Amtsblatt für das Amt Ortrand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt für das Amt Ortrand"

Transkript

1 Amtsblatt für das Amt Ortrand 23. Jahrgang Ortrand, den 01. August 2013 Ausgabe 08/2013 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bauland im Amtsbereich Ortrand Beschlüsse der Sondersitzung der SVV Ortrand vom Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf vom Beschluss der öffentlichen Sondersitzung der SVV Ortrand vom Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Kroppen ab dem Jahr Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Tettau ab dem Jahr Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Großkmehlen ab dem Jahr Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Stadt Ortrand ab dem Jahr Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Frauendorf ab dem Jahr 2009 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Kroppen Sprechzeiten der Schiedsstelle des Amtes Ortrand Nichtamtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Information des Bürgermeisters der Stadt Ortrand Beratungsdienste im Amt Ortrand Hilfe in Notfällen Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Ortrand im Internet unter Freie Arbeitsstellen der Agentur für Arbeit Sprechzeiten des Bürgerbüros Begrüßung junger Erdenbürger im Amtsbereich Ortrand Veranstaltungen im Amtsbereich im August Ländliche Förderung in Elbe-Elster trägt Früchte Frauendorfer Kegler mit neuen Trikots Öffnungszeiten Stadtgeschichts- und Schradenmuseum Wahrnehmung der Aufgaben des Wohngeldgesetzes für den Bereich Ortrand Veranstaltungsplan des Seniorenclubs Ortrand im August 2013 Impressum: Das Amtsblatt für das Amt Ortrand erscheint jeweils nach Bedarf. Es wird kostenlos im Amt Ortrand (Stadt Ortrand und die Gemeinden Frauendorf, Großkmehlen mit Kleinkmehlen und Frauwalde, Kroppen, Lindenau und Tettau) an alle Haushalte mit Briefkästen verteilt. Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen. Das Amtsblatt für das Amt Ortrand kann beim Amt Ortrand, Altmarkt 1, Ortrand gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Überdies kann das jeweilige Amtsblatt ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Amtsverwaltung Ortrand, Altmarkt 1, Ortrand-Zimmer 101 (Sekretariat) gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden. Auflage: Stück Herausgeber/Redaktion: Amt Ortrand, Altmarkt 1, Ortrand Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amtsverwaltung Ortrand - Der Amtsdirektor - Tel.:(035755) Für den Inhalt des nichtamtlichen Teils zeichnen die Autoren eigenverantwortlich. Satz, Druck und Anzeigenverkauf: Druck+Satz Offsetdruck, Gewerbestraße 17, Großräschen,Tel.: /17702, Fax: /69190, beratung@drucksatz.com Verteiler: BLOMA Werbung GmbH, Burger Chausse 1, Guhrow, Tel.: /759900, Bei Beschwerden und Hinweisen hinsichtlich der Verteilung wenden Sie sich an die BLOMA Werbung GmbH.

