Auswirkung des neuen Anwendungsschreibens zu 35a EStG auf Pflegeleistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auswirkung des neuen Anwendungsschreibens zu 35a EStG auf Pflegeleistungen"

Transkript

1 Matthias Bäumler Dipl. Kfm., Steuerberater Kirchenweg 1, Ebermannstadt Tel.: / Fax: 09194/ St-Nr. 217/202/20765 info@steuerkanzlei-baeumler.de Volksbank Ebermannstadt BIC: GENODEF1FOH IBAN: DE Sparkasse Ebermannstadt BIC: BYLADEM1FOR IBAN: DE Auswirkung des neuen Anwendungsschreibens zu 35a EStG auf Pflegeleistungen Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab dem VZ 2009 die Regelungen über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen einschließlich der Pflegeleistungen, die bisher in mehreren gesonderten Fördertatbeständen geregelt waren, zu einer einheitlichen Steuerermäßigung zusammengefasst ( 35a Abs. 2 EStG). Daneben bleiben die gesonderten Vergünstigungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt (haushaltsnahe Mini-Jobs) und für haushaltsnahe Handwerkerleistungen erhalten. Das BMF hat nun brandaktuell ein Anwendungsschreiben zu der Neuregelung des 35a EStG erlassen, welches erstmals eine (beispielhafte) Auflistung begünstigter und nicht begünstigter Aufwendungen enthält (BMF , IV C 4 - S b/07/0003, Abruf-Nr ). Welche Auswirkungen das auf Pflegeleistungen hat, wird nachfolgend ausführlich durchleuchtet. 1.Allgemeiner Regelungsgehalt des 35a EStG Durch die gesetzliche Neufassung sind ab dem VZ 2009 nur noch 3 Fallgruppen zu unterscheiden, für die weiterhin unterschiedliche Abzugsbeträge mit unterschiedlichen Höchstgrenzen gelten (20 %, max. 510 EUR für haushaltsnahe Mini-Jobs/4.000 EUR für haushaltsnahe Dienstleistungen und EUR für Handwerksleistungen). Außerdem ist erstmals die sog. Zwölftelungsregelung entfallen, wonach für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, die Höchstbeträge anteilig zu kürzen waren. Zu den nach 35a Abs. 2 EStG begünstigten Dienstleistungen gehören neben typischen Hilfen im Haushalt auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Der Steuervorteil gilt für Gesamtkosten bis zu EUR, sodass maximal EUR abgezogen werden können.

2 2.Begünstigte Pflegeleistungen 2.1 Dem Grunde nach begünstigte Aufwendungen/Höchstbeträge Für die VZ bis einschließlich 2008 verdoppelte sich der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 600 EUR auf EUR für Pflege- und Betreuungsleistungen bei Personen, bei denen ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I bis III besteht, die nach 43 Abs. 3 SGB XI als Härtefall anerkannt sind oder die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Personen der sog. Pflegestufe 0, die laut BFH ( , III R 39/05, BStBl II 07, 764) die ihnen gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze nach 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, waren hiervon nicht erfasst, konnten also nur maximal 600 EUR steuermindernd abziehen. Praxis hin weis: Ab dem VZ 2009 sind die Aufwendungen für haushaltsnahe Pflegeund Betreuungsleistungen im Fördertatbestand des 35a Abs. 2 EStG enthalten und bis zu EUR abziehbar. Zur Inanspruchnahme des vollen Steuerabzugs muss das Vorliegen einer Pflegestufe somit nicht mehr nachgewiesen werden. Auch Personen, die für Pflege und Betreuung professionelle Dienstleister einschalten, bei denen der Grundpflegebedarf aber z.b. unterhalb der Pflegestufe I liegt, sind somit begünstigt. 2.2Keine Anrechnung von Pflegegeld Das BMF stellt klar, dass empfangene Pflegesachleistungen nach 36 SGB XI, der Kostenersatz für zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI sowie die Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ( 17 SGB IX) anzurechnen sind, soweit sie ausschließlich und zweckgebunden für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt werden. Durch die Pflegekassen ausgezahltes Pflegegeld wird allerdings nicht angerechnet - wie das BMF in Rz. 38 erstmals klarstellt -, da es nicht zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen ausgezahlt wird. Dies gilt auch, wenn Angehörige für die Kosten aufkommen und das Pflegegeld an sie weitergeleitet wird. Somit können pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, die Pflegegeld erhalten und gelegentlich zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen, die Aufwendungen ungekürzt nach 35a EStG ansetzen. Zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung sind hingegen weiterhin anzurechnen. 2.3 Pflege-Pauschbetrag In den neuen Verwaltungsvorschriften (Rz. 38 f.) wird nicht mehr geregelt, dass der Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR von pflegenden Angehörigen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn gleichzeitig eine Steuerermäßigung für Pflege- und Betreuungsleistungen beantragt wird. Die beiden Steuervorteile können demnach auch nebeneinander greifen. Beispiel Die 89-jährige Berta lässt sich von ihrer Tochter Klara (65 Jahre) sowie einem professionellen Hilfsdienst für EUR/Jahr pflegen. Lösung: Berta kann 20 % von EUR = EUR steuermindernd abziehen. Außerdem kann Klara 924 EUR steuermindernd geltend machen, soweit Berta für eine Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz jeden Tag fremder Hilfe bedarf ( 33b Abs. 6 S. 3 EStG). Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die

3 Pflege einer nicht nur vorübergehend hilflosen Person erwachsen, kann Klara an Stelle einer Steuerermäßigung nach 33 einen Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR im Kalenderjahr ansetzen, wenn sie für die Pflege keine Einnahmen erhält. 3. Unterbringung in einem Alters-/Pflegeheim Die Steuerermäßigung nach 35a Abs. 1 bis 3 EStG gilt - wie das BMF nunmehr in Rz. 16, 17 klarstellt -auch, wenn sich der eigenständige und abgeschlossene Haushalt in einem Heim, wie z.b. einem Altenheim, einem Altenwohnheim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift befindet. 3.1 Verhältnis von 35a EStG zu 33, 33a EStG Um Doppelberücksichtigungen auszuschließen, ist für sämtliche haushaltsnahen Dienstleistungen i.s. des 35a Abs. 2 EStG ein Abzug für Aufwendungen von der tariflichen Einkommensteuer nur zulässig, wenn diese keine Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung i.s. des SGB IV darstellen. Die Aufwendungen dürfen laut BMF ferner nicht bereits als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oder nach 35a Abs. 1 EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse) berücksichtigt" worden sein. M.E. besteht ein Wahlrecht, ob und in welcher Höhe ein Abzug nach 33 EStG oder nach 35a EStG geltend gemacht wird. Aufwendungen gemäß 33 EStG werden nämlich nur auf Antrag" berücksichtigt, soweit ein Antrag mithin nicht gestellt wird, dürfte 35a EStG anwendbar bleiben. Das BMF-Schreiben enthält insoweit eine weitere Erleichterung: Für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach 33 Abs. 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird, kann der Steuerpflichtige die Steuerermäßigung nach 35a EStG in Anspruch nehmen (Rz. 28): Beispiel Dem 80 jährigen Julius (J) entstehen EUR Aufwand durch einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Altenpflegeheim. Aufgrund seiner Einkünfte beträgt die zumutbare Belastung EUR. Lösung: J hat zwei Möglichkeiten: 1, Er kann EUR als außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG ansetzen, da krankheitsbedingte Aufenthalte zur Abziehbarkeit von Pflegeheimkosten in vollem Umfang führen. Zusätzlich kann er EUR X 20 % = 600 EUR steuermindernd gemäß 35a Abs. 2 EStG abziehen. 2. Er kann aber auch auf den Ansatz gemäß 33 EStG ganz (oder zum Teil) verzichten und max EUR X

4 20 % = EUR gem. 35a EStG abziehen. M.E. ist es möglich, den Antrag zum Abzug gem. 33 EStG z.b. auf EUR zu beschränken. Somit wären - nach Abzug der zumutbaren Belastung von EUR EUR gem. 33 EStG und 20 % X EUR = EUR gem. 35a Abs. 2 EStG abziehbar. Für ein derartiges Wahlrecht spricht auch, dass anderenfalls nur in der Variante Nr. 1 ein vollständiger Ansatz der gesamten Aufwendungen möglich wäre. Achtung: Eine Steuerermäßigung ist lediglich bis zu einer Steuerfestsetzung von 0 EUR zulässig. Entsteht bei Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach 35a EStG ein Anrechnungsüberhang, erfolgt weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer, noch ist ein Rück- oder Vortrag zulässig (BFH , VI R 44/08, BStBl II 09,411). 3.2 Abziehbarkeit nach 33 bzw. 33a EStG Zu prüfen ist zunächst die Abziehbarkeit der Aufwendungen gemäß 33 bzw. 33a EStG, da dies bei einem höheren individuellen Steuersatz als 20 % steuerlich günstiger ist als ein Ansatz nach 35a EStG. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass in den Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen für den eigenen, ausschließlich durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit bedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim Kosten entstehen, grundsätzlich die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Unterbringungskosten gemindert um eine Haushaltsersparnis nach 33 EStG abziehbar sind (BFH , III R 8/91, BStBl II 93, 278). Die gesamten Unterbringungskosten sind bislang allerdings nur in besonders schwerwiegenden Fällen berücksichtigt worden (vgl. z.b. BFH , VI R 196/77, BStBl II 81, 25 bei Unterbringung in der Pflegeabteilung eines Alten- und Pflegeheims wegen halbseitiger Lähmung; vgl. auch BFH , III R 38/02, BStBl II 05, 271 m.w.n.). Wird der Haushalt nicht aufgelöst, ist regelmäßig keine Haushaltsersparnis (von EUR) anzusetzen, da weiterhin die Fixkosten des eigenen Haushalts anfallen. Hat sich ein Steuerpflichtiger allerdings nicht aus gesundheitlichen, sondern aus Altersgründen für eine Heimunterbringung entschieden und ist er nur in dem bei Personen seines Alters üblichen Umfang pflegebedürftig, sind nur die Aufwendungen nach 33 EStG zu berücksichtigen, die für die Unterbringung in der Pflegestation eines Heims anfallen oder die dem Steuerpflichtigen zusätzlich zu einem Pauschalentgelt für die Unterbringung und eine eventuelle Grundpflege infolge Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen (BFH , III R 15/00, m.w.n.). Wer kein Pauschalentgelt entrichtet hat, sondern getrennt ausgewiesene Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Pflegesätze der Pflegestufe 0, kann die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze als außergewöhnliche Belastung nach 33 EStG abziehen, wenn das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der sog. Pflegestufe 0 entsprechende Pflegesätze vereinbart hat (BFH , III R 39/05, BStBl II 07, 764) oder das Heim jedenfalls den Regelungen des HeimG unterliegt. Hinweis: Ein ausschließlich krankheitsbedingter Aufenthalt in einem Altenheim ist allerdings nicht gegeben, wenn bei Berechnung eines Pauschalentgelts keine zusätzlichen Kosten für Pflegeleistungen entstanden sind, kein Merkzeichen H"

5 oder Bl" festgestellt ist und auch nach Aufschlüsselung des Heimentgelts im Folgejahr neben einem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten lediglich eine "Maßnahmenpauschale für nicht pflegebedürftige Bewohner" in Rechnung gestellt wurde (BFH , III R 12/07, BFH/NV 09, 1102). Bei Aufwendungen, die von Angehörigen des Pflegebedürftigen getragen werden, ist wie folgt zu unterscheiden: 1. Die Kosten für die altersbedingte Unterbringung eines Angehörigen, die von einem unterhaltsverpflichteten anderen Angehörigen zu tragen sind, sind nicht wie Kosten der eigenen altersbedingten Heimunterbringung nach 33 EStG - eventuell aber nach 33a EStG - abziehbar. 2. Trägt ein Angehöriger krankheitsbedingte Aufwendungen, sind diese für den Angehörigen (ausschließlich) nach 33 EStG zu berücksichtigen (BFH , III R 2/86, BFH/NV 91, 231). 3.3 Abzug nach 35a EStG im Detail Wie oben dargelegt, kann alternativ zu den Regelungen der 33, 33a EStG ein Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen nach 35a EStG beantragt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Aufwendungen nicht doppelt" angesetzt werden. Zu den begünstigten ha us ha Its na hen Dienstleistungen bei einer Heimunterbringung gehören neben den in dem eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführten und individuell abgerechneten Leistungen (z.b. Reinigung des Appartements, Pflege- oder Handwerkerleistungen im Appartement) nach Auffassung des BMF (Rz. 17) u.a. Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege sowie kleinere Reparaturarbeiten, Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals sowie die Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Reparatur- und Instandsetzungskosten, die ausschließlich auf Gemeinschaftsflächen entfallen, sollen regelmäßig nicht begünstigt sein. Dies gilt nach Auffassung des BMF unabhängig davon, ob es sich um kalkulatorische Kosten handelt oder ob die Aufwendungen gegenüber dem Heimbewohner einzeln abgerechnet werden. M.E. kommt es allerdings darauf an, ob Leistungen erbracht werden, die typischerweise auch von Familienangehörigen erledigt werden. Diese sind m.e. nämlich auch begünstigt, wenn sie ausschließlich Gemeinschaftsflächen betreffen, die schließlich von den Heimbewohnern haushaltsnah" mitgenutzt werden. Handwerkerleistungen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden, fallen dagegen nicht unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung (vgl. BFH , VI R 28/08), können aber (anteilig) nach 35a Abs. 3 EStG begünstigt sein. Leider regelt das BMF die Abziehbarkeit von Dienstleistungen im Übrigen nicht besonders trennscharf. Aufwendungen für Dienstleistungen, die innerhalb des Appartements erbracht werden, wie z.b. die Reinigung des Appartements oder die

6 Pflege und Betreuung des Heimbewohners, sollen begünstigt sein. Aufwendungen für Dienstleistungen außerhalb des Appartements sollen wie folgt privilegiert sein: Die Tätigkeit von Haus- und Etagendamen, deren Aufgabe neben der Betreuung des Bewohners die Begleitung des Steuerpflichtigen, den Empfang von Besuchern und kleine Botengänge umfassen, wird grundsätzlich den haushaltsnahen Dienstleistungen zugerechnet (Rz. 17). Hintergrund ist, dass derartige Tätigkeiten im Allgemeinen auch von Familienmitgliedern erbracht werden. Das gilt nach Auffassung des BMF auch für vom Heimbetreiber pauschal erhobene Kosten, sofern die damit abgegoltene Dienstleistung gegenüber dem einzelnen Heimbewohner nachweislich tatsächlich erbracht worden ist. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sollen grundsätzlich nicht von 35a EStG begünstigt sein, außer wenn nachgewiesen wird, dass die jeweilige haushaltsnahe Dienstleistung im Bedarfsfall von dem Heimbewohner abgerufen worden ist. Das gilt sowohl für Dienstleistungen des Heimbetreibers selbst als auch für Dienstleistungen eines externen Anbieters. Aufwendungen für die bloße Möglichkeit, bei Bedarf bestimmte Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind nach Ansicht des BMF nicht begünstigt. Eine derartige Abgrenzung ist in der Praxis schwierig. So ist z.b. das Vorhalten von Nacht- und Bereitschaftsdiensten m.e. als begünstigt anzusehen. Denn Betreuungsleistungen gehören auch während der Nacht zu den Tätigkeiten, die weithin durch Familienmitglieder erbracht werden (vgl. zur Abgrenzung allgemein BFH , VI R 28/08, BFH/NV 09, 823 Nr. 5). Der Wortlaut des 35a Abs. 2 S. 2 EStG sieht Betreuungsleistungen wegen Unterbringung in einem Heim zudem als begünstigt an, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die denen einer Haushaltshilfe gleichkommen. Eine Hilfe im Haushalt kann aber auch dafür bezahlt werden, dass deren Dienste (nur) bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. M.E. sollte das Problem entfallen, wenn die Pflegeheime die Möglichkeit offerieren, auf die Inanspruchnahme derartiger Dienste zu verzichten und für die Möglichkeit der Inanspruchnahme zusätzliches Entgelt erheben. Wird dieses Entgelt entrichtet, nimmt der Betroffene insoweit eine Leistung in Anspruch (Bereitstellung einer potenziellen Dienstleistung, z.b. Nachtbereitschaft). 3.4 Weitere Abzugsvoraussetzungen Es muss für einen Abzug nach 35a Abs. 2 EStG eine nachvollziehbare Rechnung vorliegen. Aus der Rechnung" müssen sich die wesentlichen Grundlagen der steuerlich geförderten Leistungsbeziehung entnehmen lassen - d.h. daraus müssen sich der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, Empfänger, Art, Zeitpunkt und Inhalt der Dienstleistung sowie die vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte ergeben (BFH , VI R 28/08, BFH/NV 09, 823 Nr. 5). Es liegt nunmehr im Verantwortungsbereich der Alten- und Pflegeheime, zukünftig in ihren Abrechnungen Beträge und Leistungen so auszuweisen, dass sich die Höhe der angefallenen haushaitsnahe Dienstleistungen eindeutig und für das Finanzamt nachvollziehbar ergibt. Außerdem muss die Zahlung auf das Konto des Leistenden erfolgt sein. Barzahlungen sind nicht begünstigt. 4. Fazit

7 Erfreulich ist, dass das BMF das Pflegegeld nicht mehr auf die begünstigten Aufwendungen anrechnen will und die grundsätzliche Abziehbarkeit von Altenbzw. Pflegeheimaufwendungen nach 35a Abs. 2 EStG geregelt hat. Betroffene sollten abwägen, ob es zweckmäßiger ist, Aufwendungen nach 35a Abs. 2 EStG oder nach 33 EStG (bei Krankheitskosten) abzusetzen. Soweit Angehörige und nicht der Leistungsempfänger selbst die Aufwendungen tragen, ist lediglich ein Abzug nach 33 EStG (Krankheitskosten) bzw. 33a EStG (Unterhalt) möglich

Finanzgericht Köln, 14 K 2643/16

Finanzgericht Köln, 14 K 2643/16 Finanzgericht Köln, 14 K 2643/16 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: ECLI: 26.01.2017 Finanzgericht Köln 14. Senat Urteil 14 K 2643/16 ECLI:DE:FGK:2017:0126.14K2643.16.00 Tenor:

Mehr

Pflegekosten und deren steuerliche Absetzbarkeit

Pflegekosten und deren steuerliche Absetzbarkeit Viele, die selbst auf Pflege angewiesen sind oder selbst Pflege leisten, würden liebend gerne auf steuerliche Vorteile verzichten, wenn der Grund für die Absetzbarkeit der Kosten entfiele. Diesem Wunschdenken

Mehr

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-50 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de

Mehr

Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung

Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung für Familien mit kranken bzw. pflegebedürftigen Angehörigen Inhalt: 1.! Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Kosten für die Pflege von Angehörigen... 1! 2.! Absetzbarkeit

Mehr

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt Wir machen aus Zahlen Werte Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen,

Mehr

Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen

Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen Fragen und Antworten zur Internet-Anwendung und zu bestimmten steuermindernden Aufwendungen 1. Welche Unterlagen werden mindestens benötigt, um ein tragfähiges Ergebnis des Alterseinkünfte-Rechners zu

Mehr

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1 ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten

Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten Unterstützung durch das Steuerrecht für Familien mit pflegebedürftigen und zu betreuenden Angehörigen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ministerium für Finanzen

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen In meinen Editorials möchte ich über ein Thema informieren, das jedermann plagt und demzufolge im höchsten Maße interessiert. Die Beanspruchung

Mehr

Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Infothek Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Stand: 01/2016 Autoren Arnold Klumpp Steuerberater Partner, Geschäftsführer Philipp Glatz

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und

Mehr

Vorinstanz: FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02 (EFG 2005, 1773) Gründe

Vorinstanz: FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02 (EFG 2005, 1773) Gründe BUNDESFINANZHOF Wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, kann die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der

Mehr

Merkblatt. Haushaltsnahe Dienstleistungen. Inhalt

Merkblatt. Haushaltsnahe Dienstleistungen. Inhalt Haushaltsnahe Dienstleistungen Inhalt 1 Wofür gibt es den Steuerbonus? 1.1 Überblick über die Fördermaßnahmen 1.2 Mini-Jobs im Haushalt 1.3 Dienstleistungen allgemeiner Art 1.4 Handwerkerleistungen 2 Wer

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011

Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011 Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011 Die Einkommensteuer erlaubt den teilweisen der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld. Hinweis: Die Steuerschuld und nicht die Bemessungsgrundlage

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 15/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 15/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.04.2002, Az.: III R 15/00 Außergewöhnliche Belastung: Krankheitsbedingt ins Heim hilft sparen Befindet sich ein Schwerbehinderter (Behinderungsgrad 100 und Merkzeichen ag für

Mehr

Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 2504/10 E

Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 2504/10 E Page 1 of 6 Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 2504/10 E Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 21.02.2012 Finanzgericht Düsseldorf 10. Senat Urteil 10 K 2504/10 E Tenor: Die Klage wird

Mehr

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Gesetzestext 35a Stand: Art. 1 Nr. 13 Gesetz zur steuerlichen

Mehr

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 Oberfinanzdirektion Rheinland 12.09.2006 S 2365-1000 - St 214 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 Für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007 sind aufgrund der Änderungen des Einkommensteuergesetzes

Mehr

Steuern sparen im Privathaushalt

Steuern sparen im Privathaushalt Mandanten-Info Steuern sparen im Privathaushalt 2 1. Einleitung Die Mehrfachbelastung Beruf Kinder Haushalt ist ein Problem, das sich vielen stellt. Die Lösung? Externe Hilfe ist gefragt! Bei der Bewältigung

Mehr

Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert

Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert Inhalt 1 Wofür gibt es den Steuerbonus? 1.1 Überblick über die Fördermaßnahmen 1.2 Mini-Jobs im Haushalt 1.3 Dienstleistungen

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2742-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, wohnhaft in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer

Mehr

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten Allgemeines I. Steuerliche Begünstigung beim Steuerpflichtigen ohne Arbeitgeberzuwendung 3. Kinderbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Mehr

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären

Mehr

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Außergewöhnliche Belastungen Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und aktuelle Entwicklungen In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Anwendungsschreiben zu 35a EStG; (Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen)

Anwendungsschreiben zu 35a EStG; (Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen) Bundesministerium der Finanzen, IV C 4 - S-2296b / 07 / 0003 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 15.02.2010 Weitere Anwendbarkeit bestätigt durch BMF IV A 6 - O-1000 / 09 / 10095 v. 23. 4. 2010

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0077-F/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26.

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Presseinfos September 2014-1. Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar?

Presseinfos September 2014-1. Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar? Presseinfos September 2014-1 Welche Pflegekosten sind steuerlich absetzbar? Bei der steuerlichen Berücksichtigung von altersbedingten Pflegeaufwendungen muss in einem ersten Schritt geprüft werden, was

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0548-S/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 14. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land,

Mehr

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Informationen für Eltern Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten Mit der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zielt die Bundesregierung nicht nur auf positive

Mehr

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 1. Rechtsgrundlage 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/6100944/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. GSW in der Beschwerdesache XXX, vertreten durch Heinrich Othmar Gadner, Dr-Richard-Hartmann-Str 8, 5082 Grödig,

Mehr

Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und für Pflege- und Betreuungsleistungen

Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und für Pflege- und Betreuungsleistungen Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und für Pflege- und Betreuungsleistungen Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen

Mehr

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege) Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1379-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer

Mehr

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten. März 2009 www.fm.nrw.de Vorwort Ab dem Jahre 2009 ist die steuerliche Absetzbarkeit

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Gültig bis

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Gültig bis Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Gültig 01.07.2009 bis 30.06.2010 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege nach 41 SGB XI und deren

Mehr

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8

Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8 BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

beck-shop.de Eltern und Kinder) zu den Kosten.

beck-shop.de Eltern und Kinder) zu den Kosten. beck-shop.de I. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) n die Heranziehung des Vermögens zu den Kosten sowie n die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Angehörigen (Ehegatte, Eltern

Mehr

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI )

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI ) Pflegegeld ( 37 SGB XI ) Die meisten Pflegebedürftigen möchten in der vertrauten, häuslichen Umgebung gepflegt werden. Das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung kann dazu dienen, die ambulante

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten

Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten Hessisches Ministerium der Finanzen Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten Vorwort Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Mehr

Außergewöhnliche Belastung, Haushaltsersparnis, Streitjahr, vollstationäre Pflege, Pflegeheimkosten, Steuerpflichtiger, Aufwendungen

Außergewöhnliche Belastung, Haushaltsersparnis, Streitjahr, vollstationäre Pflege, Pflegeheimkosten, Steuerpflichtiger, Aufwendungen FG München, Urteil v. 20.07.2017 13 K 2316/15 Titel: Außergewöhnliche Belastung, Haushaltsersparnis, Streitjahr, vollstationäre Pflege, Pflegeheimkosten, Steuerpflichtiger, Aufwendungen Leitsatz: Bei der

Mehr

Anwendungsschreiben zu 35a EStG; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom IV C 4 - S 2296-b/07/0003 (2007/ ) -; BStBl 2007 I S.

Anwendungsschreiben zu 35a EStG; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom IV C 4 - S 2296-b/07/0003 (2007/ ) -; BStBl 2007 I S. Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Hinweis 33a.1 EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 33a.1 EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Hinweis 33a.1 EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 33a.1 EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift Hinweis 33a.1 EStH 2010 Einkommensteuer-Hinweise 2010 Bundesrecht Titel: Einkommensteuer-Hinweise 2010 Redaktionelle Abkürzung: EStH 2010 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0805-L/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 19. Mai 2011 betreffend

Mehr

Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13

Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -

Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland - Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht

Mehr

Der Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 08. Januar 2015 Mit dem Ersten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Beispiele für die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II & Landesverordnung im häuslichen Bereich

Beispiele für die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II & Landesverordnung im häuslichen Bereich Beispiele für die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II & Landesverordnung im häuslichen Bereich 1 Ziel der Landesverordnung ist: Ziel von FISH: 1. Pflegebedürftige darin zu unterstützen, selbstbestimmt

Mehr

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversicherung Dieser Tarif gilt in Verbindung mit dem Bedingungsteil (MB/PPV 2010) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung. PV mit den Tarifstufen

Mehr

Juli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II -

Juli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II - ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 2.09.203 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35

Mehr

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Bekanntlich sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in bestimmten Grenzen steuerlich abzugsfähig. Insbesondere wurde der steuerliche Abzug ab 2009 deutlich erweitert:

Mehr

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn

Mehr

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen So sichern Sie sich die optimale Steuerermäßigung Wilhelm Krudewig überarbeitete Version Stand: 06.01.2014 Weitere Downloads, nützliche Informationen

Mehr

BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 9.11.2016 sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2012 aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe

Mehr

à eigene Pflegeaufwendungen der gepflegten Person zu berücksichtigen

à eigene Pflegeaufwendungen der gepflegten Person zu berücksichtigen Steuerermäßigung haushaltsbezogen. Werden z.b. zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gepflegt, kann die Steuerermäßigung nur einmal in Anspruch genommen werden. Steuerermäßigung gibt es bei

Mehr

Das PSG III Auswirkungen auf das Sozialhilferecht

Das PSG III Auswirkungen auf das Sozialhilferecht Das PSG III Auswirkungen auf das Sozialhilferecht R inbsg Dr. Miriam Meßling SGB XI und SGB XII Die Hilfe zur Pflege schließt an die soziale Pflegeversicherung an Reform daher unumgänglich Erklärtes Ziel

Mehr

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne des 35a EStG

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne des 35a EStG Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Besteuerung im Alter

Besteuerung im Alter Besteuerung im Alter Vortrag in der Volkshochschule Freudenstadt 17.11.2006 Referent: Dipl. Betriebswirt (FH) Andreas Wirth Steuerberater, Tel. 07441/9108-0 0 / Tel. 07445/2504 Allgemeine Einführung Medien

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 6: Abschlussfälle

Mehr

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen Alexandra Patzwahl Dipl.-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin Hochstraß 2 83064 Raubling Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2006 Inhalt 1. Allgemeines 7. Handwerkliche Tätigkeiten 2. Grundsätzliches

Mehr

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015

TO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Themen- Info. Haushaltsnahe Dienstleistungen. Inhalt. 13. April 2010. I. Allgemeines II. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Themen- Info. Haushaltsnahe Dienstleistungen. Inhalt. 13. April 2010. I. Allgemeines II. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen? Themen- Info Ihr Ansprechpartner: (0871) 9 24 24-24 kanzlei@koniarski-stb.de 13. April 2010 Haushaltsnahe Dienstleistungen Inhalt I. Allgemeines II. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen? III. Welche

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Verbesserte Abzugsmöglichkeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienste, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen und Handwerkerarbeiten

Mehr

Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes

Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Neue Berechnungsmethode der Pflegekassen bei tageweiser Pflege von vollstationär betreuten Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich 1. Ausgangssituation

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 -

Vorab per  Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

auf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI

auf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Informationsbrief. Im April Steueroptimale Übertragung abgeschriebener Immobilien als Gestaltungsmittel nutzen

Informationsbrief. Im April Steueroptimale Übertragung abgeschriebener Immobilien als Gestaltungsmittel nutzen Kirchenweg 1, 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 / 7341 0 Fax: 09194/ 734141 St-Nr. 217/202/20765 info@steuerkanzlei-baeumler.de www.steuerkanzlei-baeumler.de Volksbank Ebermannstadt BIC: GENODEF1FOH IBAN:

Mehr

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 7 GZ. RV/0163-L/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 24. Oktober 2007

Mehr

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen: Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr