Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI
|
|
- Gabriel Stieber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Titel Ingenieurkammer Niedersachsen: Ingenieurrechtstag 2017 Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 1
2 Titel Gliederung 1. Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder 2. Die Vorgaben der VgV Elektronische Vergabe Wettbewerb Eignung und Zuschlag 3. Die Unterschwellenvergabe 4. Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes 5. Gelebte Praxis 6. Empfehlungen / Ausblick / Zusammenfassung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 2
3 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 3
4 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 4
5 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 5
6 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 6
7 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Großer Auftrag = halber Jahresumsatz * 2 = Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 7
8 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Auftragssumme Corrigé la fortune? Häufigkeit Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 8
9 Die Vorgaben der VgV Die Vorgaben der Vergabeverordnung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 9
10 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Die Vorgaben der Vergabeverordnung Elektronische Vergabe Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 10
11 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Elektronisches Vergabeverfahren Beschleunigter Generationenwechsel? Aufwendiger für kleine Einheiten? Schwieriger für kleine Handwerksbetriebe? (euvergaberichtlinien.de) Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 11
12 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Die Vorgaben der Vergabeverordnung Wettbewerb Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 12
13 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 bis 8 Unterabschnitt 2: Kommunikation 9 bis 13 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 13
14 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 2: Vergabeverfahren Unterabschnitt 1: Verfahrensarten 14 bis Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 18 Wettbewerblicher Dialog 19 Innovationspartnerschaft 20 Angemessene Fristsetzung Unterabschnitt 2: Besondere Methoden 21 bis 27 Unterabschnitt 3: Vorbereitung 28 bis 36 Unterabschnitt 4: Veröffentlichung 37 bis 41 Unterabschnitt 5: Anforderungen 42 bis 51 Unterabschnitt 6: Einreichung, 52 bis 55 Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung 56 bis 63 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 14
15 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 2: Vergabeverfahren Der Auftraggeber muss diese Instrumente wollen und beherrschen! Das Büro muss diese Instrumente beherrschen! Die Kammern können beraten. Unterabschnitt 1: Verfahrensarten 14 bis Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 74 in der Regel 18 Wettbewerblicher Dialog 74 in der Regel 19 Innovationspartnerschaft 20 Angemessene Fristsetzung Unterabschnitt 2: Besondere Methoden 21 bis 27 Unterabschnitt 3: Vorbereitung 28 bis 36 Unterabschnitt 4: Veröffentlichung 37 bis 41 Unterabschnitt 5: Anforderungen 42 bis 51 Unterabschnitt 6: Einreichung, 52 bis 55 Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung 56 bis 63 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 15
16 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 16
17 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 17
18 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 18
19 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 19
20 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 20
21 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 21
22 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 22
23 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 23
24 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 24
25 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 25
26 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 26
27 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Die Vorgaben der Vergabeverordnung Vergabe Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 27
28 Die Vorgaben der VgV: Zuschlag Abschnitt 2: Vergabeverfahren Unterabschnitt 5: Anforderungen an Unternehmen; Eignung 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (2) Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswertes nur überschreiten, wenn spezielle Risiken bestehen. 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1) 1. geeignete Referenzen der in den letzten höchstens drei Jahren die mehr als drei Jahre zurückliegen. 2. bis 11. : so ziemlich Alles 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung Zuschlag 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien (2) 2. die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 75 Eignung (5) Referenzprojekte Für die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 28
29 Die Unterschwellenvergabe Die Unterschwellenvergabe Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 29
30 Die Unterschwellenvergabe UVgO BMWi Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 30
31 Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 31
