KiBiz- Änderungsgesetz
|
|
- Frieder Albert
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KiBiz- Änderungsgesetz Aktueller Sachstand LWL-Landesjugendamt Westfalen Vlotho, Juni 2014
2 Zeitplan Dezember 2013 Referentenentwurf Januar 2014 Verbändeanhörung März 2014 Regierungsentwurf Landtagsberatungen, Landtagsanhörung Verabschiedet am 04. Juni 2014 Inkrafttreten August 2014
3 Schwerpunkte Präzisierung des Bildungsverständnisses Neugestaltung der Sprachförderung pluskita u. Verfügungspauschale (100 Mio. ) Planungsgarantie Begrenzung der Rücklagen gemeindefremde Kinder Anmelde- / Bedarfsanzeigeverfahren
4 Finanzvolumen Zusätzlich: 100 Mio. (ausschließlich Landesmittel) für pluskita und Verfügungspauschale unverändert: keine landeseinheitlichen Elternbeiträge Höhe der Pauschalen, Anpassung 1,5 % jährlich, Höhe der Trägeranteile. aber: Trägerwechsel grundsätzlich nur mit bisherigem Zuschuss ( 20 Absatz 1)
5 Finanzierungsanteile nach KiBiz (in %) Trägerart öffentliche Förderung gesamt davon Jugendamt (incl. EB) davon Land plus Trägeranteil kirchliche Träger 88,0 51,5 36,5 12,0 100,0 andere freie Träger 91,0 55,0 36,0 9,0 100,0 Eltern- Initiativen 96,0 57,5 38,5 4,0 100,0 kommunale Träger 79,0 49,0 30,0 21,0 100,0
6 Finanz-Übersicht Verfügungspauschale (zusätzlich 55 Mio. ) für alle Kitas pluskita (zusätzlich 45 Mio. ) für ausgewählte Kitas Sprachförderung (25 Mio., umgeschichtet) für ausgewählte Kitas Mittel sind nicht rücklagefähig = müssen im laufenden Kita-Jahr verausgabt werden!
7 Anmeldeverfahren persönliche Anmeldung in Kitas soll Regelfall bleiben Bedarfsanzeige / Anmeldefrist: grundsätzlich 6 Monate vorher ( 3 b), möglich: 9 Monate Jugendamt: Eingangsbestätigung und Info über Elternbeiträge; spätestens 6 Wochen vorher Platzzuweisung IT-Bedarfsanzeige, Mitwirkung der Träger
8 Mehr Eltern- und Familienfreundlichkeit Wunsch- und Wahlrecht ( 3 a, 21 d) auf freie Plätze in anderen Jugendämtern notwendig: Abstimmung Jugendhilfeplanungen benachbarter Jugendämter (Betriebs-Kitas, Waldorf etc.) möglich: Kostenerstattung (40 %), Elternbeitrag an Wohnsitz-Jugendamt
9 Angebotsstrukturen Betreuungszeiten (auch 25 Std.!) nach Bedarf der Eltern ( 3 a, 13 d) Schließtage: bis 20, maximal 30 Tage Teilnahme am Mittagessen: für 35-Stunden-Kinder ermöglichen Teilnahme an speziellen Angeboten (Laternenbasteln, Angebote für angehende Schulkinder) unabhängig von Betreuungszeit
10 grundsätzlich durchgehende Öffnungszeit (Ausnahme: alle Eltern wollen geteilte Öffnungszeiten) Festlegung pädagogischer Kernzeiten möglich (nach Anhörung Elternbeirat) Multiprof. Teams / andere Professionen, vor allem FamZ / pluskitas (Voraussetzung: 1. Personalwert)
11 Verbindliche Regelungen / Kitas jährliche Elterngespräche: zu geplanten Maßnahmen zur gezielten Förderung und zu besonderen Interessen und Fähigkeiten Beratung der Eltern zu Erziehungs- / Bildungsfragen Beteiligung zu Konzeption und zu Öffnungs- / Betreuungszeiten
12 Frühkindliche Bildung 13ff Bildungsbegriff und Bildungsverständnis werden definiert: Profilierung des Elementarbereiches als Bildungsbereich mit einem eigenständigen Bildungsverständnis Bildungsverständnis, bei dem die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes ganzheitlich und stärkenorientiert bestmöglich gefördert werden kann Verlässliche Bindung, Vertrauen, emotionale Sicherheit unterstützen den Bildungsprozess
13 Konzeption: Eingewöhnungszeit, Bildungsförderung, besonders sprachliche und motorische Förderung, Besonderheiten U3-Förderung, Beteiligung, Qualitätsentwicklung Kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation, erstmals nach 6 Monaten
14 Pädagogik individuelle Förderung jedes Kindes ( 2) Anspruch auf Bildung und Förderung der Persönlichkeit kontinuierliche Beobachtung und Dokumentationen ( 13b) als Grundlage für die individuelle Förderung und...
15 Ziel: Gemeinsame Verständigung mit den Trägern auf neue Bildungsvereinbarung über 1. Empfehlung zur sprachlichen Bildung, Beobachtung und Förderung 2. Orientierung an Grundsätzen zur Bildungsförderung 13 a II 3. Verfahren und Qualitätskriterien zur entwicklungsbegleitenden Beobachtung und Bildungsdokumentation
16 ... für Elterngespräche: individuelle Beratung der Eltern, Entwicklung des Kindes, besondere Interessen und Fähigkeiten, geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung ( 9); mindestens einmal jährlich anzubieten Beratung und Unterstützung der Eltern und Familien
17 Beitrag zu Chancengerechtigkeit; Ausgleich individueller und sozialer Benachteiligung Alters- und entwicklungsgerechte Beteiligung der Kinder Orientierung an Grundsätzen zur Bildungsförderung
18 Tagespflege ( 4, 17, 22, 23) verlässliche Vertretung, Qualifikation der Tagespflegepersonen Kinder mit Behinderung 3,5 Pauschalen Abgrenzung Kita: vertragliche Zuordnung zur Tagespflegeperson auch in der Großtagespflege
19 Abgrenzung zur Kita beachten Ordnungswidrigkeit (Betrieb ohne Erlaubnis) Qualifizierung (DJI) in der Regel ab 2. Kind mindestens begonnen, gegebenenfalls auch Kita- Fachkräfte Qualifizierung / TPP für Kinder mit Behinderung
20 Aufgaben Jugendhilfeausschuss Verteilung der pluskita- und Sprachfördermittel (zumindest Grundsätze) Anmeldefrist: 9 statt 6 Monate? IT-Bedarfsmeldesystem? Erstattung / gemeindefremde Kinder (40 %)? bedarfsgerechtes Angebot, insbesondere auch 25 Std.?
21 Elternbeitragssatzung: gemeindefremde Kinder (deklaratorisch) Geschwisterkinder im schulischen Ganztag beitragsfrei? generell beitragsfreie Kinder sind bei Geschwisterkinder-Regelungen immer als zahlende Kinder zu berücksichtigen (deklaratorisch) JAEBR...
22 ...Jugendamts-Elternbeirat beratendes Mitglied im JHA ( 5 AG-KJHG)
23 Elternmitwirkung ( 9 a, 9 b) 1 Stimme je Kind Info zu Öffnungs- / Betreuungszeiten Angebote zur Bildungs- / Erziehungs- kompetenz Mandat des Elternbeirats bis Neuwahl (dto. Jugendamts-Elternbeirat) Information zu geplantem Trägerwechsel
24 Festlegung pädagogischer Kernzeiten (Anhörung) keine Zustimmung bei regulären Preis- erhöhungen Jugendamts-Elternbeirat beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
25 Kooperationen 14 ff Kooperation Vereinbarungen Kitas Tagespflegepersonen Kooperation mit anderen Institutionen mit Bezug zu Kitas, Sozialhilfe, Reha-Träger
26 Kita - Schule Übermittlung der Zustimmungserklärung der Eltern (Weitergabe der Bildungsdokumentation) Einsichtnahme / Dokumentation, es sei denn Widerspruch der Eltern Kontinuität bei der individuellen Förderung jedes Kindes (betont u.a. durch beschlossenes Gesetz bzgl. Info der Eltern zur Bedeutung aufeinander aufbauender Bildungsprozesse)
27 Begrenzung / Rücklagen Rücklagen nur bei mindestens 1. Wert maximal 10 % der Kindpauschalen, 15 % bei Erreichen 2. Wert zuzüglich 6-facher Wert 20 II 3 bei Eigentümern etc.
28 Rücklagen ( 20a Abs. 2 KiBizE) 2015 / 2016 je Einrichtung: Personalkraftstunden lt. Anl. zu 19 Abs. 1 mindestens 1. Wert mindestens 2. Wert Träger=Mieter 10 % des KP-Budgets gem. 19 Abs % des KP-Budgets gem. 19 Abs. 4 Träger=Eigentümer etc. Wie Mieter plus Sechsfaches des Betrages gem. 20 Abs. 2 Satz 3 (incl. 1,5 % Steigerung) Wie Mieter plus Sechsfaches des Betrages gem. 20 Abs. 2 Satz 3 (incl. 1,5 % Steigerung)
29 Beispiel: Höchstbetrag der Rücklage 2015 / 2016 (inkl. 1,5 % Erhöhung) Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, 1 x GF I b (20), 1 x GF III b (25) Personalkraftstunden Träger = Mieter Träger = Eigentümer, etc. mindestens 1. Wert , ,87 mindestens 2. Wert , ,67
30
31 Verfügungspauschale a) Grundlage 21 III KiBiz b) reine Landesmittel über Verwendungsnachweis c) Höhe
32 Verfügungspauschale 55 Mio. zusätzliche Landesmittel Unterstützung des Kita-Personals (insbesondere Übermittag-Betreuung) zusätzliches Personal (über 1. Wert hinaus): Leitungsfreistellung, Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte ( andere, das pädagogische Personal unterstützende Kräfte )
33 Verfügungspauschale 1-gruppig gruppig gruppig gruppig gruppig gruppig gruppig + mehr gruppig 1.000, wenn der Zuschlag bis zu gewährt wird
34 Monatsdaten a) Grundlage 19 I S. 4 i.v.m. 20 VI KiBiz b) Träger hat die Monatsdaten spätestens zum Ende des übernächsten Monats zu erfassen. c) JA kann die Zuschüsse für die folgenden Monate zurückhalten, wenn der Träger seiner Verpflichtung zur Erfassung der Monatsdaten nicht nachkommt.
35 Finanzierung / Planungsgarantie ( 19, 21 e) 10 % - Korridor entfällt ab 2015 / 2016 Finanzierung mindestens nach Ist-Ergebnis des jeweiligen Vorjahres, Negativ-Abweichungen führen nicht zu einer Reduzierung des Zuschusses jede Positiv-Abweichung gegenüber der Planung wird (nach-)finanziert keine Planungsgarantie bei Gruppenschließungen etc.
36 Nachmeldung von Kindpauschalen (KP) für Kinder mit Behinderung/en (KmB) - Regelungen wie bisher - voraussichtlich ab November 2014 Eintrag über KiBiz.web
37 Zusätzliche U3-Pauschalen Es bleibt bei den bisherigen Pauschalen und Verfahren.
38 Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf a) Grundlage 21b KiBiz b) JHP hat diese Kita beschlossen c) reine Landesmittel über Verwendungsnachweis d) Höhe
39 Sprachförderung ( 16b, 21b) Umschichtung der bisherigen 25 Mio. Landesmittel Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / SGB II-Empfänger U7 und vorrangig nicht deutsch-sprechende Familien
40 Verteilung auf Kitas nach Jugendhilfe- Planung, mindestens Pakete, In der Regel für 5 Jahre KiBiz-geförderte Kitas: KiBiz-geförderte Kitas: Wegfall Delfin 4 / fachlicher Standard: Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung
41 pluskita a) Grundlage 21a KiBiz b) JHP hat diese Kita beschlossen c) Reine Landesmittel über Verwendungsnachweis d) Höhe
42 pluskita ( 16a, 21a) Bildungsgerechtigkeit: Kitas mit vielen Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf (herkunftsbedingt oder sozial benachteiligte Kinder) 45 Mio. zusätzliche Landesmittel Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / SGB II Empfänger U7 Verteilung auf Kitas nach Jugendhilfeplanung, mindestens Pakete, in der Regel für fünf Jahre Für pädagogisches Personal einzusetzen
43
KiBiz- Änderungsgesetz
KiBiz- Änderungsgesetz Gestaltungsaufgabe für Jugendämter, Träger und Elternbeiräte Klaus-Heinrich Dreyer LWL-Landesjugendamt Westfalen Schwerpunkte des Gesetzes pluskita u. Verfügungspauschale: zusätzlich
MehrMinisterium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. llÿil Lebensbildung
Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen llÿil Lebensbildung Ziele Investitionen in die frühkindliche Bildung haben einen Ertrag wie in keiner späteren Phase
Mehrkeiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt. Im
Ziele Investitionen in die frühkindliche h Bildung haben einen Ertrag wie in keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt.
MehrKiBiz-Revision aktueller Stand
KiBiz-Revision aktueller Stand Jahrestagung der Jugendhilfeplaner im Rheinland 29. Januar 2014 Angelika Nieling KiBiz Änderungsgesetz (Referentenentwurf) Das Land NRW gibt als Zuschlag ca. 100 Mio. jährlich
Mehr9b Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene: In Abs. 3 S. 2 wurde vor Landeselternbeirat das Wort gewählte gestrichen.
Dez. IV 24.03.2014 Bianca Weber Veränderungen zwischen Referentenentwurf (Stand 10.12.2013) und Gesetzentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze (Stand 18.03.2014)
Mehrzur Finanzierung nach KiBiz
Fragen und Antworten zur Finanzierung nach KiBiz Raphaela Eilting 1 Gliederung 1. Stichtagsregelung in 19 Abs. 5 KiBiz 2. Gruppenüberschreitung 18 Abs. 4 KiBiz 3. Monatsdatenerfassung in KiBiz.web 4. 45-Stunden-Betreuungsverträge
MehrDas KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Bif.
MehrKindertagesbetreuungsplanung. Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung
Kindertagesbetreuungsplanung 10. bis 12. Juni 2014, LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung Rechtliche Grundlagen der JHP Gesetzliche Grundlagen SGB VIII Landesausführungsgesetze
MehrAlltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltung Brücken bauen am 18. April 2016 in Schwerte 2 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen
MehrArbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in
MehrArbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Orientierungshilfe zur Umsetzung
MehrFristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016)
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016) monatlich Träger bis zum
MehrRegionalkonferenz Kita in Unna ( ), Münster ( ) und Vlotho ( ) April 2017 I Büttner, Thüner, Fink
Regionalkonferenz Kita in Unna (25.04.2017), Münster (26.04.2017) und Vlotho (27.04.2017) 1 April 2017 Büttner, Thüner, Fink Betriebliche Kinderbetreuung Strategische Dimensionen einer (zu) wenig beachteten
MehrUmsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
MehrHandlungsschritte Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung
Jugendamt - Handlungsschritte Welche Aufgaben nimmt das Jugendamt Bielefeld bei der Neuausrichtung der Sprachbildung (Vgl. 22, 45 SGB VIII, 13 KiBiz) wahr? Abstimmung der Zusammenarbeit mit den Trägern
MehrGEMEINSAME GESTALTUNG DES ÜBERGANGS VON DER KINDERTAGESEINRICHTUNG IN DIE GRUNDSCHULE
GEMEINSAME GESTALTUNG DES ÜBERGANGS VON DER KINDERTAGESEINRICHTUNG IN DIE GRUNDSCHULE Fachtagung Aktuelle Herausforderungen in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule am 27.01.2015 in Münster Veranstalter:
MehrAuswirkungen des KiBiz
.. Auswirkungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes) Ausgangslage 05. 2006 - Vorlage der Eckpunkte durch Laschet 09. - 12. 2006 Kienbaum + Deufel Am Ende ohne Ergebnis 09.2006 Eigener Vorschlag der kommunalen
MehrZusätzliches Personal nach dem KiBiz- Änderungsgesetz (Erlass vom ) Welches Personal kann mit welcher Pauschale abgerechnet werden?
Zusätzliches Personal nach dem KiBiz- Änderungsgesetz (Erlass vom 21.1.15) Frage: Welches Personal kann mit welcher Pauschale abgerechnet werden? Christa Döcker-Stuckstätte Regionalkonferenzen im Kreis
MehrSatzung der Kreisstadt Bergheim vom zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Satzung der Kreisstadt Bergheim vom 18.03.2016 zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrStellungnahme des VBE NRW zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze Der Verband Bildung und Erziehung begrüßt die Initiative der Landesregierung NRW das Kinderbildungsgesetz
MehrAndrea U. Asch MdL, Grüne NRW
Anforderungen an ein Kindergartengesetz Qualität der Kindergärten als Einrichtungen der Elementarerziehung soll steigen Stärkung des Bildungsauftrags Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere
MehrGemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland
Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative
MehrAktuelle Themen der KiBiz-Finanzierung. 1 September 2016 I Raphaela Eilting, Förderung von Kindertageseinrichtungen, LWL-Landesjugendamt Westfalen
Aktuelle Themen der KiBiz-Finanzierung 1 September 2016 KiBiz-Änderungsgesetz Nachbewilligungen des LJA für KGJ 2016/2017 2 September 2016 o Erhöhung der Kindpauschalen um 3 % gegenüber 2015/2016 o Erhöhung
MehrKein Kind zurückzulassen, bedeutet auch, die Träger nicht im Stich zu lassen!
Kein Kind zurückzulassen, bedeutet auch, die Träger nicht im Stich zu lassen! Die erforderliche und gesellschaftspolitisch gewollte Trägervielfalt ist durch die unzureichende Dynamisierung der Pauschalen
MehrReferentenentwurf. Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze
Referentenentwurf MFKJKS Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze A Problem Mit dem zum Kindergartenjahr 2011/2012 in Kraft getretenen Ersten
MehrRundschreiben Nr.42/937/2016
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrGesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5293 18.03.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze A Problem Mit dem zum Kindergartenjahr
MehrK i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK
K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK GTK - Novelle I. Ausgangslage Moderiertes Verfahren der Firma Kienbaum (Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006)
MehrAktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung. Konzept, Bedarfe, Planung
Hansestadt Lüneburg Dezernat V Bildung, Jugend und Soziales Aktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung Konzept, Bedarfe, Planung 19.06.17 Vorstellung Stadtelternrat als Rahmenplan für die städtischen
MehrKinderbildungsgesetz KiBiz
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz vom 30.Oktober 2007 geändert am 17.Juni 2014 geändert am 07.Juli 2016 Einführung für Vorstände und Leitungen in Elterninitiativen
MehrKindertagesbetreuung NRW aktuell
Kindertagesbetreuung NRW aktuell Dagmar Friedrich Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen www.chancen.nrw Kindertagesbetreuung NRW aktuell - KINDERTAGESBETREUUNG
MehrGesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Gesetzesentwurf vom
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Gesetzesentwurf vom 22.05.2007 Bildungs- und Erziehungsarbeit präzisieren und stärken Sprachförderung als Regelaufgabe aufnehmen
MehrSprachförderbedarfe im vorschulischen Bereich
Sprachförderbedarfe im vorschulischen Bereich Fachgespräch des Billenetz am 18. April 2018 Angelina Ribeiro von Wersch, Referentin für Kindertagesbetreuung, Amt für Familie Rechtliche Verankerung der Sprachförderung
MehrZiele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL
Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr Ziele des KiBiz Die Kindertagespflege soll landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert werden Die
MehrFrühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen
Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen Präambel Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Diese insbesondere auch
MehrKindertagesbetreuung in Brandenburg
Kindertagesbetreuung in Brandenburg Struktur und System LandesJHA KJHG (SGB VIII) Bundesministerium (BMFSFJ) Zuschuss an Landkreis, KitaG KitaG, VOs.. Betriebserlaubnis Landesministerium (MBJS) Betriebserlaubnis
MehrGesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)
Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes
MehrKindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen
Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt
MehrAusfüllhinweise zur Meldung des KGJ 2011/2012
1 Ausfüllhinweise zur Meldung des KGJ 211/212 Allgemeiner Hinweis: Damit für die Jugendämter in KiBiz.web bereits im November 211 ein an die KiBiz- Revision angepasster Leistungsbescheid erstellt werden
MehrDas neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
CDU-LandtagsFraktion zum Thema Familienpolitik Bestmögliche Förderung von Anfang an: Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Zweite und aktualisierte Auflage (Sommer 2008) die landtagsfraktion Familien
MehrZukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches
MehrAlle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.
Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
MehrInformationen zum neuen Förderverfahren. Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen
Informationen zum neuen Förderverfahren Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen Paradigmenwechsel bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung Öffnung der Regelsysteme für alle Kinder jährlicher Steigerung
MehrBildungsstadt Recklinghausen. Recklinghäuser Bildungsvereinbarung
Bildungsstadt Recklinghausen Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Bildungspakt zur gemeinsamen Umsetzung einer ganzheitlichen Sprachförderung in den Familien, Kindertageseinrichtungen,
MehrKinderbildungsgesetz KiBiz
Eltern helfen Eltern e.v. ~ November 2017 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz vom 30.Oktober 2007 geändert am 17.Juni 2014 geändert am 07.Juli 2016 Einführung
MehrGesetzentwurf. Drucksache 16/8446. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Fraktion der PIRATEN
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8446 23.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes A Problem Im Verlauf der letzten Jahre sind
MehrLandesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung
Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten
MehrZur Klärung von Verfahrens- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes haben
Empfehlungen zur Umsetzung des Verwaltungs- und Abrechnungsverfahrens im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Kindertageseinrichtungen
MehrEltern helfen Eltern e.v. Information und Beratung für Elterninitiativen
Eltern helfen Eltern e.v. Information und Beratung für Elterninitiativen Eltern helfen Eltern e.v., Dahlweg 112, 48153 Münster Paritätisches Zentrum Dahlweg 112, 48153 Münster 0251/778474 0251/3997985
MehrBernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag
Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand Den Jahren des quantitativen Ausbaus müssen die Jahre der Qualität folgen. Argumente und Forderungen für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen Vortrag
MehrGrundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote
Grundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote Gemäß 36 Abs. 2 Schulgesetz sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder zwei Jahre vor der Einschulung zur Teilnahme an Sprachstandfeststellungsverfahren
MehrInformationen zum neuen Förderverfahren. Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen
Informationen zum neuen Förderverfahren Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen Regionalkonferenzen Rheinland 2014 Folie 1 Paradigmenwechsel bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung Öffnung der Regelsysteme
MehrInformationen zum Betriebserlaubnisverfahren
Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren Christa Döcker-Stuckstätte LWL-Landesjugendamt Westfalen Fortbildung Okt/Nov 2008 Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII 1. KiBiz und Betriebserlaubnis 2. Schaffung
MehrGesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur
MehrKlaus-Heinrich Dreyer Referatsleiter LWL-Landesjugendamt
Klaus-Heinrich Dreyer Referatsleiter LWL-Landesjugendamt Überblick Betreuung von Schulkindern heute weiter geplante PISA-Konsequenzen inhaltliches Konzept des Landes Finanzkonzept Einschätzung zur Realisierung
MehrKOMMUNALE ASPEKTE ZUM AUFBAU EINES BILDUNGSMONITORINGS IM BEREICH DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG
www.barnim.de KOMMUNALE ASPEKTE ZUM AUFBAU EINES BILDUNGSMONITORINGS IM BEREICH DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG NETZWERKTREFFEN 13.07.2016 Musterort, XX. Monat 20XX Seite 1 INHALT Grundherangehen
MehrPlätze Kinder. Anzahl der Gruppen
2 3 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 7441 7200 7200 7611 5864 6249 2007 2012 2017 Plätze Kinder 400 300 298 316 369 200 100 Anzahl der Gruppen 0 2007 2012 2017 4 70 60 58 55 50 40 30 3837 26 48
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDer Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen:
17/6 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz Gesetz Artikel 1 Änderung des Kinderbildungsgesetzes Das Kinderbildungsgesetz vom 30. Oktober 2007 (GV.
MehrPrüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG
Prüfungsprotokoll für die kindbezogene Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und KiföG Prüfung des Bewilligungshres: Tag der Prüfung: Name/Anschrift der Einrichtung:
Mehr1 (Fn 9) Antrag auf Gewährung der Landesmittel
Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz) Vom 18. Dezember 2007 (Fn 1) (Fn 2) Aufgrund des 26 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes KiBiz vom 30. Oktober
MehrKinderbildungsgesetz KiBiz
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Einführung für Vorstände in Elterninitiativen Stand: 01.01.2014 Am 1. August 2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Zum 01.August.2011
MehrRichtlinien für die Kindertagespflege in Düsseldorf. JHA am
Richtlinien für die tagespflege in Düsseldorf JHA am 20.10.2015 1 Auftrag aus der Sitzung des JHA am 21.08.2014 Erstellung von Richtlinien für den Bereich der tagespflege 2 1 Die Richtlinien wurden erstellt
MehrFach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
Fach< und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter 1. Ziel und Gegenstand der Förderung Mit dem Landesprogramm Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter''
MehrMitglieder der. Rheinland
Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse Rheinland am 08. Juli 2011 Bad Honnef Revision Kibiz und mehr.. Gründe für die KiBiz Revision Wert der frühkindlichen Bildung allgemein anerkannt. Steigende Anforderungen
MehrInformationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal
Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme
MehrLWL-Landesjugendamt Westfalen. Der Wirksamkeitsdialog im Kontext von 79a SGB VIII (BKiSchG)
Der Wirksamkeitsdialog im Kontext von 79a SGB V (BKiSchG) Steuerungserwartungen im Kontext BKiSchG n der Jugendhilfe zu beobachten: Zunehmende Dominanz der Logik des Kinderschutzes:... durch Steuerungshandeln
MehrWie man die Kinderbetreuung in Weiterstadt fördert
- 1 - Kinderbetreuung RICHTLINIEN DER STADT WEITERSTADT ZUR FÖRDERUNG DER BETREUUNG, BILDUNG UND ERZIEHUNG VON KINDERN BIS ZUM 3. LEBENSJAHR IN TAGESPFLEGESTELLEN UND EINRICHTUNGEN Die Stadtverordnetenversammlung
MehrHinweise. - eine Orientierung für die Praxis - - KiBiz - zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis
LWL-Landesjugendamt Westfalen Landesjugendamt Rheinland - KiBiz - Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis - eine Orientierung für die Praxis - 1 Hinweise zum Antragsverfahren auf die Betriebserlaubnis
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrGroßtagespflege in Bayern
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt Großtagespflege in Bayern 04.12.2014 Definition G Großtagespflege ist in Bayern eine Form der Kindertagespflege, bei der max. 3 Tagespflegepersonen max. 10 Tageskinder
MehrWahlprüfsteine. Antworten NRWSPD
Antworten NRWSPD Da bisher keine Partei eine wirklich konsequente, familiengerechte Politik in Aussicht gestellt hat, weisen wir im Hinblick auf Landtagswahlen im Mai 2017 auf drängende Probleme im Bereich
MehrKooperationsvereinbarung zwischen
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Programm: Bildung braucht Sprache ABa, Stand 19.09.2016 Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertageseinrichtung (Kita) und Offene Ganztagsgrundschule () zur Ausgestaltung
MehrAntragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - Stand: August
MehrOrientierungshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen
Orientierungshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen - Stand Oktober 2015 - Gesetzliche Grundlagen Seit der Novellierung des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII im Jahr
MehrKindertagespflege. Arbeitstagung Fachberatung Kindertagespflege. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen
Kindertagespflege Arbeitstagung Fachberatung Kindertagespflege Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 März 2017 Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt
MehrLWL Richtlinie zur Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Änderung der Richtlinie zum Stand :
LWL Richtlinie zur Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Änderung der Richtlinie zum 1.8.2014 Stand : 30.07.2014 Norbert Rikels LWL-Landesjugendamt 1 Allgemeine grundsätzliche
MehrKatholisches Büro Nordrhein-Westfalen K OMMISSARIAT DER B ISCHÖFE IN NW
Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen K OMMISSARIAT DER B ISCHÖFE IN NW Düsseldorf, den 29. Januar 2014 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Manfred
Mehr1 (Fn 9,15) Antrag auf Gewährung der Landesmittel
216 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 5.11.2016 Normüberschrift Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz) Vom 18. Dezember
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
LVR-Dezernat Jugend Steuerungsdienst LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen -Jugendamt- Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Nachrichtlich Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände
MehrWas ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas?
Was ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas? Wie geht es weiter? Mönchengladbach Kitas sollen GmbH werden
Mehr3 x Gruppenform I mit jeweils Plätzen für Kinder von 2 bis 6 Jahren
Kurzkonzeption Städtische integrative Kindertageseinrichtung Bussardstraße Leiterin der Kindertageseinrichtung Anne-Katrin Asgari Träger der Kindertageseinrichtung Stadt Kaarst Anschrift Bussardstraße
Mehr3. NRW-Krippengipfel MFKJKS, 11. April 2013
3. NRW-Krippengipfel MFKJKS, 11. April 2013 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Aktueller Sachstand U3-Ausbau 3. Anmeldefristen und Bedarfsmeldeverfahren 4. Investitionszuschüsse a. Landesmittel b. Bundesmittel
MehrKonzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/
Konzept Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, 33161 Hövelhof 05257/5009-710 Träger: Gemeinde Hövelhof Schlossstraße 14 33161 Hövelhof
MehrSatzung für das Jugendamt 5.70
Satzung für das Jugendamt 5.70 Satzung für das Jugendamt der Stadt Königswinter vom 16.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein- Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/751 28.09.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein- Westfalen A
Mehrüber die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
MehrRichtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege. (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom
Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege 5.75 Richtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 04.10.2016) Tagespflege
Mehr2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe. TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung
30.01.2012 2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung Anpassung der Geschwisterkindregelung im Rahmen der Erhebung von Elternbeiträgen
MehrVom 30. Oktober 2007 (Fn 1) Inhaltsübersicht (Fn 9) Erstes Kapitel Allgemeine Bestimmungen. Zweites Kapitel Finanzielle Förderung
216 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - Vom 30. Oktober 2007 (Fn 1) Inhaltsübersicht
MehrVorbemerkung. Seite 1 von 6
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze Vorbemerkung
MehrGrundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe
Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe 10.11.2014 Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) über den Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen (Marion.Steck@kvjs.de) Aufgaben Beratung
MehrDER BEAUFTRAGTE DER EVANGELISCHEN KIRCHEN BEI LANDTAG UND LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN. Kirchenrat Dr. Weckelmann
DER BEAUFTRAGTE DER EVANGELISCHEN KIRCHEN BEI LANDTAG UND LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN Kirchenrat Dr. Weckelmann Düsseldorf, 28. Januar 2014 Stellungnahme der Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-
Mehr