Sillenbucher Martinimarkt am Sonntag, 3. November 2013

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1 Hhenlher Str Stuttgart Tel.: 0711/ Fax.: 0711/ St.Nr.: 99015/06503 UmsatzSteuer-ID: DE Sillenbucher Meile e.v. Hhenlher Str Stuttgart Geschäftszeiten: Mittwch Uhr für alle die an unserem Martinimarkt 2013 gerne mitwirken möchten Sillenbucher Martinimarkt am Snntag, 3. Nvember 2013 September 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, unser traditineller Martinimarkt findet dieses Jahr am Snntag, den statt. Damit verbunden ist wieder ein verkaufsffener Snntag, der swhl bei den Festbesuchern als auch bei den Ortsansässigen sehr beliebt ist. Auch dieses Jahr möchten wir unseren Besuchern wieder etwas ganz Besnderes bieten: Oasen, die Ihre Gäste nicht nur mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen, sndern auch Platz für ein gemütliches Schwätzle bieten. Aussteller, die durch Ihr vielseitiges und interessantes Srtiment zum Stöbern und Kaufen einladen. Kinderspielstraßen, Karusselle, Pny-Reiten, davn sind unsere kleinen Besucher jedes Jahr begeistert. Ein Martinsritt mit Laternenumzug für die Kinder. Fühlen Sie sich angesprchen? Haben Sie eigene Spiel und Kulturangebte? Dann machen Sie mit! Melden Sie sich bis an! Damit tragen Sie ein grßes Stück weit zum erneuten Gelingen des Festes bei. Der Martinimarkt findet am vn bis Uhr statt. Die Geschäfte öffnen in der Zeit vn bis Uhr. Alle Infrmatinen (Teilnahmegebühren auf der Rückseite), Teilnahmebedingungen und das Anmeldefrmular liegen diesem Schreiben bei. Wir freuen uns auf Sie und Ihre außergewöhnlichen Angebte. Mit freundlichen September-Grüßen Ihre Sillenbucher Meile Wichtig: Falls Sie in Zukunft keine Einladung zu den Sillenbucher Straßenfesten erhalten möchten, genügt eine kurze, frmlse Mitteilung an Fax:

2 Die Sillenbucher Meile e.v. Teilnahmegebühren zum Sillenbucher Martinimarkt 3. Nvember 2013 Stand / Preise per lfd. Meter Frnt-Länge Verkaufsstände der Marktbeschicker und Nichtmitglieder Aussteller mit Verkauf vn 1 bis 6m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 30,00 Aussteller mit Verkauf vn 6 bis 12m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 27,00 Stände mit Ausschank der Speisenverkauf: Stand mit Bewirtung vn 1 bis 6m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 38,00 Stand mit Bewirtung vn 6 bis 12m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 31,00 Stand mit Bewirtung vn 12 bis 20m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 24,00 Geschäft der Ladenöffnung am Snntag (Nichtmitglieder) Einmalig 120,00 Verkaufsstände der Mitglieder der Sillenbucher Meile e.v. Aussteller mit Verkauf vn 1 bis 6m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 15,00 Aussteller mit Verkauf vn 6 bis 12m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 13,00 Stände mit Ausschank der Speisenverkauf: Stand mit Bewirtung vn 1 bis 6m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 19,00 Stand mit Bewirtung vn 6 bis 12m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 15,00 Stand mit Bewirtung vn 12 bis 20m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 12,00 Ausstellungsflächen entlang der Ladenfrnt auf dem Gehweg sind bis zu einer Breite vn 60 cm für Mitglieder der Meile e.v. unter Absprache mit dem Veranstalter kstenfrei, diese dürfen den Fußgänger Durchgang nicht beeinträchtigen. Sziale Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Jugendarbeit, u. ä.) Inf Stand hne Ausschank der Speisenverkauf bis max.3 m kstenfrei Inf Stand hne Ausschank der Speisenverkauf vn 3 bis 6 m Preis je lfd. Meter 8,00 Stände mit Ausschank der Speisenverkauf: Stand mit Bewirtung vn 1 bis 6m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 12,00 Stand mit Bewirtung vn 6 bis 12m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 10,00 Stand mit Bewirtung vn 12 bis 20m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 8,00 Vereine Inf Stand hne Ausschank der Speisenverkauf bis max.3 m kstenfrei Inf Stand hne Ausschank der Speisenverkauf vn 3 bis 6 m Preis je lfd. Meter 10,00 Stände mit Ausschank der Speisenverkauf: Stand mit Bewirtung vn 1 bis 6m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 19,00 Stand mit Bewirtung vn 6 bis 12m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 15,00 Stand mit Bewirtung vn 12 bis 20m lfd. Frnt Meter Preis je lfd. Meter 12,00 Authäuser und ähnliche Präsentatinsfläche Pauschal 500,00 Vrgenannte Gebühren sind Nett Preise zuzüglich 19% MwSt, bitte beachten Sie hierzu die Ihnen zugesandte Rechnung. Darüber hinaus erheben wir eine Müllkautin in Höhe vn 50,-. Die Müllkautin ist auf der Rechnung ausgewiesen, und wird Ihnen, nach rdnungsgemäßem Verlassen des Standplatzes, in der Wche nach der Veranstaltung zurück überwiesen. Auf den Rettungswegen dürfen keine festen Einrichtungen (Stände, Zelte, Geräte, etc.) aufgestellt werden, ebens dürfen auch keine Gegenstände in diese Rettungswege hineinragen. Für Beschädigungen und Flgen die aus Ntfällen heraus entstehen haftet der Aussteller/Aufsteller persönlich. Die Gebühren sind auf der Basis einer Kstendeckung der Gesamtveranstaltung berechnet. Müll ist vn den Standbetreibern mitzunehmen und der Standplatz Besenrein zu verlassen. Bei Nichterfüllung wird die Meile e. V. die Reinigungsksten in Rechnung stellen, mindestens jedch 50,- Eur. Bei Einnahme des Standplatzes gilt diese Vereinbarung als angenmmen.

3 Teilnahmebedingungen für den Sillenbucher Martinimarkt der Meile e.v. Der Sillenbucher Martinimarkt ist eine Traditinsveranstaltung des Stadtbezirks Stuttgart-Sillenbuch unter der Federführung der Sillenbucher Meile e.v. und Unterstützung des Bezirksamtes. Verbindliche Vereinbarungen zum Martinimarkt können nur mit der Sillenbucher Meile e.v. getrffen werden. Die aufgeführten Bedingungen sind für jeden Teilnehmer verbindlich und im vllen Umfang einzuhalten. Es gelten auch die Bestimmungen zur Verwendung vn Flüssiggas, swie die Arbeitsstättenverrdnung. Jeglicher Verstß gegen eine Bestimmung berechtigt nur den Mitveranstalter Sillenbucher Meile e. V. alleine, alle ntwendigen Maßnahmen auf Ksten des Verursachers vrzunehmen. Außerdem führen Verstöße zum Ausschluss vm Sillenbucher Martinimarkt und gegebenenfalls zu Schadensersatzfrderungen. 1. Ausstellungsdauer und Verkaufszeiten: Verkaufsffener Snntag für rtsansässige Geschäfte vn bis Uhr. Marktzeit: Uhr bis 19 Uhr Änderungen behält sich der Veranstalter vr. Änderungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlssen. 2. Standplatz: Ein Anspruch auf einen Standplatz, insbesndere auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Schriftliche Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Teilnahmezusage erflgt entsprechend der Kapazität nach Anmeldungseingang. Kurzfristige Standrtänderungen behalten sich die Veranstalter vr. Jeder Teilnehmer (Organisatinen, Händler, Vereine, Handwerker, Künstler) wird als einzelner Standbetreiber gewertet. Eine Unterverpachtung der Gemeinschaftsstände mehrerer sind nicht gestattet. 3. Standgröße: Die Mindeststandgröße ist L 3,00 x T 1,50 m -Berechnungen erflgen in jedem Fall entsprechend der angemeldeten Standgröße. Über die zulässige max. Größe eines Standes entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Die max. Standtiefe beträgt 3,50 m. Darüber hinausgehende Maße sind genehmigungsbedürftig u. werden ggf. mit höheren Gebühren zusätzlich belastet. (Rettungswege Einhaltung) Eigenmächtige Änderungen des Standrtes, swie die Ausweitung der genehmigten Standfläche sind nicht zulässig. Verstöße führen zu Gebühren- Nachfrderungen der zum Ausschluss vm Sillenbucher Martinimarkt. Dachüberstände dürfen nicht in die Rettungswege hineinragen. 4. Auf- und Abbau: Snntag vn Uhr. Das Ausräumen bzw. der Abbau der Stände am Snntag ist erst ab 19 Uhr möglich. Der gesamte Abbau muss bis spätestens Uhr abgeschlssen sein. Die Stände müssen ab Uhr bis Festende verkaufsbereit sein. Über Standflächen, die bis Uhr nicht erkennbar eingenmmen sind, erheben die Veranstalter Schadenersatz in vller Höhe der ursprünglich bestellten Fläche. Rückerstattung der Standgebühren der die Zuweisung eines anderen Standplatzes sind in diesem Falle nicht möglich. 5. Zufahrt: Am Snntag vn Uhr bzw. ab Uhr ist eine evtl. Zufahrt mit dem Fahrzeug zur Beschickung bzw. Abbau der Stände erlaubt, sfern eine Zufahrt überhaupt möglich ist. Parken, der das Abstellen vn Fahrzeugen innerhalb des Festbereiches ist nicht gestattet außer diese dienen ausschließlich als Verkaufsfahrzeug. Das Abstellen vn Fahrzeugen zu Werbezwecken bedarf einer gesnderten Vereinbarung und ist Kstenpflichtig. Wir empfehlen, Ihre Lieferfahrzeuge auf den öffentlichen Seitenstraßen entsprechend der jeweiligen drtigen Regelungen zu parken. 6. Strmversrgung: A. Strm wird nur für slche Geräte geliefert, die den Vrschriften des VDE und der NWS entsprechen. Für Strmausfälle haftet der Veranstalter grundsätzlich nicht. B. Für jedes elektrische Gerät mit mehr als Watt Aufnahmeleistung ist eine gesnderte Genehmigung des Veranstalters erfrderlich. Eine eigene Unterverteilung mit mehr als Watt Gesamtleistungsaufnahme ist nicht erlaubt. C. Elektrische Geräte zur Erwärmung des Standes der Kchplatten sind wegen des hhen Strmverbrauches nicht erlaubt. Gegebenenfalls werden Gasstrahler der Gaskcher empfhlen, wbei die dafür ntwendigen behördlichen Auflagen einzuhalten sind. D. Defekte Geräte dürfen nicht eingesetzt werden. E. Zum Anschluss an die Verteilerstatin sind ausreichend Verlängerungskabel mitzubringen. F. Kabeltrmmel sind stets ganz abzurllen und müssen einen Querschnitt vn mind. 1,5 mm 2 haben. G. Der Strm wird vn den umliegenden Hauseigentümern gestellt. Wir empfehlen, Ihrem Strmgeber ein entsprechendes Trinkgeld zu bezahlen, da die Strmgebühren nicht in den Standgebühren enthalten sind. 7. Anwesenheitspflicht: Während des gesamten Festes muss Standpersnal anwesend sein und ein der mehrere Verkaufsleistungen angebten werden. Ein Verantwrtlicher muss während der Festzeit, swie während der Auf- und Abbauzeiten zugegen sein. Ein vrzeitiger Aufbruch bzw. Abbau des Standes ist auch bei ausverkauftem Stand nicht erlaubt und führt unweigerlich zum Ausschluss für spätere Veranstaltungen. 8. Rettungswege: Rettungswege vn 3,5 Meter Breite sind stets anzubieten und freizuhalten, im Kreuzungs- und Kurvenbereich muss die Breite mindestens 5 Meter betragen. Es dürfen keine Standteile insbesndere Vrdächer in die Rettungswege hineinragen. Vrdächer sind bei der Standanmeldung besnders anzugeben. Allgemeine öffentliche und schn vrhandene private Rettungswege sind entsprechend zu beachten und freizuhalten. 9. Sauberkeit und Verbt vn Einweggeschirr: Die Standplätze sind sauber und aufgeräumt zu halten. Fällt beim Teilnehmer Müll und Abfall an, der in einer Mülltnne gesammelt werden kann, s hat dieser für eigene Mülltnnen zu srgen. Gegen Kstenersatz können allgemeine Mülltnnen über den Veranstalter nach Ihrer Anfrderung/Bestellung gemietet werden. Heiße Abfälle- insbesndere Grillkhle, Fette und Öle- dürfen nicht in der Mülltnne entsrgt werden. Am Ende des Festtages sind die Verkehrsflächen vr dem Stand und die Standfläche zu reinigen. Wird diese Verpflichtung vm Teilnehmer nicht vllständig erfüllt, lässt der Veranstalter diesen Standplatz auf Ksten des Standbetreibers säubern, mindestens jedch 50,- Eur. Einweggeschirr aus Kunststff darf nicht verwendet werden, Pappteller und Becher sind nur eingeschränkt für den Verzehr zur Mitnahme zugelassen.

