Monitoringbericht von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz

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1 0107 Klimaschutzprogramm Verminderung von Kältemittelemissionen Programmmodul 1: Vorzeitiger Ersatz von stationären HFKW-Kälteanlagen Monitoringbericht vom bis Deckblatt Dokumentversion: 2.1 Datum: Monitoringperiode Beantragte Emissionsverminderungen Kontoname und Kontonummer im Emissionshandelsregister (EHR) 1 2. Monitoringperiode 4'318 Tonnen CO2eq im hr 2017 CH Gesuchsteller (Unternehmen) 2 Name, Vorname Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK Darja Tinibaev Strasse, Nr. Freiestrasse 167 PLZ, Ort 8032 Zürich Tel Adresse Projektentwickler (Unternehmen) Name, Vorname Kontaktperson für Rückfragen (an Stelle von Gesuchsteller)? darja.tinibaev@klik.ch ARGE Emissionsverminderung mit Kältemitteln: Simultec AG, Zürich und Neosys AG, Gerlafingen. Christoph Leumann ja nein 1 Bescheinigungen werden auf dieses Konto ausgestellt, vgl. Art. 13 Abs. 1 CO 2-Verordnung. 2 Hinweis: Sollte der Gesuchsteller im Laufe des Projektes ändern, so ist dies dem BAFU schriftlich mitzuteilen. Diese Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation beruht auf der Version v3.0 / Oktober 2018.

2 Inhalt 1 Formale Angaben Anpassungen im Bericht gegenüber der Projekt-/Programmbeschreibung bzw. früherer Monitoringberichte FARs aus Validierung, Eignungsentscheid oder früheren Verifizierungen Zeitliche Angaben zum Projekt/Programm Angaben zum Projekt/Programm Beschreibung des Projekts/Programms Umsetzung des Projekts/Programms Standort und Systemgrenze Eingesetzte Technologie Abgrenzung zu klima- oder energiepolitischen Instrumenten Finanzhilfen Doppelzählungen Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind Umsetzung Monitoring Nachweismethode und Datenerhebung Formeln zur Berechnung der ex-post erzielten Emissionsverminderungen Parameter und Datenerhebung Fixe Parameter Dynamische Parameter und Messwerte Plausibilisierung von dynamischen Parametern bzw. von Messwerten Prüfung von Einflussfaktoren soweit vorgesehen Ergebnisse des Monitorings und Messdaten Prozess- und Managementstruktur Umsetzung des Programms Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen Wirkungsaufteilung Übersicht Vergleich Ex-post erzielte und ex-ante erwartete Emissionsverminderungen Wesentliche Änderungen Sonstiges Kommunikation zum Gesuch und Unterschriften Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Unterlagen Unterschriften Anhang

3 1 Formale Angaben 1.1 Anpassungen im Bericht gegenüber der Projekt-/Programmbeschreibung bzw. früherer Monitoringberichte Gab es Änderungen gegenüber der Projekt-/Programmbeschreibung? Gab es Änderungen gegenüber dem letzten Monitoringbericht? Monitoringbericht in dem Anpassung statt fand Kapitel in dem die Anpassung statt fand Beschreibung der Anpassung 1. Monitoring (von bis ) 3.1 Vorgehen im Umgang mit Finanzhilfen von ProFrio wird in Kapitel 3.1 beschrieben 4.5 Die Stiftung KliK übernimmt Programmleitung und -administration intern. Die ARGE Simultec AG/Neosys AG wird als programminterne Prüfstelle und Beraterin beauftragt. 4.6 Anmeldung und Dokumentation der Gesuche auf der Web- Plattform Prüfverfahren anhand der Checklisten auf Grundlage der internen Richtlinien (siehe Anhang A7) 4.6 Verbesserung des Berechnungstool in Verbindung mit den internen Richtlinien 5.1 Die Wirkungsperiode für das Vorhaben endet bereits nach 4 hren und 4 Monaten, da die Anlage bereits 30 hre und 8 Monate alt war, als sie ersetzt wurde. 2. Monitoring (von ) 4.6 gewisse Verbesserungen am Prüfverfahren 3

