Zwischenhaftung in der Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zwischenhaftung in der Praxis"

Transkript

1 Zwischenhaftung in der Praxis Dipl.-Ing. Gerth Walther DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Gliederung 1. Ausgangssituation 2. Grundlagen der Ausschreibung 3. Zwischenreinigung 4. Schadensfälle zur Zwischenhaftung 5. Standpunkte der Farbhersteller 6. Nachweis der Zwischenhaftung 7. Vertragliche Würdigung 8. Schlussfolgerungen für Ausschreibungen 9. Schlussbemerkung 1

2 1. Ausgangssituation In letzter Zeit hat es zahlreiche Diskussionen zur Problematik der Zwischenhaftung, d. h. zur Haftung zwischen den aufeinander folgenden Schichten im Korrosionsschutzaufbau von Stahl- bzw. Stahlverbundbrücken gegeben. Hier sollen weniger die theoretischen Hintergründe, sondern die praktische Umsetzung hinsichtlich der Planung, Baudurchführung und der Abrechnung behandelt werden, und zwar ausschließlich auf dem Gebiet des Neubaues von Brücken in Stahlverbund- und Stahlbauweise. Das vertragliche Problem liegt darin, dass auch bei offensichtlich korrekter Ausschreibung entsprechend den geltenden Vorschriften von den Auftragnehmern Bedenken gegen die Ausführung angemeldet werden, die zu erheblichen vertragsrechtlichen Unsicherheiten und zu erheblichen Mehrkosten bei der Baudurchführung führen können. 2. Grundlagen der Ausschreibung Die DEGES ist als Vertreter öffentlicher Auftraggeber gehalten, die Planung und Ausschreibung entsprechend der geltenden Vorschriften durchzuführen. Letztere erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) [1] Nach VOB Teil A 9 Allgemeines gilt: 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Bedarfspositionen (Eventualpositionen) dürfen nur ausnahmsweise in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. 2. Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. 3. (1) Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Verdingungsunterlagen anzugeben. (2) Erforderlichenfalls sind auch der Zweck und die vorgesehene Beanspruchung der fertigen Leistung anzugeben. (3) Die für die Ausführung der Leistung wesentlichen Verhältnisse der Baustelle z. B. Bodenund Wasserverhältnisse, sind so zu beschreiben, dass der Bewerber ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage und die Bauausführung hinreichend beurteilen kann. 2

3 Für die Ausschreibung von Stahlbrücken sind weiterhin im Besonderen die ZTV-ING Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten [2] und die TL/TP-KOR- Stahlbauten [3] bindend. Der Korrosionsschutz für große neue Stahlbrücken wird nach ZTV-ING Blatt 87 ausgeschrieben und wird im Regelfall bis auf die letzte Deckbeschichtung im Werk aufgebracht. 1. Grundbeschichtung EP- Zinkstaub im Werk 2. Grundbeschichtung EP Zinkphosphat im Werk 3. Zwischenbeschichtung EP-Eisenglimmer im Werk 4. Deckbeschichtung PUR-Eisenglimmer i. A. auf der Baustelle bzw. PUR-ohne Eisenglimmer Bei größeren Brücken werden die Grundbeschichtungen sowie die Zwischenbeschichtung jeweils im Werk aufgebracht. Die noch transportfähigen Bauteile werden aus Transport- und Montagegründen erst auf der Baustelle endmontiert. Die dadurch notwendigen Montagestöße führen dazu, dass ein optisch einheitlicher Farbton nur erreicht werden kann, wenn die Deckbeschichtung des gesamten Bauwerkes erst auf der Baustelle aufgebracht wird. Von der Beschichtung im Werk bis zur Deckbeschichtung auf der Baustelle ist die Zwischenbeschichtung bis zu zwei Jahre der Atmosphäre ausgesetzt. Daher sind Verunreinigungen der Zwischenbeschichtung auf dem Transportweg, bei der Lagerung sowie dem Einbau unvermeidlich. 3

4 3. Zwischenreinigung Aus diesem Grunde ist in der ZTV-ING Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten vor Aufbringen der Deckbeschichtung in Absatz 3.2 eine Zwischenreinigung wie folgt vorgeschrieben: Zwischenreinigung (1) Vor dem Aufbringen von Folgebeschichtungen hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Oberfläche frei von Verunreinigungen und von zwischenzeitlich angelagerten Salzablagerungen aus atmosphärischer, industrieller und landwirtschaftlicher Einwirkung oder aus dem Winterdienst (Taumittel) ist. (2) Bei Verunreinigungen ist vor dem Aufbringen der Folgebeschichtung eine Zwischenreinigung durchzuführen. Das Zwischenreinigungsverfahren bedarf der Zustimmung des Auftraggebers! (3) Bei Verwendung von Beschichtungsstoffen nach den Blättern 87, 94 oder 97, die teilweise im Werk und auf der Baustelle appliziert werden, hat der Auftragnehmer das Zwischenreinigungsverfahren auf das Beschichtungssystem abzustimmen. (4) Die Zwischenreinigung ist eine besondere Leistung gemäß VOB. Zur Kalkulation der Zwischenreinigung sind entsprechend der VOB vom Auftraggeber die besonderen Anforderungen zu beschreiben, welche arbeitstechnisch berücksichtigt werden müssen; wie z. B.: ökologisch wertvolle Gebiete unter der Brücke Bebauung unter der Brücke Wasserschutzgebiet Diese Randbedingungen sind dem Entwurfsplaner bekannt und können in die Ausschreibung einfließen. Nicht bekannt sind ihm dagegen: die Fertigungs- und Beschichtungsstätte für den Stahlbau der Transport incl. Weg (Straße, Schiene) sowie die Zwischenstandszeit auf der Baustelle zwischen dem Aufbringen der Zwischenbeschichtung und der Deckbeschichtung. 4

