Entwurf - Stiftungsstatut der Stiftung Kegelsporthalle Allmend Luzern spätestens ab und geplante Aufbauorganisation
|
|
- Anneliese Herta Haupt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entwurf - Stiftungsstatut der Stiftung Kegelsporthalle Allmend Luzern spätestens ab und geplante Aufbauorganisation Autor : Die endgültig Version wird dann ein Notar erstellen Status : Entwurf genehmigt an der VL-Sitzung vom Vorbehältlich des positiven Entscheides des Stadtrates zur Übertragung des Baurechtsvertrages vom LSKV an die Stiftung 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Kegelsporthalle Allmend Luzern besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB. Die Stiftung unterliegt der öffentlichen Aufsicht durch die Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht. Die Stiftung hat ihren Sitz am Wohnort des jeweiligen Stiftungsratspräsidenten. Er kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde an einen anderen Ort im Kanton Luzern verlegt werden. Die Stiftung ist im Handelsregister eingetragen mit Sitzung und Gerichtsstand gemäss vorstehender Ziffer. 2. Zweck Die Stiftung bezweckt als gemeinnützige Aufgabe ohne Gewinnstreben die Kegelsporthalle Allmend Luzern zur Ausübung des Kegelsports nach sportlichen und kaufmännische Grundsätzen bereitzustellen und zu erhalten. Die Kegelsporthalle Allmend Luzern (Kegelbahnen, Restaurant, Wohnung, Kellerräume) gemäss Grundbuch Grundstück 3897 Luzern linkes Ufer ist im Eigentum der Stiftung und ist im Baurecht (Vertrag vom 2018) mit der Stadt Luzern erstellt worden Mit der Erhaltung der Kegelsportanlage soll das Kegeln als Sport, Freizeitträger und Wettkampf erhalten und verbreitet werden Eine Übergabe an andere Organisationen und der Verkauf der Liegenschaft ist ausgeschlossen 3. Stiftungsvermögen Das Stiftungsvermögen besteht aus den Bilanzwerten des Luzerner Sportkegler- Verbandes vom und wird der Stiftung ohne Rückforderungsrecht durch den Luzerner Sportkegler-Verband gewidmet.
2 Das Stiftungsvermögen ist nach soliden kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten und zu bewirtschaften. Die Vermögenslage nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung Swiss GAAP FER 21 festzustellen. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für die Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen 4. Organe Die Organe der Stiftung sind a) der Stiftungsrat b) die Revisionsstelle 5. Stiftungsrat Die Stiftung wird durch einen Stiftungsrat geleitet Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 4 und maximal 6 Mitgliedern und wird erstmals durch den Stifter ernannt. Nachher wählt der Stiftungsrat seine Mitglieder selber. Die Amtsdauer des Stiftungsrates beträgt vier Jahre Die Stiftungsräte sind unbeschränkt wiederwählbar 5) Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst und beschliesst seine Vertretung. Er regelt seine Organisation in der Geschäftsordnung 6. Aufgaben des Stiftungsrates Der Stiftungsrat leitet die Stiftung, nimmt deren Interessen wahr und überwacht die Verwirklichung des Stiftungszweckes nach den Statuten Die Strategie, die Jahresrechnung und das Budget werden vom Stiftungsrat beschlossen Der Stiftungsrat ist befugt, Reglemente über die Organisation und die Geschäftsführung sowie über Teilbereiche der Stiftungstätigkeit zu erlassen Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsratspräsidenten und die Mitglieder der Geschäftsleitung 5) Der Stiftungsrat kann Ausschüsse, Delegationen und Kommissionen bestellen. Er trifft die wichtigen und grundsätzlichen organisatorischen Entscheidungen, die für die Erreichung der Stiftungsziele notwendig sind. 6) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben ausser Acht. Der Stiftungsratspräsident stimmt mit und hat den allfällig notwendigen Stichentscheid.
