KFA 2016: Veränderungen der Modellrechnung als Grundlage des Referentenentwurfs
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- Philipp Engel
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen KFA 2016: Veränderungen der Modellrechnung als Grundlage des Referentenentwurfs Pressegespräch am 29. Januar 2015 Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen
2 Teil 1: Mit den vorgestellten Maßnahmen werden besondere Belastungen im Sozialbereich berücksichtigt, wird der Tarif der Solidaritätsumlage gestuft, wird die Niedrigergewichtung großer Grundzentren abgemildert, werden finanz- und einwohnerschwache Grundzentren gestärkt, wird der Stellung Frankfurts als Metropole noch stärker Rechnung getragen.
3 Teil 2: Mit den vorgestellten Maßnahmen werden die Veränderungen im Sonderstatusbereich sanfter gestaltet, wird der Ergänzungsansatz für Stationierungsstreitkräfte gestrichen, wird der Übergangsfonds zum Ausgleich negativer Folgewirkungen für den kreisangehörigen Bereich moderat erhöht, werden Investitionen trotz Wegfalls der allgemeinen Investitionspauschaule und der Schulbaupauschale auch bei defizitären Haushalten weiterhin in gleicher Höhe ermöglicht.
4 1. Einführung eines Soziallastenansatzes Anerkennung eines Sonderbedarfs in Höhe von 15 Mio. Euro für besondere Belastungen im Sozialbereich als Ergänzungsansatz für Landkreise und kreisfreie Städte auf Basis der nach Mietstufen gemäß Wohngeldverordnung gewichteten Bedarfsgemeinschaften. Der Ergänzungsansatz wird bei einer Überschreitung des Durchschnittswerts um mehr als 5 % gewährt. Ergebnis: Entlastung für besonders stark mit Soziallasten belastete Kommunen (vor allem Stadt Offenbach, Landkreise Offenbach, Gießen, Groß Gerau, in geringerem Umfang auch Main-Kinzig, Lahn-Dill und Werra-Meißner). 4
5 2. Gestufter Tarif für die Solidaritätsumlage Statt 25 % ab dem ersten abundanten Euro, nun für den bis 10% die Abundanzschwelle übersteigenden Teil Abschöpfung von nur 15% der abundanten Steuerkraft, erst darüber hinaus 25% Abschöpfung. Dadurch sinkt das Aufkommen der Umlage um ca. 7 Mio. Euro auf ca. 80 Mio. Euro. Ergebnis: Vorteile für alle abundanten Kommunen, besonders für nur wenig abundante Kommunen. 5
6 3. Höhergewichtung großer Grundzentren Ziel: Abfederung der niedrigeren Gewichtung großer Grundzentren Lösung: Kreisangehörige Grundzentren mit Einwohner erhalten einen Ergänzungssatz in Höhe von 2%. Ergebnis: Der Ergänzungsansatz führt zu einer Verbesserung für die großen Grundzentren (Riedstadt, Karben, Nidderau, Pohlheim, Reinheim, Ginsheim-Gustavsburg, Seeheim-Jugenheim, Babenhausen) im Umfang von rd. 2 Mio. Euro. 6
7 4. Ergänzungsansatz für kleine Kommunen außerhalb des ländlichen Raums Ziel: Stärkung einwohner- und finanzschwacher Grundzentren außerhalb des ländlichen Raumes mit vorwiegend sehr kleinteiligen Verwaltungsstrukturen Lösung: Kreisangehörige Kommunen bis Einwohnern erhalten einen Ergänzungsansatz in Höhe von 3%. Ergebnis: Verbesserung der finanziellen Situation für die 22 kleinsten Kommunen außerhalb des ländlichen Raums (rd. 2 Mio. Euro)
8 5. Erhöhung des Metropolenzuschlags Die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt wird mit 110 % statt 109 % im Hauptansatz stärker gewichtet. Erhöhung des bereits dotierten Sonderbedarfs zulasten des Stabilitätsansatzes. Ergebnis: Frankfurt wird durch noch stärkere Berücksichtigung der Metropolenfunktion bessergestellt. 8
9 6. Erhöhung der Besonderen Finanzzuweisung für Theater Gewährung der Zusatzförderung aus dem KFA zur Entlastung von Bauunterhaltungsmaßnahmen und Tarifsteigerungen für alle Theater mit stehendem eigenem Ensemble entsprechend dem bisherigen 26 FAG. 9
