6 Öffentliche Sozialleistungen

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1 6 Öffentliche Sozialleistungen Reine Ausgaben der Sozialhilfe je Einwohner 2017 nach Kreisen (Bevölkerung am 30. Juni 2017) Unter 220 EUR 220 EUR bis unter 250 EUR 250 EUR und mehr Maximum: : 325 EUR Minimum: : 208 EUR Mecklenburg-Vorpommern: 245 EUR VorRügen VorGreifswald Mecklenburgische Seenplatte Ludwigslust-Parchim (c) StatA MV

2 Grafiken 3 3 Empfänger Mindestsicherungsquote 5 Empfänger Ausgaben Durchschnittlicher Mehr Inhaltsverzeichnis Seite Der erste Einblick Ergebnisse in Worten Tabellen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung und Altersgruppen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember 2017 nach Kreisen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung und Hilfearten Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII 2016 nach Kreisen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe im Zeitvergleich nach Hilfearten und Ort der Leistungserbringung Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2017 nach Kreisen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Empfänger von Regelleistungen am 31. Dezember im Zeitvergleich nach Art der Unterbringung und Leistung sowie Altersgruppen Empfänger von Regelleistungen am 31. Dezember 2017 nach Art der Unterbringung und Leistung sowie nach Kreisen Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2017 Ausgaben und Einnahmen im Zeitvergleich Ausgaben und Einnahmen 2017 nach Kreisen Wohngeld Wohngeldhaushalte am 31. Dezember im Zeitvergleich nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers Wohngeldhaushalte am 31. Dezember 2017 nach Kreisen Reine Wohngeldhaushalte und Wohngeldausgaben am 31. Dezember 2016 im Ländervergleich Leistungen der Kriegsopferfürsorge Kriegsopferfürsorge im Zeitvergleich Schwerbehinderte Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember im Zeitvergleich nach Altersgruppen, Art der schwersten Behinderung, Grad der Behinderung und der Ursache der schwersten Behinderung Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2017 nach Art der schwersten Behinderung und Grad der Behinderung nach Kreisen Pflegestatistik Leistungsempfänger der Pflegeversicherung am 15. Dezember im Zeitvergleich nach Leistungsarten, Altersgruppen und Pflegestufen Leistungsempfänger der Pflegeversicherung am 15. Dezember 2015 nach Kreisen Reine Ausgaben der Sozialhilfe je Einwohner 2017 nach Kreisen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt je Einwohner am 31. Dezember 2017 nach Kreisen Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII je Einwohner 2016 nach Kreisen von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII 2016 nach Hilfearten und Kreisen 2016 im Ländervergleich Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitvergleich und Einnahmen der Sozialhilfe im Zeitvergleich monatlicher Wohngeldanspruch am 31. Dezember 2016 im Ländervergleich Fußnotenerläuterungen Methodik Glossar zum Thema 178 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

3 Der erste Einblick Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt je Einwohner am 31. Dezember 2017 nach Kreisen (Bevölkerung am 30. Juni 2017) Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII je Einwohner 2016 nach Kreisen Unter 6,0 6,0 bis unter 6,6 6,6 und mehr VorRügen Unter 21,0 21,0 bis unter 23,0 23,0 und mehr VorRügen VorGreifswald VorGreifswald Ludwigslust-Parchim Mecklenburgische Seenplatte Ludwigslust-Parchim Mecklenburgische Seenplatte Maximum: : Minimum: : Mecklenburg-Vorpommern: (c) StatA MV 8,3 4,7 6,2 Maximum: : Minimum: : Mecklenburg-Vorpommern: (c) StatA MV 28,8 20,0 23,9 Anzahl Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII 2016 nach Hilfearten und Kreisen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfen zur Gesundheit (nicht darstellbar) Mecklenburgische Seenplatte Vor Rügen Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart (bzw. jedem Ort der Hilfegewährung) gezählt. (c) StatA MV Vor Greifswald Ludwigslust- Parchim Mindestsicherungsquote 2016 im Ländervergleich Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Niedersachsen Berlin Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Unter 7,0 % 7,0 % bis unter 10,0 % 10,0 % bis unter 12,0 % 12,0 % bis unter 14,0 % 14,0 % und mehr Hessen Thüringen Sachsen Rheinland-Pfalz Saarland Baden-Württemberg Bayern Maximum: Berlin: Minimum: Bayern: Deutschland: 18,8 % 5,1 % 9,5 % (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

