Deckungskonzept Elektronikpauschalversicherung Plus
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- Annegret Graf
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Transkript
1 Deckungskonzept Elektronikpauschalversicherung Plus
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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 4 Anlagengruppen Nicht versicherte Risiken Versicherungsschutz außerhalb der Betriebsgrundstücke Allgemeine Vertragsbedingungen Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen Antrag Elektronikpauschalversicherung Im Schadenfall und bei Vertragsfragen Ansprechpartner
4 Vorwort Wir, die Globalis GmbH als Deckungskonzeptmakler, stellen Ihnen mit dieser Broschüre unser neues Deckungskonzept Elektronikpauschalversicherung Plus vor. Dieses wird Sie sicher bei Ihrer Akquise unterstützen. In der Elektronikpauschalversicherung Plus können Anlagen mit einer Versicherungssumme bis versichert werden. Folgende Risiken können zusätzlich eingeschlossen werden: Softwareversicherung nach Klausel 1928 Kopierschutzstecker und sonstige Schutzmodule (Dongle) 4
5 Anlagengruppe 1 Daten Kommunikation und Bürotechnik Netzwerkanlagen, Personalcomputer, Bürocomputer, Textsysteme, EDV-Anlagen Laptops, Notebooks, Organizer Digitalkameras CAD-, CAE-, CAM-Systeme Telefonanlagen mit Zusatzgeräten, Auto-/Mobiltelefone Telefax- und Telexgeräte Gegen- und Wechselsprechanlagen Alarm-, Brandmelde- und Zutrittskontrollanlagen Türschließanlagen, Warensicherungssysteme Personensuch- und Rufanlagen Funkanlagen Uhrenanlagen, Zeiterfassungsgeräte Vortrags- und Demonstrationsgeräte, Beamer Kopiergeräte, kleine Offsetgeräte, Mikrofilmgeräte Diktiergeräte, elektrische Schreib-, Rechenmaschinen Post- und Papierbearbeitungsgeräte, Aktenvernichter 5
6 Anlagengruppen 2 und 3 Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen Prüfautomaten, sonstige Mess- und Prüfgeräte Prozessrechner Geräte zur Materialprüfung (keine Röntgenanlagen) Kfz-, Mess- und Prüfeinrichtungen Elektronische Kassen und Waagen Satz- und Reprotechnik Elektronische Graviereinrichtungen für Druckvorlagen Farbauszugsanlagen, Graphische Gestaltungssysteme Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras Filmentwicklungsmaschinen 6
7 Anlagengruppe 4 Bild und Tontechnik Produktionstechnische Anlagen für Fernsehstudios, Rundfunksender und Tonstudios Fernseh- und Videoanlagen Industriefernsehanlagen Elektroakustische Anlagen Antennenanlagen 7
8 Anlagengruppe 5.1 Medizintechnik (energetisch betrieben) ohne Ultraschallgeräte und Endoskopie Röntgenanlagen Medizinische Fernsehtechnik Elektromedizin Geräte für Diagnostik und Therapie Physikalisch medizinische Geräte Laborgeräte und Laborsysteme Sterilisations- und Desinfektionsanlagen Thermographieanlagen Strahlen- und Dosisleistungsmessgeräte Dentaleinrichtungen 8
9 Anlagengruppe 5.2 / 5.3 Medizintechnik nur Ultraschallgeräte Ultraschallgeräte Besonderheit: Sind nur in Verbindung mit der Anlagengruppe 5.1 versicherbar Medizintechnik nur Endoskopie Endoskopiegeräte Besonderheit: Sind nur in Verbindung mit der Anlagengruppe 5.1 versicherbar Versichert ist (sind) jeweils auch die dazugehörige(n) Versorgungstechnik für Elektronikanlagen (wie Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzersatzanlagen und Frequenzumformer), Leitungen, Erdkabel, sowie der Leitungsführung dienende Vorrichtungen innerhalb der versicherten Betriebsgrundstücke. 9
10 Nicht versicherte Risiken Elektronische Maschinen- und CNC-Steuerungen; Geschwindigkeitsmessanlagen, Verkehrszähl- und Überwachungsanlagen, Verkehrsregelungsanlagen, Fahrkarten- und Parkscheinautomaten, Bohrloch- und Kanalfernsehanlagen, Beulen- und Lecksuch - molche, Tanksäulen und Automaten, Autowaschanlagen inkl. dazugehöriger Steuerungen, Großwiegeeinrichtungen (z. B. Fahrzeugwaagen), Fütterungscomputer, Navigationsanlagen und Fahrzeugelektronik in Kraft-, Wasserund Luftfahrzeugen, Solaranlagen Musikinstrumente Musikübertragungsanlagen von Bands und Disk-Jockeys (Unterhalter) Anlagen und Geräte in Diskotheken Vorführgeräte, Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o. ä. überlassene fremde Anlagen und Geräte Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer keine Gefahr trägt, z. B. durch Haftungsfreistellung bei gemieteten, geleasten oder geliehenen Sachen Anfragepflichtig!!! 10