5 Bei großen Bauvorhaben mit einer Zwischenbeschichtung im Werk und nach Zwischenstandzeiten von bis zu zwei Jahren kann die Deckbeschichtung auf der Baustelle erst nach einer Zwischenreinreinigung aufgebracht werden. Die Zwischenreinigung mittels Hochdruckwasserstrahlen unter Zusatz von Reinigungsmitteln als besondere Leistung ist eine besondere Leistungsposition. Die Art der Zwischenreinigung wurde bisher vom Auftraggeber vorgegeben. Für die Beurteilung der Ausführungsart und des Erfolges der Zwischenreinigung ist in der ZTV-ING keine Regelung enthalten. Zur Dokumentation der Ausführung der Beschichtung, d. h. für die VOB-Abnahme sind bei Brücken mit mehr als 1000 m² Beschichtungsfläche Kontrollflächen anzulegen. Kontrollprüfungen beschränken sich auf die Überprüfung der angelieferten Stoffe durch Vergleich mit den vertraglichen Angaben, auf das Übereinstimmungszeichen auf der Verpackung der Stoffe, auf die visuelle Prüfung ihres Anlieferungszustandes im Gebinde sowie auf die Verarbeitbarkeit unter den jeweils vorliegenden örtlichen Bedingungen. Für Kontrollprüfungen während und nach der Ausführung muss lt. ZTV-KOR 12/ lediglich die Haftfestigkeit der Deckbeschichtung auf der Zwischenbeschichtung mittels Kreuzschnitt- oder Gitterschnittmethode nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass lediglich ein ausreichendes Schnittbild gefordert wird. 4. Schadensfälle zur Zwischenhaftung Ein bei DEGES bekannter Schadensfall sind die zwei Überfliegerbauwerke an der A 4 bei Chemnitz (Bild). Die BASt führt z. Zt. eine Umfrage zur Erfassung aller bekannten Schadensfälle durch. Wegen dieser Schadensfälle, die sich in einem großflächigen Abblättern der Deckbeschichtung zeigen, haben in den letzten Jahren verschiedene Institute vermutet, dass die Mängel in der Problematik der Haftung der PUR- Beschichtung auf der Epoxidharzbeschichtung begründet sind. 5

6 5. Standpunkte der Farbhersteller Seit den Schadensfällen 2002 gibt es zurzeit zwei konträre Standpunkte bei den Farbherstellern zur Zwischenreinigung, die bis heute nicht aufgeklärt sind. Diese beiden gegensätzlichen Standpunkte machen es schwer, einen VOB-Leistungstext zu formulieren, der den Vorgaben der VOB 9 Absatz 1 genügt. Farbhersteller Sika erklärt: Die Ausschreibung wie oben beschrieben sei völlig in Ordnung und führte bisher zu einwandfreien Ergebnissen. Der Fa. Sika sind keine Mängel an Objekten bekannt, die mit Produkten der Fa. Sika ausgeführt wurden. [4] Farbhersteller Geholit + Wiemer, Hempel u.a Eine ausreichende Haftung der Deckbeschichtung sei bei Bauteilen nicht erreichbar, die einer längeren Freibewitterung ausgesetzt sind. Dieser Hinweis ist in das Produktdatenblatt G + W [5] folgendermaßen aufgenommen: Zinkstaub-Grundbeschichtungen bilden bei längerer Freibewitterung Zinkreaktionsprodukte, die haftungsmindernd sind. Epoxid-Beschichtungen bilden abhängig von der Dauer und der Intensität einer zwischenzeitlichen Freibewitterung mit UV-Belastung haftungsmindernde Abbauprodukte. Um dies sicher zu vermeiden, empfehlen wir die folgende(n) Beschichtungen(en) innerhalb weniger Tage aufzubringen. Liegen bereits bewitterte Epoxidharzbeschichtungen vor, müssen die Abbauprodukte restlos entfernt werden, um die Haftung nachfolgender Beschichtungen sicherzustellen. Dies ist nach derzeitigem Wissensstand nur durch eine abrasive Oberflächenvorbereitung (z. B. Sweepstrahlen) möglich (s. a. W. Ph. Oechsner, R. Schmidt: Auf der Suche nach optimaler Zwischenhaftung, Farbe und Lack 5/2007). Ist bereits in der Planungsphase absehbar, dass Epoxidbeschichtungen einer längeren Freibewitterung ausgesetzt sind, empfehlen wir den Einsatz von Zwischenbeschichtungen auf Basis 2K-Polyurethan, z. B WIEREGEN-M87-ZB. 6

7 6. Nachweis der Zwischenhaftung Die Beschichtungsstoffe müssen den TL/TP Kor Stahlbauten entsprechen und in der BASt-Liste der zertifizierten Beschichtungsstoffe aufgeführt sein. Für die Zulassung der Beschichtungssyteme muss der Verbund (Zwischenhaftung) bei Freibewitterung der Zwischenbeschichtung in einem Laborversuch nachgewiesen werden. Hier ist die Prüfung auf Beständigkeit gegen Feuchtigkeit (kontinuierliche Kondensation) nach DIN EN ISO unter einer Belastungsdauer von 720 Stunden nachzuweisen. Baustellennachweise sind mit Ausnahme von Kreuz- und Gitterschnittprüfungen nicht vorgesehen. In Analogie zu diesem Laborversuch hat das Institut für Stahlbau Leipzig GmbH (ISL) für die Baustellenprüfungen einen Kurzversuch [6] empfohlen bei dem ein Nässepolster aufgebracht wird, das 100 Stunden auf die Deckbeschichtung einwirkt. Anschließend werden die Haftzugfestigkeiten mit Prüfgeräten ermittelt. Im Ergebnis wird unter diesen Bedingungen kein ausreichender Haftverbund attestiert. Hieraus wird dann in den erstellten Gutachten die Notwendigkeit des Sweepens begründet. Allerdings ist dieser Versuch nicht in der ZTV-ING gefordert bzw. beschrieben und kann deshalb nicht als schlüssiger Beweis einer solchen Zusatzleistung herangezogen werden. 7. Vertragliche Würdigung Seit 2004/2005 werden von Institut für Stahlbau Leipzig die o. g. Versuche durchgeführt. Diese Versuche wurden nicht nur infolge gemeldeter Mängel, sondern auch zur Beurteilung der Haftfestigkeit der Deckbeschichtung während der Bauausführung im Rahmen von Gutachten gemacht. Dadurch sind Unsicherheiten bei laufenden Bauvorhaben entstanden. Diese Unsicherheiten wurden sehr schnell bekannt. In Kenntnis dieser Umstände hat deshalb der AN der Talbrücke Silbach (A 73 Suhl-Lichtenfels) bereits vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten im Jahr 2005 Bedenken gegen die Ausführung entsprechend der ZTV-ING angemeldet und als Zwischenreinigungsverfah- 7