4 Ergebnisse in Worten Menschen erhielten Ende 2017 Existenz sichernde Leistungen des Staates in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Männer waren häufiger als Frauen auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen. 11 Prozent der Leistungsempfänger waren minderjährig Personen bezogen im Laufe des Jahres 2016 Leistungen in besonderen Lebenslagen. Die Empfängerzahl hat sich gegenüber 2015 nur unwesentlich erhöht (+ 0,2 Prozent). Die mit Abstand wichtigste Hilfeart im Rahmen der besonderen Leistungen ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Insgesamt nahmen Personen diese Hilfe in Anspruch, 162 mehr als Die Träger der Sozialhilfe Mecklenburg-Vorpommerns gaben 2017 netto rund 400 Millionen EUR aus (ab Berichtsjahr 2017 ohne Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Mit einem Anteil von 77 Prozent an den gesamten Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit rund 303 Millionen EUR finanziell die mit Abstand bedeutendste Hilfeart und stieg auch im Vergleich zu 2016 erneut um 5 Prozent Personen bezogen zum Jahresende 2017 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das waren Leistungsempfänger oder 18 Prozent weniger als Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im Jahr 2017 nur noch bei 82 Millionen EUR. Damit hatten sich die Bruttoauszahlungen im Vergleich zu 2016 um rund 55 Millionen EUR oder um 40 Prozent reduziert. Erneut wurden gut drei Viertel (77 Prozent) der Bruttoausgaben für Regelleistungen aufgewandt, also zur Deckung des täglichen Bedarfs der Leistungsberechtigten (Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung usw.). Im Jahr 2017 gaben die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern rund 1,2 Millionen EUR für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Die höchsten Ausgabenpositionen entfielen auf die Lernförderung mit rund 672 Tausend EUR (54 Prozent) und auf Leistungen für die Mittagsverpflegung mit 371 Tausend EUR (30 Prozent). Am Jahresende 2017 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern Haushalte Wohngeld. Gegenüber 2016 verringerte sich die Anzahl der Haushalte um 8 Prozent. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch fiel von 128 EUR in 2016 um 8 EUR auf 120 EUR im Jahr schwerbehinderte Menschen lebten Ende 2017 in Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht einem Anteil von 12 Prozent an der Bevölkerung des Landes. Gegenüber 2015 ist die Zahl der Personen mit Handicap um fast Personen (+ 4 Prozent) angestiegen. 180 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

5 6.1 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung und Altersgruppen ) ) Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Alter von bis unter Jahren Unter und mehr Durchschnittsalter 23,2 26,8 46,3 45,8 48,2 48,3 47,3 47,2 Anzahl (c) StatA MV 1995 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten ist aufgrund der Neugestaltung des Sozialhilferechts zum eingeschränkt Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember 2017 nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Alter von bis unter Jahren Unter und mehr Durchschnittsalter 47,2 45,1 43,8 48,6 46,9 48,1 47,6 49,3 45,5 StatA MV, Statistisches Jahrbuch

6 6.2 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung am im Dezember Insgesamt männlich 2) weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Jahre bis unter der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach 41 Absatz 2 SGB XII Durchschnittsalter x 40,2 42,8 43,4 44,6 44,4 44,4 Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach 41 Absatz 2 SGB XII und mehr Durchschnittsalter x 74,5 74,4 74,2 74,5 74,2 74,0 Anzahl Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zeitvergleich 18 Jahre bis unter der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach 41 Absatz 2 SGB XII Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach 41 Absatz 2 SGB XII und mehr (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