32 Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes 40 Berufspflichten (2) Die Kammermitglieder sind insbesondere verpflichtet, Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, welche unlauter sind, zu unterlassen 7. sich an Wettbewerben nur zu beteiligen, wenn durch die Verfahrensbedingungen ein fairer und lauterer Leistungswettbewerb sichergestellt ist und in ausgewogener Weise den partnerschaftlichen Belangen von Ausloberinnen und Auslobern einerseits und Teilnehmerinnen und Teilnehmern andererseits Rechnung getragen wird, und lauter := Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 32
33 Gelebte Praxis 1. Der Aufwand für die Beteiligung an einer Auslobung nach VgV (Überschwellenvergabe) ist so hoch, dass man sich nicht dran beteiligt. 2. Der Aufwand für die Beteiligung an einer Auslobung nach VgV (Überschwellenvergabe) wird durch vorbereitende Maßnahmen reduziert. 3. Die Referenzen reichen nicht aus, um sich an einer Auslobung zu beteiligen. 4. Es wird ein Angebot mit einem nicht auskömmlichen Preis abgegeben, um die Sukzession in der Referenzenliste nicht abreißen zu lassen. 5. Der Auftraggeber dreht die Bewertung so hin, dass derjenige den Auftrag bekommt, den er sich vorher ausgesucht hat. 6. Der Auftraggeber umgeht die Vorgaben der VgV. 7. Der Auftraggeber weiß nicht, wie er mit der VgV und der UVgO umgehen soll 8. Treffen sich zwei Ingenieure 9. Die Honorarzone der Ingenieurleistung wird vorgegeben, die Vermessungsleistung kann frei angeboten werden: in der Summe geht der Auftrag über die Vermessungsleistung weg. 10. Man zwängt sich gemeinsam mit dem Auftraggeber unter den Schwellenwert. 11. Der Leistungswettbewerb wird zum Preiswettbewerb Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 33
34 Gelebte Praxis Und nun? Sind die VgV und die UVgO wie ein Eimer voller Löcher? Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 34
35 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 35
36 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 36
37 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 37
38 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 38
39 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 39
40 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 40
41 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 41
42 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 42
43 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 43
44 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 44
45 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 45
46 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 46
47 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 47
48 Empfehlungen Empfehlungen 1. Besorgen Sie sich die VgV und die UVgO: lesen Sie diese. 2. Sprechen Sie mit Ihrem Auftraggeber / Auftragnehmer über die VgV und die UVgO. 3. Ordnen Sie Ihre Referenzen und Nachweise, sammeln Sie Ihre Qualifikationsnachweise und diejenigen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. 4. Nach der Beendigung eines Projektes (Stellung der Schlussrechnung): Besprechen Sie das Projekt mit dem Auftraggeber, was lief gut, wo kann Verbesserungspotential geortet werden? Kommunizieren Sie, dass es beim nächsten Mal noch besser laufen wird. Übernehmen Sie dies in Ihre Referenzen. 5. Nach der Beendigung eines Projektes (Stellung der Schlussrechnung): Lassen Sie sich die erfolgreiche Bearbeitung des Projektes bescheinigen. 6. Sensibilisieren Sie in Ihrem politischen Umfeld die Politik (Partei, Mittelstandsvereinigung, ). Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 48
49 Ausblick Ausblick 1. Der Wettbewerb wird bleiben. Und das ist gut so! 2. Ein Preiswettbewerb wird sich nicht verhindern lassen, aber da gibt es noch die HOAI 3. Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Ingenieurinnen und Ingenieure auch im politischen Raum ihre Stimme erhöben. Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 49
50 Zusammenfassung Zusammenfassung zwei Paar Schuhe: Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 50
51 Danke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 51
Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure
Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
MehrReferentenentwurf VgV-neu (Stand: ) Änderungs-/Formulierungsvorschläge der Kammern und Verbände. Schätzung des Auftragswerts. 3 Abs.
Anlage zur Stellungnahme der planenden Berufe zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Änderungs- und Formulierungsvorschläge
MehrDer Architektenwettbewerb, das Instrument
LANDESKONGRESS FÜR ARCHITEKTUR UND STADTENTWICKLUNG ICS LANDESMESSE STUTTGART 06 04 2016 Der Architektenwettbewerb, das Instrument Jörg Krämer planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG Darmstadt Frankfurt
MehrDie Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabetag 2017 Architektenkammer Niedersachsen Ingenieurkammer
Mehr2. Saarländischer Vergabetag Das neue Vergaberecht 2016: Wichtigste Änderungen aus Sicht der Planer
2. Saarländischer Vergabetag 2016 Das neue Vergaberecht 2016: Wichtigste Änderungen aus Sicht der Planer Saarbrücken, 05.10.2016 Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.