8 ren Sweepen gefordert. Kurz darauf haben die Dacharbeitsgemeinschaften Talbrücke Schleuse und Wiedersbach ebenfalls Bedenken gegen die Ausführung angemeldet. DEGES hat deshalb zur Klärung des Problems die BASt-gelistete ILF Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Lacke und Farben, Magdeburg, beauftragt, die Notwendigkeit des Sweepens zu klären. Auch hier wurde vom Institut ILF der Baustellen-Kurzversuch mit Nässepolster durchgeführt. Die Empfehlung des beauftragten Institutes ILF Magdeburg lautete, dass zur Erreichung einer ausreichenden Haftzugfestigkeit Sweepen empfohlen wird, in diesem Fall bei Anwendung der Beschichtungsstoffe. Das Sweepen musste deshalb von DEGES als Zusatzleistung beauftragt werden, verbunden mit Mehrkosten in Höhe von 8 bis 10 /m², teurer als die eigentliche Deckbeschichtung. Diese Mehrkosten entstehen für zusätzliche Leistungen wie Einhausungen, geänderten Reinigungsvorgang mit Strahlmitteln und Entsorgung der Strahlmittel. Insgesamt wurden für die drei Brücken Talbrücke- Silbach, Talbrücke-Schleuse und Talbrücke-Wiedersbach über 400 T als Nachtragsleistung vergütet. Seit 2007 hat die BASt wegen der unkontrollierbaren Reduzierung der Schichtdicke der Zwischenbeschichtung und der Beschädigungen des Kantenschutzes gefordert, das Sweepstrahlen nicht anzuwenden. Im Vortrag zum Seminar Korrosionsschutz von Verkehrsbauten [7] in Lauterbach im Februar 2008 führte Herr Küchler aus: Die AG (BASt-AG) Arbeitsgemeinschaft Korrosionsschutz von Stahlbauten und die BASt lehnen Sweepstrahlen als generelle Präventivmaßnahme für eine Zwischenreinigung ab, weil das technisch und wirtschaftlich unvertretbar ist. Sweepstrahlen muss auf Ausnahmen beschränkt bleiben. Sofern Beschichtungsstoffe zum sicheren Verbund der Schichten gesweept werden müssen, können diese Stoffe nicht mehr zur Anwendung empfohlen werden. Im Fachsymposium von Geholit + Wiemer April 2008 hat sich G + W der Auffassung von Herrn Küchler angeschlossen und das Sweepen als Lösung des Problems ausgeschlossen [8]. In der gleichen Veranstaltung stellt G + W jedoch als Fazit fest: Melden Sie Bedenken an: Bei Verwendung von Beschichtungsstoffen nach Blatt 87 der TL/TP-KOR-Stahlbauten sind nach VOB/B 4 Bedenken gegen deren Güte anzumelden, wenn die Zwischenbeschichtung auf Epoxidharzbasis geplant oder ungewollt (z. B. durch Bauverzögerungen) vor der Deckbeschichtung der Bewitterung ausgesetzt sind. 8

9 8. Schlussfolgerungen für Ausschreibungen Aus vergaberechtlichen Gründen gemäß VOB sind die Beschichtungsstoffe entsprechend ZTV-KOR herstellerneutral auszuschreiben. Die Ausschreibung kann daher nur mit dem bisher üblichen Text für Zwischenreinigung mit dem Hinweis erfolgen, dass einer Reinigung mit Sweepen nicht zugestimmt wird. Die laufende Erhebung der Schadensfälle der BASt sollte ergeben, ob ein erhebliches Mängelrisiko besteht, wenn die bestehenden Regelungen der ZTV-KOR 12/2007 weiter unverändert angewendet werden. Wenn die Untersuchungen zeigen, dass ein sehr geringes Restrisiko besteht, sollten im Verlauf der Bauausführung diesbezügliche Bedenken der Auftragnehmer einheitlich zurückgewiesen werden, zumal der AN verpflichtet ist, ihm nachweislich bekannte Bedenken bereits bei der Angebotsbearbeitung zu melden. Für künftige Ausschreibungen wird folgender Ausschreibungstext empfohlen: Zwischenreinigung: Zwischenreinigung nach ZTVI-ING 3.2 durchführen. Die Art der Reinigung ist auf das Beschichtungssystem abzustimmen. Grossflächiges Sweepen wird nicht zugelassen. Alle für die Reinigung erforderlichen Materialien, Gerüste, Einhausungen sowie eventuelle Entsorgung von Schadstoffen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Mit dem Angebot sollte zusätzlich unter den Bieterangaben das gewählte Beschichtungssystem einschließlich des abgestimmten Reinigungsverfahrens abgefordert werden. Vorhandene Schadensfälle sollten schnellstens umfassend geklärt werden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob nicht auch andere Ursachen zum Mangel geführt haben könnten. Hier kommen z. B mangelnde Ausführungsqualität, Ausführung bei hohen Luftfeuchtigkeiten usw. in Frage. Sollte jedoch entsprechend der o. g. Erhebung das Restrisiko von der BASt als hoch eingestuft werden, müssen die in letzter Zeit vielfach diskutierten Alternativen ausgeschrieben werden. Diese sind jedoch in der ZTV-ING nicht vorgesehen und bedürfen der Zustimmung im Einzelfall. Diese Zustimmung sollte solange problemlos und kurzfristig erteilt werden, bis die technischen Fragen endgültig geklärt sind. 9

10 Diese Alternativen sind: 1. Aufbringen der Deckbeschichtung im Werk Diese Alternative scheidet bei großen und schweren Bauteilen aus, da Baustellenstöße und Ausbesserungsarbeiten des Korrosionsschutzes auf der Baustelle zwingend erforderlich sind. Ohne abschließende, auf der Baustelle applizierte Deckbeschichtung wird das optische Gesamterscheinungsbild der Brücke unbefriedigend. 2. Teilung der letzten PUR-Deckbeschichtung 50 % im Werk 50 % auf der Baustelle. Hier gibt es keine Probleme hinsichtlich der Zwischenreinigung mit Anlauger und Hochdruckwasserstrahlen, jedoch bedeutet es einen Arbeitsgang mehr, einen größeren Materialverbrauch bei der Deckbeschichtung und damit Mehrkosten. 3. Umstellung der 2. Deckbeschichtung von EP auf PUR Bei dieser Ausführungsart gibt es kein Problem mit der Zwischenreinigung. Mehrkosten sind hier lediglich wegen des Materialpreises zu erwarten. 9. Schlussbemerkung Ausschreibungen müssen zu eindeutigen, technisch richtigen und vergleichbaren Ergebnissen führen. Ausschreibungen sollten deshalb entsprechend dem vorgeschlagenen Text erfolgen. Ergänzende Bieterangaben zu den Beschichtungsstoffen sowie Art der Zwischenreinigung müssen abgefragt werden. Diese Vorgehensweise muss einheitlich bei allen öffentlichen Bauwerken, die nach ZTV-ING ausgeschrieben werden müssen, angewendet werden. Nur In begründeten Ausnahmefällen sollte die Deckbeschichtung entsprechend der o. g. Alternativen ausgeführt werden: -Teilung der PUR-Deckbeschichtung 50 % im Werk 50% auf der Baustelle -Ersatz der Zwischenbeschichtung durch PUR. Das heutige Expertengespräch sollte dazu beitragen, für die Frage der Zwischenhaftung eine technisch-vertragliche Klärung herbeizuführen. 10

11 Quellenangaben (1) VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Ausgabe 2006 (2) ZTV-ING Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau Ausgabe 12/07 (3) TL/TP KOR-Stahlbauten (4) Sika Korrosionsschutz, Symposium Januar 2008 in Göttingen (5) Geholit+Wiemer Planungshilfen gemäß TL/TP KOR-Stahlbauten Beschichtungsstoffe und -systeme für Korrosionsschutz von Stahlbauten Ausgabe 07/2007 (6) Andreas Gelhaar Andreas Schneider, Zur Problematik der Zwischenbewitterung von Epoxidharz-Teilbeschichtungen an Brückenbauwerken Stahlbau 76 (2007) Heft 2 (7) Chem.-Ing. Eberhard Küchler, Seminar Korrosionsschutz von Verkehrsbauwerken 2008 (8) Geholit+Wiemer Fachsymposium 2. April 2008 in Berlin (9) Bilder DEGES 11

2K-PUR-Zwischenbeschichtungen an Brückenbauwerken

2K-PUR-Zwischenbeschichtungen an Brückenbauwerken DOI: 10.1002/stab.201201612 2K-PUR-Zwischenbeschichtungen an Brückenbauwerken Andreas Gelhaar Andreas Schneider Bei der Herstellung des Korrosionsschutzes an einem Brückenbauwerk wurde ein modifiziertes

Mehr

Małgorzata Schröder 1

Małgorzata Schröder 1 HTG Hamburg, 29. Oktober 2014 Regelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungsstoffen für C5-I und C5-M Dipl. Math.-techn. (PL) Małgorzata Schröder Bundesanstalt für Straßenwesen Inhalt Regelwerke Prüfung

Mehr

Vermeiden von Haftungsrisiken bei Korrosionsschutz-Maßnahmen

Vermeiden von Haftungsrisiken bei Korrosionsschutz-Maßnahmen Vermeiden von Haftungsrisiken bei Korrosionsschutz-Maßnahmen Prof. Dr. jur. Gerd Motzke und Reinhard Konermann im Gespräch Das Mangelbild ist lediglich ein Symptom. Der Auftraggeber muss nicht warten,

Mehr

Quo vadis? Weiterentwicklung der Beschichtungsstoffe

Quo vadis? Weiterentwicklung der Beschichtungsstoffe BASt, Fachgespräch Stahlbrückenbau Bergisch Gladbach, 27. September 2017 Quo vadis? Weiterentwicklung der Beschichtungsstoffe Dipl. Math.-techn. (PL) Małgorzata Schröder Bundesanstalt für Straßenwesen

Mehr

Optimierung der Zwischenhaftung in Mehrschichtsystemen

Optimierung der Zwischenhaftung in Mehrschichtsystemen Optimierung der Zwischenhaftung in Mehrschichtsystemen Begriffserklärung Worüber sprechen wir? Zwischenhaftung (z.b. TL/TP KOR) Verbund (z.b. TL/TP KOR) Zwischenschichthaftung (Literatur, Patente) Englisch:

Mehr

Regelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungssystemen für C5-I und C5-M

Regelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungssystemen für C5-I und C5-M HTG Hamburg, 29. Oktober 2014 Regelwerke, Prüfung und Erfahrung mit Beschichtungssystemen für C5-I und C5-M Dipl. Math.-techn. (PL) Małgorzata Schröder Bundesanstalt für Straßenwesen Inhalt Regelwerke

Mehr

TL/TP-KOR-Stahlbauten Anhang E Blatt 97. Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend

TL/TP-KOR-Stahlbauten Anhang E Blatt 97. Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend Anhang E TL/TP-KOR-Stahlbauten Anhang E Blatt 97 Beschichtungsstoffe auf Epoxidharz- und Polyurethangrundlage, schnellhärtend Blatt 97 EP/PUR 1 Zusammensetzung im Anlieferungszustand Prüfung nach Anhang

Mehr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Februar 2017 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches

Mehr

Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf

Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen. ABZ Mellendorf Seminar Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen ABZ Mellendorf 25.02.2016 Lasst uns was zusammen machen Der Auftrag Was ist das gemeinsame Ziel? Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem sich

Mehr

Beschichtungssysteme für Ingenieurbauten

Beschichtungssysteme für Ingenieurbauten Beschichtungssysteme für Ingenieurbauten Gemäß den Richtlinien von ZTV ING und TL/TP KOR Blatt 81 Blatt 87 Blatt 94 Blatt 97 TL/TP KOR-Spezifikationen als Teil der standardisierten ZTV-ING-Vertragsbedingungen

Mehr

PRÜFBERICHT. CAPAROL Farben und Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße Ober-Ramstadt

PRÜFBERICHT. CAPAROL Farben und Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße Ober-Ramstadt PRÜFBERICHT Betrifft Korrosionsschutz auf Stahlbauteilen durch Beschichtungssysteme DIN EN ISO 12944-5 (07/98) Bauaufsichtliche Zulassung gem. Bauregelliste A, Teil 1, ÜHP Ausgabe - 2010/1, lfd. Nr. 4.9.1

Mehr

BAW-Brief Nr. 3 April 2012

BAW-Brief Nr. 3 April 2012 BAW-Brief Nr. 3 April 2012 612 B Untersuchungen zu Zwischenhaftungsproblemen bei Korrosionsschutzbeschichtungen für den Stahlhochbau 1 Einleitung Schutzsysteme und aktuelle Fragestellungen Im Stahlhochbau

Mehr

Anlage 1 zum ARS 20/2017 vom Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den St

Anlage 1 zum ARS 20/2017 vom Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den St Anlage 1 zum ARS 20/2017 vom 16.11.2017 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Oktober 2017 Teil: Abschnitt:

Mehr

920 Korrosionsschutz von Stahl Seite Vorbemerkungen 920/1

920 Korrosionsschutz von Stahl Seite Vorbemerkungen 920/1 920 Korrosionsschutz von Stahl Seite 920 0 Vorbemerkungen 920/1 920 1 Oberflächenvorbereitung 101 Stahlkonstruktion unbeschichtet für Korrosionsschutz im Werk m² 920/3 vorbereiten 102 Stahlkonstruktion

Mehr

TAE Rainer Schmidt, 51

TAE Rainer Schmidt, 51 TAE 2013-03 Rainer Schmidt, rs-graben@t-online.de 51 Nicht nur großflächige Enthaftung, sondern in der Folge starke Weißrostbildung (Zinkhydroxid) im Spalt zwischen Beschichtung und Verzinkung. 54 TAE

Mehr

Normen und Spezifikationen im Korrosionsschutz sowie deren Umsetzung in der Praxis

Normen und Spezifikationen im Korrosionsschutz sowie deren Umsetzung in der Praxis Normen und Spezifikationen im Korrosionsschutz sowie deren Umsetzung in der Praxis Trend: Die Ausschreibungsunterlagen werden immer komplexer. Folge: Es werden mehr Widersprüche erzeugt als Leistungen

Mehr

Übersicht über den Stand der ZTV-ING

Übersicht über den Stand der ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Dezember 2014 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches

Mehr

P R Ü F B E R I C H T

P R Ü F B E R I C H T ilf Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Lacke und Farben mbh Fichtestraße 29 D-39112 Magdeburg P R Ü F B E R I C H T Prüfbericht Nr.: 120554-2 Auftraggeber: Vertragsnummer/Datum: -/04.09.12 Angebot

Mehr

Protective Coatings. Korrosionsschutz im Stahlbau Praxisgerechte Beschichtungssysteme für alle wichtigen Anwendungsbereiche

Protective Coatings. Korrosionsschutz im Stahlbau Praxisgerechte Beschichtungssysteme für alle wichtigen Anwendungsbereiche Protective Coatings Korrosionsschutz im Stahlbau Praxisgerechte Beschichtungssysteme für alle wichtigen Anwendungsbereiche Mehr Sicherheit durch internationale Stan dards, leistungsfähige Produkte und

Mehr

Matrizen Industrie Salcomix: Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944

Matrizen Industrie Salcomix: Korrosionsschutz nach DIN EN ISO 12944 Salcomix: Korrosionsschutz 12944 Basis = 12944 (Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme, gegliedert in Teile 1 8) von 1998 Die Normen der gelten für den Erstschutz und die Instandsetzung

Mehr

Neues zu den Korrosionsschutzregelwerken HTG workshop Korrosionsschutz für Meerwasserbauwerke Günter Binder Hamburg, 23.

Neues zu den Korrosionsschutzregelwerken HTG workshop Korrosionsschutz für Meerwasserbauwerke Günter Binder Hamburg, 23. Neues zu den Korrosionsschutzregelwerken HTG workshop Korrosionsschutz für Meerwasserbauwerke Günter Binder Hamburg, 23. Oktober 2013 www.baw.de Regelwerke für den Korrosionsschutz in Überarbeitung 1 DIN

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

Lösungen für den Korrosionsschutz nachhaltiger Bauwerke

Lösungen für den Korrosionsschutz nachhaltiger Bauwerke Lösungen für den Korrosionsschutz nachhaltiger Bauwerke Dr. Frank Bayer Symposium Nachhaltigkeit 2013 GEHOLIT+WIEMER Lack- und Kunststoff-Chemie GmbH Themen DGNB-Kriterien Korrosionsschutz -Kalkulator

Mehr

Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche

Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio BRANDSCHUTZERLÄUTERUNG Dämmschichtbildende

Mehr

P R Ü F B E R I C H T

P R Ü F B E R I C H T ilf Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Lacke und Farben mbh Fichtestraße 29 D-39112 Magdeburg P R Ü F B E R I C H T Prüfbericht Nr.: 120554-4 Auftraggeber: Vertragsnummer/Datum: -/04.09.12 Angebot

Mehr

Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.

Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung

Mehr

Muster-Leistungsverzeichnis redstone WOS Antikondensationssystem

Muster-Leistungsverzeichnis redstone WOS Antikondensationssystem Max Mustermann Musterstr. 1 D-12345 Musterort Muster-Leistungsverzeichnis redstone WOS Antikondensationssystem Nummer: Kunde: Datum: Ihr Ansprechpartner: redstone GmbH, Haferwende 1 in 28357 Bremen Objekt:

Mehr

Forum. Wie gleichwertig ist gleichwertig? Ausschreibungen VOB: Andreas Wachlinger Maler- und Lackierermeister Gebäudeenergieberater HWK

Forum. Wie gleichwertig ist gleichwertig? Ausschreibungen VOB: Andreas Wachlinger Maler- und Lackierermeister Gebäudeenergieberater HWK Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk Andreas Wachlinger Maler- und Lackierermeister Gebäudeenergieberater

Mehr

Beschichtungsstoffe im Korrosionsschutz

Beschichtungsstoffe im Korrosionsschutz Beschichtungsstoffe im Korrosionsschutz Dr. Frank Bayer Leiter Entwicklung GEHOLIT+WIEMER Lack- und Kunststoffchemie GmbH 1 Einleitung Das Regelwerk der ZTV-ING,Teil 4 Abschnitt 3, Korrosionsschutz von

Mehr

1 AUFBAU EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1 AUFBAU EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG BAUBETRIEBSPLANUNG II. KOSTENRECHNUNG DOZENT: DIPL.-ING. BERND SCHWEIBENZ 1 AUFBAU EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die Leistung eindeutig und

Mehr

Richtpreise können aufgrund von Rohstoff-Notierungen bei Feuerverzinkung und Duplex-Systemen variieren. Preise für Stahlbau gerade ab 15 to

Richtpreise können aufgrund von Rohstoff-Notierungen bei Feuerverzinkung und Duplex-Systemen variieren. Preise für Stahlbau gerade ab 15 to Ausschreibungstexte Korrosionsschutz für Stahlbau Seite 1 Uebersicht Korrosionsschutz Systeme: Lebensdauer und Preisindikation für Stahlbau gerade Korrosionsschutz System Stahlbau: Stahlbau beschichtet

Mehr

Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis SIKA DEUTSCHLAND GMBH Leistungsverzeichnis Bodenausgleichsschüttung SikaCrete Silent 90 mit Trittschall- und Wärmedämmeigenschaften Das Leistungsverzeichnis wurde auf folgender Materialgrundlage ausgearbeitet:

Mehr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W), Ausgabe 2014-02, einschließlich Wasserstraßenspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (WLTB) Anhang 1 zum Erlass WS 12/5257.15/1-7 vom 28.02.2014

Mehr

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:

Mehr

Metallbau - Brückenentwässerung TECHNISCHER KATALOG

Metallbau - Brückenentwässerung TECHNISCHER KATALOG Metallbau - Brückenentwässerung TECHNISCHER KATALOG Inhaltsverzeichnis Allgemeines Aufbau und Beschichtung zweite Deckbeschichtung Schnittkantenschutz Farbausbesserung Maße / Zusatzinformationen Längenausdehnung

Mehr

VOC-ARME BESCHICHTUNGEN AUF STAHL UND ZINK

VOC-ARME BESCHICHTUNGEN AUF STAHL UND ZINK VOC-ARME BESCHICHTUNGEN AUF STAHL UND ZINK 09.03.2017, CLAUS ACKFELD SIKA DEUTSCHLAND GMBH - INDUSTRIAL COATINGS Quelle: Behnisch Architekten, Stuttgart THEMENÜBERSICHT 1 VOC 1.1 Verordnungen 1.2 Nachhaltigkeitssysteme

Mehr

REPARATUR - SPEZIFIKATION Stahlrohrtürme für Windenergieanlagen

REPARATUR - SPEZIFIKATION Stahlrohrtürme für Windenergieanlagen Originalsysteme (Die Einzelschichten sowie das Gesamtsystem können in ihrer Dicke variieren): Außen: 2K-Epoxidharz-Zinkstaub 60 µm 2K-Epoxidharz 150-190 µm 2K-Polyurethan 70 µm Innen: 2K-Epoxidharz-Zinkstaub

Mehr

Ermittlung des Festkörpervolumens von Korrosionsschutz- Beschichtungsstoffen als Basis für Ergiebigkeitsberechnungen

Ermittlung des Festkörpervolumens von Korrosionsschutz- Beschichtungsstoffen als Basis für Ergiebigkeitsberechnungen Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.v. VdL-RL 08 Ermittlung des Festkörpervolumens von Korrosionsschutz- Beschichtungsstoffen als Basis für Ergiebigkeitsberechnungen VdL-Richtlinie Festkörpervolumen

Mehr

Die nachfolgenden Ausschreibungstexte sind abgestuft nach den Anforderungsstufen gemäß VDI 6022.

Die nachfolgenden Ausschreibungstexte sind abgestuft nach den Anforderungsstufen gemäß VDI 6022. Empfehlung für Vorbemerkungen in Leistungsverzeichnissen nach Anforderungen hinsichtlich Hygiene (VDI 6022) und Energieeinsparung (Dichtheit, DIN EN 13779) an Luftleitungskomponenten Allgemeine Hinweise:

Mehr

Weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete)

Weitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete) Weitere besondere Vertragsbedingungen Im Bauvorhaben Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete) 10.1 Allgemeines 1. Es gelten die folgenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

Mehr

Baubetrieb - Bauwirtschaft

Baubetrieb - Bauwirtschaft Baubetrieb - Bauwirtschaft von Armin Proporowitz 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40679 7 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen

Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberste Straßenbaubehörden der Länder Prof. Dr.-Ing. Josef Kunz Leiter der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr HAUSANSCHRIFT

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen

Mehr

Bedeutung, Auswertung und Verifizierung von Kennwerten und Hinweisen in Normen, Richtlinien, Spezifikationen und technischen Unterlagen

Bedeutung, Auswertung und Verifizierung von Kennwerten und Hinweisen in Normen, Richtlinien, Spezifikationen und technischen Unterlagen VOK-Fachtagung 2015 Klartext? Korrosionsschutz von Stahlbauten Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme Bedeutung, Auswertung und Verifizierung von Kennwerten und Hinweisen in Normen, Richtlinien,

Mehr

DIN EN Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers

DIN EN Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers DIN EN 1090 Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers Gliederung Kurzer Überblick zum Unternehmen Anforderungen aus der DIN EN 1090 Was ergibt sich aus der Bauregelliste Anforderungen an den Korrosionsschutzbetrieb

Mehr

TL/TP KOR Stahlbauten

TL/TP KOR Stahlbauten TL/TP-KOR-Stahlbauten Anhang E Blatt 97 Ergänzung und Informationen zu den TL/TP KOR Stahlbauten Korrosionsschutz von Stahlbauten Verkehrsblatt-Dokument B 5259 ARS 7/2006 mit Anhang E, Blatt 97 EP/PUR

Mehr

5. 1 x 2K Polyurethan Decklackierung oder Polyester Pulver-Decklack 40 µm 60 µm 6. Gesamt Mindestschichtdicke (EN 12944) 165 µm 205 µm

5. 1 x 2K Polyurethan Decklackierung oder Polyester Pulver-Decklack 40 µm 60 µm 6. Gesamt Mindestschichtdicke (EN 12944) 165 µm 205 µm Ausschreibungstexte Korrosionsschutz für Stahlbau Seite 1 Uebersicht Korrosionsschutz Systeme Lebensdauer und Preisindikation für Stahlbau gerade Korrosionsschutz System Stahlbau: 2 x 40 um, 2K Zinkstaub,

Mehr

Betoninstandsetzung im

Betoninstandsetzung im 1 Eigen- und Fremdüberwachung in der Rechtliche Rahmenbedingungen, 2 Die Landesgütegemeinschaft stellt sich vor: In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. haben sich 9 Landesgütegemeinschaften

Mehr

DEUTSCHE NORM DIN 18364

DEUTSCHE NORM DIN 18364 DEUTSCHE NORM DIN 18364 Oktober 2006 D ICS 91.010.20 Ersatz für DIN 18364:2000-12 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Mehr

VOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript

VOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript 42. Weiterbildungsseminar VOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript Inhalt des Seminars: 1. Einführung: Allgemeine Hinweise 2. Vergaberechtliche Aspekte 3. Lückenhaftes Leistungsverzeichnis

Mehr

Construction. (Icosit EG-System) Epoxidharz-Eisenglimmer und Polyurethan. Beschreibung

Construction. (Icosit EG-System) Epoxidharz-Eisenglimmer und Polyurethan. Beschreibung Produktdatenblatt Ausgabe 17.02.2011 Version Nr. 6 SikaCor EG-System SikaCor EG-System (Icosit EG-System) Epoxidharz-Eisenglimmer und Polyurethan Beschreibung Anwendung Vorteile Das SikaCor EG-System ist

Mehr

Ausschreigungstext. Estricharbeiten - Trocken-Verbund-Estrich. ThermoDyn Classic. Auftraggeber: Auftragnehmer:

Ausschreigungstext. Estricharbeiten - Trocken-Verbund-Estrich. ThermoDyn Classic. Auftraggeber: Auftragnehmer: Ausschreigungstext Projekt: Estricharbeiten - Trocken-Verbund-Estrich Auftraggeber: Auftragnehmer: Vergabe Vergabeart: Offenes Verfahren Angebotsdatum: Eröffnungstermin: Ende der Zuschlagsfrist: Ort der

Mehr

Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB

Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Jörg Heller Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Mehr denn je bestimmen heute die betriebswirtschaftlichen Aspekte den täglichen Ablauf im modernen Baubetrieb. Diese Schriftenreihe wurde in

Mehr

Intakte fest haftende Altlackierung gleichmäßig matt anschleifen (Lackschleifpapier Körnung 240) oder MIRKA Schleifvlies Total

Intakte fest haftende Altlackierung gleichmäßig matt anschleifen (Lackschleifpapier Körnung 240) oder MIRKA Schleifvlies Total Arbeitsbeschreibung Diese Arbeitsbeschreibung ist in folgende Punkte gegliedert: 1. Angabe der Verarbeitungsmöglichkeiten 2. Untergrundvorbereitung 3. Grundierung 4. Zwischenbeschichtung 5. Endbeschichtung

Mehr

DIN EN ISO Aktueller Stand

DIN EN ISO Aktueller Stand 12944 Aktueller Stand Korrosionsschutz-Symposium 2016 GEHOLIT + WIEMER Lack- und Kunststoff-Chemie GmbH Korrosionsschutzbeschichtungen Industrielacke Bodenbeschichtungen 12944 aktuelle Entwürfe Norm Ausgabe

Mehr

Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter

Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter Mühlenkreis Folie 1 von 15 Willkommen im Kreis Minden-Lübbecke Der Kreis Minden-Lübbecke und seine kreisangehörigen

Mehr

METCOLOR BESCHICHTUNGSSYSTEME

METCOLOR BESCHICHTUNGSSYSTEME 32 METCOLOR BESCHICHTUNGSSYSTEME METCOLOR FARBTON-PROGRAMM POLYESTER FARBGRUPPE 1 FARBGRUPPE 2 FARBGRUPPE 3 MC 9002 Grauweiß M C 6011 Resedagrün MC 3000 Feuerrot MC 7035 Lichtgrau M C 9006 Weißaluminium

Mehr

Vergabewesen Leitfaden für Bieter

Vergabewesen Leitfaden für Bieter Vergabewesen Leitfaden für Bieter Tipps und Hinweise zum Thema Vergabe Willkommen im Kreis Herford Der Kreis Herford benötigt zur Erledigung seiner Aufgaben eine Vielzahl von Lieferungen und Leistungen

Mehr

Prüfung der Bietereignung VOB/A 6 und 16 Abs. 2

Prüfung der Bietereignung VOB/A 6 und 16 Abs. 2 ARBEITSBLATT Nr. 08 Stand: Juni 2010 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Südallee 15-19 56068 Koblenz www.add.rlp.de Ansprechpartne(/in) : Katharina Lenhart Mo Do 9:00 15:30 Uhr Telefon 0261 120-2885 Telefax

Mehr

SYSTEMDATENBLATT SikaCor PUR-System

SYSTEMDATENBLATT SikaCor PUR-System 1-K-PUR-BESCHICHTUNGSSTOFFE FÜR STAHL BESCHREIBUNG Luftfeuchtigkeitshärtende 1-Komponenten-Beschichtungsstoffe auf Polyurethanbasis. SikaCor Zinc PUR: Vielseitig verwendbare, hochpigmentierte,zinkstaubhaltige

Mehr

Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern im Angebot

Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern im Angebot ARBEITSBLATT Nr. 11 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

Prüfbedingungen FACHSTELLE DER WSV FÜR VERKEHRSTECHNIKEN. Prüfbedingungen von Aufsichtfarben für Stahloberflächen

Prüfbedingungen FACHSTELLE DER WSV FÜR VERKEHRSTECHNIKEN. Prüfbedingungen von Aufsichtfarben für Stahloberflächen WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES FACHSTELLE DER WSV Prüfbedingungen Prüfbedingungen von Aufsichtfarben für Stahloberflächen Koblenz, den 03.12.2007 Seite 2/11 Allgemeines Dokumentbezeichnung:

Mehr

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1 Holzmaste Spezifikation MS-Traversen FLT10.0310 Teil 3 - Seite 1/9 Fachbereich: WT-S Verbindlichkeit: Muss X Verbindlichkeit: Soll Verbindlichkeit: Kann Version

Mehr

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen

VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

Blatt 81. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung. Deckbeschichtungen. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung

Blatt 81. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung. Deckbeschichtungen. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung Blatt 8 Geholit+Wiemer Lack- und Kunststoff- 76676 Graben-Neudorf GEHOPON-E87-Zink GEHOPON- E8-Protect, E8-900 GEHOPON- E8-Protect, E8-800 Stoff-Nrn. 687.03 bis 687.05 für die Stoff-Nr. 68. für die Zwischenund

Mehr

Laserentlackung zur Entfernung organischer Beschichtungssysteme Eine attraktive Oberflächenvorbereitung im schweren Korrosionsschutz

Laserentlackung zur Entfernung organischer Beschichtungssysteme Eine attraktive Oberflächenvorbereitung im schweren Korrosionsschutz Laserentlackung zur Entfernung organischer Beschichtungssysteme Eine attraktive Oberflächenvorbereitung im schweren Anett Schrön, M.Eng. anett.schroen@iks-dresden.de www.iks-dresden.de Abteilungen Werkstoffe

Mehr

Brennende Fassaden und das Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)

Brennende Fassaden und das Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) 1 Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Brennende Fassaden und das Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) Technischer Berater - Stefan Schad Vertriebsregion Bayern TB Stefan Schad - Sto SE & Co. KGaA / Folie

Mehr

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön KONTROLLPRÜFUNGEN WARUM UND WIE? dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Labor MAUCH-GLÄSER GmbH Neuhöfer Straße 23, 21107 Hamburg Tel. 040 / 75 66 19 25, Fax 040 / 75 66 19 26 Qualitätssicherung

Mehr

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.

Mehr

Blatt 81. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung. Deckbeschichtungen. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung

Blatt 81. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung. Deckbeschichtungen. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung Blatt 8 Geholit+Wiemer Lack- und Kunststoff- 76676 Graben-Neudorf GEHOPON-E87-Zink GEHOPON- E8-Protect, E8-900 GEHOPON- E8-Protect, E8-800 Stoff-Nrn. 687.03 bis 687.05 für die Stoff-Nr. 68. für die Zwischenund

Mehr

Ausschreiben von Asphaltarbeiten der DAV Leitfaden!

Ausschreiben von Asphaltarbeiten der DAV Leitfaden! Ausschreiben von Asphaltarbeiten der DAV Leitfaden! Dipl.-Ing. Volker Schäfer Beratender Ingenieur von der Oldbg.-IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Asphaltbauweisen im Verkehrswegebau

Mehr

Insolvenz eines Bieters oder Auftragnehmers VOB/B 6 Abs. 3

Insolvenz eines Bieters oder Auftragnehmers VOB/B 6 Abs. 3 ARBEITSBLATT Nr. 15 Stand: Juni 2010 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Südallee 15-19 56068 Koblenz www.add.rlp.de Ansprechpartne(/in) : Katharina Lenhart Mo Do 9:00 15:30 Uhr Telefon 0261 120-2885 Telefax

Mehr

I n g e n i e u r v e r t r a g

I n g e n i e u r v e r t r a g 1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land

Mehr

Blatt 81. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung. Deckbeschichtungen. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung

Blatt 81. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung. Deckbeschichtungen. Stoff-Nrn bis für die Grundbeschichtung Blatt 8 Geholit+Wiemer Lack- und Kunststoff- Chemie GmbH Sofienstraße 36 76676 Graben-Neudorf GEHOPON-E87-Zink GEHOPON- E8-Protect, E8-900 GEHOPON- E8-Protect, E8-800 Stoff-Nrn. 687.03 bis 687.05 für die

Mehr

Metallbauarbeiten, Herstellung von Stahl- und Aluminiumtragwerken sowie Korrosionsschutzarbeiten

Metallbauarbeiten, Herstellung von Stahl- und Aluminiumtragwerken sowie Korrosionsschutzarbeiten ENTWURF ÖNORM B 2225 Ausgabe: 2010-07-15 Metallbauarbeiten, Herstellung von Stahl- und Aluminiumtragwerken sowie Korrosionsschutzarbeiten Werkvertragsnorm Metal construction works, manufacturing of steel

Mehr

KORROSIONSSCHUTZ- BESCHICHTUNGEN FÜR DEN STAHLBAU

KORROSIONSSCHUTZ- BESCHICHTUNGEN FÜR DEN STAHLBAU KORROSIONSSCHUTZ- BESCHICHTUNGEN FÜR DEN STAHLBAU PRAXISGERECHTE BESCHICHTUNGSSYSTEME FÜR ALLE WICHTIGEN ANWENDUNGSBEREICHE NACH DER DIN EN ISO 12944:2018 INHALT 02 Einleitung 03 Inhaltsverzeichnis Unzureichender

Mehr

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S )

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S ) Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S. 1203 ) Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (Einführung

Mehr

L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G

L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G über die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Auffangsysteme, mobile Reinigungsanlage Bauvorhaben / Objekt Architekturbüro

Mehr

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c) ARBEITSBLATT Nr. 20 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

Verträglichkeit von Beschichtungen mit kathodischem Korrosionsschutz (KKS)

Verträglichkeit von Beschichtungen mit kathodischem Korrosionsschutz (KKS) Verträglichkeit von Beschichtungen mit kathodischem Korrosionsschutz (KKS) Institut für Korrosionsschutz Dresden GmbH Dipl.-Ing. (FH), SFI Peter Lebelt Folie 1 HTG-Workshop: Korrosionsschutz für Meerwasserbauwerke

Mehr

Technisches Merkblatt StoCrete TH 110

Technisches Merkblatt StoCrete TH 110 Haftbrücke mit integriertem Korrosionsschutz, kunststoffmodifiziert, zementgebunden Charakteristik Anwendung als Korrosionsschutz des Bewehrungsstahls als Haftbrücke zur Sicherstellung des dauerhaften

Mehr

Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 5. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 0.03.202 bis 3.2.203 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Präambel

Mehr

6. Deutscher Reparaturtag

6. Deutscher Reparaturtag 6. Deutscher Reparaturtag Standards und Muster für die Ausschreibung 1. Muster LV Reparaturarbeiten 2. Wechselwirkung LV ZTV 3. Anwendung auf den Einzelfall 1 Dipl.-Ing. Oliver Timm Kurzportrait des Ingenieurbüros

Mehr

CHECKLISTE FÜR DIE ERSTINSPEKTION / ÜBERWACHUNG DER WERKSEIGENEN PRODUKTIONSKONTROLLE FÜR DEN PROZESS KORROSIONSSCHUTZ NACH EN :2009+A1:2011

CHECKLISTE FÜR DIE ERSTINSPEKTION / ÜBERWACHUNG DER WERKSEIGENEN PRODUKTIONSKONTROLLE FÜR DEN PROZESS KORROSIONSSCHUTZ NACH EN :2009+A1:2011 CHECKLISTE FÜR DIE ERSTINSPEKTION / ÜBERWACHUNG DER WERKSEIGENEN PRODUKTIONSKONTROLLE FÜR DEN PROZESS KORROSIONSSCHUTZ NACH EN 1090-1:2009+A1:2011 Hersteller: Postleitzahl: Herstellungsort: Straße, Nr.:

Mehr

NORM für Druckrohrnetze August Isolierstück WN 401

NORM für Druckrohrnetze August Isolierstück WN 401 NORM für Druckrohrnetze August 2003 Isolierstück WN 401 Sachgebiet: Korrosionsschutz Schlagwörter: Isolierstück, kathodischer Korrosionsschutz, Beschichtung, Messkontakt, Messsäule 1 Anwendungsbereich

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment 0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Version 4.0 / 28.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen

Das Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen Liebe Besucherinnen und

Mehr

Leistungsverzeichnis Starkstromtechnik Weinkerwe und Adventsmarkt

Leistungsverzeichnis Starkstromtechnik Weinkerwe und Adventsmarkt Leistungsverzeichnis Starkstromtechnik Weinkerwe und Adventsmarkt Bauvorhaben: Elektroarbeiten für: Adventsmarkt, Los 1 Weinkerwe, Los 2 Auftraggeber: Stadt Deidesheim Marktplatz 9 Vertreten durch: Verbandsgemeindeverwaltung

Mehr

2 Kommentar zur ATV DIN 18451

2 Kommentar zur ATV DIN 18451 59 2 Kommentar zur ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten Ausgabe Oktober 2006 Einführung Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat mit der Ausgabe 1988 die bis dahin im Anhang der

Mehr

Zulässige Abweichungen von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bei der Sanierung von WDVS Sachverständigenforum 2014 in Mainz

Zulässige Abweichungen von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bei der Sanierung von WDVS Sachverständigenforum 2014 in Mainz Zulässige Abweichungen von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bei der Sanierung von WDVS Sachverständigenforum 2014 in Mainz Referentin Dr. Barbara Gay Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und

Mehr

Sika Permacor VHS

Sika Permacor VHS VERY HIGH SOLID 2-K-ACRYL-PUR-DECKBESCHICHTUNG BESCHREIBUNG ist eine besonders lösemittelarme, optisch ansprechende und mechanisch widerstandsfähige 2-K-Acryl-PUR Beschichtung. Lösemittelarm nach Richtlinie

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Technisches Merkblatt StoCrete BE Haftbrücke

Technisches Merkblatt StoCrete BE Haftbrücke Haftbrücke mit integriertem Korrosionsschutz, kunststoffmodifiziert, zementgebunden Charakteristik Anwendung als Korrosionsschutz des Bewehrungsstahls als Haftbrücke zur Sicherstellung des dauerhaften

Mehr