Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen mit den Gemeinden Crossen a. d. Elster, Hartmannsdorf, Heideland, Rauda, Silbitz, Walpernhain und der Stadt Schkölen 23. Jahrgang Montag, den 13. Februar 2017 Nr. 2 Verwaltungsgemeinschaft Sprechzeiten und Rufnummern Crossen Telefon: / Meldebehörde: Telefon: / Montag geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Königshofen Telefon: / Dienstag 09: Uhr Donnerstag Uhr Schkölen Telefon: / Meldebehörde Schkölen: Telefon: / Montag geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr jeden letzten Samstag nach Vereinbarung Bürgermeister Crossen a.d. Elster Herr Berndt donnerstags Uhr Tel. dienstl / Hartmannsdorf Herr Baumert donnerstags Uhr Tel. dienstl / Heideland Herr Baumann mittwochs Uhr Tel. dienstl / Rauda Herr Dietrich mittwochs Uhr Tel. dienstl / Schkölen Herr Dr. Darnstädt donnerstags Uhr Tel. dienstl / Silbitz Herr Mahl donnerstags Uhr Tel. dienstl / Seifartsdorf Herr Mahl donnerstags Uhr Tel. dienstl / Walpernhain Herr Weihmann dienstags Uhr Tel. dienstl / Forstrevierleiterin, Frau Thar Jeden letzten Donnerstag im Monat, Sprechstunde von Uhr im Mehrzweckgebäude in Königshofen, Pillingsgasse 2. In dringenden Angelegenheiten telefonisch erreichbar unter der Nummer 0361 / Fax: 0361 / Kontaktbereichsbeamter PHM Korbanek in Crossen Flemmingstraße 17 donnerstags Uhr Tel / in Königshofen oder Pillingsgasse 2 Tel / in Crossen Flemmingstraße 17 dienstags Uhr Tel / Kontaktbereichsbeamter POK Hering in Schkölen Naumburger Str. 4 dienstags Uhr Tel / donnerstags Uhr Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nach telefonischer Vereinbarung : Frau Ilona Bachmann, Walpernhain, 0171 / Frau Carola Schober, Crossen an der Elster, / Frau Barbara Schmidt, Hartmannsdorf, 0170 / Herr Christian Köhler, Schkölen, 0173 /

2 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über folgende Direkteinwahlnummern erreichen: Zentrale VG Gemeinschaftsvorsitzender Herr Bierbrauer / Sekretariat Frau Löber / Frau Pommer / Fax / Hauptamt Leiterin Frau Baas / SB Ordnungsamt Herr Altner / SB Entgelt/Personal/ Landeserziehungsgeld Frau Herbst / SB Allg. Verwaltung Frau Kertscher / SB Kindertagesstätten Frau Seidler / Meldebehörde Frau Schlag / Finanzen Leiterin Frau Troll / stellv. Leiterin Frau Lorenz / SB Kämmerei Frau Krause / SB Kämmerei / Steuern Frau Zillich / SB Kämmerei Frau Streubel / Kassenleiterin Frau Schulze / SB Kasse Frau Prüger / Bauamt Leiterin Frau Oelmann / SB Bauamt Frau Ermisch / SB Bauamt Frau Schwittlich / Bau-Ing. Herr Trübger / Kontaktbereichsbeamter Herr Korbanek / Internetadresse der VG Heideland-Elstertal-Schkölen info@vg-hes.de Internetseite: Klubhaus Crossen Frau Meißgeier / Verwaltungsstelle Königshofen EDV Herr Schlögl / SB Allg. Verwaltung Frau Czarske / (dienstags und donnerstags) Fax / Verwaltungsstelle Schkölen Hauptamt stellv. Leiterin Frau Einax / Sekretariat/ Barkasse Frau Spörl / Fax / Meldebehörde Frau Hartje / Bauamt stellv. Leiterin Frau Hauschild / SB Bauamt Herr Rechenberger / Kontaktbereichsbeamter Herr Hering / Seniorenbetreuung Frau Horn / Adressen Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Bierbrauer, Martin Altner, Roberto Baas, Michaela Czarske, Ina Einax, Ilona Ermisch, Susanne Hartje, Kathleen Hauschild, Genia Herbst, Elke Kertscher, Claudia Krause, Iris Löber, Juanetta Lorenz, Ina Oelmann, Sieglinde Pommer, Julia Prüger, Wiebke bierbrauer@vg-hes.de altner@vg-hes.de baas@vg-hes.de czarske@vg-hes.de hauptamt-i.einax@schkoelen.de ermisch@vg-hes.de meldeamt-k.hartje@schkoelen.de bauamt-g.hauschild@schkoelen.de herbst@vg-hes.de kertscher@vg-hes.de krause@vg-hes.de loeber@vg-hes.de lorenz@vg-hes.de oelmann@vg-hes.de pommer@vg-hes.de prueger@vg-hes.de Rechenberger, Mathias bauamt-m.rechenberger@schkoelen.de Schlag, Brigitte Schlögl, Wolfgang Schulze, Ingrid Schwittlich, Angela Seidler, Margit Spörl, Sandra Streubel, Elisabeth Troll, Petra Trübger, Ingo Zillich, Claudia VG schlag@vg-hes.de schloegl@vg-hes.de schulze@vg-hes.de schwittlich@vg-hes.de seidler@vg-hes.de stadtverwaltung@schkoelen.de streubel@vg-hes.de troll@vg-hes.de truebger@vg-hes.de zillich@vg-hes.de info@vg-hes.de Nächster Redaktionsschluss Donnerstag, den Nächster Erscheinungstermin Montag, den Im Monat Februar gratulieren wir... Crossen an der Elster zum 80. Geburtstag Frau Hilbert, Jonetta zum 70. Geburtstag Herrn Krug, Gerd zum 85. Geburtstag Herrn Poetzsch, Gerthold zum 90. Geburtstag Frau Scheffler, Gerda zum 85. Geburtstag Frau Eichler, Lissi zum 75. Geburtstag Frau Wimmer, Erika zum 80. Geburtstag Herrn Brehme, Rolf zum 90. Geburtstag Frau Färber, Helga Grabsdorf zum 80. Geburtstag Frau Müller, Brunhilde Hainchen zum 80. Geburtstag Frau Jahnel, Walli

3 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Hartmannsdorf zum 75. Geburtstag Herrn Brandt, Jürgen Heideland OT Großhelmsdorf zum 90. Geburtstag Frau Tischner, Gisela Heideland OT Lindau zum 70. Geburtstag Herrn Strohbach, Jürgen Launewitz zum 70. Geburtstag Frau Dr. Schilling, Brigitte Kämmeritz zum 70. Geburtstag Herr Kaak, Wolfgang Rockau zum 70. Geburtstag Frau Edel, Helgard zum 90. Geburtstag Frau Beck, Gisela zum 80. Geburtstag Frau Walther, Gundrun Silbitz zum 80. Geburtstag Herrn Pomplun, Gerhard zum 75. Geburtstag Frau Blaszczyk, Rosmarie Walpernhain zum 70. Geburtstag Frau Strandt, Gisela Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr und Uhr Uhr Uhr und Uhr Uhr Schkölen Montag geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Jeden letzten Samstag nach Vereinbarung. Meldebehörde Meldebehörde Flemmingstraße 17 Naumburger Str Crossen an der Elster Schkölen Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland Bekämpfung der Geflügelpest Öffentliche Bekanntgabe nach 41 Abs. 4 ThürVwVfG Anordnung von Maßnahmen gemäß 13 Geflügelpest-Verordnung i.v. mit 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz Nach Prüfung erlässt der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) für die Stadt Jena und den Saale-Holzland-Kreis folgende Verwaltungsgemeinschaft Mitteilung der Meldebehörde Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses! Laut Unterlagen der Meldebehörde, stellten wir fest, dass einige Bürger kein gültiges Dokument besitzen. Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ist verpflichtet ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen. Sollten Sie feststellen, dass Sie kein gültiges Dokument besitzen, wenden Sie sich bitte umgehend während der Sprechzeiten an die Meldebehörde in Crossen oder Schkölen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen haben. - Die Beantragung muss persönlich und durch formgebundenen Antrag (dieser wird durch die Meldebehörde bereitgehalten sowie ausgefüllt) erfolgen. - Vorzulegen sind: * 1 Lichtbild bei Europass (biometrietaugliches Passfoto) * 1 Lichtbild bei Bundespersonalausweis (biometrietaugliches Passfoto) * bereits vorhandene Dokumente * Geburts- bzw. Eheurkunde des Antragstellers (falls noch nicht vorgelegen) - Die Gebührenerhebung erfolgt bei der Antragstellung. - Personalausweis ab 24 Jahre = 28,80 Euro - Personalausweis bis 24 Jahre = 22,80 Euro - Reisepass ab 24 Jahre = 59,00 Euro - Reisepass bis 24 Jahre = 37,50 Euro - Ungültige Dokumente müssen in der Meldebehörde abgegeben werden, sie sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sprechzeiten der Meldebehörden: Crossen Montag geschlossen Allgemeinverfügung 1. Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel im Stadtgebiet Jena und im Gebiet des Saale-Holzland-Kreises halten, haben das Geflügel aufzustallen. 2. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 3. Für alle Geflügelhaltungen, die in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen: 3.1. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten) Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. 4. Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Stück Geflügel, die in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet gelegen sind, gilt Folgendes: 4.1. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen allgemeine Sprechzeiten: Bankverbindung: Hausund Lieferanschrift: Vormittag Nachmittag Sparkasse Jena-Saale-Holzland Kirchweg 18, Stadtroda Mo, Di 8.30 bis Uhr Di bis Uhr MAN: DE Tel.: / Do, Fr 8.30 bis Uhr Do bis Uhr BIC: FIELADEF1JEN Fax: /13391 (Mittwoch keine Sprechzeit) Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren. 5. Alle Geflügelhalter in Jena und im Saale-Holzland-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher

4 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL), anzuzeigen. 6. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in dem unter Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet verboten. 7. Die sofortige Vollziehung der in den Nrn. 1 bis 6 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 8. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und wird an diesem Tag wirksam. 9. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. Begründung: I. Am Montag, den 7. November 2016, wurde erstmals über ein Entensterben unklarer Ursache am Bodensee berichtet. Einen Tag später, am 8. November, erfolgte der Nachweis von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln (überwiegend Reiherenten) am Bodensee in Baden-Württemberg sowie bei verendet aufgefundenen Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein. Zeitgleich kam es zu vermehrten Totfunden von Wasservögeln und Möwen an der Ostküste Schleswig-Holsteins, rund um den Bodensee in der Schweiz, Österreich und Deutschland (Bayern und Baden-Württemberg) sowie in Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl nicht annähernd alle totgefundenen Wildvögel untersucht werden konnten, wurden bis zum fast 600 Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln und 42 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen und Zoos/Tierparks) gemeldet. Am meldete Schleswig-Holstein den Ausbruch von HPAI H5N5 in einem Putenmastbestand mit Tieren. Zuvor war HPAI H5N5 bei einer toten Nonnengans in Nachbarschaft zum Landkreis Steinburg festgestellt worden. In den Niederlanden, Montenegro, Italien und Kroatien wurden ebenfalls Fälle von HPAIV H5N5 bei Wildvögeln festgestellt. Am häufigsten wird HPAI H5N8 in Proben von verendeten Reiherenten, Schwänen, anderen Tauchentenarten, Tauchern, Sägern, Blesshühnern und einigen Meeresenten nachgewiesen. Es mehren sich allerdings auch Fälle bei Möwen, Greifvögeln einschließlich Seeadler in Gebieten mit gehäuften Wasservogel- Totfunden in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. HPAIV H5N8 wird nun vermehrt auch bei Wasservögeln nachgewiesen, die an Binnengewässern in Deutschland tot aufgefunden wurden. Das Auftreten von HPAIV H5N8 in 23 europäischen Staaten und die schnelle Verbreitung weisen darauf hin, dass die räumliche Ausbreitung der Infektion weiterhin mit großer Dynamik erfolgt. Täglich kommen aus verschiedenen Teilen Europas weitere Funde hinzu, häufig sind auch gehaltene Vögel in zoologischen Gärten oder Tierparks betroffen. Mittlerweile haben in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Geflügel und in zoologischen Einrichtungen ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen. Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in 23 europäischen Staaten und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands ist von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Grelz werden aktuell auch zunehmend Nachweise des Geflügelpesterregers bei Wildvögeln in Gebieten Thüringens, in denen bisher keine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel besteht, festgestellt. Auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung ist es daher erforderlich, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. II. Gemäß 1 Absatz 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz - Thür- TierGesG) i.v.m. 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) zuständige Behörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung. Zu Nr. 1 des Tenors: Die Anordnung der Aufstallung des Geflügels unter Nr. 1. des Tenors erfolgt auf Grundlage des 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. IS. 1324). Die Aufstallung ist auf der Grundlage einer nach 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich. In dieser Risikobewertung sind die gehäuften Feststellungen von Geflügelpestvirus, die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten sowie weitere Tatsachen zu berücksichtigen, soweit diese für eine hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforderlich sind. Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung hat für Thüringen ergeben, dass aktuell in den in Nr. 1 genannten Gebiet(en) die Aufstallung des Geflügels präventiv zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. Die Festlegung von Risikogebieten erfolgt auf der Grundlage dieser Risikobewertung. In dem Gutachten des Friedrich-Loeffler-Instituts vom wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 durch Wildvögel in Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch eingeschätzt und neben der konsequenten Durchsetzung von Vorsorgemaßnahmen (insbesondere der Biosicherheit) empfohlen, Geflügel risikobasiert, aufzustallen. Aufgrund des genannten Gutachtens sowie der festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest bei zahlreichen Wildvögeln und Hausgeflügel in ganz Deutschland einschließlich Thüringens hat die Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, eine generelle Aufstallungspflicht in Thüringen zu veranlassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jedweder Form zu minimieren und wenn möglich zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen hat im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu geraten. Die Aufstallung von Geflügel in Tierhaltungen in Risikogebieten ist geboten, um im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest die tierische Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebensmitteln in Thüringen nicht zu gefährden. Diese Entscheidung erfolgte nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer Infektion von Hausgeflügel mit H5N8 zu erreichen. Die Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, welches zur Zweckerreichung gleichermaßen geeignet ist. Die Anordnung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile, welche die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügel- und Lebensmittelwirtschaft in Thüringen entstehen kann, nachrangig sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufstallung die privaten Interessen der betroffenen Tierhalter. Zu Nr. 2 des Tenors: Die in Nr. 2 genannten Arten der Aufstallung ergeben sich aus 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Geflügelpest-Verordnung. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl von in Betracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als Eintragsquelle zu berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit z.b. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren. Die in Nr. 2 genannten Aufstallungarten sind geeignet, das Risiko derartiger Übertragungswege zu minimieren. Zu Nr. 3 und 4 des Tenors: Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung erfolgt, ist es erforderlich, die Geflügelhaltungen in dem in Nr. 1 des Tenors genannten Gebiet zu schützen und den Eintrag des Virus in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Die Anordnung der unter Nr. 3 und 4 genannten Maßnahmen, wie das Vorhalten von Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, die Verwendung von Schutzkleidung und die Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen sind geeignet, das Risiko des Eintrags von Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen zu vermindern. Aufgrund der

5 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Gefahr der unkontrollierten Verschleppung von Geflügelpestvirus über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler ist aufgrund der Gefährdungslage das Verbot es Geflügelhandels über diese Handelswege erforderlich. Die Anordnung der Maßnahmen gemäß Nr. 4 des Tenors erfolgt in Ergänzung zu den Maßnahmen in 6 Geflügelpestverordnung, die generell für Geflügelhaltungen ab 1000 Stück Geflügel gelten. Die Anordnung der Maßnahme beruht 38 Abs. 11, 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz. Danach hat die zuständige Behörde die Befugnis weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Da aufgrund der Gefährdungslage die Gefahr eines Eintrags des Geflügelpestvirus in kleinere Geflügelhaltungen genauso hoch wie in größere ist, ist es erforderlich diese Maßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen anzuordnen. Zu Nr. 5 des Tenors: Gemäß 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) i.v.m. 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung hat jeder, der Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. Die Anordnung der Maßnahme in Nr. 5 des Tenors, dass eine noch nicht erfolgte Meldung unverzüglich nachzuholen ist, beruht auf 38 Abs. 11, 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz. Danach hat die zuständige Behörde die Befugnis weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Die behördliche Kenntnis aller Tierhalter sowie der von ihnen gehaltenen Tiere ist im Rahmen der Bekämpfung hochansteckender Erkrankungen notwendig. Zu Nr. 6 des Tenors: Gemäß 38 Abs. 11 i.v.m. 6 Abs. 1 Nr. 4 Tiergesundheitsgesetz kann die zuständige Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen und deren Bekämpfung Verfügungen über die Durchführung von Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusammenkommen, erlassen. Das gemäß Nr. 6 des Tenors angeordnete Verbot von Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art in den definierten Gebieten, bei denen Tiere empfänglicher Art verkauft oder zur Schau gestellt werden, ist erforderlich, da durch den bei solchen Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tieren ein bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht und durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell infizierten Tieren möglich ist. Zu Nr. 7 des Tenors: Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nrn. 1 bis 6 des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines eventuellen Widerspruchs. Zu Nr. 8 des Tenors: Entsprechend 41 Absatz 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung keinen Aufschub duldet. Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des 41 Abs. 3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu berücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezogen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann. Von einer Anhörung wurde gemäß 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG abgesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berücksichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt hätte. Zu Nr. 9 des Tenors: Die Kostenentscheidung ergeht nach 28 Nr. 1 ThürTierGesG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Zweckverband Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale- Holzland (ZVL), Kirchweg 18, Stadtroda einzulegen. DVM Suhrke Amtstierarzt Hinweise: Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von 32 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. Abs. 3 des TierGesG dar. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu geahndet werden. Bundeswehr warnt vor Gefahren Der Standortälteste GERA macht auf Gefahren auf dem Standortübungsplatz GERA im Zeitzer Forst aufmerksam. Der Standortübungsplatz ist Militärischer Sicherheitsbereich und als solcher an seinen Grenzen durch eindeutige Beschilderung und Schranken gekennzeichnet. Auf der dem Platz zugewandten Seite: Militärischer Sicherheitsbereich Grenze des Standortübungsplatzes Schieß- und Übungsbetrieb Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Der Standortälteste Auf der dem Platz abgewandten Seite: Grenze des militärischen Sicherheitsbereichs Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten! Der Standortälteste Hinweis des Standortältesten Der Standortübungsplatz GERA (Zeitzer Forst) wird vorrangig zu Ausbildungs- und Übungszwecken von der Bundeswehr genutzt. Das Betreten des Standortübungsplatzes ist prinzipiell verboten. Das Befahren des Standortübungsplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Das Berühren von Munition, Munitionsteilen und militärischem Gerät ist verboten. Vor allem Kinder sind hierbei erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die Bekanntgabe der Mitteilung an Schulen wird daher dringend empfohlen. Die Ablagerung von Müll ist strengstens verboten. Der Standortälteste Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen hat in ihrer Sitzung am die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland- Elstertal-Schkölen für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht, Landratsamt Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom den Eingang der Satzung bestätigt.

