Bewährungshilfestatistik in Bayern 2015

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1 Statistische Berichte Bewährungshilfestatistik in Bayern 05 Unterstellungen am 3. Dezember und beendete Bewährungsaufsichten im Laufe des Jahres B VI 7 j 05 Hrsg. im August 06 Bestellnr. B6700C

2 Zeichenerklärung 0 nichts, aber weniger die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar... Angabe fällt später an X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt entspricht Auf- und Abrunden Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 00 % abweichen. Eine Abstimmung auf 00 % erfolgt im Allgemeinen nicht. Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeichnis ist im Internet Datei verfügbar, kann aber auch Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.b. von Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Kostenpflichtig sind alle Printversionen (auch von Statis ti schen Berich ten), Datenträger und ausgewählte Dateien (z.b. von Ver zeichnissen, von Beiträgen, vom Jahrbuch). Newsletter Veröffentlichungen Die Themen bereiche können individuell ausgewählt werden. Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Webshop Alle Veröffentlichungen sind im Internet verfügbar Impressum Statistische Berichte bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert. Herausgeber, Druck und Vertrieb St.-Martin-Str München Papier Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier, chlorfrei gebleicht. Vertrieb vertrieb@statistik.bayern.de Telefon Telefax Auskunftsdienst info@statistik.bayern.de Telefon Telefax , München 06 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 5 Abbildungen. Unterstellungen Bewährungsaufsicht am 3.. des Berichtsjahres ab Entwicklung der Anzahl der Bewährunghilfeprobanden seit Unterstellungen am nach schwersten Straftaten - Hauptdeliktsgruppen Unterstellungen am nach Art des Strafrechts und Hauptdeliktsgruppen Beendete Unterstellten im Jahr 05 nach Altersgruppen der Probanden (Alter zum Zeitpunkt der Unterstellung) Anteil erfolgreich beendeter Unterstellungen im Jahr 05 nach Altersgruppen und Geschlecht Durch Bewährung oder Widerruf wegen Nichtbewährung beendete Bewährungsaufsichten seit 996 a) allgemeines Strafrecht... b) Jugendstrafrecht Beendete Bewährungsaufsichten im Jahr 05 nach Beendigungsgründen a) allgemeines Strafrecht... b) Jugendstrafrecht Zeitreihenübersichten. Bewährungshelfer, Probanden und Unterstellungen Bewährungsaufsicht seit Unterstellungen am 3.. Bewährungsaufsicht seit 995 nach dem Grund der Unterstellung Beendete Bewährungsaufsichten seit 995 nach Art des Strafrechts und Beendigungsgründen Anteil erfolgreich beendeter Unterstellungen seit 005 nach Altersgruppen und Geschlecht (Alter der Probanden zum Zeitpunkt der Unterstellung)... 4 Tabellen Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am RB. nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken... 6 RB. nach allgemeinem Strafrecht nach OLG- und Landgerichtsbezirken und dem Grund der Unterstellung... 8 RB. 3 nach Jugendstrafrecht nach OLG- und Landgerichtsbezirken und dem Grund der Unterstellung... 0 RB. 4 nach schwersten Straftaten... Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 RB. 0 nach Art der Beendigung, Alter der Unterstellten und Staatsangehörigkeit RB. nach allgemeinen Strafrecht nach Unterstellungs- und Beendigungsgründen... 4 RB. nach Jugendstrafrecht nach Unterstellungs- und Beendigungsgründen... 4 RB. 0 nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten RB. Durch Bewährung beendete Bewährungsaufsichten nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten RB. Durch Widerruf beendete Bewährungsaufsichten nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten RB. 3 Durch Einbeziehung in ein neues Urteil beendete Bewährungsaufsichten nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten nach allgemeinem Strafrecht RB. 30 nach früheren Verurteilungen und Unterstellungen sowie schwersten Straftaten RB. 3 Ausgewählte beendete Bewährungsaufsichten nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 3 aufgrund Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen nach 56 StGB nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten... 5 RB. 33 aufgrund Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung von zwei Dritteln oder ( 57 Abs. StGB) nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 34 aufgrund Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung von weniger zwei Dritteln ( 57 Abs. StGB) nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 35 aufgrund Straf-(Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten

4 - nach Jugendstrafrecht RB. 40 nach früheren Verurteilungen und Unterstellungen sowie schwersten Straftaten RB. 4 Ausgewählte beendete Bewährungsaufsichten nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten... 6 RB. 4 aufgrund Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach 7 JGG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 43 aufgrund Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafe nach JGG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 44 aufgrund Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafe nach 30 JGG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 45 aufgrund Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe nach 88 JGG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 46 aufgrund erneuter Anordnung nach 4 Abs. JGG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten... 7 RB. 47 aufgrund Straf-(Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten RB. 48 aufgrund Vorbewährung nach 6, 6b Abs. S. JGG und schwersten Straftaten Anhang Veröffentlichungen zur Bewährungshilfestatistik... Zählkarten nach allgemeinem Strafrecht... Zählkarten nach Jugendstrafrecht... Qualitätsmerkmale der Abkürzungen BWA = Bewährungsaufsicht BtMG = Betäubungsmittelgesetz FA = Führungsaufsicht I = Insgesamt i.v.m. = in Verbindung mit JGG = Jugendgerichtsgesetz M = Männlich StGB = Strafgesetzbuch STV = Straftatenverzeichnis StVG = Straßenverkehrsgesetz W = Weiblich WStG = Wehrstrafgesetz 4

5 Vorbemerkung Die Ergebnisse der seit 963 bundeseinheitlich durchgeführten Bewährungshilfestatistik werden seit dem Berichtsjahr 007 in einem Statistischen Bericht veröffentlicht. Die Ergebnisse werden in zwei Teilen dargestellt. Der erste Teil enthält Schaubilder und tabellarische Zeitreihendarstellungen. Im zweiten Teil des Berichts folgt der umfangreiche Tabellenteil mit den Ergebnissen des Berichtsjahres. Dort finden sich zunächst Nachweisungen über die am Jahresende bestehenden Unterstellungen Bewährungsaufsicht nach dem Gerichtsbezirk, dem Grund der Unterstellung sowie nach ausgewählten Straftaten (RB. RB. 4). Es folgen Tabellen über die beendeten Bewährungsaufsichten im Laufe des Berichtsjahres (RB. 0 RB. 47) nach Beendigungsgründen sowie nach Art der Straftat und ausgewählten persönlichen Merkmalen der Unterstellten. Bei den Unterstellungen Bewährungsaufsicht handelt es sich um Fälle, bei denen den Straffälligen entweder im Urteil Strafaussetzung zur Bewährung oder nach Verbüßung eines Teils der erkannten Freiheits- bzw. Jugendstrafe vorzeitige Entlassung gewährt und gleichzeitig Unterstellung einen Bewährungshelfer bzw. eine Bewährungshelferin angeordnet worden ist. Erfasst werden außerdem die Unterstellungen, die aufgrund der Aussetzung der Jugendstrafe erfolgen. Dabei erstreckt sich die Bewährungshilfestatistik ausschließlich auf Unterstellungen der hauptamtlichen Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen. Die Zahl der Unterstellungen ist größer die der stellten Personen. Das ergibt sich daraus, dass eine Person, die wegen erer Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt worden ist, fach Bewährungshilfe gestellt werden kann (Mehrfachstellung, siehe hierzu die Tabellen RB., RB. 30 und RB. 40). Im Berichtjahr 00 wurden erstm Unterstellungen nach 35, 36 BtMG (Bewährungsstellungen für betäubungsmittelabhängige Straftäter, die sich einer Rehabilitationsmaßnahme ziehen oder zogen haben) getrennt erfasst. Die Zahl der gemäß dieser Bestimmung einem hauptamtlichen Bewährungshelfer stellten Personen findet sich in der Tabelle RB. bzw. RB. 3. In der werden die durch Bewährung beendeten Unterstellungen denjenigen gegenübergestellt, die durch Widerruf dieser Vergünstigung beendet worden sind. Seit dem Berichtsjahr 99 werden darüber hinaus die insbesondere bei Unterstellungen nach Jugendstrafrecht vert aufgetretenen Fälle erfasst, in denen die Unterstellung durch Einbeziehung in ein neues Urteil beendet wurde. Um eine Vergleichbarkeit der Bewährungs- bzw. Widerrufsquoten mit den Vorjahren zu gewährleisten, sind die durch Einbeziehung in ein neues Urteil beendeten Unterstellungen Bewährungsaufsicht in die Zeitreihendarstellung der Übersicht 3 nicht mit einbezogen. Die Ergebnisdarstellung zu den beendeten Unterstellungen nach Alter, Staatsangehörigkeit und Art der Straftat (Tabellen 0 40) beschränken sich auf die Fälle, die nicht im Wege der Gnade angeordnet wurden. Die Zahl der im Wege der Gnade angeordneten Unterstellungen Bewährungsaufsicht kann den Tabellen RB. und RB. 3 entnommen werden. Das Straftatenverzeichnis der Bewährungshilfestatistik stimmt mit dem der Strafverfolgungsstatistik sowie der Strafvollzugsstatistik überein. Die Vergleichbarkeit dieser en ist somit gewährleistet. Die Bewährungshilfestatistik ist eine Personenstatistik mit Zu- und Abgangszählkarten. D.h. zum Zeitpunkt der Unterstellung wird der Proband mit einer Zugangszählkarte, bei Beendigung mit einer Abgangszählkarte erfasst. Zu- und zugehörige Abgangszählkarten werden sodann zusammengeführt. Die Anzahl der bestehenden Unterstellungen wird errechnet aus der Anzahl der Zugangszählkarten ohne zugehörige Abgangszählkarte. Systembedingt kann es durch fehlende Abgangszählkarten zu überhöhten Beständen kommen. Fehlende Abgangszählkarten können beispielsweise auf technische Probleme oder auch einen Systemwechsel (Geschäftsautomation bei den Berichtsstellen) zurückzuführen sein. Aufgrund dessen wird bei langandauernden Unterstellungen eine manuelle Plausibilisierung durch Rückfragen bei den Berichtsstellen durchgeführt. Sollte auf diese Weise bei einer beendeten Unterstellung die Aufklärung des Abgangsgrundes nicht möglich sein, wird die Zugangszählkarte ergebnisneutral ausgepflegt. Im Jahr 05 wurde daneben gemeinsam mit den Berichtsstellen ein PC-gestützter Abgleich von Altfällen durchgeführt und der Bestand der Bewährungshilfeprobanden um tatsächlich nicht bestehende Unterstellungen bereinigt. Daher ergibt sich für das Berichtsjahr 05 ein auffällig starker Rückgang bei der Anzahl der Bewährungshilfeprobanden. 5

6 Abb. Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern von am 3.. des Berichtsjahres nach allgemeinem Strafrecht nach Jugendstrafrecht Abb. Entwicklung der Bewährungshilfeprobanden* in Bayern seit * Abzüglich Mehrfachstellungen. 6 6

7 Abb. 3 Unterstellungen am in Bayern nach schwersten Straftaten - Hauptdeliktsgruppen in Prozent Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amte,5 gemeingefährliche einschl. Umweltstraftaten (außer im Straßenverkehr) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 3,5 3,3 andere Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr) 5,0 4,8 Straftaten im Straßenverkehr 5,9 Diebstahl und Unterschlagung 734 6, 3,5 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 6,4 andere Vermögensdelikte Abb. 4 Unterstellungen am in Bayern nach Art des Strafrechts und Hauptdeliktsgruppen Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen andere Straftaten gegen die Person (außer im Straßenverkehr) andere Vermögensdelikte Diebstahl und Unterschlagung Straftaten im Straßenverkehr allgemeines Strafrecht Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Jugendstrafrecht Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeingefährliche einschl. Umweltstraftaten (außer im Straßenverkehr)

8 Abb. 5 Beendete Unterstellungen in Bayern im Jahr 05 nach Altersgruppen der Probanden Alter zum Zeitpunkt der Unterstellung in Prozent 60 Jahre oder älter,8 0,6 4-6 Jahre 6-8 Jahre Jahre 5,7 3,9 8- Jahre Jahre 3,9 3, ,7-5 Jahre 3, Jahre 8, Jahre Abb. 6 Anteil erfolgreich beendeter Unterstellungen* in Bayern im Jahr 05 nach Altersgruppen und Geschlecht in Prozent Männer 80 Frauen Durchschnitt 4-6 Jahre 6-8 Jahre 8- Jahre -5 Jahre 5-30 Jahre Jahre Jahre Jahre 60 Jahre oder älter * D.h. durch Bewährung ( Aufhebung der Unterstellung) beendete Bewährungsaufsichten. 8 8

9 Abb. 7 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern seit 996 durch Bewährung oder Widerruf wegen Nichtbewährung allgemeines Strafrecht durch Bewährung durch Widerruf Jugendstrafrecht 000 durch Bewährung durch Widerruf

10 Abb. 8 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Beendigungsgründen in Prozent allgemeines Strafrecht Widerruf aus sonstigen Gründen,7 Widerruf nur oder auch wegen neuer Straftat 8,6 44,4 Bewährung mit Straferlass 6 9,4 Aufhebung der Unterstellung 6,0 Widerruf nur oder auch wegen neuer Straftat Jugendstrafrecht Verhängung der Jugendstrafe,0 ( 6b JGG) Aufhebung der Unterstellung, ( 4 Abs. JGG) Tilgung des Schuldspruchs 0,4 Verhängung der Jugendstrafe ( 30 Abs. JGG) Widerruf nur oder auch wegen neuer Straftat ( 30 Abs. JGG),7 Ablauf der Unterstellungszeit 8,8 ( 4 Abs. JGG) 30, Widerruf aus sonstigen Gründen,7 34 0,5,5 Einbeziehung in ein neues Urteil Erlass der Jugendstrafe 0 0

11 Übersicht Probanden und Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern seit 995 Unterstellungen am 3.. Jahr Probanden ) allgemeinem Strafrecht davon nach Jugendstrafrecht ) Abzüglich der Mehrfachstellungen.

12 Übersicht Unterstellungen am 3.. Bewährungsaufsicht in Bayern seit 995 nach dem Grund der Unterstellung *) allgemeines Strafrecht Jugendstrafrecht Jahr Unterstellungen zusammen Strafaussetzung 56 StGB ) dar: aufgrund ) Aussetzung des Strafrestes nach 57 Abs., StGB ) Straf- (Rest) aussetzung nach dar: aufgrund ) Aussetzung des Strafrestes nach 88 JGG 4) zusammen Strafaussetzung 3) 35, 36 Anzahl % BtMG Anzahl % Straf- (Rest) aussetzung nach 35, 36 BtMG , x ,5 x ,3 x ,9 x ,4 x ,3 x ,6 x ,9 x ,0 x ,9 x ,7 x ,0 x , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 0 *) Nur Unterstellungen bei hauptamtlichen Bewährungshelfern; auch fache Unterstellungen eines Probanden. ) Ausgliederung ohne "aus sonstigen Gründen", wie sie seit dem Berichtsjahr 00 erfasst werden, und ohne "Lebenslang". - ) Einschl. im Wege der Gnade. - 3) Einschl. Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach 7 JGG und im Wege der Gnade. - 4) Seit 99 einschl. erneuter Anordnung nach 4 Abs. JGG.

13 Übersicht 3 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern seit 995 nach Art des Strafrechts und Beendigungsgründen nach allgemeinem Strafrecht abgeschlossen durch nach Jugendstrafrecht abgeschlossen durch Jahr zusammen ) Widerruf zusammen Bewährung ) zusammen dar. nur Bewährung 3) oder zusammen auch wegen neuer Anzahl % Straftat Anzahl % Widerruf, Verhängung der Jugendstrafe, Einbeziehung in ein neues Urteil dar. nur oder auch wegen neuer Straftat , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ) der nach Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe Unterstellten. - ) Straferlass, Ablauf bzw. Aufhebung der Unterstellung. - 3) Erlass der Jugendstrafe, Ablauf bzw. Aufhebung der Unterstellung, Tilgung des Schuldspruchs. 3

14 Übersicht 4 Anteil erfolgreich beendeter Unterstellungen in Bayern seit 005 nach Altersgruppen und Geschlecht (Alter der Probanden zum Zeitpunkt der Unterstellung) Jahr 4-6 Jahre 6-8 Jahre Männliche Probanden 8- Jahre -5 Jahre 5-30 Jahre Jahre Jahre Jahre 60 und , 34,5 40,3 54,5 67,3 6,6 69, 76,9 73,9 85, ,0 30,4 38,0 53,5 63,8 59, 67,5 7,4 8,4 8, , 39,4 33,0 47,7 66,0 6,0 64,0 73,0 8,6 8, ,0 5,4 3,5 44,9 65,0 63, 63,6 74,6 8,3 83, ,7 48,5 38,7 5,9 64,9 65, 64, 75,9 75,3 88, ,0 38,7 43,9 5, 65,8 6,9 64,5 76,6 77,6 87,8 0 6,8 37,5 40,4 5,4 64,0 63,0 66,9 73,6 8,8 87,6 0 64,0 9,5 40,4 53,3 65,3 65,6 64,4 76,5 80,3 89, ,3 7,9 36,4 54,3 66,6 65, 66,3 7,6 78,4 9, ,7 9, 38,4 5,9 65,8 63,5 65, 74, 8,5 86, ,3 43, 36,6 54,9 68,3 65,8 64,8 7,5 8,4 87,6 Jahr Jahre ) Jahre Weibliche Probanden 8- Jahre -5 Jahre 5-30 Jahre Jahre Jahre Jahre 60 und ,5 55,6 53,3 65,0 78,0 69, 75,9 78, 86, 00, ,8 4,9 59,6 6,9 7,0 68,8 69,6 7, 70, 84, ,7 50,0 46,9 64,4 7,4 7,9 68,6 77,5 8,0 85, ,5 66,7 60,0 58, 66,0 7,9 74,0 73,3 83,0 87, ,6 00,0 53,6 68,0 73, 66, 74, 75,9 85,7 87,5 00 7,6 57, 5,6 58,8 69,6 69,6 7,6 8,0 8,7 85,7 0 73,5 33,3 5,9 63, 74,9 69,8 76, 77,6 80,5 87,5 0 70,0 5,0 4,9 50,0 74, 65,5 70,6 77,3 84,9 9, ,6-5,9 60,7 67, 69, 7,8 77,7 8,0 84, ,6 50,0 54,8 57,9 67,5 65, 74,5 79, 75,6 83, , 50,0 48,4 6, 78,4 74, 7,3 78,5 85,9 90,5 Jahr Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt 4-6 Jahre 6-8 Jahre Probanden 8- Jahre -5 Jahre 5-30 Jahre Jahre Jahre Jahre 60 und ,3 36,5 4,4 55,3 68,4 6,5 70,0 77, 75,6 88, ,9 3,3 40,0 54,3 64,7 60,5 67,7 7,3 79,6 8, , 4,0 34, 49, 66,6 63,3 64,6 73,6 8,4 83, , 5,6 35,3 45,8 65, 64,4 65, 74,4 8,6 84, ,8 5,7 39,4 54, 65,8 65, 65,4 75,9 76,9 88, ,0 40, 44,4 5,6 66, 63,7 65,6 77,5 78,3 87,5 0 64, 37,0 4, 5,3 65,0 63,8 68,4 74,3 8,5 87,6 0 64,7 0,0 40,6 53, 66, 65,6 65, 76,6 8, 90, ,0 7,3 37,5 54,9 66,7 65,6 67,0 7,5 78,8 9, ,6 30,5 39,8 53,3 66,0 63,7 66,5 75, 80,5 86, ,4 43,8 37,7 55,4 69,4 66,8 65,7 73,6 83, 88,0 ) Die Schwankungen resultieren aus sehr geringen Fallzahlen. 4

15 Tabellenteil 5

16 RB. Unterstellungen Bewährungsaufsicht am nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken Oberlandesgerichtsbezirk Landgericht Bei demselben Unterstellungen ohne Zweite und weitere bestehende Bewährungshelfer davon nach Unterstellungen derselben Person bei Unter- fach demselben Bewährungshelfer Mehrfachstellungen Bewährungsaufsicht Unterstel Bewährungs- Unterstellte lungen allgemeineaufsichaufsicht Unter- Bewährungs- Führungs- ) Jugendstrafrecht Führungs- Personen und sind Sp. Strafrecht allein allein + Sp. 7 stellungen aufsicht - Sp Land Bayern M W I Oberlandesgerichtsbezirke OLG-Bezirk München M W I OLG-Bezirk Nürnberg M W I OLG-Bezirk Bamberg M W I OLG-Bezirk München Landgerichtsbezirke LG Ingolstadt M W I LG Augsburg M W I LG Deggendorf M W I LG Kempten (Allgäu) M W I LG Landshut M W I LG Memmingen M W I LG München I M W I LG München II M W I LG Passau M W I LG Traunstein M W I

17 RB. Unterstellungen Bewährungsaufsicht am nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken Oberlandesgerichtsbezirk Landgericht Bei demselben Unterstellungen ohne Zweite und weitere bestehende Bewährungshelfer davon nach Unterstellungen derselben Person bei Unter- fach demselben Bewährungshelfer Mehrfachstellungen Bewährungsaufsicht Unterstel Bewährungs- Unterstellte lungen allgemeineaufsichaufsicht Unter- Bewährungs- Führungs- ) Jugendstrafrecht Führungs- Personen und sind Sp. Strafrecht allein allein + Sp. 7 stellungen aufsicht - Sp OLG-Bezirk Nürnberg LG Amberg M W I LG Ansbach M W I LG Nürnberg M W I LG Regensburg M W I LG Weiden i.d. Opf. M W I OLG-Bezirk Bamberg LG Aschaffenburg M W I LG Bamberg M W I LG Bayreuth M W I LG Coburg M W I LG Hof M W I LG Schweinfurt M W I LG Würzburg M W I ) Ohne Unterstellungen nach 0 JGG und ohne Unterstellungen bei ehrenamtlichen Bewährungshelfern; einschl. erer Bewährungs-/ Führungsaufsichten nebeneinander. 7

18 RB. Unterstellungen Bewährungsaufsicht am nach allgemeinem Strafrecht nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken und dem Grund der Unterstellung davon aufgrund Oberlandesgerichtsbezirk Landgericht Strafaussetzung Aussetzung des Strafrestes bei Unter- Strafstel- (Rest-) zeitiger Freiheitsstrafe lebenslanger lungen Aus- soninsge- set- stiger Freiheitsstrafe im nach davon Strafrest samt nach im zung Gründe Wege zu- bei Entlassung im ) 56 der Wege sam- men Jahr 57a der 35,36 nach Wege nach StGB Gnade der Abs. Abs. StGB StGB Gnade oder StGB Gnade BtMG Jahr Land Bayern M W I Oberlandesgerichtsbezirke OLG-Bezirk München M W I OLG-Bezirk Nürnberg M W I OLG-Bezirk Bamberg M W I OLG-Bezirk München Landgerichtsbezirke LG Ingolstadt M W I LG Augsburg M W I LG Deggendorf M W I LG Kempten (Allgäu) M W I LG Landshut M W I LG Memmingen M W I LG München I M W I LG München II M W I LG Passau M W I

19 RB. Unterstellungen Bewährungsaufsicht am nach allgemeinem Strafrecht nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken und dem Grund der Unterstellung davon aufgrund Oberlandesgerichtsbezirk Landgericht Strafaussetzung Aussetzung des Strafrestes bei Unter- Strafstel- (Rest-) zeitiger Freiheitsstrafe lebenslanger lungen Aus- soninsge- set- stiger Freiheitsstrafe im nach davon Strafrest samt nach im zung Gründe Wege zu- bei Entlassung im ) 56 der Wege sam- men Jahr 57a der 35,36 nach Wege nach StGB Gnade der Abs. Abs. StGB StGB Gnade oder StGB Gnade BtMG Jahr LG Traunstein M W I OLG-Bezirk Nürnberg LG Amberg M W I LG Ansbach M W I LG Nürnberg M W I LG Regensburg M W I LG Weiden i.d. Opf. M W I OLG-Bezirk Bamberg LG Aschaffenburg M W I LG Bamberg M W I LG Bayreuth M W I LG Coburg M W I LG Hof M W I LG Schweinfurt M W I LG Würzburg M W I ) Ohne Unterstellungen bei ehrenamtlichen Bewährungshelfern; einschl. erer Bewährungsaufsichten nebeneinander. 9