10 7. Sanfterer Übergang zur Erzielung einheitlicher Hebesätze bei Kreisen mit einer Sonderstatusstadt Ziel: bleibt es, einheitliche Hebesätze innerhalb des Kreisgebiets zu erreichen. Problem: Zum Teil übermäßige Belastungen von kreisangehörigen Gemeinden durch den bisherigen Lösungsansatz. Lösung: Die vorgesehene Angleichung von 2/3 der Hebesatzdifferenz erfolgt nur, soweit die Differenz 8 Prozentpunkte nicht überschreitet. Über das weitere Schließen der Differenz wird bei der Evaluierung in fünf Jahren entschieden. Ergebnis: Reduzierung übermäßiger Belastungen im kreisangehörigen Gebiet bei den Nicht-Sonderstatusstädten. Begünstigt sind Gemeinden in den Landkreisen Groß-Gerau, Marburg- Biedenkopf und Fulda zu Lasten der Sonderstatusstädte Rüsselsheim, Marburg und Fulda (Volumen je Landkreis rd. 1 Mio. Euro). 10
11 8. Übergangsregelung für die Landkreise mit Sonderstatusstadt Statt einer degressiven Ausgleichszahlung für Landkreise mit Sonderstatusstadt aus dem Übergangsfonds erfolgt eine sukzessive Herabsetzung der Gewichtung der Sonderstatusstadt-Einwohner: 90 % im ersten Jahr, dann eine jährliche Absenkung um 2 Prozentpunkte, bis 71 % erreicht sind. Die frei werdenden Mittel des Übergangsfonds von ca. 50 Mio. Euro werden der Teilschlüsselmasse der Landkreise zugeschlagen. Ergebnis: Strukturelle Besserstellung der Sonderstatusstadtlandkreise ohne Schwächung der übrigen Landkreise; es werden keine vollendeten Tatsachen vor der erneuten Überprüfung durch den Rechnungshof geschaffen. 11
12 9. Verzicht auf Ergänzungsansatz für Stationierungsstreitkräfte Die Anzahl der Personen und die Belastungen der betroffenen Kommunen haben spürbar abgenommen. Die ausländischen Streitkräfte haben erheblich in ihre eigene zivile Infrastruktur investiert. Ergebnis: Mittelverschiebungen zulasten der Kommunen mit amerikanischen Soldaten (z.b. Stadt Wiesbaden) zugunsten der Kommunen ohne Stationierungsstreitkräfte (Volumen insgesamt rund 1,6 Mio. Euro). 12
13 10. Übergangsregelung kreisangehöriger Raum Die Mittelverschiebungen einzelner vorstehend genannter Maßnahmen zulasten des kreisangehörigen Raumes sollen im Rahmen einer Übergangsregelung abgefedert werden. Der Übergangsfonds soll daher um 10 bis 20 Mio. Euro erhöht und der Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Kommunen zugeschlagen werden. Ergebnis: Stärkung der kreisangehörigen Kommunen 13
14 11. Verzicht auf eine gestufte Einführung von Nivellierungshebesätzen Eine gestufte Einführung der neuen Nivellierungshebesätze hätte massive Verschiebungen zwischen und innerhalb der einzelnen Teilschlüsselmassen zur Folge, die fachlich nicht vertretbar wären. Die Auswirkungen der Erhöhung der Nivellierungshebesätze werden dadurch abgemildert, dass der Gesetzentwurf ihre Festschreibung auf Basis der vorgestellten Werte aus dem Jahr 2014 bis zur Evaluierung in fünf Jahren vorsehen wird. 14
15 12. Investive Verwendung von Teilen der Schlüsselzuweisungen Durch eine untergesetzliche Regelung wird sichergestellt, dass trotz Wegfalls der Allgemeinen Investitionspauschale und der Schulbaupauschale die betroffenen Kommunen im selben Umfang wie bisher - auch bei defizitärem Haushalt - Investitionen finanzieren können. Ein entsprechender Hinweis erfolgt in der Gesetzesbegründung. 15
16 Zeithorizont für das Gesetzgebungsverfahren zu dem Gesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen Beschluss der Regierungsanhörung durch das Kabinett Regierungserklärung KFA2016: versprochen, gehalten Beginn der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände Ende der Anhörungsfrist Beschluss des Gesetzentwurfs durch das Kabinett April-Plenum Juli-Plenum 1. Lesung und Beschluss der Landtagsanhörung 2. Lesung, ggf. 3. Lesung und Verabschiedung des Gesetzes
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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