6 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 ff Thür.KO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf festgesetzt. Damit beträgt die Festsetzung der Verwaltungsumlage je Einwohner 131. Nach der Verwaltungsvereinbarung zur Feuerwehr beträgt die Verwaltungsumlage 11,37 je Einwohner und die Investumlage 2,00 je Einwohner. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung bestätigte, als Anlage beigefügte Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Crossen an der Elster, den 02. Feb Siegel - Bierbrauer Gemeinschaftsvorsitzender Gemeinde Crossen an der Elster Bekanntmachung der Gemeinde Crossen über die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark Lange Wiese / Rautenanger im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB und der Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2017 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark Lange Wiese / Rautenanger beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722). Die Änderungen betreffen Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche, mit dem Ziel der Zulässigkeit von Erweiterungen bestehender baulichen Anlagen. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Crossen am 19. Januar 2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes mit der 7. Änderung in der Fassung vom 10. Januar 2017 mit dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung gebilligt und die Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Planentwurf liegt gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. Februar 2017 bis einschließlich 27. März 2017 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag geschlossen Dienstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal- Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der weiteren Beschlussfassung unberücksichtigt. Crossen, den Die Haushaltssatzung liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus. Feststellung der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland- Elstertal-Schkölen 2014 Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl. den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung für die Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal- Schkölen liegen während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Berndt Bürgermeister Gemeinde Crossen Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Crossen 2014 Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl. den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung für die Gemeinde Crossen liegen während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

7 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Crossen an der Elster zur Sitzung am 19. Januar 2017 Beschluss - Nr. 01 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt: 1. Das Schloss Crossen ist eines der wertvollsten Kulturgüter Mitteldeutschlands und hat darüber hinaus eine große Bedeutung für die Region und deren Bürger. 2. Es ist festzustellen, dass sich der bautechnische Zustand zunehmend verschlechtert und damit auch der kunsthistorische Wert des Objektes massiv negativ beeinflusst wird. 3. Deshalb muss mehr denn je alles dafür getan werden, dass nach über 20 Jahren Leerstand zeitnah eine angemessene Nutzungs- und Betreiberlösung gefunden wird, um so die Voraussetzung für die dringend notwendigen Instandsetzungsund Renovierungsmaßnahmen zu schaffen. 4. Unter Anbetracht dieser Tatsachen ist der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster der Meinung, dass neben der Gemeinde auch der Saale-Holzland-Kreis und allen voran das Land Thüringen in stärkerem Maße als bisher ihrer Verantwortung zum Schutz und Erhalt dieses bedeutenden Kulturgutes nachkommen sollten. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verein Freunde und Förderer Schloß Crossen e.v. weitere Partner zum Erhalt von Schloß Crossen zu werben. Dabei soll insbesondere die Stadt Bad Köstritz gewonnen werden. Beschluss - Nr. 02 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form. Beschluss - Nr. 03 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen in der vorliegenden Form. Beschluss - Nr. 04 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Sport- & Freizeitpark Gutmanns Wiese (BG2016/1799) zu erteilen. Beschluss - Nr. 05 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, das Ingenieurbüro GSL Sachsen / Thüringen GmbH & Co.KG, Neue Straße 27, Gera für das Bauvorhaben Sport- und Freizeitpark Gutmanns Wiese auf Grundlage der Honorarberechnung nach Kostenschätzung vom mit den Leistungsphasen 5 9 zu beauftragen, sobald der Haushalt 2017 genehmigt und bekanntgemacht ist. Beschluss - Nr. 06 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 von Crossen Gewerbe- und Industriepark Lange Wiese Rautenanger gemäß 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Die Änderung betrifft die Verschiebung der Baugrenzen und die Erhöhung der Baumassenzahl. Beschluss - Nr. 07 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt: 1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark Lange Wiese- Rautenanger mit der Begründung wird gebilligt. Der Entwurf ist gemäß 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt zu machen. 2. Die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. Beschluss - Nr. 08 / 2017: nichtöffentlich Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster zur Sitzung am 9. Januar 2017 Beschluss - Nr. 01 / 2017: Der Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster ermächtigt den Bürgermeister, Leuchtmittel (Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED) bei der Fa. Lucas Instruments GmbH, Jena, im Rahmen der eingehenden Spenden und im Verfügungsrahmen des Haupt- und Finanzausschusses zu kaufen. Beschluss - Nr. 02 / 2017: Der Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau an ein bestehendes Wohnhaus (BG2016/1628) zu erteilen. Beschluss - Nr. 03 / 2017: Der Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Feuerwehrgarage (BG2016/1604) zu erteilen. Gemeinde Hartmannsdorf Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Hartmannsdorf 2014 Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl. den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung für die Gemeinde Hartmannsdorf liegen während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht, Landratsamt Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom den Eingang der Satzung bestätigt. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 ff Thür.KO erlässt die Gemeinde Hartmannsdorf folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab.

8 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/ Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt. Beschluss - Nr. 06 / 2017: Grundstücksangelegenheit (nicht öffentlich) 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 357 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Es gilt der bestätigte, als Anlage beigefügte Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Hartmannsdorf, 30. Jan (Siegel) Baumert Bürgermeister Die Haushaltssatzung liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus. Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Hartmannsdorf zur Sitzung am 26. Januar 2017 Beschluss - Nr. 01 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten. Beschluss - Nr. 02 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die Entlastung der Bürgermeister, des Beigeordneten und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr Beschluss - Nr. 03 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf in der vorliegenden Form. Beschluss - Nr. 04 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf genehmigt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Baumaßnahme Kindertagesstätte im Haushaltsjahr 2016 Beschluss - Nr. 05 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf stimmt dem Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in Hartmannsdorf zu. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Das große Stück. Von der Festsetzung der eingeschossigen Bauweise wird eine Befreiung beantragt. Das Bauvorhaben soll zweigeschossig ausgeführt werden. Zum Antrag auf Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gemeinde Heideland 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland beschlossen. Die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes SHK hat mit Schreiben vom die Bekanntmachung der folgenden Satzung nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Eingangsbestätigung zugelassen. 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Heideland vom 01. Februar 2017 Artikel 1 Die Hauptsatzung der Gemeinde Heideland vom 12. März 2009, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert: 1. 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid wird wie folgt neu gefasst: 5 Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (1) Die Einwohner können beantragen, dass der Gemeinderat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag). Das Nähere regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). (2) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerentscheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat sich das Anliegen nicht zu eigen macht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat den Bürgern auch eine solche Angelegenheit zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). Das Nähere regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). 2. Im 14 Haushaltswirtschaft wird Satz 1 zu Absatz 1, Satz 2 zu Absatz 2 und die Sätze 3 bis 5 zu Absatz 3. Folgende neue Absätze 4 und 5 werden eingefügt: (4) Erhebliche Ausgaben i.s.d. 60 ThürKO, die zu einem unverzüglichen Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung führen, sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die 5 % der Gesamtausgaben des Haushaltes übersteigen. (5) Niederschlagungen und Erlasse werden analog Abs. 3 entschieden. Artikel 2 Die 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Heideland, den 01. Feb Siegel - Baumann Bürgermeister Gemeinde Heideland

9 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Einwohnerversammlungen Die Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen der Gemeinde Heideland finden 2017 wie folgt statt: Ortsteil Ort Datum Zeit Törpla Bürgerhaus Uhr Königshofen Heidetreff/ Uhr Sportlerheim Lindau/Rudelsdorf Saal Lindau Uhr Thiemendorf Feuerwehrhaus Uhr Etzdorf Ortsteilbüro Uhr Großhelmsdorf Bürgerbegeg Uhr nungsstätte Buchheim Saal Bürgerhaus Uhr Die Einwohner der jeweiligen Ortsteile sind ganz herzlich eingeladen. Baumann Bürgermeister Heideland Gemeinde Rauda Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Rauda 2014 und 2015 Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl. den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung für die Gemeinde Rauda liegen während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Rauda Der Gemeinderat der Gemeinde Rauda hat in seiner Sitzung die Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Rauda beschlossen. Die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes SHK hat mit Schreiben vom die Bekanntmachung der folgenden Satzung zugelassen. Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Rauda b) diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung. (2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig. 4 Rechtsbehelfe, Zwangsmittel (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfes gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührenordnung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. II Gebühren 5 Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte (1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben: a) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis zu 10 Jahren 67,00 b) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 10 Jahre 133,00 c) Reihendoppelgrab 335,00 (2) Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes werden erhoben 60,00 6 Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten (1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer der Ruhezeit gem. Friedhofssatzung werden folgende Gebühren erhoben: a) Für eine Grabstelle 201,00 b) Für ein Wahldoppelgrab 379,00 (2) Für eine Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte werden erhoben je Grabstelle 108,00 (3) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts gem. Friedhofssatzung werden folgende Gebühren erhoben: a) bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung der 25. Teil der Gebühr nach Abs. 1. b) bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung der 15. Teil der Gebühr nach Abs. 2. Aufgrund der 19 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung sowie 30 der Friedhofssatzung der Gemeinde Rauda in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rauda in seiner Sitzung am 07. Dezember 2016 folgende Satzung beschlossen: I Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung Für die Benutzung des Friedhofs und dessen Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Rauda werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofssatzung sind: a) Bei Erstbestattungen die Personen, die nach Bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben. (Das sind u.a: die Erben des beizusetzenden Verstorbenen, der überlebende Ehegatte, unterhaltspflichtige Verwandte des Verstorbenen in gerader Linie). b) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch a) der Antragsteller, 7 Friedhofsunterhaltung Von den Nutzungsberechtigten wird eine einmalige Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grablager erhoben in Höhe von 125,00 8 Zulassung für Gewerbetreibende Die Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende bei einer Frist von 2 Jahren beträgt jeweils 10,00 9 Inkrafttreten Diese Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Rauda tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Gemeinde Rauda vom , zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom außer Kraft. Rauda, den 16. Jan Siegel - Dietrich Bürgermeister Gemeinde Rauda

10 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Gemeinde Silbitz Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Silbitz 2014 und 2015 Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes inkl. den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung für die Gemeinde Silbitz liegen während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus und stehen bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung. Haushaltssatzung der Gemeinde Silbitz Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung der Gemeinde Silbitz für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht, Landratsamt Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom die Bekanntmachung der Haushaltssatzung genehmigt. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Silbitz (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 ff Thür.KO erlässt die Gemeinde Silbitz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Silbitz zur Sitzung am 31. Januar 2017 Beschluss - Nr. 01 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz in der vorliegenden Form. Beschluss - Nr. 02 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, mit dem Sportangelverein Eisenberg/Thüringen und Umgebung e.v., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Ulrich Nette, Zeilbäume 5, Eisenberg den Fischereipachtvertrag in der vorliegenden Form abzuschließen. Pachtgegenstand des Vertrages ist der Forstgraben, Teichanlage und Umland mit Vereinsheim in der Gemarkung Silbitz, Flur 1, Flurstücke 90/2 und 90/3, Größe ca. 0,64 ha. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Fischereipachtvertrag zu unterzeichnen. Beschluss - Nr. 03 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, mit dem Sportangelverein Eisenberg/ Thüringen und Umgebung e.v., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Ulrich Nette, Zeilbäume 5, Eisenberg den Fischereipachtvertrag in der vorliegenden Form abzuschließen. Pachtgegenstand des Vertrages ist der Lustgartenteich (Dreiecksteich) in der Gemarkung Silbitz, Flur 2, Flurstück 151/19, Größe ca 0,3 ha). Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Fischereipachtvertrag zu unterzeichnen. Beschluss - Nr. 04 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Tautenhain Nr. 06/01 Unterdorf zu und bringt keine Einwände vor, da die Belange der Gemeinde nicht berührt werden. Beschluss - Nr. 05 / 2017: Die Gemeinde Silbitz stimmt dem Bauvorhaben auf den Flurstücken 294/55 und 55/1 in Flur 2 von Silbitz zu. Beschluss - Nr. 06 / 2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz beschließt, nach erweiterter Angebotseinholung die Spielgeräte von der Firma Sauerland Spielgeräte zum Angebotspreis in Höhe von 6.699,99 EUR (Endbetrag) käuflich zu erwerben. In dem Angebotspreis sind der fachgerechte Aufbau und die Dokumentation enthalten. Die Spielgeräte einschließlich 2 Federtiere sind für die Spielplätze in Silbitz und Seifartsdorf vorgesehen. Somit wird der Beschluss-Nr. 35 / 2016 aufgehoben in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 395 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Es gilt der bestätigte, als Anlage beigefügte Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Silbitz, den 30. Jan (Siegel) Mahl Bürgermeister Die Haushaltssatzung liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus. Gemeinde Walpernhain 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Walpernhain Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain hat in seiner Sitzung die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Walpernhain beschlossen. Die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes SHK hat mit Schreiben vom die Bekanntmachung der folgenden Satzung zugelassen.