4 10. Verkaufsware und Stand: Bitte geben Sie Ihre Verkaufsware bzw. Essen- und Getränkeangebt s genau wie möglich auf dem Anmeldefrmular an. Damit vermeiden Sie Überschneidungen mit den Standnachbarn bzw. mit anderen Festwirten. Nicht angemeldete Waren dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalter verkauft werden. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Verkaufsrichtung des Standes ist in jedem Falle in Richtung der Geschäfte (Gehwege) aufzustellen. Der Verkauf zur Straße hin ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt. 11. Festwirte: Parallel kann der Veranstalter prüfen, b Ihr Angebt unserem Festziel entspricht, und zwar, den Festbesuchern etwas Besnderes anzubieten. Eine derbe Hcketse sll unser Martinimarkt nicht sein. Wir erwarten zugleich schön dekrierte Stände und Tischdecken auf Ihren Tischen. Stellen Sie Ihr gastrnmisches Angebt möglichst unter ein Mtt, wie Länder der Regin bezgen und geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung schn vrher dem Veranstalter bekannt. 12. Werbung: Die örtliche Presse erhält die Teilnehmerlisten für Snderveröffentlichungen zum Sillenbucher Martinimarkt. Eine Insertin dazu ist jedem Teilnehmer freigestellt und erflgt auf eigene Ksten. Jeder Teilnehmer hat gut sichtbar an seinem Stand die Firmierung mit Adresse und Tel. Nr. anzubringen. 13. Musikdarbietungen, Werbematerial: Akustische Werbemittel und musikalische Aufführungen bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Standnachbarn, Anlieger und Festbesucher dürfen dadurch nicht gestört werden. Bei Beschwerden trtz Genehmigung kann der Veranstalter die sfrtige Einstellung verlangen. Urheberrechtlich geschützte Darbietungen bedürfen der Genehmigung durch die GEMA. Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des Standes verteilt werden. Sie dürfen nicht gegen die guten Sitten verstßen. Drucksachen mit weltanschaulichem der plitischem Inhalt bedürfen der Anmeldung und Genehmigung durch die Veranstalter, die sich Genehmigung bzw. Ablehnung durch das Bezirksrathaus einhlen. 14. Versicherung: Die Veranstalter können nicht über die gesetzliche Haftung hinaus in Anspruch genmmen werden. Jeder Teilnehmer haftet selbst für die bautechnische und rganisatrische Sicherheit seines Standes innerhalb seines Wirkungskreises. Für Beschädigungen des Standes und den Verlust vn Waren besteht kein Ersatzanspruch gegenüber den Veranstaltern. Persnen- und Sachschäden, die durch den Teilnehmer bzw. durch seine Anwesenheit verursacht werden, sind vn diesem zu tragen bzw. zu versichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Teilnehmers ist entsprechend abzuschließen bzw. für diese Veranstaltung entsprechend zu erweitern. 15. Anmeldegebühr / Rücktritt: Der Rücktritt vm Sillenbucher Martinimarkt muss schriftlich erflgen. Für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Ksten werden, neben einem festen Betrag vn 40,- Eur aus der Teilnahmegebühr, der in jedem Fall einbehalten wird, flgende Beträge berechnet: bis 30 Tage vr Festbeginn nichts bis 14 Tage vr Festbeginn 50% der entsprechenden Gesamtksten für diesen Stand bis 8 Tage vr Festbeginn die vllen umlagefähigen Gesamtksten für diesen Stand Berechnungsgrundlage ist die Anmeldung. 16. Höhere Gewalt, Wetter der behördliche Anrdnungen: Kann der Martinimarkt aufgrund höherer Gewalt, schlechtem Wetter, auf Grund behördlicher Anrdnungen und Genehmigungen der auch tarif- der arbeitsrechtlicher Schritte nicht durchgeführt der muss es abgebrchen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren der Schadenersatz seitens des Teilnehmers. Nchmals sei darauf hingewiesen: Die Stände müssen wetterfest sein! Ansprüche auf Grund vn schlechtem Geschäftsgang der Knkurrenz an Warenangebten auf dem Fest sind gegenüber dem Veranstalter grundsätzlich ausgeschlssen. 17. Hausrecht: Die Veranstalter haben das Hausrecht auf der für das Fest ausgewiesenen Fläche. Die Veranstalter setzen Mitarbeiter zur Aufsicht ein, deren Anweisung Flge zu leisten ist. Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer jederzeit vm Martinimarkt auszuschließen, wenn es gilt, Schaden vn diesem Fest, den Besuchern, swie auch vn anderen Teilnehmern fernzuhalten. Bereits bezahlte Standgebühren werden nicht erstattet. Ein Schadenersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. 18. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle, die a). sich rdnungsgemäß und fristgerecht angemeldet haben, b). die Teilnahmegebühr rechtzeitig überwiesen haben (eine Anmahnung erflgt nicht), c). eine vm Veranstalter gegengezeichnete Anmeldebestätigung erhalten haben. Diese Bestätigung ist am Stand bereit zu halten. Sie berechtigt auch zur evtl. Anfahrt zum Stand. Gewerbetreibende, Vereine und snstige am Fest Teilnehmende bedürfen einer entsprechenden Erlaubnis (Gewerbeanmeldung, Vereinsregister u. ä.) um Schwarzarbeit zu verhindern. 19. Schankerlaubnis: Die Schankerlaubnis ist bei Bedarf vm Teilnehmer direkt beim Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart (Tel. 0711/ ), zu beantragen. Grundsätzlich gilt, dass wer Speisen und / der alkhlische Getränke verabreicht einer Schankerlaubnis bedarf. Diese wird auf jeden Fall vm Veranstalter der auch der behördlichen Kntrllrgane kntrlliert und ist grundsätzlich am Stand bereitzuhalten. Die gewerberechtlichen Anfrderungen hinsichtlich Hygiene, Feuerplizeilicher Art und Sicherheit sind uneingeschränkt einzuhalten. Bei Kntrllen ist den Organen unbedingt Flge zu leisten und Missstände sind unverzüglich zu beseitigen. Wenn keine Schankerlaubnis vrliegt, muss der Stand sfrt abgebaut werden. 20. Sicherheit: Der Veranstalter beauftragt zur Bewachung des Festareals in der Nacht vm Samstag auf Snntag d.h. vn 23 Uhr Abends bis 10 Uhr Mrgens einen Sicherheitsdienst der im Umfang seiner vertraglichen Vereinbarung mit dem Veranstalter entsprechend haftet. (nur bei zweitägigem Martinimarkt) 21. Salvatrische Klausel: Wird ein Passus dieser Festbedingungen aus welchen Gründen auch immer unwirksam, s gelten die übrigen unverändert weiter. Die nicht wirksame Bestimmung gilt als durch eine dem Sinn entsprechende gültige Bestimmung ersetzt. Grundsätzlich gelten mit Einnahme des Standplatzes diese Teilnahmebedingungen als angenmmen. Stuttgart, den 31. Juli 2013 Der Vrstand der Sillenbucher Meile e.v.

5 Sillenbucher Martinimarkt Anmelde-Rückfax an auf der Kirchheimer Strasse am 3. Nvember 2013 bis spätestens Mntag 28. Oktber :30 bis 19:00 Uhr Anschrift Bitte geben Sie hier ihre kmplette Adresse mit Telefn und Fax, swie wenn vrhanden ihre -adresse an. Vielen herzlichen Dank Ihr Angebt: (genaue Angaben) Bewirtung: ja nein Falls JA müssen Sie beim Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart eine Gestattung nach 12 (Schankerlaubnis) beantragen (siehe Teilnahmebedingungen). Bitte stellen Sie geeignete Sitzplätze für Ihre Gäste zur Verfügung. Standfläche: Länge (m): Breite (m): bitte vr meinem Laden (nur vn den rtsansässigen Geschäften anzukreuzen) Strm: Leistung (Watt) Ihrer Geräte insgesamt:... Wir benutzen flgende Geräte:...Watt... ggf Zusatzblatt verwenden. Auf Grund vn nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden Strmkapazitäten, bitten wir um Maßvllen Umgang mit Ihren Geräten u. Anschlüssen und verweisen darauf ggf. Gasbetriebene Kchstellen zu benutzen. nrmaler Schuk-Stecker 220 Vlt rter Stecker (Drehstrm) 16 A (Mehrfachsteckdsen und Verteiler können nicht vn der Meile gestellt werden) Laden geöffnet: ja nein Nur vn rtsansässigen Geschäften auszufüllen. Falls Aktivitäten vr dem Laden stattfinden, bitte ben auch Standfläche angeben. Anmeldungen, die nicht fristgerecht bei der Meile eingehen, können in der Werbung für diese Veranstaltung nicht berücksichtigt werden. Es gibt keinen Knkurrenzschutz! Nach Erhalt der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung und eine Rechnung. Ihr Standplatz wird Ihnen nach Eingang der Zahlung, in der Wche vr dem Fest mitgeteilt. Ich melde mich hiermit verbindlich an. Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und akzeptiert. Ort, Datum Unterschrift Bei Zahlung nach dem 01. Nvember 2013 wird ein Zuschlag in Höhe vn 10% fällig.

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