Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI

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1 Titel Ingenieurkammer Niedersachsen: Ingenieurrechtstag 2017 Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 1

2 Titel Gliederung 1. Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder 2. Die Vorgaben der VgV Elektronische Vergabe Wettbewerb Eignung und Zuschlag 3. Die Unterschwellenvergabe 4. Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes 5. Gelebte Praxis 6. Empfehlungen / Ausblick / Zusammenfassung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 2

3 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 3

4 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 4

5 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 5

6 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 6

7 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Großer Auftrag = halber Jahresumsatz * 2 = Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 7

8 Die Ingenieurkammer Niedersachsen und ihre Mitglieder Auftragssumme Corrigé la fortune? Häufigkeit Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 8

9 Die Vorgaben der VgV Die Vorgaben der Vergabeverordnung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 9

10 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Die Vorgaben der Vergabeverordnung Elektronische Vergabe Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 10

11 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Elektronisches Vergabeverfahren Beschleunigter Generationenwechsel? Aufwendiger für kleine Einheiten? Schwieriger für kleine Handwerksbetriebe? (euvergaberichtlinien.de) Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 11

12 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Die Vorgaben der Vergabeverordnung Wettbewerb Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 12

13 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 bis 8 Unterabschnitt 2: Kommunikation 9 bis 13 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 13

14 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 2: Vergabeverfahren Unterabschnitt 1: Verfahrensarten 14 bis Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 18 Wettbewerblicher Dialog 19 Innovationspartnerschaft 20 Angemessene Fristsetzung Unterabschnitt 2: Besondere Methoden 21 bis 27 Unterabschnitt 3: Vorbereitung 28 bis 36 Unterabschnitt 4: Veröffentlichung 37 bis 41 Unterabschnitt 5: Anforderungen 42 bis 51 Unterabschnitt 6: Einreichung, 52 bis 55 Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung 56 bis 63 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 14

15 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 2: Vergabeverfahren Der Auftraggeber muss diese Instrumente wollen und beherrschen! Das Büro muss diese Instrumente beherrschen! Die Kammern können beraten. Unterabschnitt 1: Verfahrensarten 14 bis Wahl der Verfahrensart 15 Offenes Verfahren 16 Nicht offenes Verfahren 17 Verhandlungsverfahren 74 in der Regel 18 Wettbewerblicher Dialog 74 in der Regel 19 Innovationspartnerschaft 20 Angemessene Fristsetzung Unterabschnitt 2: Besondere Methoden 21 bis 27 Unterabschnitt 3: Vorbereitung 28 bis 36 Unterabschnitt 4: Veröffentlichung 37 bis 41 Unterabschnitt 5: Anforderungen 42 bis 51 Unterabschnitt 6: Einreichung, 52 bis 55 Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung 56 bis 63 Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 15

16 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 16

17 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 17

18 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 18

19 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich 70 Veröffentlichung, Transparenz 71 Ausrichtung 72 Preisgericht Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 19

20 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 20

21 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 21

22 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 22

23 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 23

24 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 24

25 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 25

26 Die Vorgaben der VgV: Wettbewerb Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Keine Unterabschnitte 69 Anwendungsbereich (1) Wettbewerbe werden insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt (Planungswettbewerbe). Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 17 oder im wettbewerblichen Dialog nach 18 vergeben. Unterabschnitt 2: Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe (2) Planungswettbewerbe dienen dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen, insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu erhalten. Sie können vor oder ohne Vergabeverfahren ausgerichtet werden. Der öffentliche Auftraggeber prüft bei Aufgabenstellungen im Hoch-, Städte- und Brückenbau sowie in der Landschafts- und Freiraumplanung, ob für diese ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 26

27 Die Vorgaben der VgV: Elektronische Vergabe Die Vorgaben der Vergabeverordnung Vergabe Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 27

28 Die Vorgaben der VgV: Zuschlag Abschnitt 2: Vergabeverfahren Unterabschnitt 5: Anforderungen an Unternehmen; Eignung 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (2) Sofern ein Mindestjahresumsatz verlangt wird, darf dieser das Zweifache des geschätzten Auftragswertes nur überschreiten, wenn spezielle Risiken bestehen. 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1) 1. geeignete Referenzen der in den letzten höchstens drei Jahren die mehr als drei Jahre zurückliegen. 2. bis 11. : so ziemlich Alles 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung Unterabschnitt 7: Prüfung und Wertung Zuschlag 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien (2) 2. die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1: Allgemeines 75 Eignung (5) Referenzprojekte Für die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 28

29 Die Unterschwellenvergabe Die Unterschwellenvergabe Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 29

30 Die Unterschwellenvergabe UVgO BMWi Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 30

31 Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 31

32 Die Vorgaben des Ingenieurgesetzes 40 Berufspflichten (2) Die Kammermitglieder sind insbesondere verpflichtet, Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, welche unlauter sind, zu unterlassen 7. sich an Wettbewerben nur zu beteiligen, wenn durch die Verfahrensbedingungen ein fairer und lauterer Leistungswettbewerb sichergestellt ist und in ausgewogener Weise den partnerschaftlichen Belangen von Ausloberinnen und Auslobern einerseits und Teilnehmerinnen und Teilnehmern andererseits Rechnung getragen wird, und lauter := Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 32

33 Gelebte Praxis 1. Der Aufwand für die Beteiligung an einer Auslobung nach VgV (Überschwellenvergabe) ist so hoch, dass man sich nicht dran beteiligt. 2. Der Aufwand für die Beteiligung an einer Auslobung nach VgV (Überschwellenvergabe) wird durch vorbereitende Maßnahmen reduziert. 3. Die Referenzen reichen nicht aus, um sich an einer Auslobung zu beteiligen. 4. Es wird ein Angebot mit einem nicht auskömmlichen Preis abgegeben, um die Sukzession in der Referenzenliste nicht abreißen zu lassen. 5. Der Auftraggeber dreht die Bewertung so hin, dass derjenige den Auftrag bekommt, den er sich vorher ausgesucht hat. 6. Der Auftraggeber umgeht die Vorgaben der VgV. 7. Der Auftraggeber weiß nicht, wie er mit der VgV und der UVgO umgehen soll 8. Treffen sich zwei Ingenieure 9. Die Honorarzone der Ingenieurleistung wird vorgegeben, die Vermessungsleistung kann frei angeboten werden: in der Summe geht der Auftrag über die Vermessungsleistung weg. 10. Man zwängt sich gemeinsam mit dem Auftraggeber unter den Schwellenwert. 11. Der Leistungswettbewerb wird zum Preiswettbewerb Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 33

34 Gelebte Praxis Und nun? Sind die VgV und die UVgO wie ein Eimer voller Löcher? Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 34

35 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 35

36 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 36

37 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 37

38 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 38

39 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 39

40 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 40

41 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 41

42 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 42

43 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 43

44 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 44

45 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 45

46 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 46

47 Gelebte Praxis Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 47

48 Empfehlungen Empfehlungen 1. Besorgen Sie sich die VgV und die UVgO: lesen Sie diese. 2. Sprechen Sie mit Ihrem Auftraggeber / Auftragnehmer über die VgV und die UVgO. 3. Ordnen Sie Ihre Referenzen und Nachweise, sammeln Sie Ihre Qualifikationsnachweise und diejenigen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. 4. Nach der Beendigung eines Projektes (Stellung der Schlussrechnung): Besprechen Sie das Projekt mit dem Auftraggeber, was lief gut, wo kann Verbesserungspotential geortet werden? Kommunizieren Sie, dass es beim nächsten Mal noch besser laufen wird. Übernehmen Sie dies in Ihre Referenzen. 5. Nach der Beendigung eines Projektes (Stellung der Schlussrechnung): Lassen Sie sich die erfolgreiche Bearbeitung des Projektes bescheinigen. 6. Sensibilisieren Sie in Ihrem politischen Umfeld die Politik (Partei, Mittelstandsvereinigung, ). Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 48

49 Ausblick Ausblick 1. Der Wettbewerb wird bleiben. Und das ist gut so! 2. Ein Preiswettbewerb wird sich nicht verhindern lassen, aber da gibt es noch die HOAI 3. Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Ingenieurinnen und Ingenieure auch im politischen Raum ihre Stimme erhöben. Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 49

50 Zusammenfassung Zusammenfassung zwei Paar Schuhe: Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 50

51 Danke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes * Schortens 51

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