11 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/ Änderungssatzung zur Hauptsatzung Walpernhain vom 19. Januar 2017 Einladung zur Bürgerinformation Hochwasserschutz Artikel 1 Die Hauptsatzung der Gemeinde Walpernhain vom , zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom wird wie folgt geändert : 1. 3 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid wird wie folgt neu gefasst: 3 Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (1) Die Einwohner können beantragen, dass der Gemeinderat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag). Das Nähere regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). (2) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerentscheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat sich das Anliegen nicht zu eigen macht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat den Bürgern auch eine solche Angelegenheit zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). Das Nähere regelt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). 2. Im 11 Haushaltswirtschaft werden im Absatz 2 die Worte Abs. 2 lfd. Nr. 2 gestrichen. 3. Im 12 öffentliche Bekanntmachungen wird im Klammerzusatz im Absatz 1 -Schkölen angefügt. Artikel 2 Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Walpernhain, den 19. Jan Weihmann - Siegel - Bürgermeister Gemeinde Walpernhain Gemeinde Crossen an der Elster nur OT Tauchlitz und Gemeinde Silbitz Das Juni-Hochwasser 2013 hat besonders entlang der Weißen Elster erhebliche Schäden an Gebäuden, Infrastrukturanlagen, Gewässern und wasserbaulichen Anlagen verursacht. Auf Basis des Landesprogrammes Hochwasserschutz Thüringen und seiner Umsetzungsprioritäten werden derzeit Planungen zur nachhaltigen Verbesserung des Hochwasserschutzes durchgeführt. Der Freistaat Thüringen hat die Umsetzung der Hochwasserschutz- und Gewässerstrukturmaßnahmen zur Geschäftsbesorgung an die Thüringer Landgesellschaft mbh übertragen. Die Thüringer Landgesellschaft mbh stellt zur Bürgerinformation den aktuellen Planungsstand für Silbitz und Tauchlitz vor. Datum: 16. Februar 2017 Ort: Silbitz, Dorfgemeinschaftshaus Tagesordnung: 18:00 Uhr Einführung Thüringer Landgesellschaft 18:15 Uhr Hochwasserschutz Ingenieurbüro Arcadis, Tauchlitz Dresden 18:45 Uhr Hochwasserschutz Ingenieurbüro Arcadis, Silbitz Dresden 19:30 Uhr Ausblick und Thüringer Landgesellschaft Gewässerstruktur Die Thüringer Landgesellschaft mbh und die Gemeinde Silbitz freuen sich auf Ihre Teilnahme. Thüringer Landgesellschaft mbh i.v. Marcel Möller i.a. Stephan Löbmann Thüringer Landgesellschaft mbh Ernst-Thälmann-Straße 16, Neustadt/Orla Telefon , Fax s.loebmann@thlg.de Verwaltungsgemeinschaft Wichtige Informationen zur Veröffentlichung von Artikeln im nichtamtlichen Teil Aus redaktionellen Gründen werden ab sofort für Veröffentlichungen, die mehr als 1 Seite im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes in Anspruch nehmen, Mehrseiten in Rechnung gestellt. Diese betragen pro Seite 58,85. Die Artikel werden jeweils auf die nächste ¼ Seite aufgerundet. Zentralabteilung Wasserbau Gemeinde Crossen an der Elster Abrechnung der Vereinsfördermittel für das Jahr 2016 Nach der Richtlinie zur Förderung von Projekten und Aktivitäten zur Bereicherung des öffentlichen Lebens müssen die Fördergelder unter Vorlage von Belegen, Rechnungen und Sachbericht bis zum 1. März 2017 eingereicht werden. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Frist. Kertscher

12 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Neues aus dem Klubhaus Crossen Neues aus dem Seniorenbüro Crossen Rückblick -Veranstaltungen im Klubhaus Der Januar hielt einige Überraschungen und tolle Ereignisse bereit. Vom ergreifenden Konzert mit Ronny Weiland, einem spannenden DIA-Vortrag über Vietnam von G. Fischer bis hin zum Karneval für Kinder und den stimmungsgeladenen Faschings- Gala-Abend. Es war für jeden etwas dabei. Vorankündigungen - Veranstaltungen im Klubhaus (Mittwoch), 16:30 Uhr Frühlingsboten in Aquarell Kreativwerkstatt mit U. Hädrich, Aquarell- und Pastell-Malerei für Geübte und Ungeübte (Dienstag), 19:00 Uhr, Kulturdienstag - Klub-Kino Wir Kinder vom Bahnhof Zoo Die 13-jährige Christiane F. lebt zusammen mit ihrer Mutter und Schwester in einer trostlosen Hochhaussiedlung in Berlin-Gropiusstadt. Um wenigstens zeitweilig den Familienproblemen zu entkommen raucht sie Hasch und wirft Trips. Doch dann steigt sie auf harte Drogen um und nimmt Heroin. Sie wird süchtig. Immer weiter gerät Christiane in den Sog aus Drogen und Prostitution (Samstag), 19:00 Uhr, Einlass: 18:30 Uhr, The Addams Family-Musical Comedy Freuen Sie sich auf einen skurrilen grausam-witzigen Abend. AMuThea aus Zeitz läd Sie recht herzlich ein und wünsch schon heute viel Vergnügen! Die exentrische, aber durchaus liebevolle Familie Addams wohnt in einer heruntergekommenen Villa mitten im Central Park. Sie sind das komplette Gegenteil der amerikanischen Bilderbuchfamilie und zelebrieren ihren Alltag auf höchst skurile und schaurige Weise. Die Tochter aber verliebt sich in einen normalen Jungen. Kartenvorverkauf im Klubhaus Crossen: VVK: 12,00 / 8,00, AK:15,00 /10,00 8. März 2017, 18:00 Uhr, Einlass 17:30 Frauentagsparty mit vielen tollen Überraschungseffekten Also Mädels und Frauen, Ihr seid recht herzlich eingeladen zu einem fröhlich ausgelassenen Abend. Für die richtige Tanzmusik sorgt DJ H.P. Kraus. Unter anderem warten auf Euch bunt gemischte Einlagen, wie eine Rockenroll-Tanz-Show und die Dancing Queen s. Für angenehme Gaumenfreuden sorgt Romys Kräuterschuppen. Anmeldungen und Kartenvorverkauf ab sofort im Klubhaus möglich (Samstag), 9:00 bis 12:00 Uhr, Saal, 32. Kinderkleiderbasar - Weiterhin ist donnerstags, wie gewohnt, die Tanzschule Paunack im Haus. Kurstermine entnehmen Sie bitte den Aushängen. - Auch der Line-Dance-Kurs trifft sich wieder zu folgenden Terminen im Klubhaus (14.2. und , wie gewohnt 19:00 Uhr). - Die Theater-AG trifft sich am und , 19:00) Wer Interesse hat, meldet sich einfach im Klubhaus oder an den Kurstagen. Vorschau für den Monat April 2017: , 16:00, Drei Groschen Oper MU-TH, Kolorit Zeitz Sprechzeiten im Klubhaus sind: Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr. Weitere Termine können Sie gern telefonisch unter oder per info@klubhaus-crossen.de vereinbaren. Sie finden uns auch unter oder im Facebook unter Klubhaus-Crossen Wir freuen uns auf Sie! Sie sind auf der Suche nach einem Party-Raum? Dann sprechen Sie uns an! Wir haben kleine und große Räumlichkeiten zu vermieten! Schauen Sie auch auf unserer Homepage! Mit herzlichen Grüßen aus dem Klubhaus Ihre Carla Meißgeier und Anne Prieger Vorankündigungen - Veranstaltungen im Klubhaus (Montag), 09:30 Uhr, Gymnastik mit Bettina, im Klubhaus-Crossen (Dienstag), 09:00 Uhr Dienstagsfrühstück im Klubhaus-Crossen (Mittwoch), 16:30 Uhr Frühlingsboten in Aquarell Kreativwerkstatt mit U. Hädrich, Aquarell- und Pastell-Malerei für Geübte und Ungeübte , 15:00 Uhr, Seniorengeburtstagsfeier für die Januar/ Februar Jubilare 8. März 2017, (Mittwoch) 18:00 Uhr, Einlass 17:30 Frauentagsparty mit vielen tollen Überraschungseffekten Also Mädels und Frauen, Ihr seid recht herzlich eingeladen zu einem fröhlich ausgelassenen Abend. Für die richtige Tanzmusik sorgt DJ H.P. Kraus. Unter anderem warten auf Euch bunt gemischte Einlagen, wie eine Rockenroll-Tanz-Show und die Dancing Queen s. Für angenehme Gaumenfreuden sorgt Romys Kräuterschuppen. Anmeldungen und Kartenvorverkauf ab sofort im Klubhaus möglich. Sprechzeiten im Klubhaus sind: Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr. Weitere Termine können Sie gern telefonisch unter oder per info@klubhaus-crossen.de vereinbaren. Mit herzlichen Grüßen aus dem Seniorenbüro Crossen Ihre Carla Meißgeier und Anne Prieger Liebe Crossnerinnen, liebe Crossner, im vergangenen Amtsblatt habe ich von der Idee berichtet, dass Bürgerinnen und/oder Unternehmen Patenschaften für unsere Straßenlampen übernehmen können. Ziel der Aktion ist es, die flächendeckende Beleuchtung wieder sicherzustellen und gleichzeitig durch die Umrüstung auf LED-Lampen Energie zu sparen. Bereits in diesem Amtsblatt kann ich Ihnen von einer Welle der Unterstützung bei diesem Vorhaben berichten. Ich bin von der großen Spendenbereitschaft förmlich überwältigt. In kürzester Zeit haben sich unzählige Privatpersonen und Unternehmen bei mir gemeldet und haben sich bereit erklärt, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen. So haben sich auch Frau U. Hädrich, Fam. Dirk und Jana Naumann, die Brunnengesellschaft Tauchlitz, Fam. P. und P. Bauer, Immobilienservice Hubertus Löwe, Knuth Schurtzmann, Ladenbau, Montageservice und Hausmeisterdienste Chris Schüler und sogar ein netter Bürger aus Eisenberg bereit erklärt, eine Patenschaft für Lampen zu übernehmen. Ich möchte mich an dieser Stelle, sicherlich auch im Namen aller Bürger von Crossen, herzlichst für die Spendenbereitschaft bedanken. Leider haben sich bei der Umsetzung dieser Idee auch wieder einige Gerüchte in der Bevölkerung verbreitet. So musste ich erfahren, dass von einigen Bürgern erzählt wird, dass eine solche Lampenpatenschaft eine Pflicht für die Bürger sein soll. Dies entspricht selbstverständlich nicht der Wahrheit. Leider hatten wir im vergangenen Monat erneut nicht nur mit Gerüchten zu kämpfen, sondern auch wiederholt mit den Hinterlassenschaften von Hunden. Hierüber habe ich mittlerweile mehrfach berichtet. Leider ist nur eine kurzfristige Besserung eingetreten. Daher appelliere ich nun noch einmal an einige Hundebesitzer: Aus unserer Sicht sind ausreichend Hundtoiletten aufgestellt und diese können/sollten/müssen auch genutzt werden. Auch ein weiteres Problem bereitet uns im Moment etwas Sorge: Leider haben wir, im Besonderen am Schlossberg und im Neubau, ein Problem mit Wildschweinen. Wir haben diesbezüglich bereits alle uns zur Verfügung stehenden Schritte eingeleitet. Allerdings können die Jäger im bewohnten Gebiet nicht viel ausrichten. Seien Sie daher bitte vorsichtig, wenn Sie nachts unterwegs sein müssen.

13 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 In zahlreichen Medien war bereits zu erfahren, dass auch ein weiteres Problem Crossens wieder sehr aktuell geworden ist unser wunderschönes Schloss Crossen soll am 04. März, wenn es nach den jetzigen Eigentümern geht, versteigert werden. Bereits seit vielen Jahren versucht unsere Gemeinde, der Verein Freunde und Förderer des Schloss Crossens, insbesondere Herr Dr. Maruschky und meine Person eine adäquate Lösung für das Schloss zu finden. Leider waren bisher alle Bemühungen, trotz großem Zeitaufwand und viel Engagement, nicht erfolgreich. Aber wir werden weiter kämpfen! Unser Schloss muss endlich wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die gesamte Schlossanlage, insbesondere der einzigartige und wunderschöne Barocksaal, darf nicht länger verborgen bleiben. Ich hoffe weiterhin, dass wir eine Lösung finden. Vielleicht ergibt sich diese bereits im Zuge der Gebietsreform. Ich persönlich wünsche es mir sehr. Zu unserem Sport- und Freizeitpark haben wir am 24. Januar eine Versammlung durchgeführt, um den Anwohnern das Projekt im Detail vorzustellen. Bei dieser Veranstaltung haben wir noch einige wichtige Hinweise erhalten, welche wir nun versuchen in das Projekt mit einzuarbeiten. Vielen Dank dafür! Im Gemeinderat sind wir uns auf jeden Fall einig, dass mit dem Projekt unser Crossen wieder ein kleines Stück attraktiver wird und im Besonderen unsere Grund- und Regelschule davon profitieren werden. Ihr Bürgermeister Uwe Berndt Gemeinde Heideland Anmeldung von Veranstaltungen - was ist zu beachten Aus gegebenen Anlass bitten wir folgende Punkte für das Jahr 2017 zu beachten: 1. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind in der Verwaltung rechtzeitig anzumelden. (mindestens 14 Tage vorher) Formulare sind im Internet, in Königshofen oder bei Frau Kertscher in Crossen erhältlich. 2. Wir bitten alle Termine für Feste und Feierlichkeiten der Ortsteile an die Verwaltung zu melden, damit eine Aufnahme in den Veranstaltungskalender erfolgen kann. 3. Alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Heideland, welche angemietet werden, sind vorher durch einen Benutzungsvertrag vertraglich zu regeln und im Voraus zu bezahlen. Kommt es zu keiner Bezahlung, erfolgt keine Schlüsselabgabe zum angemieteten Objekt. Baumann Bürgermeister Öffnungszeiten der Außenstelle Königshofen Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Ortsteil Großhelmsdorf Skat in Großhelmsdorf Auch 2017 wird der Ortsmeister im Skat ermittelt. Dazu fanden sich die Skatfreunde am 7. Januar im Feuerwehr- Schulungsraum zu den ersten beiden Serien ein. Die 1. Serie gewann Rolf Stelmasik vor Dieter Franz und Bernd Franz Die 2. Serie ging an Bernd Franz vor Kärst Brandel und Steffen Franz mit 1768 Punkten mit 1237 Punkten mit 1199 Punkten mit 1646 Punkten mit 1570 Punkten mit 1322 Punkten Tagessieger wurde Bernd Franz gefolgt von Rolf Stelmasik und Kärst Brandel Ortsteil Königshofen KULTURKALENDER 2017 : OT KÖNIGSHOFEN mit 2845 Punkten mit 2711 Punkten mit 2699 Punkten Datum Veranstaltung Weihnachtsbaumverbrennen Neujahrsempfang Grundschule Heinrich Heine Königshofen Uhr Neujahrsempfang OT-Bürgermeister Mischke Einwohnerversammlung Königshofen im Heidetreff mit Bürgermeister Baumann Weltgebetstag in der Kirche zu Königshofen Frauentagsfeier Volkssolidarität Skatturnier im Norddeutschen Hof Kegelwettkampf der SHK-Kindergärten in Eisenberg, Heideknirpse vertreten Gemeinde Heideland Nachmittags, im Kindergarten, können Familienfotos gemacht werden :30 Uhr Turnhalle Theateraufführung (Erwachsene 0,50 -Cent), anschließend 16:15 Uhr Osterspaziergang Osterfeuer mit Umzug Gottesdienst zu Ostern Konfirmation in der Kirche zu Großhelmsdorf Uhr Abschlussfest Ernährungsprojekt 2016/17 im Kindergarten, Eltern und Kinder in Aktion bis Fahrt ins Riesengebirge Wroclaw - Volkssolidarität Grundschule Heinrich Heine -Schulsportfest- Tag der offenen Tür abends Umzug mit Einzug des neuen Maibaumes früh allgemeines Wecken, Maibaumsetzen, abends Tanz Frühschoppen, Gottesdienst zu Pfingsten :30 Uhr Familien- und Sportfest vom Kindergarten (Elternrat und Erzieherteam) Goldene Konfirmation in der Kirche zu Walpernhain bis Kinderbibelwoche in Etzdorf Sommernachtsball im Norddeutschen Hof Einschulung in Grundschule Heinrich Heine in Königshofen Umzug zum Kinderfest mit anschließendem Beisammensein mit Bratwurst und Getränke Einschulungsgottesdienst mit anschließendem Kinderfest und Kinderbasar (unter Regie der Kinder) Luther-Musical in Eisenberg Oktoberfest im Gasthof Auf der Heide Martinstag mit Umzug, Roster und Glühwein im Kindergarten Skatturnier im Norddeutschen Hof bis Rassekaninchenausstellung im Norddeutschen Hof Adventsingen mit dem Heidechor, anschließend Treffen am Norddeutschen Hof mit Bratwurst und Glühwein Uhr Rentnerweihnachtsfeier im Gasthof Auf der Heide Die vielfältigen wöchentlichen Veranstaltungen der Volkssolidarität und des TSV Königshofen entnehmen Sie bitte den Aushängen. Die zeitlichen/örtlichen Abläufe der genannten Veranstaltungen werden rechtzeitig in den Aushängen bekannt gegeben.