20 RB. 3 Unterstellungen Bewährungsaufsicht am nach Jugendstrafrecht nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken und dem Grund der Unterstellung Oberlandesgerichtsbezirk Landgericht davon aufgrund Aussetzung der Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe außer- Unter- Verhän- Vorbe- erneuter Straf- dem: Jugendstrafe zur stel- gung davon Strafrest währung Anord- (Rest-) gleichlungen der Ju- im bei Entlassung 6,6b nung Ausset- son- zeitiger Bewährung nach insge- gend- Wege zusammen S. 4 nach Gründe arrest Abs., nach zung stiger Jugendsamt strafe nach nach der im 88 Wege JGG Jahr ) nach 30 Gnade JGG Abs.3 35,36 gem. der oder 7 JGG JGG Gnade Jahr JGG BtMG 6 JGG JGG Land Bayern M W I Oberlandesgerichtsbezirke OLG-Bezirk München M W I OLG-Bezirk Nürnberg M W I OLG-Bezirk Bamberg M W I OLG-Bezirk München Landgerichtsbezirke LG Ingolstadt M W I LG Augsburg M W I LG Deggendorf M W I LG Kempten (Allgäu) M W I LG Landshut M W I LG Memmingen M W I LG München I M W I LG München II M W I LG Passau M W I LG Traunstein M W I

21 RB. 3 Unterstellungen Bewährungsaufsicht am nach Jugendstrafrecht nach OLG-Bezirken und Landgerichtsbezirken und dem Grund der Unterstellung Oberlandesgerichtsbezirk Landgericht davon aufgrund Aussetzung der Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe außer- Unter- Verhän- Vorbe- erneuter Straf- dem: Jugendstrafe zur stel- gung davon Strafrest währung Anord- (Rest-) gleichlungen der Ju- im bei Entlassung 6,6b nung Ausset- son- zeitiger Bewährung nach insge- gend- Wege zusammen S. 4 nach Gründe arrest Abs., nach zung stiger Jugendsamt strafe nach nach der im 88 Wege JGG Jahr ) nach 30 Gnade JGG Abs.3 35,36 gem. der oder 7 JGG JGG Gnade Jahr JGG BtMG 6 JGG JGG OLG-Bezirk Nürnberg LG Amberg M W I LG Ansbach M W I LG Nürnberg M W I LG Regensburg M W I LG Weiden i.d. Opf. M W I OLG-Bezirk Bamberg LG Aschaffenburg M W I LG Bamberg M W I LG Bayreuth M W I LG Coburg M W I LG Hof M W I LG Schweinfurt M W I LG Würzburg M W I ) Ohne Unterstellungen nach 0 JGG und ohne Unterstellung bei ehrenamtlichen Bewährungshelfern; einschl. erer Bewährungsaufsichten nebeneinander.

22 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 Teil Hauptdeliktsgruppen 0 Straftaten M W I StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB e M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, 33 a M Verkehrsunfall, StVG,, a, b W Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Teil Abschnitte des StGB und augewählte Summen 0 StGB. Abschnitt, 80 9 b M Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung W - des demokratischen Rechtsstaates I StGB 4. Abschnitt, e M 4 3 Straftaten gegen Verfassungsorgane W - sowie bei Wahlen und Abstimmungen I StGB 6. Abschnitt, M 35 4 Widerstand gegen die Staatsgewalt W 3 I StGB 7. Abschnitt, 3 45 d M Straftaten gegen die öffentliche Ordnung W I

23 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 08 StGB 8. Abschnitt, 46 5 b M Geld- und Wertzeichenfälschung W I StGB 9. Abschnitt, 53 6 M 50 8 Fche uneidliche Aussage und Meineid W I StGB 0. Abschnitt, 64 und 65 M Fche Verdächtigung W I 04 8 StGB. Abschnitt, M - Straftaten, welche sich auf Religion und W Weltanschauung beziehen I - StGB. Abschnitt, M Straftaten gegen den Personenstand, W die Ehe und die Familie I StGB 3. Abschnitt, g M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 4. Abschnitt, M Beleidigung W I StGB 5. Abschnitt, 0 06 M 8 3 Verletzung des persönlichen W - Lebens- und Geheimbereichs I StGB 6. Abschnitt, M Straftaten gegen das Leben W I StGB 7. Abschnitt, 3 3 M Straftaten gegen die W körperliche Unversehrtheit I StGB 8. Abschnitt, 3 4 a M Straftaten gegen die W persönliche Freiheit I StGB 9. Abschnitt, 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 0. Abschnitt, M Raub und Erpressung W I StGB. Abschnitt, 57 6 M Begünstigung und Hehlerei W 5 3 I StGB. Abschnitt, b M Betrug und Untreue W I StGB 3. Abschnitt, 67 8 M Urkundenfälschung W I

24 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 4 StGB 4. Abschnitt, d M Insolvenzstraftaten W I StGB 5. Abschnitt, M Strafbarer Eigennutz W I StGB 6. Abschnitt, M - Straftaten gegen den Wettbewerb W I - 7 StGB 7. Abschnitt, a M Sachbeschädigung W 0 8 I StGB 8. Abschnitt, c M Gemeingefährliche Straftaten W I StGB 9. Abschnitt, d M Straftaten gegen die Umwelt W I StGB 30. Abschnitt, M Straftaten im Amt W - I 3 45 Wehrstrafgesetz M 9 WStG W - I 3 50 Betäubungsmittelgesetz M BtMG W I Aufenthaltsgesetz M 4 3 AufenthG W - I Handelsgesetzbuch M - HGB W I - 68 Lebensmittel- und Futtermittel- M - gesetzbuch W - LFGB I - 80 Straßenverkehrsgesetz M StVG W I Straftaten nach anderen Bundesgesetzen, M die hier nicht genannt sind. W - I Straftaten nach ausländischem Recht M - (nur möglich in Strafvollzugs- und W Bewährungshilfestatistik) I - 4

25 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 95 Landesgesetze M - W - I - Teil 3 Einzelstraftaten nach dem Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) 03 StGB 86 M Verbreiten von Propagandamitteln W verfassungswidriger Organisationen I StGB 86 a M Verwenden von Kennzeichen W - verfassungswidriger Organisationen I StGB 05, 06 M 4 3 Nötigung von Verfassungsorganen W - I StGB 3 M Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte W I StGB 0 M - Gefangenenbefreiung W - I StGB M - Gefangenenmeuterei W I - StGB 3, 4 M 9 7 Hausfriedensbruch W I 3 StGB 5 M - Landfriedensbruch W I - 3 StGB 5 a M - Besonders schwerer Fall des W Landfriedensbruchs I - 4 StGB 6 M 9 7 Störung des öffentlichen Friedens durch W Androhung von Straftaten I StGB 9 a M - Bildung terroristischer Vereinigungen W - I - 8 StGB 9 b i.v.m. 9 M - Kriminelle Vereinigungen W im Ausland I - 0 StGB 30 Abs. M Volksverhetzung durch Aufstachelung zum Hass W oder vergleichbare Äußerungen I StGB 30 Abs. 4 Volksverhetzung durch M - Billigung, Verherrlichung o. Rechtfertigung W der nat.soz. Gewalt- und Willkürherrschaft I - 5

26 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 5 StGB 3 M - Gewaltdarstellung W I - 6 StGB 3 M - Amtsanmaßung W I - 7 StGB 3 a M - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeich- W nungen und Abzeichen I - 8 StGB 33 M Verwahrungsbruch W I StGB 38 M - Nichtanzeige geplanter Straftaten W - I - 34 StGB 45 Missbrauch von Notrufen und M Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und W Nothilfemitteln I StGB 45 a M Verstoß gegen Weisungen während der W Führungsaufsicht I - 37 StGB 45 d M 0 8 Vortäuschen einer Straftat W I StGB M 6 4 Geld- und Wertzeichenfälschung W I StGB 5 b M - Fälschung von Zahlungskarten mit Garantie- W funktion und Vordrucken für Euroschecks I - 4 StGB 53 M 3 0 Fche uneidliche Aussage W I StGB 54 M Meineid W I - 43 StGB 56 M Fche Versicherung an Eides Statt W I StGB 64 M Fche Verdächtigung W I StGB 66, 67 M - Religions- und Weltanschauungs- W delikte I - 7 StGB 70 Abs. M Verletzung der Unterhaltspflicht W - I

27 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 7 StGB 70 Abs. M - Verletzung der Unterhaltspflicht W gegenüber einer Schwangeren I - 73 StGB 7 M - Verletzung der Fürsorge- oder W - Erziehungspflicht I StGB 73 M - Beischlaf zwischen Verwandten W I - 76 StGB 74 M Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen W I StGB 74 a Sexueller Missbrauch von M - Gefangenen, behördlich Verwahrten oder W Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen I - 8 StGB 76 Abs., und 3 M Sexueller Missbrauch von Kindern, W - Handlungen mit unmittelbarem Körperkontakt I StGB 76 Abs. 4 M Sexueller Missbrauch von Kindern, W - Handlungen ohne unmittelbaren Körperkontakt I StGB 76 Abs. 5 M - Sexueller Missbrauch von Kindern, W Anbieten eines Kindes I - 84 StGB 76 a M Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern W I StGB 77 Abs. M Sexuelle Nötigung W I StGB 77 Abs. Nr. M Vergewaltigung W - I StGB 77 Abs. Nr., Abs. 3 und 4 M Schwerwiegende Fälle der sexuellen W Nötigung / Vergewaltigung I StGB 78 M - Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung W mit Todesfolge I - 90 StGB 79 M 40 9 Sexueller Missbrauch widerstands- W unfähiger Personen I StGB 80 M - Förderung sexueller Handlungen W Minderjähriger I - 7

28 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 9 StGB 80 a M - Ausbeutung von Prostituierten W I - 96 StGB 8 a M - Zuhälterei W I - 97 StGB 8 Abs., Sexueller Missbrauch M - von Jugendlichen Ausnutzung W einer Zwangslage oder gegen Entgelt I - 98 StGB 8 Abs. 3 Sexueller Missbrauch M - von Jugendlichen Ausnutzung fehlender W Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung I - 99 StGB 83 M Exhibitionistische Handlungen W I StGB 83 a M Erregung öffentlichen Ärgernisses W I StGB 84 M Verbreitung "einfacher" W pornographischer Schriften I StGB 84 b M Verbreitung, Erwerb und Besitz W kinderpornographischer Schriften I StGB 84 c M 6 4 Verbreitung, Erwerb und Besitz W jugendpornographischer Schriften I 6 4 StGB 85 M Beleidigung W I StGB 87 M - Verleumdung W - I - StGB 0 M Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes W I StGB 0 a M - Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- W bereichs durch Bildaufnahmen I - StGB 06 M 8 6 Verletzung des Post- oder W - Fernmeldegeheimnisses I StGB M Mord W I StGB i.v.m. 3 M Versuchter Mord W I

29 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 3 StGB, 3 M Totschlag W I StGB 6 M - Tötung auf Verlangen W I - 39 StGB M Aussetzung W - I StGB M 9 7 Fahrlässige Tötung, außer im Straßenverkehr W - I 9 5 StGB 3 M Körperverletzung W I StGB 4 Abs. Nr. M Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung W 9 8 I StGB 4 Abs. Nrn. 5 M Gefährliche Körperverletzung W I StGB 5 M Misshandlung von Schutzbefohlenen W 6 5 I StGB 6 Abs. M Schwere Körperverletzung W I StGB 6 Abs. M - Absichtliche oder wissentliche W schwere Körperverletzung I - 57 StGB 7 M 6 4 Körperverletzung mit Todesfolge W - I StGB 9 M Fahrlässige Körperverletzung, außer im W Straßenverkehr I StGB 3 M 0 9 Menschenhandel zum Zweck W der sexuellen Ausbeutung I 0 6 StGB 33 M Menschenhandel zum Zweck W der Ausbeutung der Arbeitskraft I StGB 34 M - Menschenraub W I - 9

30 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 7 StGB 34 a M - Verschleppung W I - 75 StGB 38 M Nachstellung W - I StGB 39 M 4 3 Freiheitsberaubung W I StGB 39 a M 7 5 Erpresserischer Menschenraub W 3 I StGB 39 b M 7 6 Geiselnahme W - I StGB 40 Abs. M Nötigung W 7 5 I StGB 40 Abs. 4 Nr. M Nötigung zu einer sexuellen Handlung W - I StGB 40 Abs. 4 Nr. M Nötigung einer Schwangeren zum W Schwangerschaftsabbruch I StGB 4 M Bedrohung W - I StGB 4 a M - Politische Verdächtigung W I - 9 StGB 4 M Diebstahl W I StGB 43 Abs. Satz Nr. M Einbruchdiebstahl W I StGB 43 Abs. Satz Nrn. 7 M Diebstahl in anderen besonders W schweren Fällen I StGB 44 Abs. Nr. M Diebstahl mit Waffen W 9 7 I StGB 44 Abs. Nr. M Bandendiebstahl W I 9 96 StGB 44 Abs. Nr. 3 M Wohnungseinbruchdiebstahl W 0 8 I

31 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 97 StGB 44 a M Schwerer Bandendiebstahl W I StGB 46 M Unterschlagung W I StGB 48 b M 6 5 Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs W I StGB 48 c M Entziehung elektrischer Energie W - I StGB 49 M Raub W 9 I StGB 50 M Schwerer Raub W I StGB 5 M - Raub mit Todesfolge W I - 34 StGB 5 M Räuberischer Diebstahl W I StGB 53 Abs. M Erpressung W 7 6 I StGB 53 Abs. 4 M Besonders schwerer Fall der Erpressung W - I - 37 StGB 55 M Räuberische Erpressung W I StGB 57, 58 und 58 a M 5 3 Begünstigung und Strafvereitelung W Strafvereitelung im Amt I StGB 59 M Hehlerei W I StGB 60 Abs. Nr. M Gewerbsmäßige Hehlerei W I StGB 60 a M 8 7 Gewerbsmäßige Bandenhehlerei W I StGB 6 Abs. Geldwäsche - M 9 8 Verschleierung unrechtmäßig W - erlangter Vermögenswerte I 0 3

32 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 35 StGB 6 Abs. Geldwäsche - M 3 Verschaffen, Verwahren und Verwenden W - unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte I StGB 6 Abs. 5 M - Leichtfertige Geldwäsche W - I StGB 63 Abs. M Betrug W I StGB 63 Abs. 3 und 5 M Schwerwiegende Fälle des Betruges W I StGB 63 a M 37 6 Computerbetrug W I StGB 64 M - Subventionsbetrug W I StGB 65 M - Versicherungsmissbrauch W - I StGB 65 a M Erschleichen von Leistungen W I StGB 65 b M - Kreditbetrug W I StGB 66 M 9 7 Untreue W I StGB 66 a Abs. M Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen W durch den Arbeitgeber I StGB 66 a Abs. M - Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen W durch den Arbeitgeber I StGB 66 a Abs. 4 M Vorenthalten von Beiträgen durch den W Arbeitgeber in besonders schweren Fällen I StGB 67 Abs. M Urkundenfälschung W I StGB 67 Abs. 3 und 4 M Schwerwiegende Fälle der Urkundenfälschung W 8 6 I StGB 68 M - Fälschung technischer Aufzeichnungen W I - 3

33 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach StGB 69 M Fälschung beweiserheblicher Daten W 9 8 I StGB 73 M - Verändern von amtlichen Ausweisen W I - 35 StGB 8 M Missbrauch von Ausweispapieren W I StGB 77, 78 und 79 M Andere Straftaten der Urkundenfälschung W - I StGB 83 M Bankrott W I StGB 83 b M - Verletzung der Buchführungspflicht W I StGB 83 d M - Schuldnerbegünstigung W I StGB 84 Abs. 3 M - Unerlaubte Veranstaltung eines gewerbsmäßigen W oder bandenmäßigen Glücksspiels I - 36 StGB 88, 89 M - Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Pfandkehr W I StGB 9 Abs. Satz Nrn. 3 und 4 M - Sonstiger Wucher W I - 37 StGB 300 M - Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit W und Bestechung im geschäftlichen Verkehr I - 37 StGB 303 Abs. M Sachbeschädigung W 0 8 I StGB 303 Abs. M 7 5 Sachbeschädigung W I StGB 303 a M Datenveränderung W I 376 StGB 304 Abs. M Gemeinschädliche Sachbeschädigung W I StGB 304 Abs. M - Gemeinschädliche Sachbeschädigung W I - 33

34 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach StGB 305 a M - Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel W I StGB 306 M 8 60 Brandstiftung W 5 3 I StGB 306 a M 36 4 Schwere Brandstiftung W I StGB 306 b M Besonders schwere Brandstiftung W - I StGB 306 c M - Brandstiftung mit Todesfolge W I StGB 306 d M Fahrlässige Brandstiftung W - I StGB 307, 308 M 7 5 Herbeiführen einer Explosion W I StGB 35 M Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, W Schiffs- und Luftverkehr I StGB 36 a M Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer W - I StGB 36 b, 37 M - Störung öffentlicher Betriebe und von W Telekommunikationsanlagen I StGB 33 a M 3 9 Vollrausch, ohne Verkehrsunfall W 3 I StGB 33 c M 3 Unterlassene Hilfeleistung W I 3 40 StGB 34 a, ohne Abs. 3 M - Bodenverunreinigung - vorsätzlich W I - 4 StGB 36 Abs. M - Unerlaubter Umgang mit W Abfällen - vorsätzlich I StGB 33 M - Bestechlichkeit W I - 43 StGB 334 M 5 4 Bestechung W - I

35 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach StGB 335 M Besonders schwere Fälle der W Bestechlichkeit und Bestechung I StGB 353 b M - Verletzung des Dienstgeheimnisses und W einer besonderen Geheimhaltungspflicht I - 45 StGB 76 M - Verschaffen von fchen W amtlichen Ausweisen I - 45 StGB 76 a i.v.m. 75 M - Vorbereitung der Fälschung von W aufenthaltsrechtlichen oder Fahrzeugpapieren I - 50 StGB 84 M - Fortführung einer für verfassungswidrig W erklärten Partei I - 60 StGB 84 d Zugänglichmachen pornogr. M - Inh. m. Rundfunk o. Telemedien, Abruf W kinder- u.jugendpornogr. Inh. m. Telem. I - 00 WStG 5 M 3 Eigenmächtige Abwesenheit W I 3 00 WStG 5 M - Tätlicher Angriff gegen W - einen Vorgesetzten I WStG 30 M Misshandlung W I WStG 3 M 4 3 Entwürdigende Behandlung W I BtMG 9 Abs. Satz Nr. M Unerl. Anbauen, Herst., Handeltr. mit, Ein- W oder Ausführen etc. von Betäubungsmitteln I BtMG 9 Abs. Satz Nrn., 5 ff. M Andere vorsätzliche Straftaten W - nach dem Betäubungsmittelgesetz I BtMG 9 Abs. Satz Nr. 3 M Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln W I BtMG 9 Abs. 3 Nr. M Andere gewerbsmäßig begangene Straftaten W nach dem Betäubungsmittelgesetz I BtMG 9 Abs. 3 Nr. M Gefährdung der Gesundheit erer W - Menschen durch Betäubungsmittel I BtMG 9 a Abs. Nr. Unerlaubtes Abgeben, M etc. von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren W Verbrauch d. Erw. an Kinder o. Jugendliche I

36 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach BtMG 9 a Abs. Nr. Unerlaubtes M Handeltreiben mit,herstellen, etc. von W Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge I BtMG 30 Abs. Nr. Unerlaubtes Anbauen, M 7 5 Herstellen von, Handeltreiben mit Betäubungs- W 6 5 mitteln Mitglied einer Bande I BtMG 30 Abs. Nr. Gewerbsmäßige Abgabe, M etc. zum unmittelbaren Verbrauch von W - Betäubungsm.d. Erw. an Kinder o. Jugendliche I BtMG 30 Abs. Nr. 3 Unerlaubtes Abgeben, M 6 5 Verabreichen, Überlassen zum unmittelbaren W Verbrauch von Betäubungsm. mit Todesfolge I BtMG 30 Abs. Nr. 4 M Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln W in nicht geringer Menge I BtMG 30 a Abs. Unerl. Handeltreiben mit., M Anbauen, etc. von Betäubungsmitteln in nicht W geringer Menge Mitglied einer Bande I BtMG 30 a Abs. Nr. Bestimmung von Kin- M dern oder Jugendlichen d. Erwachsene mit W - Betäubungsm. unerl. Handel zu treiben, etc. I BtMG 30 a Abs. Nr. Unerl. Handeltr., M von Betäubungsm. in nicht ger. Menge W u. Mitf.e.Schusswaffe o.sonst.gegst., die... I Abgabenordnung M AO W I Arzneimittelgesetz M 9 AMG W I Aufenthaltsgesetz 95 M AufenthG W - I Aufenthaltsgesetz 96 M 5 3 Einschleusen von Ausländern W I Aufenthaltsgesetz 97 M Einschleusen mit Todesfolge, W gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen I 470 Bauforderungssicherungsgesetz M - BauFordSiG W I Gewaltschutzgesetz M GewSchG W - I Gewerbeordnung M - GewO W I - 36

37 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach GmbH-Gesetz, Sonstige Strafvorschriften M - GmbHG W I Grundstoffüberwachungsgesetz M GÜG W - I Handelsgesetzbuch, M - sonstige Strafvorschriften W HGB I Insolvenzordnung M InsO W I Kriegswaffenkontrollgesetz M - KrWaffKontrG W I Lebensmittel- und M Futtermittelgesetzbuch 58 W - LFGB I Lebensmittel- und M - Futtermittelgesetzbuch 59 W LFGB I Pflichtversicherungsgesetz M 9 8 PflVG W I 4494 SCE-Beteiligungsgesetz ( 47), Ges. über die M - Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeit- W nehmerinnen in einer Europ. Genossenschaft I Sprengstoffgesetz M - SprengG W I Tierschutzgesetz M TierSchG W I Urheberrechtsgesetz M - UrhG W I Waffengesetz M WaffG W - I Sonstiges Bundesgesetz M 9 8 SONSTBUN W I Straftaten nach Landesgesetzen M - LANDESG W - I Straftaten nach ausländischem Recht M - (nur möglich in Strafvollzugs- und W Bewährungshilfestatistik) I - 37

38 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach StGB 4 Abs. Unerl. Entf. vom Unfallort M vor Feststellung der Unfallbeteiligung W ohne Personenschaden - in Trunkenheit I StGB 4 Abs. Unerl. Entf. vom Unfallort M vor Feststellung der Unfallbeteiligung W - ohne Personenschaden I StGB Fahrlässige Tötung M im Straßenverkehr in Trunkenheit W 6 4 I StGB 9 Fahrlässige Körperverletzung M im Straßenverkehr in Trunkenheit W I StGB 35 b M Gefährliche Eingriffe W in den Straßenverkehr I StGB 35 c Abs. Nr. a Straßenverkehrs- M gefährdung infolge Trunkenheit W ohne Verkehrsunfall I StGB 35 c Abs. Nr. b Straßenverkehrs- M - gefährdung infolge geistiger oder körperl. W Mängel ohne Verkehrsunfall I StGB 35 c Abs. Nr. a M Nichtbeachten der Vorfahrt W ohne Verkehrsunfall I 707 StGB 35 c Abs. Nr. b M 4 3 Fches Überholen ohne Verkehrsunfall W I StGB 35 c Abs. Nr. d Zu schnelles M - Fahren an unübersichtlichen Stellen etc. W ohne Verkehrsunfall I StGB 36 Trunkenheit im Verkehr M ohne Verkehrsunfall W I StVG Abs. Nr. Führen eines M Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder W 33 3 trotz Fahrverbots ohne Verkehrsunfall I StVG Abs. Nr. Anordnen oder Zulassen M des Führens eines Kraftfahrzeuges W - ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots I StVG Abs. Sonstiges unerlaubtes M Führen oder Anordnen oder Zulassen des W - unerlaubten Führens eines Kraftfahrzeuges I StVG b M - Missbrauch von Wegstreckenzählern und W Geschwindigkeitsbegrenzern I - 38

39 RB. 4 Unterstellungen Bewährungsaufsicht in Bayern am nach schwersten Straftaten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) - 9 Hauptdeliktsgruppen 0-30 = Abschnitt des StGB Straftatenverzeichnis-Nr. (STV-Nr.) - Straftat Jugendstrafrecht Unterstellungen ) allgemeinem Strafrecht davon nach 3 Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen nach 0 JGG und ohne Unterstellungen bei ehrenamtlichen Bewährungshelfern; einschl. erer Aufsichten nebeneinander. 39

40 RB. 0 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Art der Beendigung, Alter der Unterstellten und Staatsangehörigkeit lfd. Nr. Staatsangehörigkeit davon Alter der Unterstellten von Jahre (im Zeitpunkt der Unterstellung) Beendete Bewährungsauf- sichten ) ins oder gesamt Beendete Bewährungsaufsichten 0 Unterstellte Personen M W I davon Deutsche M W I nicht Deutsche M W I Durch Bewährung (einschl. Aufhebung der Unterstellung) beendete Bewährungsaufsichten 0 Unterstellte Personen M W I davon Deutsche M W I nicht Deutsche M W I Durch Widerruf (einschl. Verhängung der Jugendstrafe) beendete Bewährungsaufsichten 30 Unterstellte Personen M W I davon 3 Deutsche M W I nicht Deutsche M W I Durch Einbeziehung in ein neues Urteil beendete Bewährungsaufsichten 40 Unterstellte Personen M W I davon 4 Deutsche M W I nicht Deutsche M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade, ohne Vorbewährung nach 6, 6b Abs. S. JGG sowie ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. 40

41 RB. Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach allgemeinen Strafrecht nach Unterstellungs- und Beendigungsgründen Beendete Bewährungsaufsichten Außerdem lfd. Nr. Unterstellungsgrund davon abgeschlossen durch Abgabe an Beeneinen digung Widerruf Ablauf Aufhebung anderen aus Bewährung der der nur oder Bewährung anderen ) mit Unter- Unter- auch aus helfer/ Gründen Straferlass stellung stellung wegen sonstigen Wechsel (z.b. Tod) neuer Gründen Dienststell Straftat Bewährungsaufsichten M W I davon angeordnet aufgrund 0 Strafaussetzung M nach 56 StGB W I im Wege der Gnade M W I Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe 30 nach 57 Abs. StGB M W I nach 57 Abs. StGB M W I im Wege der Gnade M W I lebenslanger Freiheitsstrafe 60 nach 57 a StGB M W I im Wege der Gnade M W I Straf- (Rest-) Aussetzung M nach 35, 36 BtMG W I Sonstige Gründe M W I ) der nach Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe Unterstellten. 4

42 RB. Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Jugendstrafrecht nach Unterstellungs- und Beendigungsgründen Beendete Bewährungsaufsichten Außerdem davon abgeschlossen durch Abgabe an Bewährung mit Verhängung der Verhängung der einen Beendi- Jugendstrafe; Widerruf Jugendstrafe; Ablauf Auf- 30 Abs. JGG 6b JGG anderen gung der hebung Tilgung Einbe- Bewäh- aus lfd. ins- Erlass Unter- der des ziehung rungs- anderen Unterstellungsgrund Nr. gesamt der stel- Unter- Schuldnur nur in ein helfer/ Gründen oder aus oder aus Jugend- lungs- stel- spruchs neues Wechsel (z.b. auch sonstigen wegen gen auch sonsti- strafe zeit; lung; 30 Urteil ohne mit der Tod) wegen 4 4 Abs. neuer Gründen neuer Gründen Dienst- Abs. Abs. JGG Straftat Straftat Bewährung stelle JGG JGG Bewährungsaufsichten M W I davon stellt aufgrund 0 Aussetzung der Verhängung M der Jugendstrafe W nach 7 JGG I Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafe 0 nach JGG M W I nach 30 JGG M W I Aussetzung des Restes M Jugendstrafe ( 88 JGG) W I Aussetzung des Restes M einer Jugendstrafe W im Wege der Gnade I Straf- (Rest-) Aussetzung M nach 35, 36 BtMG W I erneuter Anordnung M ( 4 Abs. JGG) W I Vorbewährung nach 6, M Abs. S. JGG W I Sonstige Gründe M W I außerdem: 90 gleichzeitiger Jugendarrest M ( 6a JGG) W I

43 RB. 0 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten STV-Nr. Straftat Beendete Bewährungsaufsichten) davon Alter der Unterstellten von Jahre (im Zeitpunkt der Unterstellung) oder StGB und , M Straftaten gegen den Staat, die öffentliche W Ordnung und im Amt, außer 4 I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 43

44 RB. Durch Bewährung beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten abgeschlossen durch Bewährung ) Aufhebung der Unterstellung STV-Nr. Straftat ) davon Alter der Unterstellten von Jahre (im Zeitpunkt der Unterstellung) oder StGB und , M Straftaten gegen den Staat, die öffentliche W Ordnung und im Amt, außer 4 I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Straferlass, Erlass der Jugendstrafe, Tilgung des Schuldspruchs nach 30 Abs. JGG ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 44

45 RB. Durch Widerruf beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten abgeschlossen durch Widerruf (einschl. Verhängung der Jugendstrafe nach 30 JGG) STV-Nr. Straftat ) davon Alter der Unterstellten von Jahre (im Zeitpunkt der Unterstellung) oder StGB und , M Straftaten gegen den Staat, die öffentliche W Ordnung und im Amt, außer 4 I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 45

46 RB. 3 Durch Einbeziehung in ein neues Urteil beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Alter der Unterstellten und schwersten Straftaten abgeschlossen durch Einbeziehung in ein neues Urteil ) STV-Nr. Straftat ) davon Alter der Unterstellten von Jahre (im Zeitpunkt der Unterstellung) oder StGB und , M Straftaten gegen den Staat, die öffentliche W Ordnung und im Amt, außer 4 I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Erfragt nur bei Bewährungsaufsichten nach dem Jugendstrafrecht. ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 46

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48 RB. 30 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach allgemeinem Straftat Führungsaufsicht Beendete Bewährungsaufsichten ) nicht verurteilt aber nicht BWA oder FA BWA FA BWA und FA davon wurden Bewährung (Straferlass, Ablauf einschl. Aufhebung der Unterstellung) die Unterstellten waren früher verurteilt außerdem: weitere bestehende Unterstellungen STV-Nr Bewährungsaufsicht StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährl. einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 48

49 Strafrecht nach früheren Verurteilungen und Unterstellungen sowie schwersten Straftaten beendet durch Widerruf die Unterstellten waren früher verurteilt außerdem: weitere bestehende Unterstellungen Straftat nicht verurteilt aber nicht BWA oder FA BWA FA BWA und FA Bewährungsaufsicht Führungsaufsicht STV-Nr M StGB und , - - W außer 4 Straftaten gegen den Staat, I die öffentliche Ordnung und im Amt M StGB e W Straftaten gegen die I sexuelle Selbstbestimmung M 3 StGB 69-73, 85-4 a, außer, W 9 i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten I gegen die Person,außer im Straßenverkehr M 4 StGB 4 48 c W Diebstahl und Unterschlagung I M 5 StGB 49 55, 36 a W Raub und Erpressung, I räuberischer Angriff auf Kraftfahrer M 6 StGB a W Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, I Urkundendelikte M 7 StGB a, außer 35 b, 35 c, W 36 und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall I Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten M 8 StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, W 33 a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, I a, b Straftaten im Straßenverkehr M 9 Straftaten nach anderen Bundes- und W Landesgesetzen (außer StGB und StVG) I M Straftaten W I 49

50 RB. 3 Ausgewählte beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach allgemeinem Strafrecht nach Beendigungsgründen und schwersten Straftaten Bewährungsaufsichten ) aufgrund davon wurden beendet durch Straftat Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe nach 56 StGB Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung von Dritteln oder ; 57 Abs. StGB weniger Dritteln; 57 Abs. StGB Aufhebung der Unterstellung Straf- (Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG Straferlass Ablauf der Unterstellung Widerruf STV-Nr StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35b, 35c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährl. einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 50

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52 RB. 3 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach nach 56 StGB nach Beendigungs davon wurden Straftat Beendete Bewährungsaufsichten ) zusammen Straferlass davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Ablauf der Unterstellung zusammen da Bewäh noch STV-Nr StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährl. einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 5

53 allgemeinem Strafrecht aufgrund Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen gründen und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung Widerruf von rungszeit Jahren nach einer Unterstellungsszeit von Jahren davon Bewährungszeit noch Jahren weniger 6 innerhalb von Monaten 6 einschl. 4 4 zusammen zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

54 RB. 33 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach von zwei Dritteln oder ( 57 Abs. StGB) nach Straftat Beendete Bewährungsaufsichten ) zusammen Straferlass davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren davon wurden Ablauf der Unterstellung zusammen da Bewäh noch STV-Nr StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährl. einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 54

55 allgemeinem Strafrecht aufgrund Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung Beendigungsgründen und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung Widerruf von rungszeit Jahren nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren weniger 6 innerhalb von Monaten 6 einschl. 4 4 zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

56 RB. 34 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach von weniger zwei Dritteln ( 57 Abs. StGB) nach davon wurden Straftat Beendete Bewährungsaufsichten ) zusammen Straferlass davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Ablauf der Unterstellung zusammen da Bewäh noch STV-Nr StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährl. einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 56

57 allgemeinem Strafrecht aufgrund Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung Beendigungsgründen und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung Widerruf von rungszeit Jahren nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren weniger 6 innerhalb von Monaten 6 einschl. 4 4 zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

58 RB. 35 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach 35, 36 BtMG nach Beendi Straftat Beendete Bewährungsaufsichten ) zusammen Straferlass davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren davon wurden Ablauf der Unterstellung zusammen da Bewäh noch STV-Nr StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährl. einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellungen im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. 58

59 nach allgemeinem Strafrecht aufgrund Straf-(Rest-) Aussetzung gungsgründen und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung Widerruf von rungszeit Jahren nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren weniger 6 innerhalb von Monaten 6 einschl. 4 4 zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

60 RB. 40 Beendete Bewährungsaufsichten in Bayern im Jahr 05 nach Jugendstrafrecht Straftaten Hauptdeliktsgruppe Bewährungsaufsicht Beendete Bewährungsaufsichten ) nicht verurteilt Bewährung ) (einschl. Aufhebung der Unterstellung) die Unterstellten waren früher aber nicht BWA oder FA STV-Nr BWA verurteilt FA BWA und FA außerdem: weitere bestehende Unterstellungen Führungsaufsicht StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen" beendet wurden. - ) Erlass der Jugendstrafe, Tilgung des Schuldspruchs ( 30 60

61 nach früheren Verurteilungen und Unterstellungen sowie schwersten Straftaten davon wurden beendet durch Einbeziehung in ein neues Urteil Widerruf (einschl. Verhängung der Jugendstrafe) nicht verurteilt die Unterstellten waren früher aber nicht BWA oder FA verurteilt BWA verurteilt FA BWA und FA außerdem: weitere bestehende Unterstellungen nicht verurteilt die Unterstellten waren früher aber nicht BWA oder FA verurteilt BWA FA BWA und FA außerdem: weitere bestehende Unterstellungen Bewährungsaufsicht Führungsaufsicht Bewährungsaufsicht Führungsaufsicht STV-Nr Abs. JGG), Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG), Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG). 6

62 RB. 4 Ausgewählte beendete Bewährungsaufsichten nach Beendigungsgründen Bewährungsaufsicht ) aufgrund Straftaten Hauptdeliktsgruppe Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach 7 JGG Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafe nach JGG 30 JGG Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe nach 88 JGG erneuter Anordnung nach 4 Abs. JGG Vorbewährung nach 6,6b Abs. S. JGG Straf- (Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG zusammen STV-Nr StGB und , M außer 4 Straftaten gegen den Staat, W die öffentliche Ordnung und im Amt I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I StGB 69-73, 85-4 a, außer, M i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten W gegen die Person,außer im Straßenverkehr I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, W räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a M Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, W Urkundendelikte I StGB a, außer 35 b, 35 c, M und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall W Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten I StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, M a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, W a, b Straftaten im Straßenverkehr I Straftaten nach anderen Bundes- und M Landesgesetzen (außer StGB und StVG) W I Straftaten M W I ) Ohne Unterstellung im Wege der Gnade und ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. 6

63 nach Jugendstrafrecht in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten davon wurden beendet durch Tilgung des Schuldspruchs/ Erlass der Jugendstrafe Ablauf der Unterstellungszeit nach 4 Abs. JGG Aufhebung der Unterstellung nach 4 Abs. JGG Einbeziehung in ein neues Urteil Widerruf Verhängung der Jugendstrafe nach 30 Abs. JGG Verhängung der Jugendstrafe nach 6b JGG ohne mit Bewährung Straftaten Hauptdeliktsgruppe STV-Nr M StGB und , W außer 4 Straftaten gegen den Staat, I die öffentliche Ordnung und im Amt M StGB f W Straftaten gegen die I sexuelle Selbstbestimmung M 3 StGB 69-73, 85-4 a, außer, W 9 i.v.m. Verkehrsunfall Andere Straftaten I gegen die Person,außer im Straßenverkehr M 4 StGB 4 48 c W Diebstahl und Unterschlagung I M 5 StGB 49 55, 36 a W Raub und Erpressung, I räuberischer Angriff auf Kraftfahrer M 6 StGB a W Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, I Urkundendelikte M 7 StGB a, außer 35 b, 35 c, W 36 und 36 a, 33 a i.v.m. Verkehrsunfall I Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten M 8 StGB 4, 35 b, 35 c, 36,, 9, W 33 a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, I a, b Straftaten im Straßenverkehr M 9 Straftaten nach anderen Bundes- und W Landesgesetzen (außer StGB und StVG) I M 0 Straftaten W I 63

64 RB. 4 Beendete Bewährungsaufsichten aufgrund Aussetzung der nach Beendigungsgründen Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Tilgung des Schuldspruchs davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) zusammen davon wurden davon Bewährungszeit noch Jahren STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die sexuelle W Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Zu den Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 64

65 Verhängung der Jugendstrafe nach 7 JGG in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten beendet durch nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) davon Bewährungszeit noch Jahren zusammen Einbeziehung in ein neues Urteil weniger 6 Verhängung der Jugendstrafe ( 30 JGG) innerhalb von Monaten oder zusammen zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat Verhängung der Jugendstrafe ( 6 JGG) weniger 6 innerhalb von Monaten oder STV-Nr

66 RB. 43 Beendete Bewährungsaufsichten aufgrund Strafaussetzung zur nach Beendigungsgründen davon wurden Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Erlass der Jugendstrafe davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Zu den Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 66

67 Bewährung bei Jugendstrafe nach JGG in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) Widerruf nach einer Unterstellungsszeit von Jahren davon Bewährungszeit noch Jahren zusammen Einbeziehung in ein neues Urteil weniger 6 innerhalb von Monaten oder zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

68 RB. 44 Beendete Bewährungsaufsichten aufgrund Strafaussetzung zur nach Beendigungsgründen davon wurden Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Erlass der Jugendstrafe davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Zu den Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 68

69 Bewährung bei Jugendstrafe nach 30 JGG in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) Widerruf nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren zusammen Einbeziehung in ein neues Urteil weniger 6 innerhalb von Monaten oder dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

70 RB. 45 Beendete Bewährungsaufsichten aufgrund Aussetzung nach Beendigungsgründen davon wurden Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Erlass der Jugendstrafe davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 70

71 des Restes einer Jugendstrafe nach 88 JGG in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) Widerruf nach einer Unterstellungsszeit von Jahren davon Bewährungszeit noch Jahren Einbeziehung in ein neues Urteil weniger 6 innerhalb von Monaten oder zusammen zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

72 RB. 46 Beendete Bewährungsaufsichten aufgrund erneuter nach Beendigungsgründen davon wurden Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Erlass der Jugendstrafe davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Zu den Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 7

73 Anordnung ( 4 Abs. JGG) in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) Widerruf nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren Einbeziehung in ein neues Urteil weniger 6 innerhalb von Monaten oder zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

74 RB. 47 Beendete Bewährungsaufsichten nach Jugendstrafrecht aufgrund nach Beendigungsgründen davon wurden Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Erlass der Jugendstrafe davon nach einer Bewährungszeit von Jahren 3 3 nach einer Unterstellungsszeit von Jahren Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Zu den Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 74

75 Straf-(Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG in Bayern im Jahr 05 und schwersten Straftaten beendet durch Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) Widerruf nach einer Unterstellungsszeit von Jahren zusammen davon Bewährungszeit noch Jahren Einbeziehung in ein neues Urteil weniger 6 innerhalb von Monaten oder zusammen dar. nur oder auch wegen neuer Straftat STV-Nr

76 RB. 48 Beendete Bewährungsaufsichten nach Jugenstrafrecht aufgrund Vorbewährung nach 6, 6b Abs. S. JGG und schwersten Straftaten Straftaten Hauptdeliktsgruppe Beendete Bewährungsaufsichten ) Verhängung der Jugendstrafe nach 6 b JGG ohne Bewährung weniger 6 innerhalb von Monaten 6 einschl. 4 4 davon wurden beendet durch zusammen weniger 6 Verhängung der Jugendstrafe nach 6 b JGG mit Bewährung innerhalb von Monaten 6 einschl. 4 4 zusammen STV-Nr Straftaten gegen den Staat, M die öffentliche Ordnung W und im Amt ) I StGB f M Straftaten gegen die W sexuelle Selbstbestimmung I Andere Straftaten gegen die M Person, außer im Straßen- W verkehr ) I StGB 4 48 c M Diebstahl und Unterschlagung W I StGB 49 55, 36 a M Raub und Erpressung, räube- W rischer Angriff auf Kraftfahrer I StGB a Andere M Vermögens- und Eigentums- W delikte, Urkundendelikte I Gemeingefährliche einschließ- M lich Umwelt-Straftaten ) W I Straftaten im Straßenverkehr M ) W I Straftaten nach anderen M Bundes- und Landesgesetzen W (außer StGB und StVG) I Straftaten M W I ) Ohne Bewährungsaufsichten, die "aus anderen Gründen beendet" wurden. ) Zu den Paragrafen der Hauptdeliktsgruppen gehören StGB und , außer 4 3 StGB 69-73, 85-4a, außer, 9 i.v.m. Verkehrsunfall 7 StGB a, außer 35b, 35c, 36 und 36a, 33a i.v.m. Verkehrsunfall 8 StGB 4, 35b, 35c, 36,, 9, 33a i.v.m. Verkehrsunfall, StVG,, a, b 76

77 Anhang 77

78 VERÖFFENTLICHUNGEN ZUR BEWÄHRUNGSHILFESTATISTIK VERÖFFENTLICHUNGEN DES BAYERISCHEN LANDESAMTS FÜR STATISTIK SEIT 978 Stand: Juni 06 Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für *B VI 7 - j /.. Bewährungshilfestatistik in Bayern ab Die Statistischen Berichte werden nur noch Dateiausgabe veröffentlicht. Zu beziehen Statistisches Jahrbuch... für Bayern, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für 978, S , S , S. 3 00, S , S , S , S. 3 00, S , S , S , S. 3 0, S , S , S , S. 33 0, S , S , S , S , S , S , S , S , S , S. 3 00, S , S , S. 3 4 VERÖFFENTLICHUNGEN DES STATISTISCHEN BUNDESAMTES Die genannten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes erscheinen jährlich. Statistisches Jahrbuch 008, S. 78 mit Ergebnissen 006, Erschienen im September 008 Statistisches Jahrbuch 009, S. 78 mit Ergebnissen 006, Erschienen im September 009 Statistisches Jahrbuch 00, S. 83 mit Ergebnissen 006, Erschienen im September 00 Statistisches Jahrbuch 0, S. 8 mit Ergebnissen 008, Erschienen im September 0 ab dem Statistischen Jahrbuch 0 sind keine Zahlen zur Bewährungshilfe enthalten Fachserie 0 "Rechtspflege" Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 006 mit Ergebnissen 005) vom Juli 007 Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 007 mit Ergebnissen 006) vom April 008 Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 008 mit Ergebnissen 006) vom August 009 Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 009 mit Ergebnissen 007) vom Dez. 009 Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 00 mit Ergebnissen 008) vom Dez. 00 Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 0 mit Ergebnissen 00) vom Jan. 0 Reihe "Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege" (Heft 0 mit Ergebnissen 0) vom März 03 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 004 mit Ergebnissen 004) veröffentlicht im Dezember 006 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 005 mit Ergebnissen 005) veröffentlicht im April 007 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 006 mit Ergebnissen 006) veröffentlicht im November 007 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 007 mit Ergebnissen 007) veröffentlicht im August 00 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 008 mit Ergebnissen 008) veröffentlicht im Mai 0 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 009 mit Ergebnissen 009) veröffentlicht im September 0 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 00 mit Ergebnissen 00) veröffentlicht im Dezember 0 Reihe 5 "Bewährungshilfe" (Heft 0 mit Ergebnissen 0) veröffentlicht im Februar 03 Die Fachserie 0 in gedruckter Form wurde eingestellt. Seit..00 veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahlen 78

79 Land: Zugangs-Zählkarte A. Berichtszeitraum Monat Jahr Bewährungshilfestatistik B. Satzart Zählkarte C. Schlüsselzahl des Landgerichts: für nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte D. Schlüsselzahl der Bewährungshelferin/ des Bewährungshelfers: E. Lfd. Nummer des Dienstregisters: Nr. Jahr Beginn der Bewährungsaufsicht: 0 5. Falls 4. Strafrest bei Entlassung Monat Jahr Jahr Personalien Jahr und... Geschlecht: männlich Weitere bestehende Unterstellungen weiblich Bewährungsaufsicht ja Geburtsdatum: nein... Tag Monat Jahr 6. Führungsaufsicht ja Staatsangehörigkeit: deutsch nein... nicht deutsch Frühere Verurteilungen (auch Zuchtmittel und ja Straftaten (Vorschriften nach Paragraphen, Absatz, Nummer, Erziehungsmaßregeln): nein... Buchstabe und Bezeichnung des Gesetzes): Falls ja: früher Bewährungsaufsicht? ja... nein... früher Führungsaufsicht? ja... nein Bewährungszeit zum... 3 Monat nicht ausfüllen! Unterstellungszeit zum... 4 Monat Jahr Jahr 4. Unterstellt auf Grund Diese Zugangs-Zählkarte ist nach vollständiger Ausfüllung gem. Geschäftsanweisung einzusenden an das zuständige 4. Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheits- Statistische Amt strafe nach 56 StGB im Wege der Gnade Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung von zwei Dritteln oder ( 57 Abs. StGB)... 4 weniger zwei Dritteln ( 57 Abs. StGB)... 5 Von den beiden anhängenden Formblättern verbleibt der im Wege der Gnade... 6 Personalbogen bei den Akten. 4.3 Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe durch das Gericht ( 57 a StGB)... 7 im Wege der Gnade Straf- (Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG Sonstige Gründe... 0 BwH 3b Die Abgangs-Zählkarte ist nach Beendigung der Bewährungsaufsicht, bei Abgabe an einen/ eine anderen/andere Bewährungshelfer/in oder bei einem Wechsel der Dienststelle durch den/die Bewährungshelfer/in ohne Abgabe der Bewährungsaufsicht 79

80 Land: Abgangs-Zählkarte A. Berichtszeitraum Monat Jahr Bewährungshilfestatistik B. Satzart Zählkarte C. Schlüsselzahl des Landgerichts: für nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte D. Schlüsselzahl der Bewährungshelferin/ des Bewährungshelfers: E. Lfd. Nummer des Dienstregisters: Nr. Jahr Beginn der Bewährungsaufsicht: Monat Jahr Es ist darauf zu achten, dass die Ordnungsangaben (Lfd. Nrn. 6) in der Zugangs- und in der. Personalien Abgangs-Zählkarte übereinstimmen. Bei Abwei- chungen ist das Statistische Amt gehalten, die Geschlecht: männlich... Abgangs-Zählkarte zur Korrektur zurückzusenden. weiblich... (Das Statistische Amt führt die jeweiligen Zugangs- Geburtsdatum:... und Abgangsbelege maschinell über diese Ord- Tag Monat Jahr nungsangaben zusammen.) Staatsangehörigkeit: deutsch... nicht deutsch Straftaten (Vorschriften nach Paragraphen, Absatz, Nummer, Buchstabe und Bezeichnung des Gesetzes): Bei Beendigung der Bewährungsaufsicht, bei Abgabe an einen/eine anderen/andere Bewährungs- helfer/in oder bei einem Wechsel der Dienststelle durch den/die Bewährungshelfer/in ohne Abgabe der Bewährungsaufsicht bitte die nachfolgenden Nummern ausfüllen und diese Abgangs-Zählkarte an das Statistische Amt einsenden. nicht ausfüllen! 8. Bewährungszeit zum... 5 Monat 9. Unterstellungszeit zum... 6 Monat Jahr Jahr 4. Unterstellt auf Grund 0. Abgabe Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheits-. Beendigung der Unterstellung strafe nach 56 StGB.... Zeit der Beendigung... 8 im Wege der Gnade... 3 Monat Jahr 4. Aussetzung des Strafrestes bei Verbüßung von. Grund der Beendigung zwei Dritteln oder ( 57 Abs. StGB)... 4 Straferlass weniger zwei Dritteln ( 57 Abs. StGB)... 5 Ablauf der Unterstellung im Wege der Gnade... 6 Aufhebung der Unterstellung Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Widerruf Freiheitsstrafe nur oder auch wegen neuer Straftat durch das Gericht ( 57 a StGB)... 7 aus sonstigen Gründen im Wege der Gnade... 8 Beendigung aus anderen Gründen (z.b. Tod) Straf- (Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG Sonstige Gründe... 0 Grund: BwH 3b 80

81 Land: Zugangs-Zählkarte A. Berichtszeitraum Monat Jahr Bewährungshilfestatistik B. Satzart Zählkarte C. Schlüsselzahl des Landgerichts: für nach Jugendstrafrecht Verurteilte D. Schlüsselzahl der Bewährungshelferin/ des Bewährungshelfers: E. Lfd. Nummer des Dienstregisters: Nr. Jahr Beginn der Bewährungsaufsicht: 0 5. Falls 4.3 Strafrest bei Entlassung Monat Jahr Jahr Personalien Jahr und... Geschlecht: männlich Weitere bestehende Unterstellungen weiblich Bewährungsaufsicht ja Geburtsdatum: nein... Tag Monat Jahr 6. Führungsaufsicht ja Staatsangehörigkeit: deutsch nein... nicht deutsch Frühere Verurteilungen (auch Zuchtmittel und ja Straftaten (Vorschriften nach Paragraphen, Absatz, Nummer, Erziehungsmaßregeln): nein... Buchstabe und Bezeichnung des Gesetzes): Falls ja: früher Bewährungsaufsicht? ja... nein... früher Führungsaufsicht? ja... nein Bewährungszeit zum... 3 Monat nicht ausfüllen! Unterstellungszeit zum... 4 Monat Jahr Jahr Diese Zugangs-Zählkarte ist nach vollständiger Ausfüllung gem. 4. Unterstellt auf Grund Geschäftsanweisung einzusenden an das zuständige Statistische Amt 4. Aussetzung der Verhängung der 06 Jugendstrafe ( 7 JGG) Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafe nach JGG... nach 30 JGG... 0 im Wege der Gnade Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe nach 88 JGG... 5 im Wege der Gnade Straf- (Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG erneuter Anordnung ( 4 Abs. JGG) Vorbewährung nach 6, 6b Abs. S. JGG Sonstige Gründe... 8 Von den beiden anhängenden Formblättern verbleibt der Personalbogen bei den Akten. Die Abgangs-Zählkarte ist nach Beendigung der Bewährungsaufsicht, bei Abgabe an einen/ eine anderen/andere Bewährungshelfer/in oder bei einem Wechsel der Dienststelle durch den/die Bewährungshelfer/in ohne Abgabe der Bewährungsaufsicht abzuschließen und erst dann an das Statistische Amt einzusenden. 4a. Falls 4., 4. (Code ) bzw. 4.6 gleichzeitig Jugendarrest nach 6a JGG ja... nein... BwH 3b 8

82 Land: Abgangs-Zählkarte A. Berichtszeitraum Monat Jahr Bewährungshilfestatistik B. Satzart Zählkarte C. Schlüsselzahl des Landgerichts: für nach Jugendstrafrecht Verurteilte D. Schlüsselzahl der Bewährungshelferin/ des Bewährungshelfers: E. Lfd. Nummer des Dienstregisters: Nr. Jahr Beginn der Bewährungsaufsicht: Monat Jahr Es ist darauf zu achten, dass die Ordnungsangaben (Lfd. Nrn. 6) in der Zugangs- und in der. Personalien Abgangs-Zählkarte übereinstimmen. Bei Abwei- chungen ist das Statistische Amt gehalten, die Geschlecht: männlich... Abgangs-Zählkarte zur Korrektur zurückzusenden. weiblich... (Das Statistische Amt führt die jeweiligen Zugangs- Geburtsdatum:... und Abgangsbelege maschinell über diese Ord- Tag Monat Jahr nungsangaben zusammen.) Staatsangehörigkeit: deutsch... nicht deutsch Straftaten (Vorschriften nach Paragraphen, Absatz, Nummer, Buchstabe und Bezeichnung des Gesetzes): Bei Beendigung der Bewährungsaufsicht, bei Abgabe an einen/eine anderen/andere Bewährungs- helfer/in oder bei einem Wechsel der Dienststelle durch den/die Bewährungshelfer/in ohne Abgabe der Bewährungsaufsicht bitte die nachfolgenden Nummern ausfüllen und diese Abgangs-Zählkarte an das Statistische Amt einsenden. nicht ausfüllen! 8. Bewährungszeit zum... 5 Monat 9. Unterstellungszeit zum... 6 Monat Jahr Jahr 0. Abgabe Unterstellt auf Grund. Beendigung der Unterstellung 4. Aussetzung der Verhängung der. Zeit der Beendigung... 8 Jugendstrafe ( 7 JGG)... Monat Jahr 4. Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafe. Grund der Beendigung nach JGG... Erlass der Jugendstrafe nach 30 JGG... 0 Ablauf der Unterstellungszeit ( 4 Abs. JGG) 08 im Wege der Gnade... 4 Aufhebung der Unterstellung ( 4 Abs. JGG) Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe Tilgung des Schuldspruchs ( 30 Abs. JGG) 0 nach 88 JGG... 5 Verhängung der Jugendstrafe ( 30 Abs. JGG) im Wege der Gnade... 6 nur oder auch wegen neuer Straftat Straf- (Rest-) Aussetzung nach 35, 36 BtMG... 7 aus sonstigen Gründen erneuter Anordnung ( 4 Abs. JGG)... 9 Widerruf 4.6 Vorbewährung nach 6, 6b Abs. S. JGG 3 nur oder auch wegen neuer Straftat Sonstige Gründe... 8 aus sonstigen Gründen Einbeziehung in ein neues Urteil 00 4a. Falls 4., 4. (Code ) bzw. 4.6 Verhängung Jugendstrafe o. Bew. ( 6b JGG) 0 gleichzeitig Jugendarrest nach 6a JGG Verhängung Jugendstrafe mit Bew. ( 6b JGG) ja... Beendigung aus anderen Gründen (z.b. Tod). 07 nein... Grund: BwH 3b 8

83 Qualitätsbericht Bewährungshilfestatistik Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen am 0/06/0 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation : Telefon: +49 (0) 6/ 75-44; Fax: +49 (0) 6/ ; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 0 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. 83

84 Kurzfassung Allgemeine Angaben zur Bezeichnung der : Bewährungshilfestatistik. Berichtszeitraum: Kalenderjahr. Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt: jährlich, seit 99. Regionale Gliederung: Dienststellen für Bewährungshilfe, Länder, Bundesgebiet; die Bewährungshilfestatistik wird derzeit nicht flächendeckend in Deutschland durchgeführt. Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die einem hauptamtlichen Bewährungshelfer stellten Personen. Erhebungseinheiten: Bestehende und beendete Unterstellungen nach allgemeinem sowie nach Jugendstrafrecht. Rechtsgrundlagen: Verwaltungsanordnungen der Länder, Bundesstatistikgesetz. Zweck und Ziele der Erhebungsinhalte: Demographische und kriminologische Merkmale zu den Unterstellten Bewährungshilfe. Zweck der : Kapazitätsplanung für die Bewährungshilfe, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts. Hauptnutzer/ -innen der : Justizverwaltung, Rechtspolitik, Rechtswissenschaft. 3 Erhebungsmethodik Art der Datengewinnung: Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Dienststellen der Bewährungshelferinnen und -helfer. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: daten werden von den Berichtsstellen aus Verwaltungsdaten ausgesteuert und dezentral an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 4 Genauigkeit Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich wird die Qualität der Ergebnisse zur Bewährungshilfestatistik gut einschätzt. Nicht-stichprobenbedingte Fehler: Mögliche Ausfälle oder Fehler in der Datengrundlage für die werden einerseits durch die parallele Datennutzung für Verwaltungszwecke, andererseits durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in den Statistischen Ämter der Länder minimiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit Aktualität endgültiger Ergebnisse: Endgültige Länderergebnisse stehen ab dem. Quartal, die endgültigen Bundesergebnisse in der Regel Monate nach Ende des Berichtsjahres zur Verfügung. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmerkmale und -richtlinien sowie die Aufbereitungsverfahren sind in allen Bundesländern einheitlich. Die Daten sind somit räumlich vergleichbar. Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Regelmäßige Änderungen in der Bewährungshilfestatistik gibt es infolge neuer bzw. geänderter Strafbestimmungen auf Ebene einzelner Straftaten. Wegen einer ansonsten unveränderten Erhebungssystematik seit 99 sind die Ergebnisse auf Länderebene aber grundsätzlich über diese Zeit vergleichbar. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen Unterschiede zu vergleichbaren en oder Ergebnissen: Die zu Strafaussetzung zur Bewährung Verurteilten, die in der Strafverfolgungsstatistik erfasst werden, bilden teilweise den Zugang in die Bewährungshilfestatistik. Allerdings gibt es mengenmäßige und zeitliche Verzerrungen. 84

85 8 Weitere Informationsquellen Publikationswege, Bezugsadresse: n/fachveroeffentlichungen/rechtspflege,templateid=renderprint.psml nnn=true Kontaktinformation: Statistisches Bundesamt, H 05 Rechtspflegestatistik, Telefon +49(0)6/ 75-44, Rechtspflegestatistik@destatis.de Allgemeine Angaben zur. Bezeichnung der (gem. EVAS) Bewährungshilfestatistik (EVAS-Nummer 44).. Berichtszeitraum Kalenderjahr..3 Erhebungstermin In der Regel werden die Meldungen der Berichtsstellen monatlich für den zurückliegenden Berichtsmonat, jeweils zum zehnten Tag eines Kalendermonats, an das zuständige Statistische Landesamt übersandt..4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Die Bewährungshilfestatistik wurde 963 im früheren Bundesgebiet eingeführt. Nach einer grundlegenden Überarbeitung zum Berichtsjahr 99, die auch zu einem veränderten Merkmkatalog führte, wird die weitgehend unverändert, aber nicht flächendeckend in Deutschland durchgeführt. Die Aufbereitung und Veröffentlichung der erfolgt jährlich. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Ergebnisse seit 975 in vergleichbarer Form..5 Regionale Gliederung Deutschland nach Ländern (soweit diese die Bewährungshilfestatistik koordinierte Länderstatistik mit Verwaltungsanordnung eingeführt haben, für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie, seit 99, Hamburg liegen keine Daten vor) und Dienststellen der Bewährungshelferinnen und -helfer..6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die einem hauptamtlichen Bewährungshelfer stellten Personen..7 Erhebungseinheiten Bestehende und beendete Unterstellungen nach allgemeinem sowie nach Jugendstrafrecht..8 Rechtsgrundlagen.8. EU-Recht Für die Bewährungshilfestatistik gibt es keine Rechtsgrundlage auf EU-Ebene..8. Bundesrecht Für die Bewährungshilfestatistik gibt es keine Rechtsgrundlage auf Bundesebene..8.3 Landesrecht Bundeseinheitliche Verwaltungsanordnungen der Länder zur Ein- und Durchführung der Bewährungshilfestatistik..8.4 Sonstige Grundlagen Das Statistische Bundesamt stellt auf der Grundlage von 3 Abs. 3 BStatG vom (BGBl. I S. 46) die Länderergebnisse aus der Bewährungshilfestatistik zu einem Bundesergebnis zusammen..9 Geheimhaltung und Datenschutz Ergebnisse werden in der Regel straftatenweise und bezogen auf einzelne Länder (vom Statistischen Bundesamt nur für den Berichtsraum ) veröffentlicht. Für wissenschaftliche Zwecke besteht zudem die Möglichkeit, über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter der Länder (FDZ) Analysen auf der Grundlage von Einzeldatensätzen durchzuführen. Die Ergebnisse werden Verwaltungsdaten betrachtet. 85

86 Zweck und Ziele der. Erhebungsinhalte Demographische Merkmale der Unterstellten (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), Art der Straftat, Grund der Unterstellungen, Dauer des Strafrestes einer ausgesetzten freiheitsentziehenden Sanktion, Vorstrafen, Bewährungszeit, Unterstellungszeit, Grund der Beendigung der Unterstellung.. Zweck der Mit den Ergebnissen der Bewährungshilfestatistik sollen die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte in Bezug auf die Bewährungsstellung sowie der Erfolg von Bewährungsstellungen präventive Maßnahme abgebildet und entsprechende Veränderungen aufgezeigt werden. Damit liefert die Informationen einerseits für die Justizverwaltungen zur Planung des Personaleinsatzes für die Bewährungshilfe sowie für die Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern zur Erfolgskontrolle und zur Weiterentwicklung der entsprechenden Gesetzgebung..3 Hauptnutzer/-innen der Zu den Hauptnutzern der zählen die für Justiz zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Weitere Hauptnutzer der Daten sind die wissenschaftliche Forschung und Lehre, die justizielle Praxis, Bildungseinrichtungen, Informationsdienstleister und Medien sowie die interessierten Bürger..4 Einbeziehung der Nutzer/-innen Die Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt insbesondere durch den Ausschuss Rechtspflegestatistik, der den gesetzlichen Rahmen für die Bewährungshilfestatistik vorgibt und die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Gesetzgebers und der Kriminalpolitik an die amtliche transportiert. Im Rechtspflegestatistikausschuss vertreten sind neben den Statistischen Ämtern der Länder des Bundes und der Länder die Justizministerien der Länder und das Bundesministerium der Justiz. Die Wissenschaft und die justizielle Praxis ist im Rechtspflegestatistikauschuss zwar nicht direkt vertreten, kanalisiert ihre Anregungen aber etwa in den mittlerweile im Bund sowie in einigen Ländern periodisch erstellten Sicherheitsberichten sowie in unregelmäßig durchgeführten statistikspezifischen Kolloquien. 3 Erhebungsmethodik 3. Art der Datengewinnung Die Datenerhebung zur Bewährungshilfestatistik erfolgt primär für administrative Zwecke, und zwar teils noch über Papierbelege (sog. Zählkarten), teils elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen in den Dienststellen der Bewährungshelferinnen und -helfer, die in der Regel bei den Landgerichten angesiedelt sind. Die Bewährungshilfestatistik ist eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten dieser Dienststellen. 3. Stichprobenverfahren Bei der Bewährungshilfestatistik handelt es sich um eine Vollerhebung; aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt. 3.. Stichprobendesign Entfällt. 3.. Stichprobenumfang, Auswahlsatz und Auswahleinheit Entfällt Schichtung der Stichprobe Entfällt Hochrechnung Entfällt. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Entfällt. 86

87 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Mit der Unterstellung eines Probanden wird von der zuständigen Dienststelle für Bewährungshilfe eine Zählkarte angelegt, die auf den dort verfügbaren Verwaltungsdaten basiert. Mit der Beendigung der Unterstellung wird die Zählkarte abgeschlossen. In der Regel nach Abschluss eines Kalendermonats werden einerseits die bestehenden Unterstellungen sowie die beendeten Unterstellungen an das zuständige Statistische Landesamt gemeldet. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Auskunftspflichtig sind die Leiter der zuständigen Dienststellen für Bewährungshilfe, aus deren Verwaltungslagen die für die Bewährungshilfestatistik relevanten Daten bereitgestellt werden. Deren Belastung durch die Datenübersendung an die Statistischen Ämter der Länder geht mit dem steigenden Automatisierungsgrad der Geschäftsstellen zurück. 3.6 Dokumentation des Fragebogens In der Regel erfolgt die Datenlieferung auf elektronischem Wege, Papierbelege (sog. Zählkarten) werden nur noch selten übermittelt. Eine Beschreibung des jeweils aktuellen Lieferdatensatzes kann aus der nach EVAS-Nummern gegliederten Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder hergeladen werden. 4 Genauigkeit 4. Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Bewährungshilfestatistik von guter Qualität. Zunächst werden die Informationen für die großteils aus Daten gewonnen, die für Verwaltungs- und Controllingzwecke erhoben wurden. Zudem sind die daten in den Ländern automatischen Prüfroutinen worfen; die angaben werden aufwendig intern plausibilisiert und mit externen Daten abgeglichen. Eventuelle Unstimmigkeiten in den Daten werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der Länder bei den Berichtsstellen geklärt. Trotzdem können einzelne fehlende oder fche Angaben in den daten nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Punkt 4.3.3). 4. Stichprobenbedingte Fehler Bei der Bewährungshilfestatistik handelt es sich um eine Vollerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.. Standardfehler Entfällt. 4.. Ergebnisverzerrungen durch das Hochrechnungsverfahren Entfällt. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3. Fehler durch die Erfassungsgrundlage Siehe Punkt Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Die Bewährungshilfestatistik wurde her nur in zwei der neuen Länder (Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern) eingeführt. Mit der Neukonzeption der zum Berichtsjahr 99 wurde die Erhebung zudem in Hamburg ausgesetzt Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Einschränkungen bei der Datenqualität und bei der Vollständigkeit der Daten können insbesondere bei solchen Statistischen Merkmalen nicht ausgeschlossen werden, die nicht (intensiv) auch für weitere Zwecke der Justizverwaltung genutzt werden. Zudem kann bei Änderungen im Erhebungskatalog grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass neue bzw. geänderte Merkmale in einer Übergangszeit nicht ganz vollständig und adäquat erfasst und ausgewiesen werden. Fehler könnten sich ebenso bei der Erhebung das Daten selbst wie beim Datenexport aus den justizeigenen Verwaltungsprogrammen an die Statistischen Ämter der Länder ereignen. Bekannt gewordene Fehler oder Ausfälle bei der Erfassung werden aber in den jeweiligen Veröffentlichungen über Vorbemerkungen oder Hinweise in den Tabellen benannt. 87

88 4.3.4 Imputationsmethoden Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler Systematische Fehler der Bewährungshilfestatistik sind nicht bekannt. 4.4 Laufende Revisionen In der Bewährungshilfestatistik gibt es keine laufenden Revisionen. Bei nachträglich festgestellten gravierenden Fehlern der in der abgebildeten Sachverhalte erfolgt eine Neuaufbereitung der. Waren die nachträglich fch erkannten Bundesergebnisse bereits veröffentlicht, publiziert das Statistische Bundesamt eine Ergebniskorrektur Umfang des Revisionsbedarfs Siehe Punkt Gründe für Revisionen Siehe Punkt Außergewöhnliche Fehlerquellen Siehe Punkte und Aktualität und Pünktlichkeit 5. Aktualität vorläufiger Ergebnisse Entfällt. 5. Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Länder veröffentlichen in der Regel die Ergebnisse zur Bewährungshilfestatistik für ihren Zuständigkeitsbereich ab dem. Quartal des Folgejahres in Form von Pressemitteilungen oder Berichten der Kennziffer B VI 7. Die Veröffentlichung der ausführlichen Bundesergebnisse erfolgt in der Regel Monate nach Ende des Berichtsjahres in der Fachserie 0, Reihe 5 des Statistischen Bundesamts. Wegen grundlegender Aufbereitungsprobleme in einigen Ländern hat sich allerdings seit 003 die Veröffentlichung der differenzierten Bundesergebnisse stark verzögert. 5.3 Pünktlichkeit Die Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Regel nach dem festgelegten Arbeitsund Zeitplan. In der Vergangenheit wurde die Bewährungshilfestatistik in einigen Ländern bei Kapazitätsengpässen nachrangig aufbereitet; die Veröffentlichung der vollständigen Bundesergebnisse bei dieser koordinierten Länderstatistik erfolgte dadurch teils erheblich verzögert. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit 6. Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Die Erhebungsmerkmale und -richtlinien sowie die Aufbereitungsverfahren sind in allen Bundesländern einheitlich. Die Daten sind somit räumlich vergleichbar. 6. Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Die Bewährungshilfestatistik wurde seit Mitte der 60er Jahre 99 in allen Ländern des früheren Bundesgebiets durchgeführt. Nach einer grundlegenden Überarbeitung zum Berichtsjahr 99, die auch zu einem veränderten Merkmkatalog führte, wurde die zusätzlich in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, im Hamburg dagegen ausgesetzt. Während das Mengengerüst an bestehenden und beendeten Unterstellungen seitdem in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts für alle Länder dargestellt wird, die die Bewährungshilfestatistik durchführen, beschränkt sich die Darstellung der ausführlichen (straftatenbezogenen) Ergebnisse auf das frühere Bundesgebiet Berlin, aber ohne Hamburg. Dieses mit dem Hauptnutzer der Bundesergebnisse zur Bewährungshilfestatistik abgestimmte Verfahren soll die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit der absoluten Bundeszahlen zumindest ansatzweise ermöglichen. 88

89 Regelmäßige Änderungen in der Bewährungshilfestatistik gibt es infolge neuer bzw. geänderter Strafbestimmungen auf Ebene einzelner Straftaten, die die kleinste Basis für den tabellarischen Nachweis der Abgeurteilten bilden. Wegen einer ansonsten unveränderten Erhebungssystematik seit der Neukonzeption 99 sind die Ergebnisse auf Länderebene aber grundsätzlich über die Zeit vergleichbar. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen 7. Input für andere en Die Bewährungshilfestatistik liefert Daten und Analysen u.a. für die mittlerweile in eren Ländern und im Bund erstellten periodischen Sicherheitsberichte. 7. Unterschiede zu vergleichbaren en oder Ergebnissen (Lediglich) für den Teilbereich der Strafaussetzungen nach Jugendstrafrecht, bei denen kraft Gesetzes eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer zugeordnet wird, ist in Ansätzen ein mengenmäßiger Abgleich zwischen Strafverfolgungs- und Bewährungshilfestatistik möglich. Abgesehen davon, dass Aburteilung und Unterstellung in ein schiedliches Berichtsjahr fallen kann, bilden die Abgeurteilten mit zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe den entsprechenden Zugang in der Bewährungshilfe bezüglich der (primären) Strafaussetzung. Im Urteil über die Strafverfolgungsstatistik nicht bezifferbar ist dagegen die Zahl der Personen, denen erst bei Aussetzung des Restes einer Freiheits- oder Jugendstrafe ein Bewährungshelfer zugeordnet wurde. In der Bewährungshilfestatistik fehlen die Verurteilten zu Bewährungsstrafen nach allgemeinem Strafrecht, denen kein Bewährungshelfer zugeordnet wurde. 8 Weitere Informationsquellen 8. Publikationswege, Bezugsadresse Regionale Ergebnisse werden von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht; Eckzahlen finden sich in der Regel in deren Internetangebot. In einigen Ländern erscheinen die Ergebnisse in Form von regelmäßigen Berichten der Kennziffer B VI 7. Die ausführlichen Bundesergebnisse erscheinen jährlich elektronische Fachserie 0 Reihe 5 Bewährungshilfe. Diese kann aus dem kostenlosen Downloadangebot des Statistischen Bundesamts hergeladen werden. Für wissenschaftliche Auswertungen stehen zudem im Forschungsdatenzentrum der Länder ab dem Berichtsjahr 995 Mikrodaten für die Bewährungshilfestatistik zur Verfügung ( Als Zugangsmöglichkeit zu den Mikrodaten besteht derzeit der so genannte On-Site-Zugang (Datenfernverarbeitung). 8. Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Referat H 05 Rechtspflegestatistik Gustav-Stresemann-Ring 6580 Wiesbaden Telefon: +49 (0) 6/ Fax: +49 (0) 6/ rechtspflegestatistik@destatis.de 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen In den Schriftenreihen der Statistischen Ämter in Bund und Ländern erscheinen unregelmäßig Aufsätze und kommentierte Analysen zu den aktuellen Ergebnissen der Bewährungshilfestatistik. Zudem enthalten einige Querschnittsveröffentlichungen des Statistischen Bundesamts (Statistisches Jahrbuch, Fachserie 0 Reihe Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege, Datenreport, Broschüre Justiz auf einen Blick ) Zeitreihen und weitergehende Auswertungen der Bundesergebnisse zur Bewährungshilfestatistik. 89

90 Aktuelle Veröffentlichungen q.bayern.de/webshop Statistisches Jahrbuch für Bayern 05 Das Statistische Jahrbuch für Bayern ist das Standardwerk der amtlichen in Bayern seit 894. Umfassend und informativ bietet es jährlich die aktuellsten daten über Land, Leben, Leute, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft in Bayern an. Auf über 600 Seiten enthält es die wichtigsten Ergebnisse aller amtlichen en in Form von Tabellen, Graphiken oder Karten zum Teil mit langjährigen Vergleichsdaten und Zeit rei hen. Ebenso werden ausge wählte wich tige Struk turdaten für Regierungs bezirke, kreis freie Städte und Land kreise sowie Regionen Bayerns, aber auch für alle Bundes länder und die EU-Mitglied staaten dargestellt. Daten aus en anderer Dienststellen und Organi sationen vervollständigen das Angebot. Preise Buch 39,00 DVD (PDF),00 Buch+DVD 46,00 Datei (PDF),00 Bayern Daten 05 Die Bayern Daten sind ein kleiner Auszug aus dem Statis tischen Jahrbuch. Auf ca. 30 Seiten sind die wichtigsten bayerischen Strukturdaten aus Wirt schaft, Gesellschaft und Politik in Tabellen und Grafiken dargestellt. Preise Heft 0,55 Datei kostenlos Vertrieb, St.-Martin-Straße 47, 854 München Telefon Telefax

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