1. In welcher Höhe hat das Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Biosphäre Potsdam insgesamt gewährt (bitte als Aufstellung)?
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- Ludo Bieber
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1 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/347 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 73 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 6/165 Diskussion über die Zukunft der Biosphäre Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 73 vom : Zurzeit untersucht ein Beratungsunternehmen im Auftrag der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Zukunftsvarianten für die Biosphäre Potsdam. Drei mögliche Nutzungen des 2001 errichteten Neubaus werden laut Presseberichten diskutiert: Ein Weiterbetrieb, eine Nutzung als Stadtteilzentrum und ein Abriss des Gebäudes. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat das Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Biosphäre Potsdam insgesamt gewährt (bitte als Aufstellung)? 2. Welche Auflagen hat das Land Brandenburg für die Fördermittelvergabe erteilt (bitte ausführlich)? 3. Mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung der Verwendung der Fördermittel abgeschlossen (bitte ausführlich)? 4. Inwiefern und in welcher Höhe wurden Zuwendungen für das Gebäude vom Land Brandenburg zurückgefordert? 5. Bis zu welchem genauen Zeitpunkt sind die Fördermittel des Landes gebunden? 6. Welche Gespräche mit welchem Ergebnis gab und gibt es zur Zukunft der Biosphäre Potsdam zwischen dem Land Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam? 7. Wie bewertet das Land Brandenburg die von der Landeshauptstadt Potsdam diskutierten o. g. drei Zukunftsvarianten? 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung Brandenburg bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Biosphäre Potsdam? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:
2 9. Welche Kenntnis hat das Land über vorhandene Baumängel an dem Gebäude? 10. Inwieweit wurde die Fassade des Gebäudes vom Land finanziell gefördert? 11. Hat das Land Brandenburg Kenntnis darüber, aus welchen Gründen bereits eine Sanierung der Fassade des Gebäudes für 5 Mio. Euro notwendig ist? 12. Inwieweit hat das Land Brandenburg Kenntnis über den konkreten Sachverhalt des bestehenden Rechtsstreits zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der für den Fassadenbau zuständigen Firma? 13. Inwiefern besteht seitens des Landes Brandenburg Interesse an einem Erhalt des Gebäudes? 14. Inwieweit wäre das Land Brandenburg bereit, Umbauten am Gebäude finanziell zu fördern? 15. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Architekten Barkow und Leibinger, dass der Bau von der Stadtverwaltung Potsdam vernachlässigt werde und sich daher in einem schlechten Instandhaltungszustand befände? 16. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der Brandenburgischen Architektenkammer nach einem öffentlichen Wettbewerb für die weitere Nutzung des Baus? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe hat das Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Biosphäre Potsdam insgesamt gewährt (bitte als Aufstellung)? zu Frage 1: Für das Vorhaben Biosphäre Potsdam wurde aus Mitteln des Bund-Länder- Programms zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-I) ein Zuschuss in Höhe von ,83 EUR gewährt. Frage 2: Welche Auflagen hat das Land Brandenburg für die Fördermittelvergabe erteilt (bitte ausführlich)? zu Frage 2: Mit der unter der Antwort zu Frage 1 benannten Förderung waren die nachfolgenden, im Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Bandenburg (ILB) benannten Auflagen verbunden. Bei den Auflagen handelte es sich um allgemeine Auflagen, die touristische Projekte erhalten:
3 Vor Auszahlung zu erfüllende Auflagen 1. Zur Gewährung einer ordnungsgemäßen Ausreichung der Mittel ist dem Zuwendungsgeber ein verantwortlicher Vertreter namentlich zu benennen. 2. Spätestens mit dem Abruf der jeweiligen Raten ist für die bereits vergebenen Aufträge der Nachweis zu erbringen, dass die Vergabevorschriften gemäß Nr. 3 AN- Best-G eingehalten werden. Soweit öffentliche Ausschreibungen durchgeführt werden, sind diese mindestens im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg zu veröffentlichen. Bau- bzw. Lieferleistungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als ECU 5 Mio. bzw. ECU sind zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft auszuschreiben. Sollte ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden können, ist eine Auszahlung der Mittel nicht möglich. 3. Vor der ersten Auszahlung für Baumaßnahmen sind die Bauunterlagen durch die zuständige bautechnische Dienststelle der Gemeinde bzw. des Landkreises auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung und Konstruktion sowie auf Angemessenheit der Kosten zu prüfen. Das Ergebnis ist der ILB mitzuteilen. 4. Vor der ersten Auszahlung ist die Baugenehmigung einzureichen. Sonstige Auflagen 1. Mit dem Vorhaben ist kurzfristig zu beginnen. Wenn dies nicht spätestens 3 Monate nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. 3 Monate nach dem in diesem Beschied festgelegten Investitionsbeginn geschieht, ist die ILB unaufgefordert zu informieren. Die Gründe für die Verzögerung sind dabei anzugeben. 2. Das Vorhaben muss den Belangen der Raumordnung und Landesplanung sowie des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen. 3. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, geeignete Informations- und Publizitätsmaßnahmen durchzuführen, die eine Beteiligung von EU, Bund und Land an der Finanzierung des Vorhabens deutlich machen. So ist auf der betreffenden Baustelle eine entsprechende Hinweistafel zu errichten und an öffentlich zugänglichen Einrichtungen nach deren Fertigstellung eine bleibende Erinnerungstafel zu installieren. Die Hinweise aus der Anlage Vorschriften zur Information und Publizität bei Kofinanzierung mit Mitteln aus den Strukturfonds EFRE, ESF und EAGFL sind zu beachten. 4. Der Europäische Rechnungshof ist befugt, beim Zuwendungsempfänger zu prüfen. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Die Aufbewahrungsfrist von Unterlagen beträgt in diesem Zusammenhang - abweichend von den Allgemeinen Nebenbestimmungen - 5 Jahre nach Abschluss des Operativen Programmes der EU-Strukturfonds (im Rahmen des laufenden Operativen Programmes sind die notwendigen Unterlagen bis 2006 aufzubewahren). 5. Änderungen des Betreibervertrages und des Geschäftsbesorgungsvertrages werden nur mit Zustimmung der ILB wirksam. 6. Spätestens mit dem Verwendungsnachweis ist eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszuges vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass die Eigentumsumschreibung auf den Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH oder die Stadt Potsdam erfolgt ist. 7. Es ist sicherzustellen, dass für die Dauer der Zweckbindungsfrist Nutzungsgebühren, Eintrittspreise und sonstige Erlöse nach marktüblichen Konditionen festgelegt werden. Die erzielten Erlöse dürfen nur zur Kostendeckung der laufenden Aufwendungen verwendet oder in das geförderte Objekt reinvestiert werden. Über ei-
4 nen angemessenen Unternehmerlohn für den Betreiber hinaus ist eine Ausschüttung von etwaigen Gewinnen auszuschließen. 8. Sofern das Eigentum am Objekt auf die Stadt Potsdam übertragen wird, ist der ILB unaufgefordert eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszuges vorzulegen, aus dem der Eigentumsübergang ersichtlich ist. Frage 3: Mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung der Verwendung der Fördermittel abgeschlossen (bitte ausführlich)? zu Frage 3: Die Verwendungsnachweisprüfung der Bewilligungsbehörde, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), konnte ohne wesentliche Beanstandungen abgeschlossen werden. Frage 4: Inwiefern und in welcher Höhe wurden Zuwendungen für das Gebäude vom Land Brandenburg zurückgefordert? zu Frage 4: Durch den seitens der Landesregierung beauftragten Zuwendungsgeber, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), wurden keine Zuwendungen zurückgefordert. Frage 5: Bis zu welchem genauen Zeitpunkt sind die Fördermittel des Landes gebunden? zu Frage 5: Die Bindungsfrist für die zuwendungszeck-konforme Verwendung der geförderten Einrichtung beträgt 15 