Beauftragte/r für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
|
|
- Johanna Otto
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stellungnahme des Vernetzungstreffens der Beauftragten, Berater und Beraterinnen für behinderte Studierende NRW zum Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom Wir bedanken uns für die Möglichkeit als Vernetzungstreffen gemeinsam zum Referentenentwurf des HZG NRW Stellung nehmen zu können. Wir tun dies - unbeschadet der Einschätzung des Entwurfs des Hochschulzukunftsgesetzes durch die Hochschulrektoren, die Landesrektorenkonferenz und die Vertretung der Studierenden - vor dem Hintergrund unserer Bemühungen, in NRW chancengleiche und diskriminierungsfreie Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende sowie dafür notwendigerweise inklusiv gestaltete Hochschulen zu erreichen. Unsere Stellungnahme ist von daher stark von unserem Erfahrungswissen aus der Umsetzung dieser Ziele geprägt. Es folgt unsere Stellungnahme, sie folgt dabei nicht immer der Reihenfolge der im Gesetzentwurf; die Hinweise gelten entsprechend für Artikel 2 Änderung des Kunsthochschulgesetzes : Beauftragte/r für Studierende mit Behinderung oder : 52a Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder Wir begrüßen vom Grundsatz die verpflichtende Bestellung eines/einer Beauftragten für Belange behinderter Studierender ( 52a Abs. 1). Allerdings sollte das Amt des Beauftragten für die Belange behinderter Studierender als zentrale Organisation der Hochschule auch in das entsprechende Kapitel 1 in den neu zu schaffenden 24a eingeordnet werden. Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder sollte dabei durch Beauftragte/r für die Belange Studierender mit Behinderung oder ersetzt werden: Der neue 24a erhält folgende Fassung: 24a Beauftragte/r für die Belange Studierender mit Behinderung oder (1) Die Hochschule bestellt eine Person sowie eine Vertretung, die nach Maßgabe des Absatzes 2 als Beauftragte oder Beauftragter für Studierende mit Behinderung oder die Belange dieser Studierenden wahrnimmt. Die Grundordnung regelt Wählbarkeit, Wahl, Bestellung und Amtszeit. Der beauftragten Person sind die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen, Seite 1 von 6
2 22b Hochschulkonferenz In 22b Abs. 2 Satz 1 nach Gleichstellungsbeauftragte, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder, einfügen. Begründung: Falls eine Hochschulkonferenz eingesetzt wird, sollten die Beauftragen für die Belange behinderter Studierender wie die Gleichstellungsbeauftragten automatisch Mitglied sein, um ggf. Belange der Studierenden mit Behinderung oder in Diskussionen über den Stand und künftige Entwicklungsperspektiven der Hochschule einbringen zu können. 77 Zusammenwirken von Hochschulen und von Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nach 77a als neuen 77b einfügen: Landesarbeitsgemeinschaft der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder (1) Die nach 24a HZG NRW ( 52a HZG-Entwurf) ernannten Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder der Hochschulen und können sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und sich eine Satzung geben. Die Satzung ist zu veröffentlichen. (2) Zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft gehören die Koordination der Belange der Studierenden mit Behinderung oder und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium. (3) Die Kosten für den Geschäftsbedarf der Arbeitsgemeinschaft werden vom Ministerium, ebenso wie die Kosten einer erforderlichen Freistellung. (4) Reisen zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft gelten als Dienstreisen in Anwendung des Landesreisekostengesetzes. Begründung: Mit Bezug auf 2 Abs.1 SGB IX und auf BGG NRW 3 und angesichts der Größe des zu unterstützenden Personenkreises und der anstehenden Aufgabe ist in Analogie zum 77a die Möglichkeit zu eröffnen, dass sich die Beauftragten ebenfalls zu einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammen schließen können mit vergleichbaren Aufgaben, Rechten und Pflichten auf Landesebene. Seite 3 von 6
3 Aufgaben der Hochschulen UN-BRK-konform ausgestalten: 3 Aufgaben 3 Abs. 4 Satz 3 wird ergänzt und erhält folgende Fassung: Die Hochschulen wirken auf die Beseitigung der für behinderte Hochschulangehörige bestehenden Nachteile hin (Disability Mainstreaming) und tragen der Vielfalt ihrer Mitglieder (Diversity Management) sowie den berechtigten Interessen ihres Personals auf gute Beschäftigungsbedingungen angemessen Rechnung. Begründung: 3 Abs. 4 muss neben dem Gender Mainstreaming als verpflichtender Aufgabe ein ebenfalls in ein Diversity Management eingebundenes Disability Mainstreaming beinhalten. 3 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert; Satz 3 und 4 werden eingefügt; die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 5 und 6: Sie sichern die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe behinderter und chronisch kranker Studierender am Studium und ermöglichen im Rahmen angemessener Vorkehrungen beim Hochschulzugang, im Studium und bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich. Sie setzen in allen Bereichen Inklusionsmaßnahmen um. Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden und Beschäftigten mit Verantwortung für Kinder. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium, Berufstätigkeit und Erziehung, insbesondere durch eine angemessene Betreuung der Kinder. Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden und Beschäftigten mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Begründung: Die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse ist eine vage und nicht zielführende Beschreibung der tatsächlichen Studiensituation behinderter und chronisch kranker Studierender. Wir empfehlen diese Formulierung, wie sie bereits in den Landeshochschulgesetzen von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Saarland u.a. vorgesehen ist. Der zweite Teil des ursprünglichen Satzes war missverständlich formuliert. Nachteilsausgleichsregelungen müssen sich durchziehen: 49 Zugang zum Hochschulstudium In 49 wird hinter Abs. 12 folgender neuer Abs. 13 eingefügt: Seite 4 von 6
4 Speziellen Benachteiligungen von Studienbewerbern und -bewerberinnen mit Behinderung oder chronischer Krankheit ist bei der Zugang und Zulassung zu Bachelor- und Masterstudiengängen mit Nachteilsausgleichs- und Härtefallregelungen Rechnung zu tragen. Begründung: Nachteilsausgleichregelungen sind notwendig, sie betreffen sowohl Zulassungsbeschränkungen als auch konkrete Zugangsvoraussetzungen. 62a Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium In 62a Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sind Nachteilsausgleiche zu ermöglichen. Begründung: Die geplanten individuell gestalteten Teilzeitstudienangebote entbinden die Hochschulen nicht von ihrer Aufgabe, zusätzlich für individuell gestaltete Nachteilsausgleiche hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben bei der Studienund Prüfungsdurchführung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu sorgen. Hinweis: Diese begrüßenswerte Flexibilisierung ist nicht mit den für (behinderte) Studierende existentiellen Sozialgesetzen abgestimmt (BAföG; Krankenkasse)! 64 Prüfungsordnungen In 64 nach Abs. 2a einen neuen Abs. 2b einfügen Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sind hinsichtlich des Studienverlaufs, der Studien- und Prüfungsorganisation und der Erbringung von Prüfungsleistungen Nachteilsausgleichende Regelungen zu treffen. Bei Promotionsordnungen, Ordnungen für Schülerstudium u.a. ist analog zu verfahren. Begründung: Die in Abs. 2 Nummer 2 vorgesehene Formulierung hat eine auf Module eingeschränkte Bedeutung und soll deshalb durch den neu formulierten Satz ersetzt werden. Die neue Formulierung erfordert auch eine nachteilsausgleichende Umsetzung der z.b. in 64 an anderer Stelle geregelten Voraussetzungen oder der in 48 Abs. 9, in 49 Abs. 7ff oder in 63 Abs. 2 vorgesehenen Regelung im letzteren würde eine Nachteilsausgleichsregelung nichtbenotete Leistungen auch für einen behinderungsbedingt längeren Zeitraum als 1 bis 2 Semester ermöglichen. Seite 5 von 6
5 67 Promotion In 67 Abs. 4 als letzten Satz ergänzen: Für Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankung sind Nachteilsausgleiche zu ermöglichen. Begründung: Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Bewerber/innen an Promotionsstudiengängen muss gewährleistet werden. Diskriminierung bestimmter Personengruppen streichen: 50 Einschreibungshindernisse 50 Abs. 2a und Abs. 2b werden ersatzlos gestrichen. Begründung: Der 50 diskriminiert in Abs. 2 Nummer a und b unzulässig Personengruppen. Die Diskriminierung von Personen auf Grund ihrer Behinderung ist nicht zu vertreten. Das Streichen dieser diskriminierenden Sätze steht angesichts der UN-BRK spätestens mit dieser Gesetzesnovelle an. Unsere langjährige Erfahrung mit Studierenden, auf die diese Tatbestände zutreffen könnten, bestätigt zudem in keiner Weise die Notwendigkeit einer Verweigerung der Zulassung zum Studium. Dortmund, den Seite 6 von 6
Grundgesetz. Grundgesetz
Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt
MehrGute Arbeit, mehr Demokratie, was bringt das neue HZG Konferenz des DGB, ver.di, GEW - NRW
Gute Arbeit, mehr Demokratie, was bringt das neue HZG Konferenz des DGB, ver.di, GEW - NRW Aufgabe und Situation der Schwerbehindertenvertretungen an den Hochschulen in NRW Äußere Rahmenbedingungen Demografischer
MehrInklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen
Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen Ringvorlesung Eine Hochschule für alle? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 19.11.2014 Prof. Dr. Katja Nebe Universität Halle-W. Juristischer
MehrNachteilsausgleichsregelungen im Bachelor-/Master-Studiensystem
Nachteilsausgleichsregelungen im Bachelor-/Master-Studiensystem Dr. Maike Gattermann-Kasper Qualifizierungsseminar zum Thema Studium und Behinderung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
MehrInklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen
Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen Ringvorlesung Eine Hochschule für alle? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 19.11.2014 Co-Referat Dr. Christfried Rausch Universität
MehrHinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter
Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter Satzung zur Änderung der Grundordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 26. Januar 2017
MehrWahrung der Belange von 50/06
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Wahrung der Belange von 50/06 Menschen mit Behinderung
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1
x/2018 Seite 1 1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Städtebau der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund vom
MehrWorkshop (3) Gleichstellung und Diversity
Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem
MehrGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
MehrNr. 39 / 12 vom 27. August 2012
Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012 Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn Vom 27. August 2012 - 2 - Satzung zur Änderung
MehrSatzung Studium in individueller Teilzeit in Bachelor- und Masterstudiengängen (Studium itz) der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Satzung Studium in individueller Teilzeit in Bachelor- und Masterstudiengängen (Studium itz) der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Zur Regelung des Studiums in individueller Teilzeit in Bachelor- und Masterstudiengängen
MehrDritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Masterstudiengang Technische Informatik
851 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der für den Masterstudiengang Technische Informatik vom 14. September 2017 Aufgrund von 32 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1
x/2018 Seite 1 1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Dortmund vom 1. Oktober
MehrSeite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 21 05.07.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und
MehrSatzung. zur Änderung der Promotionsordnung. der Fakultät für Maschinenbau. der Universität Paderborn
Nr. 38 / 12 vom 27. August 2012 Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn Vom 27. August 2012 - 2 - Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der
MehrWorkshop: Zugang und Auswahl zum Masterstudium
Workshop: Zugang und Auswahl zum Masterstudium 22. April 2016 Besondere Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren Zweistufigkeit des Zulassungsverfahrens: 1. Besondere Zugangsvoraussetzungen diese muss
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 30. Jahrgang Potsdam, den 30. April 2019 Nummer 14 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Europa-Universität
MehrZweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 9.
Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 9. September 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art.
MehrAllgemeiner Teil. 7 a Fakultätsrat
Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Mechatronik / Systems Engineering der Hochschule Aalen und der Hochschule Esslingen (reguläre Studiendauer / Teilzeitstudiengang)
MehrLeitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden
Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden 1. Behinderungsbegriff und gesetzliche Grundlagen: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
MehrOrdnung über die Aufgaben und die Bestellung einer/s Beauftragten für die Belange Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Ordnung über die Aufgaben und die Bestellung einer/s Beauftragten für die Belange Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung
Mehr8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen
8. Juni 2016, Fulda Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übergänge behinderter Menschen Fachgebiet
Mehrbo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN
bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich
MehrZwölfte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
NR. 10 2018 14. MÄRZ 2018 INHALT SEITE Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Master of Science (MSc) Public Health der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrGesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]
Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Verkündungsblatt für diese WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz Norm ausgewertet bis 16.03. Normgeber Bund Gesetz über befristete Arbeitsverträge
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.09.2016 Nr. 107/2016 Seite 905-911 Ordnung zur Änderung der
MehrSeite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 10 30.01.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs
MehrBundesteilhabegesetzes. Vom
1 Sozialgesetzbuch ist das Saarland ( 94 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch). (1) Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Träger der Eingliederungshilfe Gesetz zur Ausführung
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln
Amtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln 29.08.2016 Nr. 83 Inhaltsverzeichnis: I. Ordnung zur Änderung der Eignungsprüfungsordnung für den Studiengang Master of Music Jazz/Pop Instrumental/Vokal
MehrGrundordnung. der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. 1 Name der Hochschule 2. 2 Mitgliedergruppen und Angehörige 2
Grundordnung der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege 1 Name der Hochschule 2 2 Mitgliedergruppen und Angehörige 2 3 Wahlen zu den Hochschulgremien 2 4 Rektorin oder Rektor und Prorektorin oder Prorektor
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder wissenschaftlicher Referent Gliederung 1. Datenlage Problemaufriss 2. Inhaltliche
MehrGleichstellung und Diversity
Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen,10.07.2017 Bearbeitet von: Frau Stiels Tel.: 361 19644 Lfd. Nr. L-94-19 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit
MehrListe einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche
Liste einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche Internationale Ebene: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) als Leitmotiv Impulse aus dem Völker- und Unionsrecht: insb. Notwendigkeit
MehrKonzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am )
Konzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am 17.5.2017) 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Fachhochschule St.Gallen leistet einen praxisrelevanten
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe
MehrStellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns ohne uns am 15.
Published on Deutsches Studentenwerk (https://www.studentenwerke.de) Startseite > Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns
Mehr- 1 - Artikel 1 Änderungen. Der Text den weiterbildenden Studiengang wird ersetzt durch das weiterbildende Masterstudienprogramm.
- 1 - Vierte Satzung zur Änderung Studien- und Prüfungsordnung für Externe im Masterstudiengang Master of Arts in Taxation der TaxMaster GmbH vom 25. Februar 2015 Auf Grund von 8 in Verbindung mit 32 des
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 21.07.2014 Laufende Nummer: 23/2014 Zweite Änderungssatzung zur Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 15 vom 30. April 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 1159 14.06.2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten vom 14.06.2016 Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten vom 14. Juni 2016 Aufgrund der
MehrFachtagung Diversity Management. UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit. Berlin
Fachtagung Diversity Management. Behinderung im Fokus der IBS Forum 2 Aktionspläne zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit 25. Oktober 2016
MehrAmtliche Mitteilung 17/2012
Amtliche Mitteilung 17/2012 Zweite Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7482 07. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)
Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und
MehrGrundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei
Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Inhalt 1 Amtliche Bekanntmachungen 2 Rechte und Pflichten der Angehörigen 3 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern bei der Durchführung von Studienangeboten
MehrSTELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04
Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sekretariat 16 STELLUNGNAHME 16/3173 30.10.2015 Stellungnahme A01, A04 Zum Entwurf eines Ersten allgemeinen Gesetzes
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 55 - Nr. 3 / 2011 ( ) - Seite 3 -
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 55 - Nr. 3 / 2011 (18.04.2011) - Seite 3 - Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums für den Bachelor- Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Universitäts- und Landesbibliothek vom
NR. 19 2017 24. MAI 2017 INHALT SEITE Zweite Ordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Universitäts- und Landesbibliothek vom 05.05.2017 2 Dritte Ordnung zur Änderung der Benutzerordnung für die
MehrSatzung zur Änderung der Ordnung zur Erlangung des Doktors der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Regensburg (Promotionsordnung)
Satzung zur Änderung der Ordnung zur Erlangung des Doktors der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Regensburg (Promotionsordnung) Vom 23. Juli 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 i.v.m. Art. 64 Abs.
MehrZu den Kommunalwahlen 2019 soll das inklusive Wahlrecht in Baden-Württemberg eingeführt werden.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5784 20. 02. 2019 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg A. Zielsetzung Zu
MehrZweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig
5/17 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig Vom 21. Januar 2004
Mehrvom Grundsatz, Akademischer Grad
Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences vom 30.06.2015 Auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung
MehrVom 24. September 2007
1 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den gemeinsamen Bachelorstudiengang Geowissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München Vom 24. September
MehrOrdnung zur Regelung des individuellen Teilzeitstudiums an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (Teilzeitstudienordnung)
Pädagogische Hochschule Heidelberg Amtliche Bekanntmachungen Nr. 14/2018 Ordnung zur Regelung des individuellen Teilzeitstudiums an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (Teilzeitstudienordnung) vom
MehrErstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen 1 Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion NRW 1. Warum ein erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung
MehrBerlin, den
Berlin, den 15.06.2005 Stellungnahme des es zum Referentenentwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (12. RSA-ÄndV) 1. Vorbemerkungen Der (BDPK) unterstreicht
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 13/2014 (4. August 2014)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 13/2014 (4. August 2014) Erste Satzung
MehrVeröffentlichungsblatt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Ausgabe 9 7. November 2016
Veröffentlichungsblatt der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Ausgabe 9 7. November 2016 Inhaltsübersicht: Seite 119 Seite 120 Seite 121 Seite 122 1. Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung
MehrVerkündungsblatt. der Technischen Universität Ilmenau. Inhaltsverzeichnis: Seite
Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 66 Ilmenau, den 18. August 2009 Inhaltsverzeichnis: Seite Aufhebung der Allgemeinen Durchführungsbestimmung zum Verfahren der Zulassung und der
MehrGESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/236 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes A. Problem und Ziel Am 16. Dezember
MehrGesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung. Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes
Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes Das Blindenhilfegesetz vom 8. Februar 1972 (GBl. S. 56),
MehrAM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016
AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016
Mehr1. Gesetzliche Rahmenbedingungen in NRW
Hinweise zur Gestaltung des gesetzlich verankerten Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen für Studierende mit einer Behinderung und chronischen Erkrankung Dieses Merkblatt richtet sich
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 1278 13.11.2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum vom 13.11.2018 Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
MehrErste Satzung zur Änderung der. Verfassung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg
Erste Satzung zur Änderung der Verfassung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg Vom 24. April 2017 Amtliche Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2017, S. 35 Amtliche Bekanntmachung auf der Internetseite
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/5312 (neu) 07.12.2015 Vorlage für die Sitzung des Bildungsausschusses am 10.12.2015 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie der
MehrNovellierung des Hochschulgesetzes NRW. Personalversammlung der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität Wuppertal,
Novellierung des Hochschulgesetzes NRW Personalversammlung der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität Inhalt des Koalitionsvertrages beispielhafte Ziele: Wir wollen das Hochschulgesetz
MehrErste Satzung zur Änderung der fachspezifischen. für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Geschichte. der Universität Potsdam. Vom 12.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 21.7.201 - Seite 741-745 Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Geschichte
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 09/2016 (12. August 2016)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 09/2016 (12. August 2016) Erste Satzung
MehrVerkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 35. Jahrgang 6. August 2007 Nr. 8
Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 35. Jahrgang 6. August 2007 Nr. 8 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Landschaftsarchitektur an der Fachhochschule
MehrStudium mit Behinderung Wege zur barrierefreien Hochschule Vortrag in Lüneburg,
Studium mit Behinderung Wege zur barrierefreien Hochschule Vortrag in Lüneburg, 28.03.2008 Ursula Jonas Informations- u. Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks Agenda 1. Die
MehrEckpunkte zum Nachteilsausgleich für Studierende der Evangelischen Hochschule Dresden
Eckpunkte zum Nachteilsausgleich für Studierende der Evangelischen Hochschule Dresden 1 Grundsätze (1) Diese Eckpunkte tragen den Herausforderungen der sich verändernden Studienstrukturen und Studienbedingungen
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrSeite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 02 30.01.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule
MehrAntrag auf Nachteilsausgleich
Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag an den Prüfungsausschuss über das Studien- und Prüfungsbüro Ansprechperson Persönliche Daten der Person, die den Antrag stellt Name, Vorname Geburtsdatum Telefonnummer
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 21. April
Mehrder Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Beschlossen: 15.11.2006 Bekannt gemacht: 29.11.2006 in Kraft getreten: 30.11.2006 I N H A L T S V E R Z
MehrVom 9. August (Fundstelle:
Satzung zur Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 9. August 2017 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2017-60)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Sekretariat des DBR: BAG SELBSTHILFE e.v. Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211 31006-49, Fax: 0211 31006-48, Mail: info@deutscher-behindertenrat.de, www.deutscher-behindertenrat.de Entwurf
MehrFakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom
Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom 05.04.2006 in der Fassung vom 09.04.2008 Aufgrund des 25 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
MehrAM 16/2012. Amtliche Mitteilungen 16/2012
AM 16/2012 Amtliche Mitteilungen 16/2012 Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 20. August 2012 IMPRESSUM Herausgeber:
MehrWie werden Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche genutzt?
Wie werden Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche genutzt? Ausgewählte Ergebnisse der Datenerhebung beeinträchtigt studieren des Deutschen Studentenwerks Seminar der IBS vom 29. bis 30.11.12 in Münster
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 08/2013 (28. März 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 08/2013 (28. März 2013) Zweite Satzung
Mehr^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=
^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêK POKg~ÜêÖ~åÖIkêKOP OP OP OPI I I IOM OM OM OMKMTK KMTK KMTK KMTKOMNN OMNN OMNN OMNN sáéêíélêçåìåöòìêûåçéêìåöçéê sáéêíélêçåìåöòìêûåçéêìåöçéê
MehrWie schreibe ich einen Master-Abschluss in Geschichte
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen, 01.07.2016 Dr. H. Buhse Tel.: 361-15871 V o r l a g e Nr. L 41/19 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 31. August 2016 Erweiterung der Verordnung
Mehr1. Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring Wien
31/SN-231/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Uniability Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 28/2013 (06. November 2013)
Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 28/2013 (06. November 2013) Zweite Satzung
Mehr^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=NMI==PMK=^éêáä=OMMO
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=NMI==PMK=^éêáä=OMMO wïéáíé=lêçåìåö òìê=ûåçéêìåö=çéê=aáéäçãéêωñìåöëçêçåìåö=eamlf ÑΩê=ÇÉå=ÖÉãÉáåë~ãÉå=sÉêÄìåÇëíìÇáÉåÖ~åÖ táêíëåü~ñíëáåñçêã~íáâ ~å=çéê=c~åüüçåüëåüìäé=h
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 491 2017 Verkündet am 10. Juli 2017 Nr. 132 Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs an der Universität Bremen
MehrZehnte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Technischen Hochschule Köln Vom 17. Februar 2017
Amtliche Mitteilung Nr. 09/2017 Zehnte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft Vom 17. Februar 2017 Herausgegeben am 28. April 2017 Zehnte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Bundesrat Drucksache 539/05 22.06.05 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes A. Problem Im Rahmen der 56 ff StVollzG wird den Gefangenen ein
MehrVom 30. September 2015
22 Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geographie: Kultur, Umwelt und Tourismus an der Universität Passau Vom 30. September 2015 Aufgrund von Art. 13
MehrGila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin
Mehrder Technischen Universität Ilmenau Nr. 155 Ilmenau, den 29. März 2017 Inhaltsverzeichnis: Seite Fünfte Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung 2
Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 155 Ilmenau, den 29. März 2017 Inhaltsverzeichnis: Seite Fünfte Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung 2 Entgeltordnung des Zentralinstituts für
Mehr