11 Versicherungsschutz außerhalb der Betriebsgrundstücke Höchstentschädigung Sofern im Versicherungsvertrag bezeichnet, ist (sind) die gemäß versicherte(n) Anlagengruppe(n) abweichend von Abschnitt A 4 ABE 2008 auch außerhalb der dokumentierten Betriebsgrundstücke versichert jedoch nur innerhalb Europas (geographischer Begriff). Die Höchstentschädigung für Schäden außerhalb der dokumentierten Betriebsgrundstücke gemäß Abs. 1 beträgt abweichend von Abschnitt A 7 Nr. 6 ABE 2008 je Versicherungsfall 20 % der dokumentierten Versicherungssumme (Vorsorgeversicherung gemäß Nr. 5 bleibt unberücksichtigt), soweit nichts anderes vereinbart wurde. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht bei Umzügen, die zwischen Betriebsgrundstücken oder außerhalb von Betriebsgrundstücken durchgeführt werden. 11
12 Allgemeine Vertragsbedingungen Vertragsmindestprämie Die Mindestprämie pro Vertrag beträgt 120 zzgl. Versicherungssteuer. Selbstbeteiligung Die Grundprämiensätze gelten bei einem Selbstbehalt von 250,-. Bei Abhandenkommen außerhalb der dokumentierten Betriebsgrundstücken beträgt der Selbstbehalt 25 % mindestens 250,-, maximal ,-. Bei mobil eingesetzten Geräte / Anlagen gilt ein Selbstbehalt von max. 20 % der Gesamt Versicherungssumme. Versehen Wird eine Anzeige, Meldung von Gefahrerhöhung oder Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit oder ähnliches versehentlich unterlassen, so kann der Versicherer deswegen seine Ersatzpflicht nicht ablehnen, es sei denn, dass Vorsatz der / des Repräsentanten des Versicherungsnehmers vorliegt. Der Versicherer hat jedoch Anspruch auf Nachzahlung einer angemessenen Prämie, falls dies vereinbart worden wäre, wenn die Obliegenheitsverletzung nicht vorgelegen hätte. Dies gilt nicht für versehentlich nicht beantragte Einschlüsse von gem. dem Vertrag nicht versicherter Anlagengruppen, Heraufsetzung von Versicherungssummen / Entschädigungsgrenzen oder Änderungen des Selbstbehaltes. 12
13 Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen Ersatzgeräte Wird im Schadenfall ein Gerät nicht am Versicherungsort repariert, sondern gegen ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte vorübergehend ausgetauscht, so gewährt der Versicherer Versicherungsschutz auch für das zur Verfügung gestellte Ersatzgerät. Die Entschädigung für das Ersatzgerät ist auf 150 % der Versicherungssumme des vorübergehend in Reparatur befindlichen Gerätes begrenzt. Besondere Vereinbarung Entschädigungsgrenze der Vorsorgeversicherung Nr. 5 der Besonderen Vereinbarung zur Elektronik-Pauschalversicherung für gewerblich, industriell und medizinisch genutzte Anlagen und Geräte gilt gestrichen und wie folgt ersetzt: Für die während des jeweiligen Versicherungsjahres eintretenden Veränderungen (Nr. 6 Besondere Vereinbarung zur Elektronik-Pauschalversicherung für gewerblich, industriell und medizinisch genutzte Anlagen und Geräte) gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart, mindestens , maximal jedoch Die Vorsorgeversicherung gilt nur für bereits versicherte Anlagengruppen. 13
14 Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes / Betriebsgrundstückes zu Nr. 2 Besondere Vereinbarung zur Elektronik-Pauschalversicherung für gewerblich, industriell und medizinisch genutzte Anlagen und Geräte Die Höchstentschädigung für Schäden außerhalb der dokumentierten Betriebsgrundstücke beträgt maximal Es gelten folgende Deckungserweiterungen vereinbart: Versicherungsschutz für versicherte Sachen des Versicherungsnehmers besteht auch in den Wohnungen der Mitarbeiter des Versicherungsnehmers (Heimbüros). Hierfür ist eine Entschädigungsgrenze in Höhe von vereinbart. Gelegentliche Transporte versicherter stationär eingesetzter Sachen zwischen einzelnen Versicherungsorten (Werkverkehr) sind bis zu einer Entschädigungsgrenze in Höhe von mitversichert. Auf Hin- und Rücktransporten von Versicherungsorten zu / von Reparaturwerkstätten besteht Versicherungsschutz, sofern nicht die mit dem Transport / der Reparatur beauftragte Firma zu haften hat. Ebenso besteht Versicherungsschutz während des Aufenthaltes bei Reparaturfirmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den angrenzenden Ländern, sofern keine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann. 14
15 Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen Unterversicherungsverzicht In Erweiterung zu Nr. 4 der Besonderen Vereinbarung zur Elektronik-Pauschalversicherung für gewerblich, industriell und medizinisch genutzte Anlagen und Geräte gilt vereinbart: Wird eine Unterversicherung festgestellt, sind die zu niedrigen Versicherungssummen ab Feststellungsdatum der Unterversicherung richtigzustellen, damit in einem evtl. zukünftig eintretenden Versicherungsfall keine Unterversicherung angerechnet wird. Der Versicherer verzichtet auf die Anrechnung der Unterversicherung, sofern die Unterversicherung maximal 10 % beträgt. Reparaturbeginn Bei Schäden bis zu einer Höhe von voraussichtlich kann mit der Reparatur sofort begonnen werden. Nicht reparierbare beschädigte Teile sind zur Beweissicherung aufzubewahren. Sie sind witterungsgeschützt und gekennzeichnet zu lagern. Davon unabhängig bleibt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers Schäden der Versicherung unverzüglich anzuzeigen. 15
16 Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen Softwareversicherung Versicherungssumme zur Softwareversicherung: Sofern im Einzelfall nicht eine höhere Versicherungssumme beantragt wurde, gilt eine Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert. Erweiterter Geltungsbereich zur Softwareversicherung: In Erweiterung von Klausel TK1928 besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes Geltungsbereich ist opa im geographischen Sinne, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Versicherung des Lizenzsteckers (Dongle) Sofern im Einzelfall beantragt, gelten Lizenzstecker (Dongles) mitversichert. Der Versicherer leistet (auch) Entschädigung bei Abhandenkommen des Kopierschutzes (= Lizenzstecker / Dongle) infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung in Höhe der im Versicherungsschein genannten Kosten für die Wiederbeschaffung der geschützten Software und des Kopierschutzes. Dies gilt auch dann, wenn im Zusammenhang mit diesem Schadenereignis die geschützte Software nicht abhandengekommen ist. Der gemäß zu entschädigende Betrag wird um einen Selbstbehalt von 25 % je Schadenereignis gekürzt. Bei Zusammentreffen mit anderen im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalten gilt der jeweils höhere Selbstbehalt. Erbringt der Versicherungsnehmer den Nachweis, dass der Dongle zum Schadenzeitpunkt in einem gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst geschützten Wertbehältnis (z. B. Geldschrank, mind. Klasse B) aufbewahrt wurde, so entfällt der besondere Selbstbehalt. Es wird dann lediglich der zur Softwareversicherung vereinbarte Selbstbehalt in Abzug gebracht. 16
17 Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen Mehrkosten / Prämienberechnung Mehrkosten gemäß Klausel TK 1930 sind auf Erstes Risiko mit einer Versicherungssumme von versichert. Höhere Versicherungssummen können gegen Mehrprämie vereinbart werden. Auch bei diesem Deckungskonzept haben wir Ihnen einen elektronischen Antrag erstellt. Dieser berechnet die Versicherungsprämie automatisch nach Eingabe der relevanten Daten. 17
