Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB FAIR POWER der GEMP AG
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB FAIR POWER der GEMP AG für die Lieferung von ökologischen Mehrwerten aus erneuerbaren Energiequellen Version 1.0 Januar 2014 AGB FAIR POWER Version 1.0, Januar 2014, Seite 1
2 1 Einleitung 1.1 Anwendungsbereich und Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen FAIR POWER (AGB) der GEMP AG, Hungerbüelstrasse 22, 8500 Frauenfeld, Schweiz (nachfolgend GEMP ), regeln die mit der Lieferung von ökologischen Mehrwerten und Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten und das vertragliche Verhältnis zwischen GEMP und seinen Kunden. 1.2 Ökologischer Mehrwert Unter ökologischem Mehrwert von elektrischer Energie verstehen wir alle Vermögenswerte, immateriellen Rechte oder faktischen Vorteile an erneuerbarer elektrischer Energie, mit Ausnahme der darin produzierten elektrischen Energie. 1.3 Herkunftsnachweis HKN Der ökologische Mehrwert wird in einer Beweisurkunde (nachfolgend Herkunftsnachweis) gemäss Verordnung des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität erfasst. GEMP veranlasst die Löschung der Herkunftsnachweise in der Herkunftsnachweisdatenbank der swissgrid ag. Die Löschung der Herkunftsnachweise erfolgt mindestens einmal pro Jahr im Januar. Die Herkunftsnacheise werden zu Gunsten von GEMP gelöscht. 2 Ökologische Mehrwerte im Aufpreis-Abo-Modell 2.1 Gegenstand Die ökologischen Mehrwerte werden in Form eines Abonnements an den Kunden geliefert. Die elektrische Energie bezieht der Kunde bei einem Stromversorger (Lieferant). Die Netzdienstleistungen und allfällige Abgaben bezieht der Kunde beim Verteilnetzbetreiber (VNB). 2.2 Lieferung des ökologischen Mehrwertes GEMP liefert die vom Kunden bestellte Menge an ökologischem Mehrwert mindestens einmal pro Jahr. Die bestellte Menge muss nicht mit dem Stromverbrauch des Kunden übereinstimmen, da der ökologische Mehrwert nicht mit der physischen Stromlieferung gekoppelt ist. Der Kunde erhält jedes Jahr eine Aufstellung seiner abonnierten Produkte. 2.3 Start und Ende des Abonnements Das Abo startet jeweils auf den ersten Tag im Folgemonat des Bestelldatums und ist mindestens ein Jahr lang gültig. Das Abo erneuert sich jedes Jahr automatisch. Das Abonnement kann schriftlich drei Monate im Voraus gekündigt werden. 2.4 Preise GEMP verrechnet die ökologischen Mehrwerte zusätzlich zur Rechnung vom Stromversorger und Verteilnetzbetreiber (Aufpreis-Modell) mit einem Preis pro Kilowattstunde. Es gelten die publizierten Preise für FAIR POWER Produkte (-Bundles). Die Preise sind in der ganzen Schweiz gültig. AGB FAIR POWER Version 1.0, Januar 2014, Seite 2
3 2.5 Funktionsschema Aufpreis-Abo-Modell 3 FAIR POWER Cloud Services 3.1 Gegenstand Unter FAIR POWER Cloud Services werden Dienstleistungen zusammengefasst, welche die administrativen Aufwände in Zusammenhang mit Strom erleichtern. Darin enthalten sind: die Bezahlung der Dienstleistungen des Verteilnetzbetreibers; die Lieferung von ökologischen Mehrwerten; das Ausstellen einer vereinfachten Gesamtrechnung; die aktive Beratung um Stromkosten einzusparen. 3.2 Lieferung des ökologischen Mehrwertes GEMP tritt als Dienstleister auf und beschafft die ökologischen Mehrwerte ausschliesslich aus neuen erneuerbaren Energiequellen (Kleinwasser, Wind, Solar, Biomasse). GEMP liefert dem Kunden für seinen Stromverbrauch die ökologischen Mehrwerte aufgrund der Abrechnungen seines Stromversorgers (Elektrizitätswerk). Die Lieferung der ökologischen Mehrwerte erfolgt mindestens einmal pro Jahr. AGB FAIR POWER Version 1.0, Januar 2014, Seite 3
