Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR)

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1 Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) zum Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG Register-Nr.: 4141 LEI-Code: QCMFVLQ4RFRI89

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3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 1 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis... 3 A.1 Geschäftstätigkeit... 3 A.2 Versicherungstechnische Leistung... 5 A.3 Anlageergebnis... 6 A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten... 7 A.5 Sonstige Angaben... 7 B. Governance-System... 8 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System... 9 B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit...15 B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung...16 B.4 Internes Kontrollsystem...21 B.5 Funktion der Internen Revision...23 B.6 Versicherungsmathematische Funktion...23 B.7 Outsourcing...23 B.8 Sonstige Angaben...25 C. Risikoprofil...26 C.1 Versicherungstechnisches Risiko...26 C.2 Marktrisiko...28 C.3 Kreditrisiko...32 C.4 Liquiditätsrisiko...34 C.5 Operationelles Risiko...35 C.6 Andere wesentliche Risiken...36 C.7 Sonstige Angaben...36 D. Bewertung für Solvabilitätszwecke...37 D.1 Vermögenswerte...39 D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen...44 D.3 Sonstige Verbindlichkeiten...48 D.4 Alternative Bewertungsmethoden...52 D.5 Sonstige Angaben...55 E. Kapitalmanagement...56 E.1 Eigenmittel...56 E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung...59 E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung...60 E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen...60 E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung Solvenzkapitalanforderung...60 E.6 Sonstige Angaben...60 Anhang

4 Abkürzungsverzeichnis ALM BaFin BSCR CMS Asset Liability Management (Aktiv-Passiv-Management) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Basic Solvency Capital Requirement (Basissolvenzkapitalanforderung) Compliance-Management-System DVO Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 EIOPA EPIFP HGB IAS IKS KAGB KVAV MCR ORSA OTC European Insurance and Occupational Pensions Authority (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) Expected Profits Included in Future Premiums (bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn) Handelsgesetzbuch International Accounting Standards (Internationale Rechnungslegungsstandards) Internes Kontrollsystem Kapitalanlagegesetzbuch Krankenversicherungsaufsichtsverordnung Minimum Capital Requirement (Mindestkapitalanforderung) Own Risk and Solvency Assessment (unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung) Over the Counter (außerbörslicher Handel) PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. SCR SFCR S II VAG VJ Vt. Solvency Capital Requirement (Solvenzkapitalanforderung) Solvency and Financial Condition Report (Bericht über Solvabilität und Finanzlage) Solvency II Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, neue Fassung gültig ab 01. Januar 2016 (Versicherungsaufsichtsgesetz) Vorjahr versicherungstechnisch

5 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report; kurz: SFCR) ist Teil des Berichtswesens unter Solvency II. Er wird jährlich erstellt und veröffentlicht. Der SFCR dient der Offenlegung von qualitativen und quantitativen Informationen zum Governance-System und zur Solvenz- und Finanzlage der. gegenüber der Öffentlichkeit und trägt somit zur Umsetzung des Transparenzanspruches von Solvency II bei. Die Inhalte und ihre Gliederung sind aufsichtsrechtlich vorgegeben. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das vergangene Geschäftsjahr, welches am abgeschlossen wurde. Im Folgenden wird der Bericht kurz zusammengefasst. A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Der erste Abschnitt enthält allgemeine Informationen zur Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur sowie eine Zusammenfassung des Geschäftsergebnisses für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die (im Folgenden Mecklenburgische Krankenversicherung) ist ein Tochterunternehmen der Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Sie zeichnet ihr Geschäft ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und stellt ihren Kunden privaten Krankenversicherungsschutz zur Verfügung. Mit der Einbindung der Mecklenburgischen Krankenversicherung in die Konzernstruktur der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe finden auch die Unternehmensgrundsätze eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Anwendung. Im Rahmen eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird die Muttergesellschaft sowohl an Gewinnen als auch Verlusten beteiligt. Ggf. kann somit ein Teil der erzielten Erträge zur Stärkung der Eigenkapitalbasis verwendet werden. Die Gesellschaft hat erneut ein gutes Geschäftsergebnis erzielt. Die gebuchten Bruttobeiträge erreichten insgesamt Tsd. Euro 1 (VJ: Tsd. Euro). Der Jahresüberschuss in Höhe von 600 Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro) wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung - zur weiteren Substanzstärkung den Gewinnrücklagen zugewiesen (VJ: 600 Tsd. Euro). B. Governance-System Das Governance-System stellt die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen sicher und unterstützt eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens. Dazu gehören insbesondere eine angemessene, transparente Organisationsstruktur mit einer klaren Zuweisung und einer angemessenen Trennung der Zuständigkeiten. Im Abschnitt B wird eine detaillierte Darstellung der Struktur des Governance-Systems der Mecklenburgischen Krankenversicherung gegeben. Insgesamt ist das Governance- System der Gesellschaft der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten inhärenten Risiken angemessen eingerichtet. 1 Sämtliche Geldbeträge werden der aufsichtsrechtlichen Anforderung folgend in Tausend (Tsd.) Euro dargestellt. Hierdurch kann es bei der Berechnung von Summen ggf. zu minimalen Rundungsdifferenzen kommen. Seite 1 von 60

6 C. Risikoprofil Abschnitt C stellt das Risikoprofil der Gesellschaft dar und gibt somit einen Überblick über die Risiken, denen die Mecklenburgische Krankenversicherung ausgesetzt ist. Wie für Versicherungsunternehmen typisch wird das Risikoprofil der Gesellschaft insbesondere von versicherungstechnischen Risiken und Marktrisiken dominiert. Die Mecklenburgische Krankenversicherung verfolgt eine differenzierte Kapitalanlagepolitik mit dem Ziel, die Ansprüche der Versicherungsnehmer jederzeit erfüllen zu können und die Fortführung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu gewährleisten. Die Analyse der Risikolage auf Jahressicht zeigt, dass sowohl die Einzelrisiken als auch das Risikoprofil der Gesellschaft durch adäquate Risikosteuerungsmaßnahmen beherrscht werden. Die Risiken aus dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld können langfristig aufgrund der Beitragsanpassungsmöglichkeit mit einer damit einhergehenden Rechnungszinsanpassung beherrscht werden. D. Bewertung für Solvabilitätszwecke Die Regelungen von Solvency II fordern eine ökonomische, marktnahe Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dieser Abschnitt beinhaltet eine Beschreibung der Grundlagen, Methoden und Hauptannahmen zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der für Solvabilitätszwecke aufzustellenden Solvabilitätsübersicht und erläutert wesentliche Unterschiede zur Bewertung nach HGB. E. Kapitalmanagement Abschließend gibt der Bericht einen Überblick über die sich aus dem Risikoprofil ergebenden Kapitalanforderungen und den zu ihrer Bedeckung zur Verfügung stehenden Eigenmitteln. Zur Berechnung der Kapitalanforderungen nutzt die Gesellschaft die sogenannte Standardformel. Im Berichtszeitraum überdeckten die Eigenmittel jederzeit die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, kurz: SCR) deutlich. So lag die SCR-Bedeckungsquote bei 376 % (VJ: 403 %). Auch unter Berücksichtigung von Stressszenarien war stets eine auskömmliche Bedeckung gegeben. Anhang Das Berichtswesen unter Solvency II beinhaltet neben den narrativen Berichten auch quantitative Berichtsformulare (Quantitative Reporting Templates, kurz: QRT). Diese werden regelmäßig an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Der Anhang dieses Berichts enthält die von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen QRT zum Sie enthalten detaillierte Informationen über Rückstellungen, Kapitalanlagen, LTG-Maßnahmen, Solvenzkapitalanforderungen und Eigenmittel. Seite 2 von 60

7 A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis A.1 Geschäftstätigkeit A.1.1 Allgemeine Angaben Die Mecklenburgische Krankenversicherung mit Sitz in Hannover ist eine Aktiengesellschaft. Die Aktien sind zu 100 % im Besitz der Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Die Mecklenburgische Krankenversicherung ist rechtlich und organisatorisch mit dem Mutterunternehmen verbunden. Die Gesellschaft unterliegt der aufsichtsrechtlichen Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Verwaltungs- und Rechnungslegungsvorschriften wurden im Geschäftsjahr von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft. Kontaktdaten Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhrberger Straße Hannover Postfach Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / poststelle@bafin.de D poststelle@bafin.d .de A.1.2 Unternehmensstruktur Mit der Einbindung der Mecklenburgischen Krankenversicherung in die Konzernstruktur der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe finden auch die Grundsätze der Unternehmensführung eines VVaG Anwendung. Folgende Abbildung stellt die Unternehmensstruktur dar. Seite 3 von 60

8 Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit Gründung % Mecklenburgische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Gründung % Mecklenburgische Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft Gründung % Mecklenburgische Vermittlungs-GmbH 100% Mecklenburgische Rechtsschutz-Service-GmbH 100% Mecklenburgische Liegenschafts-GmbH A.1.3 Wesentliche Geschäftsbereiche und Regionen Die Mecklenburgische Krankenversicherung zeichnet ihr Geschäft ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und bietet ihren Kunden privaten Krankenversicherungsschutz in nachstehenden Geschäftsbereichen an. Geschäftsbereiche nach Solvency II Krankenversicherung Krankheitskostenversicherung Versicherungsart Krankheitskostenvollversicherung Krankentagegeldversicherung Selbstständige Krankenhaustagegeldversicherung Ergänzende Pflegezusatzversicherung Sonstige selbstständige Teilversicherungen Pflegepflichtversicherung Auslandsreisekrankenversicherung A.1.4 Wesentliche Geschäftsvorfälle Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Geschäftsvorfälle, die sich erheblich auf die Mecklenburgische Krankenversicherung ausgewirkt haben. Seite 4 von 60

9 A.2 Versicherungstechnische Leistung A.2.1 Versicherungstechnische Leistung Gesamt Die Beitragseinnahmen erreichten im Geschäftsjahr 2018 insgesamt Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro). Mit einem erzielten Rohüberschuss in Höhe von Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro) hat die Mecklenburgische Krankenversicherung erneut ein gutes Ergebnis erzielt. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro) zugeführt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 600 Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro) wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung zur weiteren Substanzstärkung den Gewinnrücklagen zugewiesen (VJ: 600 Tsd. Euro). A.2.2 Versicherungstechnische Leistung nach Geschäftsbereichen Folgende Tabelle stellt die versicherungstechnische Leistung je Geschäftsbereich nach Solvency II dar. Die dargestellten Daten basieren auf den Vorgaben zum Meldebogen S Alle Positionen sind nach den handelsrechtlichen Vorgaben bewertet. Versicherungstechnische Leistung nach Geschäftsbereichen (netto) [in Tsd. Euro] Verdiente Beiträge Aufwendungen für Versicherungsfälle Veränderung sonst. versicherungstechnischer Rückstellungen Angefallene Aufwendungen Krankenversicherung Krankheitskostenversicherung Detailliertere Informationen zu Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen sind dem Meldebogen S im Anhang des Berichtes zu entnehmen. Das Meldeformular S gibt keinen vollständigen Überblick über die Prämien, Forderungen und Aufwendungen aus Sicht des HGB. Das versicherungstechnische Ergebnis (HGB) der Mecklenburgischen Krankenversicherung in Höhe von Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro) kann daher nicht unmittelbar aus diesem Meldeformular abgeleitet werden. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle sind insgesamt im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Der Anstieg der verdienten Beiträge wurde im Wesentlichen durch ein Bestandswachstum in der Krankheitskostenvollversicherung sowie Krankentagegeldversicherung und durch die anhaltend positive Entwicklung der Zahnzusatzversicherungstarife begünstigt. A.2.3 Versicherungstechnische Leistung nach Regionen Das Geschäft wurde ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland gezeichnet. Gemessen an den Beitragseinnahmen verteilt sich der Versicherungsbestand der Gesellschaft auf folgende Regionen in Deutschland: Seite 5 von 60

10 Beitragseinnahmen nach Regionen [Werte in Tsd. Euro] Regionale Aufteilung Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz Thüringen und Sachsen Schleswig-Holstein und Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachen und Bremen Bayern, Baden-Württemberg und Saarland Hessen Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin Gesamt Die Tabelle zeigt, dass der gesamte Versicherungsbestand der Gesellschaft innerhalb Deutschlands gut diversifiziert ist. A.3 Anlageergebnis A.3.1 Erträge und Aufwendungen Die Kapitalanlagen der Mecklenburgischen Krankenversicherung konnten im Geschäftsjahr ein Ergebnis in Höhe von Tsd. Euro (VJ: Tsd. Euro) erzielen. Das entspricht einer Nettoverzinsung von 1,7 %. Kapitalanlageergebnis [in Tsd. Euro] Erträge Laufende Erträge aus Kapitalanlagen Erträge aus Zuschreibungen und Abgang von Kapitalanlagen sowie Gewinnabführungsverträgen 0 62 Aufwendungen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen Abschreibungen auf Kapitalanlagen/ Verluste, Aufwendungen aus dem Abgang von Kapitalanlagen Kapitalanlageergebnis Die Aufwendungen für Kapitalanlagen sind auf 739 Tsd. Euro (VJ: 247 Tsd. Euro) gestiegen. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Abschreibungen auf Kapitalanlagen zusammen. Insgesamt liegt das Kapitalanlageergebnis somit unter Vorjahresniveau. Die folgende Darstellung zeigt die Erträge und Aufwendungen pro Anlageklasse. Im Berichtsjahr investierte die Gesellschaft ausschließlich in Organismen für gemeinsame Anlagen (Investmentfonds) und Anleihen. Seite 6 von 60

11 Erträge und Aufwendungen nach Anlageklassen [in Tsd. Euro] Organismen für Gemeinsame Anlagen Anleihen Aufwand Ertrag In dieser Abbildung nicht dargestellt sind Vermögensverwaltungskosten und sonstige Aufwendungen in Höhe von 128 Tsd. Euro (VJ: 143 Tsd. Euro), die sich nicht den einzelnen Anlageklassen zuordnen lassen. A.3.2 Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste Da die Mecklenburgische Krankenversicherung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) bilanziert, werden keine direkt im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste erfasst. A.3.3 Anlagen in Verbriefungen Anlagen in Verbriefungspositionen wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt und sind im Planungszeitraum nach aktuellem Stand auch nicht beabsichtigt. A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten Die Mecklenburgische Krankenversicherung hatte im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen im sonstigen Ergebnis. Insgesamt lag der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen im Berichtsjahr bei Tsd. Euro. A.5 Sonstige Angaben Weitere relevante Informationen zur Geschäftstätigkeit der Mecklenburgischen Krankenversicherung bestehen nicht. Seite 7 von 60

12 B. Governance-System Das Governance-System ist einheitlich für alle Gesellschaften der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe eingerichtet. Es stellt die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen sicher und unterstützt eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens. Dazu gehören insbesondere eine angemessene, transparente Organisationsstruktur mit einer klaren Zuweisung und einer angemessenen Trennung der Zuständigkeiten sowie ein wirksames unternehmensinternes Kommunikationssystem. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine wesentlichen Änderungen des Governance- Systems. Die Position eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds wurde neu besetzt (siehe Abschnitt B.1.1). Die Anforderungen an die Funktionstrennung sind erfüllt. Die folgende Abbildung stellt die Hauptbestandteile des Governance-Systems nach Solvency II dar. Diese werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Schlüsselfunktionen Governance- System Internes Kontrollsystem Organisationsstruktur Risikomanagementsystem und ORSA fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit Ausgliederung Seite 8 von 60

13 B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System B.1.1 Aufbau des Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgans Die folgende Abbildung stellt die Organe der Gesellschaft dar. Vorstand Aufsichtsrat Leitungsorgan Entscheidung über Ziele und Strategien informiert und berichtet bestellt, berät, überwacht Kontrollorgan berichtet entlastet berichtet entlastet Hauptversammlung Hauptversammlung Sämtliche Aktien der Mecklenburgischen Krankenversicherung werden durch die Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. als Alleinaktionärin gehalten. Die Alleinaktionärin übt ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung aus. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn dies von mindestens einem Drittel der Delegierten verlangt wird. Die Hauptversammlung beschließt dabei über: Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Verwendung des Bilanzgewinns Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Vergütung Feststellung des Jahresabschlusses in den im Gesetz vorgesehenen Fällen Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Daneben ist er insbesondere für die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie für die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses auf Einzel- und Konzernebene zuständig. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Seite 9 von 60

14 Aufsichtsrat Georg Zaum Vorsitzender ehem. Vorstandsvorsitzender der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe Hannover Harald Nitschke stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. (agr.), Ramin Lorenz Bahlsen Kaufmann, Burgdorf Rainer Husch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Brühl Prof. Dr. Torsten Körber Universitätsprofessor, Göttingen Dr. Ursula Lipowsky Mitglied der Verbandsaufsicht des Verbandes der Diözesen Deutschlands, München Der Aufsichtsrat tritt mindestens dreimal im Kalenderjahr zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen einberufen. Vorstand Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und legt Ziele und Strategien fest. Nach 8 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Mitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Eine vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand der Mecklenburgischen Krankenversicherung legt die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Dabei sind die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Funktionstrennung erfüllt. Folgende Abbildung stellt die Ressortverteilung zum dar. Seite 10 von 60

15 Vorstand Thomas Flemming Dirk von der Wroge 1 Vorsitzender Rechnungswesen Recht Interne Revision Risikomanagement Vertrieb Marketing Heinrich Gudehus Dr. Werner van Almsick Landwirtschaft Schadenbearbeitung Informationstechnologie Kapitalanlage Allgemeine Verwaltung Knut Söderberg Personal Lebensversicherung Krankenversicherung Toren Grothe Kraftfahrtversicherung Gewerbe und Privat Rechtsschutzversicherung Rückversicherung 1 Zum ist Herr Dirk von der Wroge im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Seit dem verantwortet Herr Knut Söderberg das Ressort. Der Vorstand tritt in der Regel zweimal monatlich zusammen. Hierbei berichten die Vorstandsmitglieder umfassend über die Planungen und Entwicklungen in ihren Ressorts. Die Satzung der Mecklenburgischen Krankenversicherung legt fest, dass u. a. folgende Maßnahmen und Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen: Einforderung von Einzahlungen auf die Aktien Entnahme aus Rücklagen Erwerb und Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen sowie zur Einräumung von Rechten Dritter an Vermögenswerten der Gesellschaft, sofern im Einzelfall der Betrag von einer Million Euro überschritten wird Bestellung des Verantwortlichen Aktuars Bestellung von Prokuristen Erlass oder Änderung einer Versorgungsordnung Ausschüsse und Komitees Zur Unterstützung haben Aufsichtsrat und Vorstand Ausschüsse (Aufsichtsrat) und Komitees (Vorstand) eingerichtet. Auch für Ausschüsse und Komitees sind Geschäftsordnungen festgelegt. Zur Gewährleistung einer effektiven Arbeit des Aufsichtsrats hat dieser einen Personalausschuss sowie einen landwirtschaftlichen Beirat gebildet. Seite 11 von 60

16 Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende und zwei weitere vom Aufsichtsrat gewählte Mitglieder an. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Vorsitzender des Personalausschusses. Der Personalausschuss bereitet Personalentscheidungen für den Aufsichtsrat der Mecklenburgischen Krankenversicherung vor. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung trägt der Vorstand dafür Sorge, dass die Versicherungsunternehmen der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe über Strategien, Prozesse, Verfahren, Funktionen und Konzepte im Risikomanagement verfügen, die den aufsichtsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Unterstützt wird er dabei vom Risikokomitee. Das Risikokomitee übernimmt Aufgaben, die der Erfüllung oder Unterstützung der Risikomanagementfunktion dienen. Die Themen werden von den Mitgliedern eingebracht, wodurch sichergestellt wird, dass das Komitee wichtige Entscheidungen des Vorstandes vorbereiten kann. Das ALM 2 -Komitee verantwortet und steuert den Aufbau, die Weiterentwicklung und die regelmäßige Durchführung des ALM-Prozesses mit dem Ziel, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die strategische Ausrichtung der Kapitalanlagepolitik der Gesellschaften zu ermitteln und für die Risikostrategien und den jeweiligen Gesamtsolvabilitätsbedarf angemessene Risikogrößen bereitzustellen. B.1.2 Schlüsselfunktionen Zum Governance-System gehören auch die sogenannten Schlüsselfunktionen, welche insbesondere eine angemessene und von den risikoaufbauenden Bereichen unabhängige Überwachung und Kontrolle im Unternehmen sicherstellen sollen. Die Inhaber der Schlüsselfunktionen müssen besonderen Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit (siehe Abschnitt B. 2) entsprechen, bestimmte Berichtswege einhalten und funktionsspezifische Aufgaben wahrnehmen. Folgende Schlüsselfunktionen sind bei der Mecklenburgischen eingerichtet: Compliance-Funktion Funktion der internen Revision Risikomanagementfunktion Versicherungsmathematische Funktion Weitere Schlüsselfunktionen liegen nicht vor. Die Schlüsselfunktionen stehen gleichrangig und gleichberechtigt nebeneinander, ohne einander weisungsbefugt zu sein und agieren unabhängig von den Risikoträgern. Sie verfügen über alle erforderlichen Ressourcen und Befugnisse, um ihrer Aufgabe als Governance-Funktion nachkommen zu können. Sie haben ein Recht auf alle Informationen, die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben und Pflichten relevant sind. Die organisatorischen Einheiten sind verpflichtet, die Schlüsselfunktionen zeitnah, ggf. auch adhoc, über relevante Vorgänge zu informieren. Um einen kontinuierlichen Austausch der Schlüsselfunktionen sicherzustellen, finden regelmäßige Treffen zwischen den Funktionsinhabern statt. Die verantwortlichen Inhaber der Schlüsselfunktionen werden operativ durch weitere Mitarbeiter unterstützt. Zuständigkeiten und Ressourcen der Schlüsselfunktionen werden in unternehmensinternen Richtlinien klar geregelt und im Folgenden kurz dargestellt. Compliance-Funktion Die Compliance-Funktion ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Anforderungen des Internen Kontrollsystems (siehe Abschnitt B.4.2) und nimmt in diesem Rahmen vor allem folgende Aufgaben wahr: 2 Asset Liability Management (Aktiv-Passiv-Management) Seite 12 von 60

17 Überwachung von Prozessen zur Erkennung und Vermeidung von Rechts- und Reputationsrisiken Überwachung der widerspruchsfreien Ausgestaltung und regelmäßigen Überprüfung der nach Solvency II aufzustellenden Richtlinien Sicherstellung der Kommunikation und Vermittlung compliance-relevanter Themen Mindestens einmal jährlich werden alle wesentlichen Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Im Bedarfsfall informiert die Compliance-Funktion den Vorstand mittels anlassbezogener ad-hoc-berichte. Funktion der internen Revision Die Funktion der internen Revision erbringt objektive und unabhängige Prüfungsleistungen, die auf die Einhaltung der Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse ausgerichtet sind. Grundlage für die Auswahl der Prüfungsgebiete ist ein prozess- und risikoorientierter Prüfungsansatz. Prüfungsplanung, -methoden und -qualität werden fortlaufend überwacht und weiterentwickelt. Im Einzelnen wird in der gesamten Versicherungsgruppe systematisch geprüft, ob die Zielvorgaben der Unternehmensleitung zur Geschäfts- und Risikostrategie ordnungsgemäß umgesetzt werden, das Interne Kontrollsystem angemessen und funktionsfähig ist, die externen Bestimmungen eingehalten werden die internen Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Vorschriften eingehalten werden und/oder Fraud-Verdachtsfälle begründet sind. Die Ausgestaltung/Umsetzung der Funktion der internen Revision innerhalb des Governance-Systems sowie Berichtswege werden in Abschnitt B.5 näher erläutert. Risikomanagementfunktion Die Risikomanagementfunktion befördert die Entwicklung des Risikomanagementsystems (siehe Abschnitt B.3) und ist dabei insbesondere für folgende Aufgaben zuständig: Unterstützung des Vorstands bei der Umsetzung des Risikomanagementsystems Mitwirkung bei der operativen Durchführung hinsichtlich Risikobewertung und -analyse und Funktionsausübung zur Risikoüberwachung und -berichterstattung wesentlicher Risiken Koordinierung des ORSA-Prozesses (siehe Abschnitt B.3.3) im Rahmen des Risikokomitees Mitwirkung im Risikokomitee Die Risikomanagementfunktion berichtet dem Vorstand über die Gesamtrisikosituation und überwacht die gruppenweite Einhaltung der risikostrategischen Vorgaben. Weitere Informationen zum Risikomanagementsystem werden im Abschnitt B.3.2 dargestellt. Versicherungsmathematische Funktion Die versicherungsmathematische Funktion koordiniert die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II und nimmt in diesem Rahmen folgende Aufgaben wahr: Überwachung und Bewertung der Prozesse und Verfahren zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen Einschätzung bzgl. festgestellter Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten Berichterstattung an den Vorstand bzgl. Angemessenheit und Verlässlichkeit der Berechnungen Stellungnahme zur Zeichnungs- und Annahme- und auch zur Rückversicherungspolitik Seite 13 von 60

18 Mitwirkung im Risikokomitee Die Ausgestaltung/Umsetzung der versicherungsmathematischen Funktion innerhalb des Governance-Systems sowie Berichtswege werden in Abschnitt B.6 näher erläutert. B.1.3 Vergütungspolitik Die Vergütungspolitik der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. So strebt sie einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Mitglieder bzw. der Versicherungsnehmer an preiswertem und bedarfsgerechtem Versicherungsschutz und der notwendigen Sicherheit der Unternehmensgruppe an. Interne Vergütungsleitlinien legen die Grundsätze der Vergütungspolitik fest. Auf allen Unternehmensebenen überwiegt der Anteil der fixen Vergütung. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile sind abhängig vom Beitrags- und Bestandswachstum sowie vom Ergebnis der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe. Auf diese Weise verfolgt die Vergütungspolitik nicht den kurzfristigen unternehmerischen Erfolg, sondern ist auf Langfristigkeit, Angemessenheit und Transparenz ausgerichtet, um als Versicherungsgruppe im Wettbewerb bestehen zu können. Aufsichtsrat Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und beinhaltet neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung. Die Aufsichtsratsmitglieder haben keinen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, Zusatzrenten oder Vorruhestandsregelungen. Vorstand Die Bestandteile der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr angepasst. Während im Vorjahr zusätzlich zur Grundvergütung und dem Festbezug eine erfolgsabhängige Tantieme gezahlt wurde, ist diese mit Wirkung zum durch einen Festbezug II abgelöst worden. Es bestehen somit keine variablen Vergütungsbestandteile. Die Höhe des Festbezugs II wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Dienstverträge beinhalten zudem Zusagen auf betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe eines Versorgungswerkes. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Vorstandes für die Dauer ihrer Vorstandstätigkeit ein Dienstfahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Angestellte im Innen- und Außendienst Für alle Angestellten des Innendienstes gilt grundsätzlich der Tarifvertrag für die private Versicherungswirtschaft. Nach jährlicher Prüfung durch den Vorstand erhalten die Angestellten eine freiwillige Aufstockung der tarifvertraglichen Sonderzahlungen. Leitende Angestellte mit Prokura erhalten neben ihrem Grundgehalt eine erfolgsabhängige Tantieme, welche sich aus der Höhe bestimmter Bilanzpositionen der Konzernhandelsbilanz der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe bestimmen. Der Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung beträgt durchschnittlich 26 %. Individuelle und kollektive Erfolgskriterien für variable Vergütungsbestandteile der angestellten Außendienstmitarbeiter ergeben sich aus einer Erfolgsbeteiligung. Für den Leiter einer Bezirksdirektion bzw. eines Vertriebsbüros umfasst die Erfolgsbeteiligung neben der Erfüllung der Geschäftsplanziele der Bezirksdirektion als weiteres Qualitätskriterium das Geschäftsergebnis einer Bezirksdirektion. Darüber hinaus erhalten die angestellten Außendienstmitarbeiter der zweiten Führungsebene noch ein aufgabenbezogenes Ziel je nach Verantwortungsbereich. Seite 14 von 60

19 Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe gewährt ihren Angestellten nach Maßgabe von Versorgungswerken eine zusätzliche Versorgung als betriebliche Altersversorgung. B.1.4 Wesentliche Transaktionen mit Anteilseignern Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Transaktionen zwischen Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, und Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats durchgeführt. B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit B.2.1 Beschreibung der Anforderungen Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben, müssen aufgrund der damit verbundenen Verantwortung spezifische Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit ( fit & proper ) erfüllen. Zu dem Personenkreis gehören: Mitglieder des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstandes Inhaber der Schlüsselfunktionen Eine interne Richtlinie legt die notwendigen Prozesse und Verfahren zur Gewährleistung und Überprüfung dieser Anforderungen fest. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands weisen durch abgeschlossene Hochschulausbildungen, nachgewiesene Kenntnisse in vergleichbaren bzw. einschlägigen Sachgebieten oder umfassende Fortbildungen tiefgehende theoretische und praktische Kenntnisse in den relevanten Sachgebieten vor. Darüber hinaus verfügen die genannten Personengruppen in ihrer Gesamtheit über ausreichende Kenntnisse in folgenden Bereichen: Versicherungs- und Finanzmärkte Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell Governance-System Finanz- und versicherungsmathematische Analyse Aufsichtsrecht Die fachspezifischen Anforderungen an die Inhaber der Schlüsselfunktionen variieren inhaltlich. So müssen die verantwortlichen Personen eine für die jeweilige Funktion erforderliche fachliche Aus- und ggf. Fortbildung vorweisen. Für die versicherungsmathematische Funktion ist ein abgeschlossenes mathematisches Hochschulstudium erforderlich, während die Ausübung der Compliance-Funktion ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften erfordert. Die Befähigung zur Organisation und Leitung der Schlüsselfunktion sollte idealerweise durch bisherige Erfahrungen, etwa im Rahmen von Projekten, nachgewiesen werden. B.2.2 Beurteilungsverfahren Für alle vorgenannten Positionen gilt gleichermaßen, dass sie die erforderliche Integrität und finanzielle Solidität auf- und nachweisen müssen. Zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit geben die Personengruppen gegenüber der BaFin differenzierte Angaben zur eigenen Person ab und legen ein Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor. Zusätzlich wird geprüft, ob Interessenskonflikte vorliegen. Die Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt grundsätzlich im Rahmen der erstmaligen Aufgabenübertragung und wird zukünftig min- Seite 15 von 60

20 destens im Abstand von fünf Jahren überprüft. Ein Anlass zu einer Neubeurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit liegt vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass die Person das Unternehmen davon abhält, seine Geschäftstätigkeit auf die Art auszuüben, die mit den anwendbaren Gesetzen vereinbar ist. B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung Die Mecklenburgische Krankenversicherung hat ein Risikomanagementsystem etabliert, das in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, durch eine angemessene interne Berichterstattung berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem umfasst Strategien, Prozesse und interne Meldeverfahren, die erforderlich sind, um bestehende oder potentielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu analysieren, zu steuern und zu überwachen sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten. Die folgenden Abschnitte beschreiben die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Mecklenburgischen Krankenversicherung. B.3.1 Risikomanagementsystem einschließlich Risikomanagementfunktion Der methodische und prozessuale Rahmen des Risikomanagementsystems der Mecklenburgischen Krankenversicherung ist entsprechend den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen gemäß Solvency II ausgestaltet. Ausgangspunkt der Risikoüberlegungen ist die Unternehmens- und Geschäftsstrategie, also die grundsätzliche Positionierung der Gesellschaft im Markt. Darauf aufbauend ist eine Risikostrategie formuliert, welche jährlich durch den Vorstand geprüft und gegebenenfalls an die aufsichtsrechtlichen Entwicklungen oder an das risikopolitische Umfeld angepasst wird. Ein erfolgreicher Geschäftsbetrieb erfordert eine den eingegangenen Risiken angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln, sodass die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft dauerhaft gegeben ist. Das Erreichen der Unternehmens- und Geschäftsziele kann gefährdet sein, wenn die wesentlichen Risiken nicht laufend beobachtet werden und somit nicht angemessen berücksichtigt werden können. Aufgrund ihrer Bedeutung und ihres bereichsübergreifenden Einflusses werden diese Risiken, die in Teilen auch in der Standardformel nach Solvency II abgebildet sind, durch das übergeordnete Überwachungssystem des Risikomanagements überwacht und durch den Vorstand gesteuert. Das Management von Risiken ist nicht allein Aufgabe einer einzelnen Abteilung, sondern ständige Aufgabe aller Risikoverantwortlichen. Das Risikomanagement wird durch die gesamte Organisation getragen. Die Prozesse im dezentralen Risikomanagement sind in die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation sowie die bestehenden Berichtswege integriert. Die Vorgaben formuliert der Vorstand, die Umsetzung in den Abteilungen erfolgt nach Vorgabe der Ressortverantwortlichen. Die Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt B.1.2) und das Risikokomitee sind zentrale Funktionen im Risikomanagementsystem. Die Leitung der Direktionsabteilung Risikomanagement übernimmt die Schlüsselfunktion Risikomanagementfunktion für die Versicherungsgesellschaften der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe und die Gruppe selbst. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Risikomanagementfunktion ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht für die Bereiche, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben relevant sind. Dazu zählen insbesondere: Bereiche, die das versicherungstechnische Geschäft (inkl. der Rückversicherung) verantworten Seite 16 von 60

21 ALM-Komitee (siehe Abschnitt B.1) Liquiditätsmanagement B.3.2 Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess dient der Identifikation, Bewertung, Analyse, Steuerung sowie Überwachung eingegangener oder potenzieller Risiken auf Einzel- und aggregierter Basis und der Berichterstattung darüber. Das System der Risikofrüherkennung basiert dabei auf drei Säulen: der Risikoinventur, dem Berichtswesen sowie der regelmäßig aktualisierten Ergebnisprognose. Die Komponenten werden ständig weiterentwickelt und an die internen und externen Anforderungen angepasst. Überwachung Identifikation Steuerung Analyse & Bewertung Risikoidentifikation Grundlage für die Überwachung der Risiken ist die turnusmäßige Risikoidentifikation. Die Risikoidentifikation erfolgt im Rahmen der jährlichen Risikoinventur. Die Erkenntnisse aus laufenden Prozessen, wie der unternehmensindividuellen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, Asset Liability Management (ALM), Disposition, Kapitalanlage-Risikocontrolling oder Prognoserechnungen, werden im Prozess der Risikoidentifikation berücksichtigt. Externe Erkenntnisse, wie anerkanntes Branchen-Know-how aus relevanten Gremien oder Arbeitsgruppen, fließen in den Prozess ein. Risikoanalyse und -bewertung Auf Grundlage von Berechnungen und Expertenschätzungen werden diese Risiken durch die Risikoverantwortlichen bewertet. Grundsätzlich wird jedes identifizierte und als wesentlich eingestufte Risiko quantitativ bewertet. Risiken, für die eine quantitative Risikomessung nicht oder nach derzeitigem Stand nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, werden qualitativ bewertet (z. B. strategische oder Reputationsrisiken). Risikosteuerung Die identifizierten und analysierten Risiken werden bewusst eingegangen, übertragen, vermieden oder reduziert. Dabei werden die Kapitalbedarfe und die Kapitalausstattung berücksichtigt. Die unmittelbare Steuerung von Risiken ist Aufgabe der operativen Geschäftsbereiche. Laufende und geplante Maßnahmen zur Risikosteuerung im dezentralen Risikomanage- Seite 17 von 60

22 ment werden im Rahmen der Risikoinventur an die Abteilung Risikomanagement berichtet. Risikoüberwachung Die Überwachung aller identifizierten wesentlichen Risiken erfolgt durch die Abteilung Risikomanagement. Dies beinhaltet unter anderem die Überwachung der Umsetzung der Risikostrategie, der Einhaltung der definierten Limite und Schwellenwerte sowie der risikorelevanten Methoden und Prozesse. Wichtige Aufgabe der Risikoüberwachung ist es zudem festzustellen, ob die Vorgaben des Vorstands zur Risikosteuerung eingehalten wurden und die Maßnahmen wirksam sind. Kommunikation und Berichterstattung Die Unternehmenskultur fördert eine transparente Risikokommunikation sowie einen offenen Umgang mit Risiken. Flache Hierarchien und eine von Offenheit geprägte Führungskultur sorgen für eine effiziente Kommunikation mit dem Vorstand. Ein interner Risikobericht gibt systematisch und zeitnah über alle wesentlichen Risiken und deren potenzielle Auswirkungen Auskunft. Risikorelevante Steuerungsgrößen werden zusammengefasst, sodass die bestehenden Steuerungskreise und die unterschiedlichen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit berücksichtigt werden. Ergänzend erfolgt im Bedarfsfall eine Sofortberichterstattung über wesentliche, kurzfristig auftretende Risiken. Darüber hinaus informiert der jährliche Bericht über die Ergebnisse der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (siehe Abschnitt B.3.3) detailliert über das Risikoprofil der Gesellschaft. Der Bericht wird vom Vorstand genehmigt und den Mitgliedern des Aufsichtsrats, Abteilungsleitern sowie der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt. B.3.3 Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) ORSA-Prozess Zum Risikomanagementsystem gehört auch die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment; kurz: ORSA). Dieser Prozess wird von der Risikomanagementfunktion im Rahmen des Risikokomitees angestoßen und koordiniert. Im Kern geht es darum, das unternehmensindividuelle Risikoprofil und den daraus resultierenden Risikokapitalbedarf kontinuierlich zu analysieren, zu bewerten und mit dem aufsichtsrechtlich geforderten Risikokapitalbedarf (siehe Abschnitt E.2) zu vergleichen. Der ORSA wird als über das Jahr verteilt ablaufender Prozess mit einer Vielzahl von Zulieferungen, Teilschritten und Ergebnissen angesehen. Der Prozess endet mit der Abgabe des ORSA-Berichtes an die BaFin und startet anschließend wieder mit der Weiterentwicklung und der sukzessiven Aktualisierung der Informationsbasis. Der regelmäßige ORSA erfolgt im jährlichen Turnus. Sofern sich keine wesentlichen Änderungen des Risikoprofils ergeben haben, basiert der ORSA auf dem Stichtag des letzten Jahresabschlusses. Besonderer Schwerpunkt ist die Analyse der zukünftigen Entwicklung der Risiken sowie der Kapitalausstattung auf Basis der Unternehmensplanung. Hierdurch wird die Grundlage für die Überwachung der Risikotragfähigkeit gelegt. Dabei werden auch negative Planabweichungen im Sinne von Stressszenarien analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse führen bei Bedarf zu einer Anpassung der Unternehmensplanung. Bei eintretender oder absehbar signifikanter Änderung des Risikoprofils wird ein sogenannter Ad-hoc-ORSA durchgeführt. Die (potenzielle) Veränderung des Risikoprofils wird grundsätzlich von der Risikomanagementfunktion und vom Risikokomitee beurteilt. Wird Seite 18 von 60

23 die Änderung als möglicherweise signifikant eingeschätzt, entscheidet der Vorstand über die Durchführung eines Ad-hoc-ORSA im Einzelfall. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Rahmen ihrer Kontrollfunktion in den ORSA- Prozess über Berichts- und Informationsregelungen eingebunden. Neben der Einbeziehung der Informationen aus dem ORSA in die Entscheidungsprozesse des Vorstands durch Diskussion und Erörterung der Ergebnisse hat der Vorstand im ORSA-Prozess folgende Aufgaben: Festlegung der Szenarioanalysen (auf Basis der Vorschläge durch die Fachbereiche) unter Bezugnahme zum Risikotragfähigkeitskonzept und dem Limitsystem die Vorgaben zu Mindest- und Zielbedeckungsquoten ggf. Festlegen von Maßnahmen in Stresssituationen Verwendung der Ergebnisse in den Entscheidungsfindungsprozessen durch Ableitung von Steuerungsmaßnahmen, insbesondere bzgl. der Kapitalplanung Festlegung und Genehmigung der Richtlinie ORSA; der Vorstand bestimmt damit die Zielsetzungen des ORSA, die Verantwortlichkeiten in den Prozessen und die wesentlichen Methoden Genehmigung der ORSA-Berichte Folgende Darstellung verdeutlicht schematisch den ORSA-Prozess. Schritt 1: Im ORSA-Prozess erfolgt eine systematische Auseinandersetzung mit dem unternehmensindividuellen Risikoprofil. In der regelmäßigen Risikoinventur werden die Risiken auf Einzelebene durch die Risikoverantwortlichen identifiziert und bewertet. Die Ergebnisse der Risikoinventur finden insbesondere bei der Beschreibung des Risikoprofils, der Bewertung des operationellen Risikos und bei den schwer quantifizierbaren Risiken Berücksichtigung. Die Solvenzkapitalanforderung (siehe Abschnitt E.2) wird bei der Mecklenburgischen Krankenversicherung gemäß der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardformel bestimmt. Somit werden innerhalb der Berechnungen im Rahmen des ORSA-Prozesses auf aggregierter Ebene folgende Risikokategorien unmittelbar berücksichtigt: Marktrisiko Versicherungstechnisches Risiko Ausfallrisiko Operationelles Risiko Seite 19 von 60

24 Die Standardformel wird hinsichtlich ihrer zugrundeliegenden Annahmen einer Validierung unterzogen, sodass signifikante Abweichungen vom eigenen Risikoprofil transparent werden. Aus den insgesamt gewonnenen Erkenntnissen wird eine unternehmenseigene Bewertung der Risiken abgeleitet, der sogenannte Gesamtsolvabilitätsbedarf (GSB). Die Beurteilung des GSB umfasst somit eine Berücksichtigung des vollständigen Risikoprofils. Eine Überprüfung der Methoden und Faktoren im vergangenen ORSA-Prozess hat wenige Abweichungen ergeben. Staatsanleihen und Darlehen an Staaten, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind, werden in der Standardformel grundsätzlich als risikolos eingestuft. Insbesondere die Eurokrise von 2010 bis 2012 hat jedoch gezeigt, dass auch Staatsanleihen von Eurostaaten nicht risikolos sind. Deshalb erfolgte in der Beurteilung des GSB eine Berücksichtigung der Spreadrisiken für Staatsanleihen. Insgesamt konnte die Angemessenheit der Standardformel bestätigt werden. Schritt 2: Besonderer Schwerpunkt ist die Analyse der zukünftigen Entwicklung der Risiken sowie der Kapitalausstattung auf Basis der Unternehmensplanung. Hierdurch soll die Grundlage für eine dauerhafte Gewährleistung der Risikotragfähigkeit gelegt werden. Dabei werden auch negative Planabweichungen mittels Szenarioanalysen analysiert. Die Szenarioanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der jederzeitigen Einhaltung der Kapitalanforderungen. Die Festlegung der Szenarien erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand und den Fachbereichen unter Berücksichtigung des unternehmensindividuellen Risikoprofils. Je nach Risikolage werden ggf. auch Stresstests oder Reverse- Stresstests durchgeführt. Schritt 3: Die fundierte Beurteilung der aktuellen Situation und der zu erwartenden Entwicklung dient als Basis einer risikoorientierten Ableitung von Maßnahmen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsimpulse zur Optimierung des Risikoprofils und der Kapitalisierung geben. Alle wesentlichen Entscheidungen sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen entsprechend zu analysieren. Insbesondere sollen präventive Vorkehrungen für den möglichen Eintritt von Stressszenarien getroffen werden (z. B. Kapitalisierungsnotfallpläne). Schritt 4: Der ORSA-Prozess wird dokumentiert. Interaktion zwischen Kapitalmanagement und Risikomanagementsystem Das Risikokapital der Mecklenburgischen Krankenversicherung sichert jederzeit die Erfüllbarkeit der Ansprüche der Versicherungsnehmer. Mit Hilfe des Kapitalmanagements werden die ökonomischen Eigenmittel bewusst gesteuert. Das Kapitalmanagement steht somit in einem engen Zusammenhang zum ORSA und dem Risikotragfähigkeitskonzept. Es wird übergreifend vom Risikokomitee koordiniert. Neben dem Planszenario werden im ORSA auch alternative Szenarien unter Stressbedingungen analysiert. Hierdurch werden hypothetische Situationen aufgezeigt, die in der Zukunft zu einem erhöhten Kapitalbedarf führen können. Im Kapitalmanagement sind ausreichende Vorkehrungen für die Szenarien zu treffen, deren Eintreten als hinreichend wahrscheinlich angesehen wird. Sollten sich durch den ORSA-Prozess Implikationen für die Notwendigkeit von Kapitalmaßnahmen ergeben, wird umgehend der Vorstand informiert. Seite 20 von 60

25 Internes Kontrollumfeld Kontrollaktivitäten Kommunikation & Information Überwachung Risikobeurteilung B.4 Internes Kontrollsystem B.4.1 Bestandteile des internen Kontrollsystems Zur Steuerung aller wesentlichen Risiken einerseits und zur Überwachung der Einhaltung interner und externer Vorgaben hat der Vorstand ein unternehmensweites Internes Kontrollsystem (IKS) installiert. Die folgende Abbildung stellt die einzelnen Bestandteile des IKS der Mecklenburgischen Krankenversicherung dar. Geschäftsstrategie Risikostrategie Geschäftsorganisation Internes Kontrollsystem Geschäftstätigkeit / Verwaltungsverfahren Rechnungslegung / Rechnungslegungsverfahren Compliance verfahren Der Kern des IKS wird gebildet durch die Geschäftstätigkeit mit den Verwaltungsverfahren, die externe und interne Rechnungslegung mit den speziellen Rechnungslegungsverfahren sowie die Compliance des Unternehmens. Auf diese zentralen Bereiche wirken jeweils das interne Kontrollumfeld, die Kontrollaktivitäten mit dem Kontrollrahmen, die Kommunikation und Information, die Überwachung mit dem Berichtswesen sowie die Risikobeurteilung mit entsprechenden Wesentlichkeitskonzepten. Das IKS ist ein wesentlicher Teil der Governance-Struktur und stellt sicher, dass die gesetzlichen, regulatorischen und Verwaltungsvorschriften sowie unternehmensinterne Richtlinien jederzeit erfüllt werden. Geschäftstätigkeit und Verwaltungsverfahren umfassen die wesentlichen Kontrollen des versicherungstechnischen Geschäfts, der Rückversicherung, der Kapitalanlage sowie des Vertriebs. Rechnungslegung beinhaltet sowohl die interne als auch externe Rechnungslegung. Die Rechnungslegungsverfahren (HGB und Solvency II) sind Gegenstand der Jahresabschlussprüfungen. Es stehen angemessene Systeme und Prüfstrukturen zur Verfügung, Seite 21 von 60

26 die sicherstellen, dass die Informationen im Berichts- und Meldewesen korrekt sind. Die Wirtschaftsprüfer testieren die Abschlüsse. Die Compliance-Funktion verantwortet die Einhaltung von Gesetzen einschließlich der Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in der gesamten Unternehmensorganisation. Durch Risikoanalysen, Überwachungen des Rechtsumfeldes, Beratungstätigkeiten und Frühwarnungen wird ein rechtskonformes Verhalten sichergestellt. Das interne Kontrollumfeld wird von der Unternehmenskultur ( tone at the top ) geprägt. Seine Funktionsfähigkeit zeigt sich einerseits in einer klaren und transparenten Aufbauund Ablauforganisation mit klar geregelten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Andererseits spielt das individuelle Problembewusstsein sowie die individuelle Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine maßgebliche Rolle für die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollumfeldes. Alle manuellen und automatisierten Kontrollen auf allen Ebenen der im Unternehmen implementierten Geschäftsprozesse stellen Kontrollaktivitäten im Sinne des IKS dar. Sie sorgen dafür, dass den identifizierten Risiken angemessen begegnet wird. Innerhalb des IKS ist ein angemessener Informationsfluss gewährleistet. Relevante Informationen werden rechtzeitig eingeholt und übermittelt. Außerdem kennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre jeweilige Rolle und Bedeutung in den Prozessen und Kontrollen. Ein monatlicher Austausch aller Abteilungsleiter, der bei Bedarf um den Vorstand erweitert wird, stellt die regelmäßige interne Kommunikation sicher. Die Überwachung des IKS besteht in einer kontinuierlichen Beurteilung der Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des IKS. Dies geschieht einerseits durch die Prozessverantwortlichen, d. h. von innen, andererseits durch Mitarbeiter der Internen Revision von außen. Die Risikobeurteilung im Sinne des IKS betrachtet die Risiken, die eine Zielerreichung des IKS gefährden können. Wesentliche Risiken werden in Bezug auf ihre Auswirkungen auf das Unternehmen beurteilt. B.4.2 Compliance-Funktion Bei der Mecklenburgischen Krankenversicherung ist eine Compliance-Funktion eingerichtet. Inhaber dieser Schlüsselfunktion ist die Leitung der Rechtsabteilung. Die Zuständigkeiten, Schnittstellen und Berichtswege der Compliance-Funktion sind in einer Richtlinie niedergelegt. In der operativen Umsetzung wird die Compliance durch die Leitungen der Direktionsabteilungen unterstützt. Zwischen der Compliance-Funktion und den weiteren Schlüsselfunktionen findet ein regelmäßiger Austausch über risikorelevante Sachverhalte und eine Abstimmung über die jährlichen Überwachungsschwerpunkte statt. Die Compliance-Funktion hat ein gruppenweites Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet. Ihr obliegt die konzeptionelle Entwicklung, Dokumentation und Pflege des CMS. Das CMS der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe umfasst folgende Grundelemente: Förderung der Compliance-Kultur Aufbau der gruppenweiten Compliance-Organisation Festlegung der Compliance-Ziele Prozess der Feststellung und Analyse der Compliance-Risiken Prozess zur Ableitung wesentlicher Compliance-Risiken und deren Überwachung Festlegung von Berichtslinien für die Compliance-Kommunikation Verfahren zur Überwachung und Sanktionierung von Verstößen sowie zur Verbesserung des CMS Seite 22 von 60

27 Zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird der Compliance-Funktion ein jederzeitiges und uneingeschränktes Auskunfts-, Einsichts- und Zugangsrecht zu Informationen, Unterlagen und IT-Systemen für die Ermittlung relevanter Sachverhalte eingeräumt. Darüber hinaus wird sie in alle relevanten Informationsflüsse und Prozesse mit eingebunden. B.5 Funktion der Internen Revision Bei der Mecklenburgischen Krankenversicherung ist die Schlüsselfunktion Interne Revision eingerichtet. Inhaber dieser Schlüsselfunktion ist die Leitung der Abteilung Interne Revision. Die Interne Revision führt in allen Unternehmensbereichen Revisionen durch. Dies betrifft z. B. die Antrags- und Vertragsbearbeitung, den Vertrieb, die Kapitalanlage sowie die Schaden- und Leistungsregulierung. Die Prüfungen sind auf die Themen Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Es wird systematisch geprüft, ob in den Abteilungen angemessene Kontrollen vorhanden sind und die gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und internen Bestimmungen eingehalten werden. Grundlage für die Auswahl der zu prüfenden Bereiche ist eine risikoorientierte Prüfungsplanung. Alle Prozesse der Gesellschaften werden dazu mit einem Risikowert bewertet. Der Risikowert setzt sich u. a. aus dem Zeitabstand zur letzten Revision, Risikoeinschätzung der Abteilungen und Bewertung der Internen Revision zusammen. Das Ranking der Prüfungsobjekte beeinflusst die Prüfungsplanung, bestimmt sie aber nicht allein. Die Prüfungsmethodik besteht i. d. R. aus dem Soll- Ist-Abgleich, aus Sichtung von Arbeitsanweisungen und Richtlinien, Interviews mit zuständigen Mitarbeitern und Einzelfallprüfungen. Datenauswertungen erfolgen mit Hilfe einer speziellen Revisionssoftware. Für den Vorstand erstellt die Interne Revision über jede Revisionsprüfung einen Bericht, der die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen zusammenfasst. Alle Berichte behandelt der Vorstand in den Vorstandssitzungen. Seit 2018 beschließt der Vorstand gemäß 3 VAG ggf. die Umsetzung der Empfehlungen. Die Interne Revision überwacht anschließend, ob die geprüften Bereiche die Empfehlungen termingerecht umsetzen. Hierüber erhält der Vorstand einen jährlichen Bericht. Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen an dem beschriebenen Verfahren. Die Interne Revision nimmt ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Dies betrifft die Revisionsplanung, -durchführung und die Beurteilung der Ergebnisse. Die Interne Revision hat ein uneingeschränktes Informationsrecht. Diese Grundsätze sind in internen Richtlinien verankert. Die Leitung und die Mitarbeiter/innen der Internen Revision werden grundsätzlich nicht mit revisionsfremden Aufgaben betraut. Sie prüfen keine Tätigkeiten oder Funktionen, die sie ggf. zuvor selbst ausgeübt haben. Die Leitung und Mitarbeiter/innen der Internen Revision erhalten keine variablen Vergütungen und nehmen keine Geschenke oder Einladungen an, die ihre Objektivität beeinflussen könnten. B.6 Versicherungsmathematische Funktion Die Gesellschaft hat eine versicherungsmathematische Funktion eingerichtet. Inhaber dieser Schlüsselfunktion ist die Abteilungsleitung Mathematik Leben/Kranken. Zur Unterstützung und zur Wahrung der Anforderungen an die Funktionstrennung, der gruppenweit konsistenten Berichterstattung und in Anbetracht der durch die versicherungsmathematischen Funktion zu verantwortenden Themen zu Solvency II wurde ein VMF-Komitee eingerichtet. Das VMF-Komitee ist bereichsübergreifend besetzt. Gemein- Seite 23 von 60

28 sam verfügen die Mitglieder über angemessene aktuarielle Fachkenntnisse der Lebens-, Kranken- und Schaden-/ Unfallversicherungsmathematik. Im VMF-Komitee werden die notwendigen Prozesse festgelegt, um die Aufgaben der versicherungsmathematischen Funktion zu erfüllen. Dadurch wird eine objektive und unabhängige Aufgabenerfüllung gewährleistet. Die versicherungsmathematische Funktion koordiniert und überwacht die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und die zugehörigen internen Prozesse und Verfahren. Dabei werden unter anderem Methoden, Modelle und Annahmen durch die versicherungsmathematische Funktion begründet und vorgegeben, aber auch Hinlänglichkeit, Qualität, Angemessenheit, Vollständigkeit und Exaktheit der bei der Berechnung verwendeten Methoden und zugrunde liegenden Daten bewertet. Darüber hinaus werden eine Einschätzung bezüglich festgestellter Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten und Vorschläge zum Umgang damit gegeben. Darüber hinaus erbringt die Schlüsselfunktion Beratungsleistungen. In diesem Rahmen gibt die Schlüsselfunktion eine Stellungnahme sowohl zur Zeichnungs- und Annahmepolitik als auch zur Rückversicherungspolitik. Dabei beurteilt sie die Vereinbarkeit der Zeichnungs- und Rückversicherungspolitik mit den jeweiligen Risikostrategien. Darüber hinaus trägt sie bei Bedarf zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems bei und stellt u. a. im Rahmen der unternehmensindividuellen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (siehe Abschnitt B.3.3) aktuarielle Expertise zur Verfügung. Die Schlüsselfunktion erstellt mindestens einmal jährlich einen Bericht an den Vorstand. Dieser enthält alle im Berichtszeitraum durchgeführten Aktivitäten, deren Ergebnisse, benennt ggf. Mängel und gibt Empfehlungen zu deren Behebung. Zur Wahrnehmung der Aufgaben besteht ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht für die Bereiche, die für die Wahrnehmung relevant sind. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die die versicherungstechnischen Rückstellungen berechnen, bestimmen und verändern; die Zeichnungs- und Annahmerichtlinien definieren und überwachen; die Rückversicherungsprogramme verantworten. B.7 Outsourcing Unter Outsourcing ist die Auslagerung unternehmerischer Funktionen oder Tätigkeiten an Drittunternehmen zu verstehen. Die Unternehmen der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe führen grundsätzlich möglichst alle relevanten Tätigkeiten im Versicherungsgeschäft eigenständig durch. Als Gesellschaft der Gruppe erbringt daher auch die Mecklenburgische Krankenversicherung grundsätzlich die im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehenden Leistungen selbst. Ausgliederungen von wichtigen versicherungsspezifischen Funktionen oder Tätigkeiten bilden die Ausnahme und bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Die Mecklenburgische Krankenversicherung bleibt auch in diesem Fall als ausgliederndes Unternehmen für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen verantwortlich. Um ein hinreichendes Maß an Einflussnahme und Kontrolle auf die Tätigkeit externer Dienstleister zu gewährleisten, ist ein Ausgliederungsbeauftragter eingesetzt und ein entsprechender Outsourcing-Prozess etabliert. Die Entscheidung für einen Dienstleister und die damit verbundene Risikoanalyse erfolgt dabei stets durch die ausgliedernde Fachabteilung. Ein Teil der Risikoanalyse ist der Due- Diligence-Prozess im Sinne einer Sorgfaltsprüfung des Dienstleisters. Eine solche sieht vor, den Dienstleister auf finanzielle, fachliche und zuverlässige Leistungsfähigkeit hin zu Seite 24 von 60

29 überprüfen. Erst wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Ausgliederung vorgenommen werden. Soweit möglich erfolgt eine Ausgliederung auf in Deutschland ansässige und dem deutschen Rechtssystem unterliegende Dienstleister. Die Mecklenburgische Krankenversicherung hat aktuell die Assistance-Leistungen der Auslandreisekrankenversicherung an einen in Deutschland ansässigen Dienstleister ausgegliedert. Darüber hinaus besteht u. a. für den Versicherungsvertrieb eine gruppeninterne Ausgliederung an die Muttergesellschaft Mecklenburgische Versicherungs- Gesellschaft a. G. B.8 Sonstige Angaben B.8.1 Angemessenheit des Governance-Systems Der Vorstand überprüft regelmäßig die Angemessenheit des Governance-Systems gemäß 23 Abs. 2 VAG und stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Einschätzung der vier Schlüsselfunktionen. Die jährliche Überprüfung hat ergeben, dass das Governance- System der Art, dem Umfang und der Komplexität der den Geschäftstätigkeiten inhärenten Risiken angemessen ist und im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie steht. Die Ausgestaltung des Governance-Systems wurde bereits in den vorigen Abschnitten detailliert beschrieben. Die Organisationsstruktur der Gesellschaft ist transparent und beinhaltet eine klare Aufgabenzuweisung und eine Trennung der Zuständigkeiten, die Interessenskonflikte vermeidet. Die Unternehmensgröße und die damit verbundenen flachen Hierarchien ermöglichen kurze Kommunikationswege. Das Berichtswesen ist etabliert. Es bestehen unterschiedliche interne Berichte, die der Vorstand zur Beurteilung und Steuerung der Risiken der Gesellschaft heranzieht. B.8.2 Sonstige Angaben Weitere wesentliche Informationen über das Governance-System existieren nicht. Seite 25 von 60

30 C. Risikoprofil Das Risikoprofil beschreibt die Gesamtheit der Risiken, denen die Mecklenburgische Krankenversicherung ausgesetzt ist. Grundsätzlich setzt sich dieses aus Geschäftsrisiken (versicherungstechnisches Risiko), die den Kern der Geschäftstätigkeit ausmachen, und Risiken, die aus der Ausübung dieses Geschäftes resultieren, zusammen. Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen des Risikoprofils. C.1 Versicherungstechnisches Risiko C.1.1 Risikoexponierung Die Mecklenburgische Krankenversicherung deckt die finanziellen Folgen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung der Versicherungsnehmer ab. Dabei werden je nach Versicherungsart entweder die Behandlungskosten erstattet oder pauschale Zahlungen in Form von Tagegeldsätzen geleistet. Der Eintritt des Leistungsfalls ist dabei hinsichtlich des Zeitpunktes und Ausmaßes mit hoher Unsicherheit verbunden. Dieses sogenannte versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass in einem bestimmten Zeitraum die Gesamtleistung die Summe der zur Verfügung stehenden Gesamtprämien (inkl. Sicherheitsmittel) übersteigt. Gründe hierfür können sein: Schwankungen im Leistungsverlauf (Zufallsrisiko) unzutreffende Annahmen in der Prämienkalkulation (Irrtumsrisiko) Inflation; medizinscher Fortschritt; Veränderung in der Risikocharakteristik, z. B. Langlebigkeit (Änderungsrisiko) Darüber hinaus besteht ein Stornorisiko, welches durch die Zahnzusatzversicherungen hervorgerufen wird. In diesen Zahnzusatzversicherungen werden keine Alterungsrückstellungen 3 gebildet. Daher sind zukünftige Prämienüberschüsse direkt als versicherungstechnischer Gewinn zu bewerten. Im Falle eines stark erhöhten Stornos würde dieser Gewinn zukünftig nicht mehr generiert werden. Die schwerpunktmäßige Orientierung der Mecklenburgischen Krankenversicherung auf das Privatkundengeschäft innerhalb Deutschland begrenzt das versicherungstechnische Risiko insgesamt. Die Gesellschaft verfolgt eine risikobewusste und differenzierte Annahmepolitik, die in verbindlichen Zeichnungs- und Annahmerichtlinien konkretisiert ist. Die Beitragseinnahmen des Jahres 2018 beliefen sich auf Tsd. Euro. Am umfasste der Bestand der Mecklenburgischen Krankenversicherung insgesamt ca natürliche Personen. Bezogen auf den Monatssollbeitrag in Höhe von Tsd. Euro unterteilt sich der Bestand wie folgt: 3 Mit zunehmendem Alter der Versicherten ist von einer steigenden Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen auszugehen. Hierfür wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Seite 26 von 60

31 Die wichtigsten Produkte im Bestand und im Neugeschäft der Mecklenburgischen Krankenversicherung sind, bezogen auf den Monatssollbeitrag, die Krankheitskostenvollversicherung, die Pflegetagegeldversicherung (Versicherungsart: ergänzende Pflegezusatzversicherungen) und Zahnzusatzversicherung (Versicherungsart: Sonstige Selbstständige Teilversicherung). Die Bewertung der versicherungstechnischen Risiken erfolgt gemäß den Vorgaben der Standardformel nach Solvency II. Insgesamt ist das versicherungstechnische Risiko für die Gesamtrisikoposition der Mecklenburgischen Krankenversicherung wesentlich. Eine Quantifizierung ohne Diversifikationseffekte sowie ohne die verlustmindernde Wirkung von latenten Steuern und zukünftiger Überschussbeteiligung erfolgt in Abschnitt E.2. C.1.2 Risikokonzentrationen Das Eintreten einer Katastrophe, zum Beispiel einer Pandemie, kann erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage eines Krankenversicherungsunternehmens haben. Durch deutlich steigende Versicherungsfälle innerhalb eines bestimmten Zeitraums kommt es zu einem Anstieg der hiermit verbundenen Versicherungsleistungen. Für den Fall, dass während der Versicherungsdauer außergewöhnlich (gehäuft) hohe Versicherungsleistungen eintreten, hat die Mecklenburgische Krankenversicherung Rückversicherungsverträge abgeschlossen, die die Folgen einer solchen Entwicklung abmildern. Durch die abgeschlossenen Rückversicherungsverträge mit einem nach oben hin begrenzten Selbstbehalt wird das Risiko durch Großschadenereignisse deutlich reduziert. Risikokonzentrationen wurden daher nicht identifiziert. C.1.3 Risikominderungstechniken Die Mecklenburgische Krankenversicherung begegnet dem versicherungstechnischen Risiko mit regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Veränderung der Leistungszahlungen und Sterblichkeitsannahmen durch Anpassung der Prämien. Bei der Kalkulation dieser Prämien werden ausreichende Sicherheitsmargen in den Rechnungsgrundlagen berücksichtigt, um die Angemessenheit der Tarifbeiträge langfristig zu gewährleisten. Durch eine vorsichtige Zeichnungspolitik stellt die Gesellschaft sicher, dass die im Versichertenbestand zu erwartenden Versicherungsleistungen sowie Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten die bei der Tarifkalkulation verwendeten vorsichtigen Annahmen nicht übersteigen. Seite 27 von 60

32 Darüber hinaus sichert die Mecklenburgische Krankenversicherung ihren Versicherungsbestand über einen umfangreichen Rückversicherungsschutz sowie die Teilnahme an den Pool-Deckungen des PKV-Verbandes ab. Die in der Vergangenheit beobachtete moderate Entwicklung der Prämiensteigerungen und Leistungszahlungen bestätigt die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Risikominderung. C.1.4 Risikosensitivitäten Die einzelnen Untermodule des versicherungstechnischen Risikos wurden hinsichtlich ihrer Sensitivität auf das Risikokapital untersucht. Für jedes dieser Risiken wurde analysiert, um welchen Betrag sich das SCR und die entsprechende Bedeckungsquote verändern würden, wenn sich die Kapitalanforderung für ein Untermodul um Euro erhöht. Je weiter dieser Wert gegen 0 tendiert, umso weniger beeinflusst das Risiko die Solvenzkapitalanforderung (siehe Abschnitt E.2). Sensitivitätsanalyse: Versicherungstechnisches Risiko Untermodul SCR [in Euro] SCR-Bedeckung [in Prozentpunkte] Sterblichkeitsrisiko 84,25-0,33 Langlebigkeitsrisiko 152,65-0,59 Invaliditätsrisiko 153,33-0,59 Stornorisiko 646,88-2,50 Kostenrisiko 415,84-1,61 Revisionsrisiko 9,97-0,04 Die Tabelle zur Risikosensitivität der versicherungstechnischen Risiken zeigt, dass das Stornorisiko innerhalb des versicherungstechnischen Risikos Kranken von wesentlicher Bedeutung für das Risikoprofil ist. Aus diesem Grund wurden im letzten ORSA-Prozess die Auswirkungen eines Massenstornos untersucht. Die Standardformel unterstellt zur Ermittlung der Kapitalanforderung für das Stornorisiko u.a. ein Massenstornoszenario, in welchem einmalig 40 % aller Verträge storniert werden. Um die Auswirkungen eines verschärften Massenstornos abzuschätzen, wurde diese Stornoquote in jedem Prognosejahr von 40 % auf 56 % angehoben. Eine solche Massenstornierung der Verträge erhöht die Kapitalanforderung des versicherungstechnischen Risikos im ersten Prognosejahr um 54 %. Aufgrund der guten Kapitalausstattung können die Kapitalanforderungen sichergestellt werden und die Bedeckungsquote sinkt nicht unter 270 %. Die Ergebnisse zeigen, dass die eingegangenen Risiken im Einklang mit der Geschäftsstrategie und dem Geschäftsmodell stehen. C.2 Marktrisiko C.2.1 Risikoexponierung Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. Volatilität der Marktpreise der Kapitalanlagen ergibt. Dabei wird unterschieden nach den folgenden Einzelrisiken: Schwankungen der Zinsen (Zinsänderungsrisiko) Aktienkursschwankungen (Aktienkursrisiko) Währungskursschwankungen (Währungskursrisiko) Seite 28 von 60

33 Veränderungen in der Fähigkeit der Kreditnehmer und Geschäftspartner Forderungen zurückzuzahlen (Kreditrisiko, siehe Abschnitt C.3) Schwankungen der Immobilienpreise (Immobilienrisiko) Je nach Anlageklasse sind diese Einzelrisiken unterschiedlich ausgeprägt. Um einen Anhaltspunkt für die Risikoexponierung zu erhalten, wird im Folgenden die Kapitalanlagestruktur nach Anlageklassen dargestellt. Der Marktwert des Kapitalanlagenbestandes betrug im Geschäftsjahr insgesamt Tsd. Euro. Anleihen bildeten dabei mit einem Anteil von Tsd. Euro den Anlageschwerpunkt. Das Marktrisiko ist abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Wegen des großen Anteils an Anleihen im Portfolio entstehen Marktrisiken vor allem aus Schwankungen der Kreditrisikoaufschläge und der Zinsen. Die nachfolgende Tabelle beschreibt die Gesamtexponierung nach Zeitwerten in den jeweiligen Risikokategorien. Dabei können einzelne Investments sowohl im Zinsänderungs- als auch im Kreditrisiko exponiert sein. Die Summe der Exponierungen ist daher höher als der Gesamtbestand der Kapitalanlage. Gesamtexponierung Marktrisiko [in Tsd. Euro] Kapitalanlagen mit Aktienkursrisiko Kapitalanlagen mit Immobilienrisiko 75 Kapitalanlagen mit Zinsrisiko Kapitalanlagen mit Kreditrisiko Kapitalanlagen mit Währungskursrisiko 75 Im Folgenden werden die Risikokategorien näher beschrieben. Zinsrisiko Das Zinsrisiko wird durch eine weitgehende Angleichung der Laufzeiten der Vermögenswerte und zukünftigen Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern vermindert. Die Mecklenburgische Krankenversicherung investiert vor allem in mittelfristige Anleihen und Darlehen. Die folgende Abbildung stellt die zum Stichtag vorliegende Exponierung in der Laufzeitstruktur dar. In den Laufzeiten unter fünf Jahren erfolgt neben der Liquiditätssteuerung ebenfalls die Investition in kreditrisikorientierte Anlagen. Seite 29 von 60

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