2 Ausgabe 08 Seite 2 Amtsblatt für das Amt Ortrand 01. August 2013 Amtliche Bekanntmachungen Bauland im Amtsbereich Ortrand Das Amt Ortrand bietet auf der Internetseite des Amtes Ortrand Baulandgrundstücke in allen Gemarkungen zum Verkauf an. Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 600 m² m², wobei der Grundstückszuschnitt zum Teil frei wählbar ist. Die Baulandpreise reichen lt. Bodenrichtwertkarte von Euro/m², der Erschließungszustand ist unterschiedlich. Genauere Informationen zu den jeweiligen Grundstükken erhalten Sie im Bauamt des Amtes Ortrand, Frau Richter, Tel.-Nr / oder auf der Internetseite des Amtes Ortrand Beschlüsse der Sondersitzung der SVV Ortrand vom Öffentlicher Teil Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 für die Stadt Ortrand. Der Beschluss-Nr. 60/2013 vom wird damit ersetzt. Nichtöffentlicher Teil Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand beschließt die Vergabe der Wasserspielanlage für die Kita Regenbogen im Rahmen des Förderprogramms des Landes Brandenburg zur Sicherung und Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre an die Firma Kaiser & Kühne Freizeitgeräte aus Eystrup. Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand beschließt die Vergabe der Erweiterung der Wasserspielanlage für die Kita Regenbogen an die Firma Kaiser & Kühne Freizeitgeräte aus Eystrup. Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand beschließt die Vergabe für die Herstellung von Außenanlagen für die Kita Regenbogen im Rahmen des Förderprogramms des Landes Brandenburg zur Sicherung und Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre an die Firma FiGa Service GmbH aus Lindenau. Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf vom Öffentlicher Teil Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes Kleine Elster Pulsnitz in der Gemeinde Frauendorf ab dem Jahr Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Satzung über die Straßenreinigung und Winterwartung in der Gemeinde Frauendorf. Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt, dass die Mitgliedsrechte der Gemeinde im Wasserverband Lausitz durch Herrn Mirko Friedrich, Hauptstraße 11 in Frauendorf bis auf Widerruf als bestellter Vertreter der Gemeinde Frauendorf gemäß 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wahrgenommen werden. Nichtöffentlicher Teil Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Vergabe für die Lieferung von Fallschutzplatten für die Kita Spatzennest im Rahmen des Förderprogramms des Landes Brandenburg zur Sicherung und Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre an die Firma Westfalia Spielgeräte GmbH aus Hövelhof. Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Vergabe für die Lieferung von einem Außenspielgerät für die Kita Spatzennest im Rahmen des Förderprogramms des Landes Brandenburg zur Sicherung und Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre an die Firma Westfalia GmbH aus Hövelhof. Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Vergabe von Bauleistungen Errichtung einer Fahrradüberdachung an die Fa. Ziegeler, Nebelschütz. Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Vergabe von Bauleistungen Gehwegbau Hauptstraße/Tettauer Straße an die Fa. Straßenbau Roick Tettau. Beschluss der Sondersitzung der SVV Ortrand vom Öffentlicher Teil Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbegebiet Burkersdorf. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Kroppen ab dem Jahr 2009 Auf Grund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07 S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I/13 Nr. 9), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12 Nr. 20) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 8, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I/12 Nr. 37) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kroppen in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz in der Gemeinde Kroppen ab dem Jahr 2009 vom 19. März 2012 beschlossen: Artikel 1 Im 1(Allgemeines), Absatz (2) sind die 27 ff. gegen 31 ff. zu ersetzen. Artikel 2 Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Kroppen ab dem Jahr 2009 vom 19. März 2012 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ortrand, den gez. Kersten Sickert Amtsdirektor 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Tettau ab dem Jahr 2009 Auf Grund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07 S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I/13 Nr. 9), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12 Nr. 20) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fas-

3 01. August 2013 Amtsblatt für das Amt Ortrand Ausgabe 08 Seite 3 sung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 8, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I/12 Nr. 37) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tettau in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz in der Gemeinde Tettau ab dem Jahr 2009 vom 29. März 2012 beschlossen: Artikel 1 Im 1(Allgemeines), Absatz (2) sind die 27 ff. gegen 31 ff. zu ersetzen. Artikel 2 Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Tettau ab dem Jahr 2009 vom 29. März 2012 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ortrand, den gez. Kersten Sickert Amtsdirektor 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Großkmehlen ab dem Jahr 2009 Auf Grund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07 S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I/13 Nr. 9), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12 Nr. 20) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 8, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I/12 Nr. 37) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkmehlen in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Großkmehlen ab dem Jahr 2009 vom 14. Juni 2012 beschlossen: Artikel 1 Im 1(Allgemeines), Absatz (2) sind die 27 ff. gegen 31 ff. zu ersetzen. Artikel 2 Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Großkmehlen ab dem Jahr 2009 vom 14. Juni 2012 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ortrand, den gez. Kersten Sickert Amtsdirektor 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Stadt Ortrand ab dem Jahr 2009 Auf Grund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07 S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I/13 Nr. 9), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12 Nr. 20) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 8, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I/12 Nr. 37) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortrand in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz in der Stadt Ortrand ab dem Jahr 2009 vom 30. März 2012 beschlossen: Artikel 1 Im 1(Allgemeines), Absatz (2) sind die 27 ff. gegen 31 ff. zu ersetzen. Artikel 2 Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Stadt Ortrand ab dem Jahr 2009 vom 30. März 2012 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ortrand, den gez. Kersten Sickert Amtsdirektor 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Frauendorf ab dem Jahr 2009 Auf Grund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07 S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I/13 Nr. 9), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12 Nr. 20) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 8, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2012 (GVBl. I/12 Nr. 37) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf in ihrer Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz in der Gemeinde Frauendorf ab dem Jahr 2009 vom 30. März 2012 beschlossen: Artikel 1 Im 1(Allgemeines), Absatz (2) sind die 27 ff. gegen 31 ff. zu ersetzen. Artikel 2 Diese 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlage der Pulsnitz in der Gemeinde Frauendorf ab dem Jahr 2009 vom 30. März 2012 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ortrand, den gez. Kersten Sickert Amtsdirektor Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Kroppen Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/07 Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I/13 Nr. 09) i.v.m. 49a des