7 6.3 Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII 3) im Zeitvergleich nach dem Ort der Leistungserbringung und Hilfearten 4) 5) Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Durchschnittsalter 41,1 40,6 40,5 41,0 41,4 41,7 41,8 41,7 Empfänger von Hilfe zur Gesundheit 6) Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Durchschnittsalter 51,3 48,4 46,7 49,0 53,2 51,0 54,9 47,5 Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Durchschnittsalter 31,2 30,7 30,5 30,8 31,3 31,5 31,9 32,0 Empfänger von Hilfe zur Pflege Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Durchschnittsalter 67,8 67,8 68,0 68,7 69,2 69,1 69,2 69,2 Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Durchschnittsalter 45,4 44,3 44,7 45,9 45,4 46,7 46,1 46, Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII 2016 nach Kreisen Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Stadt Mecklenburgische Seenplatte Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt männlich weiblich außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Durchschnittsalter 41,7 40,5 45,1 41,1 36,9 42,4 41,8 44,4 42,6 StatA MV, Statistisches Jahrbuch

8 6.4 Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe im Zeitvergleich nach Hilfearten und Ort der Leistungserbringung 7) EUR Bruttoausgaben 8) 9) außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Einnahmen Nettoausgaben davon Hilfe zum Lebensunterhalt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Gesundheit 10) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung x Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen EUR Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe im Zeitvergleich EUR Nettoausgaben Einnahmen In den Brutto- bzw. Nettoausgaben und Einnahmen sind ab Berichtsjahr 2017 die Auszahlungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr enthalten. Der Vergleich mit den Angaben zu den Vorjahren ist für die Gesamtpositionen nicht mehr gegeben. (c) StatA MV Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2017 nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte EUR Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Bruttoausgaben 9) außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Einnahmen Nettoausgaben davon Hilfe zum Lebensunterhalt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Gesundheit 10) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

9 6.5 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Empfänger von Regelleistungen am 31. Dezember im Zeitvergleich nach Art der Unterbringung und Leistung sowie Altersgruppen Insgesamt männlich weiblich Art der Unterbringung Aufnahmeeinrichtung Gemeinschaftsunterkunft Dezentrale Unterbringung Art der Leistung Grundleistungen in Form von 11) Sachleistungen Wertgutscheinen Geldleistungen Hilfe zum Lebensunterhalt Alter von bis unter Jahren Unter und mehr Durchschnittsalter 25,0 24,5 25,7 26,4 25,9 25,6 24,4 24,9 25,2 Stellung zum Haushaltsvorstand Haushaltsvorstand Ehepartner/Lebenspartner Kind Sonstige Person Aufenthaltsrechtlicher Status Aufenthaltsgestattung Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet Familienangehörige Geduldete Ausländer Einreise über einen Flughafen x Aufenthaltserlaubnis x Folge- oder Zweitantrag x x Ohne Angabe 12) x x x x x x Staatsangehörigkeit Europa Afrika Amerika Asien Sonstige StatA MV, Statistisches Jahrbuch

10 6.5 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Empfänger von Regelleistungen am 31. Dezember 2017 nach Art der Unterbringung und Leistung sowie nach Kreisen Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Stadt Mecklenburgische Seenplatte Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt männlich weiblich Art der Unterbringung Aufnahmeeinrichtung Gemeinschaftsunterkunft Dezentrale Unterbringung Art der Leistung Grundleistungen in Form von 11) Sachleistungen Wertgutscheinen Geldleistungen Hilfe zum Lebensunterhalt Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Vierteljahr 2. Vierteljahr 3. Vierteljahr 4. Vierteljahr Insgesamt 13) Schulausflüge mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Insgesamt Schulausflüge mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Leistungen (EUR) Ausgaben und Einnahmen im Zeitvergleich EUR Bruttoausgaben Regelleistungen Grundleistungen ( 3 Asylbewerberleistungsgesetz) besondere Leistungen Einnahmen Nettoausgaben StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