4

5 2.2 Umsetzung des Projekts/Programms Konnte das Programm bezüglich Umsetzungsbeginn, Wirkungsbeginn und Beginn des Monitorings oder Ausbau wie in der Programmbeschreibung umgesetzt werden? Termine Datum gemäss Programmbeschreibung Datum effektive Umsetzung Bemerkungen zu Abweichungen Umsetzungsbeginn , oder bei Datum der Registrierung Wirkungsbeginn , oder bei Datum der Registrierung Stilllegung der ersten HFKW- Anlage im Rahmen des Programmes, Vorhaben Dieser war später, weil das Mustervorhaben entgegen der Erwartung nicht umgesetzt wurde. Beginn Monitoring Bei Programmstart = Umsetzungsbeginn 2.3 Standort und Systemgrenze Wurde das Projekt am Standort gemäss der Projektbeschreibung umgesetzt? Nicht relevant, weil es um Vorhaben eines Programms geht 3 Entspricht die Systemgrenze des umgesetzten Projekts bzw. der Vorhaben des Programms der in der Projekt-/Programmbeschreibung? 2.4 Eingesetzte Technologie Entspricht das umgesetzte Programm technisch dem Programm gemäss dem letzten Monitoringbericht? 3 Standort in Programmbeschreibung nicht festgelegt 5

6 3 Abgrenzung zu klima- oder energiepolitischen Instrumenten 3.1 Finanzhilfen Stimmen die erhaltenen Finanzhilfen, sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen 4, bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist, mit den Angaben 5 im letzten Monitoringbericht überein? Nicht relevant Es gibt keine Finanzhilfen oder Förderprogramme für den Bau von Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln. Das einzige andere Förderprogramm im Kältebereich ist das Programm ProFrio für energieeffiziente Kälteanlagen von energie schweiz. Dieses ist aber ausschliesslich auf die Energieeffizienz (Stromeinsparung) ausgerichtet, nicht auf die Klimawirkung durch Vermeidung von HFKW. Grundsätzlich ist die Förderung eines Vorhabens durch beide Programme also möglich, sofern die Aufnahmekriterien für beide Programme erfüllt sind und die Mittel aus einem der Programme nicht ausreichen, um das Vorhaben wirtschaftlich zu machen. Die Wirkungsaufteilung erfolgt in diesen Fällen nach Methode 1 gemäss BAFU-Vollzugsmitteilung: Die Wirkung im Zusammenhang mit energetischen Massnahmen wird ProFrio zugerechnet, diejenige für die Vermeidung von direkten Kältemittelemissionen dem vorliegenden Programm. Auch bei Projekten, welche Förderung von beiden Seiten erhalten, muss bei der Berechnung also nichts abgezogen werden. Dieses Vorgehen wurde vom BAFU bei der Prüfung des Monitoringberichts im letzten hr für korrekt befunden. Konkret hat aber bis jetzt nur ein Vorhaben im Programm eine solche Förderung durch beide Programme beansprucht, nämlich das Vorhaben Nr. 11'215, das bereits 2016 aufgenommen worden war. Im in diesem Monitoringbericht abgedeckten Zeitraum ist das Programm ProFrio nur im Herbst 2017 operativ gewesen. Das erste Programm ProFrio hat seine Mittel bereits im August 2016 erschöpft und konnte danach keine Projekte mehr fördern, und das Nachfolgeprogramm ProFrio2 war erst im Oktober 2017 offen für Anmeldungen. (vgl. auch Dokument im Anhang A7). 3.2 Doppelzählungen Entspricht der Sachverhalt bezüglich Doppelzählungen von Emissionsverminderungen der Darstellung im letzten Monitoringbericht? Werden die Massnahmen zu Vermeidung von Doppelzählungen aufgrund anderweitiger Abgeltung des ökologischen Mehrwerts gemäss Projekt- /Programmbeschreibung umgesetzt? Nicht relevant Es gibt keine anderen Programme mit dem gleichen Fördergegenstand (vgl. 3.1). 4 von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes 5 Für Programme umfassen diese Angaben auch die für die Umsetzung einzelner Vorhaben bezogenen Geldleistungen. Erhalten in das Programm aufgenommene Vorhaben noch weitere, in der Programmbeschre bung nicht aufgeführte Finanzhilfen oder Geldleistungen, muss der Monitoringbericht entsprechende Angaben enthalten. 6

7 3.3 Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind Stimmt die Abgrenzung zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, mit der im letzten Monitoringbericht dargelegten Abgrenzung überein? Nicht relevant Gemäss gängiger Praxis sind die Kältemittelemissionen nicht Gegenstand von Zielvereinbarungen im Sinne von Art. 66 bis Art. 79 CO2V. Auch Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, können deshalb Programmvorhaben durchführen. Um sicher zu gehen, haben die Träger der Vorhaben zu deklarieren, dass die Programmmassnahmen nicht Gegenstand von Zielvereinbarungen sind. 7

8 4 Umsetzung Monitoring 4.1 Nachweismethode und Datenerhebung Entspricht die angewandte Nachweismethode der im letzten Monitoringbericht beschriebenen Methode? Die Nachweismethode basiert auf der Programmbeschreibung, wurde gegenüber dieser aber in der Detailumsetzung präzisiert. Die entsprechenden Anweisungen zur Prüfung und Aufnahme von Vorhaben, sowie zur Berechnung der Emissionsreduktionen sind in den internen Richtlinien des Programms (siehe Anhang A7) definiert. 4.2 Formeln zur Berechnung der ex-post erzielten Emissionsverminderungen Im Referenzszenario werden die HFKW-Kälteanlagen während der 5-jährigen Restlaufzeit weiterbetrieben. Die Berechnungsformel für die Referenzemissionen einer Anlage in einem bestimmten hr y dieser Restlaufzeit lautet gemäss Programmantrag: Von den Referenzemissionen abgezogen werden die Projektemissionen, die gemäss Programmantrag wie folgt berechnet werden: Die Emissionen REy und PEy beziehen sich auf die Dauer eines hres. Die Wirkungsdauer beträgt 5 hre ab dem Wirkungsbeginn. Die Wirkung wird proportional zur Wirkungsdauer während eines hres aufgeteilt. Der Wirkungsbeginn ist für ersetzte Bestandsanlagen das Datum der Ausserbetriebnahme und für die Ersatzanlage das Datum der Inbetriebsetzung. 8

9 Sowohl Referenz- wie auch Projektemissionen werden für jedes Anlagenteil resp. jeden Kühlkreislauf separat berechnet, da sich diese teilweise im Kältemittel unterscheiden. So haben herkömmliche HFKW Kälteanlagen in Supermärkten typischerweise einen mit R134A befüllten Kreislauf für die Pluskälte und einen Kreislauf mit R404a für die Minuskälte. Entsprechen die Formeln zur Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen der im letzten Monitoringbericht beschriebenen Methode? 4.3 Parameter und Datenerhebung Fixe Parameter Parameter Beschreibung des Parameters Werte Einheit Datenquelle gemäss Programmbeschreibung GWPk Treibhauspotential des Kältemittels k R R407D 1630 R134a 1430 R410A 2090 R R413A 2050 R143a 4470 R417A 2350 R404A 3920 R422A 3140 R407A 2110 R422D 2730 R407B 2800 R427A 2140 R407C 1770 R507A 3920 R290 (Propan) 3 R600 (Butan) 3 R717 (NH3) 0 R744 (CO2) 1 HFO-1234yf 4 HFO-1234ze 6 Weitere allfällige Kältemittel gemäss aktuellem Stand der BAFU- Liste. CO2eq Das GWP der verschiedenen HFKW ist in Anhang 1 der CO2- Verordnung festgeschrieben, basierend auf dem Wert für 100 hre im IPCC Bericht Gemische (Blends) weisen eine festgesetzte Zusammensetzung auf, aus der sich das GWP des Stoffgemischs errechnen lässt. Die obenstehenden Werte sind auf der BAFU-Liste Übersicht über die wichtigsten Kältemittel, Stand Juli 2014 wiedergegeben. 9

10 Parameter Beschreibung des Parameters Einzusetzende Werte λ i Leckrate der Kälteanlage i beim Betrieb Typ Gewerbekälte Industriekälte allgemeine Kriterien Anlagen in Supermärkten und im Nahrungsmittelhandel mit direktem Verkauf an Endverbraucher oder in der Gastronomie/ Hotellerie Anlagen in Industriebetrieben oder im Nahrungsmittel- Grosshandel (kein Verkauf an Endkunden) spezifische Kriterien Leckrate Baujahr bis % Baujahr ab % Grossanlagen (>500 kg Füllmenge) mit Baujahr bis 2004 übrige Industriekälte mit Baujahr bis % 12% Baujahr ab % Einheit Klimakälte Anteil pro hr Kälte für Raumklimatisierung - 6% Datenquelle gemäss Programmbeschreibung Verfahren zum Festlegen der Werte Tabelle "Herleitung der Leckrate" (Anhang 5 der Programmbeschreibung). Originaldatenquellen im Literaturverzeichnis der Programmbeschreibung aufgeführt ([7], [9], [10], [11], [12]). Klassierung der Anlage gemäss Regelung zur Zuordnung des Anlagentyps und Auswahl der entsprechenden Leckrate. 10

11

12 Genauigkeit der Messmethode Messintervall Verantwortliche Personen Im Allgemeinen +/- 1 kg. einmalige Erhebung vor Ausführung des Projekts Beschaffen der Information / Belege: Gesuchsteller / Fachperson Kältetechnik Prüfung der Belege/ Plausibilitätsprüfung: programminterne Prüfstelle Die Berechnung der Referenzemissionen basiert auf der Füllmenge der alten Anlage. Wo mehrere Kühlkreisläufe vorhanden sind (z.b. separate Kreisläufe für Pluskälte und Minuskälte), werden diese separat erhoben. Die Berechnung der Projektemissionen basiert dagegen auf der Füllmenge der neuen Anlage. Faktisch werden pro Vorhaben also mehrere Kältemittel-Füllmengen bestimmt. In der Programmbeschreibung als Monitoringparameter aufgeführt ist ausserdem noch die Kälteleistung der Anlage Qoi.. Dieser Parameter ist allerdings kein Monitoringparameter im eigentlichen Sinne, denn er fliesst nicht in die Berechnung der Emissionsverminderungen ein. Die Kälteleistung ist lediglich eine Kennzahl, die bei der Beurteilung der Aufnahmekriterien dazu verwendet wird, die Kapazität der Bestandesanlage und der Ersatzanlage miteinander zu vergleichen, und um im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse bei gewissen Anlagentypen (Industrie- und Klimakälte) die Stromkosten mit einem vereinfachten Verfahren abzuschätzen. Bei Supermarkt-Kälteanlagen wird stattdessen die branchenübliche Kennzahl "Laufmeter Kühlmöbel" verwendet. Alle Detailregelungen dazu sind in den internen Richtlinien (siehe Anhang A7) wiedergegeben. Es handelt sich dabei nicht um Änderungen von Vorgaben der Programmbeschreibung, sondern um Detailregelungen zu einer einheitlichen und sachgerechten Auslegung der Aufnahmekriterien Plausibilisierung von dynamischen Parametern bzw. von Messwerten Sind die alle unter und aufgeführten Parameter plausibel? Die Plausibilisierung der dynamischen Parameter, die für die Berechnung der Referenz- und der Projektemissionen verwendet werden, erfolgte durch die programminterne Prüfstelle anhand der Checklisten "Beurteilung Antrag" (Teil 1) und "Beurteilung Projektdokumentation" (Teil 2) (siehe Anhang A7), auf Grundlage der internen Richtlinien (siehe Anhang A7). Sie ist für alle Vorhaben in Anhang A5 dokumentiert. Konkret erfolgte die Gegenprüfung der Parameter wie folgt: 1. Checkliste "Beurteilung Antrag" (Teil 1, Gegenprüfung durch Prüfstelle, mit QS): Die Checkliste enthält einen Abschnitt «Überprüfung der einzelnen Monitoringparameter». Die Überprüfung umfasst die Parameter «Anlagentyp», «Kältemittel bestehende Anlage», «Füllmenge Kältemittel bestehende Anlage» respektive die Belege für diese Werte. 2. Checkliste "Beurteilung Projektdokumentation" Die Checkliste enthält ebenfalls einen Abschnitt «Überprüfung der einzelnen Monitoringparameter». Neben der Überprüfung, ob es allenfalls Änderungen der in Schritt 1 geprüften Parameter gab, umfasst die Prüfung die für die Projektemissionen relevante Parameter «Kältemittel Neuanlage», und «Füllmenge Neuanlage», die erst nach der Realisierung definitiv belegt sind. Schliesslich enthält die Checkliste Teil 2 auch die folgende Tabelle, in der alle 12

13 Monitoringparamater einschliesslich definitive Daten der Stilllegung resp. der Inbetriebnahme enthalten sind. 3. Berechnung der Emissionsreduktionen: Mit diesen beglaubigten Kennzahlen erstellt der KliK-Verantwortliche die Berechnung der Emissionsreduktionen im Monitoringfile «A4.1_Monitoring_M1». Er prüft dabei auch nochmals die Plausibilität der Angaben und nimmt bei allfälligen Unklarheiten Rücksprache mit dem QS- Verantwortlichen der Prüfstelle Prüfung von Einflussfaktoren soweit vorgesehen Entsprechen die Einflussfaktoren des umgesetzten Programms denjenigen in der Programmbeschreibung. Prüfung nicht vorgesehen Der einzige jährlich zu überprüfende Einflussfaktor betrifft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche sich auf die Referenzannahmen auswirken. Falls Vorschriften zum Einsatz von HFKW- Kältemitteln in der Referenzanlage ändern würden, müsste die Referenzanlage geändert werden. Die massgebenden Vorschriften im Umgang mit Kältemitteln sind in Anhang 2.10 der Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV 7 wiedergegeben. In der Monitoringperiode wurde dieser Anhang nicht angepasst. Das BAFU hat zudem eine Vollzugshilfe in 2017 publiziert 8, die die Umsetzung der Bestimmungen konkretisiert. Auswirkungen auf das Programm hat dies jedoch keine bestimmungen-und-verfahren/kaeltemittel.html 13

14

15 4.5 Prozess- und Managementstruktur Entsprechen die etablierten Prozess- und Managementstrukturen den im letzten Monitoringbericht definierten Strukturen? Die Prozess- und Managementstrukturen sind in den internen Richtlinien (siehe Anhang A7) beschrieben. Verantwortlichkeiten Werden die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung, Qualitätssicherung und Datenarchivierung so wahrgenommen, wie im letzten Monitoringbericht festgelegt? Datenerhebung Kontakt Stiftung KliK (Programmleitung und -administration) Mischa Classen, , Verfasser Monitoringbericht Kontakt Simultec AG Christoph Leumann, , programminterne Prüfstelle / Qualitätssicherung Kontakt Prüfer Kontakt Qualitätssicherung ARGE Simultec AG / Neosys AG Felix Martin, , felix.martin@neosys.ch Christoph Leumann, , cl@simultec.ch Datenarchivierung Kontakt Stiftung KliK (Programmleitung und -administration) Mischa Classen, , mischa.classen@klik.ch 4.6 Umsetzung des Programms Ist die Programmstruktur (bspw. Infrastruktur zur Verwaltung von Daten zu einzelnen Vorhaben) gegenüber der im letzten Monitoringbericht dargelegten Struktur unverändert? Ist der Prozess für die Anmeldung von Vorhaben, die Überprüfung der Vorhaben auf Einhaltung der in der Programmbeschreibung festgelegten Kriterien und die Aufnahme von Vorhaben ins Programm gegenüber dem im letzten Monitoringbericht beschriebenen Prozess unverändert? 15

16 Am Prüfverfahren sind gewisse Verbesserungen vorgenommen worden aufgrund der Erfahrungen nach der ersten verifizierten Monitoringperiode. Der Inhalt der Anpassungen ist aus der Änderung der internen Richtlinien v3.2 vom erkennbar. 5 Ex-post Berechnung anrechenbare Emissionsverminderungen 5.1 Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen Die Monitoring-Daten und Berechnungen sind in Anhang A8 vollständig wiedergegeben. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Die Referenz- und Projektemissionen werden ab dem Datum des Wirkungsbeginns «WB_D» erfasst. Die Art des Wirkungsbeginns «WB_Art» ist für ersetzte Bestandsanlagen die Ausserbetriebnahme («ABN») und für die Ersatzanlagen die Inbetriebsetzung («IBS»). Eine detaillierte Beschreibung der Datenstruktur und der Anweisungen zur Dateneingabe im Monitoringfile ist in Kapitel 6 der internen Richtlinien (siehe Anhang A7) wiedergegeben. Die Emissionsreduktionen für das hr 2017 (ER 2017) ermitteln sich aus den Referenzemissionen abzüglich der Projektemissionen. Die Tabelle auf den nachfolgenden Seiten weist die Emissionsreduktionen der in der Monitoringperiode neu aufgenommenen Vorhaben aus: 16

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18 11461 Kli Pluskühlung R407C ABN Projekt R IBS Ergebnis Gew Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R134a ABN Projekt R IBS Heissgasverbund R404a ABN Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Booster R404a ABN Ergebnis Ind Normalkühlung R404a ABN Projekt R IBS Tiefkühlung R404a ABN Kühlraum Normalküh R404a ABN Ergebnis Sup Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Sup Minuskühlung R404a ABN Pluskühlung R404a ABN Projekt R IBS Ergebnis Total 2'

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20 5.2 Wirkungsaufteilung Selbst für das Vorhaben 11'215, welches der Wirkungsaufteilung nach Methode 1 des BAFU unterliegt, werden 100% der ausgewiesenen Wirkung dem Programm zugeschrieben (vgl. Kapitel 3.1). Die Wirkungsaufteilung führt deshalb nicht zu Abzügen an den Emissionsverminderungen. 5.3 Übersicht Der Gesuchsteller beantragt die Ausstellung der folgenden Mengen an Bescheinigungen: Kalenderjahr 9 Erzielte Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO2eq Anrechenbare Emissionsverminderungen mit Wirkungsaufteilung in t CO2eq Kalenderjahr: '318 4'318 9 Anzugeben sind die gesamthaft während eines Kalenderjahres (1.1. bis ) erwarteten Emissionsverminderungen. Beginnt das Projekt nicht am 1.1. eines hres, muss ein 8. Kalenderjahr einbezogen werden. Das 1. und 8. Kalenderjahr sind dann jeweils unterjährig und ergeben zusammen genau 12 Monate. 20

21 5.4 Vergleich Ex-post erzielte und ex-ante erwartete Emissionsverminderungen Kalenderjahr Ex-post erzielte Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilu ng in t CO2eq Ex-ante erwartete Emissionsverminderungen ohne Wirkungsaufteilung in t CO2eq Abweichung und Begründung/Beurteilung (ausführlich, wenn die Abweichung >20% beträgt) 1. Kalenderjahr: siehe unten 2. Kalenderjahr: siehe unten 3. Kalenderjahr: siehe unten 4. Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Kalenderjahr: Gründe für die Abweichungen sind die Folgenden: - Die Programmabwicklung lief etwas langsamer an als geplant. Bis 2016 lagen die erzielten Emissionsreduktionen deshalb unter der Prognose. - Es wurden 2017 mehr Vorhaben realisiert als prognostiziert, und die realisierten Vorhaben erzielen im Schnitt eher mehr Emissionsreduktionen als in der Prognose (grössere durchschnittliche HFKW-Füllmenge pro Vorhaben). Dies alles hat nichts mit Änderungen des Programmes zu tun, sondern hängt damit zusammen, dass sich bei Programmen nie eine genaue Prognose machen lässt über die Anzahl der realisierbaren Vorhaben, deren Grösse und den Zeitpunkt der Umsetzung. 6 Wesentliche Änderungen Kam es in der Monitoringperiode zu wesentlichen Änderungen mit Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsanalyse oder die erzielten Emissionsverminderungen? 7 Sonstiges Keine Kommentare. 21

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23 8.2 Unterschriften Der Gesuchsteller verpflichtet sich, wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Absichtlich falsche Angaben werden strafrechtlich verfolgt. Ort, Datum Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers 23

24 Anhang A1. Geschwärzte Fassung Monitoringbericht 0107_MB17_HFKW_V2_1_public A2. Begründung für Schwärzungen Monitoringbericht 0107_MB17_HFKW_V2_1_Begruendung A3. Geschwärzte Fassung Verifzierungsbericht 0107_HFKW_VerifizierungsberichtMP17_public A4. Begründung für Schwärzungen Verifizierungsbericht 0107_HFKW_VerifizierungsberichtMP17_Begruendung A5. Belege für Angaben zum Projekt/Programm inkl. Vorhaben. (z. B. Umsetzungsbeginn, Protokolle Inbetriebnahme, Standort und Systemgrenzen, Produkteblätter und technische Datenblätter) - A1_1_0107_MB17_HFKW_Vorhaben - A1_2_Wegleitung_v1_5_UNVERAENDERT A6. Belege bzgl. Abgrenzung zu anderen Instrumenten (z.b. Finanzhilfen, Doppelzählungen, Wirkungsaufteilung) Keine A7. Unterlagen zum Monitoring. (z.b. Informationen zur Nachweismethode, Belege zu Parametern und zur Datenerhebung, Belege zu Messdaten und Vorhaben) - A3_1_RL_Bescheinigung_Betriebsfaehigkeit_UNVERAENDERT - A3_2_KlimafreundlicheKaelte_Interne_Richtlinien_V3_3_ A3_3_ChecklisteHFKW-Teil1und2_StandVer17 - A3_4_M1_HFKW_Tool_V_4_1 - A3_5_Ver1_FAR_Antworten_ A3_6_Komm_Profrio A8. Unterlagen zur Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen - A4_1_Monitoring_M1_ A9. Unterlagen zu wesentlichen Änderungen Keine 24

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