Jahre. Die Frist endet am Frage 6: Welche Gespräche mit welchem Ergebnis gab und gibt es zur Zukunft der Biosphäre Potsdam zwischen dem Land Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam? zu Frage 6: Auf Initiative der Wirtschaftsförderung der Stadt Potsdam wurde ohne Beteiligung der Landesregierung eine Arbeitsgruppe (AG) zur Zukunft der Biosphäre gegründet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Gesprächsergebnisse sowie über die daraus resultierenden Absichten der Stadt Potsdam vor. Frage 7: Wie bewertet das Land Brandenburg die von der Landeshauptstadt Potsdam diskutierten o. g. drei Zukunftsvarianten? zu Frage 7: Mit Blick auf die Beantwortung der Frage 6 kann durch die Landesregierung keine Bewertung der drei benannten Varianten vorgenommen werden. Frage 8:
5 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung Brandenburg bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Biosphäre Potsdam? zu Frage 8: Nach Kenntnisstand der Landesregierung, der sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt (Beteiligungsbericht und Haushaltsplan der Landeshauptstadt Potsdam), stellt sich der Betrieb der Biosphäre defizitär dar und wird durch jährliche Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt unterstützt. Frage 9: Welche Kenntnis hat das Land über vorhandene Baumängel an dem Gebäude? zu Frage 9: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Inwieweit wurde die Fassade des Gebäudes vom Land finanziell gefördert? zu Frage 10: Die Fassade ist Gegenstand des unter Beantwortung der Frage 1 benannten Zuschusses. Die Höhe ist nicht differenzierbar. Frage 11: Hat das Land Brandenburg Kenntnis darüber, aus welchen Gründen bereits eine Sanierung der Fassade des Gebäudes für 5 Mio. Euro notwendig ist? zu Frage 11: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. Frage 12: Inwieweit hat das Land Brandenburg Kenntnis über den konkreten Sachverhalt des bestehenden Rechtsstreits zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der für den Fassadenbau zuständigen Firma? zu Frage 12: Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über den konkreten Sachverhalt des benannten Rechtsstreits. Frage 13: Inwiefern besteht seitens des Landes Brandenburg Interesse an einem Erhalt des Gebäudes? zu Frage 13: Vor dem Hintergrund der geltenden Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für das Gebäude der Biosphäre hat die Landesregierung ein hohes Interesse an dem Erhalt des Gebäudes und einer dauerhaft wirtschaftlich tragfähigen Nutzung. Frage 14: Inwieweit wäre das Land Brandenburg bereit, Umbauten am Gebäude finanziell zu fördern?
6 zu Frage 14: Aufgrund der förderrechtlichen Rahmenbedingungen sowie des Zwecks des Gebäudes kommen derzeit für den Umbau des Gebäudes keine Fördermittel aus den bestehenden Förderprogrammen der Landesregierung in Betracht. Nach dem Ende des Zweckbindungszeitraumes stehen interessierten gewerblichen Investoren bei Erfüllung der förderrechtlichen Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für Investitionen in Produktionsanlagen und notwendige Umbauten innerhalb des Gebäudes aus dem Programm zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW-G zur Verfügung. Entsprechende Anträge gewerblicher Unternehmen wären im Einzelnen durch die Bewilligungsbehörde ILB zu prüfen. Frage 15: Wie bewertet die Landesregierung die Kritik der Architekten Barkow und Leibinger, dass der Bau von der Stadtverwaltung Potsdam vernachlässigt werde und sich daher in einem schlechten Instandhaltungszustand befände? zu Frage 15: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob oder inwieweit die Stadt Potsdam eine baufachliche Überwachung der Instandhaltung der Immobilie vernachlässigt hat. Frage 16: Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der Brandenburgischen Architektenkammer nach einem öffentlichen Wettbewerb für die weitere Nutzung des Baus? zu Frage 16: Im Hinblick auf das hohe Interesse der Landesregierung an einer dauerhaften wirtschaftlich tragfähigen Nutzung des Gebäudes steht die Landesregierung der Option eines öffentlichen Wettbewerbs offen gegenüber.
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