KiBiz- Änderungsgesetz

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1 KiBiz- Änderungsgesetz Aktueller Sachstand LWL-Landesjugendamt Westfalen Vlotho, Juni 2014

2 Zeitplan Dezember 2013 Referentenentwurf Januar 2014 Verbändeanhörung März 2014 Regierungsentwurf Landtagsberatungen, Landtagsanhörung Verabschiedet am 04. Juni 2014 Inkrafttreten August 2014

3 Schwerpunkte Präzisierung des Bildungsverständnisses Neugestaltung der Sprachförderung pluskita u. Verfügungspauschale (100 Mio. ) Planungsgarantie Begrenzung der Rücklagen gemeindefremde Kinder Anmelde- / Bedarfsanzeigeverfahren

4 Finanzvolumen Zusätzlich: 100 Mio. (ausschließlich Landesmittel) für pluskita und Verfügungspauschale unverändert: keine landeseinheitlichen Elternbeiträge Höhe der Pauschalen, Anpassung 1,5 % jährlich, Höhe der Trägeranteile. aber: Trägerwechsel grundsätzlich nur mit bisherigem Zuschuss ( 20 Absatz 1)

5 Finanzierungsanteile nach KiBiz (in %) Trägerart öffentliche Förderung gesamt davon Jugendamt (incl. EB) davon Land plus Trägeranteil kirchliche Träger 88,0 51,5 36,5 12,0 100,0 andere freie Träger 91,0 55,0 36,0 9,0 100,0 Eltern- Initiativen 96,0 57,5 38,5 4,0 100,0 kommunale Träger 79,0 49,0 30,0 21,0 100,0

6 Finanz-Übersicht Verfügungspauschale (zusätzlich 55 Mio. ) für alle Kitas pluskita (zusätzlich 45 Mio. ) für ausgewählte Kitas Sprachförderung (25 Mio., umgeschichtet) für ausgewählte Kitas Mittel sind nicht rücklagefähig = müssen im laufenden Kita-Jahr verausgabt werden!

7 Anmeldeverfahren persönliche Anmeldung in Kitas soll Regelfall bleiben Bedarfsanzeige / Anmeldefrist: grundsätzlich 6 Monate vorher ( 3 b), möglich: 9 Monate Jugendamt: Eingangsbestätigung und Info über Elternbeiträge; spätestens 6 Wochen vorher Platzzuweisung IT-Bedarfsanzeige, Mitwirkung der Träger

8 Mehr Eltern- und Familienfreundlichkeit Wunsch- und Wahlrecht ( 3 a, 21 d) auf freie Plätze in anderen Jugendämtern notwendig: Abstimmung Jugendhilfeplanungen benachbarter Jugendämter (Betriebs-Kitas, Waldorf etc.) möglich: Kostenerstattung (40 %), Elternbeitrag an Wohnsitz-Jugendamt

9 Angebotsstrukturen Betreuungszeiten (auch 25 Std.!) nach Bedarf der Eltern ( 3 a, 13 d) Schließtage: bis 20, maximal 30 Tage Teilnahme am Mittagessen: für 35-Stunden-Kinder ermöglichen Teilnahme an speziellen Angeboten (Laternenbasteln, Angebote für angehende Schulkinder) unabhängig von Betreuungszeit

10 grundsätzlich durchgehende Öffnungszeit (Ausnahme: alle Eltern wollen geteilte Öffnungszeiten) Festlegung pädagogischer Kernzeiten möglich (nach Anhörung Elternbeirat) Multiprof. Teams / andere Professionen, vor allem FamZ / pluskitas (Voraussetzung: 1. Personalwert)

11 Verbindliche Regelungen / Kitas jährliche Elterngespräche: zu geplanten Maßnahmen zur gezielten Förderung und zu besonderen Interessen und Fähigkeiten Beratung der Eltern zu Erziehungs- / Bildungsfragen Beteiligung zu Konzeption und zu Öffnungs- / Betreuungszeiten

12 Frühkindliche Bildung 13ff Bildungsbegriff und Bildungsverständnis werden definiert: Profilierung des Elementarbereiches als Bildungsbereich mit einem eigenständigen Bildungsverständnis Bildungsverständnis, bei dem die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes ganzheitlich und stärkenorientiert bestmöglich gefördert werden kann Verlässliche Bindung, Vertrauen, emotionale Sicherheit unterstützen den Bildungsprozess

13 Konzeption: Eingewöhnungszeit, Bildungsförderung, besonders sprachliche und motorische Förderung, Besonderheiten U3-Förderung, Beteiligung, Qualitätsentwicklung Kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation, erstmals nach 6 Monaten

14 Pädagogik individuelle Förderung jedes Kindes ( 2) Anspruch auf Bildung und Förderung der Persönlichkeit kontinuierliche Beobachtung und Dokumentationen ( 13b) als Grundlage für die individuelle Förderung und...

15 Ziel: Gemeinsame Verständigung mit den Trägern auf neue Bildungsvereinbarung über 1. Empfehlung zur sprachlichen Bildung, Beobachtung und Förderung 2. Orientierung an Grundsätzen zur Bildungsförderung 13 a II 3. Verfahren und Qualitätskriterien zur entwicklungsbegleitenden Beobachtung und Bildungsdokumentation

16 ... für Elterngespräche: individuelle Beratung der Eltern, Entwicklung des Kindes, besondere Interessen und Fähigkeiten, geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung ( 9); mindestens einmal jährlich anzubieten Beratung und Unterstützung der Eltern und Familien

17 Beitrag zu Chancengerechtigkeit; Ausgleich individueller und sozialer Benachteiligung Alters- und entwicklungsgerechte Beteiligung der Kinder Orientierung an Grundsätzen zur Bildungsförderung

18 Tagespflege ( 4, 17, 22, 23) verlässliche Vertretung, Qualifikation der Tagespflegepersonen Kinder mit Behinderung 3,5 Pauschalen Abgrenzung Kita: vertragliche Zuordnung zur Tagespflegeperson auch in der Großtagespflege

19 Abgrenzung zur Kita beachten Ordnungswidrigkeit (Betrieb ohne Erlaubnis) Qualifizierung (DJI) in der Regel ab 2. Kind mindestens begonnen, gegebenenfalls auch Kita- Fachkräfte Qualifizierung / TPP für Kinder mit Behinderung

20 Aufgaben Jugendhilfeausschuss Verteilung der pluskita- und Sprachfördermittel (zumindest Grundsätze) Anmeldefrist: 9 statt 6 Monate? IT-Bedarfsmeldesystem? Erstattung / gemeindefremde Kinder (40 %)? bedarfsgerechtes Angebot, insbesondere auch 25 Std.?

21 Elternbeitragssatzung: gemeindefremde Kinder (deklaratorisch) Geschwisterkinder im schulischen Ganztag beitragsfrei? generell beitragsfreie Kinder sind bei Geschwisterkinder-Regelungen immer als zahlende Kinder zu berücksichtigen (deklaratorisch) JAEBR...

22 ...Jugendamts-Elternbeirat beratendes Mitglied im JHA ( 5 AG-KJHG)

23 Elternmitwirkung ( 9 a, 9 b) 1 Stimme je Kind Info zu Öffnungs- / Betreuungszeiten Angebote zur Bildungs- / Erziehungs- kompetenz Mandat des Elternbeirats bis Neuwahl (dto. Jugendamts-Elternbeirat) Information zu geplantem Trägerwechsel

24 Festlegung pädagogischer Kernzeiten (Anhörung) keine Zustimmung bei regulären Preis- erhöhungen Jugendamts-Elternbeirat beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

25 Kooperationen 14 ff Kooperation Vereinbarungen Kitas Tagespflegepersonen Kooperation mit anderen Institutionen mit Bezug zu Kitas, Sozialhilfe, Reha-Träger

26 Kita - Schule Übermittlung der Zustimmungserklärung der Eltern (Weitergabe der Bildungsdokumentation) Einsichtnahme / Dokumentation, es sei denn Widerspruch der Eltern Kontinuität bei der individuellen Förderung jedes Kindes (betont u.a. durch beschlossenes Gesetz bzgl. Info der Eltern zur Bedeutung aufeinander aufbauender Bildungsprozesse)

27 Begrenzung / Rücklagen Rücklagen nur bei mindestens 1. Wert maximal 10 % der Kindpauschalen, 15 % bei Erreichen 2. Wert zuzüglich 6-facher Wert 20 II 3 bei Eigentümern etc.

28 Rücklagen ( 20a Abs. 2 KiBizE) 2015 / 2016 je Einrichtung: Personalkraftstunden lt. Anl. zu 19 Abs. 1 mindestens 1. Wert mindestens 2. Wert Träger=Mieter 10 % des KP-Budgets gem. 19 Abs % des KP-Budgets gem. 19 Abs. 4 Träger=Eigentümer etc. Wie Mieter plus Sechsfaches des Betrages gem. 20 Abs. 2 Satz 3 (incl. 1,5 % Steigerung) Wie Mieter plus Sechsfaches des Betrages gem. 20 Abs. 2 Satz 3 (incl. 1,5 % Steigerung)

29 Beispiel: Höchstbetrag der Rücklage 2015 / 2016 (inkl. 1,5 % Erhöhung) Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, 1 x GF I b (20), 1 x GF III b (25) Personalkraftstunden Träger = Mieter Träger = Eigentümer, etc. mindestens 1. Wert , ,87 mindestens 2. Wert , ,67

30

31 Verfügungspauschale a) Grundlage 21 III KiBiz b) reine Landesmittel über Verwendungsnachweis c) Höhe

32 Verfügungspauschale 55 Mio. zusätzliche Landesmittel Unterstützung des Kita-Personals (insbesondere Übermittag-Betreuung) zusätzliches Personal (über 1. Wert hinaus): Leitungsfreistellung, Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte ( andere, das pädagogische Personal unterstützende Kräfte )

33 Verfügungspauschale 1-gruppig gruppig gruppig gruppig gruppig gruppig gruppig + mehr gruppig 1.000, wenn der Zuschlag bis zu gewährt wird

34 Monatsdaten a) Grundlage 19 I S. 4 i.v.m. 20 VI KiBiz b) Träger hat die Monatsdaten spätestens zum Ende des übernächsten Monats zu erfassen. c) JA kann die Zuschüsse für die folgenden Monate zurückhalten, wenn der Träger seiner Verpflichtung zur Erfassung der Monatsdaten nicht nachkommt.

35 Finanzierung / Planungsgarantie ( 19, 21 e) 10 % - Korridor entfällt ab 2015 / 2016 Finanzierung mindestens nach Ist-Ergebnis des jeweiligen Vorjahres, Negativ-Abweichungen führen nicht zu einer Reduzierung des Zuschusses jede Positiv-Abweichung gegenüber der Planung wird (nach-)finanziert keine Planungsgarantie bei Gruppenschließungen etc.

36 Nachmeldung von Kindpauschalen (KP) für Kinder mit Behinderung/en (KmB) - Regelungen wie bisher - voraussichtlich ab November 2014 Eintrag über KiBiz.web

37 Zusätzliche U3-Pauschalen Es bleibt bei den bisherigen Pauschalen und Verfahren.

38 Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf a) Grundlage 21b KiBiz b) JHP hat diese Kita beschlossen c) reine Landesmittel über Verwendungsnachweis d) Höhe

39 Sprachförderung ( 16b, 21b) Umschichtung der bisherigen 25 Mio. Landesmittel Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / SGB II-Empfänger U7 und vorrangig nicht deutsch-sprechende Familien

40 Verteilung auf Kitas nach Jugendhilfe- Planung, mindestens Pakete, In der Regel für 5 Jahre KiBiz-geförderte Kitas: KiBiz-geförderte Kitas: Wegfall Delfin 4 / fachlicher Standard: Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung

41 pluskita a) Grundlage 21a KiBiz b) JHP hat diese Kita beschlossen c) Reine Landesmittel über Verwendungsnachweis d) Höhe

42 pluskita ( 16a, 21a) Bildungsgerechtigkeit: Kitas mit vielen Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf (herkunftsbedingt oder sozial benachteiligte Kinder) 45 Mio. zusätzliche Landesmittel Verteilung auf Jugendämter nach Anteil / SGB II Empfänger U7 Verteilung auf Kitas nach Jugendhilfeplanung, mindestens Pakete, in der Regel für fünf Jahre Für pädagogisches Personal einzusetzen

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