MehrDie neue Vergabeverordnung
1 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Schätzung des Auftragswerts Unterabschnitt 2 Kommunikation Abschnitt 2 Vergabeverfahren
MehrStellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe zum Regierungsentwurf einer Vergabeverordnung Übersicht über Formulierungsvorschläge
Stellungnahme der Kammern und der planenden Berufe zum Regierungsentwurf einer Vergabeverordnung Übersicht über Formulierungsvorschläge (Alle -Angaben beziehen sich auf Artikel 1 des Entwurfs) Die nachfolgende
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Mittwoch, 6. Februar 2019 BAnz AT B1 Seite 1 von 18
Seite 1 von 18 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Allgemeinverfügung zur Erhebung der im Kalenderjahr 2018 vergebenen Aufträge von Auftraggebern im Sinne des 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag Anforderungen an die Unterschwellenvergabe Architekten- und Ingenieurleistungen Vergabe von freiberuflichen
MehrProf. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF
Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes
MehrVergaberechtliche Spielräume der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vergaberechtliche Spielräume der Öffentlichkeitsbeteiligung Dr. Florian Hartmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Geschäftsführer und Justiziar der AKNW 1 Vergaberecht Öffentlichkeit? 2
MehrAktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe
workshop Wettbewerb + Vergabe 2015 Aktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe Dipl. Ing. Architekt Oliver Stolzenberg Ausschussvorsitzender A. Geplante neue Vergabeverordnung (VgV
Mehr16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer. quo vadis - Vergabe?
16. Ingenieurkammertag Brandenburgische Ingenieurkammer Potsdam, 17.06.2011 quo vadis - Vergabe? RA Markus Balkow, Berlin Gliederung 1. Struktur des Vergaberechts 2. Politische Entwicklungen 3. Ausblick
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber
Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrVorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XXIII XXXI XXXV Darstellung der Regelungsbereiche des Vergaberechts
Mehr(Vergaberechtsmodernisierungsverordnung VergRModVO) BT-Drs. 18/7318. anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des
18.02.2016 Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs. 18/7318) Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 17.02.2016 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages
MehrLeseprobe: Vergabe von Planung & Bau im Paket. Bauprojekte erfolgreich und wirtschaftlich umsetzen
Leseprobe: Vergabe von Planung & Bau im Paket Bauprojekte erfolgreich und wirtschaftlich umsetzen Stand 2017 1. Neue Systematik b) Struktur heute Europäische Richtlinien Vergabekoordinierungsrichtlinie
MehrDie neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen
Die neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen Thomas Treitz, Referent Vergabe Wettbewerb, AKBW Ansprechpartner der Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich Vergabe und
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4
MehrSchnelleinstieg Vergaberecht
Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978
MehrArchikon Landeskongress für Architektur und Stadtentwicklung Positionen Teil 2 Wettbewerbe und Konkurrenzen. Vergabeverfahren in Deutschland
Positionen Teil 2 Wettbewerbe und Konkurrenzen Vergabeverfahren in Deutschland Entsprechend dem Ausschreibungsmonitor 2016 von competitionline wurden 2015 6.588 Ausschreibungen für Planungsleistungen veröffentlicht.
MehrNeues Vergaberecht 2016
Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen
MehrArchitekturwettbewerbe (RPW) in VgV-Verfahren Präsentation der DSK BIG Gruppe Klaus von Ohlen, Wettbewerbsmanagement
Präsentation der DSK BIG Gruppe Klaus von Ohlen, Wettbewerbsmanagement Leistungsportfolio DSK BIG Gruppe Leistungsportfolio der DSK-Gruppe 2 Stadtumbau & Stadterneuerung Demografiestrategien Wettbewerbsmanagement
MehrNeues aus dem Vergaberecht. 17. Umweltrecht aktuell 29. August 2018 Hannover
Neues aus dem Vergaberecht 17. Umweltrecht aktuell 29. August 2018 Hannover Wo bleibt die UVgO? Sachstand in der sogenannten Unterschwellenvergabe Reform der Unterschwellenvergabe Laut Schätzungen des
MehrEinleitung EU-Vergabeverfahren
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Kurzbezeichnung: 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel Hinweis auf den beigefügten Beschaffungsantrag.
