Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten. Steuerliche Erleichterungen für Familien mit pflegebedürftigen und zu betreuenden Angehörigen.
|
|
- Götz Kurzmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Steuerliche Erleichterungen für Familien mit pflegebedürftigen und zu betreuenden Angehörigen.
2 Inhalt Vorwort 3 1. Auf wendungen für haus halts nahe Beschäftigungs verhältnisse, haushalts nahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ( 35a EStG) 4 2. Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen 7 3. Pflegegeld ( 37 SGB XI) 9 4. Kinderbetreuungskosten 9 5. Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung Steuerliche Begünstigungen für behinderte Kinder 12 Unsere Broschüre soll Ihnen dabei helfen, sich in den komplexen Steuerrechtsvorschriften zurechtzufinden. 2
3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kinder, Senioren und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen viele von ihnen benötigen regelmäßig Betreuung, auch zumeist von berufstätigen Familienangehö rigen. Dadurch entstehen oftmals Kosten, beispielsweise durch den Einsatz von Pflege kräften, Haushaltshilfen oder Baumaßnah men Zuhause. Das Steuerrecht sieht hier eine Reihe von Vergünstigungen vor, mit denen die Betroffenen entlastet werden. Viele der außergewöhnlichen Belastungen können Sie in Ihrer Steuererklärung ein tragen. Unsere Broschüre soll Ihnen dabei helfen, sich in den komplexen Steuerrechts vorschriften zurechtzufinden und zeigt Ihnen, welche steuerlichen Vergünstigungen Sie ggf. in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter in den saarländischen Finanzämtern gerne für Rückfragen zum Thema Steuern und Familie zur Verfügung. Ihr Peter Strobel Minister für Finanzen und Europa 3
4 1. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ( 35a EStG) Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Füh rung des Haushaltes eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein. Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis, die haus haltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung müssen grds. in einem inländischen oder in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder er bracht werden. Folgende Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Hand werkerleistungen sind hierbei begünstigt: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sog. Minijob) Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen) in Form eines Minijobs (geringfügi ge Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuchs) vermindert sich die Einkommen steuer um 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch um 510, EUR im Jahr. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und andere Dienstleistungen durch Unternehmen Für sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, andere Dienstleistungen (z. B. Gartenpflege, Hausreinigung) und Pflege und Betreuungsleistungen (z. B. durch Pflegedienste) wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen (gilt nur für in der Rechnung ausgewiesene Arbeitslöhne, nicht für Materialkosten), höchstens 4.000, EUR im Jahr, gewährt. 4
5 Pflege und Betreuungsleistungen Es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege, d. h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) oder zur Betreuung in Anspruch genommen werden. Die Feststellung und der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit oder der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung sowie eine Unterscheidung nach Pflegestufen sind nicht erforderlich. Pflege und Betreuungsleistungen sind nur begünstigt, wenn die Pflege im Haushalt des Pflegenden oder der betreuten Person erfolgt. Begünstigt sind auch Kosten, die wegen der Unterbringung in einem Heim entstehen. Allerdings sind ohne eigenen Haushalt nur die die allgemeinen Unterbringungskosten überstei genden Aufwendungen für Dienstleistungen absetzbar, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Die Steuerermäßigung für Pflege und Betreuungsleistungen kann die Person gel tend machen, die für die Aufwendungen aufkommt, d. h. neben der pflegebedürfti gen Person können auch z. B. Angehörige eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sie die Kosten für Pflege und Betreuungsleistungen zahlen. Das sog. Pflegegeld (Leistungen der Pflegeversicherung im Sinne des 37 SGB XI) ist nicht auf die entstandenen Aufwendungen anzurechnen. Die Steuerermäßigung ist haushaltsbezogen. Werden zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gepflegt, kann die Steuerermäßigung deshalb nur einmal gewährt werden. Nimmt eine pflegebedürftige Person einen Behinderten Pauschbetrag nach 33b EStG in Anspruch, schließt dies eine Berücksichtigung der Pflegeaufwen dungen nach 35a EStG bei ihr grds. aus. Dies gilt nicht bei der Übertragung des Behinderten Pauschbetrags eines Kindes auf die Eltern, wenn die Eltern für die Pflege und Betreuungskosten des Kindes aufkommen. Es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege in An spruch genommen werden. 5
