Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/2800
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- Wilhelm Brauer
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1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Meta Janssen-Kucz und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Steigt die Anzahl der Kleinen Waffenscheine auch in Niedersachsen wieder? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Meta Janssen-Kucz und Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am Drs. 18/2518 an die Staatskanzlei übersandt am Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom Vorbemerkung der Abgeordneten Die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Deutschland ist nach einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei den Innenministerien der 16 Bundesländer in 2018 wieder gestiegen (HAZ vom ). So waren Ende Oktober 2018 insgesamt Kleine Waffenscheine in Deutschland registriert. Das ist ein Anstieg um rund 130 % seit 2014, als es noch solcher Erlaubnisse gab. Ende 2017 lag die Zahl der gespeicherten Kleinen Waffenscheine im Nationalen Waffenregister noch bei Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, reagiert mit den Worten Es besteht die Gefahr, dass Waffen nicht ordnungsgemäß eingesetzt werden und ihre Inhaber sich selbst gefährden. Wir müssten darauf achten, dass wir in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse bekommen. Das wäre der inneren Sicherheit abträglich. Der Leiter des Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld, Andreas Zick meint, Waffenkäufe wiesen einerseits auf Befürchtungen hin, andererseits aber auch auf eine Eskalation von radikalen Meinungen. Der sogenannte Kleine Waffenschein ist erforderlich, wenn Personen Reiz-, Signal- oder Schreckschusswaffen tragen wollen. Für den Kauf solcher Waffen gibt es allerdings keine Auflagen. Auch für die Aufbewahrung zu Hause ist kein Waffenschein erforderlich. In der Antwort (Drs.18/527) auf die Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Meta Janssen-Kucz und Helge Limburg (GRÜNE) vom verwies die Landesregierung auf einen Rückgang der Anzahl der beantragten und genehmigten Kleinen Waffenscheine zwischen 2016 und 2017 um knapp 50 %. Vorbemerkung der Landesregierung In der Vorbemerkung zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage GdP sieht die Entwicklung bei der Erteilung des kleinen Waffenscheins kritisch - Was tut die Landesregierung? vom (Drs. 18/527) wurde zum Rechtsrahmen in Bezug auf den Kleinen Waffenschein wie folgt ausgeführt: Das Waffenrecht ist Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Art. 71 und 73 Abs. 1 Nr. 12 des Grundgesetzes). Insofern obliegt die Entscheidung über eine Anpassung der Anforderungen zum Erwerb des Kleinen Waffenscheins dem Bundesgesetzgeber. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins sind in 4 Abs. 1, 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit seiner Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 geregelt. Danach muss die Antragstellerin oder der Antragsteller volljährig sein und der Waffenbehörde nachweisen, dass sie oder er die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach 5 WaffG besitzt und gemäß 6 WaffG persönlich für den Umgang mit Waffen geeignet ist. Ein Be- 1
2 dürfnis ist von der Antragstellerin oder vom Antragsteller nicht nachzuweisen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen haben die Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Die Prüfung der Waffenbehörden ist nur auf die Versagungsgründe beschränkt. Der Kleine Waffenschein erstreckt sich nur auf das Führen solcher Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), die der zugelassenen Bauart nach 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen und daher im Erwerb und Besitz nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterschnitt 2 Nummer 1.3 erlaubnisfrei sind. Der in der Vorbemerkung der Abgeordneten zitierte Trend für die Beantragung Kleiner Waffenscheine ist in Niedersachsen weiterhin rückläufig. So hat sich die Anzahl der beantragten und genehmigten Kleinen Waffenscheine nicht nur zwischen 2016 und 2017 um knapp 50 Prozent reduziert, sondern ist auch zwischen 2017 und 2018 um knapp 50 Prozent zurückgegangen (s. insoweit auch die Antwort zu Fragen 1 und 2). Die aktuellen Zahlen nimmt die Landesregierung jedoch weiterhin zum Anlass, die weitere Entwicklung angesichts der Risiken beim Führen bestimmter Waffen sorgsam zu beobachten und ggf. erforderliche Handlungsbedarfe, nicht zuletzt auch gesetzgeberische Handlungsbedarfe, mit dem Bundesgesetzgeber und den anderen Ländern zu diskutieren. 