4 Ausgabe 08 Seite 4 Amtsblatt für das Amt Ortrand 01. August 2013 Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/09 Nr. 15, S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I/ 11 Nr. 24) und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I/12 Nr. 37) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kroppen in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Gebühren (1) Die Gemeinde Kroppen erhebt für die von ihr nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung vom durchgeführte Winterwartung der öffentlichen Straßen Gebühren nach 6 KAG in Verbindung mit 49 a Abs. 4 Nr. 3 BbgStrG. (2) Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Winterwartung sowie auf die Winterwartung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Gemeinde. 2 Gebührenmaßstab (1) Maßstab für die Gebühr ist die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge). Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder zum Teil an diese Straße und weist es im Übrigen keine ihr zugewandte Grundstücksseite auf, so wird die Frontlänge bzw. Grundstücksseite zugrunde gelegt, die sich bei einer gedachten Verlängerung dieser Straße in gerader Linie ergeben würde. Grenzt ein Grundstück mit verschiedenen Grundstücksseiten an verschiedene befahrbare Straßenteile derselben mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Erschließungsanlage, so wird die längste Grundstücksseite von den an die verschiedenen Straßenabschnitte grenzenden Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Gebühr für die Winterwartung zugrunde gelegt. (2) Liegt ein Grundstück an mehreren Straßen, auf denen die Winterwartung durchgeführt wird, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zugrunde gelegt, durch die eine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung der Grundstücke möglich ist; bei abgeschrägten oder abgerundeten Grundstücksgrenzen gilt der Schnittpunkt der geraden Verlängerung der Grundstücksgrenzen. (3) Bei der Festlegung der Grundstücksseiten nach den Absätzen 1 und 2 werden Bruchteile eines Meters bis zu 50 cm einschließlich abgerundet und über 50 cm aufgerundet. 3 Gebührensatz (1) Für die im Auftrag oder von der Gemeinde selbst ausgeführte Winterwartung der öffentlichen Straßen beträgt die jährliche Gebühr je Meter Grundstücksseite entsprechend 2, Absätze 1 bis 3 0,47 EUR. 4 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks. Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei unklaren Eigentumsverhältnissen ist derjenige Gebührenschuldner, der die tatsächliche Sachherrschaft ausübt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (3) Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer vom Beginn des auf den Wechsel folgenden Kalendervierteljahres gebührenpflichtig. (4) Die Gebührenpflichtigen haben alle für die Berechnung der Benutzungsgebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie haben zu dulden, dass Beauftragte der Gemeinde das jeweils betroffene Grundstück betreten, um die Bemessungsgrundlagen festzustellen oder zu überprüfen. 5 Entstehen, Änderung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, in dem der Beginn der Winterwartung der öffentlichen Straße erfolgt. Sie erlischt mit dem Ende des Monats, in dem die Winterwartung eingestellt wird. (2) Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Gebühr mit Beginn des auf die Änderung folgenden Kalendervierteljahres. (3) Die Gebühr wird einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt: Ortrand, den gez. Sickert Amtsdirektor Sprechzeiten der Schiedsstelle des Amtes Ortrand Sprechstunden finden jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von Uhr bis Uhr im Rathaus in Ortrand statt. Außerhalb der Sprechzeiten können unverbindlich telefonische Anfragen gestellt werden. Herr Faustmann Tel: Fax: Frau Döring Tel: Ende der amtlichen Bekanntmachungen Nichtamtliche Bekanntmachungen Information des Bürgermeisters der Stadt Ortrand Klassik-Open-Air-Konzert wird verschoben Liebe Ortranderinnen, liebe Ortrander, werte Gäste, mit Freude haben wir schon auf den 17. August geschaut. Auf unserem Altmarkt sollte ein Open-Air-Konzert der Cottbusser Philharmonie mit musikalischen Werken aus bekannten Filmmusiken der vergangenen Jahre aufgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen muss dieses Konzert leider verschoben werden. Alle bereits gekauften Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit bzw. können im Bürgerbüro im Rathaus Ortrand zurückgegeben werden. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.

5 01. August 2013 Amtsblatt für das Amt Ortrand Ausgabe 08 Seite 5 Für Rückfragen steht Ihnen Herr Exner unter / gern zur Verfügung. Wir sind bemüht, das Konzert zu einem späteren Zeitpunkt durchführen zu können. Über die organisatorischen Neuerungen werden wir Sie auf diesem Weg informieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ingo Senftleben, Bürgermeister BERATUNGSDIENSTE Schuldnerberatung des DRK Kreisverbandes Jeden Freitag von Uhr findet im Rathaussaal Ortrand eine Schuldnerberatung des DRK Kreisverbandes Senftenberg statt. Die Beratungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen Problemen kostenlos und vertraulich. Suchtberatung des Gesundheitsamtes Senftenberg Ort: Ortrand, Gebäude Bahnhofstraße 43 (Eingang Seniorenclub) Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Freitag im Monat von bis Uhr Ansprechpartnerin: Frau Zschieschang Tel / Beratung von Frauen für Frauen im Gebäude Bahnhofstraße 43 in Ortrand (Seniorenclub) Die nächste Beratung findet am 8. August 2013 von Uhr (von bis Uhr nur nach Terminvereinbarung) im Seniorenclub in Ortrand, Bahnhofstraße 43 statt. Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Misshandlung sofort unter / 2693 Unterkunft und Beratung im Frauen- und Kinderschutzhaus. Über diese Telefonnummer sind auch Terminvereinbarungen für die mobilen Beratungen möglich. Die Vermittlung in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen erfolgt über die Polizeiwache Lauchhammer, Tel.-Nr /7650 oder den Notruf 110. Hilfe in Notfällen In Notfällen können durch die Bürger folgende Stellen benachrichtigt werden: bundesweit gültige Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Polizeidienststelle Lauchhammer (03574) 7650 Polizeidienststelle Senftenberg (03573) 880 Polizei 110 Notruf 112 Wasserverband Lausitz (03573) 8030 Envia, Servicecenter Ruhland (035752) 360 Spreegas Cottbus 24 Std.- (0355) Bereitschaft Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Ortrand im Internet Die amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt des Amtes Ortrand können auch im Internet unter eingesehen werden. Ab sofort finden Sie die Rad- und Wanderwegekarte des Amtes Ortrand ebenfalls auf dieser Internetseite. Freie Arbeitsstellen der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, um unsere arbeitsuchenden Bürger zu unterstützen, werden wir ab sofort alle freien Arbeitsstellen der Agentur für Arbeit Senftenberg auf unserer Homepage veröffentlichen. Diese Angebote werden regelmäßig aktualisiert. Sprechzeiten des Bürgerbüros im Rathaus Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Sprechstunde für psychisch Kranke ist jeden 3. Montag im Monat von bis Uhr im Pfarramt in Großkmehlen. Ansprechpartner ist Frau List, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), erreichbar unter der Telefonnummer 03573/ Für junge Existenzgründer Termine nach telefonischer Vereinbarung! Tel. (0355) dienstags von 13:00-14:00 Uhr im Rathaussaal in Ortrand Kinder erfrischen das Leben und erfreuen das Herz! Ich gratuliere herzlich zur Geburt von - Mira Miertzsch, Ortrand - Oskar Wilhelm, Lindenau - Mariella Wustl, Ortrand Ein kleines Herz begann zu schlagen, dazu viel Glück an allen Tagen. Möge Euer Kind im ganzen Leben Euch immer große Freude geben. Ihr Amtsdirektor Kersten Sickert

