Abfallrechtliche und abfalltechnische Projektanforderungen bei der Behandlung von Bodenaushub
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- Paulina Dittmar
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1 Abfallrechtliche und abfalltechnische Projektanforderungen bei der Behandlung von Bodenaushub Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe Ing. Friedrich Resch 1
2 Bodenaushubmaterial Nicht verunreinigter, natürlich gewachsener Boden oder Untergrund auch nach Umlagerung nicht mehr als 5 Vol% mineralische bodenfremde Bestandteile, z.b. mineralische Baurestmassen nicht mehr als 1 Vol% organische bodenfremde Bestandteilen, z.b. Kunststoffe, Holz, Papier bodenfremde Bestandteile müssen bereits vor der Aushub- oder Abräumtätigkeit im Boden oder Untergrund vorhanden sein. nicht verunreinigt Ohne Analytik bei Kleinmengen < t: Belastungen und Verunreinigungen nicht erkennbar (augenscheinlich, olfaktorisch) Informationen und Vornutzung geben keinen Hinweis auf mögliche Verunreinigungen (zb Tankstelle) Mit Analytik bei Mengen > t (1.100 m³): Analytische Untersuchung gemäß Anhang 4 der Deponieverordnung 2008 Einhaltung der Grenzwerte für Bodenaushubdeponien des Anhangs 1 Tabellen 1 und 2 der Deponieverordnung 2008 Bei Verdacht auch Untersuchung nicht begrenzter Parameter keine erhöhten Schadstoffgehalte 2
3 Behandlung von Bodenaushubmaterial Beseitigung Deponierung auf einer Bodenaushubdeponie (oder einer höherwertigen anderen Deponie) mögliche Verwertung lt BAWP 2017 Rohstoff für industrielle Anwendungen, Untergrundverfüllung oder Bodenrekultivierung, Recycling-Baustoff zur bautechnischen Verwertung, Ausgangsmaterial für die Herstellung künstlicher Erden, als Strukturmaterial zur Kompostierung oder zur Herstellung von Komposterden Vorprüfung der Eignung der vorgesehenen Fläche samt Umgebung (Anrainer) SAGIS-online Vor Ort Prüfung durch dafür geeignete Fachperson(en) Prüfung auf: Angrenzende Siedlungsbereiche, Anrainerabstände Naturschutzrelevante Belange: Biotop, Europaschutzgebiet, Nationalpark, Geschützter Landschaftsteil, Naturdenkmal, Geschützter Lebensraum Rote Zone oder sonstige Naturgefahrenbereiche Wasserschutzgebiete HQ 30 -Bereiche Zufahrtswege (Anrainer, Verkehrsbeschränkungen, Straßenbelag) 3
4 Mögliche Ablagerungsfläche Darstellung aus SAGIS-online Im SAGIS-online dargestellten Eintragungen die einer Ablagerung entgegenstehen Wildbach Rote Zone Europaschutzgebiet: Natura 2000-FFH RL Anrainer Zufahrt UNGEEIGNET 4
5 Projektanforderungen für Untergrundverfüllungen und Rekultivierungen 15 Abs 4a AWG 2002: Eine Verwertung ist nur zulässig, wenn der betreffende Abfall unbedenklich für den beabsichtigten sinnvollen Zweck einsetzbar ist und keine Schutzgüter (im Sinne von 1 Abs. 3) durch diesen Einsatz beeinträchtigt werden können, sowie durch diese Maßnahme nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird. Unbedenklich? Vorgaben des BAWP 2017, Kapitel 7.8. Aushubmaterialien, sind zu berücksichtigen: : Klasse A1 Rekultivierungsschicht : Klasse A2 Untergrundverfüllung und Rekultivierung außerhalb der Nahrungs- und Futtermittelproduktion : Klasse BA Hintergrundbelastung oder Kleinmenge bei derselben Belastungssituation im Bereich der Ablagerung und teilweise zusätzlich in Abstimmung mit der zuständigen Abfallbehörde : Klasse A2G Untergrundverfüllung im Grundwasser Weitere Abfallarten können je nach Zweck zulässig sein; ACHTUNG: eine Beitragspflicht nach dem ALSAG kann aber trotzdem bestehen! 5
6 Sinnvoller Zweck? Warum stellt die geplante Maßnahme einen sinnvollen Zweck dar: Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung Rekultivierung von Rohstoffabbauflächen Lärmschutzdamm für eine Wohnsiedlung Hochwasserschutzdamm Flächenanhebung für anschließende Bebauung Achtung - der Zweck muss KONKRET sein: Zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme muss die Sinnhaftigkeit abgesichert sein zb die Wohnsiedlung muss bestehen, die anschließende Bebauung muss genehmigt sein Keine Schutzgüter beeinträchtigen siehe 1 AWG 2002 die Gesundheit der Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, Gefahren für Wasser, Luft, Boden, Tiere oder Pflanzen und deren natürlichen Lebensbedingungen verursacht werden können, die nachhaltige Nutzung von Wasser oder Boden beeinträchtigt werden kann, die Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus verunreinigt werden kann, Brand- oder Explosionsgefahren herbeigeführt werden können, Geräusche oder Lärm im übermäßigen Ausmaß verursacht werden können, das Auftreten oder die Vermehrung von Krankheitserregern begünstigt werden können, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört werden kann oder Orts- und Landschaftsbild sowie Kulturgüter erheblich beeinträchtigt werden können. 6