3 7) Der Stiftungsratspräsident oder im Verhinderungsfall der Vizepräsident vertritt die Stiftung nach aussen. 8) Der Stiftungsratspräsident oder im Verhinderungsfall der Vizepräsident führt mit einem anderen Mitglied die Zeichnungsberechtigung im Namen der Stiftung zu Zweien. 7. Revisionsstelle Der Stiftungsrat bestimmt die Revisionsstelle. Diese prüft die Jahresrechnung und erstattet dem Stiftungsrat Bericht. Die Revisionsstelle hat die Aufgabe, dem Stiftungsrat Verbesserungsmöglichkeiten oder Unregelmässigkeiten zu melden 8. Finanzielles Zum Stiftungsvermögen gehören neben den Ersteinlagen das Grundeigentum und alle Mobilien und Immobilien. Das Stiftungsvermögen wird geäufnet durch - Erträge aus der Verpachtung des Restaurants - Erträge aus der Verpachtung der Wohnung bzw der Zimmer - Erträge aus der Verpachtung der übrigen Räume - Erträge aus der Benutzung der Kegelbahnen - Erträge aus weiteren Dienstleistungen etc 9. Aufsicht Dieses Stiftungsstatut und Abänderungen unterliegen der Genehmigung durch die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 10. Auflösung und Liquidation Der Stiftungsrat kann die Auflösung der Stiftung beschliessen, wenn ihr Zweck unerreichbar geworden ist. Die Liquidation obliegt dem Stiftungsrat Im Falle der Liquidation der Stiftung fallen die Kegelsporthalle Allmend Luzern (Kegelbahnen, Restaurant, Wohnung, Kellerräume) gemäss Grundbuch Grundstück 3897 Luzern linkes Ufer und das Vermögen an die Stadt Luzern. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu den vorstehenden Ziffern bis bleibt vorenthalten 11. Statutenänderung Zur Änderung dieser Statuten bedarf es eines Beschlusses des Stiftungsrates,
4 der mindesten zwei Drittel seiner Mitglieder auf sich vereinigt. Überdies ist die Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich. Der Stiftungszweck muss gewahrt bleiben. 12. Schlussbestimmungen Diese Stiftungsstatuen treten mit der rechtskräftigen aufsichtsbehördlichen Genehmigung ab. in Kraft. Luzern, Luzerner Sportkegel-Verband Vorsitzender der Vereinsleitung Markus Krebs Sportleiter Stiftung Kegelsporthalle Allmend Luzern Präsident des Stiftungsrates Sandro Stalder Mitglied des Stiftungsrates Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht.
5 Geplante Aufbauorganisation Mögliche Aufbauorganisation/Rollen Min/Max 4-6 Personen Die Rolleninhaber müssen bis an der ao GV vom bekannt sein. Revisionsstelle Stiftungsrat Müller Edi Ruopigenring Luzern Aegerter Bruno Lindenfeldring Emmen Stocker Marcel Urswilerstrasse Ballwil Stalder Sandro Ober-Trüebebach Schüpfheim Lustenberger René Mätteliguetstr Schachen Bruno Aegerter..... Geschäftsleitung Geschäftsleiter Hallen- und Kegelbahntechnik Webmaster Buchhaltungsstelle
Statuten Stiftung Jugend und Wohnen
Stiftung Jugend und Wohnen STATUTEN Abschrift tro Seite 1 von 5 Statuten Stiftung Jugend und Wohnen A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art.1 : Name, Sitz und Dauer Unter dem Namen Stiftung
MehrSchweizerische Wirbelsäule Stiftung (Swiss Spine Foundation)
Schweizerische Wirbelsäule Stiftung (Swiss Spine Foundation) eine Stiftung im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 80 ff. mit Sitz in Zürich und widme ihr als Anfangskapital CHF 50'000.-
MehrStatut. des. Bildungsfonds des KV Schwyz
Begl.-Nr. B28/09/TD Statut des Präambel In der Erkenntnis, dass die Bildung für unser Land eine wesentliche Ressource darstellt und dass damit insbesondere auch Bildungsanstrengungen aller Art im kaufmännischbetrieblichen
MehrStiftung Lebensraum Gebirge mit Sitz in Engelberg
Stiftung Lebensraum Gebirge mit Sitz in Engelberg Stiftungsstatut I. Allgemeines Art. 1: Name Unter dem Namen der Stiftung Lebensraum Gebirge besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80ff ZGB. Art. 2: Sitz
MehrSTATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE
STATUTEN DER STIFTUNG PRO JUVENTUTE 2 Statuten der Stiftung Pro Juventute Art. 1 Sitz und Zweck 1 Pro Juventute ist eine Stiftung mit Sitz in Zürich. Sie ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
MehrStatuten der Stiftung Pro Juventute
Statuten der Stiftung Pro Juventute 2 Statuten der Stiftung Pro Juventute Statuten der Stiftung Pro Juventute 3 Art. 1 Sitz und Zweck Art. 4 Organisation des Stiftungsrats 1 Pro Juventute ist eine Stiftung
MehrStatuten des Clubs Nothveststein 1238
Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrStatuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe
STIFTUNG SCHWEIZER SPORTHILFE Postfach 606 3000 Bern 22 Tel. 031 359 72 00 Fax 031 359 72 01 info@sporthilfe.ch www.sporthilfe.ch Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe (Stand 28. November 2014) Präambel
MehrStiftungsurkunde. der. Fassung vom 20. Mai 1997
Stiftungsurkunde der Stiftung für Herz- und Kreislaufforschung (Foundation tor Cardiovascular Research) Fassung vom 20. Mai 1997 I. Name und Sitz 1 Unter dem Namen Stiftung für Herz- und Kreislaufforschung
MehrStatuten von Basel Tourismus
Statuten von Basel Tourismus Name, Sitz, Zweck und Mittel Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister
MehrSTIFTUNG KINDER & GEWALT. Schweizerische Stiftung für misshandelte Kinder. Stiftungsreglement
STIFTUNG KINDER & GEWALT Schweizerische Stiftung für misshandelte Kinder Stiftungsreglement Bezeichnung und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Kinder und Gewalt Schweizerische Stiftung für misshandelte Kinder
MehrStatuten der Stiftung. Institut zur Förderung der Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin
Statuten Statuten der Stiftung Institut zur Förderung der Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin mit Sitz in 4500 Solothurn 1. Allgemeine Bestimmungen Name, Rechtsform und Sitz Art. 1 Das Institut zur Förderung
MehrStatuten Stiftung Alterssiedlung Grenchen
Statuten Stiftung Alterssiedlung Grenchen 1. Name, Sitz, Dauer und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alterssiedlung Grenchen besteht auf unbestimmte Zeit eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen
MehrStatuten der Tellco Freizügigkeitsstiftung
Statuten der gültig per 01. September 2015 Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 62 00 fzs@tellco.ch tellco.ch Art. 1 Name Am 27. Januar 2003 errichtete die IG Pensionskasse GmbH eine
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrVorsorgestiftung Stiftungsurkunde gültig ab
Vorsorgestiftung Stiftungsurkunde gültig ab 1.1.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Name, Dauer und Sitz... 3 2. Zweck... 3 3. Anschluss an die Stiftung... 3 4. Organisation... 3 5. Delegiertenversammlung... 3
MehrSTATUTEN (Ausgabe 1999)
STATUTEN (Ausgabe 1999) I. Name, Sitz und Zweck Art.1 Unter dem Namen HAUSEIGENTÜMER-VERBAND ST.GALLEN (im folgenden HEV St.Gallen genannt) besteht ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne
MehrStatuten micropark Pilatus
Statuten micropark Pilatus Kapitel 1 Name, Zweck und Sitz Artikel 1 Name, Zweck Unter dem Namen micropark Pilatus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht
MehrÖFFENTLICHE URKUNDE ERRICHTET VON NOTAR DES KANTONS GRAUBÜNDEN, CHUR GRÜNDUNG DER UNIC TALENT FOUNDATION
ÖFFENTLICHE URKUNDE ERRICHTET VON LUZI BARDILL, LIC.IUR. NOTAR DES KANTONS GRAUBÜNDEN, CHUR GRÜNDUNG DER UNIC TALENT FOUNDATION Vor dem unterzeichnenden lic.iur. Luzi Bardill, Rechtsanwalt und Notar, Chur,
MehrStatuten. KiBiZ Kinderbetreuung Zug. Gültig ab KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug
KiBiZ Kinderbetreuung Zug Statuten Gültig ab 23.5.2016 KiBiZ Geschäftsstelle Baarerstrasse 79 CH 6300 Zug www.kibiz-zug.ch T +41 41 712 33 23 F +41 41 712 33 24 Statuten KiBiZ Kinderbetreuung Zug Art.
MehrZürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge. Urkunde und Reglement
Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge Urkunde und Reglement Stiftungsurkunde Art. 1 Unter dem Namen «Zürcher Stiftung für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge» besteht eine mit öffentlicher
MehrStiftungsstatut. der Stiftung Breitensport mit Sitz in Luzern (CH )
Stiftungsstatut der Stiftung Breitensport mit Sitz in Luzern (CH-100.7.019.508-9) 11. September 2007 Tribschenstrasse 7, Postfach, 6002 Luzern Telefon 041 368 58 28, Fax 041 368 58 59 www.stiftung-breitensport.ch
MehrStatut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung)
Stiftungsstatut SGIM-Foundation, definitive Fassung vom 29. Mai 2013 Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung) Präambel In der Erkenntnis, dass die Allgemeine Innere Medizin eine tragende Säule des Schweizerischen
MehrStatuten. des Verbands Aluminium-Verband Schweiz. besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Statuten des Verbands Aluminium-Verband Schweiz I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Aluminium-Verband Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Der Verband
MehrStatuten. Gebetshaus Wil
Statuten Des Vereins Gebetshaus Wil Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung «Gebetshaus Wil», besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 79 ZGB, mit Sitz in Wil (SG). Er ist politisch neutral und überkonfessionell.
MehrStatuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.
MehrSTIFTUNG WOHNRESIDENZ SANKT JAKOB GRÄCHEN STATUTEN I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 2
STIFTUNG WOHNRESIDENZ SANKT JAKOB GRÄCHEN STATUTEN I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 2 ART. 1 NAME UND SITZ 2 ART. 2 ZWECK 2 ART. 3 VERMÖGEN 2 II. ORGANISATION DER STIFTUNG 2 ART. 4 ORGANE
MehrStatuten der Ethos Stiftung
Ethos Stiftung Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten der Ethos Stiftung Artikel 1 - Name und Sitz Unter dem Namen Ethos Schweizerische
MehrAkriba Immobilien Anlagestiftung, Schmerikon
Akriba Immobilien Anlagestiftung, Schmerikon Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Akriba Immobilien - Anlagestiftung besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
MehrStatuten KJM-Ostschweiz
Statuten KJM-Ostschweiz Regionalgruppe Ostschweiz (Appenzell AR, Appenzell AI, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau) von Kinder- und Jugendmedien Schweiz Statuten Kinder- und Jugendmedien Ostschweiz
MehrStatuten des Vereins Sitterbugs
Statuten des Vereins Sitterbugs I. Name, Zweck und Mittel Art. 1 Name Art. 2 Zweck Art. 3 Mittel Unter dem Namen Sitterbugs besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von
MehrSTATUTEN DER VETERANEN- VEREINIGUNG NORDWESTSCHWEIZ DES SFV
STATUTEN DER VETERANEN- VEREINIGUNG NORDWESTSCHWEIZ DES SFV I. Name, Sitz und Zweck Art. 1. Name, Sitz Unter dem Namen " Veteranen-Vereinigung Nordwestschweiz des SFV besteht mit Sitz in Basel ein im Jahre
MehrPENSIONSKASSE BKW. Statuten. der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke. gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Seiten
Statuten der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke gültig ab 1. Januar 2008 Seite 1 von 6 Seiten Inhaltsverzeichnis Ingress... 3 Art. 1 Name, Registrierung, Sitz... 3 Art. 2 Zweck... 3 Art. 3 Vermögen...
MehrStiftung Auffangeinrichtung BVG STIFTUNGSURKUNDE. Ausgabe Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom Seite 1 von 6
STIFTUNGSURKUNDE Ausgabe 07 Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 0..06 Seite von 6 Stiftungsurkunde Ausgabe 07 Inhaltsverzeichnis A. Name und Sitz... Art. Name und Rechtsform... Art. Sitz und Aufsicht...
MehrUnter dem Namen "Fundaziun Vna" besteht eine Stiftung nach Massgabe von Art. 80 ff. ZGB.
STIFTUNGSURKUNDE FUNDAZIUN VNA Art.1 Name Unter dem Namen "Fundaziun Vna" besteht eine Stiftung nach Massgabe von Art. 80 ff. ZGB. Die derzeitigen Stiftungsräte ändern heute unter Wahrung des ursprünglichen
MehrStatuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)
Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf
MehrName 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Statuten für Verein Schwyzer Wanderwege Art. 1 Name, Sitz Name 1 Unter dem Namen Schwyzer-Wanderwege (SW) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Ausrichtung 2 Als Aktivmitglied der Schweizer
MehrArt. 1 Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
STATUTEN DES VEREINS SWISS HEALTH I. RECHTSFORM UND SITZ Art. Rechtsform Unter dem Namen Swiss Health besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art.. Sitz Der Sitz
MehrStatuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck
Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.
MehrVerein BENEVOL Aargau. Statuten
Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"
MehrEr initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1
verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. Name / Sitz Unter dem Namen "Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern" besteht ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger und konfessionell
MehrStatuten der Stiftung für. Liechtenstein
Statuten der Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein Statuten Artikel 1 Artikel 2 Firma, Sitz, anwendbares Recht und Stiftungsaufsicht 1. Unter der Firma Stiftung für Heilpädagogische Hilfe
MehrStatuten des Vereins
Statuten des Vereins Förderverein Obere Maressen I. Namen und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Förderverein Obere Maressen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Leukerbad. II. Zweck
MehrStadt St.Gallen. Die Stiftung kann andere Zeittauschmodelle führen, unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten.
Stadt St.Gallen Stiftung Zeitvorsorge Markplatz 9000 St.Gallen Tel. 07 7 07 67 www.zeitvorsorge.ch gegründet am 0. Dezember 0 in St.Gallen Statuten I Art. Name, Sitz und Vermögen der Stiftung Name und
MehrNeufassung der Stiftungsurkunde. der. Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland
Neufassung der Stiftungsurkunde der Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland (vormals Stiftung der Glarner Kantonalbank KMU und Wohnen) Die Stiftung der Glarner Kantonalbank zur Sicherstellung
MehrSTATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG
STATUTEN DES VERBANDES DER ÜBERBETRIEBLICHEN KURSE VON JARDINSUISSE KANTON FREIBURG I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Verband der überbetrieblichen Kurse von JardinSuisse
MehrSWISSIX INTERNET EXCHANGE
STATUTEN VOM 18. MAI 2016 DES VEREINS SWISSIX INTERNET EXCHANGE I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen "SwissIX Internet Exchange" besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art.
Mehrder Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen.
Statuten des Bündner Verbandes für Sport Art. 1 - Name und Sitz Der Bündner Verband für Sport (BVS) ist ein Verein gemäss Art 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.
MehrStatuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017
Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Name, Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Freies Gymnasium Bern besteht
MehrStatuten verein für altersbetreuung im oberen fricktal
Statuten verein für altersbetreuung im oberen fricktal Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 1. Name und Sitz 3 2. Zweck 3 II. Mitgliedschaft 3 1. Arten von Mitgliedern 3 2. Beitritt 3 3. Austritt 4 4. Ausschluss
MehrStiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6
Stiftungsurkunde Stiftungsurkunde 1/6 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Name und Sitz...3 Art. 2 Zweck...3 Art. 3 Vermögen...4 Art. 4 Stiftungsrat...4 Art. 5 Revision...5 Art. 6 Rechtsnachfolge, Aufhebung und
MehrVerein Alters- Pflegezentrum Rondo. Statuten
Verein Alters- und Pflegezentrum Rondo Statuten Vereinsanschrift Präsident Alters- und Pflegezentrum Rondo Verein Alters- Pflegezentrum Rondo z.h. Verein Herrn Bernhard Hähni Rondoweg 2 Höhenweg 24 A 5745
MehrStatuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes Graubünden
Statuten des Mieterinnen- und Mieterverbandes Graubünden I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen " (MVGR)" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. Art. 2 Der MVGR wahrt und fördert
MehrS T A T U T E N Mutschellen Gemeinden Bergdietikon, Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Widen
S T A T U T E N Mutschellen Gemeinden Bergdietikon, Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Widen B a h n h o f s t r a s s e 4, 8 9 6 5 B e r i k o n T e l. 0 5 6 6 4 8 2 4 8 0 F a x 0 5 6
MehrD r o g e n F o r u m Z u g Statuten
D r o g e n F o r u m Z u g Statuten A. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Drogen Forum Zug» (DFZ) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Baar. Art. 2 Zweck Zweck des
MehrMit öffentlicher Urkunde vom 3. März 2005, hat Transparenta AG als Stifterin die TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge" errichtet.
Stiftungsurkunde I. Ingress Mit öffentlicher Urkunde vom 3. März 2005, hat Transparenta AG als Stifterin die TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge" errichtet. Infolge einer Ergänzung der
MehrS T A T U T E N. Vereinigung insieme Cerebral Zug
S T A T U T E N Vereinigung insieme Cerebral Zug Mitgliederverein von insieme Schweiz (insieme = Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung) Regionalgruppe der Vereinigung
MehrI. Name, Sitz und Zweck... 3
STATUTEN DES VEREINS BFB BILDUNG FORMATION BIEL-BIENNE VOM 30. AUGUST 2010 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Name und Sitz... 3 Zweck... 3 II. Die finanziellen Mittel... 3 Finanzen... 3
MehrSTATUTEN DER STIFTUNG PERSONALVORSORGE LIECHTENSTEIN VADUZ
STATUTEN DER STIFTUNG PERSONALVORSORGE LIECHTENSTEIN VADUZ Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein, Vaduz A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 / Name Unter dem Namen Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (im
MehrReglement. der Stiftung Aktion Demenz. mit Sitz in Mauensee. I. Zweck. Zweck Art. 1
Reglement der Stiftung Aktion Demenz mit Sitz in Mauensee I. Zweck Zweck Art. 1 Tätigkeiten Art. 2 Die Stiftung bezweckt die Schaffung individuell angepasster Wohn- und Lebensformen für Menschen mit Demenz,
MehrStatuten der Krebsliga des Kantons Zürich
Statuten der Krebsliga des Kantons Zürich Name und Sitz Art. 1 Die Krebsliga des Kantons Zürich (nachfolgend auch «Krebsliga Zürich») ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrStatuten des Vereines Forsthaus Hölli
Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere
MehrStatuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein. (Ausgabe 2000) SEITE 1-5
Statuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein (Ausgabe 2000) SEITE 1-5 Statuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein (Ausgabe 2000) Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Name und Sitz
MehrStatuten. des Alters- und Pflegeheims Grindelwald
Statuten des Alters- und Pflegeheims Grindelwald Die vorliegenden Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 18. März 1999 durch die Mitglieder des Vereins Alters und Pflegeheim Grindelwald beraten und
MehrSTATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg
Sekretariat: Martin Mahler Treuhand GmbH Engelbergerstrasse 41 6390 Engelberg Tel. +41 416374777 Fax +41 416374778 www.ig-engelberg.ch martin.mahler@ig-engelberg.ch STATUTEN der INTERESSENGEMEINSCHAFT
MehrSTATUTEN. 3. Fassung Seite 1
STATUTEN Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 20. März 2014genehmigt und ersetzten die Statuten vom 12. April 2012. Das Spesenreglement vom 12.04.2012 wird aufgehoben. 3. Fassung
MehrStatuten des LAC Wohlen
Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung
MehrStatuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich
1/5 Statuten der PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich A. Zweck 1 1. Unter dem Namen PBZ Pestalozzi-Bibliothek Zürich, besteht mit Sitz in Zürich ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB zur Förderung der Volksbildung
MehrName, Zweck, Allgemeines
I. Name, Zweck, Allgemeines 1. Unter dem Namen wunschambulanz.ch SAW, Fahrdienst für palliative Menschen, besteht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff ZGB
MehrStatuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer
Statuten Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS www.spitexso.ch Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 623 00 33 Fax 032 623 00 35 info@spitexso.ch Nationale
MehrStatuten KMU THUNSTETTEN BÜTZBERG. Durch die Hauptversammlung vom 14. März 2007 beschlossen. In Kraft getreten mit diesem Datum.
Statuten KMU THUNSTETTEN BÜTZBERG Durch die Hauptversammlung vom 14. März 2007 beschlossen. In Kraft getreten mit diesem Datum. Inhalt I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck II Mitgliedschaft
MehrStatuten des Vereins Jungleworld
l. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Statuten des Vereins Jungleworld Ist im Raubtierpark René Strickler am jetzigen Standort (Subingen) oder an einem zukünftigen Ort (immer am Ort vom René Strickler Raubtierpark).
MehrSTIFTUNGS REGLEMENT. Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS)
STIFTUNGS REGLEMENT Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) Das vorliegende Stiftungsreglement wird in Ausführung zum Stiftungsstatut erlassen. Bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen wird
MehrStatuten des Vereins KITA KIRIKU Luzern
Statuten des Vereins KITA KIRIKU Luzern Dokument \\SRV01\Users\fl\Anwaltsbüro\Laufende Mandate\714-1 Zimmermann Julia\Verein KITA KIRIKU\Statuten Verein KITA KIRIKU\Statuten des Vereins KITA KIRIKU Luzern
MehrUnter dem Namen SPITEX UNTERMARCH besteht mit Sitz in Lachen ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Statuten 1/6 ALLGEMEINES Art. 1 Art. 2 Name und Sitz Unter dem Namen SPITEX UNTERMARCH besteht mit Sitz in Lachen ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Ziel und
MehrStiftungsurkunde der Künstler Stiftung Schweiz
Urschrift Nr. 1829 Stiftungsurkunde der Künstler Stiftung Schweiz Marc Krattiger, Notar des Kantons Bern, mit Büro in Bern, eingetragen im Notariatsregister des Kantons Bern, urkundet: 1. Martin Karl von
MehrStatuten Spitex Rothenburg
Statuten Spitex Rothenburg Der Einfachheit halber wird im Text die männliche Form gewählt. Selbstverständlich gilt dies auch für alle weiblichen Personen. Spitex-Verein Rothenburg Stationsstrasse 12 Telefon
MehrViridium Foundation. Stiftungsurkunde
Viridium Foundation Stiftungsurkunde 7. Juni 2006 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite I. NAME, SITZ, ZWECK UND VERMÖGEN DER STIFTUNG 3 Art. 1 Name und Sitz 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Vermögen 3 Art. 4 Rechnungsabschluss
MehrStatuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland
Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland vom 27.4.2010 Inhalt 1. Allgemeines...3 1.1. Name, Rechtsform und Sitz...3 1.2. Zweck...3 2. Mitgliedschaft...3 2.1. Aufnahme...3 2.2. Mitgliederbeiträge...3 2.3.
MehrStatuten der Adolf Fux Stiftung mit Sitz in Visp
Statuten der Adolf Fux Stiftung mit Sitz in Visp I. Errichtung, Zweck und Stammvermögen Artikel 1 Name Unter dem Namen Stiftung Adolf Fux besteht eine Stiftung im Sinne des Artikels 80ff. des ZGB mit Sitz
MehrStatuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein für Eltern und Kinder Stetten besteht mit Sitz in Stetten ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des
MehrStatuten. Verkehrsverein Oberägeri
Statuten Verkehrsverein Oberägeri August 2017 Statuten des Verkehrsverein Oberägeri I Name, Sitz, Zweck des Vereins Art. 1 Art. 2 Name, Sitz und Gerichtsstand Unter dem Namen Verkehrsverein Oberägeri (im
MehrErwin und Johanna Müller-Zoller-Stiftung. Stiftungsurkunde
Erwin und Johanna Müller-Zoller-Stiftung Stiftungsurkunde I Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Erwin und Johanna Müller-Zoller-Stiftung" besteht eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff des Schweizerischen
MehrSTATUTEN für den Verein Hockey Club Davos
STATUTEN für den Verein Hockey Club Davos Der Einfachheit halber wird bei allen Personenbezeichnungen die männliche Form gebraucht; selbstverständlich bezieht sich diese Bezeichnung immer auf beide Geschlechter.
MehrSTIFTUNGSSTATUT. Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS)
STIFTUNGSSTATUT Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) Präambel Die im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammengeschlossenen evangelischen Kirchen der Schweiz verpflichten sich, in
MehrOffizieller. Statuten
Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle
Mehrinsieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden
insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden Inhalt A) Allgemeines 1. Name, Sitz 2. Zweck 3. Aufgaben 3 3 3 B) Mitgliedschaft und Haftung. Mitgliedschaft 5. Aufnahme und Ausschluss.
MehrAllgemeine Pensionskasse der SAirGroup Stiftungsurkunde
Stiftungsurkunde 1 Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Stiftungsurkunde Gültig ab 1. Dezember 2005 Stiftungsurkunde 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Name / Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Vermögen Art. 4 Reglement
MehrS T A T U T E N. des Vereins Kunst zum Anfassen. Kunst zum Anfassen
S T A T U T E N des Vereins Kunst zum Anfassen I. NAME, SITZ UND ZWECK 1. Name und Sitz Unter dem Namen Kunst zum Anfassen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Gümligen. 2. Zweck
MehrStatuten Verein SPITEX Region Willisau
Verabschiedet von der Lenkungsgruppe Fusionsprojekt Spitex am 18. Dezember 2012 1 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1. Name/ Sitz 1 Unter dem Namen SPITEX Region Willisau besteht ein gemeinnütziger, politisch
MehrStatuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e
Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,
MehrStiftungsstatut. Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS
HEKS Geschäftsstelle Stampfenbachstrasse 123 Postfach 332 8035 Zürich Tel. 01 361 66 00 Fax 01 361 78 27 heks@hekseper.ch Stiftungsstatut Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS EPER Secrétariat
MehrSTATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN
STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im
MehrTrägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN
Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen
MehrAargau - Basel Land Statuten
Aargau - Basel Land Statuten Seite 1 von 9 I. Name, Sitz, Dauer Art. 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen MASCHINENRING Aargau Basel Land besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein hat seinen
MehrStatuten Verein "Häädler Frauen"
Statuten Verein "Häädler Frauen" Inkraftsetzung: 10. Mai 2017 I. NAME, SITZ, DACHORGANISATION UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen "Häädler Frauen" besteht ein parteipolitisch unabhängiger Verein
MehrStatuten. I. Name, Sitz und Zweck. Artikel 1
Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name Unter dem Namen "Verein hindernisfreies Wohnen" besteht ein politisch und konfessionell neutraler, gemeinnütziger Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen
MehrSTATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax
STATUTEN 24.03.2004 Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel. 041-340 40 70 - Fax 041-340 40 77 info@spitex-horw.ch www.spitex-horw.ch I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Horw (vormals
MehrFörderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen.
S T A T U T E N Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp I. Allgemeines Artikel 1: Name und Sitz Unter dem Namen Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein
Mehr