Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 6. Februar 2019 BAnz AT B2 Seite 1 von 7
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1 Seite 1 von 7 Bundesmisterium für Wirtschaft und Energie Allgemeverfügung zur Erhebung der im Kalenderjahr 2018 vergebenen Aufträge von Auftraggebern nach den 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich Verteidigung und Sicherheit Vom 11. Januar Nach 8 Absatz 5 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) sd öffentliche Auftraggeber nach 104 GWB verpflichtet, statistische Aufstellungen über jeweils im Vorjahr vergebene Aufträge, die der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) unterliegen, dem Bundesmisterium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu übermitteln. 2. Die Angaben sd für das Kalenderjahr 2018 bis zum 30. August 2019 gemäß der nachstehend abgedruckten Vordrucke (Anlage) an das BMWi elektronisch an folgende -Adresse zu senden: Marta.Kahn@bmwi.bund.de. Über die Startseite können unter dem Suchbegriff EU-Statistik (I. Statistik über vergebene öffentliche Aufträge) die Vordrucke und der Leitfaden heruntergeladen werden. Bitte die Vordrucke im Excel-Format verwenden. Die Entgegennahme von PDF- Dateien ist nicht möglich. 3. Diese Allgemeverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeverfügung kann nerhalb ees Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesmisterium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34 37, Berl, Referat I B 6, schriftlich oder zur Niederschrift ezulegen. Berl, den 11. Januar 2019 I B /007-02#003 Bundesmisterium für Wirtschaft und Energie Im Auftrag Dr. Solbach
2 Seite 2 von 7 Vordruck 1 Meldende Stelle des Bieters Warenart Jährliche statistische Aufstellung nach 8 Absatz 5 VergStatVO Aufstellung der vergebenen Lieferaufträge ab dem EU-Schwellenwert gemäß 11 VSVgV Verfahrensarten 14 Nicht offen Verhandlung Wettbewerbl. Dialog (x) Rahmenverebarung Gesamt: Anlage Gesamt
3 Seite 3 von 7 Vordruck 2 des Bieters Warenart nach CPV Aufstellung der vergebenen Lieferaufträge ab dem EU-Schwellenwert im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VSVgV (1) 1. a - aa Anz. Anz. (1) 1. a - bb Anz. (1) 1. b - aa Anz. (1) 1. b - bb Anz. (1) 1. c Anz. (1) 1. d Anz. (1) 1. e Anz. (1) 2. a Anz. (1) 2. b Anz. (1) 2. c Anz. (1) 3. a - aa Anz. (1) 3. a - bb Anz. (1) 3. b Anz. (1) 4.
4 Seite 4 von 7 Vordruck 3 Meldende Stelle des Bieters Jährliche statistische Aufstellung nach 8 Absatz 5 VergStatVO Aufstellung der vergebenen Bauaufträge ab dem EU-Schwellenwert gemäß 3 VS VOB/A Schwellenwert: Euro Art der Bauleistung Verfahrensarten Nicht offen Verhandlung Wettbewerbl. Dialog Gesamt: Gesamt
5 Seite 5 von 7 Vordruck 4 des Bieters Art der Bauleistung Aufstellung der vergebenen Bauaufträge ab dem EU-Schwellenwert im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß 3a VS Absatz 2 VOB/A Schwellenwert: Euro 3a VS (2) 1. a 3a VS (2) 1. b 3a VS (2) 1. c 3a VS (2) 2. a 3a VS (2) 2. b 3a VS (2) 3. 3a VS (2) 4. 3a VS (2) 5. 3a VS (3) 1. 3a VS (3) 2. Anz. Anz. Anz. Anz. Anz. Anz. Anz. Anz. Anz. Anz.
6 Seite 6 von 7 Vordruck 5 Meldende Stelle des Bieters Jährliche statistische Aufstellung nach 8 Absatz 5 VergStatVO Aufstellung der vergebenen Dienstleistungsaufträge ab dem EU-Schwellenwert gemäß 11 VSVgV Kategorie der Dienstleistung Verfahrensarten 14 Nicht offen Verhandlung Wettbewerbl. Dialog (x) Rahmenverebarung Gesamt: Gesamt
7 Seite 7 von 7 Vordruck 6 des Bieters Warenart nach CPV Aufstellung der vergebenen Dienstleistungsaufträge ab dem EU-Schwellenwert im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VSVgV (1) 1. a - aa Anz. Anz. (1) 1. a - bb Anz. (1) 1. b - aa Anz. (1) 1. b - bb Anz. (1) 1. c Anz. (1) 1. d Anz. (1) 1. e Anz. (1) 2. a Anz. (1) 2. b Anz. (1) 2. c Anz. (1) 3. a - aa Anz. (1) 3. a - bb Anz. (1) 3. b Anz. (1) 4.
Bekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 6. Februar 2019 BAnz AT B1 Seite 1 von 18
Seite 1 von 18 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Allgemeinverfügung zur Erhebung der im Kalenderjahr 2018 vergebenen Aufträge von Auftraggebern im Sinne des 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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