18 Antrag Elektronikpauschalversicherung Elektronikversicherung Antragsteller / Versicherungsnehmer Versicherungsort (falls abweichend) Anrede Straße und Hausnummer Name PLZ Ort Straße und Hausnummer PLZ Ort Zahlweise jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich (nur mit Einzugsermächtigung) Vertragsdauer Beträgt die Versicherungsdauer mindestens 1 Jahr, verlängert sich der Vertrag von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Beginn (12 Uhr): TT/MM/JJJJ.. Bankverbindung Ende (12 Uhr): TT/MM/JJJJ.. I - Versicherte Sachen: Elektronikversicherung Kontoinhaber Name der Bank Anlagengruppe 1 bis 4: 4 1 Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik 2 Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen (keine Fahrzeugwaagen!) Kontonummer Bankleitzahl 3 Satz- und Reprotechnik 4 Bild- und Tontechnik Hinweise zur Versicherung: Anlagengruppe 5: 5.1 Medizintechnik ohne Ultraschallgeräte und Endoskope 5,2 - Gültigkeit bis zu einer Versicherungssumme von EUR. Diese Prämientabelle 5.2 Medizintechnik gilt ausschließlich nur Ultraschallgeräte; nur in Verbindung mit den Geräten der Anlagengruppen ,0 für die Pauschalversicherung aller bei einem VN vorhandenen Geräte/Anlagen 5.3 Medizintechnik der u.g. Anlagengruppen nur Endoskope; nur in Verbindung mit den Geräten der Anlagengruppe ,7 und nicht für die Versicherung von einzelnen Anlagen/Geräten. - Zu I.: Die Grundprämiensätze gelten bei einem Selbstbehalt von 250 EUR (bei Abhandenkommen außerhalb der dokumentierten Betriebsgrundstücke 25 % mindestens 250 EUR, maximal EUR) und bei einem Anteil für mobil eingesetzte Geräte/Anlagen von maximal 20 % der Objektverzeichnis Gesamt-Versicherungssumme. - Zu II. und III.: Die Versicherung ist jeweils nur in Verbindung mit Nr. I. möglich. Die Mindestprämie pro Vertrag beträgt 120 EUR. Pos Anlagengruppe Die Mindestprämien sowie alle Prämiensätze sind zzgl. Versicherungsteuer zu verstehen. Beschreibung der versicherten Sache Versicherungssumme 1) in EUR satz in in Beitrags- Nettobeitrag EUR Selbstbeteiligung Zuschlag/ Nachlass SB 2 % zusätzliche Anlagengruppe: ohne Erhöhung Versicherungungssummenanteil für mobile Anlagen / Geräte auf... für mobile Anlagen: Erweiterung Vers.Schutz von europa- auf weltweit 1 % Zuschlag % Zuschlag Rabatt / Zuschlag: Nettobeitrag in EUR gesamt: + - Gesamt Versicherungssumme: => Rabatt in %: Gesamt Prämie ohne Rabatte: Rabatte: Ausschluss Feuer => Rabatt in %: Ausschluss Einbruchdiebstahl => Rabatt in %: Ausschluss Leitungswasser => Rabatt in %: Schadenverlaufsabhängiger Rabatt in %: Gesamt Rabatt: G l o b a l i s G m b H H a u p t s t r a ß e F r e u d e n b e r g Tel.: Fax: info@globalis-gmbh.de E l e k t r o n i k v e r s i c h e r u n g Gesamtprämie I: 1) S e i t e v o n Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. der Bezugskosten. Preiszugeständnisse oder Rabatte bleiben hierbei unberücksichtigt II - Softwareversicherung, Kopierschutzstecker und sonst. Schutzmodule (Dongle) Softwareversicherung nach Klausel TK 1928: Erstrisikosumme: Prämie: Kopierschutzstecker und sonst. Schutzmodule (Dongle): Erstrisikosumme: Prämie: SB 10 % mind. 250 EUR. Zusätzlicher SB für Kopierschutzstecker siehe Besondere Vereinbarung Kopierschutzstecker. Schadenverlaufsabhängiger Rabatt in %: Gesamtprämie II: III - Mehrkostenversicherung gem. Klausel TK 1930 Mehrkostenversicherung Erstrisikosumme: Schadenverlaufsabhängiger Rabatt in %: 18 Die Haftzeit beträgt 1 Monat. Es wird kein zusätzlicher SB abgezogen. G l o b a l i s G m b H H a u p t s t r a ß e F r e u d e n b e r g Tel.: Fax: info@globalis-gmbh.de Gesamtprämie III: E l e k t r o n i k v e r s i c h e r u n g S e i t e v o n
19 Im Schadenfall und bei Vertragsfragen erreichen Sie unser Team von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis Uhr unter Tel.: (09375) oder per Mail: Schadenformulare für den Versicherungsnehmer stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Der Screenshot unten zeigt, wo sie das Formular auf unserer Homepage finden: 19
20 Ansprechpartner Globalis GmbH Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Vertrags- und Inkassofragen: Tel.: (09375) Fax: (09375) Schadenerstaufnahme: Herausgeber Globalis GmbH Schadenteam: Tel.: (09375) Fax: (09375) Hauptstrasse Freudenberg/Main Telefon (09375) Telefax (09375) Stand
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