- Bekanntmachung - Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist:

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1 Stadt Hechingen Auswahlverfahren einstufig zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw., Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Verordnung EU Nr. 651/2014 vom zur Festlegung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) - Bekanntmachung - Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist: I. 1. Name, Adresse und Kontaktstelle(n) Stadt Hechingen Erster Beigeordneter Zu Händen Herrn Philipp Hahn Marktplatz Hechingen DEUTSCHLAND Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) buero.eb@hechingen.de Internetadresse: Weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren erteilt die oben genannte Kontaktstelle. Angebote oder Teilnahmeanträge sind ebenfalls an die oben genannte Kontaktstelle zu richten. I. 2. Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I. 3. Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I. 4. Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 1 von 13

2 Abschnitt II: Beschreibung des Auswahlverfahrens II. 1. Allgemein Die Stadt Hechingen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieneutralität aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gem. Artikel 52 Absatz 4 Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung II (nachfolgend AGVO genannt) und der EU- Leitlinie vom 26. Januar 2013 bzgl. der Bereitstellung von Investitionskosten durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung durch. Die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den 97 ff GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG finden hierauf keine unmittelbare Anwendung. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht daher nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Gleichwohl soll sich das Auswahlverfahren dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen -insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Grundsatz der Technologieneutralität- orientieren (s. Artikel 52 Absatz 4 AGVO). Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens (Verhandlungsverfahren). Die Bestimmungen des Abschnitts 1 der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 in der geltenden Fassung wird hierauf sinngemäß angewendet. II. 2. Zum Verfahrensablauf Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Teilnahme- und Angebotsfrist einen Teilnahmeantrag und ein Angebot abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Abschnitt I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die in elektronischer Form an die Kontaktstelle eingereicht werden, müssen unberücksichtigt bleiben. Nach Ablauf der Teilnahme- und Angebotsfrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge und Angebote auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnehmerwettbewerb). Im Anschluss prüft die Stadt Hechingen die Angebote der zugelassenen Teilnehmer. Die Stadt Hechingen hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 2 von 13

3 Die Stadt Hechingen behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl auf die zu diesem Zeitpunkt 5 wirtschaftlichsten Angebote anhand einer vorläufigen Angebotsbewertung i.s.d. Wertungskriterien gem. Abschnitt V.1. sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Nach Beendigung der Verhandlungsrunden wählt die Stadt Hechingen anhand der unter Abschnitt V.1. genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis zum Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien ergeben sich aus Abschnitt V.1. Die Stadt Hechingen behält sich dabei jedoch die Vergabe vor, insbesondere, sollte sich das Breitbandprojekt als unwirtschaftlich darstellen bzw. nicht finanzierbar sein. II. 3. Interkommunale Zusammenarbeit Eine interkommunale Zusammenarbeit findet nicht statt. Abschnitt III: Angaben zum Leistungsgegenstand III.1. Art, Umfang und Ort der Leistung Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in dem mit Abschluss des Auswahlverfahrensfeststehenden Erschließungsgebiet. An die Leistung werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: (1) Zugangsnetz der nächsten Generation (Next Access Network NGA) Der Netzbetreiber hat ein NGA-Netz i.s.d. Artikel 2 Nr. 138 AGVO zu errichten. Dies ist definiert als leistungsfähiges Netz, das mindestens folgende Merkmale aufweist: a) Es bietet durch optische (oder technisch gleichwertige) Backhaul-Netze, die nahe genug an die Räumlichkeiten der Endkunden heranreichen, jedem Teilnehmer zuverlässig Hochgeschwindigkeitsdienste; b) es unterstützt eine Vielfalt moderner Digitaldienste einschließlich konvergenter AIPN-Dienste und c) es verfügt über viel höhere Upload-Geschwindigkeiten (als Netze der Breitbandgrundversorgung). Beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und der Technik handelt es sich bei NGA-Netzen um a) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze), b) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze oder Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 3 von 13

4 c) bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig Hochgeschwindigkeitsdienste bieten. Hierunter fallen nicht Netze der Breitbandgrundversorgung. Solche sind gem. Artikel 2 Nummer 133 AGVO Netze mit grundlegenden Funktionen, die auf technischen Plattformen wie ADLS-Netzen (bis hin zu ADSL2+), herkömmlichen Kabelnetzen (z.b. DOCSIS 2.0), Mobilfunknetze der dritten Generation (UMTS) und satellitengestützte Systeme beruhen. (2) Definiertes Erschließungsgebiet Das definierte Erschließungsgebiet liegt im Stadtteil Schlatt und hat eine Gemarkungsfläche von 6,78 km². Die Siedlungsstruktur ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Im Ortsteil Schlatt wohnen 852 Einwohner bei 268 Haushalten. Die graphische Darstellung ergibt sich aus der beigefügten Karte (siehe Anlage 1: Erschließungsgebiet Schlatt) (3) Details zur Leistung Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Erschließungsgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Erschließungsgebiet auf der Basis deines sogenannten FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) flächendeckend mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse sowohl den privaten Haushalten als auch den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit//s im Downstream und mindestens 5 Mbit/s im Upstream für mindestens 95% der Anschlüsse bieten. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden. Sofern kein FTTC-Netz angeboten wird ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Technik in Bezug auf die Leistungsfähigkeit (siehe III.1. (1) ausführlich darzulegen Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z.b. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Abschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht. Die gewährte Investitionsbeihilfe sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfe zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestbetriebsdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrdienste, wie z.b. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 4 von 13

5 (4) Breitbanddienste Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen in den dargestellten Ortsbereichen des Erschließungsgebiets Breitbanddienste wie folgt zur Verfügung stehen: Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download für 95% der möglichen Endkunden sowie Upload-Geschwindigkeiten von mindestens 5 Mbit/s für 95% der möglichen Endkunden. III.2. Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im zu versorgenden Gebiet Jeder am Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufig definierten Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen am Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, hat der Netzbetreiber mit Angebotsabgabe zu bestätigen, dass er diese der Stadt Hechingen im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt hat. (1) Im vorläufig definierten Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt: keine Bezüglich ggf. nutzbarer weiterer Infrastrukturen und ergänzender Informationen wird auf den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur verwiesen. Die Stadt Hechingen ruft dazu auf, die oben genannte vorhandene Infrastruktur mitzunutzen. (2) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen: keine (3) Die Stadt Hechingen beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: keine III.3. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Der Netzbetreiber muss gem. Artikel 52 Abs. 5 AGVO zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen einen möglichst umfassenden Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene im Sinne des Artikels 2 Nummer 139 AGVO einschließlich einer physischen Entbündelung im Falle von NGA-Netzen gewähren. Dieser Zugang auf Vorleistungsebene ist für mindestens sieben Jahre zu gewähren, während das Recht auf Zugang zu Leerrohren und Masten unbefristet bestehen muss. Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 5 von 13

6 Im Falle staatlicher Beihilfen für die Finanzierung der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sein. Zugang auf Vorleistungsebene wird dabei gem. Artikel 2 Nummer 139 AGVO wie folgt definiert: Zugang, der es einem Betreiber ermöglicht, die Einrichtungen eines anderen Betreibers zu nutzen. Der möglichst umfassende Zugang, der über das betreffende Netz gewährt werden soll, muss beim jetzigen Stand der Technik mindestens folgende Netzzugangsprodukte umfassen: Bei FTTH- beziehungsweise FTTB-Netzen: Zugang zu Leerrohren, Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen, entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss und Bitstromzugang. Bei Kabelnetzen: Zugang zu Leerrohren und Bitstromzugang. Bei FTTC-Netzen: Zugang zu Leerrohren, entbündelter Zugang zum Kabelverzweiger und Bitstromzugang. Bei passiver Netzinfrastruktur: Zugang zu Leerrohren, Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen und/oder entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss. Bei ADSL-Breitbandnetzen: entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss und Bitstromzugang. Bei mobilen oder drahtlosen Netzen: Bitstromzugang, gemeinsame Nutzung der physischen Masten und Zugang zu den Backhaul-Netzen. Bei Satellitenplattformen: Bitstromzugang. Nach Ablauf des Zeitraums, innerhalb dessen Zugang gewährt werden muss, können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlade des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmarkt einstuft. Die Preise für den Zugang auf Vorleistungsebene müssen sich gem. Artikel 52 Absatz 6 AGVO auf die Preisfestsetzungsgrundsätze der nationalen Regulierungsbehörde und auf Benchmarks stützen, die in vergleichbaren, wettbewerbsintensiveren Gebieten des Mitgliedstaats beziehungsweise der Union gelten, wobei die dem Netzbetreiber gewährten Beihilfen zu berücksichtigen sind. Die nationale Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) wird zu den Zugangsbedingungen (einschließlich Preisen) sowie bei Streitigkeiten zwischen den Zugangsinteressenten und dem Betreiber der geförderten Infrastruktur konsultiert. III.4. Angabe zur Losbildung Lose werden nicht gebildet. III.5. Bewerber und Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber- /Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag ein von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 6 von 13

7 a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, b) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mietglieder gegenüber der Stadt Hechingen rechtsverbindlich vertritt, sowie c) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft handeln. III.6. Ergänzende Unterlagen zum Auswahlverfahren Ergänzende Unterlagen zum Auswahlverfahren werden in elektronischer Form auf der homepage bereitgestellt. Bei berechtigtem Interesse eines Bewerbers im Einzelfall (z.b. kein ausreichend leistungsfähiger Internet-Anschluss am Unternehmenssitz verfügbar) erfolgt der Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Unterlagen können bei der unter Abschnitt I Ziff. I.1. genannten Kontaktstelle angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Informationen zum laufenden Verfahren (z.b. eine etwaige Fristverlängerung) in elektronischer Form auf der homepage bereitgestellt werden. Interessenten werden daher aufgefordert, die Gemeindehomepage regelmäßig zu überprüfen. Abschnitt IV: Anforderungen zum Angebot IV.1. Form und Frist der Angebotsabgabe Die Angebote sind bis zum , 12 Uhr bei der oben unter Abschnitt I Ziff. I.1. genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: NICHT ÖFFNEN Angebot im Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Erschließungsgebiet der Stadt Hechingen Stadtteil Schlatt IV.2. Geforderte Nachweise bei Angebotsabgabe Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) folgende Nachweise vorzulegen: i. Angabe von mindestens 10 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 7 von 13

8 ii. Leistungsteile Bau und Betrieb von NGA-Netzen gesondert nachgewiesen werden. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereich Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern nachzuweisen. Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. iii. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor. iv. Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen. v. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. vi. Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. vii. Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. viii. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. ix. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt. x. Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. xi. Eigenerklärung, dass die in 6 Abs. 4 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden. xii. Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. xiii. Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 8 von 13

9 IV.3. Mindestinhalt des Angebots Der Netzbetreiber hat auf Grundlage der Leistungsbeschreibung, insbesondere unter Berücksichtigung der definierten Leistungsanforderungen (Abschnitt III) für das zu versorgende Gebiet, ein schriftliches Angebot einzureichen, das die vor Ort verfügbare Infrastruktur einschließlich der Nutzung vorabregulierter Vorleistungsprodukte und der geplanten Eigenleistungen soweit wie möglich berücksichtigt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist vom Anbieter zu prüfen und im Angebot nachvollziehbar zu bewerten. Im Falle der Ausweisung einer Wirtschaftlichkeitslücke, welche durch die Gewährung eines direkten Zuschusses zu schließen wäre, sind im Angebot Angaben zu der geplanten NGA-Netzstruktur, den Investitionskosten, den zu erwartenden Einnahmen, den zu erwartenden Endkunden und dem Abschreibungszeitraum zu machen. Das technische Angebot muss insbesondere folgende Informationen beinhalten: i. Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur, insbesondere Aussagen zur zugesicherten Übertragungsgeschwindigkeit der Backbone-Anbindung (mittlere reale Datenrate der Zuführung in Mbit/s im Down- und im Upload an den letzten Verteilerpunkten), Kapazität der Backbone-Zuführung (max. mögliche Datenrate der Zuführung an den letzten Verteilerpunkten) sowie zur Kapazität des Teilnehmeranschlusses (max. mögliche Datenrate pro Teilnehmer) ii. Endkundenpreis, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten der Endkundengeräte, für Produkte mit einer Übertragungsrate von 50 MBits/s im Download sowie 10 Mbit/s im Upload und für Produkte mit einer Übertragungsrate von 30 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload jeweils mit und ohne Telefonie. iii. Servicekonzept für den Betrieb des NGA-Netzes und die darüber bereitgestellten Endkundenprodukte. Dazu gehören die ausführliche Darstellung der Serviceprozesse unter Angabe der darin enthaltenen und zugesicherten Servicezeiten, wie die Servicebereitschaft unter Angabe der Verfügbarkeit in Stunden pro Tag und an wie vielen Tagen je Woche, zugesicherte Reaktionszeit in h sowie der Entstörzeit in Stunden. iv. Anzahl der Hausanschlüsse mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mindestens 30 Mbit/s im Download und der geforderten Mindestübertragungsrate im Upload sowie Anzahl der Endkundenanschlüsse mit höheren Bandbreiten (auch graphische Darstellung) v. Zeitliche Verfügbarkeit (% / Jahr) einer Mindestübertragungsrate von 50 Mbit/s bzw. 30 Mbit/s im Download und der geforderten Mindestübertragungsrate im Upload sowie ggf. höheren Übertragungsraten. vi. Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme. vii. Angebotene Zugangsvarianten. Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 9 von 13

10 IV.4. Darstellung der Zuschusshöhe / der Wirtschaftlichkeitslücke Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Zuschusshöhe bzw. der Wirtschaftlichkeitslücke über einen Zeitraum von 7 Jahren zu enthalten. Zur Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke ist das Musterdokument in Anlage 2, abrufbar auf der homepage zu verwenden. Zur Wahrung der Zuschussvoraussetzungen zur Deckung einer ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke gem. Artikel 107 Absatz 2 oder 3, 108 Absatz 3 AEUV i.v.m. Artikel 3, 52 Absatz 1, Absatz 2 AGVO dürfen dabei in die Wirtschaftlichkeitsberechnung nur folgende Kosten einbezogen werden: a) Die Investitionskosten für den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur, b) die Investitionskosten für Baumaßnahmen im Breitbandbereich, c) die Investitionskosten für den Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung und d) die Investitionskosten für den Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA). Kosten des Betriebs sind damit nicht zuschussfähig und dürfen in die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht mit einbezogen werden. Für die Berechnung der Beihilfeintensität und der beihilfefähigen Kosten sind gem. Artikel 7 Absatz 1 AGVO die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Angaben heranzuziehen. Die beihilfefähigen Kosten sind durch Unterlagen zu belegen und müssen klar, spezifisch und aktuell sein. Falls ein Angebot einen FTTB-Ausbau vorsieht, sind der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke die Kosten für die Herstellung aller Grundstücksanschlüsse im Erschließungsgebiet zugrunde zu legen. Die Stadt Hechingen behält sich die Aufhebung des Verfahrens wegen Unwirtschaftlichkeit im Rahmen der Voraussetzungen des 17 Abs., 1 lit. c VOL/A vor. IV.5. Vorgabe eines Mindestinhalt für den Kooperationsvertrag Die Bieter haben mit ihrem Angebot den von der Stadt Hechingen gestellten Entwurf des Kooperationsvertrages grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen. Dies gilt nicht für die als optional gekennzeichneten Passagen. Die Bieter können darüber hinaus zu den als optional gekennzeichneten Regelungen auch abweichende Klauseln vorschlagen, die als Verhandlungspunkte gesondert zu kennzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen sind. Der Entwurf des Kooperationsvertrages kann von der Kontaktstelle gem. Abschnitt I, Ziff. I.1. angefordert werden. IV.6. Zweckbindung Der Netzbetreiber muss einen Betrieb der geförderten Breitbandinfrastruktur mit den betreffenden Breitbanddiensten für mindestens 15 Jahre gewährleisten. Diese Mindestfrist wird im Kooperationsvertrag als verbindlich festgeschrieben. Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 10 von 13

11 IV.7. Geforderte Sicherheiten Die Stadt Hechingen fordert folgende Sicherheiten: Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von 25 Prozent des Zuschusses; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Hechingen und dem Netzbetreiber. IV.8. Zulässigkeit von Nebenangeboten Nebenangebote werden nicht zugelassen. IV.9 Sprachen, in denen Angebote verfasst werden können Angebote sind in Deutsch zu verfassen. IV.10 Angebotsbindefrist Der Bieter hat sich an sein Angebot bis zur Zuschlagserteilung zu binden, längstens jedoch 10 Monate. Abschnitt V: Angaben zur den Auswahlkriterien, Zuschlag V.1. Auswahlkriterien Es wird derjenige Netzbetreiber ausgewählt, der geeignet ist und anhand der folgenden Auswahlkriterien das wirtschaftlichste Angebot einreicht: Kriterium Höhe des Zuschusses / Wirtschaftlichkeitslücke Technisches Konzept Bewertungsmethode Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf den Zuschuss zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich hier ein Wert von z.b. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Das Angebot mit dem besten Gesamtkonzept erhält die volle Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßige Abschläge: - Relativ beste Erfüllung: 25 Punkte - Geringfügiger Abstand zum besten Angebot: 20 Punkte - Deutlicher Abstand zum besten Angebot: 15 Punkte - Großer Abstand zum besten Angebot: 10 Punkte - Sehr großer Abstand zum besten Angebot: 5 Punkte - Nicht-Erfüllung: 0 Punkte Erreichbare Höchstpunktzahl Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 11 von 13

12 Kriterium Bewertungsmethode Endkundenpreise Es werden die Summen aus einmaliger Bereitstellungsgebühr sowie der monatlichen Gebühr x 24 Monate für die beiden Produkte 50 und 30 Mbit/s jeweils mit Telefonie gebildet. Rabatte werden darin nicht berücksichtigt. Das Angebot mit der niedrigsten Summe erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf den Gesamtwert zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich hier ein Wert von z.b. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung Erreichbare Höchstpunktzahl 5 Servicekonzept Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme Das Angebot mit dem besten Gesamtkonzept in Bezug auf Organisation, Servicebereitschaft, garantierte Reaktionszeiten, Entstörzeiten erhält die volle Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßige Abschläge: - Relativ beste Erfüllung: 15 Punkte - Geringfügiger Abstand zum besten Angebot: 12 Punkte - Deutlicher Abstand zum besten Angebot: 9 Punkte - Großer Abstand zum besten Angebot: 6 Punkte - Sehr großer Abstand zum besten Angebot: 3 Punkte - Nicht-Erfüllung: 0 Punkte Das Angebot mit dem frühesten Inbetriebnahmezeitpunkt erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf die Dauer zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich hier ein Wert von z.b. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung Auswahlverfahren Hechingen nach AGVO Seite 12 von 13

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