4 3.3 Speisung des Förderfonds clean energy Um neue erneuerbare Energieerzeugungsanlagen in wirtschaftlich schwachen Regionen (75% Inland, 25% Ausland) zu unterstützen, bezahlt GEMP AG von jeder verkauften Kilowattstunde einen Rappen (1 Rp./kWh) in den clean energy -Förderfonds. Daraus werden Projekte mitfinanziert, die von einem unabhängigen Beirat aufgrund von Projekt-Bewerbungen selektiert werden. 3.4 Punkteprogramm FAIR POINTS Für jede bezogene Kilowattstunde stellt GEMP AG einen FAIR POINT aus. Die FAIR POINTS haben eine Gültigkeit von zwei Jahren und können bei Unternehmen im FAIR POINTS Netzwerk eingelöst werden. Die FAIR POINTS sind innerhalb des gleichen Haushaltes/Unternehmens übertragbar. 3.5 Preise GEMP verrechnet die FAIR POWER Cloud Services mit einem Preis pro Kilowattstunde Strom. Es gelten die publizierten Preise für FAIR POWER Cloud Services. Die Preise sind in der ganzen Schweiz gültig. 3.6 Rahmenbedingungen und Preisanpassungen Sollten die Gesamtkosten (Netz, Energie, Abgaben, Grundgebühren, etc.) des Stromversorgers 0.20 CHF/kWh übersteigen, so wird GEMP die Mehrkosten an den Kunden weiterverrechnen. Sollten die Gesamtkosten unter 0.15 CHF/KWh fallen, so wird GEMP dem Kunden die Minderkosten gutschreiben. 3.7 Abwicklung und Vollmacht Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Stromrechnung seines lokalen Versorgers an GEMP umleitet, wobei GEMP nicht als Vertragspartner mit dem Stromversorger auftritt. Weiter stimmt der Kunde zu, dass GEMP mit dem aktuellen Stromversorger über die Preise verhandeln kann. Sofern der Kunde liberalisiert ist und den Stromversorger wechseln kann, übernimmt GEMP die Prüfung von möglichen günstigeren Lieferanten eigenhändig vor und unterbreitet dem Kunden entsprechende Vorschläge. 3.8 Start und Ende von FAIR POWER Cloud Services Der FAIR POWER Cloud Service startet jeweils auf den ersten Tag im Folgemonat des Bestelldatums und ist mindestens ein Jahr lang gültig. Der Service erneuert sich jedes Jahr automatisch. Der Service kann schriftlich drei Monate im Voraus gekündigt werden. AGB FAIR POWER Version 1.0, Januar 2014, Seite 4
5 3.9 Funktionsschema FAIR POWER Cloud Services 4 Schlussbestimmungen 4.1 Mitteilungen an GEMP Sämtliche Mitteilungen sind an folgende Adresse zu richten: GEMP AG Hungerbüelstrasse Frauenfeld info@fairpower.ch 4.2 Zahlungsmodalitäten GEMP verrechnet Abos und Services im Voraus. Bei grösseren Beträgen kann der Kunde die Abrechnung mit Teilbeträgen verlangen. Die Teilrechnung muss einen Mindestbetrag von CHF aufweisen. 4.3 Mehrwertsteuer Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Steuersatz im Zeitpunkt der Fälligkeit der einzelnen Zahlung berechnet und ist vom jeweiligen Schuldner zusätzlich zu bezahlen. AGB FAIR POWER Version 1.0, Januar 2014, Seite 5
6 4.4 Datenschutz GEMP hält sich an die aktuellen gesetzlichen Pflichten. 4.5 Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte GEMP behält sich das Recht vor, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB an einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen. Sämtlich Rechte und Pflichten des aktuellen oder ehemaligen Kunden gegenüber GEMP können durch den Kunden nicht übertragen werden. 4.6 Haftungsausschlüsse Allgemein GEMP haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung der GEMP entstehen. Eine Haftung von GEMP für direkte Schäden bei leichtem Verschulden gleich aus welchem Rechtsgrund ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von GEMP für indirekte Schäden oder für Folgeschäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen Verlinkte Websites GEMP übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts von Websites, die über Links auf fairpower.ch erreichbar sind und schliesst jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. 4.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB stehenden Streitigkeiten zwischen GEMP und einem (aktuellen oder ehemaligen) Kunden unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Frauenfeld, Schweiz. GEMP ist jedoch berechtigt, ein Verfahren vor jedem zuständigen Gericht anhängig zu machen. 4.8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. GEMP AG, Frauenfeld Januar 2014 AGB FAIR POWER Version 1.0, Januar 2014, Seite 6
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