14 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Ortsteil Lindau / Rudelsdorf Die Ergebnisse des 9. Weihnachtsbaumwerfen 22. Dezember Scheunenweihnacht bei Walthers in Rudelsdorf 23. Dezember Weihnachtsliedersingen - Bushaltestelle in Lindau (Änderungen vorbehalten) I. Fritzsche Ortsteilrat Ortsteilbürgermeisterin Lindau/Rudelsdorf Stadt Schkölen Das sollten Sie lesen... Bereits zum 9. mal fand nun schon das Weihnachtsbaumwerfen in Lindau statt. Über 70 Gäste waren bei herrlichem Winterwetter zu uns nach Lindau gekommen. Wir freuten uns besonders über das Kommen des OTZ-Fotografen Dieter Urban und auf das Süße Paradies von Herrn Stiel. Der Wettkampf um die Pokale und Preise war wieder sehr spannend und es lohnte sich für alle, da wir wieder einige Sachspenden von unseren Sponsoren erhalten haben. Obwohl jeder sagte, dass er doch nur zum Spaß wirft, entwickelte sich schnell in allen Wertungsklassen ein spannender Wettkampf. Und wieder staunten alle über Wertungsrichter Georg Löber, der ohne Bandmaß präzise die Weiten schätzte. Unsere Sieger: Kindergartenkinder 1. Hanna Reichelt 2. Kaja Rosenkranz 3. Helene Guth Kinder bis 11 Jahre : 1. Jannik Schmidt 2. Pauline Köhn 3. Luise Löbl Kinder bis 16 Jahre: 1. Fabian Appel 2. Clemens Zeise 3. Aaron Ammann Frauen: 1. Heike Schmidt 2. Manuela Bliedtner 3. Ines Penker Männer: 1. Alexander Hirschfeld 2. Gerd Bliedtner 3. Sören Guth Den erstmals vergebenen Familienpreis erkämpfte sich Familie Bliedtner. Wir möchten uns auf diesem Weg nochmals recht herzlich bedanken bei allen, die in der Vor- und Nachbereitung geholfen haben und bei jenen, die bei uns zu Gast waren. Besonderer Dank gilt unseren Sponsoren : - Ortschaftsrat Lindau/ Rudelsdorf - Garten- und Landschaftsbau Ulli Rosenkranz - Sonja Wartenberger, Landgasthof Steinbachperle Rudelsdorf - Agrargenossenschaft Königshofen - Königshofener Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten. Freut Euch auf ein schönes Jahr Der Anfang war schon Klasse. Das Org.Team Veranstaltungsplan 2017 März/April Frühjahrsputz auf dem Sportplatz in Rudelsdorf 30. April Maifeuer in Rudelsdorf 1. Mai Maibaumsetzen in Lindau 19. August Kinderfest auf dem Sportplatz in Rudelsdorf 10. Dezember Senioren-Weihnachtsfeier - Gaststätte Zimmertal in Lindau Liebe Einwohner, Nun hatten wir eigentlich das, was Sie aus vergangenen Zeiten kennen, nämlich einen richtigen Winter. Sicher steigen da die Heizkosten, aber es ist doch sehr angenehm, bei herrlichem Sonnenschein die Natur zu erkunden. Es ist unglaublich, was Sie da alles erleben können. Rehwild spürt wahrscheinlich, dass ab 15. Januar die Schonzeit beginnt. Auf jeden Fall können Sie die Tiere sowohl im Kieferngrund als auch hinter dem Lohholz sehr gut beobachten. Toll auch, wie sich die Schwarzkiefern im Kieferngrund durch die Sonne von ihrer Umgebung abheben. Wenn wir schon bei unserer Natur sind, unser Stadtpark war ja durch den Minitornado am 14. August 2015 arg in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt hat die Agrargenossenschaft vom unteren Waldrand her begonnen, aufzuräumen. Vor allem Pappeln und liegendes Totholz wurden gefällt bzw. entsorgt, so dass man wieder erkennt, dass es sich um einen Park handelt. Vielen Dank an die Kollegen der AGS, die mit viel Umsicht und Können diese Arbeiten ausgeführt haben. Für diesen Bereich habe ich übrigens im Januar einen Förderantrag für ein integrales Hochwasserschutzkonzept bei der Thüringer Aufbaubank gestellt. Konkret geht es um den Hochwasserschutz für Starkregenfälle im Fritschental. Wie wir das einmal dauerhaft lösen können, wird auch die Bearbeitung unseres Antrages zeigen. Aber es wird nicht einfach auf den Bau eines Hochwasserschutzdammes hinauslaufen, sondern es werden alle Möglichkeiten geprüft. Das sind z.b. die Sicherung eines Gewässerentwicklungskorridors oder die gewässerangepasste landwirtschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung. Das klingt alles sehr hochtrabend, aber wenn wir damit Schkölen vor Hochwasser schützen können, hätten wir doch das wesentliche erreicht. In Sachen Gebietsreform drehen sich die Räder unaufhörlich weiter. Fast täglich können Sie in der Tagespresse lesen, wer mit wem fusionieren will oder soll. Aber Sie merken auch, die Großen dirigieren das Geschehen. In vielen Fällen geht es nur noch darum, welches Grund- oder Mittelzentrum wird sich welche umliegende Gemeinde einstreichen, um zumindest die geforderten 6000 Einwohner (2035) zu erreichen. Unsere Einheitsgemeinde Stadt Schkölen ist in der komfortablen Lage, dass wir umworben sind. Mit anderen Worten, wir können auf Augenhöhe mit anderen Kommunen über bestimmte Konditionen verhandeln. Das ist für mich sehr wichtig, weil wir damit auch unsere Identität erhalten. An dem von mir im letzten Amtsblatt vorgestellten Weg, die Gebietsreform mit Bürgel und Dornburg-Camburg zu gestalten, halte ich weiter fest. Was fällt Ihnen denn ein, was uns mit Bürgel oder Camburg verbindet? Wir wollen gemeinsam diese Entscheidungen vorbereiten, deshalb wäre es schön, von Ihnen Ihre Meinung zu erfahren. Ich freue mich auf Ihre Informationen. Nun zu unserer kommunalen Entwicklung. Wir diskutieren gerade den Haushalt 2017 mit dem Ziel, diesen am 16. Februar in der Stadtratssitzung zu beschließen. Unser Haushalt wird ausgeglichen sein und trotzdem wird es eine Gratwanderung. Vom Land bekommen wir etwa weniger Schlüsselzuweisungen und der Kreis will etwa mehr für Kreis- und Schulumlage. Wie kann das gehen und vor allem, was bleibt uns als Kommune für dringend notwendige Investitionen? Allein die Maßnahme in der Burgstraße wird uns einen Eigenanteil von etwa kosten. Die Planungen dazu sind angelaufen mit dem Ziel, bis zum das Projekt abzuschließen. Das wird hart, aber wenn die Beteiligten ZWE, Landratsamt und Stadt an einem Strang ziehen, sollte es möglich sein. Beginn der Arbeiten wird in der Burgstraße an der Scharfen Ecke sein und das Ende

15 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 ist einmal am Beginn des Schulberges und zum anderen in der Gasse, die am Haus Eschenbach in den Markt mündet. In dem gesamten Bereich werden eine Schmutz- und eine Trinkwasserleitung neu gebaut. Dazu kommt noch die Neugestaltung der Stützmauer am Wal, so dass der dortige Fußweg ein gleiches Bild wie am Friedensplatz erhält. Weichen wird auf jeden Fall die alte Kastanie an der Burgzuwegung. Aber die ist so schlecht, dass wir eigentlich nur einen alten Schandfleck beseitigen. Die Frage wird hier sein, können und sollen wir an dieser Stelle wieder einen Baum pflanzen und wenn ja, welchen. Daneben ist es unser Ziel, den Fußweg zur Schule zu sanieren. Das bedeutet, den alten Belag abzufräsen und neuen Bitumen einzubauen. Das war schon länger auf dem Plan und wird in jedem Fall den Schulweg aufwerten. Nun brauchen wir also nur noch das nötige Kleingeld und die Beschlussfassung für den Haushalt. Dann könnte es losgehen. Also, seien Sie gespannt. In dem Sinne: Bleiben oder werden Sie gesund. Ihr Bürgermeister Dr. Matthias Darnstädt Entsorgungstermine im Februar/März 2017 für Schkölen und Orte Die Hausmülltonnen werden abgefahren in allen Orten am Montag, den , , und am Die gelben Tonnen werden abgeholt in Graitschen/H. Am Dienstag, den , , und am In Rockau und Wetzdorf Am Freitag, den , , und am in allen anderen Orten am Montag, den , , und am Die blauen Tonnen stellen Sie bitte bereit in Graitschen/H. am Dienstag, den , und am in Rockau und Wetzdorf am Freitag, den , und am in allen anderen Orten am Montag, den , und am Ortsteil Wetzdorf Einladung zur Einwohnerversammlung in Wetzdorf Am Freitag, dem 24. Februar 2017 laden wir ab Uhr zu einer Einwohnerversammlung in den Versammlungsraum der Feuerwehr ein. Wir wollen den Stand der Vorbereitung auf unser Ortsjubiläum und die im Infobrief genannten Arbeitsgruppen vorstellen. Wir freuen uns auf viele gute Ideen und Wetzdorfer, die in den Arbeitsgruppen mithelfen wollen. Mitglieder des Festkomitees Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Der Dienstleistungsbetrieb Saale-Holzland- Kreis / Bereich Abfallwirtschaft informiert: Änderung Entsorgungstermine in Rauda Die Abfallentsorgung in der Gemeinde Rauda erfolgt ab wie unten angegeben. Restmüll Blaue Tonne Gelbe Tonne Donnerstag(gerade KW) Donnerstag(gerade KW) Donnerstag(ungerade KW) Fällt ein Entsorgungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Abfuhr am folgenden Werktag nachgeholt. Dadurch verschieben sich alle folgenden Entsorgungstage um einen Tag. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung unter Tel , Fax oder mail@awb-shk. de gern zur Verfügung. Kunze Werkleiter Gesangverein HUMOR Schkölen Die Jahreshauptversammlung des Gesangvereins stand in diesem Jahr ganz unter dem Zeichen der Daseinsfrage. Wie geht es weiter mit dem Chor, der immerhin seit 1891 besteht und seither schon so manche Höhen und Tiefen erlebt hat. Aber wichtig ist ja immer die Frage, wie sieht es aktuell aus. Mit dem Ausscheiden von dem Chorleiter Jürgen Eisenschmidt war es schon spannend, wer den Taktstock zukünftig führen wird. Zunächst erklärten sich Barbara Richter und Winfried Weimann bereit, übergangsweise die Proben zu leiten. Dafür sei den Beiden auch herzlich gedankt. Eine neue Lösung zeichnet sich aber nun mit der Musikpädagogin Helena Seliwanow ab, die ab Februar 2017 das Dirigat über nehmen wird. Wir Sängerinnen und Sänger sind einerseits sehr gespannt auf unseren neuen Chorleiter. Aber vor allem freuen wir uns darauf, mit Frau Seliwanow in eine neue Zeit zu gehen. ABER: wir brauchen dringend weitere Sängerinnen und Sänger, um den Chor in Schkölen zu erhalten. Da wir inzwischen auch aus den umliegenden Dörfern einige Sänger haben, möchten wir nicht nur die Schkölener ansprechen sondern eben auch die umliegenden Dörfer. Glauben Sie uns, es macht Spaß, in der Gemeinschaft zu singen und zu feiern. Auch Feiern gehört natürlich zu einem funktionierenden Vereinsleben. Sicher ist es eine Überwindung, jeden Mittwoch den Bildschirm gegen eine Chorprobe auszutauschen. Aber die positiven Momente werden Sie ganz schnell von der Richtigkeit Ihrer Entscheidung überzeugen. Kommen Sie doch an einem der nächsten Mittwoche zu uns, wir beginnen immer Uhr im Gemeinderaum unserer Kirche. Erleben Sie Chorgesang hautnah und gestalten Sie unser kulturelles Leben in Schkölen und den umliegenden Dörfern mit. Wir freuen uns auf Sie. Mit Sangesgruß Probezeit: jeden Mittwoch ab Uhr Probeort: Gemeinderaum unserer Kirche Die Schützen Gilde zu Schkölen 1814 e.v. informiert: Schkölener Bogenschützen mit top Ergebnissen Nach hartem Training über ein halbes Jahr unter Leitung von Tanja und Torsten Bremmes konnten die Bogenschützen der Gilde bei der Landesmeisterschaft des TSB e.v. in der Halle in Bad Blankenburg sehr gut abschneiden. In der Disziplin Blankbogen wurde in der Klasse Schüler B Paul-Niklas Bräuner Landesmeister. In der Klasse Schüler A belegten Justin Vogt einen hervorragenden 2. Platz. Gefolgt von Paul-Richard Michel, Erik Landmann und Colin Erdmann. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin alles ins Gold. Jahresfeier ein Erfolg Zur diesjährigen Jahresfeier Ende Januar hatten sich über 45 Schützen und Schützenfreunde im Schützenhaus eingefunden. Bei bester Versorgung und stimmungsvoller Unterhaltungsmusik wurde richtig schön gefeiert. Der Vorstand bedankt sich bei allen Helfern, die diese Veranstaltung zu einem Höhepunkt werden ließen. Auf der Feier wurde auch der Schätzkönig gekürt. David Feiler lag mit nur 14 Cent sehr nahe am tatsächlichen Geldwert! Herzlichen Glückwunsch.

16 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Schweinerei Wir Schützen und auch viele Besucher des Geländes am Schützenhaus schätzen das schöne Ambiente. Ständig wird für Ordnung und Sauberkeit gesorgt. Unverständlich ist, wenn die aufgestellten Papierkörbe von einigen Eltern zum Entsorgen von Windeln genutzt werden. 5 große Einkaufstüten mit benutzten Babywindeln wurden in der letzten Zeit über die Papierkörbe der Gilde entsorgt. Wir möchten, dass diese Sauerei sofort aufhört! Veranstaltungen im I. Quartal KM KSA - TSB KW KK P / R Offener Wettbewerb BDS KW Präz. und Kombi KM KSA -TSB KW ZF P / R Frühlingspokal KW und LW KK, Bogen mittelalterlichen Recht gibt und wie die Sagen um diese besonderen Steine entstanden sind, fanden sie Antworten und geben in Vorträgen und Büchern anderen daran Anteil. Öffnungszeiten RSA Mittwoch und Freitag Samstag und Sonntag bis Uhr bis Uhr Trainingszeiten Bogen Donnerstag ab Uhr, ansonsten siehe Aushang Wir, der Burgverein Schkölen, haben das Ehepaar Künzl deshalb nach Schkölen eingeladen, um die Tradition des jährlichen Geschichtsabends fortzusetzten. In ihrem Vortag am 24. Februar 2017 um Uhr auf dem Ratskellersaal in Schkölen werden wir hören, was es über die hiesigen Steinkreuze zu berichten gibt. So zum Beispiel über das Leben und Denken unserer Vorfahren, über tragische Unfälle, böse Taten und manch jähen Tod. Bei aller Tragik, die in der Historie der Steinkreuze steckt, berichten die Sagen und Geschichten der Steinkreuze jedoch auch oftmals von Mut, Gerechtigkeit und Liebe. Mit zahlreichen Bildmaterial und Illustrationen und der Möglichkeit, Fragen und Anregungen einzubringen wird dieser Vortag sehr lebendig gestaltet werden. Der Burgverein wird in gewohnter Weise den Rahmen bilden, für Speis und Trank sorgen und viel Raum für Gespräche lassen. Der Eintritt ist frei, jedoch freuen wir uns über eine Spende, um die entstehenden Kosten begleichen und die weitere geschichtliche Arbeit gewährleisten zu können. An diesem Abend kann auch unser neu erstelltes Buch zur Geschichte der Schkölener Schule käuflich erworben werden. Wir freuen uns auf einen außergewöhnlichen Abend und laden herzlich ein. Vorausschauend laden wir auch zur Grenzsteinwanderung, am 20. Mai 2017 ein. I.K. Burgverein Schkölen Kindertagesstätten Mit der kleinen roten Henne entdecken die Wiesenknirpse Vollkornprodukte Historisches und Sagenhaftes über Steinkreuze unserer Heimat Es kann geschehen, dass man bei einem Streifzug in der Natur unbemerkt an einem alten Steinkreuz vorübergeht. Es sei denn, man kennt den genauen Standort und vielleicht manche Geschichte darum. Wenn diese, oft unscheinbar einfachen und meist kunstlos gehauenen Steine reden könnten, sie würden uns gewiss zum Innehalten animieren und wahrscheinlich auf ganz besondere Weise berühren. Barbara und Gert Künzl aus Bürgel haben die wunderbare Gabe, solche Steine zum Reden zu bringen. In unzähligen Streifzügen fanden sie deutschlandweit an die Steinkreuze. Sie erforschten ihre Formen, die Bedeutung ihrer Zeichen, den Anlass ihrer Setzung. Auf die Fragen, welche Zusammenhänge es mit IKK-Ernährungsprojekt zu Gast in der in der Kita Heideknirpse in Königshofen Die Kinder aus der Gruppe der Wiesenknirpse der Kindertagestätte Heideknirpse in Königshofen sitzen auf dem Boden im Kreis und lauschen gespannt der Geschichte von der kleinen roten Henne. Die Geschichte hat Frau Michaela Koity mitgebracht, die mit den 4-5 Jährigen das IKK-Ernährungsprojekt Die Kleinen stark machen durchführt. Eine wunderbare Geschichte die den Kleinen vermittelt, wie aus Getreidekörnern Brot hergestellt wird. Viele Arbeitsschritte sind notwendig vom Säen der Körner bis zur Ernte und schließlich dem Kneten und Backen des Teiges. Vor der Arbeit scheuen sich die Vorschulkinder nicht. Beim vermahlen der Getreidekörner sind alle ganz fleißig. Amaranth, Weizen, Dinkel und Hirse verarbeiten die Kinder zu Vollkornmehl. Jetzt noch ein paar Zutaten beigefügt und fertig ist ein Vollkornwaffelteig. Lecker lautet das Fazit der kleinen Gourmets, die gleich die frisch gebackenen Waffeln vernaschen. Spielerisch und interaktiv sind die einzelnen Module des Ernährungsprojektes aufgebaut. Mit Hilfe der Ernährungslok haben die Kinder bereits die verschiedenen Lebensmittelgruppen kennengelernt, berichtet Ines Fritzsche, die Erzieherin der aufgeweckten Gruppe. Liebevoll gestaltet sie mit den Kindern einen Hefter zum

17 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Programm. Fotos, gemalte Bilder und kleine Getreidekörner werden eingeklebt und beschriftet. Eine Erinnerung an die schöne Kindergartenzeit möchte sie den Kindern mitgeben, die bald die Schule besuchen werden. Aber bis dahin gibt es noch viel zu entdecken. Bis Ende Mai läuft das Ernährungsprojekt in der Kita Heideknirpse. Zum Abschluss ist ein Fest geplant, zu dem auch die Eltern eingeladen werden. Neben der Kita Heideknirpse in Königshofen findet das IKK-Ernährungsprojekt auch in der Kita Holzlandknirpse in Hermsdorf statt. Die beiden Einrichtungen werden bei dem Projekt von der Fachstelle für Gesundheitsförderung des Gesundheitsamtes begleitet. Frau Koity mit den Wiesenknirpsen beim Anrühren des Vollkornwaffelteiges In Schkölens Villa Kunterbunt geht s am rund. Zum Tag der offenen Tür laden wir ein. Schauen Sie gern mal bei uns rein. Wir bieten frohes Kinderlachen, lernen den Kleinsten tolle Sachen. Von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr steht unsere Türe offen. Auf neue Anmeldungen wir hoffen. Es gibt zur Zeit noch nen freien Platz für Muttis und Vatis kleinen Schatz. Evangelischer Pfarrbereich Crossen mit den Gemeinden Etzdorf, Thiemendorf, Crossen, Hartmannsdorf, Rauda, Silbitz, Seifartsdorf und Caaschwitz IKK-Ernährungsprojekt zu Gast in der Kita Heideknipse mit Ernährungsexpertin Michaela Koity Kontakt: Pfarramt Crossen An der Pfarre Heideland, OT Etzdorf ulrich.katzmann@t-online.de Alle Infos auch unter: Impressum Amtsblatt der VG Heideland-Elstertal-Schkölen Herausgeber: VG Heideland-Elstertal-Schkölen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Herr Bierbrauer, Gemeinschaftsvorsitzender und die Bürgermeister der 6 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Schkölen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Gottesdienste Mo, Do, Thiemendorf 19:00 Uhr 4 Bibelwochenabende zum Matthäusevangelium Samstag, Etzdorf 17:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, Caaschwitz 09:30 Uhr Gottesdienst Seifartsdorf 10:30 Uhr Gottesdienst Saasa/ Kirche 17:00 Uhr Singen gegen die Angst Konzert zum Lutherjahr Samstag, Hartmannsdorf 16:00 Uhr Gottesdienst Rauda 17:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, Silbitz 09:30 Uhr Gottesdienst Crossen/ 10:30 Uhr Gottesdienst Pfarrhaus Freitag, Etzdorf 18:00 Uhr Gemeindeabend zum Weltgebetstag

18 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Samstag, Eisenberg/ 09:30 Uhr Weltgebetstag für Kinder Markt 11 Caaschwitz 16:00 Uhr Gottesdienst Seifartsdorf 17:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, Thiemendorf 09:00 Uhr Gottesdienst Etzdorf 10:00 Uhr Gottesdienst Di, Fr, Hartmannsdorf 17:30 Uhr 4 Bibelwochenabende zum Matthäusevangelium Di, & Mi, Caaschwitz 19:00 Uhr 2 Bibelwochenabende zum Matthäusevangelium Do, & Fr Seifartsdorf 19:00 Uhr 2 Bibelwochenabende zum Matthäusevangelium Sonstige Veranstaltungen Kinder Kindertreff in Etzdorf am Samstag, den um 09:30 Uhr - Eisenberg, Markt 11, Weltgebetstag für Kinder Erwachsene Bibelgesprächskreise Etzdorf um 18:30 Uhr mittwochs, im Pfarrhaus Etzdorf Caaschwitz Dienstag, um 19:00 Uhr in der Kirche Senioren - Kirchenkaffees Silbitz am Dienstag, um 14:30 Uhr bei Scherfs Hartmannsdorf am Mittwoch, um 14:30 Uhr im Gemeinderaum Etzdorf Crossen am Mittwoch, um 14:30 Uhr im Gemeinderaum Etzdorf Etzdorf am Mittwoch, um 14:30 Uhr im Seifartsdorf Gemeinderaum am Mittwoch, um 19:00 Uhr Treff im Pfarrhaus m. Pfr. Friedrich Musikalische Kreise Posaunenchor Thiemendorf Probe jeden Mittwoch, 19:00 Uhr, Feuerwehr Thiemendorf; Kontakt: Posaunenchor Caaschwitz Probe jeden Montag, 18:30 Uhr, Kirche Caaschwitz; Kontakt: Kirchenchor Crossen Probe ab tägig am Dienstag, 20:00 Uhr, Pfarrhaus Crossen; Kontakt: Evangelischer Pfarrbereich Heideland mit den Gemeinden Königshofen, Gösen, Dothen, Hainchen, Großhelmsdorf,Lindau-Rudelsdorf, Walpernhain, Buchheim Kontakt: Ev.-Luth. Pfarramt Königshofen, Pfarrgasse 1, Königshofen Tel.: , Fax: pfarramt-koenigshofen@gmx.de Gottesdienste und Veranstaltungen: Freitag, 3. März, Uhr Weltgebetstag in der Holzmühle in Kämmeritz mit dem Thema Was ist denn fair von den Philippinen. Samstag, 4. März, 9.30 Uhr bis Uhr Kinderweltgebetstag in Eisenberg, Markt 11 Sonntag, 2. April, Uhr Konfirmanden-Vorstellungs-Gottesdienst in der Stadtkirche in Eisenberg Königshofen Febr Uhr Bibelwoche 05. März Uhr Gottesdienst 19. März Uhr Gottesdienst Lindau 05. März Uhr Gottesdienst zur Eröffnung der Bibelwoche 06. bis 09. März Uhr Bibelwoche 19. März Uhr Gottesdienst 23. März Uhr Dia-Vortrag über Sri Lanka mit Pfr. Gernot Friedrich aus Gera Dothen 26. Febr Uhr Gottesdienst (M. Schmidt) 12. März Uhr Gottesdienst (M. Schmidt) Großhelmsdorf 05. März Uhr Gottesdienst zur Eröffnung der Bibelwoche 06. bis 09. März Uhr Bibelwoche 19. März Uhr Gottesdienst 1. April Uhr Trompetenkonzert mit Schülern des Musikgymnasiums Belvedere, Weimar Walpernhain 26. Febr Uhr Gottesdienst (H. Pabst) 12. März Uhr Gottesdienst (M. Schmidt) 26. März Uhr Gottesdienst (H. Pabst) Hainchen 26. Febr Uhr Gottesdienst (M. Schmidt) 19. März Uhr Gottesdienst Gösen 05. März Uhr Gottesdienst Buchheim 26. Febr Uhr Gottesdienst (H. Pabst) 26. März Uhr Gottesdienst (H. Pabst) Evangelischer Pfarrbereich Schkölen Osterfeld Kontakt: Evangelisches Pfarramt Schkölen, Markt 7, Schkölen Tel: , Fax: , Mail: @kircheschkoelen.de Sprechzeiten: Pfarrer Alex: Do, Uhr und nach Vereinbarung Bärbel Korell (Friedhofsangelegenheiten Schkölen): i.d.r. Do, 9:30-11:30 Uhr alle Infos und Termine auch unter: Gottesdienste Sonntag, Meyhen 09:00 Uhr Gottesdienst (Junghans) Goldschau 10:30 Uhr Gottesdienst (Junghans) Schkölen 10:30 Uhr Gottesdienst (Korell), KiGo Sonntag, Löbitz 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Zschorgula (Pfarrhaus) 10:30 Uhr Gottesdienst (Alex) Sonntag, Haardorf 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Schkölen (Markt 7) 10:30 Uhr Gottesdienst (Alex), KiGo Kleinhelmsdorf 15:00 Uhr Gottesdienst (Alex)

19 Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nr. 2/2017 Mittwoch, (Aschermittwoch) Großgestewitz 19:00 Uhr Andacht mit Zeit für Stille (Srugies-Neureuther) Sonntag, Waldau 09:00 Uhr Gottesdienst (Junghans) Schkölen (Markt 7) 10:30 Uhr Gottesdienst (Junghans), KiGo Sonntag, Löbitz 09:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Schkölen (Markt 7) 10:30 Uhr Gottesdienst (Alex), KiGo, anschl. gemeinsames Mittagessen Goldschau 15:00 Uhr Gottesdienst (Alex) Großgestewitz 16:30 Uhr Gottesdienst (Alex) Sonstige Veranstaltungen Kinder und Jugendliche Boxenstopp - der Kindernachmittag (für Kinder von 6-12 Jahren) - jeden Mittwoch (außer in den Thüringer Ferien) von 16:00-18:00 Uhr in den Gemeinderäumen Markt 7, Schkölen; Infos: Fam. Feustel, oder seil-stark@t-online.de Konfirmandenunterricht (Konfiraum, Markt 7, Schkölen): Konfitage am Sa, / jeweils Uhr Erwachsene und Senioren Frauenhilfe Schkölen (Gemeinderaum Schkölen, Markt 7): Do, 9.3., 14:00 Uhr Die neue Frauenrunde (Pfarrhaus Zschorgula, Zschorgula 31): Mi, / je 16:00 Uhr Hauskreis Bibeltreff : 14tägig dienstags, konkrete Orte und Zeiten über Uwe Junghans (u.junghans@t-online.de, ) Gebet für Kirche, Stadt und Land (Gemeinderaum Schkölen, Markt 7): Do, / 16.3., je 19:30 Uhr Katholische Pfarrgemeinde Eisenberg Pfarrkirche am Friedenspark, Eisenberg Pfarrhaus Jenaer Str. 12, Eisenberg Telefon: / Fax: / kath.pfarrei-eisenberg@t-online.de Reguläre Gottesdienste sonntags 10:30 Uhr Alle Gottesdienste finden in der Pfarrkirche, Am Friedenspark statt. Zeugen Jehovas Veranstaltungen Ort: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Am Tälchen 5, Eisenberg Sonntag,den 19. Februar :00 Uhr Thema: Der Gerichtstag - Ein Anlass zur Furcht oder zur Hoffnung? Sonntag, den 26. Februar :00 Uhr Thema: Diene Jehova mit einem freudigen Herzen Sonntag, den 05. März :00 Uhr Thema: Die Szene dieser Welt wechselt Sonntag, den 12. März :00 Uhr Thema: In all unseren Drangsalen Trost finden Der Eintritt ist immer frei. Sie sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch: Pfarramtssekretär/in gesucht! Zurzeit ist die Stelle der Pfarramtssekretärin / des Pfarramtssekretärs in Schkölen mit Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit zum 1.4. neu zu besetzen. Sie umfasst 4 Stunden/Woche bzw. ab August 10 Stunden/Woche. Die genaue Ausschreibung finden Sie unter oder auf Anfrage im Pfarramt (Kontakt siehe oben). Bewerbungsschluss ist der Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Evangelische Kirchgemeinde Wetzdorf Kontakt: Pfarramt Dorndorf-Steudnitz, Bürgelsche Str.10, Dornburg-Camburg Pfarrer Peter Oberthür Tel ev.pfarramt.dorndorf@freenet.de Gottesdienste Sonntag, Wetzdorf Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus Sonntag, Wetzdorf Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus Sonstige Veranstaltungen Spinnstube Die Spinnstube Wetzdorf lädt alle ein, die sich für Hand- und Bastelarbeiten interessieren und zu Gesprächen über dies und das zusammenkommen wollen. Wir treffen uns 14tägig mittwochs um Uhr im Pfarrhaus. Die nächsten Termine: 8. und 22. Februar sowie 8. und 22. März Kinderkirche Die Kinder sind eingeladen zum Zusammensein im Pfarrhaus am 16. Februar und am 23. März. Beginn: Uhr Posaunenchor Der Posaunenchor Wetzdorf probt dienstags von bis Uhr. Wer Interesse an einem Ständchen für Jubilare hat, setze sich bitte rechtzeitig mit Henry Funke in Verbindung. Tel , mobil , info@ebq-online.de Der Förderverein Exciting Brass bietet auch Musikunterricht in vielen Instrumenten an (z.b. Trompete, Tenorhorn, Bariton, Posaune, Tuba) Bei ausreichendem Interesse könnte eine Kirchenmusikalische Band entstehen. Kontakt: Henry Funke (s.o.) Hilfe bei Suchterkrankungen Die Selbsthilfegruppe Blaues Kreuz Deutschland e.v. in Zeitz bietet seit 18. Januar 2017 ab Uhr und dann weiter alle 14 Tage im Gruppenraum der Evangelischen Kirche, Geraer Straße 8 in Zeitz Gruppenstunden zur Hilfe bei Suchterkrankungen an. Jeder, der an einer Suchterkrankung leidet, kann sich unter der Ruf-Nr / oder 0157/ anmelden. Eckard Schmidt Gruppenleiter Kursauswahl und Dozentensuche Wir suchen dringend Kursleitende, u. a. für Yoga, Wassergymnastik, Pilates, TaiChi/Qigong, Englisch, Deutsch und Portugiesisch. Auswahl an Kursen: - Eisenberg: Englisch (Anfänger): mittwochs, 18:00 Uhr; Senioren: montags, 15:30 Uhr; Mittelstufe: donnerstags, 17:30 Uhr sowie 19:10 Uhr - Hermsdorf: Wirbelsäulengymnastik 50+: montags, 8:35 Uhr, 9:40 Uhr; Autogenes Training: montags, 18:00 Uhr; Yoga 50+: ab März, dienstags, 8:00 Uhr und 9:45 Uhr; Nähen (Anfänger): dienstags, 18:00 Uhr; Malen & Zeichnen: mittwochs, 18:00 Uhr; Entspannung & Meditation: donnerstags, 19:00 Uhr; Latin Aerobic: freitags, 19:30 Uhr; Frühlingszeit ist Entgiftungszeit: 21. Februar, 18:00 Uhr (ein Abend); Tschechisch (Anfänger): ab 15. Februar; Französisch: Für die Reise (ohne Vorkenntnisse): mittwochs, 17:00 Uhr; Mittelstufe: dienstags, 17:15 Uhr; Italienisch mit geringen Vorkenntnissen: montags, 16:15 Uhr, 17:45 Uhr, Anfänger: 19:20 Uhr; Geplant: Glutenfreies Brot backen;laptop-grundkurs ab März; Finanzbuchführung mit Lexware, Fotobuch, Excel - Schkölen: Eine kleine Welskunde: 7. März 2017, 17:30 Uhr Weitere Informationen: Tel und sowie (Gesundheit), Am 25. Februar erscheint unser Frühjahrssemester-Programm im Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises.

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