6 Handwerker leistungen im Haushalt z. B. für altersgerechte Um baumaßnahmen Handwerkerleistungen Auch für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuer pflichtigen (z. B. für altersgerechte Umbaumaßnahmen, Montageleistungen) ermä ßigt sich die tarifliche Steuer, hier um 20% der Aufwendungen (nur Arbeitslöhne, keine Materialkosten), höchstens jedoch um 1.200,- EUR im Jahr. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (z. B. KFW-Förderprogramme). Weitere Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen Für die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleis tungen muss von dem leistenden Unternehmen eine Rechnung erteilt worden sein und die Zahlung muss auf ein Konto des Leistungserbringers erfolgt sein (keine Barzahlungen). Konkurrenz zu anderen steuerlichen Vergünstigungen Ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen für das haushaltsnahe Beschäfti gungsverhältnis, die haushaltsnahe Dienstleistung (z. B. Pflegedienst) oder die Handwerkerleistung auch als außergewöhnliche Belastung möglich, bedarf es einer Prüfung im Einzelfall, welcher Ansatz am günstigsten ist. Eine doppelte Berücksichtigung der Aufwendungen ist nicht möglich. Die gewünschten Steuervergünstigungen müssen im Rahmen der Einkommen steuererklärung einzeln beantragt werden. Eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt erfolgt nicht. Erfolgt ein Ansatz der Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belas tungen, so kann für den Teil der Kosten, der wegen Gegenrechnung des Pflege geldes oder der zumutbaren Belastung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird, eine Steuerermäßigung nach 35a EStG beantragt werden. Fallen Kinderbetreuungskosten dem Grunde nach unter die Regelung für den Sonder ausgabenabzug, kommt eine Steuerermäßigung nach 35a EStG dafür nicht in Betracht. Hier besteht kein Ansatzwahlrecht. 6
7 Publikationen Das Bundesministerium der Finanzen hat am , BStBl I 2016, 1213, ein umfangreiches Anwendungsschreiben zu 35a EStG veröffentlicht. 2. Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuerer klärung geltend gemacht werden, mindern das zu versteuernde Einkommen und führen so ebenfalls zu einer Steuerentlastung. Sie ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Pflege-Pauschbetrag ( 33b EStG) Neben der Steuermäßigung nach 35a EStG können Pflegepersonen bei der Er mittlung des zu versteuernden Einkommens jährlich einen Pflege-Pauschbetrag von 924,- EUR für jede gepflegte Person (z. B. Ehegatte, behindertes Kind oder Elternteil) in voller Höhe geltend machen, auch wenn die Pflege erst während des Jahres beginnt. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Woh nung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt und diese Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschafts raum anzuwenden ist. Der Freibetrag wird bei mehreren Pflegepersonen nach der Anzahl der Pflegepersonen aufgeteilt. Pflege-Pauschbe trag von 924,- EUR für jede gepflegte Person 7
8 Weitere Voraussetzungen sind, dass die gepflegte Person nicht nur vorübergehend hilflos ist, d.h. Pflegegrad 4 oder 5 hat oder einen Behindertenausweis mit Merkzeichen H besitzt und die Pflegeperson grds. keine Einnahmen erhält, d.h. das Pflegegeld darf z. B. nicht an die Pflegeperson zu deren freier Verwendung weitergeleitet werden (Ausnahme bei behinderten Kindern). Tatsächliche Pflegeaufwendungen ( 33 EStG) Aufwendungen wegen einer Pflegebedürftigkeit und erheblichen Einschrän kung der Alltagskompetenz sind grds. als außergewöhnliche Belastungen allge meiner Art absetzbar, soweit sie die Einnahmen aus der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflegegeld übersteigen. Es wird dem Steuerpflichtigen allerdings zugemutet, einen Teil dieser Aufwen dungen selbst zu tragen (zumutbare Belastung). Die Höhe richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem Familienstand. Sie wird von den Aufwen dungen abgezogen. Begünstigter Personenkreis Zu dem begünstigten Personenkreis zählen pflegebedürftige Personen mit Pflege grad 1 bis 5 ( 14, 15 SGB XI). Pflegekosten von Personen ohne erhebliche Einschränkungen können ohne weiteren Nachweis dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie von einem anerkannten Pflegedienst nach 89 SGB XI gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Konkurrenzregelung zum Behinderten-Pauschbetrag und PflegePauschbetrag Behinderte Personen müssen sich entscheiden, ob sie den ihnen zustehenden Behinderten-Pauschbetrag ( 33b EStG) oder die tatsächlichen Pflegeaufwendun gen geltend machen wollen. Beides zusammen ist nicht möglich. Ein Ausnahme fall ist die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags bei behinderten Kindern auf die Eltern. Pflegeaufwendungen, die von einem Steuerpflichtigen wegen Unterhaltsver pflichtung für Dritte (z. B. für Eltern als nahe Angehörige) zwangsläufig gezahlt werden müssen, können alternativ zum Pflege-Pauschbetrag bei diesen auch mit den tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art abgesetzt werden. Auch die Kosten für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einem Pflegeheim können berücksichtigt werden. Ergänzende Ausführungen enthalten die Einkommensteuerrichtlinien in R 33.3 EStR. 8
9 Kinderbetreuungskosten sind in der Höhe von 2/3 der Aufwendungen, bis max ,- EUR, als Sonderausgaben abzugsfähig 3. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei ( 3 Nr. 1a EStG). Wird es von diesem an Angehörige, die ihn pflegen, zu deren Verfügung weitergeleitet, so ist auch diese Einnahme bei den Pflegepersonen steuerfrei ( 3 Nr. 36 EStG). 4. Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben Kinderbetreuungskosten sind in der Höhe von 2/3 der Aufwendungen, bis max ,- EUR, als Sonderausgaben abzugsfähig. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und führen so ebenfalls zu einer Steuerentlastung. Voraussetzungen Begünstigt sind die Aufwendungen für ein Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht voll endet hat oder körperlich behindert ist und außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Absetzbare Aufwendungen Berücksichtigungsfähig sind z. B. die Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern und in Ganztagspflegestellen. Auch die Beschäftigung von Kinder pflegern, Kinderpflegerinnen, Erziehern, Erzieherinnen und die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben sind begünstigt. Zu den Aufwendungen zählen neben den Kosten für die erbrachte Dienstleis tung auch übernommene Fahrtkosten, soweit sie vertraglich vereinbart wurden. 9
10 Nicht begünstigt sind die Kosten für Verpflegung und für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (Fremdsprachenkurse, Nachhilfe etc.) oder für andere Freizeitaktivitäten (z. B. Sport verein). Umfassen die Elternbeiträge begünstigte und nicht begünstigte Aufwendungen, muss eine Aufteilung erfolgen. Beschäftigung eines Au-Pairs Auch die Beschäftigung eines Au-Pairs ist, soweit die Kosten auf die Kinderbetreuung entfallen, steuerlich begünstigt. Enthält der Vertrag eindeutige Vereinbarungen, in welchem Umfang die Kinder betreuung zu erfolgen hat, sind die Kosten insoweit auch abzugsfähig. Sind keine Vereinbarungen getroffen, ist nach Auffassung der Finanz verwaltung das zu zahlende Entgelt hälftig auf die Kinderbetreuung und die übrigen Tätigkeiten im Haushalt aufzuteilen. Betreuung durch Angehörige Die Übernahme der Kinderbetreuung durch Angehörige ohne Haushaltszugehörig keit, z. B. die Großmutter, ist ebenfalls begünstigt, sofern die Vereinbarungen wie unter Fremden vereinbart worden sind und auch durchgeführt werden. Nicht verheiratete oder dauernd getrennt lebende Elternteile Grundsätzlich kann bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder ge schiedenen Ehegatten der Elternteil die Kinderbetreuungskosten geltend machen, die er wirtschaftlich getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies für beide Elternteile zu, kann jeder seine Aufwendungen grds. nur bis zum hälftigen Abzugsbetrag (2.000,- EUR) geltend machen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Eltern einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies beim Finanzamt anzeigen. Weitere Voraussetzungen Weitere Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist das Vorliegen einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen sind nicht begünstigt. Einer Rechnung steht ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder ein Bescheid des öffent lichen oder privaten Trägers der Kinderbetreuungseinrichtung gleich. 10
11 Konkurrenz zu anderen steuerlichen Vergünstigungen Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt insoweit eine andere Begünstigung, insbesondere für haushaltsnahe Dienstleistungen ( 35a EStG), nicht mehr in Betracht. Dies gilt auch für die Aufwendungen, die den Höchstbetrag überschreiten. Publikationen Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsschreiben vom , BStBl I 2012, 307, nähere Einzelheiten geregelt. Schulgeld Schulgeld für ein Kind, das eine private Schule besucht, ist in Höhe von 30%, max. bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR pro Kind, als Sonderausgabe abzugsfähig. Voraussetzung ist, dass für das Kind Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht und es sich um eine Einrichtung handelt, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss ordnungsgemäß vorbereitet. Die Feststellung der schulrechtlichen Kriterien obliegt dem zuständigen inländischen Landesmi nisterium, der Kultusministerkonferenz der Länder oder der zuständigen inländi schen Zeugnisanerkennungsstelle. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der Europä ischen Union belegen ist. Nicht einbezogen in die Begünstigung sind Besuche von Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Ferienkursen und Ähnliches. Publikationen Nähere Einzelheiten können dem Schreiben des Bundesministeriums der Finan zen vom , BStBl I 2009, 487, entnommen werden. 11
12 5. Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind nach 3 Nr. 33 EStG steuerfreier Arbeitslohn. Kinder unter 6 Jahren werden aus Vereinfachungsgründen als nicht schulpflichtig betrachtet. Ergänzende Ausführungen enthalten die Lohn steuerrichtlinien in R 3.33 LStR. Ein zusätzlicher Abzug der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung ist jedoch ausge schlossen. 6. Steuerliche Begünstigungen für behinderte Kinder Für kranke/behinderte Kinder gelten grds. die gleichen Fördermöglichkeiten. Zusätzlich kann auch der Behinderten-Pauschbetrag gewährt werden. Seine Höhe richtet sich nach der Schwere der Behinderung. Er wird unter bestimmten Vor aussetzungen ab einem Grad der Behinderung von 25% gewährt und erhöht sich für ein Kind das blind (Bl) oder hilflos (H) ist, auf 3.700,- EUR ( 33b EStG). Die Behinderten-Pauschbeträge gelten grds. alle Kosten ab, die mit der Behinde rung einhergehen. Ein Einzelnachweis der Kosten ist anstelle des Pauschbetrages jedoch möglich. Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können folgende Kosten zu berück sichtigen sein: Krankheitskosten Hierzu rechnen Krankheitskosten, auch wenn sie aufgrund der Behinderung entstehen. Privatschule Auch Kosten für eine Privatschule sind, soweit ein Sonderausgabenabzug nicht gewährt wurde, als außergewöhnliche Belastung neben dem BehindertenPausch betrag abzugsfähig, wenn die Schule ausschließlich wegen der Behinde rung aufgesucht werden muss. 12
13 Zusätzlich können auch für die Pflege und Betreuung des kranken/ behinderten Kindes Steuerermäßigungen greifen. Fahrtkosten Auch Aufwendungen für Fahrten können zusätzlich berücksichtigt werden. Bei einem Grad der Behinde rung von 80% oder von 70% und einer Gehbehinderung ( G ) können aus Verein fachungsgründen bis zu km mit einer Ki lometerpauschale von je 0,30 EUR als angemessen berücksichtigt werden. Weist der Schwerbehindertenausweis ein ag, Bl oder H aus, können bis km als angemessen anerkannt werden. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Behindertengerechte Umbaumaßnahme Auch die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder eines Hauses können zusätzliche außergewöhnliche Belastungen sein. Voraussetzung für den Abzug ist das Vorliegen eines Bewilligungsbescheides über einen pflegebzw. behindertenbedingten Zuschuss oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, des Sozialmedizinischen Dienstes oder der Medicproof GmbH über das Erfordernis des Umbaus. Bei den Aufwendungen, die zusätzlich zu den Pauschbeträgen in Abzug gebracht werden können, sind die Aufwendungen allerdings um die zumutbare Eigenbelas tung zu kürzen. Auch eine Steuerermäßigung nach 35a EStG kann, wie umseitig beschrieben, hierfür in Betracht kommen. 13
14 Pflege und Betreuung behinderter Kinder Zusätzlich können auch für die Pflege und Betreuung des kranken/ behinderten Kindes Steuerermäßigungen greifen. Im Falle der Beschäftigung einer Haushalts hilfe oder der Heimunterbringung gelten bei Kindern auch die umseitig dargestell ten Förderungen. Ein Einzelnachweis der Kosten und deren entsprechende Berücksichtigung ist auch bei den Pflegepersonen (z. B. den Eltern) möglich. Ein dem Kind zustehender Behinderten-Pauschbetrag kann auf die Eltern übertra gen werden, wenn diese einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kinder geld haben. Unabhängig von einer Übertragung können die Eltern ihre eigenen zwangsläufigen Aufwendungen für ein behindertes Kind geltend machen. Konkurrenz zu anderen steuerlichen Vergünstigungen Ist die zu pflegende Person nicht nur vorübergehend hilflos, steht den Pflegeper sonen der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924,- EUR zu, wenn die tatsächlichen Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der Pflege-Pauschbetrag gilt die außergewöhnlichen Belastungen ab, kann aber neben der Steuerermäßigung nach 35a EStG gewährt werden. Fallbeispiel Die Eltern eines schwerbehinderten, hilflosen Kindes, 15 Jahre, GdB 100%, Merkzeichen H, die dieses pflegen, hatten 2019 zusätzlich Aufwendungen für einen häuslichen Pflegedienst von ,- EUR. Der in Rechnung gestellte Betrag wurde durch Überweisung auf das Konto des Pflegedienstes beglichen. Dazu kommen eigene (belegte) Fahrten für das Kind, km. Die Pflegekasse hat keine Leistungen übernommen. Das erhaltene Pflegegeld ( 37 SGB XI) beträgt mtl. 901,- EUR. Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Eltern beträgt ,- EUR. Auch die Kosten für den behinderten gerechten Umbau können zusätzliche außergewöhnliche Belastungen sein. 14
15 Lösung: Als allgemeine außergewöhnliche Belastung können die Eltern folgende Beträge geltend machen: Pflegekosten + Fahrtkosten ( km x 0,30 EUR) - Pflegegeld (12 x 901,- EUR) - zumutbare Eigenbelastung verbleiben ,- EUR 4.500,- EUR ,- EUR 2.535,- EUR 4.753,- EUR Der Behinderten-Pauschbetrag des Kindes (3.700,- EUR) kann auf die Eltern über tragen und zusätzlich in Abzug gebracht werden. Bei einer Zusammenveranlagung der Ehegatten mit weiteren unterstellten Sonderausgaben von 5.000,- EUR ergibt sich dadurch eine Steuerentlastung von ca ,- EUR. Zusätzlich können die Kosten des Pflegedienstes, die sich nicht als außerge wöhnliche Belastung auswirken, als Steuerermäßigung nach 35a EStG geltend gemacht werden: Pflegegeld + zumutbare Belastung verbleiben ,- EUR 2.535,- EUR ,- EUR Es ergibt sich dadurch eine weitere Steuerentlastung von 2.670,- EUR (20% x ,- EUR) Alternativ könnte auch für die vollständigen Pflegeaufwendungen (13.600,- EUR) die Steuerermäßigung nach 35a EStG beantragt werden (Wahlrecht) und zur Abgeltung der außergewöhnlichen Belastungen der Pflege-Pauschbetrag (924,- EUR) zusätzlich zu dem Behinderten-Pauschbetrag (3.700,- EUR) angesetzt werden. Dies würde aber im vorliegenden Fall zu einem ungünstigeren Ergebnis führen. Welche Alternative am günstigsten ist, bedarf immer der Prüfung im Einzelfall. Die gewünschten Steuerbegünstigungen müssen einzeln beantragt werden. Eine automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt erfolgt nicht. 15
16 Ministerium für Finanzen und Europa Am Stadtgraben Saarbrücken Tel.: 0681 /
Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten
Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Unterstützung durch das Steuerrecht für Familien mit pflegebedürftigen und zu betreuenden Angehörigen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ministerium für Finanzen
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Welche Kosten können Sie absetzen? II. Welche Altersgrenzen gibt es? III. Gibt es einen Höchstbetrag? IV. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt? V. Vereinbarkeit
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Allgemeines I. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung 3. Kinderbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen Inhalt 1. Allgemeines 2. Haushaltsnahe Dienstleistungen 3. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 4. Handwerkerleistungen 5. Besonderheiten bei Pflege- und Betreuungsleistungen
Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen
Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen 1. Welche Unterlagen werden mindestens benötigt, um ein tragfähiges Ergebnis des Alterseinkünfte-Rechners zu
Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-50 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht
Kinderbetreuungskosten im Steuerrecht Kinderbetreuungskosten bzw. die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist im deutschen Steuerrecht von beinahe permanenten Änderungen und häufig
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt Wir machen aus Zahlen Werte Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen,
Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten
Hessisches Ministerium der Finanzen Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten Vorwort Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten
Informationen für Eltern Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf positive
Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,
Hessisches Ministerium der Finanzen Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten Vorwort Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Pflegekosten und deren steuerliche Absetzbarkeit
Viele, die selbst auf Pflege angewiesen sind oder selbst Pflege leisten, würden liebend gerne auf steuerliche Vorteile verzichten, wenn der Grund für die Absetzbarkeit der Kosten entfiele. Diesem Wunschdenken
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de
Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung
Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung für Familien mit kranken bzw. pflegebedürftigen Angehörigen Inhalt: 1.! Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Kosten für die Pflege von Angehörigen... 1! 2.! Absetzbarkeit
So beteiligen Sie das Finanzamt an Pflege- und
1 So beteiligen Sie das Finanzamt an Pflege- und Betreuungskosten Pflege und Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen kosten viel Zeit und gehen ins Geld. Grund genug, das Finanzamt zumindest
Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten
Hessisches Ministerium der Finanzen Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten Vorwort Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007
Oberfinanzdirektion Rheinland 12.09.2006 S 2365-1000 - St 214 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 sind aufgrund der Änderungen des Einkommensteuergesetzes
Abzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen
!"!# $%&'(!"#"$ %"&' Kinderbetreuungskosten ( 34 Abs. 9 EStG 1988) Aufwendungen für Kinderbetreuung sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, als außergewöhnliche
I. Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2012 I. Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Die mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum
Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten Schema Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines: sozialversicherungspflichtigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses haushaltsnahen
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen In meinen Editorials möchte ich über ein Thema informieren, das jedermann plagt und demzufolge im höchsten Maße interessiert. Die Beanspruchung
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten
Steuerberatung ist Lebensplanung Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten Schema Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines: sozialversicherungspflichtigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses
Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges
Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
Kinderbetreuungskosten ab BMF erklärt die neue Rechtslage
Kinderbetreuungskosten ab 2012 BMF erklärt die neue Rechtslage Am Beispiel von Kinderbetreuungskosten zeigt sich deutlich, dass steuerliche Vorschriften mitunter über eine sehr begrenzte Lebensdauer verfügen.
Steuern sparen im Privathaushalt
Mandanten-Info Steuern sparen im Privathaushalt 2 1. Einleitung Die Mehrfachbelastung Beruf Kinder Haushalt ist ein Problem, das sich vielen stellt. Die Lösung? Externe Hilfe ist gefragt! Bei der Bewältigung
Außergewöhnliche Belastungen
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Außergewöhnliche Belastungen Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und aktuelle Entwicklungen In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...
1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13
Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche
Besteuerung im Alter
Besteuerung im Alter Vortrag in der Volkshochschule Freudenstadt 17.11.2006 Referent: Dipl. Betriebswirt (FH) Andreas Wirth Steuerberater, Tel. 07441/9108-0 0 / Tel. 07445/2504 Allgemeine Einführung Medien
Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005
Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten Schema Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines: sozialversicherungspflichtigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses haushaltsnahen
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten I. Übersicht Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die entgeltliche Betreuung von Kindern. Dabei hat es zum 1. 1. 2012 wesentliche Änderungen gegeben, über die
Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium
Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, trotz der wirtschaftlich hohen Bedeutung der großen und weltweit
Steuern sparen im Privathaushalt
Mandanten-Info Steuern sparen im Privathaushalt Steuern sparen im Privathaushalt In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Steuern sparen im Privathaushalt Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Steuerliche Förderung
Basiswissen Steuer und Studium. Lohnsteuer. von Sebastian Schmidt, Antje Meyer. 1. Auflage
Basiswissen Steuer und Studium Lohnsteuer von Sebastian Schmidt, Antje Meyer 1. Auflage Lohnsteuer Schmidt / Meyer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16 Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung
Auswirkung des neuen Anwendungsschreibens zu 35a EStG auf Pflegeleistungen
Matthias Bäumler Dipl. Kfm., Steuerberater Kirchenweg 1, 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 / 7341 0 Fax: 09194/ 734141 St-Nr. 217/202/20765 info@steuerkanzlei-baeumler.de www.steuerkanzlei-baeumler.de Volksbank
Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Infothek Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Stand: 01/2016 Autoren Arnold Klumpp Steuerberater Partner, Geschäftsführer Philipp Glatz
Weiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich
Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL
1 von 10 Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL TARIF TARIF Steuersätze und Steuerabsetzbeträge 33. (1) 33. (1) (2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge nach den Abs. 4 bis
Finanzgericht Köln, 14 K 2643/16
Finanzgericht Köln, 14 K 2643/16 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: ECLI: 26.01.2017 Finanzgericht Köln 14. Senat Urteil 14 K 2643/16 ECLI:DE:FGK:2017:0126.14K2643.16.00 Tenor:
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: Mandant: Relevant ja nein liegt bereits vor Personalausweis / Reisepass - Kopie Personalausweis / Reisepass Auftragserteilung / Empfangsvollmacht - Unterzeichnete
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 08. Januar 2015 Mit dem Ersten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen
Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
Grundfreibetrag Jahr Alleinstehende Verheiratete - Eingetragene Lebenspartner , , , , ,- 18.
GEW Neue Urteile und Veränderungen im Steuerrecht Stand: Januar 2019 1. Steuerliche Freibeträge 2017, 2018 und 2019 Grundfreibetrag Grundfreibetrag Jahr Verheiratete - Eingetragene 2017 8.820,- 17.640,-
Steuerliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung
Steuerliche Erleichterung für Menschen mit Behinderung Dienstag 23.05.2017 Hildesheim, Am Flugplatz 9 Dozent: Gerhard Pompe Steuerberater Im Auftrag der Steuerberaterkammer Niedersachsen Gerhard Pompe,
zdie Neuregelungen auf einen Blick
33b EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Verbesserte Übertragungsmöglichkeit des vollen Behindertenpauschbetrags eines Kindes auf den allein seine Unterhaltspflicht erfüllenden Elternteil z Fundstelle:
Der Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)
Haushalt und Kinderbetreuungskosten
Haushalt und Kinderbetreuungskosten 1. Wer sind die Gewinner der neuen Regelung? Alle steuerpflichtigen Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig in der Regel deutlich mehr Geld von der
Sonderausgaben: Krankenversicherung. Pflegeversicherung. Unfallversicherung. Haftpflichtversicherungen
Sonderausgaben: Verschiedene Versicherungsaufwendungen können Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge als sogenannte Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend machen. Krankenversicherung Pflegeversicherung
Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge
Arbeitshilfe Juli 2015 Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag ( 24b EStG) Alleinstehender Steuerpflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das
Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern 2016/2017 von Katja Kruse
Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern 2016/2017 von Katja Kruse 1 Vorbemerkung Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, die Steuervorteile, die Ihnen als Eltern behinderter Kinder oder
Pflegepflichtversicherung
Pflegepflichtversicherung Dieser Tarif gilt in Verbindung mit dem Bedingungsteil (MB/PPV 2010) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung. PV mit den Tarifstufen
Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen Ebenso wie Sonderausgaben handelt es sich bei außergewöhnlichen Belastungen um Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Außergewöhnliche Belastungen
Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team
Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-
Frau Herr Name. Vorname
Körper Geist Seele Frau Herr Name Vorname Geburtsdatum Alter Gesetzliche Leistungen 1 Wer an Körper Geist Seele erkrankt ist, hat Anspruch auf Pflegeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI 14 (1): Pflegebedürftig
Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]
TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen
Häufig gestellte Fragen zu Tarif 68
Häufig gestellte Fragen zu Tarif 68 1 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Auf die Betroffenen und
Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I Seite 2397)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten. März 2009 www.fm.nrw.de Vorwort Ab dem Jahre 2009 ist die steuerliche Absetzbarkeit
Steuertipps für Menschen mit Behinderung
Steuertipps für Menschen mit Behinderung 3 38 Wohnungsbauprämie und Vermögensbildung 39 Umsatzsteuer 42 Kraftfahrzeugsteuer 47 Impressum Lohn- und Einkommensteuer 4 Steuerfreie Einnahmen 5 Behinderungsbedingte
Beihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem
Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 Beihilfe Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem 01.01.2017: häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen
Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des volljährigen behinderten Kindes
Name und Vorname der kindergeldberechtigten Person Kindergeld-Nr. / Geschäftszeichen / Personalnummer Steuerliche Identifikationsnummer der kindergeldberechtigten Person (zwingend auszufüllen) von der
beck-shop.de Eltern und Kinder) zu den Kosten.
beck-shop.de I. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) n die Heranziehung des Vermögens zu den Kosten sowie n die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Angehörigen (Ehegatte, Eltern
STEUERTIPPS ZU HANDWERKERLEISTUNGEN. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen.
STEUERTIPPS ZU HANDWERKERLEISTUNGEN Haushaltsnahe Dienst- und www.mdf.brandenburg.de Inhalt Vorwort... 3 1. Was wird steuerlich gefördert?... 4 1.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen... 4 1.2 Geringfügig beschäftigte
Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
Sozialleistungen von A-Z
Haufe TaschenGuide 168 Sozialleistungen von A-Z Bearbeitet von Michael Baczko 1. Auflage 2008 2008. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 08735 2 Recht > Sozialrecht > Sozialrecht allgemein, Gesamtdarstellungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de
Neuerungen ab 2018 Informationen für Eltern
Neuerungen ab 2018 Informationen für Eltern In diesem Merkblatt finden Sie: Kindergeld/Kinderfreibetrag Kinderbetreuungskosten Beträge Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
jogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten... 1 1. Allgemein... 2 2. Förderungsdauer und -höhe... 2 3. Nachweis der Betreuungskosten... 2 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaften...
Lösung zu Sachverhalt 1:
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 19.09.2015 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuerberatung 2012
Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuerberatung 2012 Inhalt 1 Allgemeine Angaben 2 Einkünfte 3 Einkünfte aus Kapitalvermögen 4 Miet-/Pachteinnahmen 5 Haben Sie weitere Einnahmen? 6 Kinder 7 Werbungskosten
Beck kompakt. Schwerbehindert. Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern, Mobilität. Bearbeitet von Von Jürgen Greß
Beck kompakt Schwerbehindert Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten, Steuern, Mobilität Bearbeitet von Von Jürgen Greß 3. Auflage 2018. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71921 9 Format (B x L): 10,4 x 16,1
Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019
Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800319201 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. 3 Steuernummer lfd. Nr. der
außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.
BUCHHALTUNG Benötigen Sie Hilfe bei der Finanzbuchhaltung? Wir unterstützen Sie bei der Erfassung von Belegen, Kostenplanung, Erfolgskontrolle und vielem mehr: hilfreiche Tools und Downloads für Ihre Buchhaltung.
Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären
Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 3: Ermittlung des