Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune

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1 rms GmbH Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbh Die Musterstellplatzsatzung als Steuerungsinstrument in der Kommune 25. September 2017, Bergkamen

2 Agenda 1. Stellplatzsatzung als Steuerungsinstrument Historischer Hintergrund Parkraummanagement und weitere Instrumente Bauliche Anlage und ihr Verkehr Wirkmechanismen der Stellplatzsatzung 2. Aktueller Stand: Stellplatzsatzung in NRW 3. Überblick über die Instrumente der Stellplatzsatzung Seite 2

3 Stellplatzsatzung als Steuerungsinstrument Stellplatzangebot (privat/öffentlich) Nutzerkosten Lage der Stellplätze Seite 3

4 Historischer Hintergrund 1930er Jahre: Förderung des Kfz- Verkehrs 1950er Jahre: Verringerung der Belastung des Öffentlichen Raums durch Ruhenden Kfz-Verkehr (Gefahrenabwehr) Ab 1980er Jahre zusätzlich: Steuerung des Ruhenden Kfz-Verkehrs aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen; Berücksichtigung auch des Ruhenden Fahrradverkehrs Seite 4

5 Instrumente des Parkraummanagements Handlungsfeld Bauplanungsrecht (B-Plan) Bauordnungsrecht (Stellplatzsatzung) Verkehrsrecht (Bewirtschaftung) Neubaugebiet X X X Änderung im Bestandsgebiet (x) falls B-Plan X X Bestand X Angebot öffentlich X X Angebot privat X X Nutzerkosten öffentlich Nutzerkosten privat X Lage X (X) Seite 5

6 Instrumente des Parkraummanagements Stellplatzangebot und Nutzungsregeln stehen in Wechselwirkung miteinander Baulich hergestellte Stellplätze haben dauerhaft Bestand, Nutzungsregeln sind dynamisch anpassbar Deckung der Parkraumnachfrage allein im privaten Raum entzieht der Kommune Steuerungsmöglichkeiten Seite 6

7 Verkehrserzeugung und Stellplatzbedarf von Bauvorhaben Seite 7

8 Effekte von Stellplatzregelungen: Kosten Kostendeckende Parkgebühren Verdrängungseffekte Seite 8

9 Effekte von Stellplatzregelungen: Standortattraktivität Vermarktungsargument Flächenverbrauch Seite 9

10 Effekte von Stellplatzregelungen: Flächenverbrauch Flächenverbrauch/Stellplatz einschließlich Zuwegung: m² (ohne Tiefgaragen) Seite 10

11 Effekte von Stellplatzregelungen: Städtebau und Stadtgestalt Seite 11

12 Effekte von Stellplatzregelungen: Förderung des Individualverkehrs Erleichterte Anfahrt mit dem Pkw aber auch mit dem Fahrrad!! Komfortvorsprung im Vergleich zum ÖPNV, der mit Fußweg verbunden ist. Zunahme des Kfz-Verkehrs Luftschadstoffe Treibhausgase Lärm Unfälle gesellschaftliche Kosten Seite 12

13 Effekte von Stellplatzregelungen: Veränderungen über die Lebensdauer von Gebäuden Seite 13

14 Aktueller Stand: Stellplatzsatzungen für NRW Inkrafttreten der neuen LBO verschoben bis Dann: Wegfall der Herstellungspflicht für Stellplätze Aber: Stellplatzherstellungspflicht kann in kommunalen Satzungen geregelt werden frühestens ab 2019 Frühzeitige Bearbeitung und politische Diskussion! Seite 14

15 Wesentliche Stellschrauben der Stellplatzsatzung Stellplatz- und Abstellplatzbaupflicht Qualitätsanforderungen an Abstellplätze und Stellplätze ÖPNV-Bonus Vorhabenbezogene Mobilitätskonzepte Ablösung tatsächlich nicht (zumutbar) herstellbarer Stellplätze Zweckbindung der Ablösebeträge für Erreichbarkeit des Bauvorhabens Hinweise Seite 15

16 Stellplatz- und Abstellplatzbaupflicht Bei Neuerrichtung und wesentlicher Nutzungsänderung Häufig vorkommende Nutzungsarten in Richtzahlentabelle erleichtert Bearbeitung durch Verwaltung Planbarkeit für Bauherren und Investoren Sonderregelungen zulassen Entsprechend der Anforderungen im Gemeindegebiet Seite 16

17 Stellplatz- und Abstellplatzbaupflicht Seite 17

18 Differenzierung innerhalb eines Gemeindegebiets Seite 18

19 ÖPNV-Bonus Differenzierung und Abminderung der Richtzahlen ohne ausreichendes ÖPNV-Angebot nicht sinnvoll Anhand selbst-definierter Angebotsqualitäten Pauschal (ggf. nach Gebieten) oder nach Nutzungsarten differenziert Seite 19

20 Qualitätsanforderungen Auf Baugrundstück oder in zumutbarer, fußläufiger Entfernung Stellplätze für Besucher Anteile in Richtzahlentabelle eingangsnah/oberirdisch/leicht zugänglich Seite 20

21 Qualitätsanforderungen Fahrradabstellplätze Aus Mustersatzung: Fahrradabstellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen, und die 1. von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar sind, 2. einen sicheren Stand und die Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen, 3. einzeln leicht zugänglich sind und 4. eine Fläche von mindestens 1,5 m² pro Fahrrad zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche haben. Seite 21

22 Vorhabenbezogene Mobilitätskonzepte Maßnahmenkatalog oder Mobilitätskonzept mit besonderen Maßnahmen Seite 22

23 Ausblick Koordinierungsstelle Westfalen: am in Münster Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr: am in Gelsenkirchen Koordinierungsstelle OWL: am in Löhne Seite 23

24 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Katharina Müller Organisationsberatung und IT-Lösungen Telefon +49 (0)69 / kmueller@rms-consult.de Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbh Am Hauptbahnhof Frankfurt am Main Seite 24

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