11 6.5 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ausgaben und Einnahmen 2017 nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburgische Seenplatte Rügen Greifswald Mecklenburg-Vorpommern Ludwigs- lust- Parchim EUR Bruttoausgaben Regelleistungen Grundleistungen ( 3 Asylbewerberleistungsgesetz) besondere Leistungen Einnahmen Nettoausgaben Wohngeld Wohngeldhaushalte am 31. Dezember im Zeitvergleich nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers ) ) ) ) Reine Wohngeldhaushalte Insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Haushaltsgröße Haushalte von Alleinstehenden mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 Personen mit 6 und mehr Personen Soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers 15) Erwerbstätige Arbeitslose Nichterwerbstätige darunter: Rentner Wohngeldrechtliche Teilhaushalte Insgesamt Miezuschuss Lastenzuschuss Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Ausgezahltes Wohngeld (1 000 EUR) 16) Insgesamt StatA MV, Statistisches Jahrbuch

12 6.6 Wohngeld Wohngeldhaushalte am 31. Dezember 2017 nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburg-Vorpommern Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Reine Wohngeldhaushalte Insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Wohngeldrechtliche Teilhaushalte Insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Reine Wohngeldhaushalte und Wohngeldausgaben am 31. Dezember 2016 im Ländervergleich Land Anzahl Durchschnittliche monatliche Beträge EUR Miete/ Belastung je m² Wohnfläche Wohngeldanspruch Reine Wohngeldhaushalte Wohngeldausgaben EUR Deutschland , Baden-Württemberg , Bayern , Berlin , Brandenburg , Bremen , Hamburg , Hessen , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen , Rheinland-Pfalz , Saarland , Sachsen , Sachsen-Anhalt , Schleswig-Holstein , Thüringen , Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch am 31. Dezember 2016 im Ländervergleich Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Bremen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Hessen Baden-Württemberg Unter 125 EUR 125 EUR bis unter 150 EUR 150 EUR bis unter 165 EUR 165 EUR bis unter 180 EUR 180 EUR und mehr (c) StatA MV Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Sachsen-Anhalt Thüringen Bayern Berlin Brandenburg Sachsen Maximum: Hamburg: Minimum: Sachsen-Anhalt: 118 EUR Deutschland: 184 EUR 157 EUR 188 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

13 6.7 Leistungen der Kriegsopferfürsorge Kriegsopferfürsorge im Zeitvergleich Einheit Empfänger laufender Leistungen am Ende des Berichtsjahres 13) Anzahl Empfänger einmaliger Leistungen im Laufe des Berichtsjahres 13) Anzahl Leistungen für Empfänger der Kriegsopferfürsorge EUR Schwerbehinderte Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember im Zeitvergleich nach Altersgruppen, Art der schwersten Behinderung, Grad der Behinderung und der Ursache der schwersten Behinderung Insgesamt männlich weiblich Unter und mehr Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Funktionseinschränkung von Gliedmaßen Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Blindheit und Sehbehinderung Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u. a. Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, geistigseelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Angeborene Behinderung Arbeits-, Wege- und Betriebswegeunfall, Berufskrankheit Verkehrsunfall Häuslicher Unfall Sonstiger oder nicht näher bezeichneter Unfall Anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung Allgemeine Krankheit (einschließlich Impfschaden) Sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen ) Alter von... bis unter... Jahren Art der schwersten Behinderung Grad der Behinderung (GdB) Ursache der schwersten Behinderung StatA MV, Statistisches Jahrbuch

14 6.8 Schwerbehinderte Schwerbehinderte Menschen am 31. Dezember 2017 nach Art der schwersten Behinderung und Grad der Behinderung nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt männlich weiblich Art der schwersten Behinderung Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Funktionseinschränkung von Gliedmaßen Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Blindheit und Sehbehinderung Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u. a Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen Grad der Behinderung (GdB) GdB GdB GdB GdB GdB GdB StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

15 6.9 Pflegestatistik Leistungsempfänger der Pflegeversicherung am 15. Dezember im Zeitvergleich nach Leistungsarten, Altersgruppen und Pflegestufen Insgesamt männlich weiblich Pflegebdürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz x x x x x x Leistungsarten Ambulante Pflege Vollstationäre Pflege stationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 18) Nachrichtlich teilstationäre Pflege 19) x x x x Alter von bis unter Jahren Unter und mehr Pflegestufe I II III Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet Leistungsempfänger der Pflegeversicherung am 15. Dezember 2015 nach Kreisen Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Stadt Mecklenburgische Seenplatte Rügen Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt männlich weiblich Pflegebdürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungsarten Ambulante Pflege Vollstationäre Pflege stationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege Pflegegeld 18) StatA MV, Statistisches Jahrbuch

16 Fußnotenerläuterungen 1) Die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten ist aufgrund der Neugestaltung des Sozialhilferechts zum eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben (siehe Methodik). 2) Empfänger mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 3) Bis 2000: Hilfe in besonderen Lebenslagen. 4) Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart (bzw. jedem Ort der Hilfegewährung) gezählt. 5) Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren. 6) Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen. 7) In den Brutto- bzw. Nettoausgaben und Einnahmen sind ab Berichtsjahr 2017 die Auszahlungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr enthalten. Der Vergleich mit den Angaben zu den Vorjahren ist für die Gesamtpositionen nicht mehr gegeben. Die einzelnen Hilfearten sind hiervon nicht betroffen. 8) In den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind keine Kosten für abgeschlossene Gutachten enthalten. 9) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung können nicht nach Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden. 10) Einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. 11) Einschließlich Mehrfachzählungen - bei der Art der Leistungsgewährung möglich. 12) Einschließlich Personenkreis mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA). 13) Einschließlich möglicher Mehrfachzählungen. 14) 1992 bis 2000: Ohne pauschaliertem Wohngeld. 15) Bis einschließlich 2010: Nach der sozialen Stellung des Antragstellers. 16) 1992, 1995 und 2000: Inklusive der Leistungen zum Besonderen Mietzuschuss. 17) Ab 2005: Schwerbehinderte mit tatsächlich ausgehändigtem und gültigem Ausweis (siehe Methodik). 18) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten; werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld: ) Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nachrichtlich ausgewiesen. 192 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

