Evaluation Berufskunde/Berufsrecht Modul 3
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- Oldwig Dressler
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1 Evaluation Berufskunde/Berufsrecht Modul 3 Norbert Deuser norbert.deuser@podologie.team Evaluation Fragenpool mit Lösungsskizze Modul 3 - Berufsbild 1. Bitte übersetzen Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! Art. = Artikel (Grundgesetz) BFS = Berufsfachschule BG = Berufsgenossenschaft BMG = Bundesministerium für Gesundheit BVerwG = Bundesverwaltungsgericht DM = Diabetes mellitus DFS = Diabetisches Fußsyndrom GG = Grundgesetz OVG = Oberverwaltungsgericht PodAPrV = Podologen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung PodG = Podologengesetz SPP = Schwerpunktpraxis SVD = Sankt-Vincent-Deklaration VG = Verwaltungsgericht VerwG = Verwaltungsgericht VGH = Verwaltungsgerichtshof WHO = Welt-Gesundheitsorganisation ZFD = Zentralverband der Fußpfleger und Podologen 1
2 2. Was ist ein Gesetz, was eine Rechtsverordnung? Gesetz: in der vorgeschriebenen Form vom zuständigen Gesetzgebungsorgan (Parlament) erlassene Rechtsnorm (Gesetz im formellen Sinn) Rechtsverordnung: enthält wie ein Gesetz Rechtsnormen, jedoch von der vollziehenden Gewalt (Ministerium, zuständige Verwaltung) erlassen (Gesetz im materiellen Sinn) 3. Was versteht man unter einem Gesetz im formellen, was im materiellen Sinn? formell: auch von der Entstehung (förmliches Gesetzgebungsverfahren) die klassische Rechtsnorm materiell: nicht von der Entstehung, jedoch der Außenwirkung eine Rechtsnorm, also inhaltlich bzw. materiell ebenso bindend wie ein Gesetz 4. Die Grenzen einer Rechtsverordnung müssen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß festgelegt sein. Welche Bedeutung hat diese Vorgabe und wo ist die Rechtsgrundlage? sie bindet die vollziehende Gewalt (= Exekutive) an den Willen der Legislative oder anders: ein klar abgegrenzter Auftrag an die Exekutive Rechtsgrundlage: Art. 80 GG 5. Welchen Rechtscharakter hat die PodAPrV? Rechtsverordnung, also ein Gesetz im materiellen Sinn 6. Wer ist für den Vollzug des PodG und der PodAPrV zuständig? Rechtsgrundlage? die jeweils zuständige Behörde des Landes entsprechend der Zuständigkeitsregelung des Landes (je nach Ressortierung) Rechtsgrundlage: PodG (an mehreren Stellen zuständige Behörde des Landes genannt) 7. Ist die Beherrschung der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) für eine Ausübung der Tätigkeit als Podologin bzw. als Podologe notwendig? Rechtsgrundlage? Voraussetzung zur Berufsausübung ist die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung. Die Erteilung der Erlaubnisurkunde setzt u.a. erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Rechtsgrundlage: 2 (1)Nr. 4 PodG 2
3 8. Die podologische Ausbildung kann verkürzt werden. A) Rechtsgrundlage? B) Wer ist für eine diesbezügliche Entscheidung zuständig? C) Rechtsgrundlage? A: 6 (2) PodG B) die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller an einer Ausbildung teilnehmen will oder teilnimmt C) 8 (2) PodG 9. Im Zusammenhang mit dem Berufsgesetz für Podologen sind folgende Daten bedeutsam: , Was verbirgt sich hinter diesen Daten? : Inkrafttreten des PodG mit Schutz der Berufsbezeichnungen Podologin/Podologe : Bezeichnungen Medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger ab diesem Zeitpunkt ebenfalls gesetzlich geschützt (Titelschutz) 10. Wie wird die widerrechtliche Benutzung der Berufsbezeichnung z. B. Medizinische Fußpflegerin geahndet? Rechtsgrundlage? als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00. 9 PodG 11. Was ist eine Straftat, was eine Ordnungswidrigkeit? Straftat: eine Verhaltensweise, die durch ein Strafgesetz (Strafrecht) mit Strafe bedroht ist Ordnungswidrigkeit: Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Ge- und Verbote (so genanntes Verwaltungsunrecht) 12. Was verbindet Sie mit der Jahresangabe 1989 und dem Ort St. Vincent? 1989: auf Initiative der WHO erstes Treffen aller Betroffenen um Diabetes mellitus fand in Italien im Aostatal in dem kleinen Ort St. Vincent statt Ergebnis: die SVD 13. Das PodG ist ein so genanntes Titelschutzgesetz. Erklären Sie, was darunter zu verstehen ist! Es wird lediglich die Führung einer bestimmten Berufsbezeichnung (also des Titels) gesetzlich geschützt, nicht die Ausübung einer Tätigkeit. Der Podologe hat damit keine (sich aus dem PodG ergebende) ihm alleine vorbehaltene Tätigkeiten, d.h. andere Personen können Tätigkeiten ebenso ausüben, nur nicht unter Verwendung des Titels. 3
4 14. Wie ist das Gesamtstundenvolumen der podologischen Ausbildung? Rechtsgrundlage? 3000 Stunden Anlage 1 zu 1 der PodAPrV 15. Handelt es sich bei den Inhalten und dem Umfang der PodAPrV um minimale oder maximale Anforderungen? Rechtsgrundlage? um Minimalanforderungen (also Mindestanforderungen) Rechtsgrundlage: 7 (1) PodG die Mindestanforderungen 16. Welches Grundrecht wird in Art. 12 GG garantiert? Inwieweit hat dieses Grundrecht in der permanenten Diskussion Podologe vs. Fußpfleger Bedeutung? Art. 12 regelt das Grundrecht der freien Berufsausübung (berufliche Tätigkeit) sagt, dass die Berufsausübung durch Gesetz geregelt (gesteuert) werden kann garantiert letztlich dem Fußpfleger die Ausübung seiner (legalen) Tätigkeit denn für Fußpflege besteht keine gesetzliche Berufsausübungsregelung 17. Grundrechte nach dem GG: Genießt eine Person, die die Tätigkeit als Fußpflegerin ohne Ausbildung ausübt, den Schutz des GG? Erklären Sie! ja, nach dem BVerfG ist Beruf im Sinne des Art. 12 GG nicht nur der reglementierte, auch nicht nur der tradierte Beruf, sondern die vom Einzelnen frei gewählte, auch untypische (erlaubte) Tätigkeit, aus der sich dann wieder neue Berufsbilder ergeben mögen also genießt jede Fußpflegerin/jeder Fußpfleger bei Ausübung der Tätigkeit den Schutz des GG 18. Wir unterscheiden zwischen akademischen und nichtakademischen Gesundheitsfachberufen. Nennen Sie 5 nichtakademische Berufe die bundesrechtlich geregelt sind und 5 nichtakademische Berufe, die landesrechtlich geregelt sind! nichtakademisch bundesrechtlich geregelt: Ergotherapeut Logopäde Masseur, Masseur und med. Bademeister Podologe Physiotherapeut u.a. nichtakademisch landesrechtlich geregelt: Dokumentationsassistent Familienpfleger Heilerziehungspfleger Rettungssanitäter Zytologieassistent u.a. 4
5 19. Akademische Gesundheitsfachberufe sind in großen Teilen verkammert. Was ist unter verkammert zu verstehen? Nennen Sie 3 akademische verkammerte Gesundheitsfachberufe! Verkammert: Bedeutet zunächst einmal ganz allgemein, dass der entsprechende Berufsangehörige in einem Kammerverzeichnis (z.b. Handwerkskammer, IHK, Ärztekammer etc.) registriert ist. Es handelt sich um umfassende und vollständige Datenbanken. Arzt, Apotheker, Zahnarzt u.a. 20. Angenommen, einer der Berufsverbände für Podologen und Fußpfleger (z. Zt. ZFD und VDP) setzt sich in seiner Satzung zum Ziel, für einen möglichst hohen Gütegrad der podologischen Ausbildung zu sorgen. Welche Möglichkeiten der Umsetzung dieses Zieles hat der Berufsverband? grundsätzlich keine direkten, denn die Podologenschulen in Deutschland stehen nicht unter Berufsverbandsverwaltung (die Berufsverbände sind Vereine nach Vereinsrecht), sondern unter staatlicher Überwachung (behördliche Zuständigkeit) Einflussnahme indirekt dadurch, dass sich ein Berufsverband natürlich immer an die jeweils zuständigen Behörden der Länder wenden und dort seine Anliegen vortragen kann oder gelegentlich auch von den zuständigen Behörden um Stellungnahmen gebeten werden. Anmerkung (nicht zur Fragestellung gehörend): Unberührt hiervon haben die Berufsverbände der Podologie (ZFD und VDP) die Aufgabe, die Preise als Höchstpreise für podologische Behandlungen im GKV-System mit den Kostenträgern auszuhandeln. Rechtsgrundlage: 125 (2) SGB V. Darüber hinaus haben die Berufsverbände im G-BA ein Anhörungsrecht (jedoch kein Sitz und Stimme). Aktuell befinden sich diese Regelungen auf dem Prüfstand. Es kann demnächst mit Änderungen auf neuer Gesetzesgrundlage gerechnet werden. Vgl. meine Beiträge im Forum Leistungserbringer für Heilmittel Neue gesetzliche Regelungen. Fassung: (0) Norbert Deuser 5
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