1. Wie viele Anträge auf Ausstellung des Kleinen Waffenscheins wurden vom bis zum in Niedersachsen gestellt, und in wie vielen Fällen wurden diese genehmigt (bitte verteilt nach Genehmigungsbehörden)? Bis zum wurden Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht im NWR gespeichert, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gab. Die Daten bezüglich der Anträge ergeben sich aus von den Waffenbehörden freiwillig geführten Statistiken. Die Polizeidirektion Hannover teilte mit, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die Anzahl der Anträge statistisch nicht erhoben wird. Die Anzahl der Anträge aus diesem Bereich ist daher eine Schätzung der Waffenbehörden. Eine Auflistung der von den kommunalen Waffenbehörden gemeldeten Daten ist im Folgenden dargestellt. Aktuell sind es 99 kommunale Waffenbehörden, sieben weniger als zur Zeit der Drs. 18/527. PD Oldenburg Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Stadt Wilhelmshaven LK Ammerland LK Cloppenburg LK Cuxhaven LK Diepholz LK Friesland LK Oldenburg LK Osterholz LK Vechta LK Verden LK Wesermarsch Stadt Achim
3 15 Stadt Cloppenburg Stadt Cuxhaven Stadt Friesoythe Stadt Nordenham Stadt Schortens Stadt Varel Stadt Vechta Stadt Verden Gemeinde Ganderkesee Gemeinde Stuhr Gemeinde Weyhe PD Lüneburg Samtgemeinde Harsefeld Gemeinde Seevetal Stadt Buchholz i. d. N Stadt Buxtehude Stadt Celle Stadt Stade Stadt Uelzen Stadt Walsrode Stadt Winsen (Luhe) LK Celle LK Harburg LK Heidekreis LK Lüchow-Dannenberg LK Lüneburg LK Rotenburg (Wümme) LK Stade LK Uelzen PD Göttingen LK Göttingen LK Hameln LK Hildesheim LK Holzminden
4 47 LK Nienburg LK Northeim LK Schaumburg Stadt Bad Pyrmont Stadt Duderstadt Stadt Göttingen Stadt Hameln Stadt Hann.-Münden Stadt Holzminden Stadt Nienburg Stadt Northeim Stadt Osterode Stadt Rinteln PD Osnabrück LK Aurich LK Emsland LK Grafschaft Bentheim LK Leer LK Osnabrück LK Wittmund Stadt Emden Stadt Osnabrück Stadt Aurich Stadt Bramsche Stadt Georgsmarienhütte Stadt Leer Stadt Lingen Stadt Melle Stadt Meppen Stadt Norden Stadt Nordhorn Stadt Papenburg Samtgemeinde Artland Samtgemeinde Bersenbrück
5 80 Gemeinde Wallenhorst PD Braunschweig LK Gifhorn LK Goslar LK Helmstedt LK Peine LK Wolfenbüttel Stadt Braunschweig Stadt Gifhorn Stadt Peine Stadt Salzgitter Stadt Seesen Stadt Wolfenbüttel Stadt Wolfsburg PD Hannover Stadt Garbsen Stadt Lehrte Stadt Neustadt Stadt Springe Stadt Wunstorf Stadt Hannover Region Hannover Gesamt Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Entwicklung des Kleinen Waffenscheins im Bund und in Niedersachsen auch in Bezug auf die persönlichen Befürchtungen und die Eskalation von radikalen Meinungen? Der Trend für die Beantragung Kleiner Waffenscheine ist in Niedersachsen seit 2017 wieder stark rückläufig. So hat sich die Zahl der beantragten Kleinen Waffenschein zwischen 2016 und 2017 sowie zwischen 2017 und 2018 jeweils um knapp 50 % reduziert. Auch bundesweit sinken die Antragszahlen seit 2017 im Vergleich zu den Vorjahren. Dass persönliche Befürchtungen mit ein Grund für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins sein können, ist nicht auszuschließen. Niedersachsen hat 2013 als erstes Bundesland in Deutschland mit der Durchführung periodischer Opferbefragungen als Ergänzung zur jährlich erstellten Polizeilichen Kriminalstatistik begonnen, um so eine weitere Erkenntnisquelle zur Kriminalität im Land zu generieren. Seit 2013 werden alle zwei Jahre zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens im Alter ab 16 Jahren zu Themen wie Kriminalitätserfahrungen und -furcht oder der Bewertung der Polizei und deren Arbeit befragt. Die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie stellen damit ein repräsentatives Instrument zur Beurteilung der tatsächlichen Sicherheitslage dar und ergänzen sinnvoll die Kennzahlen, die sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ergeben. 5