6 Ausgabe 08 Seite 6 Amtsblatt für das Amt Ortrand 01. August 2013 Veranstaltungen im Amtsbereich im August Orgelkonzert mit Susanne Ehrhardt und John Kitchen Ort: St. Georg Kirche Großkmehlen Beginn: Uhr 10./ Autocross Deutsche Meisterschaften Rennstrecke am Kutschenberg V.: Motorsportclub GVO Sportfest in Großkmehlen V.: SV Aufbau Großkmehlen 17./ Busfahrt - 20 Jahre Heimatverein Tettau / Landkreis Zwickau (Sachsen) V.: Gemeinde/Heimatverein Tettau Orgelkonzert mit Sina und Ingo Wagner Ort: St. Georg Kirche Großkmehlen Beginn: Uhr Sommerparty in Tettau V.: Schalmeienorchester Tettau/Frauendorf Ort: kl. Kulturgarten Tettau Ganztagsexkursion Deutsche Rosenschau 2013 in Forst V.: Heimatverein Ortrand 24./ Wettinisches Jagdturnier Ort: Rennstrecke am Kutschenberg Herbstfest und 130 Jahre Feuerwehr in Kleinkmehlen V.: Feuerwehr und Seniorenverein Ländliche Förderung in Elbe-Elster trägt Früchte LAG Elbe-Elster zieht positive Bilanz der ILE und LEADER- Förderung 2007 bis 2013 und bestimmt Handlungsbedarfe für die neue EU-Förderperiode ab 2014 Seit 2007 wurden im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster 219 Projekte mit 43,2 Mio. Euro Investitionen und einer Förderung von 25,1 Mio. Euro umgesetzt. Weitere 17 Vorhaben mit 6,8 Mio. Euro Investitionen sind gegenwärtig noch beantragt. Die LAG Elbe-Elster konnte dabei in drei von vier Handlungsfeldern ihre Ziele erreichen, die sie 2007 in der Gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie (GLES) bestimmt hat. Positiv fielen die Entwicklungen in den Handlungsfeldern Ländliche Grundversorgung (Ausbau Kitas etc.), Tourismus und Landnutzung/Landwirtschaft aus. Im Handlungsfeld Gewerbliche Wirtschaft, in dem Innovationen in Betrieben unterstützt werden sollten, wurden leider geringere Erfolge erzielt. Nicht selten standen hier für Unternehmen bürokratische Hürden oder Einschränkungen entgegen; so waren nur Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigen überhaupt zugelassen. Die insgesamt positive Bilanz zog Prof. Dr. Horst Luley (neuland plus, Schorfheide) bei der Abschlussveranstaltung am 19. Juni in Schlieben. Prof. Luley, der auch an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde lehrt, wurde Anfang 2013 von der LAG Elbe Elster mit der Evaluation beauftragt. In den vergangenen Monaten hat er untersucht, wie weit die Ziele der GLES tatsächlich erreicht werden konnten. Abgestimmt mit der LAG Elbe Elster, wurde diese Bewertung nicht am grünen Tisch umgesetzt, vielmehr hierzu im April und Mai 2013 je Handlungsfeld eine Arbeitsrunde durchgeführt. Dabei haben Fachleute und Projektträger aus Elbe-Elster ihre Erfahrungen eingebracht, das Erreichen der Ziele bewertet und Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen. Wie Iris Schülzke, Vorsitzende der LAG Elbe Elster, betont, war dies nur ein Teil des Auftrages: Besonders wichtig war für uns auch, dass wir zusammentragen, welche Schwerpunkte und Maßnahmen wir für unsere Region in der neuen Förderperiode ab 2014 für vordringlich bewerten und wo Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören besonders die Themen Bildung und Fachkräftesicherung, aber auch die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts und der Umgang mit der wachsenden Zahl leer stehender Gebäude in den Dörfern und Städten. Mit Blick auf die demographischen Veränderungen besteht hier doppelter Handlungsbedarf: sowohl hinsichtlich zukunftsfähiger Infrastrukturen vor Ort, als auch mit Blick auf mögliche Wohnangebote für junge und auch ältere Menschen in der Region. Außerdem sollten die vielfältigen touristischen Angebote in Elbe-Elster noch wirksamer vermarktet werden. Zur Abschlussveranstaltung in Schlieben sind die Mitglieder der LAG Elbe-Elster und Gäste zusammengekommen, darunter Vertreter von Kommunen, Verbänden und der Wirtschaft. Die Ergebnisse fließen bis Ende Juni 2013 in einen Abschlussbericht und stellen dann die Grundlage für die Erarbeitung des neuen regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Elbe-Elster. Mit diesem wird sich die Region im kommenden Jahr beim Land Brandenburg für die neue Förderperiode bewerben. Die Evaluierung der Förderung zur ländlichen Entwicklung unter der Richtlinie ILE/LEADER wird von der EU und dem Land Brandenburg gefordert und finanziert. Weitere Informationen finden Sie unter Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster Geschäftsstelle / Regionalmanagement Vorstandsvorsitzende: Iris Schülzke Grenzstraße Finsterwalde Telefon: Fax: info@lag-elbe-elster.de Frauendorfer Kegler mit neuen Trikots Die Kegler der SG Frauendorf freuen sich über eine neue Sportausstattung. Die neuen Trikots wurden gesponsert von den Unternehmen Bäckerei Günther und Rohr- und Tiefbau GmbH Lauchhammer. Der Dank der Sportler ging bei der Überreichung der Spielkleidung an die anwesenden Geschäftsführer Herrn Axel Günther und Herrn Frank Dietrich. Die Sportler äußerten die Hoffnung, dass die Trikots zu besseren Ergebnissen beflügeln. In der kommenden Saison werden die Spieler der zweiten Männermannschaft mit der neuen Spielkleidung um Punkte kämpfen.