7 Keine Schutzgüter beeinträchtigen Darstellung konkret im Projekt Maßnahmen und technische Vorkehrungen, damit: Keine Gefährdung für Wasser, Luft, Boden, Tiere oder Pflanzen und deren natürlichen Lebensbedingungen (zb Beeinträchtigung der Anrainer, Emissionsminderung nach dem SdT) Keine Beeinträchtigung der nachhaltigen Nutzung von Wasser oder Boden (Umgang mit Bodenund wassergefährdenden Betriebsmittel, Rekultivierungs-RL) Keine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie von Kulturgütern Keine Beeinträchtigung der Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Einfriedung, Absperrung, Zufahrt) Die Angaben haben dem Stand der Technik zu entsprechen Fachbereiche: Wasserbau, Gewässerschutz Chemie- und Umwelttechnik Landwirtschaft und Bodenschutz Naturschutz Abfalltechnik Geologie ua. Nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen Die Maßnahme muss im Einklang mit allen relevanten rechtlichen Bestimmungen ausgeführt werden, zb Wasserrechtsgesetz Naturschutzgesetz Forstgesetz ua Notwendige Genehmigung haben vor der Ausführung vorzuliegen 7
8 Sonstiges aber wichtig! ZAReg: Stammdaten: Person, Standort, Anlage Aufzeichnungen nach 17 AWG 2002, ANV und 3 BilanzV Ab 2014 sind von allen Sammlern/Behandlern elektronische Aufzeichnungen zu führen Jahresabfallbilanzen nach BilanzV Sammler/Behandlererlaubnis Projektanforderungen für Bodenaushubdeponien rechtliche Bestimmungen 6. Abschnitt AWG 2002 insbesondere: 37 Abs 1 (Normalverfahren) und 3 Ziff 1 (vereinfachtes Verf., siehe 50) 39 Abs 1 und 2 (Bodenaushubdeponien > m³) 43 - Genehmigungsvoraussetzungen 48 Bestimmungen für Deponien, Abs 4 vereinfachtes Verfahren 49 - Bauaufsicht 61 - Kollaudierung 62 und 63 Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen bzw Deponien 5. bis 7. Abschnitt Deponieverordnung 2008 vor allem: Deponiestandort Deponietechnik Deponiebetrieb 8
9 Angaben zu Abfallart, Ablagerungsvolumen und Behandlungsverfahren, Dauer Abfallarten: bis 32 und 33 eingeschränkt auf geogene Hintergrundgehalte BAD < m³ - vereinfachtes Verfahren bis 34, (GW-Erhöhung NH 4, NO 2, NO 3 und PO 4 ), 31485, 31604, 31625, 31635, 54501, 94101, 99102, VORSICHT ALSAG möglich Ablagerungsvolumen: < m³+ nicht verunreinigtes BAM vereinfachtes Verfahren > m³ alle oben angeführten SlNr - Normalverfahren Behandlungsverfahren: D1, D15, R10 und R13 Betriebsdauer: maximal 20 Jahre Angaben zur Eignung des Standortes Untergrund: Geotechnik (Önorm S 2074, Teil 1 Pkt 4.3.&4.4 sowie Teil 2 Pkt 4) Grundwassersituation: Schutz- Schongebiete, Heilquellen,.. Oberflächengewässer: Abstand von Anlagengrenze zu Ufer, Maßnahmen zum Schutz Naturräumliche Gefährdungen: Hochwasser, Retentionsraum Steinschlag, Lawinen, Muren Geländesetzungen Anrainersituation 9
10 Angaben zu Einrichtungen der Anlage Einfriedung und Abschrankung der Zufahrt Ausführung der Zufahrt: Abzweigung vom öffentlichen Verkehr, Länge, Breite und Oberflächenbeschaffenheit, Reifenwaschanlage? Einrichtungen für das Betriebspersonal Infotafel Wiegeeinrichtung (nicht unbedingt erforderlich) Deponierohplanum Zwischenlager Einrichtungen zur schadlosen Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer Kollaudierung! Maschinelle Ausstattung und daraus resultierende Emissionen LKW, Schubraupe, Löffelbagger, Emissionsklassen Angaben zu den Fahrbewegungen pro Zeiteinheit im Durchschnitt und Gesamt Prognosen zu den Luft- (Motor- und Staubemissionen) und Lärmemissionen Maßnahmen zur Verringerung 10
11 Angaben zur Eingangskontrolle Leiter der EK und Stellvertreter fachliche Eignung Handhabung der vorzulegenden Unterlagen Probennahme und rückstellung Dokumentation Siehe ÖWAW-Regelblatt 520 (Durchführung der EK auf BAD) Betriebsbeschreibung Abzug des Oberbodens und fachgerechte Zwischenlagerung Anlieferung Kontrolle: Vorab, bei der EK, beim Abladen, beim Einbau Abladebereich, Zwischenlager Einbau: verdichtet, lagenweise Abschnittsgrößen Angaben zur Stilllegung und Nachsorgemaßnahmen Rekultivierung Nachnutzung: land-, forstwirtschaftlich, betrieblich, 11
12 Sonstiges aber wichtig! Grundbuchsmäßige Bezeichnung der betroffenen Liegenschaften Liegenschaftseigentümer Zustimmungserklärung Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen Inhaber rechtmäßig geübter Wassernutzungen Servitutsrechte Vorschlag eines Deponieaufsichtsorganes Vorschlag einer Bauaufsicht (ab m³ Ablagerungsvolumen) Berechnung der Sicherheitsleistung lt Programm BMNT Abfallwirtschaftskonzept ZAReg: Stammdaten, Bilanzen Sammler/Behandler - Erlaubnis Viel Erfolg bei Ihrem nächsten Antrag für die Errichtung und Betrieb einer Verwertungsmaßnahme mit Bodenaushub oder einer Bodenaushubdeponie! 12
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