6 Der aktuellen Erhebung aus dem Jahr 2017 zufolge befindet sich die subjektiv empfundene Sicherheit in Bezug auf die Wohnung und die nähere Umgebung auf einem hohen Niveau; 84,5 Prozent der Befragten fühlen sich dort sicher. Obwohl sich die Kriminalitätsbelastung objektiv sehr deutlich verringert hat - die Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen ist so gering wie seit über 35 Jahren nicht mehr - fühlten sich die Menschen in Niedersachsen zum Zeitpunkt der Befragung etwas unsicherer in Bezug auf ihre nähere Umgebung als noch Der Anteil der Menschen mit einem geringen Sicherheitsgefühl ist von 2015 auf 2017 leicht gestiegen (von 9,1 % auf 12,3 %). Mit dieser Entwicklung korrespondierend, zeigte sich von 2015 auf 2017 ein leichter, gleichwohl signifikanter Anstieg in Bezug auf das persönliche Schutzverhalten Einzelner durch das Mitführen von Waffen für Verteidigungszwecke. Soweit mit der Fragestellung verbunden wird, dass Vertretern radikaler Meinungen das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubt wird, merkt die Landesregierung an, dass im Rahmen eines jeden Antrags die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers überprüft wird. Dabei werden neben Verurteilungen, waffenrechtlichen Verstößen usw. auch Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung (vgl. 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG) in den Blick genommen. Eine wichtige Initiative, die Niedersachsen in diesem Zusammenhang auf den Weg gebracht hat, beinhaltet eine noch engere Einbeziehung des Verfassungsschutzes im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Waffenbehörden und wird unter dem Stichwort Regelabfrage beim Verfassungsschutz vorangetrieben. Auf Antrag Niedersachsens hat der Bundesrat im April 2018 eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 19/1715). Die Innenminister und -senatoren der Länder haben sich zuletzt auf der Innenministerkonferenz im November 2018 für die Einführung einer solchen Regelabfrage sowie einer Nachberichtspflicht des Verfassungsschutzes ausgesprochen. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der innenpolitischen Sprecherin der Grünen- Bundestagsfraktion, Irene Mihalic Mehr private Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit - im Gegenteil: Sie haben das Potenzial, Konflikte in Gewalt eskalieren zu lassen? Eine Maxime des Waffenrechts ist, den privaten Waffenbesitz so gering wie möglich zu halten. Die Landesregierung folgt diesem Grundsatz im Rahmen des Vollzugs des Waffenrechts entschieden. Ausfluss dieses Grundsatzes ist beispielsweise die in unregelmäßigen Abständen stattfindende Amnestie. Im Rahmen der letzten Strafbefreiung von Juli 2017 bis Juli 2018 wurden auch viele Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen abgegeben. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Alter, das Geschlecht und das jeweilige Bedürfnis der Antragstellenden auf Ausstellung eines Kleinen Waffenschein? Der Nachweis eines Bedürfnisses ist für die Erlangung eines Kleinen Waffenscheins nicht erforderlich. Daher liegen diesbezüglich auch keine statistischen Erhebungen vor. Bis zum wurden Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht im NWR gespeichert, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gab. Die Daten bezüglich des Alters und des Geschlechts ergeben sich aus von den Waffenbehörden freiwillig geführten Statistiken. Die Polizeidirektionen Hannover und Göttingen teilten mit, dass die Waffenbehörden ihres Zuständigkeitsbereichs keine Statistik bezüglich des Alters und des Geschlechts von Antragstellenden führen. Die Daten aus diesem Bereich beziehen sich daher nicht auf die gestellten Anträge, sondern auf die tatsächlich erteilten Erlaubnisse. In mehr als 80 % der Fälle sind die Antragstellenden eines Kleinen Waffenscheins männlich. Anträge stellen vor allem Personen im Alter von 50 bis 69 (ca. 36 %), gefolgt von Personen im Alter von 30 bis 49 (ca. 33 %). Die Anzahl der 18- bis 29-jährigen Antragstellerinnen und Antragsteller beträgt ca. 23 %. 6
7 5. Aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen hält die Landesregierung die Einführung einer verpflichtenden Bedürfnisprüfung beim Kleinen Waffenschein für nicht notwendig, bzw. warum hat die Landesregierung noch keine entsprechende Änderung des Waffengesetzes auf den Weg gebracht? Die Landesregierung steht zu waffenrechtlichen Fragen in intensivem Austausch mit dem Bund und den anderen Ländern und sieht derzeit keinen Anlass, auf dem Feld der Kleinen Waffenscheine initiativ zu werden. 6. In welchen Genehmigungsbehörden werden grundsätzlich alle (bzw. in welchem Umfang) Antragstellerinnen und Antragsteller von Kleinen Waffenscheinen zu möglichen Risiken, im Zusammenhang mit dem Führen von Waffen oder Abwehrgeräten beraten und auf Alternativen, wie z. B. die Teilnahme an Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen, hingewiesen, und in wie vielen Fällen hat die Beratung zum Verzicht auf die Beantragung des Kleinen Waffenscheins geführt? Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 11. Oktober 2016 wurden alle Waffenbehörden gebeten, die Antragstellerinnen und Antragsteller von Kleinen Waffenscheinen auf mögliche Risiken, die im Zusammenhang mit dem Führen von Waffen oder Abwehrgeräten entstehen können, und auf Alternativen, wie z. B. die Teilnahme an Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen, hinzuweisen. Insbesondere werden die Antragstellerinnen und Antragsteller auch darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der Baugleichheit die Gefahr der Verwechslung mit einer scharfen Waffe (auch durch Polizeibeamtinnen und -beamte) besteht. Statistische Erhebungen zum Erfolg dieser Beratungen werden nicht geführt. 7. Wie, von wem und in welchem Umfang werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genehmigungsbehörden über die Beratung, Prüfung und Ausstellung des kleinen Waffenscheins geschult? Die Ausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wie dem Kleinen Waffenschein sowie die Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen gehören zu den Kernaufgaben der kommunalen Waffenbehörden. Inwieweit sie ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen und fortbilden, obliegt den Kommunen in eigner Zuständigkeit. Grundsätzlich stehen die Polizeidirektionen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Waffenbehörden beratend zur Verfügung. 8. Sollte aus Sicht der Landeregierung ein verpflichtendes Beratungsbespräche mit den Antragstellenden durchgeführt werden, um auch das Bedürfnis der Personen festzustellen und zu dokumentieren? Wenn nein, warum nicht? Eine Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller von Kleinen Waffenscheinen durch die Waffenbehörden findet - wie in der Antwort zu Frage 6 erwähnt - statt. Eine Bedürfnisdokumentation erachtet die Landesregierung als nicht zielführend. Die aktuelle Gesetzeslage gibt hierfür keinen Anlass. (Verteilt am ) 7
Sprachförderprogramm Kitas in Mio. Euro (gerundet) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. in Mio. Euro (gerundet)
LK Ammerland 2013 3,86 4,42 0,77 0,03 0,40 9,48 2014 5,49 3,67 0,00 0,03 1,84 11,03 2015 6,13 5,24 1,16 0,03 0,47 1,69 14,71 2016 6,49 5,24 0,12 0,71 0,47 13,02 2017 6,93 5,75 0,13 0,71 1,40 14,92 2018
II.1-A. Niedersächsische Bevölkerung in regionaler Gliederung*
II.1-A. Niedersächsische Bevölkerung in regionaler Gliederung* Alter gesamt Männer Frauen Niedersachsen gesamt 7.790.559 3.821.814 3.968.745 0-15 1.049.731 538.633 511.098 15-60 4.601.615 2.323.853 2.277.762
Tabelle 31Z - Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität, Bevölkerungsdichte, Kriminalitätsdichte, Häufigkeitszahl und ihre Veränderungen
Tabelle 31Z - Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität,, Kennzahl: ; Fläche (QKM) ; ; ; ; Fälle im im im Niedersachsen Gesamt 7.790.559 0,15% 47.614,02 552.730 1,29% 163,62 0,15% 11,61 1,29% 7.094,87 1,14%
Tabelle 31Z. Bevölkerungsdichte BJ Niedersachsen Gesamt ,06% , ,90% 166,20-0,06% 11, ,49% 7.
Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität,,, Häufigkeitszahl und ihre Kennzahl: ; Fläche (QKM) ; Fälle ; ; ; qkm Stand.2012 Fälle Fälle im Niedersachsen Gesamt 7.913.502-0,06% 47.613,52 557.219 0,90% 166,20-0,06%
Bankverbindungen AOK Niedersachsen
Alfeld Nord/LB Braunschweig NOLADE2HXXX DE64250500000000815100 Aurich Nord/LB Hannover NOLADE2HXXX DE33250500000101477214 Borkum Nord/LB Hannover NOLADE2HXXX DE33250500000101477214 Brake Nord/LB Hannover
Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/726. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung
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Untere Denkmalschutzbehörden A Stadt Alfeld/Leine Postfach 17 43, 31047 Alfeld Tel.: 05181/703-140, Fax: 05181/703-191 Landkreis Ammerland Postfach 13 80, 26653 Westerstede Tel.: 04488/56-2350, Fax: 04488/56-2349
Untere Denkmalschutzbehörden
Untere Denkmalschutzbehörden A Stadt Alfeld/Leine Postfach 17 43, 31047 Alfeld Tel.: 05181/703-140, Fax: 05181/703-191 Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede Tel.: 04488/56-2350, Fax:
Untere Denkmalschutzbehörden
Untere Denkmalschutzbehörden A Stadt Alfeld/Leine Postfach 17 43, 31047 Alfeld Tel.: 05181/703-140, Fax: 05181/703-191 Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede Postfach 13 80, 26653 Westerstede
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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg, Helge Limburg, Anja Piel, Belit Onay und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen
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Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3586 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3323 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg, Filiz Polat und Helge
Anlagen. Anlage 1. Verteilung nach Geschlecht. Verteilung nach Erstsprache. Häufigkeit (in %) Geschlecht. Häufigkeit (in %) Erstsprache 50,8 49,2 88,0
Anlagen Anlage 1 Verteilung nach Geschlecht Häufigkeit (in %) 5,8 49,2 männlich Geschlecht weiblich Verteilung nach Erstsprache Häufigkeit (in %) 88, deutsch Erstsprache 12, nicht deutsch Wiederholung
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Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Diakonisches Werk Achim Psychosoziale Beratungsstelle und Fachstelle für Sucht STEP ggmbh Alfeld Drobs Aurich Fachstelle für Sucht und Aurich Aurich Fachambulanz für und bilitation/ökumenische Beratungsstelle
häufigster häufigster Wert von Wert von bis
Achim 165 300 225 170 250 220 2.300 3.200 2.500 200 400 260 145 230 190 1.300 2.600 1.700 Alfeld/Leine 45 140 70 - - - 1.800 2.300 2.000 80 235 140 90 130 115 760 1.800 1.040 Aurich 70 200 135 180 270
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