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
MehrNadine Schade, Hannover Rechtsanwältin, Frankfurt Maaser-Siemers,
VgV/UVgO einschließlich VergStatVO MÜLLER-WREDE KOMMENTAR herausgegeben von Malte Müller Wrede, Berlin unter Mitarbeit von Steffen Amelung, Alla Gushchina, Sebastian Lischka, Dr. Marc Röbke, Rechtsanwalt,
Mehr13. Hessischer Vergabetag. Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium der Finanzen 13. Hessischer Vergabetag Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen Inhalt 1. Auftragsgegenstand
MehrDas neue Vergaberecht
Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei
MehrÜberblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene
Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht nach der Novellierung auf EU-Ebene I. Einführung Februar 2014 hat Unionsgesetzgeber Legislativpaket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts überarbeitet
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN
28. Juni 2016 ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN PRESENTED BY WOLFGANG FRISCH MEDTRONIC GMBH ÜBERBLICK 3 Neue Richtlinien (vom 26. Februar 2014)
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
Mehr1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich
1 VgV Gegenstand und Anwendungsbereich (Fassung vom 12.04.2016, gültig ab 18.04.2016) (1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen
MehrArchitektenwettbewerbe und Vergabeverordnung-VgV 2016
Architektenwettbewerbe und Vergabeverordnung-VgV 2016 Leitfaden zur Anwendung in der Praxis VgV Abschnitt 5 Planungswettbewerbe Die einfachste Art die VgV 2016 umzusetzen, ist die Durchführung von Planungswettbewerben;
MehrKommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.
Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 20 Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) - Zentrale Merkmale und wichtige Aspekte - Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund
MehrEuropäisches Vergaberecht Thema Seite 1
Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts
Mehr3. Saarländischer Vergabetag Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren. Saarbrücken, Dipl.-Ing. Arnulf Feller
3. Saarländischer Vergabetag 2017 Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren Saarbrücken, 17.10.2017 Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Friedrichsplatz 6, 68165 Mannheim Tel.:
MehrFORUM VERGABE 2012 Neuer VOF-Leitfaden zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
FORUM VERGABE 2012 Neuer VOF-Leitfaden zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen 1 29. November 2012 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen FORUM VERGABE 2012 Vorstellung des prinzipiellen
MehrGrundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des Vergaberechts Innocom 2014 Mag. Magdalena Ralser Unionsrecht klassische Richtlinie (RL 2004/18/EG) Sektoren-Richtlinie (RL 2004/17/EG) Verteidigungs- und Sicherheits-Richtlinie (RL 2009/81/EG)
MehrFür die Vergabe von Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber sind daher die Vorgaben des GWB wie auch der VgV zu beachten.
Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Kurzdarstellung und Ersteinschätzung: Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrAuftragsvergaben/Vergaberecht (5) Verfahrensarten SS 2014 Kurt Reindl
Auftragsvergaben/Vergaberecht (5) Verfahrensarten SS 2014 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE rechtl. Grundlagen 3. UE persönl. Geltungsbereich 4. UE sachl. Geltungsbereich (inkl. Quasi-in-house-Vergabe)
MehrBetreff: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Neufassung der VOF
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin Per E-Mail - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Bauverwaltungen der Länder Betreff: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
MehrVergabe von Planungsleistungen GWB 2016, VgV 2016
Merkblatt Nr. 891 Vergabe von Planungsleistungen GWB 2016, VgV 2016 Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21
MehrNeuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets
Neuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets Drittes Kommunales Wintergespräch Strategischer Dialog Stadtwerke Energiewende gelungen Stadtwerk tot? RA Arnd Bühner, 11.12.2015 Inhalte
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrKonjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen
Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrSecure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember Ermbrecht Rindtorff. Rechtsanwalt und Steuerberater
Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember 2007 Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Das Bezirksamt A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen.
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Debora Mendler Durchführung Verfahren und Angebotsauswertung Seite 1 Themen Durchführung des Verfahrens 1. Vergabeverfahrensarten 2. Auswertung der Angebote Seite
MehrVOF Umfrage 2010 Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anwendung der VOF
VOF Umfrage 2010 Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anwendung der VOF Ergebnisse Januar 2011 VOF Ausgabe 2009 seit Juni 2010 verbindlich Mit Inkrafttreten der novellierten Vergabeverordnung
MehrDeutschland-Berlin: Unterstände 2016/S 089-157723. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:157723-2016:text:de:html Deutschland-Berlin: Unterstände 2016/S 089-157723 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie
MehrStand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung
Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Innovationsschauplatz E-Vergabe und Digitalisierung der Beschaffung Dr. Thomas Solbach 27. September 2017 Berlin Bundesministerium
MehrNeues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft
MehrVergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng vertraulich. GDEKK Handeln aus Verantwortung.
Vergabe 2016+ Nach der Reform ist vor der Reform: Überblick, Ausblick und grundlegende Anforderungen an den Auftraggeber bei Einführung der elektronischen Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng
MehrKommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.
Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1/ 21 Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte- und Gemeindebund 2/ 21 A. Gute Vergaben sparen Geld, Zeit,
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrL 2110 EU (VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Vergabestelle Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft
MehrBekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen
1 / 5 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH
MehrLeitlinien zur Auslegung der Berufspflichten
Leitlinien zur Auslegung der Berufspflichten In der Fassung vom 24.06.2003. Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 Ingenieur-Gelöbnis... 2 Erster Teil Berufsgrundsätze für alle Kammermitglieder... 3 1. Berufsausübung...
MehrWORKSHOP: WETTBEWERB UND VERGABE. 10. November 2017 Haus der Architekten in Dresden
WORKSHOP: WETTBEWERB UND VERGABE 10. November 2017 Haus der Architekten in Dresden 0 AUSSCHUSS WETTBEWERB UND VERGABE Legislatur 2017-2021 Vorsitzender Stellvertreter Mitglieder N.N. Krüger, Ulrich Beier,
MehrStellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 14.10.2016 Das Ziel einer Angleichung der Strukturen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Ober- und Unterschwellenbereich ist
MehrVgV - VOL - UVgO. (3) Der Auftraggeber kann Aufträge im Wege der Beschränkten Ausschreibung
VgV - VOL - UVgO Verfahrensarten (1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und durch Verhandlungsvergabe
MehrÜbersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Übersicht: Verfahrensfristen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Inhalt I. Definitionen... 1 II. Fristen in nationalen Verfahren... 2 III. Fristen in EU-Verfahren... 3 1. Verfahrensübergreifende Fristen...
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrDas neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick
Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick 5. Kölner Vergabetag 13. September 2016 Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket zur EU-Vergaberechtsmodernisierung - Überblick
MehrIm Einzelnen: 8 UVgO Wahl der Verfahrensart Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen stellt das Verhandlungs- verfahren den Regelfall dar.
Stellungnahme zur Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO), Entwurf vom 31. August 2016 Das
MehrNeubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve
Neubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve Rechtlicher Überblick zum europaweiten Vergabeverfahren Generalplaner Schulausschuss des Rates der Stadt Kleve Rathaus Kleve Kleve, 21. September 2017 Bastian
MehrKerndaten 1. Abschnitt Kerndaten für die Bekanntmachung
Kurztitel Bundesvergabegesetz 2018 Kundmachungsorgan BGBl. I Nr. 65/2018 Typ BG /Artikel/Anlage Anl. 8 Inkrafttretensdatum 01.03.2019 Abkürzung BVergG 2018 Index 97 Öffentliches Auftragswesen Text Anhang
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
MehrDie Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht
Die Chancen des Vergaberechts strategisch nutzen Innovative Möglichkeiten nach dem neuen Vergaberecht Tag der öffentlichen Auftraggeber Dr. Thomas Solbach, BMWi 7. Februar 2018 BMWi Berlin I. Ziele der
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrAUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN
AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN 1 Gliederung Hintergründe und Vorbereitung des Vergabeverfahrens - Regelungsstruktur des Vergaberechts
MehrVergaberecht für Stadtwerke
Roman Ringwald, Sascha Michaels, Desiree Jung Vergaberecht für Stadtwerke Leitfaden für die Beschaffungspraxis kommunaler Unternehmen Beuth INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Vergaberechts
MehrVergabe von freiberuflichen Leistungen nach VgV
TAE Technische Akademie Esslingen Ihr Partner für Weiterbildung seit 60 Jahren! Die Seminare sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieur - kammer-bau Baden-Württemberg/NRW anerkannt. Maschinenbau,
MehrVergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung
NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen
MehrAuftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten WS 2016/17 Kurt Reindl
Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Rechtliche Grundlagen 3. UE Persönlicher Geltungsbereich 4. UE Sachlicher Geltungsbereich 5.
MehrKommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.
Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1 / 25 Allgemeine Entwicklungen im Vergaberecht mit Schwerpunkt bei der Vergabe von Planungsleistungen Beigeordneter Norbert Portz Deutscher Städte-
MehrMerkblatt PQ-VgV für Auftraggeber
Merkblatt PQ-VgV für Auftraggeber Merkblatt für Auftraggeber der Ingenieurkammer Baden-Württemberg für die Zertifikate nach einem Präqualifizierungsverfahren nach VgV Fassung: 20.10.2016 Merkblatt für
MehrDie VgV in der Anwenderpraxis
Die VgV in der Anwenderpraxis» Erfahrungen aus der Vergabebetreuung hpm Henkel Projektmanagement GmbH Könneritzstraße 15, 01067 Dresden AGENDA Schätzung Auftragswert Elektronische Vergabe Bekanntmachung
MehrVOB Kommentar. Bearbeitet von Horst Franke, Christian Zanner, Dr. Ralf Kemper, Matthias Grünhagen
VOB Kommentar Bearbeitet von Horst Franke, Christian Zanner, Dr. Ralf Kemper, Matthias Grünhagen 6. Auflage 2017. Buch. XXVI, 2008 S. Hardcover ISBN 978 3 8041 1632 0 Recht > Öffentliches Recht > Öffentliches
MehrBeteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren
Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30. März 2017 Fachbereich:
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3600 6. Wahlperiode 14.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Auftragsvergabe Mecklenburg-Vorpommern Monitor und ANTWORT der
MehrTeilnahmeantrag/Bewerbungsbogen
Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen Projekte Auftraggeber Verfahrensart Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Schulen Regionalverband Saarbrücken Schlossplatz
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrNeuerungen im EU - Vergaberecht
Neuerungen im EU - Vergaberecht Was kommt auf die Praxis zu? Umsetzung des EU-Vergaberechts Köln, 30.09.2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket umfasst: RL
MehrTeilnahmeantrag nichtoffener Planungswettbewerb mit Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer nach Qualitätskriterien
Eingang des Teilnahmeantrags:. Bewerber-Nr.:. Teilnahmeantrag nichtoffener Planungswettbewerb mit Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer nach Qualitätskriterien Antrag zur Teilnahme am nichtoffenen Planungswettbewerb
MehrABau Teil IV Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieure
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V M 2-4 ABau Teil IV Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieure Richtlinie / Formular IV 100 Einleitung
MehrOnlinedatum: Freiberufliche Leistungen - Schulsanierung
Onlinedatum: 25.07.2016 Freiberufliche Leistungen - Schulsanierung Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Eigenbetrieb
MehrAusblick: Inhalt und aktueller Stand der Modernisierung des EU-Vergaberechts
Ausblick: Inhalt und aktueller Stand der Modernisierung des EU-Vergaberechts Dr. Sönke E. Schulz 20.06.2014 18. Schleswiger Forum zum Öffentlichen Recht OVG Schleswig 1 Agenda Einführung Rechtssetzungsverfahren
MehrAusschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren
Ausschreibung 2.0 elektronisches Vergabeverfahren Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Referent: Stefan Zäuner Healy Hudson GmbH - das Unternehmen Gründung: 1998 Mitarbeiter: 26 (2017) Standort: Branche:
MehrDAS NEUE VERGABERECHT
DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof
MehrAuftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 Nürnberg 90402 Telefon:
Mehr