7 01. August 2013 Amtsblatt für das Amt Ortrand Ausgabe 08 Seite Jahre Freiwillige Feuerwehr Kleinkmehlen Die Freiwillige Feuerwehr Kleinkmehlen feiert in diesem Jahr ihr 130-jähriges Bestehen. Gemeinsam mit dem Seniorenverein und zahlreich geladenen Gästen wird das Jubiläum zum Herbstfest begangen. Am Freitag den wird ein Jubiläumsempfang mit geladenen Gästen und anschließendem Programm durchgeführt. Am Sonnabend den ist Seniorentag für alle Senioren aus Brandenburg und Sachsen. Um Uhr ist gemeinsames Kaffeetrinken mit selbstgebackenem Kuchen. Um Uhr folgt ein buntes Programm mit den Schülern der Grundschule Am Schloss aus Großkmehlen sowie der Musikschule Fröhlich. Am Abend gibt es Disco-Musik für Jung und Alt. Am Sonntag dem folgt der Höhepunkt des Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Kleinkmehlen. Aus Brandenburg und Sachsen hat die FFw Kleinkmehlen Handdruckspritzenmannschaften eingeladen, die sich ab Uhr in einem Vergleich und Vorführungen messen. Dazu wird zum musikalischen Frühschoppen eingeladen. Mittagessen gibt es aus der Gulaschkanone. Ab Uhr spielt dann die Blaskapelle der Feuerwehr Berthelsdorf zum Konzert auf. Alle Veranstaltungen finden auf dem Festplatz hinter der Feuerwehr Kleinkmehlen statt. Der Eintritt ist frei. Die Freiwillige Feuerwehr und der Seniorenverein Kleinkmehlen laden recht herzlich zu diesen Veranstaltungen ein. VERANSTALTUNGSPLAN DES SENIORENCLUBS ORTRAND IM MONAT AUGUST 2013 Donnerstag, Kegeln Montag, Uhr Seniorensport Uhr Chor Dienstag, Uhr Treffen zur Handarbeit Uhr Wir spielen Rommé Mittwoch, Uhr Clubnachmittag Reformhaus/Wohlbefinden im Alter Donnerstag, Uhr Frauenhaus Freitag, Suchtberatung Montag, Uhr Seniorensport Dienstag, Uhr Treffen zur Handarbeit Uhr Wir spielen Rommé Clubfahrt: Kremserfahrt Durch die Lausitzer Heide Mittwoch, Uhr Clubnachmittag Spielnachmittag Montag, Uhr Seniorensport Uhr Chor Dienstag, Uhr Treffen zur Handarbeit Uhr Wir spielen Rommé Mittwoch, Uhr Clubnachmittag Sommerfest Freitag, Uhr Suchtberatung Montag, Uhr Seniorensport Dienstag, Uhr Treffen zur Handarbeit Uhr Wir spielen Rommé Mittwoch, Uhr Clubnachmittag Spielenachmittag Stadtgeschichts- und Schradenmuseum Ortrand mit Joachim-Schmidt-Galerie Zentrum für Heimatgeschichte und Kunst Bahnhofstraße 43, Ortrand Internet: Öffnungszeiten: Montag von bis Uhr und nach Voranmeldung unter Tel / oder Fax / Wahrnehmung der Aufgaben des Wohngeldgesetzes für den Bereich Ortrand Zuständig für Wohngeldangelegenheiten im Amtsbereich Ortrand ist der LK OSL in Senftenberg, Dubinaweg 1. Die Mitarbeiterinnen sind wie folgt telefonisch erreichbar: Frau Kossack- Tel / Frau Bautzer- Tel / Frau Lehmann- Tel / Änderungen sind vorbehalten! Suchen Mitspieler für Skatrunde. Bitte im Seniorenclub melden! Zu den Clubnachmittagen wird um rechtzeitige Abmeldung gebeten. Sie können uns persönlich zu folgenden Zeiten aufsuchen oder uns telefonisch unter / erreichen: Montag - Donnerstag Uhr A u f r u f an alle Bürgerinnen und Bürger, welche mit uns gern gesellige Nachmittage verbringen möchten. Besuchen Sie uns doch einfach an unseren Clubnachmittagen. Wir haben bestimmt auch etwas Interessantes für Sie dabei. Wir freuen uns auf Sie! Ende der redaktionellen Verantwortung des Amtes Ortrand und der jeweiligen Gemeinden

