Kinderrechte im Parlament Rückschau auf die Sommersession 2017
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- Andrea Winter
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1 Kinderrechte im Parlament Rückschau auf die Sommersession 2017 Der Nationalrat hat in der Sommersession verschiedene kinderrechtlich relevante Vorstösse behandelt. Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention will der Bundesrat dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention definiert den Gewaltbegriff umfassend. Daher bezieht sich diese auch auf Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und Zeugen. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt. Eine Anzahl von Vorstössen widmete sich dem Thema Sorgerecht und Scheidung. Besonders zu erwähnen ist das Postulat Rechte der Kinder nach einer Scheidung stärken, das den Bundesrat beauftragte, zu prüfen, ob im Fall von schwierigen familiären Umständen die Rechte der Kinder gestärkt werden können in Bezug auf den Anspruch auf persönlichen Verkehr mit anderen Bezugspersonen. Das Postulat wurde vom Nationalrat knapp (96 zu 93 Stimmen) abgelehnt. Weitere Vorstösse widmeten sich der Armutsprävention von Kindern ( Kinderzulagen bedarfsgerecht ergänzen) oder den Auswirkungen, die die Armut besonders auf Kinder haben kann ( Sozialhilfe. Studie über die Langzeitauswirkungen auf Kinder). Beide sind vom Nationalrat deutlich abgelehnt worden (erstere mit 52 zu 132 Stimmen bei 4 Enthaltungen und letztere mit 54 zu 132 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Drei gleichlautende Postulate widmeten sich der Familienpolitik: Rosmarie Quadranti, Barbara Schmid-Federer und Kathrin Bertschy: Kosten- Nutzen-Analyse von Elternzeitmodellen. Sie forderten den Bundesrat auf, zu prüfen, welche Auswirkungen die verschiedenen Elternzeitmodelle volkswirtschaftlich langfristig haben. Auch diese hat der Nationalrat abgelehnt. Ebenfalls keine Folge gab der Nationalrat der Petition der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht ( Intersex-Genitalverstümmelungen verbieten), die ein Verbot von Genitalverstümmelungen an intersexuellen Personen gefordert hat. Im Ständerat waren die Kinderrechte nur am Rande ein Thema (vgl. die ausführliche Sessionsvorschau unten). In der Schlussabstimmung wurde schliesslich das Geschäft des Bundesrats Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung überwiesen. Während fünf Jahren stehen nun neue Subventionen in Höhe von 96.8 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Räten verschiedene Geschäfte und weitere Vorstösse, die ebenfalls kinderrechtliche Aspekte aufweisen (vgl. ausführliche Rückschau unten). Die Debatten können in den Wortprotokollen des Amtlichen Bulletins nachgelesen werden. Sommersession 2017 Rückschau / S.1
2 (Geschäft des Bundesrates): Europarats- Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Der Bundesrat will mit dem Beitritt zur sogenannten Istanbul- Konvention des Europarates dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Die Istanbul- Konvention will zudem einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Die Konvention bezieht sich auch auf Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, auch als Zeuginnen und Zeugen. Die Ratifikation der Konvention kann zum besseren Schutz von Kindern vor Gewalt beitragen. (Weitere Informationen zur kinderrechtlichen Relevanz finden sich in der Vernehmlassungsantwort von Kinderschutz Schweiz). Der Ständerat hat der Vorlage des Bundesrates bereits zugestimmt. Das Parlament setzt ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Der Nationalrat hat als Zweitrat dem Beitritt zur Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 123 zu 50 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Für die Ratifizierung braucht es keine Gesetzesanpassungen (Motion Amherd): Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Gebührenharmonisierung. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass für die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Harmonisierung der Gebühren erreicht werden kann. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Vorlage, der Nationalrat behandelt die Vorlage als Erstrat. Die Motionärin zieht die Vorlage zurück (Postulat Maury Pasquier): Eine oder mehrere Familienzulagen für in verschiedenen Kantonen erwerbstätige Anspruchsberechtigte. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die Situation von Personen, die gleichzeitig in verschiedenen Kantonen erwerbstätig sind und Anspruch auf Familienzulagen haben. Dabei sollen insbesondere verschiedene Fragen zum Thema beantwortet werden. Aus kinderrechtlicher Sicht sind Familienzulagen ein Instrument gegen Familienarmut, die heutige Regelung führt in bestimmten Fällen zu einer Ungleichbehandlung. Der Ständerat lehnt das Postulat mit 21 Nein-Stimmen und 12 Ja-Stimmen ab. Die Vorlage ist damit erledigt (Interpellation Ettlin): Rückwirkender Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen für Flüchtlinge: Wie viel bezahlen die Kantone? Die Kinder- und Ausbildungszulagen für Nichterwerbstätige müssen durch die Kantone selber bezahlt werden. Flüchtlinge (anerkannte oder vorläufig Aufgenommene) haben ebenfalls Anspruch auf diese Zulagen. Wenn sie keiner Arbeit nachgehen, müssen diese Zulagen durch den Kanton finanziert werden. Wird ihnen der oben genannte Aufenthaltsstatus gewährt, können sie diese Zulagen rückwirkend auf 5 Jahre verlangen. Zu dieser Thematik stellt der Interpellant dem Bundesrat verschiedene Fragen. Die Interpellation wird im Rat diskutiert. Die Vorlage ist somit erledigt. Sommersession 2017 Rückschau / S.2
3 (Motion Wehrli): Kindesunterhalt. Änderung von Artikel 277 ZGB, um die Ungleichbehandlung von Eltern mit Kindern in Ausbildung und Eltern mit Kindern, die nicht in Ausbildung sind, zu beseitigen Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Änderung von Artikel 277 Absatz 2 des ZGB vorzuschlagen, sodass Eltern auch dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs ihres Kindes für seinen Unterhalt aufkommen müssen, wenn es mittellos ist. Diese Massnahme soll die Sozialhilfe für junge Menschen, die sich weigern, eine Ausbildung zu machen, weniger attraktiv machen. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion, der Nationalrat behandelt die Motion als Erstrat. Die Vorlage ist im Rat noch nicht behandelt worden (Postulat Schmid-Federer): Rechte der Kinder nach einer Scheidung stärken Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob im Fall von schwierigen familiären Umständen die Rechte der Kinder gestärkt werden können. Er könnte beispielsweise Artikel 274a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches folgendermassen ändern: Liegen ausserordentliche Umstände vor, so kann der Anspruch auf persönlichen Verkehr auch anderen Personen, insbesondere Verwandten oder weiteren wichtigen Bezugspersonen, eingeräumt werden, sofern dies dem Wohle des Kindes dient. Die für die Eltern aufgestellten Schranken des Besuchsrechts gelten sinngemäss. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung des Postulats, da das Ziel des Vorstosses bereits mit dem heutigen Recht erfüllt wird. Der Nationalrat behandelt das Postulat als Erstrat. Der Nationalrat lehnt das Postulat mit 96 zu 93 Stimmen ab. Die Vorlage ist somit erledigt. - Sommersession 2017 Rückschau / S.3
4 (Motion Amherd): Nationales, IT-gestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne des Kindeswohls in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales, ITgestütztes Register für Sorgerechtsvereinbarungen einzurichten. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Vorlage. Der Nationalrat will kein nationales Register schaffen, das Auskunft über Sorgerechtsvereinbarungen gibt und lehnt den Vorstoss ab (89 Ja-Stimmen, 96 Nein- Stimmen, 2 Enthaltungen) (parlamentarische Initiative Nantermod): Alternierende Obhut. Aufteilung des Kinderabzugs zwischen den Eltern. Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern (AS ) in Kraft getreten. Damit wurde das DBG geändert, und es wurde eingeführt, dass der pauschale Sozialabzug für minderjährige Kinder hälftig aufgeteilt wird, wenn diese unter gemeinsamer elterlicher Sorge stehen. Davor konnte nur einer der Elternteile von diesem Steuervorteil profitieren, selbst wenn beide sich die Obhut teilten. Der Vorstoss verlangt nun eine Korrektur dieses Systems zu: werden die Eltern getrennt besteuert, so wird der Kinderabzug bei gemeinsamer elterlicher Sorge und Der Nationalrat sagt mit 137 zu 40 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nein zum Vorschlag. Das Geschäft ist somit erledigt. Sommersession 2017 Rückschau / S.4
5 (Motion Kommission für Sicherheit und Gesundheit SR): Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Bestimmung vorzuschlagen, die für Fälle, in denen ein Neugeborenes über drei Wochen im Spital verbleiben muss, eine länger dauernde Mutterschafts entschädigung vorsieht. Bundesrat und Ständerat stimmen der Vorlage zu. Muss ein Neugeborenes nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Nationalrat stimmt der Motion mit 113 zu 67 Stimmen und einer Enthaltung zu / / (Postulate Quadranti/Schmid- Federer/Bertschy): Kosten-Nutzen-Analyse von Elternzeitmodellen. Der Bundesrat wird gebeten, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen, welche die langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der wichtigsten zurzeit in Diskussion stehenden Modelle für einen Elternurlaub (bzw. einen Vaterschaftsurlaub) mittels geeigneten Verfahrens (z. B. Delphi-Studie oder Simulation) und unter Einbezug internationaler Erkenntnisse (Island, Schweden, Deutschland usw.) abschätzt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Postulate, da er diese als nicht zielführend einstuft. Der Nationalrat befasst sich als Erstrat mit den Vorlagen. Die Vorstösse werden abgelehnt, das Parlament folgt dem Bundesrat, der auf den bestehenden Bericht zum Thema Elternzeit verweist und derzeit keinen Handlungsbedarf sieht ( : 73 Stimmen dafür, 110 dagegen, 7 Enthaltungen : 71 Stimmen dafür, 105 dagegen, 15 Enthaltungen; : 72 Stimmen dafür, 114 dagegen, 6 Enthaltungen) Sommersession 2017 Rückschau / S.5
6 (Motion Trede): Umfrage zum Vaterschaftsurlaub in der Schweiz. Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine kommentierte Umfrage zur aktuellen Situation bezüglich des Vaterschaftsurlaubs in der Schweiz durchzuführen. Die Analyse soll Antworten auf die Fragen geben, wie Väter ihre Vaterschaftstage beziehen, ob sie mehr Vaterschaftsurlaub bekommen als gesetzlich vorgeschrieben und wie sie diesen beziehen. Der Nationalrat lehnt den Vorstoss mit 60 ja- zu 123 nein-stimmen und 9 Enthaltungen ab. Der Vorstoss ist somit erledigt (Postulat Heim): IV. Sparen auf Kosten der Kleinsten? Ausgehend vom Urteil C vom 27. April 2015 des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) wird der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, welche Folgerungen er aus diesem Urteil zieht, welche Folgerungen er aus der Feststellung von Swiss DRG zieht, dass sich die Aufwanddifferenzen zwischen der Erwachsenen- und der Kindermedizin mit dem DRG-System unzureichend abbilden lassen, und welche Massnahmen zu treffen sind sowie zu prüfen, ob und wie die von der IV angestrebten Tarife für stationäre Leistungen in Kinderspitälern den Feststellungen des BVGer Rechnung tragen und welche Massnahmen zu treffen sind. Weiter ist der BR angehalten zu prüfen, welches die Gründe für den Anstieg der Fallkosten in Kinderspitälern seit 2011 sind. Der Bundesrat lehnt das Postulat ab. Der Nationalrat lehnt die Vorlage mit 72-ja zu 113 nein- Stimmen und 7 Enthaltungen ab. Die Vorlage ist somit erledigt. Sommersession 2017 Rückschau / S.6
7 (Motion Herzog): Beiträge nach Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Einseitigkeit beheben. Der Bundesrat wird aufgefordert die Beurteilungsgrundlagen, insbesondere jene welche als qualitative Faktoren betitelt werden, betreffend Artikel 7 Absatz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes anzupassen, damit politische Kriterien, übergeordnete gesellschaftliche Kriterien und Kriterien, die den bürokratischen Aufwand erhöhen, gestrichen werden. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. Die Motionärin zieht die Vorlage zurück (Postulat Frehner): Nacheheliche Unterhaltspflicht Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuelle gesetzliche Regelung der nachehelichen Unterhaltspflicht auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsmässigen Geboten der Rechtsgleichheit und der Gleichberechtigung der Geschlechter zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Das Postulat wird vom Nationalrat abgelehnt (67 Ja- Stimmen, 118 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen). Dieser sieht in der heutigen Praxis keine Benachteiligung der Männer, wie dies vom Postulant formuliert worden ist (Interpellation Vonlanthen): Erasmus+ auf dem Abstellgleis. Ein Eigentor für das Bildungsland Schweiz? Der Bundesrat strebt keine Vollmitgliedschaft im Programm "Erasmus+" mehr an und will stattdessen die bestehende Übergangslösung bis Ende 2020 weiterführen. Im Hinblick auf die Beteiligung der Schweiz an den europ. Bildungs- und Austauschprogrammen stellt der Interpellant Fragen an den Bundesrat. Der Interpellant war von der Antwort des Bundesrates ganz und gar nicht befriedigt, denn mit der vom Bundesrat angestrebten "Schweizer Lösung" fielen die Kosten bei den Schweizer Bildungsinstitutionen an, und die Schweizer Studierenden würden benachteiligt. Die Antwort des Bundesrates wurde im Rat diskutiert, die Interpellation ist damit erledigt. Sommersession 2017 Rückschau / S.7
8 (Postulat Feri): Sozialhilfe. Studie über die Langzeitauswirkungen auf Kinder. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die Situation von Kindern in Familien mit Sozialhilfe beleuchtet. Es geht insbesondere darum, die Langzeitauswirkungen aufzuzeigen, welche bei Kindern aus sozialhilfeempfangenden Familien auftreten. Ebenso sollen Massnahmen aufgezeigt werden, die verhindern, dass Armut vererbt wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat lehnt das Postulat mit 52 Ja-Stimmen und 132 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab (Motion Feri): Kinderzulagen bedarfsgerecht ergänzen. Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz vorzulegen, welches die heutigen Kinderzulagen schweizweit bedarfsabhängig ergänzt. Die Motion zielt auf einen Erhalt der heutigen Kinderzulagen, die jedoch mit einer bedarfsabhängigen Ergänzung ausbezahlt werden können, dies um die Armut der Kinder zu verringern. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, insbesondere, weil die Finanzierung nicht tragbar ist. Der Nationalrat will nicht, dass der Bund finanziell schlecht gestellte Familien mit einer Ergänzung zu den Kinderzulagen unterstützt. Er folgt damit der Einschätzung des Bundesrats, dass dies die aktuelle finanzpolitische Situation nicht zulässt (54 ja-stimmen zu 132 nein-stimmen bei 2 Enthaltungen). Sommersession 2017 Rückschau / S.8
9 (Postulat Schenker): Bedeutung und Umfang der Grosselternarbeit. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, in welchem Umfang Grosseltern an der Betreuung von Kindern beteiligt sind und welchen finanziellen Aufwand es benötigen würde, wenn dies bezahlt werden müsste. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgt dem Bundesrat und lehnt das Postulat mit 60 Ja-Stimmen, 124 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ab. Der Vorstoss ist somit erledigt (Postulat Schmid-Federer): Mehr Schnupperlehrstellen bei den Mint-Berufen. Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament Bericht über die Situation von Schnupper-Angeboten in den Mint-Berufen zu erstatten und darzulegen, welche Möglichkeiten zur Steigerung der Angebote er sieht. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulats. Der Bundesrat muss einen Bericht über Schnupper- Angebote in den MINT-Berufen vorlegen und dabei zeigen, wie die Angebote gesteigert werden könnten. Der Nationalrat überweist das Postulat mit 112 zu 73 Stimmen (Motion WBK-NR): Informatikoffensive. Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Offensive im Bereich der Informatik im Volksschulbereich und auf der Sekundarstufe II für Lehrpersonen und SchülerInnen starten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat lehnt die Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur mit 99 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Kommission begründete ihren Vorstoss mit der fortschreitenden Digitalisierung. Sommersession 2017 Rückschau / S.9
10 (Parlamentarische Initiative Romano): Einführung einer Adoptionsentschädigung. Die Vorlage fordert, dass Eltern, die ein Kind adoptieren, auch einen Anspruch auf einen Urlaub haben. Der Adoptionsurlaub soll es den Eltern erlauben, sich an das Kind und die von Fall zu Fall verschiedene, neue familiäre und berufliche Situation zu gewöhnen. In Anlehnung an den Urlaub, der von öffentlichen Arbeitgebern gewährt wird, erscheint eine Dauer von 12 Wochen (84 Tage, einschliesslich der Samstage und Sonntage), die mit höchstens 80 Prozent des Erwerbseinkommens entschädigt werden, als vernünftig. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte haben der Vorlage zugestimmt. Der Nationalrat gewährt der Vorlage eine Fristverlängerung bis zur Sommersession Bis dann hat die Nationalratskommission Zeit, einen Erlassentwurf auszuarbeiten (Petition Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht): Intersex-Genitalverstümmelungen verbieten. Die Petition fordert ein Verbot von Genitalverstümmelungen an intersexuellen Personen. Die vorberatenden Kommissionen als auch der Ständerat geben der Petition keine Folge. Der Nationalrat gibt der Petition keine Folge (Geschäft des Bundesrates): Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung. Der Bundesrat will mit dieser Vorlage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) beantragt dem Ständerat mit Stichentscheid der Präsidentin (6 zu 6 Stimmen), nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie macht insbesondere geltend, dass die bestehenden Finanzhilfen bereits zweimal verlängert wurden und dass der Gegenstand der Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden falle. Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession und der Nationalrat in der Sondersession die Vorlage überweisen haben, wird das Geschäft in der Schlussabstimmung angenommen und ist somit erledigt. Während fünf Jahren stehen nun neue Subventionen in Höhe von 96.8 Millionen Franken zur Verfügung. Sommersession 2017 Rückschau / S.10
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