Ja ne tn Nur wenn:... (ggf. Einzelprüfung notwendig) die DRK-Lehrunterlage durch den EH-Beauftragten Entsprechend BGG948.
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- Ingrid Dresdner
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1 Arbeitshilfe zur Anerkennung von externen Ausbildungen/Qualifikationen im DRK.Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Abschnittl Erste-Hilfe-Programnt Sfand; Anerkennu n Beze ichnungder Ausbildung Ja ne tn Nur wenn:... (ggf. Einzelprüfung notwendig) i r riiä+ i tft-äüsb lderchrsans - EH-Ausbilderlehrgänge anderer LV wenn 948 zertifiz. - EH-Ausbilderqualifikation anderer HiO BAG-EH - Lehrrettungsassistenten - Andere (private) Ausbildungsstellen - Qualifikation der Bundeswehr/Feuerwehr E rste-h i lfe-aus bi lderlehrgang Lehrer - EH-Ausbilderlehrgänge anderer LV wenn 948 zerlifiz. - EH-Ausbilderoualifikation anderer HiO BAG-EH Weiterbildung EH am Kind Ausbilder - Weiterbildungen in anderen LV wenn 948 zerlifiz. - Weiterbildunqen anderen HiO BAG-EH - Andere (private) Ausbildunqsstellen E rste- H ilfe-ausbi derfortbi ldu ngen - EH-Ausb.-Fortbild. in anderen LV wenn 948 zertifiz. - EH-Ausb.-Fortbild anderer HiO BAG-EH Nach Einweisung die DRK-Lehrunterlage durch den EH-Beauftragten Entsprechend BGG948 Nach Einweisung in die DRK-Lehrunterlage durch den EH-Beauftragten Nach Einweisung in die DRK-Lehrunterlage durch den EH-Beauftragten Nach Einweisung in die DRK-Lehrunterlage durch den EH-Beauftragten Nach Einweisung in die DRK-Lehrunterlage durch den EH-Beauftragten - Ausbildungen können grundsätzlich nur im Rahmen der inhaltlichen und zeitlichen anerkannt werden und auch nur dann, wenn die Möglichkeit besteht, die nicht vergleichbaren Ausbildungsabschnitte zu etgänzen. - Die Anerkennungen werden zunächst im Kreisverband vom Erste-Hilfe-Beauftragten vorgenommen, wenn sich diese nach dem vorliegenden Katalog eindeutig ergeben. n nicht eindeutig ableitbaren Einzelfällen erfolgt eine Prüfung und Entscheidung durch den Bildungsbereich des Landesverbandes. - Vergleichbare Ausbildungen werden anerkannt, Zertifikate, Bescheinigungen, Urkunden usw. werden aber nicht "umgeschrieben".
2 Abschnitt 2 Ausbildungen in de n Rotkreuz- G e m ei n sc h aften Anerkennun - gäieghnung der AusbilOung Nur wenn:... (ggf. Einzelprüfung notwendig) Rotkre uz- E i nfü h ru n gssem i nar - Ausbildungen in anderen Landesverbänden - Andere Organisationen Prüfung - AusbildLlngen an anerkannten Rettungsschulen ( EE-Fachd ienstausbild ung, berechtigt zur Teilnahme an San-Diensten) Wenn San A, San B, und San C abgeschlossen wurden. (Berechtigt nicht zur Teilnahme an San-C Rett-Helf. und der Rettu n g s helferp rüfu ng ) Rettu ng shelfer und höheruuerti g e Qua ifikationen Rettu ng ssa n itäte r u nd höherwertige Qualifikationen Betreuu ngsdienst-g rundausbildu ng -,Ausbildungen in anderen Landesverbänden - Arrdere Organisationen Nach Prufung und Feststellung der zeitlichen und inhaltlichen Die Ausbildung reicht nicht aus zur Telnahme an Sanifäfswachdiensten, Erste-Hilfe-Ausbilderschulunqen und als First-R Nach Prüfung und Feststellung der zeitlichenund inhaltlichen Verqleichbarkeit
3 f wl - ng Verpflegungshelfer lausbrldun li - Ausbildur ngen in anderen Landesverbänden )roanisationen i l-andereo ' -,=l*a Ausbilduns rg Betreuungshelfer - Ar-rsbildun ngen in anderen Landesverbänden - Andere O)rganisationen L Cerzltewai rt Verpflegungsdienst - Scirulung en in anderen LV - Schulung in anderen Hi-Orqanisationen iann.ausbildung l - Ausbildun ngen in anderen Landesverbänden - Andere O)rganisattonen 1""trnit< * rnd Sicherheit - Grundausbildung Ausbildur ngen in anderen Landesverbänden Andere O)rganisationen l x - L lwl _t Technik urnd Sicherheit - Fachdienstausbildung Ausbildu ngen in anderen Landesverbänden Andere Or )rganisationen x (Fachdienstausbildung der EE)
4 t lsprectrru n[eraüsnildung rl Ausbildungen in anderen Landesverbänden Arrdere Organtsationen ABC-G ru ndausbildung Schulungen irr anderen LV Schulung in anderen Hi-Organisationen Verqleichbarkeit Bei Qualifikationen entsprechend SKK-Curriculum Bei Qualifikationen entsprechend SKK-Curriculum - Ausblldungen können grundsätzlich nur rm Rahmen der inhaltlichen und zeitlichen anerkannt werden und auch nur dann, wenn die Möglichkeit besteht, die nicht vergleichbaren Ausbildungsabschnitte zu ergänzen. - Die Anerkennungen werden zunächst im Kreisverband von der Kreisrotkreuzleitung und dem Fachberater Ausbildungen vorgenommen, wenn sich diese nach dem vorliegenden Katalog eindeutig ergeben. n nicht eindeutig ableitbaren Einzelfällen erfolgt eine Prüfung und Entscheidung durch die jeweiligen Fachreferenten des La ndesve rba nd es. - Vergleichbare Ausbildungen werden anerkannt, Zertifikate, Bescheinigungen, Urkunden usw. werden aber nicht "umgeschrieben".
5 Abschrtitt 3 Zentrale Ausbildungen der Landesschule lü*üfiu' t lwt- ng der Ausbildung ja nei n Nur wenn:... (ggf. Einzelprüfung notwendig) Meth hodisch-didaktische Gru ndlagen -M+ + D andere Landesverbände -l\4+ + D alts z. B. Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang - Erwvachsenengerechte U nterrichtsgestaltung sbildereignung HK qesctrlossenes Studium Lehramt ulung zum Sanitätsdienstausbilder x x Nicht beim Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang lrulurrgen anderer Landeverbände trulungen anderer Hilfsorganisationen dere Ausbrld ungsstellen h rrettu n g s a ss iste nten sbilder im Sanitätsdienst der Bundeswehr -,nd iottuitorngen der AusnitOei T&S Nur nach Einzelfallprüfung und Einweisung in die DRK-Lehrunterlage Nur für Einzelthemen entsprechend MAPL bzw. San-Curriculum Nach Einweisunq in die DRK-Lehrunterlaqe durch Fachberater Ausbildunqen lrulungen im LV Nordrhein hr-rlungen tn anderen LV hulung in anderen Organisationen chausbilder der Bundeswehr - und Fortbildungen der Ausbilder omversorgung im Einsatz" Nach Einweisung in die Lehrunterlage durch Fachberater LV Nach Einweisung in die Lehrunterlage durch Fachberater LV Nach Einweisunq in die Lehrunterlaqe durch Fachberater LV hulungen im LV Nordrhein hulungen in anderen LV hulung in anderen Organisationen l* i* - Wenn Elektrofachkraft nach Einweisung in die Lehrunterlage durch Fachberater LV Wenn Elektrofachkraft nach Einweisung in die Lehrunterlage durch Fachberater LV
6 für Ausbilder Einführung Digitalfunk) Schulungen im LV Nordrhein Schulungen in anderen LV Schulung inanderen Organisationen Qualifikation der Bundeswehr nus- und Fortbildungen für Ausbilder m Betreuungsdienst (Grundausbildung) l-, l- Schulungen im LV Nordrhetn l- Schulungen in anderen LV l- Scnulung in anderen Organisationen Aus- und Fortbildungen für Ausbilder lm Betreuungsdienst (Fachausbildung) Nach Einzelfallprüfung durch den Fachreferenten LV l- Schulungen im LV Nordrhein - Schulungen in anderen LV l- Scnulung in anderen Organisationen von Feldköchen lsctruluns - Schulungen im LV Nordrhein - Schulungen in anderen LV - Schulung in anderen Organisationen - Berufsköche - Köche der Bundeswehr Nach Einweisung in die Lehrunterlage durch Fachberater LV Nach Einweisung in die Lehrunterlage durch Fachberater LV
7 - nufniloer- nus-' und Fortbildung lbasisnotfallnachsorge - Schulungen im LV Nordrhein - Schulungen in anderen LV - Schulung in anderen Organisationen - Berufliche Qualifikationen Ausbildung von Leitungskräften (Mod u lausbildu ng) Schulungen beim J RK Schulungen irn LV Nordrhein Schulungen in anderen LV Schulung in anderen Organisationen Be ruflictre Qua lifikationen Nach Einzelfallprüfung durch den Fachreferenten LV und nach Einweisung die Lehrunterlage durch Fachberater LV Nach Einzelfallprüfung durch den Fachreferenten LV und nach Einweisunq in die Lehrunterlaqe durch Fachberater LV Nach Ei nzelfallprüfung durch die Fachreferentin LV Nach Einzelfallprüfung durch die Fachreferentin LV Nach Einzelfallprüfung durch die Fachreferentin LV Nach Einzelfallprüfung durch die Fachreferentin Der Arzt Roten Kreuz t Andere Landesverbände - Andere Ausbildunoen S"huh-g- r"" Gruppenfun-rern 1fe tuno ff lq- l - Schr-rlungen irri LV Nordrhein - Schulungen in anderen Bundesländern - Weiterbildung zum GF Rettungsdienst - Schulung in anderen Hi-Organisationen NRW - GruppenfÜhrer Feuerwehr - Gruppenf ührer THW - Schulungen bei der Bundeswehr Wenn das Arztemodul mit vergleichbar ist lm Rahmen von Einzelfallprüfun Nach nachgewiesener Einweisung durch den Zugführer der EE Nach nachgewiesener Einweisung durch den Zugführer der EE Nach Einzelfallprüfung durch Fachreferenten LV Nach nachgewiesener Einweisung durch den Zugführer der EE Nach nachgewiesener Einweisung durch den Zugführer der EE Ab U nte roffizier, nach nachgewiesener Einweisung durch den Zuqführer der EE undeiner fachd ienstlichen Qualifikation
8 4 lscfrutungt"n Zugfriftrer (FE ill und FE lvl wt -_- - Schulungen im LV Nordrhein - Weiterbildung zum OrgL-Rettungsd. Rett-Sch,- - Weiterbildung zum OrgL-Rettungsd. andere Rett-Sch. - Schulunoen in anderen LV - Schulung in anderen Hi-Organisationen - Zngtührer Feuerwehr - Zugfuhrer THW - Qualifikationen der Bundeswehr Schulung rr"n VetUu-rrOsttifrrern (FE V)- x Nach Einzelfallprüfung durch den Fachreferenten LV Anerkennung nach FE ll - Lehrgang mit Prüfung, danach Einsatzprakti kum für Zugfü hrer Ab Feldwebel und Offiziere nach FE ll - Lehrgang mit Prüfung und nachgewiesener Einweisung durch den Zugführer der EE und einer fachdienstlichen Qualifikation. - Schulungen in anderen LV - Schulung in anderen Hi-Organrsationen - Feuerwehr und THW - Schulungen anderer Rettungsdienstschulen Schulungen AKNZ Schulungen bei der Bundeswehr A usbi lder ABC-Grundausbi ldung Ab Feldwebel und Offiziere, wenn vorher die Qualifikation Zugführer s. o. eruvorben wurde. L Schulungen in anderen LV Sctrulung in anderen Hi-Organisationen Qualifikationen entsprechend SKK-Curriculum Qualifikationen entsprechend SKK'Curriculum 1.) Ausbildungen können grundsätzlich nur im Rahmen der rnhaltlichen und zeitlichen anerkannt werden und auch nur dann, wenn die Möglichkeit besteht, die nicht vergleichbaren Ausbild ung sabschnitte zu ergänzen. 2 ) Die Anerkerrnlrngen werden a) zunächst im Kreisverband entsprechender Zuständigkeit Kreisrotkreuzleitung mit dem Fachberater Ausbildungen vorgenommen, wenn sich diese nach dem vorliegenden Katalog eindeutig ergeben. b) über Servicestelle-Ehrenamt ggf. nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachbereich/Fachberater von dem zuständigen Mitglieder La ndesrolkreuzleitung entschieden. 3.) Mit der Anerkennung wird kein rotkreuzentsprechendes Zertifikai ausgestellt.
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