8 Ausgabe 08 Seite 8 Amtsblatt für das Amt Ortrand 01. August 2013 Anzeigen Anzeigen geben Sie bitte direkt in der Druckerei auf. Ihre Anzeigenberaterin: Frau Ina George, Druck+Satz Offsetdruck, Gewerbestraße 17, Großräschen, Telefon: /17702 Fax: /69190, beratung@drucksatz.com Bild: S. Hofschlaeger_pixelio

9 01. August 2013 Amtsblatt für das Amt Ortrand Ausgabe 08 Seite 9

10 Ausgabe 08 Seite 10 Amtsblatt für das Amt Ortrand 01. August 2013

11 01. August 2013 Amtsblatt für das Amt Ortrand Ausgabe 08 Seite 11

12 Ausgabe 08 Seite 12 Amtsblatt für das Amt Ortrand 01. August 2013

S a t z u n g. 1 Allgemeines

S a t z u n g. 1 Allgemeines S a t z u n g über die Reinigung von Straßen und Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 31.12.1976 in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 13.12.2006

Mehr

1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. S a t z u n g vom 22. Dezember 1994 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Niederzier in der Fassung der 14. Änderungssatzung

Mehr

Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 *

Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 * 7.2 Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 * Der Rat der Stadt Witten hat aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984

Mehr

der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen.

der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen. Satzung der Stadt Rüthen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 28. Nov. 1985 ( 6 Abs.1 geändert durch Beschluss der Stadtvertretung

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Allgemeines. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer

Allgemeines. 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 03. Oktober 978 in der Fassung der 2. Änderung vom 06. April 2005 Allgemeines

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Mehr

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt (Inkrafttreten: 01.01.2007) 43 21.12.2006 1. Änderung vom 19.12.2007 der (Inkrafttreten: 01.01.2008) 41 20.12.2007 2. Änderung vom 08.12.2008 (Inkrafttreten:

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 3.

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 3. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 3. November 1980 (zuletzt geändert durch Satzung vom 22.11.2007) Aufgrund des

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Lesefassung. 1 Allgemeines

Lesefassung. 1 Allgemeines Lesefassung Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff.

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis: 1 Abgabetatbestand 2 2 Gebührenschuldner 3 3 Gebührenmaßstab und -sätze für den Grundbetrag der Gebühr

Inhaltsverzeichnis: 1 Abgabetatbestand 2 2 Gebührenschuldner 3 3 Gebührenmaßstab und -sätze für den Grundbetrag der Gebühr Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung) Vom 28. November 2002, in der Neubekanntmachung vom 18. November 2004 7.2

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

(3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19. 12.1984 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe und Taube-Landgraben (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 104 ff. des Wassergesetzes

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

S a t z u n g. über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren

S a t z u n g. über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren Gemeinde Friedrichsholm Der Bürgermeister S a t z u n g über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an! Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,

Mehr

Satzung. der Stadt Aschersleben

Satzung. der Stadt Aschersleben Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Wipper-Weida, Selke/Obere Bode, Westliche Fuhne/Ziethe und Untere Bode (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung GUBS

Mehr

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal 1.4 S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal vom 06.07.1988 Inhaltsübersicht Präambel...3 1 Allgemeines...3 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer...3

Mehr

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset- Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid 1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband in der Stadt Burscheid in der ab 01. Januar 2012 geltenden

Mehr

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013 AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität

Mehr

IX/2.3.2. 1 Allgemeines

IX/2.3.2. 1 Allgemeines Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09 [redaktioneller Hinweis: zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011 zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bönen vom 28.12.09]

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Mülheim an der Ruhr, 07.12.2009 Laufende Nummer: 03/2009 Siegelordnung der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der Hochschule Ruhr West Brunshofstr. 12, 45470 Mülheim

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr

Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2013

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

AMTSBLATT für das Amt Oderberg

AMTSBLATT für das Amt Oderberg AMTSBLATT für das Amt Oderberg Jahrgang 2003 Oderberg, 15. September Nr. 6/2003 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen: Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 der Gemeinde

Mehr

Gemeindeblatt. Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf. Ausgabe 30. Januar / Februar 2014. Gott nahe zu sein ist mein Glück.