17 Methodik Rechtsgrundlage der Sozialhilfestatistiken sind die 121 bis 129 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das mit Inkrafttreten des SGB XII "Sozialhilfe" zum 1. Januar 2005 grundlegend reformierte Berichtssystem der Sozialhilfestatistik gliedert sich seitdem in folgende Teilerhebungen, die sich jeweils in Erhebungsverfahren, Berichtszeiten und Inhalten voneinander unterscheiden: - Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, - Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, - Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII, - Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Die Erhebung über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird als Sekundärstatistik aus den vorliegenden Verwaltungsdaten als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31. Dezember durchgeführt. Darüber hinaus werden die entsprechenden Angaben bei Beginn und Ende der Leistungsgewährung sowie bei Änderung der Zusammensetzung der Personengemeinschaft gemäß 27 SGB XII (Bedarfsgemeinschaft) erfasst. Mit der Neugestaltung des Sozialhilferechts zum 1. Januar 2005 hat sich das inhaltliche Erhebungskonzept der Statistik verändert: Erhebungsmerkmale und sausprägungen wurden im Zuge der Reform neu hinzugefügt (z. B. Migrationshintergrund, Beschäftigung und Höhe des angerechneten Einkommens) bzw. werden ab 2005 nicht mehr erfasst (z. B. Schul- und Berufsausbildung, Erwerbsstatus). Die zeitliche Vergleichbarkeit der aktuellen Erhebungsergebnisse mit den Angaben vor 2005 ist nicht mehr gegeben. Die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sekundärstatistik, die aus den vorliegenden Verwaltungsdaten als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres, letztmalig für das Berichtsjahr 2014, durchgeführt wurde. Ab dem 1. Berichtsvierteljahr 2015 wurde die Statistik von einer dezentralen Jahresstatistik auf eine zentrale Vierteljahresstatistik mit einem geänderten und erweiterten skatalog umgestellt. Die Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem Kapitel SGB XII wird als Sekundärstatistik aus den vorliegenden Verwaltungsdaten als Totalerhebung durchgeführt. Es werden alle Hilfebezieher erfasst, die im Laufe des Berichtsjahres mindestens einmal eine der Hilfen nach dem Kapitel des SGB XII erhalten haben. Daneben liegen Angaben zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres vor. Die zu erhebenden e umfassen neben den personenbezogenen oder soziodemografischen Grunddaten (Wohnort, Geschlecht, Geburtsjahr, usw.) den Hilfebezug nach folgenden (Unter-)Hilfearten: - 5. Kapitel SGB XII: Hilfen zur Gesundheit ( 47 bis 52), - 6. Kapitel SGB XII: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 bis 60), - 7. Kapitel SGB XII: Hilfe zur Pflege ( 61 bis 66), - 8. Kapitel SGB XII: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69), - 9. Kapitel SGB XII: Hilfe in anderen Lebenslagen ( 70 bis 74). Die Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr aus den vorliegenden Verwaltungsdaten als Totalerhebung durchgeführt. Dabei erfolgt ein detaillierter Nachweis der einzelnen Leistungen der Sozialhilfe nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII. Ferner werden die Ausgaben der Sozialhilfeträger für Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß 264 Absatz 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfasst. Die Asylbewerberleistungsstatistik umfasst jährlich folgende Teilerhebungen, die sich jeweils durch Berichtszeiten und Inhalte voneinander unterscheiden: - Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen, - Statistik der Empfänger von ausschließlich besonderen Asylbewerberleistungen, - Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, - Statistik über die Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit 1994 erhalten Asylbewerber keine Sozialhilfe mehr, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden in einer eigenen, von der Sozialhilfestatistik getrennten, ihr aber sehr ähnlichen Statistik erfasst. Dabei werden die Empfänger von Regelleistungen und die von besonderen Leistungen erhoben. Für diese Statistik ist eine zeitliche Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben. Die Statistik über die Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft basiert auf dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Die Statistik wurde im 1. Vierteljahr 2016 erstmalig erhoben. StatA MV, Statistisches Jahrbuch

18 Methodik Für die Wohngeldstatistik ergaben sich mit der Neugestaltung des Sozialhilferechts und dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") zum 1. Januar 2005 gravierende Änderungen. Insbesondere reduzierte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten stark und die Statistik des besonderen Mietzuschusses wurde eingestellt. Seit 2005 sind nunmehr Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt) vom Wohngeld ausgeschlossen. Die zeitliche Vergleichbarkeit der aktuellen Daten mit denen vor 2005 ist nicht mehr gegeben. Statistik der Kriegsopferfürsorge Die seit dem 1. Januar 1991 im Gebiet der neuen Länder gewährte Kriegsopferfürsorge beinhaltet ergänzend zur Kriegsopferversorgung individuelle Leistungen für Kriegsgeschädigte und deren Familienmitglieder sowie Hinterbliebene, wie z. B. Hilfe zur Pflege, Alten- oder Erholungshilfe und weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen. Bei der Schwerbehindertenstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Stichtag 31. Dezember, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Die Angaben werden aus den vorliegenden Verwaltungsdaten der Versorgungsämter generiert. Ab 2005 werden, im Unterschied zu den Vorjahren, von der Gesamtzahl der Schwerbehinderten nur solche gezählt, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Schwerbehinderte, die ihren zur Aushändigung bereitliegenden Ausweis nicht abgeholt haben und mit dessen Abholung auch nicht mehr zu rechnen ist, werden von der Erhebung ausgeschlossen. Infolge dieser methodischen Änderung ist die Vergleichbarkeit der Daten mit den Jahren vor 2005 eingeschränkt. In Mecklenburg-Vorpommern war bei der erstmaligen Erhebung am 31. Dezember 1993 der Umtausch der in der DDR ausgegebenen Schwerbeschädigtenausweise, die nur eine Gültigkeit bis zu diesem Stichtag hatten, noch nicht abgeschlossen, sodass für jenes Jahr von einer Untererfassung auszugehen ist. Die Statistik über ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sowie stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) wird seit 1999 zweijährlich zum 15. Dezember durchgeführt. Es werden Daten zur pflegerischen Versorgung, der personellen Ausstattung sowie über die betreuten Pflegebedürftigen erfasst. Die Erhebung über die Pflegegeldempfänger zum 31. Dezember ergänzt die Angaben über die häusliche Pflege, da von den Pflegebedürftigen überwiegend Pflegegeldleistungen in Anspruch genommen werden. 194 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2018

19 Glossar Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine staatliche Transferleistung. Sie bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige Menschen und deckt den Grundbedarf der Empfänger insbesondere an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ab ("soziokulturelles Existenzminimum"). Zum Empfängerkreis gehören unter anderem vorübergehend Erwerbsunfähige und längerfristig Erkrankte. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt zweier spezieller Bevölkerungsgruppen sicherstellen soll. Sie kann von Personen ab 18 Jahren bis zum Renteneintrittsalter in Anspruch genommen werden, wenn diese dauerhaft vollerwerbsgemindert sind, sowie von Personen im Rentenalter. Seit 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Die Altersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII erreichen vor dem 1. Januar 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für die ab 1947 geborenen Personen wird die Altersgrenze zum Renteneintritt sukzessive bis auf 67 Jahre angehoben. Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII - diese Statistik erfasst Daten über Hilfeempfänger, die im Laufe des jeweiligen Berichtsjahres mindestens eine der Hilfen nach dem Kapitel des SGB XII erhalten haben. Bis Ende 2004 war die Statistik als "Hilfen in besonderen Lebenslagen" bekannt. Neben den kumulierten Zahlen liegen auch entsprechende Angaben zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres vor. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der von Bund und Ländern je zur Hälfte getragen wird. Es wird - gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter geleistet oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum, den sie selbst nutzen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Einen Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall der Mieter bzw. der Eigentümer selbst tragen. Aufgrund der Änderungen im materiellen Recht entstehen so genannte "Mischhaushalte". Zu Mischhaushalten kommt es, wenn ein Teil der Familienmitglieder wohngeldberechtigt, der andere Teil jedoch vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Schwerbehinderte Menschen: Menschen sind schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden (20 bis 100) abgestuft festgestellt. Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Die Art der Behinderung wird anhand von insgesamt 55 verschiedenen Kategorien erfasst, wobei sich die Einteilung nicht primär an der ursächlichen Krankheitsdiagnose, sondern an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung orientiert. Pflegebedürftige: In die Erhebung der ambulanten Pflegedienste sind nur diejenigen ambulant versorgten Personen einzubeziehen, die Pflegesachleistungen (oder häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) nach dem SGB XI erhalten. In die Erhebung der stationären Pflegeeinrichtungen sind nur die stationär versorgten Personen einzubeziehen, die eine Pflegeleistung nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten. Hierzu gehört die vollstationäre (Dauer- und Kurzzeitpflege) sowie die teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege). Abweichend hiervon sind auch die Pflegebedürftigen in die Erhebung einzubeziehen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in die Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden und Leistungen nach SGB XI erhalten, für die jedoch noch keine Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe vorliegt. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz 45a SGB XI liegt vor, wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sind. Sie sind dann in erheblichem Maße auf Betreuung und - insbesondere zur Verhütung von Gefahren - oft auch auf allgemeine Beaufsichtigung angewiesen. Pflegegeldempfänger: Pflegebedürftige in Privathaushalten (häuslicher Bereich) können anstelle der häuslichen Pflegehilfe, die von ambulanten Pflegediensten erbracht wird, ein Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld dient zur Sicherstellung der selbst beschafften Pflegehilfe (z. B. Angehörige). Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind pflegebedürftige Personen einer der folgenden Pflegestufen zugeordnet: - Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. - Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. - Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. StatA MV, Statistisches Jahrbuch

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