbe Retörn 1 Verwaltungszentrum

Mehr

Herzlich willkommen zum Webinar. Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit

Herzlich willkommen zum Webinar. Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit Herzlich willkommen zum Webinar Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit Sibylle Brandt (Veitshöchheim, AG Selbst Aktiv) Alfons Polczyk (Berlin, BMAS) Moderation: David Röthler

Mehr

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Die WfbM im BTHG Arbeitshilfe zu den Änderungen in den Rechtsgrundlagen der Werkstatt für behinderte Menschen Heft 84 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler,

Mehr

Die sozialrechtliche Absicherung in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Die sozialrechtliche Absicherung in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Die sozialrechtliche Absicherung in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung 1 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI Leistungen

Mehr

Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017

Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017 Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales Nürnberg, 29.03.2017 Werkstätten:Messe 2017 Gliederung Der LVR im Überblick Teilhabe am Arbeitsleben:

Mehr

Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit

Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit Hessisches Modellvorhaben Budget für Arbeit 2018 2022 1 Ist-Situation Teilhabe Arbeit - 19.000 Menschen sind in WfbM tätig - davon ca. 1.200 Menschen auf Betriebsintegrierten Beschäftigungsstellen - Kombi-BiB

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter (1) Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Persönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1.

Persönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1. Persönliches Budget Ein Angebot wie sauer Bier! Caritasverband 1 Caritasverband 2 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) Konferenz der obersten Landessozialbehörden

Mehr

Stellungnahme der BAGüS zum Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode

Stellungnahme der BAGüS zum Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe BAGüS Münster, 23.04.2010 Stellungnahme der BAGüS zum Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die

Mehr

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03 Konzeption Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Gesetzlicher Auftrag und Ziele Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages fördern und unterstützen die Delme- Werkstätten (dw) den Übergang von behinderten

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke Tel.: 0251 591-6530 Geschäftsführer der BAGüS Fax: 0251 591-6539 48133 Münster E-Mail: bag@lwl.org http://www.bagues.de Die

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger

Mehr

Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit

Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit Geschäftsbereich Eingliederungshilfe, Vorsitzende Geschäftsbereichsleitung: Bettina Schmidt Werkstätten für behinderte Menschen

Mehr

Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX

Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetzes am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung

Mehr

DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN

DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch

Mehr

Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung

Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung Wir anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt

Mehr

Andere Leistungsanbieter

Andere Leistungsanbieter Andere Leistungsanbieter - neue Chancen der beruflichen Teilhabe!? BAG UB 22./23.11.2018 Manfred Becker Manfred-Becker@email.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Regierungsentwurf 5.9.16 - Begründung S.

Mehr

Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebender Erwachsener): 416. Regelbedarfsstufe 2 (Ehegatten, Lebenspartner oder ähnliche Beziehung): 374

Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebender Erwachsener): 416. Regelbedarfsstufe 2 (Ehegatten, Lebenspartner oder ähnliche Beziehung): 374 Das ändert sich 2018 Mit dem Jahreswechsel haben sich einige Gesetze, die für Menschen mit Behinderung und ihre Familien relevant sind, geändert. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über die wichtigsten

Mehr

Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten

Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten Fachtagung zum Welt Down-Syndrom Tag 2016 7. Mai 2016 1 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 1958: gegründet von betroffenen Eltern

Mehr

von Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen

von Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen Stellungnahme zu 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich

Mehr

Das Budget für Arbeit Eine Information für Beschäftigte in der Werkstatt für behinderte Menschen (in leichter Sprache)

Das Budget für Arbeit Eine Information für Beschäftigte in der Werkstatt für behinderte Menschen (in leichter Sprache) Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Das Budget für Arbeit Eine Information für Beschäftigte in der Werkstatt für behinderte Menschen (in leichter Sprache) - 2 - Inhalt: Einleitung Seite 3

Mehr

Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe. Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden

Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe. Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Umsetzung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe Erfahrungen aus der Praxis am Beispiel der Stadt Emden Gliederung: Situation in der Stadt Emden Beispiele aus der Praxis Ausblick Allgemeine

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Münster, 10.11.2003 Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zum Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Integrationsfachdienste (IFD) in Baden-Württemberg im Auftrag des. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Integrationsfachdienste (IFD) in Baden-Württemberg im Auftrag des. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -Integrationsamt- Integrationsfachdienste (IFD) in Baden-Württemberg im Auftrag des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -- Ansprechpartner: 0721/8107-220 berthold.deusch@kvjs.de Strukturverantwortung

Mehr

Rückantwort zur Mitglieder-Umfrage 2/2013

Rückantwort zur Mitglieder-Umfrage 2/2013 (Absender) Bundesarbeitsgemeinschaft der Auskunft erteilt: überörtlichen Träger der Sozialhilfe Herr/Frau 48133 Münster Tel.: Fax: E-Mail: bag@lwl.org E-Mail: Fax: 0251/591-714901 Rückantwort zur Mitglieder-Umfrage

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

LVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

LVR-Dezernat Soziales Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme im Bereich Arbeit der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Fachtagung Gut leben in NRW Leben und Arbeiten für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Mehr

Inklusion braucht Information und Beratung

Inklusion braucht Information und Beratung Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen

Mehr

Mitteilung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend

Mitteilung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 /1120 (zu Drs. 18/569) 08. 11. 13 Mitteilung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend Budget für Arbeit in Bremen einführen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,

Mehr

Beispiele guter Praxis

Beispiele guter Praxis Beispiele guter Praxis Budget für Arbeit - 61 SGB IX Beispiel Baden-Württemberg / KVJS (siehe auch angehängte Folien) Seit 2005: über 4.500 wesentliche behinderte Menschen haben eine SV-Beschäftigung aufgenommen

Mehr

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten

Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Berlin, 9.5.2017 Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Budget für Arbeit Eine echte Teilhabechance

Budget für Arbeit Eine echte Teilhabechance Budget für Arbeit Eine echte Teilhabechance Werkstättenmesse 19. April 2018 Sven Neumann Gliederung 1. Budget für Arbeit in Hamburg 2. 61 BTHG Budget für Arbeit Die Herausforderung Artikel 27 der UN Behindertenrechtskonvention

Mehr

Allgemeine Informationen zur Beantragung von Leistungen

Allgemeine Informationen zur Beantragung von Leistungen Allgemeine Informationen zur Beantragung von Leistungen Rechtsgrundlage Nach 49-63 SGB IX haben behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen das Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dieses

Mehr

Wege zu personenzentrierter Rehabilitation

Wege zu personenzentrierter Rehabilitation DVfR-Kongress Teilhabe Anspruch und Wirklichkeit in der medizinischen Rehabilitation 14. und 15. November 2016, Berlin Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) Münster, 19.06.2009 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

Mehr

LWL-Integrationsamt Westfalen. LWL-Budget für Arbeit. Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Alternativen zur Werkstatt

LWL-Integrationsamt Westfalen. LWL-Budget für Arbeit. Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Alternativen zur Werkstatt LWL-Integrationsamt Westfalen LWL-Budget für Arbeit Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Alternativen zur Werkstatt Das LWL-Budget für Arbeit Das Bundesteilhabegesetz führt das Budget für Arbeit ab

Mehr

Fachtag Das BTHG in Bayern. Workshop Teilhabe am Arbeitsleben

Fachtag Das BTHG in Bayern. Workshop Teilhabe am Arbeitsleben Fachtag Das BTHG in Bayern Workshop Teilhabe am Arbeitsleben 19. September 2017 Herbert Borucker, Referat Behindertenhilfe Andere Leistungsanbieter 60 SGB IX (Art. 1, Teil 1, Kapitel 10 BTHG) tritt zum

Mehr

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben 7, 14, 15, 17, 18, 33, 34, 38 bis 40 und 44 SGB IX Geschäftsanweisungen (Stand: 30.04.2012) Inhaltsübersicht Rechtsanwendung Gesetzliche Grundlage Bezeichnung 7 Vorbehalt

Mehr

Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales [Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen

Mehr

Aktivierung Beschäftigung Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch

Aktivierung Beschäftigung Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Aktivierung Beschäftigung Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Ulrich Severin Marburg 10. Februar 2010 10. Februar 2010 Ulrich Severin; Dipl. Pädagoge Übersicht: Arbeits- und gesellschaftsphilosophische Betrachtungen

Mehr

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Dr. Dietlinde Albrecht, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung I. Ausgangspunkt

Mehr

Rechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum

Rechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum 1 Rechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen aus dem autistischen Spektrum Autismus-Fachtagung des Regionalverbandes autismus Saarland e.v. und des Autismus-Therapie-Zentrums Saar ggmbh

Mehr

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Felix Priesmeier Tel.:

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Felix Priesmeier Tel.: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 22.10.2013 Bearbeitet von: Felix Priesmeier Tel.: 361 6842 Lfd. Nr. 79/13 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales,

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Der Sozialdienst der MediClin Hedon Klinik informiert Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen zur Teilhabe

Mehr

Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers

Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers Teilhabe statt Fürsorge Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung Freiheit statt Bevormundung Projekt Individuelle Wege in den Arbeitsmarkt

Mehr

Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt

Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Ritz- Teilhabe am Arbeitsmarkt Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt Dr. Hans-Günther Ritz Gutachten im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung

Mehr

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72

Richtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke Tel.: 0251 591-6530 Geschäftsführer der BAGüS Fax: 0251 591-6539 48133 Münster E-Mail: bag@lwl.org http://www.bagues.de Versorgungswandel:

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Münster, den 20.02.2006 Vorlage zur Plenartagung der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland am 3. und 4. April 2006

Mehr

Leitfaden berufliche Rehabilitation

Leitfaden berufliche Rehabilitation Leitfaden berufliche Rehabilitation gemeinsame Einrichtung Jobcenter Cottbus Stand: 12.09.2014 Grundsatz Behinderte Menschen in Sinne des 19 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) sind Menschen, deren

Mehr

Erwerbsminderungsrente 1

Erwerbsminderungsrente 1 Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und

Mehr

Beziehungen durch Persönliches Budget

Beziehungen durch Persönliches Budget Beziehungen durch Persönliches Budget Leistungsträger (hier z. B. überörtlicher Sozialhilfeträger) Leistungsberechtigter Leistungsanbieter (Träger/Einrichtung) Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als

Mehr

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG)

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG) CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG) Hamburger Erfahrungen und Perspektiven Fachtagung der BAG UB 15.11.2017-17.11.2017 in Suhl Dr.

Mehr

Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe. 3. Erhebung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1

Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe. 3. Erhebung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1 Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe BAGüS Münster, 20.01.2010 Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe 3. Erhebung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1

Mehr

Persönliches Budget für berufliche Teilhabe

Persönliches Budget für berufliche Teilhabe Fachtagung: Persönliches Budget für berufliche Teilhabe jetzt mitgestalten! 6. und 7. Mai 2008 in Nürnberg Workshop 3: Das Budget für Arbeit ein Umsetzungsprogramm aus Niedersachsen Das Budget für Arbeit

Mehr

Konzept über Maßnahmen zum Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach 219 I Satz 3 SGB IX i.v.m.

Konzept über Maßnahmen zum Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach 219 I Satz 3 SGB IX i.v.m. Konzept über Maßnahmen zum Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach 219 I Satz 3 SGB IX i.v.m. 5 IV WVO Anschrift: Lebenshilfe Springe e.v. Werkstatt für behinderte Menschen

Mehr

Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Klaus-Peter Rohde

Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Klaus-Peter Rohde Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter BAGuB Fachforum in Köln am 13.09.2012 Referent: Klaus-Peter Rohde, Abteilungsleitung Integrationsbegleitung

Mehr

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung von Nicole Grau DRV Hessen 19.11.2014 1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) = Berufliche Rehabilitation Begrifflich

Mehr