Gemeindeblatt. Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf. Ausgabe 30. Januar / Februar 2014. Gott nahe zu sein ist mein Glück. Gemeindeblatt Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf Ausgabe 30 Januar / Februar 2014 Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73,28 Gemeindeblatt LKG Hilmersdorf 30/2014 1 Liebe Geschwister, 365

Mehr

Deutschland kommt nach Hamburg!

Deutschland kommt nach Hamburg! Deutschland kommt nach Hamburg! Das Kulturfest zur Einheit Sehr geehrte Anliegerinnen und Anlieger der Speicherstadt und HafenCity, die Stadt Hamburg ist im Zuge der Bundesratspräsidentschaft Gastgeber

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 25.11.2014

SATZUNG. über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 25.11.2014 STADT WALDENBUCH LANDKREIS BÖBLINGEN SATZUNG über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 25.11.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM

Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM Präsidium/CENTIM Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM Aufgrund des 29 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen vom 31. Oktober 2006

Mehr

Sport-Newsletter "Infos zum Sport" Aktuelles. Liebe Freundinnen und Freunde des Sports in Karlsruhe,

Sport-Newsletter Infos zum Sport Aktuelles. Liebe Freundinnen und Freunde des Sports in Karlsruhe, Sport-Newsletter "Infos zum Sport" Liebe Freundinnen und Freunde des Sports in Karlsruhe, wir schicken Ihnen heute den ersten Sport-Newsletter 2016 "Infos zum Sport". Wir möchten Sie so drei bis vier Mal

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue Auf Grund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Tag der Architektur 2016 ERKLÄRUNG DES ENTWURFSVERFASSERS/ DER ENTWURFSVERFASSERIN Hiermit bewerbe ich mich verbindlich für die Teilnahme am Tag der Architektur 2016 am 25./26. Juni. Ich akzeptiere die

Mehr

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G zwischen der Stadt Weingarten, vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Ewald, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten im

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal -nichtamtliche Lesefassung- S a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal Auf Grund der 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO/LSA) vom 05.10.1993

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Reizdarmsyndrom lindern

Reizdarmsyndrom lindern MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr

Mehr

19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens

19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens Amt Am Stettiner Haff Stettiner Straße 1 17367 Eggesin Gemeinde Leopoldshagen 19.12.2014 P r o t o k o l l der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2014 Tagungsort: Beginn: Ende: anwesend: Entsch.:

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015)

Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Püttlingen, den 27.05.2015 Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Liebe Eltern! Die Gewerkschaften haben alle Beschäftigten im Bereich

Mehr

S A T Z U N G. der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren

S A T Z U N G. der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren 1 S A T Z U N G der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Quarnbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und

Mehr

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Newsletter Nr. 11 der Bildungsregion Kreis Paderborn

Newsletter Nr. 11 der Bildungsregion Kreis Paderborn 9. Juni 2011 Newsletter Nr. 11 der Bildungsregion Kreis Paderborn Inhalt in Kürze Workshop definiert Ziele für den Übergang Schule-Beruf in der Bildungsregion 27. Juni, 1. Juli Ihre Rückmeldung zu den

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

Job - Ausbildung Perspektive. JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre

Job - Ausbildung Perspektive. JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre Job - Ausbildung Perspektive JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre Sie wollen eine Arbeit finden, die Ihren Fähigkeiten entspricht? Sie sind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz,

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG!

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! ZEILFELDER BÜRO MIT SYSTEM Viele Büroeinrichter bieten dem interessierten Einkäufer eine große Auswahl an grundverschiedenen Einrichtungslinien und -systemen. Man hat die Qual

Mehr

ANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil.

ANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil. ANMELDUNG Teil 1 Anmeldeformular / Kontaktdaten Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil. Nein, wir können leider nicht teilnehmen. Firma Ansprechpartner Straße/ HNr. PLZ / Ort Telefon

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N Eine Ansprechpartnerin für alle Ihre Fragen zu Beisetzung, Grabauflösung, Grabpflege aber auch zu allen anderen Fragen darüber hinaus finden Sie in unserem Kirchen- und Friedhofsbüro.

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen Qualitätsbereich Mahlzeiten und Essen 1. Voraussetzungen in unserer Einrichtung Räumliche Bedingungen / Innenbereich Für die Kinder stehen in jeder Gruppe und in der Küche der Körpergröße entsprechende

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr