Eltern-Kind-Nachsorge Töniesweg Kassel Tel.: Träger: DROGENHILFE NORDHESSEN E.V.

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1 Eltern-Kind-Nachsorge Töniesweg Kassel Tel.: Träger: DROGENHILFE NORDHESSEN E.V. Glockenbruchweg Kassel (0561) Konzeption August 2009

2 Inhaltsverzeichnis Zielgruppe... 3 Angebote innerhalb der Eltern-Kind-Nachsorge... 3 Nachbetreuung... 4 Aufnahmevoraussetzungen... 4 Räumlichkeiten... 5 Sozialtherapeutische Betreuung... 6 Finanzierung... 6 Hausordnung... 7 Hinweise zum Erreichen der Eltern-Kind-Nachsorge REGENBOGEN

3 Zielgruppe Die therapeutische Nachsorgewohngemeinschaft REGENBOGEN ist eine Einrichtung für suchtmittelabhängige Eltern ab 18 Jahren, die abstinent leben wollen und im Rahmen einer stationären therapeutischen Einrichtung mit ihren Kindern ihr Eltern-Sein erleben und gestalten wollen, um letztendlich sich und ihrem Kind/ihren Kindern eine eigene Existenz aufzubauen. Oftmals ist es sinnvoll, daß sie nicht mehr in ihr bisheriges soziales Umfeld zurückkehren, da dies mit ihrer Drogenabhängigkeit verknüpft ist. Die, die zu uns kommen, haben grundsätzlich bereits die ersten wesentlichen Schritte zu einem suchtmittelfreien Leben getan, d.h. sie haben in einer stationären Therapie ihre Suchtstruktur und die damit verbundenen Schwierigkeiten erkannt und mit deren Aufarbeitung begonnen. Ein wesentlicher Teil dieser Therapie war auch ein erneutes positives Bekenntnis zu ihrem Eltern-Sein. Angebote innerhalb der Eltern-Kind- Nachsorge In der Eltern-Kind-Nachsorge wird jeder BewohnerIn von einem(r) MitarbeiterIn des Teams intensiv durch Einzelgespräche und Beratung betreut. Der/Die BewohnerIn sollte den/die BetreuerIn in seinen/ihren Lebensalltag mit einbeziehen. Wöchentlich findet eine Hausgruppe der erwachsenen BewohnerInnen statt, in der die Situation in der Wohngruppe thematisiert wird und Probleme untereinander geklärt werden können

4 Nachbetreuung Hier kann der/die Einzelne über seine persönlichen Schwierigkeiten reden und mit der Gruppe nach Lösungen suchen. Die Gruppe bietet Raum für Auseinandersetzung und Konflikte, aber auch für Verständnis und Solidarität. Die BewohnerInnen erhalten von den MitarbeiterInnen insbesonders in folgenden Bereichen Unterstützung: - Strukturierung des Alltags - Selbstversorgung - Erziehungshilfe im Umgang mit den Kindern - Beziehungskonflikte - soziale Kontakte - Aus- und Weiterbildung - Arbeitsplatz- und Wohnungssuche - Umgang mit der Verwaltung - Schuldenregulierung - Freizeitgestaltung - Selbsthilfegruppen - und v.a.m. Nach Auszug aus der Eltern-Kind-Nachsorge besteht die Möglichkeit der Nachbetreuung durch Gespräche mit dem/der jeweiligen MitarbeiterInnen der Eltern-Kind-Nachsorge. Aufnahmevoraussetzungen Um einen Termin für ein Aufnahmegespräch zu erhalten, muß uns der/die BewerberIn einen Lebenslauf, einen Bericht über seine/ihre Drogenvergangenheit sowie über sein/ihr Verhältnis zu dem Kind/den Kindern zusenden

5 Bei diesen Berichten kommt es auf die persönliche Darstellung an. Aufgenommen werden junge Eltern, die mindestens 18 Jahre alt sind, und die grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: - eine vorhergehende stationäre therapeutische Behandlung, - der Wille, drogenfrei zu leben, - die Bereitschaft, sich aktiv an Gruppen- und Einzelgesprächen zu beteiligen, - die Anerkennung der Hausordnung. Dem Träger der Eltern-Kind-Nachsorge, der Drogenhilfe Nordhessen e.v., muß vor der Aufnahme eine Kostenzusage des jeweils zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträgers bzw. des zuständigen Jugendamtes vorliegen. Aufenthaltsdauer Die Aufenthaltsdauer in der Eltern-Kind- Nachsorge wird in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kostenträgern festgelegt. Dabei ist die Besonderheit der Eltern-Kind-Beziehung zu berücksichtigen

6 Räumlichkeiten Die EKN REGENBOGEN teilt sich in zwei Abteilungen auf (dezentrales stationäres Wohnen). In einem zweigeschossigen Reihenhaus im Töniesweg 26 befindet sich die Verwaltung. Weiterhin stehen auf zwei Wohnebenen Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung. Die Außenanlagen umfassen ein großes Gartengrundstück und Spielflächen für die Kinder. Die Einrichtung liegt in einer verkehrsberuhigten Zone. Die zweite Abteilung befindet sich in der Holländischen Strasse 175 auf einer Etage. Jede Abteilung ist für drei Erwachsene mit Kindern vorgesehen. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch ein 500m bzw. 50m entfernte Straßenbahnhaltestelle gegeben. Sozialtherapeutische Betreuung Finanzierung Die Eltern-Kind-Nachsorge wird von einem Team, bestehend aus 3 SozialarbeiterInnen betreut, das seine Praxis durch regelmäßige Supervision und Fortbildung reflektiert. Der REGENBOGEN ist als vollstationäre Einrichtung nach 53, 54 Abs. 1 SGB, Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe - i.v. mit 100 Abs. 1 Nr.1 BSHG vom Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe anerkannt. Die Finanzierung der laufenden Kosten erfolgt über Pflegesätze des überörtlichen Sozialhilfeträgers sowie der zuständigen Jugendämter im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß 34 KJHG. Bei eigenem Einkommen müssen nach den geltenden Bestimmungen anteilige Beiträge zu den Pflegekosten an den überörtlichen Sozialhilfeträger abgeführt werden

7 Hausordnung 1. Diese Hausordnung setzt den verantwortlichen und rücksichtsvollen Umgang miteinander als selbstverständlich voraus. 2. Die BewohnerInnen des Hauses verpflichten sich zur regelmäßigen Pflege und Wartung von Gemeinschaftseinrichtungen. Für die regelmäßige Pflege und Instandhaltung der eigenen und der Kinderzimmer ist jeder BewohnerIn selbst verantwortlich. Mit den Gebrauchsgegenständen muß sorgsam und dem Gebrauchszweck entsprechend umgegangen werden. 3. Entstandene Schäden sind den pädagogischen Mitarbeitern mitzuteilen oder selbst zu beseitigen bzw. zu ersetzen. Für solche Fälle wird eine monatliche Kaution von DM 20,-- einbehalten, die bei Nichtinanspruchnahme beim Auszug zurückbezahlt wird. 4. Das Eigentum der anderen ist zu respektieren. Jeder ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Wertgegenstände können ohne Haftungsanspruch extra verschlossen werden. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sie werden, sofern die Möglichkeit besteht, maximal drei Monate aufbewahrt. 5. Mit dem Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser ist sparsam umzugehen. 6. In der Zeit von bis Uhr und von bis 7.00 Uhr sind die Radio- und Fernsehgeräte sowie sonstige Lärm verursachende Tätigkeiten auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Bei mißbräuchlicher Verwendung von Radio- und Fernsehgeräten (Suchtersatz) können diese eingezogen werden. Für die Anmeldung der Geräte bei der GEZ ist der Eigentümer verantwortlich. In der übrigen Zeit ist das Lärmverhalten daran zu orientieren, daß niemand, insbesonders die Kinder, nicht gestört werden. 7. Androhung und Anwendung von körperlicher/seelischer Gewalt auf Personen ist strikt verboten. 8. Die BewohnerInnen unterliegen dem Abstinenzgebot innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Der Konsum von legalen und illegalen rauscherzeugenden Mitteln ist verboten. Dies gilt auch für die Überdosierung legal erworbener Medikamente. Die Einnahme von ärztlich verordneten und sonstigen Medikamenten ist nur nach Rücksprache mit dem/der jeweiligen BetreuerIn erlaubt. Grundsätzlich sind Medikamente nur ein Mittel der letzten Wahl. 9. Eine geplante längere Abwesenheit sowie ein Besuch, der über Nacht bleibt, ist mit dem/der pädagogischen BetreuerIn abzusprechen. 10. Die aktive Teilnahme an der wöchentlich stattfindenden Gruppe ist verpflichtend. Ausnahmen erfolgen nur nach Absprache mit dem/der BetreuerIn. 11. Der/die BewohnerIn hat sich umgehend polizeilich anzumelden

8 Hausordnung 12. Das Hausrecht üben die pädagogischen MitarbeiterInnen aus. 13. JedeR BewohnerIn kann, soweit es das Zusammenleben der Gemeinschaft nicht stört, BesucherInnen empfangen. Er/sie haftet für Schäden, die durch den Besuch entstehen, und ist für das auch für die Besucher bestehende Abstinenzgebot sowie für die Einhaltung der geltenden Hausordnung verantwortlich. Bei Verstoß gegen diese Hausordnung ist der Besuch aus der Einrichtung zu weisen bzw. der/die jeweilige BetreuerIn zu benachrichtigen. Übernachtungen von BesucherInnen müssen vorher mit der / dem BetreuerIn abgesprochen und in der einmal wöchentlich stattfindenden Informationsgruppe angekündigt werden. Ehemalige Bewohner, die gegen die Hausordnung verstießen und deswegen die Einrichtung verließen, dürfen nur bei Anwesenheit einer/eines BetreuersIn im Hause sein. 14. Verstöße gegen die Hausordnung können zur fristlosen Entlassung aus der Einrichtung führen. Das Team der MitarbeiterInnen der Eltern-Kind-Nachsorge REGENBOGEN - 8 -

9 Hinweise zum Erreichen der Eltern-Kind-Nachsorge REGENBOGEN Anfahrt mit dem Zug Anfahrt mit dem Pkw über die Autobahn Ab Bhf. Kassel-Wilhelmshöhe mit der Straßenbahnlinie 1 in Richtung Holländische Str. bis zur Endstation. aus Richtung Frankfurt und Hamburg: ab BAB-Abfahrt Kassel-Ost auf der B7 in Richtung Paderborn, Warburg. Von der Holl. Straße (B7) fährt man hinter der SHELL-Tankstelle rechts und dann gleich wieder links in den Töniesweg. aus Richtung Köln/Dortmund: BAB-Abfahrt Zierenberg bis in die Stadtmitte von Kassel (Wolfhager Str.). Hinter der Feuerwache an der Kreuzung Holl.-Platz auf die B7 Richtung Paderborn, Warburg fahren. Dann weiter wie oben beschrieben

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